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Superbonus: Erneute Änderung
from manufakt 03/2023
by lvh.apa
MIT EINEM IM MINISTERRAT VERABSCHIEDETEN GESETZESDEKRET HAT DIE REGIERUNG MELONI DEN RECHNUNGSRABATT UND DIE ÜBERTRAGUNG VON KREDITEN AUF DEN SUPERBONUS BLOCKIERT. DER LVH ZEIGT SICH VERÄRGERT.
Letzthin hat die italienische Regierung immer wieder in den Superbonus eingegriffen, so auch kürzlich mit einem Ad-hoc-Gesetzesdekret. Bis dato ermöglichte der Superbonus einen Rechnungsrabatt und die Übertragung des Steuerguthabens, d.h. der Lieferant stellte dem Endkunden eine skontierte Rechnung aus und dieser übertrug im Gegenzug dem Lieferanten die Differenz zum ursprünglichen Rechnungsbeitrag in Form eines Steuerguthabens. Der Lieferant behielt dabei das Recht, dieses Steuerguthaben wiederum an einen Dritten (Privatperson, Bank, Versicherung usw.) abzutreten. Zukünftig wird dieser sogenannte „Sconto in fattura“ nicht mehr anwendbar sein. Die lvh-Spitze bezeichnet diese Entscheidung als wenig weitsichtig. „Es ist ein Dilemma! Immer wieder kommt es in Italien zu kurzfristigen Entscheidungen, was gesetzliche Bestimmungen betrifft. Dauernde Änderungen oder neue Kursrichtungen bringen nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Bauherrinnen und-herren in Schwierigkeiten. Mit vorgegebenen Bestimmungen sind viele zahlreiche bürokratische, finanzielle und zeitliche Aufwände verbunden, die ihrerseits wiederum weitere Konsequenzen mit sich bringen. In der Theorie mag eine Gesetzesänderung vielleicht als einfach umsetzbar wirken, in der Praxis sieht das Ganze anders aus“, beklagt lvh-Präsident Martin Haller. Die Betriebe benötigten mehr Rechtssicherheit.
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Kennzeichnung von Lebensmitteln
DIE HERKUNFTSKENNZEICHNUNG
VON LEBENSMITTELN SORGT FÜR
VIEL DISKUSSIONSSTOFF.
Genauer gesagt handelt es dabei um die Kennzeichnung, von Fleisch, Milch und Eiern- in der Gemeinschaftsverpflegung, welche demnächst in Südtirol eingeführt werden könnte.
Die „Gemeinschaftsverpflegung“ umfasst Mensen ebenso wie Restaurants und Gasthäuser, Hofschänken, Catering-Unternehmen und Bars. Das geplante Gesetz zur Kennzeichnungspflicht hätte - laut seinen Befürwortern - den Vorteil, dass
Kompetenzbereich Tipps
Dateneingabe-Pflicht auf „Edil-Connect“
Wann muss die Baustellenmeldung bei der Bauarbeiterkasse und die Dateneingabe auf Edil-Connect gemacht werden?
Seit November 2021 gilt für alle öffentlichen Aufträge und für die privaten Aufträge mit einem Gesamtwert gleich oder höher als 70.000,00 Euro die Pflicht der Baustellemeldung via EdilConnect um den sogenannten „DURC di Congruità“ zu erhalten. Diese Pflicht bezieht sich insbesondere auf Arbeiten im Baubereich und ähnlichen Arbeiten, die in einem direkten und funktionellen Zusammenhang mit der Arbeit des beauftragten Unternehmens stehen und die im Anwendungsbereich der Kollektivverträge des Baubereichs fallen.
Konsumentinnen und Konsumenten Transparenz hinsichtlich der Herkunft der angebotenen Speisen bekommen würden.
Gegner des Vorhabens hingegen kritisieren, dass für Gastbetriebe ein neuer bürokratischer Aufwand entsteht. Allerdings besteht, laut Gesetzesentwurf, auch die Möglichkeit, die Gerichte in der Speisekarte mit der Kennzeichnung, „Herkunft unbekannt‘“ zu versehen.
Vorbild für die gesetzliche Lebensmittelkennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ist die benachbarte Schweiz. Dort muss bereits seit einigen Jahren bei jedem Fleischgericht auf der Speisekarte das Herkunftsland angegeben werden. Ob die neue Deklarationspflicht in Südtirol effektiv kommen wird, wird sich bei der Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 122/22 im Plenum des Landtags zeigen.
Die Pflicht einen privaten Auftrag einzutragen, hängt also vom Gesamtbetrag der Arbeiten ab. Wichtig sind hierbei die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und deren entsprechende Übermittlung. Sollten die eingegebenen Daten nicht vollständig sein, so räumt die Bauarbeiterkasse dem Unternehmen eine Frist ein, um die eingegebenen Daten auszubessern. Innerhalb von 15 Tagen, hat der Betrieb dann die Gelegenheit die Angaben zu überprüfen und richtig zu stellen. Falls dies nicht geschehen sollte, wird das Unternehmen in das Register der unregelmäßigen Unternehmen eingetragen.
Ein weiterer, zu beachtender Punkt ist, dass die Baustellenmeldung auch dann gemeldet werden muss, wenn das Unternehmen nicht bei der Bauarbeiterkasse eingeschrieben ist.
Es entsteht daraus jedoch keine Pflicht das Unternehmen bei der Bauarbeiterkasse einzuschreiben.