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Lehrlingsprämie 300-mal ausbezahlt

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Vom Baum zum Haus

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Südtrols Lehrbetriebe der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Tourismus und Landwirtschaf können seit August vergangenen Jahres beim Land Südtrol um eine Prämie von 2.000 Euro für jeden ihrer Lehrlinge ansuchen, der eine Ausbildung bis zur Lehrabschlussprüfung durchlaufen hat. Anfang August 2022 hate die Landesregierung die Richtlinien für die Vergabe der Lehrlingsprämie genehmigt und damit die Voraussetzungen für diese neue Maßnahme der Wirtschafsförderung geschafen. In der Zwischenzeit sind in den zuständigen Landesabteilungen insgesamt 368 Ansuchen um die Lehrlingsprämie eingereicht worden. Der Löwenanteil kommt mit 238 Ansuchen von Handwerksbetrieben. Tourismusbetriebe haben 51 Anträge eingereicht, Industrieunternehmen 32, Handelsbetriebe 23, Landwirtschafsbetriebe 16 und Dienstleistungsunternehmen fünf. Bisher hat die Abteilung Wirtschaf 268 Anträge genehmigt und Lehrlingsprämien in Höhe von insgesamt 573.000 Euro an Südtroler Lehrbetriebe ausbezahlt. Der Funktonsbereich Tourismus hat die Anträge von 37 Lehrbetrieben genehmigt und insgesamt 84.000 Euro für Lehrlingsprämien überwiesen. Landesrat Philipp Achammer, auf dessen Vorschlag die Landesregierung im Vorjahr „die Lehrlingsprämie als weitere Schiene der Wirtschafsförderung“ eingeführt hat, spricht von einem Anfangserfolg vor allem im Handwerk. Derzeit treten an den Berufsschulen die Auszubildenden in den Bereichen Handwerk und Industrie und im

Bereich Gastgewerbe zur Lehrabschlussprüfung an. Drei Viertel der Prüfungen werden im Juni abgenommen. Nach Angaben der Berufsschulen und des Amtes für Lehrlingswesen sind für das Jahr 2023 insgesamt zirka 900 Lehrabschlussprüfungen zu erwarten. Landesrat Achammer empfehlt gemeinsam mit Landesrat Arnold Schuler den Unternehmen, zeitgerecht um die Lehrlingsprämie anzusuchen: Innerhalb von 90 Tagen nach bestandener Lehrabschlussprüfung können Betriebe bei den zuständigen Landesstellen die Prämie beantragen: Das sind die Abteilung Wirtschaf für Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe und die Abteilung Tourismus für Betriebe aus Tourismus und Landwirtschaf. Auch der lvh ruf Betriebe dazu auf, die Chance zu nutzen: „Die Lehrlingsprämie ist eine Investton in die Jugend und damit in die Zukunf unseres Landes“, unterstreicht lvh-Präsident Martn Haller. Die Prämie kann allen Lehrbetrieben gewährt werden, die Lehrlinge der traditonellen Lehre ausgebildet und zur Lehrabschlussprüfung begleitet haben. Die Prämie für den Lehrbetrieb beträgt 2.000 Euro, wenn der Lehrling die gesamte vorgesehene Lehrzeit in diesem Betrieb absolviert und zudem die Lehrabschlussprüfung bestanden hat. Wenn die vorgesehene Lehrzeit nicht zur Gänze, aber mindestens zur Hälfe im antragstellenden Lehrbetrieb absolviert wurde, beträgt die Prämie 1.000 Euro. Für weitere Informaton, steht die lvh-Abteilung Kredit- und Finanzberatung gerne zur Verfügung. Tel.: 0471-323267- E-Mail: kredit@lvh.it

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