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Elektrogeräte immer melden!

WAS MÜSSEN BETRIEBE, WELCHE ELEKTRO-

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Betriebe, welche Elektro- und Elektronikgeräte (AEE) importieren und verkaufen, werden als Hersteller eingestuft. Aufgrund dessen sind sie verpflichtet, eine jährliche Meldung über die im Vorjahr auf dem natio- nalen Markt in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte an die Handelskammer vorzunehmen. Diese Jahresmeldung muss telematisch über die Website www. registroaee.it erfolgen. Damit sie durchgeführt werden kann, muss der Betrieb sich vorab in ein Konsortium eintragen, die Eintragung ins AEE-Register vornehmen und über eine digitale Unterschrift (business key, smart card, carta servizi CNS) verfügen. Außerdem sind Installationsbetriebe, Servicestellen und Transportunternehmen von Elektro- und Elektronikgeräten (AEE) verpflichtet, gebrauchte Geräte (RAEE) vom Konsumenten, der ein gleichwertiges Produkt erwirbt, kostenlos zurückzunehmen. Damit die Rücknahme, die Ansammlung und der Transport der RAEE erfolgen kann, ist die Eintragung in das nationale Verzeichnis der Umweltfachbetriebe verpflichtend (Kategorie 3-bis). Der lvh gibt seinen Mitgliedsbetrieben Aufschluss über das Thema und ist bei der Durchführung der Meldung behilflich.

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