
3 minute read
Landesgesetz zur Raumordnung
from manufakt 06/2023
by lvh.apa
DER SÜDTIROLER LANDTAG HAT KÜRZLICH ÄNDERUNGEN AM LANDESGESETZ RAUM UND LANDSCHAFT GENEHMIGT.
Die Änderungsartkel sollen dazu beitragen, dass die Lesbarkeit und die Anwendbarkeit des Gesetzes erleichtert wird.
Advertisement
Ein wichtges Thema hierbei ist auch das leistbare Wohnen. Mit der Formulierung des Gesetzes „Raum und Landschaf“, ist seit dessen Genehmigung im Jahr 2018 der Anspruch verbunden, das leistbare Wohnen für die Südtroler Bevölkerung zu ermöglichen.
Die erforderlich gewordene Überarbeitung des Wohnbauförderungsgesetzes wurde im Dezember 2022 vom Landtag beschlossen. Neben verschiedenen technischen Korrekturen sollen die Änderungen die operatve Koordinierung mit dem Gesetz für Wohnbauförderung sowie die Umsetzung der Bestmmungen über die mit diesem Gesetz neu eingeführten „Wohnungen mit Preisbindung“ ermöglichen. Damit werden die urbanistschen Voraussetzungen geschaf- fen, um das „Wohnen mit Preisbindung“ auch operatv umsetzen zu können. Um den Zugang für die ansässige Bevölkerung zu garanteren, wurden auch die Artkel 39 und 97 überarbeitet. Der Artkel 39 betrif die Wohnungen für Ansässige und der Artkel 97, bezieht sich auf die Nicht-Besetzung oder widerrechtliche Besetzung einer für Ansässige vorbehaltenen Wohnung.
Eine weitere wichtge Abänderung betrif die Aufebung der Frist für die Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungskonzepts.
Mit der Einführung des Gemeindeentwicklungsprogramms haben die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Verbände und Interessensgruppen die Möglichkeit ihre Ideen, Beiträge und Wünsche im Sinne einer nachhaltgen Entwicklung ihrer Gemeinde zu äußern.
Das Gesetz nimmt auch verschiedene technische Änderungen auf, um die Anwendung des Gesetzes zu verbessern.
INTERVIEW MIT ANGELIKA WIEDMER, DER NEUEN PRÄSIDENTIN DER GARFIDI
Die Garfdi ist die größte Garantegenossenschaf Südtrols mit über 7.000 Mitgliedern.
Sie leistet Garanten und sichert Kreditausfälle zugunsten der Südtroler Unternehmen und erleichtert ihnen somit den Zugang zu Krediten.
Kürzlich hat die lvh-Bezirksobfrau der Frauen im Handwerk des Bezirks Bozen Land, Angelika Wiedmer die Präsidentschaf übernommen. Wir haben Ihr einige Fragen gestellt.
Herzlichen Glückwunsch zur Wahl, was hat Sie bewogen für dieses Amt zu kandidieren?
Ich bin ein Mensch, der immer wieder gerne neue Herausforderungen annimmt. Die Nominierung hat mich sehr gefreut da die Garantegenossenschaf Garfdi ein wichtger Partner für unsere Unternehmen darstellt, wenn es um die Absicherung von Investtonen und Finanzierungen geht.
Was ist Ihre Vision für die Garfdi?
Garfdi steht auf soliden Beinen und leistet einen wichtgen Beitrag für die Weiterentwicklung und Neugründung von Unternehmen. Gemeinsam werden wir für die Zukunf neue Ideen entwickeln für mehr Sichtbarkeit, sowie neue Tätgkeitsfelder anstreben, um eine bestmögliche Dienstleistung zu gewährleisten und die Marktpositon zu stärken.
Wie können kleine und mitlere Betriebe in Südtrol von der Garantegenossenschaf profteren?
Kleine und mitlere Betriebe können im Falle von Unternehmensgründung, Investtonen oder zur Überbrückung von Liquidätsengpässen über Garfdi durch direkte oder indirekte Garanteleistungen einfacher Zugang zu Krediten erhalten, ohne für die Kreditwürdigkeit selbst große Risiken einzugehen oder Bürgschafen leisten zu müssen.
