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Neuer Kollektivvertrag Bauhandwerk
from manufakt 06/2023
by lvh.apa
BAU:
DIE ARBEITGEBERVERBÄNDE SETZTEN KONKRETE MASSNAHMEN ZUR WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER BRANCHE UND ZUR UNTERSTÜTZUNG DER ARBEITNEHMER/INNEN.
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Kürzlich haben die Arbeitgeberverbände lvh.apa und CNA-SHV zusammen mit den territorialen Gewerkschafen ASGB-Bau, Fillea CGIL-AGB, Filca SGB/CISL und Feneal UIL-SGK die Erneuerung des Kollektvvertrags für das Baugewerbe unterzeichnet. Bereits zu Beginn des Jahres wurden Verhandlungen begonnen, welche das Ziel haten, die Wetbewerbsfähigkeit des Sektors zu gewährleisten. Dies führte zu Brutoerhöhungen für Angestellte in Höhe von 288 bis 688 Euro pro Jahr, die gemäß den geltenden Bestmmungen einer begünstgten Besteuerung von 5 Prozent unterliegen. Bei der Auszahlung des EVR (Variables Lohnelement) wurden neue Parameter für die Bewertung des Auszahlungsbetrages eingeführt. Die entsprechenden Parameter werden einmal im Jahr verglichen. Der Maximalbetrag macht 6 Prozent des Mindestlohnes je nach Einstufung aus. Für Angestellte wurden Essensgutscheine im Wert von 7 Euro oder eine Ersatzvergütung von 6 Euro eingeführt. Es wurde auch eine vorläufge Vereinbarung zur Wiedereinführung der 50-prozentgen Abdeckung des Lohns für den zweiten und driten Krankheitstag bei Kurzzeitkrankheit (weniger als 7 Tage) getrofen, die noch genau festgelegt wird. Rodolfo Gabrieli, Präsident von CNA-SHV Costruzioni, und Markus Bernard, Obmann der Baumeister/innen und Maurer/innen im lvh zeigten sich sehr zufrieden mit der unterzeichneten Vereinbarung. „Sie zeigt das Engagement und die Verantwortung, welche Betriebe für ihre Mitarbeiter haben“, so Gabrieli und Bernard in einer gemeinsamen Erklärung. Der erneuerte Vertrag gilt ab Juni 2023 für etwa 1300 Unternehmen.