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Eintragung in „White List“

ALLGEMEIN: DIE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG ZUR FESTLEGUNG UND GENEHMIGUNG VON VER TRÄGEN UND WEITERVERGABEN, IM ZUSAMMENHANG MIT ARBEITEN, DIENSTLEISTUNGEN UND LIEFERUNGEN, WELCHE NACH GELTENDEM RECHT ALS „AKTIVITÄTEN MIT DEM HÖCHSTEN RISIKO DER INFILTRATION DURCH DIE MAFIA“ ANERKANNT SIND, VERPFLICHTET IST, DIE REGISTRIERUNG VON WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN IN DER SOGENANNTEN „WHITE LIST“ ZU ÜBERPRÜFEN

Folgende Tätgkeiten sind von der Verpfichtung sich in der „White List“ einzutragen betrofen:

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> Aushub, Lieferung und Transport von Erde und Zuschlagstofen;

> Erzeugung, Lieferung und Transport von Beton und Bitumen;

> Miete von Geräten ohne Personal;

> Lieferung von bearbeitetem Eisen;

> Miete mit Personal;

> Güterkrafverkehrsleistungen

> Wachdienstätgkeiten auf der Baustelle;

> Bestatungs- und Friedhofsdienste;

> Restaurant- und Bewirtungsdienste, Kantnen und Verpfegungsdienste;

> Umweltdienste, einschließlich der Abfallsammlung, Beförderung der Abfälle, auch grenzüberschreitend und im Aufrag Driter, Abfallentsorgung sowie Sanierungs- und

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