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HYGIENE ALS OBERTES ZIEL Eine zweite Welle muss verhindert werden

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THEMEN IN BEWEGUNG

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Hygiene als oberstes Ziel

NUR WENN WIR DIE HYGIENE� UND SICHER� HEITSVORSCHRIFTEN EINHALTEN, KÖNNEN WIR EINE ZWEITE WELLE VERHINDERN.

Die Phase 2 verspricht Hoff nung für die Wirtschaft . Die Arbeit konnten die meisten Betriebe wieder aufnehmen. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass das Virus noch unter uns ist. Wenn sich nicht alle an die Hygiene- und Sicherheitsregeln halten, riskieren wir, dass die Zahlen der Infi zierten wieder drasti sch steigen und ein zweiter Lockdown droht. „Wir sind sehr erleichtert, dass es nun langsam wieder aufwärts geht“, sagt lvh-Präsident Marti n Haller. „Nun appelliere ich allerdings an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen. Wenn wir eine zweite Infekti onswelle vermeiden wollen, müssen die vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen in den Betrieben, den Arbeitsstätt en und auf den Baustellen dringendst eingehalten werden. Es muss gewährleistet sein, dass die Handwerksunternehmen die erforderlichen Ausrüstungen und Vorkehrungen zum Schutz von Beschäft igten und Kunden stellen.“ Zurzeit ist oberste Priorität eine zweite Welle zu verhindern.

Besondere Regelungen

Täti gkeit auf öff entlichen und privaten Baustellen

Arbeitnehmer hat die Pfl icht seinen Arbeitgeber über seinen Gesundheitszustand zu informieren Bei Symptomen oder Fieber darf man nicht am Arbeitsplatz erscheinen Dem Arbeitgeber obliegt die Bewertung des biologischen Risikos. Er ist dafür verantwortlich, die Risikobewertung und die damit verbundenen Einsatz-Sicherheitspläne zu integrieren Der Arbeitgeber organisiert spezifi sche Arbeitsverfahren, um das Risiko zu analysieren Es wird ein Risikograd der verschiedenen Arbeitsbereiche der Baustelle ermitt elt: Anhand der Risikomatrix der Risikobewertung werden Bereich in niedrigen Risiko (grüne Zone), mitt lerem Risiko (gelbe Zone) und hohem Risiko (rote Zone) eingestuft .

Die Schutzmaßnahmen richten sich an diese Zonen: > Grüne Zone: Keine Schutzausrüstung, solange ein

Abstand von 3 Metern gegeben ist > Gelbe Zone: Arbeiten mit einer chirurgischen

Maske oder Ähnlichem > Rote Zone: Arbeiten mit Schutzmasken, die als

PSA klassifi ziert sind. Die Verwendung von PSA Typ FFP2/FFP3 ohne Exhelati onsventi l ist nur bei Verdacht auf Personen mit Symptomen vorgesehen Weiteres auf Seite 25

MUNDSCHUTZ UND ABSTAND

Das aktuelle Dekret sieht vor, dass es in der Öff entlichkeit und bei Kontakt mit Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, verpfl ichtend ist, Mund und Nase zu bedecken. Wenn besti mmte Täti gkeiten ausgeübt werden, müssen dafür zerti fi zierte Mundschutzmasken verwenden werden. Auch sollte immer ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden.

HÄNDEWASCHEN UND DESINFIZIEREN

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Indem Sie regelmassig Ihre Hände waschen und desinfi zieren, können Sie sich gut schützen. Ansteckende Tröpfchen aus Husten und Niesen können sich an den Händen befi nden. Sie gelangen an Mund, Nase oder Augen, wenn man diese berührt. Darum ist es wichti g, Händeschütt eln zu vermeiden. Im Betrieb sollten Einweg-Papiertücher zur Verfügung gestellt werden. Bei Handtüchern und Handföhnen besteht eine Gefahr der Verbreitung des Virus.

LÜFTEN

Die Arbeitsräume sollten, wenn möglich regelmäßig belüft et werden. Es sollte beispielsweise jede Stunde eine Querbelüft ung von 5 bis 10 Minuten erfolgen.

DESINFEKTION VON FLÄCHEN

Covid-19-Viren können auf Flächen, je nach Bedienungen bis zu 9 Tagen überleben und somit infekti ös bleiben. Die gründliche Reinigung oder Desinfekti on von kontaminierten Gegenständen und Flächen ist wichti g und sollte regelmäßig erfolgen – mindestens nach Arbeitsende. Krankheitserreger werden nicht nur durch Hände oder Flächen, sondern auch durch keimbelastete Wischbezuge, Lappen und Putzeimer übertragen. Um das zu verhindern, sollten diese Utensilien hygienisch aufb ereitet und geeignete Wischtechniken eingesetzt werden.

REINIGUNG DER KLEIDUNG

Die Kleidung sollte generell gründlich gereinigt werden. Bei der Arbeit sollten die Arbeitskleidung und die Straßenkleidung getrennt aufb ewahrt werden, also nicht im gleichen Abteil des Spints. Nach Möglichkeit sollte die Arbeitskleidung nach Arbeitsende im Betrieb gereinigt werden.

> Auf Stahl bis zu bis 72 Stunden > Auf Kunststoff (PP) bis zu bis 72 Stunden > Auf Papier/Kartone bis zu bis 24 Stunden > Auf Kupfer bis zu bis 4 Stunden

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