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Begleitende Organisation, Monitoring und Evaluierung der Maßnahmen

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50 Forschung

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7. Begleitende Organisation, Monitoring und Evaluierung der Maßnahmen

Die definitive Organisation und die Prozesse des Monitorings werden erst im spezifischen Teil des Klimaplans in ihren Einzelheiten Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Standardprozeduren, Monitoring und Steuerung ausgeführt, weil dafür sowohl die Status-QuoAnalyse als auch die geplanten Maßnahmen mit mehr Detailtiefe bekannt sein müssen.

An dieser Stelle soll daher nur eine Minimalorganisation beschrieben werden, welche schnell aufgebaut werden kann und für eine Übergangsphase von maximal einem Jahr gültig ist. Diese Organisation hat zwei Aufgaben zu erfüllen:

Organisation und Koordination der Erstellung und der Genehmigung des spezifischen Teils des Klimaplans, einschließlich der technischen Überprüfung und der Priorisierung der offenen Maßnahmen (aus dem Ausgangsdokument und aus der Bürger:innen-Beteiligung); Koordination des Starts und der Begleitung der in diesem Dokument angeführten Maßnahmen, welche als dringlich eingestuft werden.

Diese Organisationsstruktur soll bis zum Ende der Genehmigungsphase des spezifischen Teils des Südtiroler Klimaplans und zusätzlich für eine Übergangsphase von maximal 6 Monaten bestehen bleiben und dann in eine umfassendere Struktur übergeführt werden.

Um unkompliziert arbeiten zu können, soll eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gebildet werden, der Vertreter:innen jedes Ressorts, zuzüglich einer Person mit einer fundierten akademischen Ausbildung, Verantwortung für die Organisation und die Koordination der Arbeiten, angehören.

Der Gruppe werden zwei Vollzeitäquivalente als Assistenz zur Seite gestellt. Der/die Koordinatorin wird durch eine(n) externe(n) Expertin unterstützt, welche die Verbindung zu den Inhalten des allgemeinen Teils des Klimaplans sicherstellt und mit der notwendigen Außensicht ohne unmittelbare Umsetzungsverantwortung den Prozess begleitet.

Die Gruppe trifft sich mindestens einmal im Monat, um die Arbeitsergebnisse zu koordinieren und die weiteren Arbeitsschritte zu vereinbaren. Das Protokoll dieser Treffen sowie mögliche Begleitunterlagen werden der Landesregierung übermittelt. Die Kerngruppe, bestehend aus der/dem Koordinator:in, der/ dem externen Expert:in und je nach Themenfeld anderen Mitgliedern der Arbeitsgruppe, wird sich deutlich häufiger treffen müssen.

Die Gruppe ist ermächtigt, fallweise oder rgelmäßig weitere Personen zu kooptieren.

Das Ziel ist es, eine Liste der als dringlich eingeschätzten Maßnahmen bis März 2023 in die Wege geleitet zu haben und den spezifischen Teil des Klimaplans bis Juni 2023 der Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen.

Impressum

Wissenschaftliche Koordination: Gottfried Tappeiner Wissenschaftliche Begleitung: Federica Viganò, Roberta Bottarin, Stefano Ciurnelli, Andrea Gasparella, Georg Kaser, Wolfram Sparber, Federico Testa, Erich Tasser, Redaktionelle Mitarbeit: Flavio Ruffini, Helmut Schwarz, Petra Seppi, Ulrich Santa, Claudio Battiston

Grafik: Ferrari-Auer Druck (Athesia Druck GmbH) Bilder: IDM Südtirol; Pixabay©

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