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Konformitätserklärung

INSTALLATION:

DAS RICHTIGE AUSFÜLLEN DER KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

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IST SEHR WICHTIG.

Der Wirtschafsverband Dienstleister und Handwerk (lvh.apa) möchte die Wichtgkeit einer Konformitätserklärung für Unternehmen des Installatonsgewerbes unterstreichen. Diese ist eine Bestätgung des Fachpersonals, dass die Anlagen normgerecht installiert wurden. Der technische Bericht muss für Produkte die gesetzlichen Vorschrifen unterliegen, auch die Erklärung des Herstellers hinsichtlich des Entsprechens dieser

F-Gas Zertifizierung

KÄLTE- UND KLIMATECHNIKER/INNEN: ZERTIFIZIERUNG GESTALTET SICH KOMPLIZIERT.

Der lvh und der Confartgianato haben sich - im Verbund mit CNA und Casartgiani - für Erleichterungen bei der Erneuerung der F-Gas-Erneuerung eingesetzt.

Die Argumentaton des Confartgianato deckt sich dabei mit der des lvh: Die Erneuerung darf nicht ebenso aufwendig sein wie die Erstzertfzierung, weil hier von Betrieben gesprochen wird, die bereits zertfziert sind und jahrelange Praxiserfahrung haben.

Der verschriflichte und gut argumenterte Vorschlag wurde bereits im Juli 2022 an das zuständige Ministerium weitergeleitet.

Produkte, die Normen, sowie alle technischen Angaben beinhalten. Für alle anderen aufzulistenden Produkte muss der Unterzeichner erklären, dass die Materialien, Produkte und Bestandteile den Bestmmungen der Artkel 10 und 11 der Durchführungsverordnung zur Handwerksordnung entsprechen. Der Bericht muss die Eignung der Räumlichkeit hinsichtlich der installierten Anlage beinhalten. Falls es für die Funktonstüchtgkeit der Anlage notwendig ist, müssen auch jene Informatonen bzgl. Anzahl und Eigenschafen der installierten oder zu installierenden Geräte geliefert werden. Die Skizze der installierten Anlage ist als Beschreibung der Anlage, so wie sie ausgeführt wurde, zu verstehen. Für weitere Informatonen wird gebeten, die lvh-Abteilung Kompetenzbereich Bau und Installaton unter installaton@lvh.it oder 0471 323 278 zu kontakteren.

Die Antwort des Ministeriums war allerdings ernüchternd. Es wurde argumentert, dass es nicht denkbar sei, die Protokolle - in denen die konkreten Vorgaben bzgl. der Erneuerung einer Zertfzierung enthalten sind - abzuändern, während die übergeordnete Rechtsquelle, sprich die Gesetzestexte, in Kraf sind.

Der Confartgianato sieht daher, zurzeit so gut wie keine Möglichkeit, ihre bereits vorgebrachten Vereinfachungsvorschläge in der Praxis efektv durchzusetzen. Die Problematk besteht darin, dass die Zuständigkeit für eine mögliche Abänderung der Bestmmungen und Gesetztesvorlagen, hier, in letzter Instanz, immer beim Ministerium liegen.

Der Wirtschafsverband Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) wird sich weiterhin gemeinsam mit dem Confartgianato, auf natonaler Ebene, für die Erleichterung der Erneuerungen der F-Gas Zertfzierungen einsetzen.

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