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Bedingungen für Lohnausgleich

ALLGEMEIN: DER LVH HAT SICH MIT VERTRETERINNEN UND VERTRETERN DES NISF, ANDEREN ARBEITGEBERVERBÄNDEN, GEWERKSCHAFTEN UND EINIGEN LANDESÄMTERN GETROFFEN, UM ÜBER DAS THEMA LOHNAUSGLEICH WEGEN WETTERBEDINGUNGEN ZU DISKUTIEREN.

Lohnausgleich heiß diskutiert © shutterstock.com/Kunertus

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Ziel der Gespräche war es, der NISF-Führung die Probleme der Betriebe zu erläutern und umsetzbare Lösungen zur Verbesserung der Situation zu finden. Die gesetzlichen Rah- menbedingungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert und die NISF-Vertreter/innen werden auch heuer die gesetzlichen Grundlagen der verschiedenen Rundschreiben streng anwenden. Allerdings erhöht ein gut ausgefüllter technischer Bericht die Wahrscheinlichkeit einer Annahme des Ansuchens für Lohnausgleich. Der technische Bericht ist somit das wichtigste Dokument, um die Tage zu rechtfertigen, an denen laut Wetterbericht die Rechtsgrundlage für die Annahme des Antrags nicht erfüllt war. Aus diesem Grund haben die Expertinnen und Experten des lvh eine nützliche Vorlage erstellt, die den Mitgliedern hilft, den technischen Bericht korrekt auszufüllen. Die Dokumente sind für Mitglieder online und in den Lohnbüros verfügbar. Sie sind in jedem Fall unverbindlich und die endgültige Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Ansuchens liegt immer beim NISF. Die Abteilung Gewerkschaftsdienstleistungen (0471 323279) und das Kompetenzzentrum Bau und Installation (0471 323281) des lvh stehen Mitgliedern jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Bauhandwerk setzt Zeichen

BAU: DER CNA/SHV, DER WIRTSCHAFTSVERBAND FÜR HANDWERK UND DIENSTLEISTER (LVH. APA) UND DIE VIER GEWERKSCHAFTEN HABEN KÜRZLICH EIN ABKOMMEN FÜR DAS VARIABLE LOHNELEMENT FÜR 2023 UNTERZEICHNET.

Bei dem variablen Lohnelement (EVR) handelt es sich um eine Produktionsprämie, welche vom entsprechenden Kollektivvertrag vorgesehen ist. Anhand von vier Parametern wird jährlich überprüft, ob der Beitrag ausgezahlt wird oder nicht. Nachdem im Bauhandwerk mehrere dieser Parameter als positiv bewertet wurden, hat sich die Branche für eine Auszahlung des variablen Lohnelementes in diesem Jahr entschieden. Vor kurzem haben die Vertreter/innen der lokalen Wirtschaftsverbände für das Handwerk CNA/SHV und lvh, sowie der vier Gewerkschaften ASGB Bau, FENEAL UIL – TNAA, FILCA/SGBCISL und FILLEA/GBH – CGIL/AGB das entsprechende Abkommen unterzeichnet. Der Beitrag fällt im Vergleich zum Vorjahr sogar etwas höher aus. „Damit möchten die Arbeitgeber/innen des Südtiroler Bauhandwerks ein wertvolles Zeichen für ihre Mitarbeiter/innen setzen und deren Leistungen anerkennen“, sind sich der lvh-Obmann der Berufsgruppe Bau Markus Bernard und der Obmann der

Gruppe Bau im CNA/SHV Rodolfo Gabrieli einig. Das Südtiroler Bauhandwerk zählt zu den größten und wichtigsten Arbeitgebern und Ausbildern im Land. Bestehende Arbeitskräfte zu halten, ihnen Perspektiven zu bieten und neue, junge Leute auszubilden, zählt zu den Prioritäten des Sektors.

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