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Reform des italienischen Vergaberechts

Die Reform des italienischen Vergaberechts schreitet weiter voran. Nach der Genehmigung des ursprünglichen Ermächtigungsgesetzes, das die Prinzipien für das neue Regelwerk enthielt, sind Kammer und Senat derzeit mit einer nicht bindenden Stellungnahme befasst, das gesetzesvertretende Dekret wird dann von der Regierung genehmigt.

Die Teilnahme an öffentlichen Aufträgen ist auch in Südtirol für viele Betriebe extrem wichtig. Je nach Beruf und Unternehmensstruktur gibt es gar einige Betriebe, deren Tätigkeit fast vollständig auf die Ausführung öffentlicher Arbeiten ausgerichtet ist. Vereinfachung, die Sicherheit der Regeln und die Schnelligkeit der Verfahren sind unerlässlich, um öffentliche Ausschreibungen sinnvoll zu gestalten. Ein wesentlicher Grundsatz des ursprünglichen Ermächtigungsgesetzes war auch die Teilnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen am öffentlichen Auftragswesen zu fördern.

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Hier scheint es momentan noch an spezifischen Maßnahmen zu mangeln, die es den kleinen Betrieben leichter machen würden, an öffentlichen Aufträgen teilzunehmen.

Gemeinsam mit dem nationalen Dachverband Confartigianato, aber auch über die Südtiroler Parlamentarier hat sich der lvh für die Anliegen des Handwerks eingesetzt, zum Beispiel hinsichtlich des Ausschlusses übertrieben niedriger Angebote, deren aktuelle Regelung realitätsfremd und geradezu wirtschaftsfeindlich ist. Absolut prioritär ist weiterhin die Vergabe in Losen und Gewerken.

Die Regeln hierfür müssen so gestaltet werden, dass diese KKMU-freundliche Ausschreibungsmethode nicht die Ausnahme, sondern die Regel darstellt.

Auch die Beibehaltung der autonomen Gestaltung der Richtpreisverzeichnisse ist für den Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) ein wichtiges Anliegen, für das wir uns weiterhin einsetzen werden. Der Ausdehnung der SOA-Zertifizierung auch auf niedrigere Schwellenwerte bzw. auf den Liefer- und Dienstleistungssektor stehen der lvh und der Confartigianato sehr kritisch gegenüber.

Die Harmonisierung der Baufortschritte mit dem Zeitprogramm ist ebenfalls ein großes Thema, ebenso wie die teilweise schlechte Zahlungsmoral einiger Vergabestellen.

Die Reform soll die Wirtschaft ankurbeln und auf keinen Fall zum Hemmschuh werden.

In Südtirol besteht außerdem die „Sondersituation“ des Landesvergabegesetzes.

„Das Landesvergabegesetz ist eine Errungenschaft, auf die wir keinesfalls verzichten möchten“ erläutert lvh-Präsdient Martin Haller.

So ist z.B. die Vergabe in Losen und Gewerken, für die wir uns jahrelang eingesetzt hatten, zuerst im Landesgesetz festgeschrieben.

Wünschenswert wäre eher, dass das lokale Vergabegesetz stellenweise angepasst wird, wo es notwendig ist. Seit seinem Inkrafttreten hat sich für lokale Betriebe einiges verbessert. lvh-intern gibt es bereits seit einiger Zeit eine Arbeitsgruppe, die sich des Themas angenommen hat und die Aktionen zum Thema koordiniert.

Natürlich ist das Landesgesetz immer auch eine Gratwanderung, um den Prinzipien des italienischen Vergaberechts und des EU-Rechts gerecht zu werden.

„Wir möchten, dass die Politik auf Landesebene sich für den Erhalt des Landesvergabegesetzes stark macht und KKMU-freundliche Regelungen erhält und durch weitere ergänzt“, erklärt Haller.

Seitens des lvh wurde bereits die Bereitschaft mitgeteilt, das eigene Know-how in den Dialog mit Politik und Landesverwaltung einzubringen.

Zuletzt geht es auch darum, einen angemessenen Zeitraum für die Umsetzung sämtlicher Neuerungen vorzusehen: Sowohl für die Wirtschaftsteilnehmer/innen als auch für das Personal der Vergabestellen braucht es eine gewisse Vorlaufzeit, um sich auf neue Bestimmungen vorzubereiten.

Ein plötzliches bzw. überstürztes Inkrafttreten neuer Regelungen könnten einen „Regulierungsschock“ auslösen, der die Öffentlichen Vergaben und somit auch die Wirtschaft lähmt.

Dem gilt es vorzubeugen, indem ein vernünftiger Zeitrahmen für das Inkrafttreten neuer Regelungen vorgesehen wird.

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