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Resilienz und Anpassung
6.13. Aktionsfeld: Resilienz und Anpassung
Es ist unbestritten, dass jede Art von Klimapolitik die Folgen des Klimawandels nur einschränken, nicht aber vollständig verhindern kann. Aus diesem Grund müssen offensichtlich Maßnahmen ergriffen werden, die die Folgen des Klimawandels für den Menschen weniger gravierend machen. Das fängt mit dem verantwortungsvollen Umgang mit Flächen (keine weitere Versiegelung, Rückgewinnung versiegelter oder degradierter Flächen) an, setzt sich über die Gestaltung von Städten und Ortskernen (Bepflanzungsstrategien, Abschattung ...) fort und endet in der generellen Notwendigkeit, die Bereitstellung von zentralen Ökosystemleistungen zu sichern. Darunter fallen etwa eine nachhaltige Holz-, Nahrungs- und Futtermittelgewinnung, die Sicherung der Wasserversorgung und der Schutz des Siedlungsraums. Neben diesen strukturellen Ansätzen braucht es auch das Potential für Ad-hoc- Eingriffe in Krisenzeiten: die Betreuung von Bürger:innen bei extremen Hitzewellen, die Intervention bei immer häufiger werdenden Großwetterereignissen oder die Ausarbeitung von Interventions- und Notfallplänen sind notwendige Ansätze. Mit den weitgehend ausgearbeiteten Gefahrenzonenkartierungen wurde hier ein wichtiger erster Schritt gesetzt.
Ziel: Identifikation der Handlungsfelder durch Expert:innengruppen innerhalb 2022. Dabei kann der nationale Resilienzplan als Ausgangspunkt genommen werden. Die lokale Umsetzung muss dabei die politische Priorisierung der strategischen Achsen entsprechend den lokalen Gegebenheiten bis Ende 2023 durch die Landesregierung festlegen. Ausarbeitung der prioritären strategischen sektoralen Pläne bis Ende 2024. Wichtiger Bestandteil dieser Pläne ist ein raumordnerisches Konzept, das die Nettoneuversiegelung (Neuversieg) bis 2030 halbiert und bis 2040 auf null bringt. Natürlich sind alle Prozesse, die im Zusammenhang mit der Steigerung der Resilienz und der Erhöhung der Anpassungsfähigkeit schon eingeleitet worden sind, mit Nachdruck weiter zu verfolgen und auch im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern.
Beispiele für Maßnahmen im Bereich der Resilienz gegen die Folgen des Klimawandels
Erstellung des lokalen Resilienzplans, aufbauend auf dem nationalen Plan.
Umstellungen auf bewässerungsintensive landwirtschaftliche Nutzungen und die Eröffnung von wasserintensiven Betrieben sind nur mehr nach vorheriger Abklärung einer ausreichenden Wasserversorgung im gesamten Gebiet möglich. Hierfür werden innerhalb 2023 die entsprechenden raumordnerischen Voraussetzungen geschaffen.
Innerhalb von 2025 erarbeiten die Gemeinden Strategien und Pläne zur Klimawandeladaption als Teilkapitel im Zuge der Bauleitplanung / Gemeindeentwicklungsplanung. Ähnliches erfolgt in den Sektoren der Landesverwaltung wie z.B. Sanität, Forstwirtschaft, Zivilschutz, Landwirtschaft, Raumordnung und Naturschutz usw.
Innerhalb der Grünraumplanung und der Landschaftspläne der Gemeinden werden klimawirksame Effekte von Kühlschneisen, Alleen und Grüninseln systematisch berücksichtigt und die Vorsorge zum Klimaschutz als Ziel mitbetreut.
Die Landwirtschaft erarbeitet bis spätestens 2025 eine Strategie über die Vorsorge vor dem Klimawandel in der Landwirtschaft. Dabei gilt es insbesondere, auch Klimaschutz vernetzt mit den Aspekten der Biodiversität zu betrachten.