Tipps Der Rechtsabteilung
Stellungnahme der Arbeitgeberverbände
HGV, HDS, CONFESERCENTI, CNA-SHV UND LVH.APA NEHMEN STELLUNG ZU DEN FORDERUNGEN DER GEWERKSCHAFTEN.
Die Wirtschafsverbände haben seit jeher Verhandlungen geführt, um die Bedürfnisse der Arbeitnehmer/innen zu berücksichtgen. Neben der Unterzeichnung natonaler Tarifverträge, die umfangreiche und wirksame Sozialversicherungsinstrumente enthalten, streben sie auch bilaterale Vereinbarungen, zusätzliche Kranken- und Sozialversicherungsfonds sowie territoriale Tarifverhandlungen an. Diese Maßnahmen haben zum Ziel, die natonalen wirtschaflichen und regulatorischen Parameter zu verbessern und an die Besonderheiten der Regionen und Provinzen anzupassen. Dabei tragen die Unternehmen einen erheblichen Teil der Kosten für diese Maßnahmen. Für verschiedene Bereiche werden ergänzende Rahmenverträge in Zusammenarbeit mit den Gewerkschafen ausgearbeitet, welche die Grundlage für zukünfige Branchenverträge bilden. Diese Struktur ermöglicht es, die Besonderheiten der einzelnen Branchen und Arbeitsverträge angemessen zu berücksichtgen. Die Arbeitgeberverbände sind der Meinung, dass die Forderung der Gewerkschafen nach einem allumfassenden Gebietsvertrag für alle Sektoren mit allgemeinen Wirtschafsprognosen nicht nur methodisch falsch sei, sondern auch die spezifschen Bedürfnisse der einzelnen Branchenverträge ignoriere. Eine solche Vorgehensweise berge das Risiko von Ungleichgewichten und Ungerechtgkeiten bei der Behandlung der Arbeitnehmer. Darüber hinaus häten viele Unternehmen bereits eigenständig Anpassungen der Gehälter ihrer Beschäfigten vorgenommen. Insofern betonen die Spitzenvertreter der Arbeitgeberverbände lvh.apa, CNA-SHV, hds, Confesercent und HGV, dass sie die Haltung und Aussagen der Gewerkschafen, Unternehmen zum Sündenbock zu machen und die Politk für Entscheidungen verantwortlich zu machen, nicht nachvollziehen können.
Die Wirtschafsverbände sind weiterhin bestrebt, im Dialog mit den Gewerkschafen und in Übereinstmmung mit den geltenden Tarifverträgen individuelle Lösungen für die Arbeitnehmer/innen zu fnden. Das Wohlergehen der Beschäfigten steht dabei stets im Mitelpunkt.
Der Grundsatz von Treu und Glauben
Die Vertragsfreiheit fndet ihre Grenzen im Grundsatz von Treu und Glauben. Die vertragliche Treuepficht besteht in gegenseitger redlicher Verhaltensweise und ist ein grundlegendes Prinzip der Fairness, dem alle Parteien einer Vertragsbeziehung notwendigerweise folgen und sich daran halten müssen. Die Vertragsparteien sind verpfichtet, so zu handeln, dass sie die Interessen der anderen Partei wahren, jenseits der spezifschen vertraglichen Pfichten oder der Einhaltung des Prinzips „neminem laedere“ (niemandem Schaden zufügen). Die Vertragspartner müssen in jeder Phase der Vertragsbeziehung nach Treu und Glauben handeln: während der Verhandlungen (gemäß Artkel 1337 des Bürgerlichen Gesetzbuches), während des Vorhandenseins einer aufschiebenden oder aufösenden Bedingung (gemäß Artkel 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches), bei der Ausübung des Einwands der Nichterfüllung (gemäß Artkel 1360 des Bürgerlichen Gesetzbuches) und schließlich bei der Vertragserfüllung (gemäß Artkel 1375 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Grundsatz „Treu und Glauben“ gemäß Artkel 1366 des Bürgerlichen Gesetzbuches spielt auch eine entscheidende Rolle bei der Interpretaton des Vertrages selbst.
Typischerweise bedeutet Treu und Glauben, bei Vertragsbeziehungen ehrlich zu handeln. Grundsätzlich verpfichtet sich jemand, nicht zu lügen, zu betrügen oder zu stehlen. Gemäß diesem Prinzip sollten Unternehmer, die mit Waren handeln, ehrlich sein und fair mit den anderen Parteien umgehen.