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Faire Wettbewerbsbedingungen für Südtirols KMU

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Vom Baum zum Haus

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DER LVH HAT ALS INTERESSENSVERTRETER DER SÜDTIROLER HANDWERKSUNTERNEHMEN BEI DER AGENTUR FÜR ÖFFENTLICHE VERTRÄGE (AOV) DIVERSE ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM NEUEN VERGABEGESETZ EINGEREICHT.

Die vorgeschlagenen Änderungen betrefen verschiedene Aspekte des Landesvergabegesetzes.

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Im Hinblick auf die Aufeilung in Lose und Gewerke schlägt der lvh eine Verschärfung der Begründungspficht vor, falls ein Aufrag nicht in Lose unterteilt wird. Es sollte ein Grenzwert festgelegt werden, unterhalb dessen die Vergabestellen verpfichtet sind, den Aufrag in Lose aufzuteilen.

Ein weiterer Änderungsvorschlag betrif den Abschluss von Bauaufrägen, entweder pauschal oder auf Maß. Der lvh spricht sich für die ausschließliche Verwendung von Einheitspreisen aus, da Pauschalangebote als ungerecht betrachtet werden.

Richtpreisverzeichnisse Autonom Festlegen

Im Hinblick auf das Richtpreisverzeichnis schlägt der lvh vor, dass die Provinzen autonom Richtpreisverzeichnisse festlegen können und dass das Richtpreisverzeichnis des laufenden Jahres verbindlich angewendet wird.

Des Weiteren sollten hinsichtlich Preisrevision die staatlichen Bestmmungen gemäß Artkel 60, GvD 36/2023 auch auf Provinzebene eingeführt werden.

Zudem soll die Preisrevision auch bei Weitervergabe zugunsten der Unteraufragnehmer ausdrücklich vorgesehen werden, und zwar sowohl bei Lieferungen, sowie Dienstleistungen als auch bei Bauaufrägen.

Sinnvoll wäre laut Wirtschafsverband für Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) auch die Wiedereinführung einer Grenze für die Weitervergabe von 20 Prozent des Aufragswerts sowie eine Grenze für den Preisabschlag von 20 Prozent des Zuschlagspreises. Stark macht sich der Verband außerdem für die Einführung von vereinfachten Verfahren für Qualitätsausschreibungen.

Konkret schlägt er vor, die bestehenden Kriterien, um solche zu ergänzen, die für lokale KMUs von Vorteil sind, wie beispielsweise die Einstellung auf unbestmmte Zeit, die Einstellung von Lehrlingen oder die Berücksichtgung von ehrenamtlichem Engagement.

„Wir sind überzeugt, dass diese Änderungsvorschläge dazu beitragen werden, die Belange der Südtroler Handwerksunternehmen besser zu berücksichtgen und faire Wetbewerbsbedingungen zu schafen. Unser primäres Ziel, ist die aktve Vertretung der Interessen der Südtroler Handwerksunternehmen“, betont lvh-Präsident Martn Haller.

Unsicherheiten F R Soa Ausger Umt

Erfolgreich durchgesetzt werden konnte vor kurzem auch eine Auslegung der Bestmmung im Bereich SOA und Superbonus.

Das Gesetz, welches das sog. „Decreto Blocca Canteri“ umsetzt, bietet neben den wichtgen Neuerungen im Bereich Superbonus, eine wichtge Auslegung der Bestmmung.

Diese sieht vor, dass ab dem 1. Jänner 2023 Bauarbeiten mit einem Wert über 516.000 Euro, die im Zusammenhang mit den vorgesehenen Steuervergünstgungen stehen nur von Unternehmen ausgeführt werden dürfen, die entweder im Besitz einer SOA-Zertfzierung sind oder, während der Übergangsphase bis zum 30. Juni 2023, dem Aufraggeber vorweisen können, dass sie einen Vertrag zur Erlangung der SOA-Zertfzierung unterschrieben haben.

Der natonale Handwerkerverband Confartgianato und der lvh haten sich dafür stark gemacht, dass die SOAPficht in Zusammenhang mit energetschen Sanierungen nur für Aufräge über 516.000 Euro gilt.

Der Gesetzgeber hat vor kurzem diese Auslegung der Vorschrif bestätgt und präzisiert und damit etwaige Unsicherheiten aus dem Weg geräumt.

Von der SOA-Pficht ausgenommen sind auch einzelne Gewerke eines über diesen Betrag liegenden Aufrages, sofern dieser nicht die 516.000 Euro überschreitet.

Diese Auslegung ist für Südtrols KMU von großer Bedeutung, da sie erhebliche Unsicherheiten an der konkreten Anwendung der Vorschrif endgültg ausräumt.

„Diese Auslegung haben wir als lvh von Anfang an unterstützt“, erklärt Haller. „Bei allen Fragen rund um die SOA, sowie bei der Eintragung und Aktualisierung in den jeweiligen Portalen, stehen wir Betrieben gerne unterstützend zur Verfügung“, so abschließend der Präsident des Wirtschafsverbands für Handwerk und Dienstleister (lvh.apa).

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