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POLITIK & WIRTSCHAFT

HANDWERK BESTIMMT MIT: Auf lokaler, nationaler und auch internationaler politischer und wirtschaftlicher Ebene hat das Handwerk eine wichtige Stimme.

Fahrverbot aufgeschoben

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INVESTITIONEN IN EINEN NEUEN FUHRPARK SIND DIESES JAHR UNREALISTISCH. UM SO ERFREULICHER IST DIE NACHRICHT, DASS DAS EURO�DIESEL�4�FAHRVERBOT AUFGESCHOBEN WURDE.

01 Dieselfahr

verbot Noch umsetzbar?

02 Hannes

Mussak lvh-Vizepräsident

Die Landesregierung hat im Rahmen des Programms zur Reduzierung der NO 2 -Belastung 2018 – 2023 den Aufschub des Euro-Diesel-4-Fahrverbotes in Bozen beschlossen. Der

lvh begrüßt diese Entscheidung.

Bereits vor einem Monat hat sich der Verband gegen die Einführung des Fahrverbotes für Dieselfahrzeuge der Euroklasse 4 in Bozen ausgesprochen. Der Grund: Die Coronakrise hat die Wirtschaft streibenden Großteils schwer getroff en. Viele kämpfen mit Liquiditätsproblemen und wirtschaft lichen Einbußen. Zusätzlich noch heuer den Fuhrpark erneuern zu müssen, wäre gerade für Kleinbetriebe eine nicht stemmbare Belastung gewesen. Kürzlich kam die erfreuliche Nachricht, dass das Fahrverbot in der Landeshauptstadt vorerst aufgeschoben wird. „Ich bin erleichtert, dass es gelungen ist, hier einzulenken. Das Handwerk investi ert derzeit seine ganze Kraft und Energie in den Wiederaufb au und den Neustart. Es gibt noch wenig Planungssicherheit, da wir nicht wissen, wie sich die wirtschaft liche Situati on bis Ende des Jahres entwickeln oder verändern wird. Ich bedanke mich bei der Landesregierung und vor allem bei Umweltlandesrat Giuliano Vett orato für die Verschiebung der Fahrbeschränkungen. Diese Entscheidung verschafft uns etwas Zeit“, erklärt lvh-Vizepräsident Hannes Mussak.

GIULIANO VETTORATO Landesrat für Energie und Umwelt

„Ab 2023 könnte es auch Diesel-Euro-5 Fahrzeuge treffen“

Was halten Sie davon, das Fahrverbot der Diesel-Euro-4-Fahrzeuge aufgrund der Krise aufzuschieben?

Grundsätzlich gilt zunächst das „Warum“ dieser Maß

nahme zu betonen. Die Landesregierung will in erster

Linie, dass dadurch die vorhandene Luft belastung sinkt

und somit die Gesundheit der Bevölkerung bestmöglich geschützt wird. Insofern sind die Fahrbeschränkungen

für Pkw und Kleintransporter unter 3,5 t nur ein Teil von einer ganzen Maßnahmenpalett e, die im NO 2 -Programm 2018 – 2023 festgelegt wurden und welche helfen sol

len, innerhalb 2023 die vorgesehenen Grenzwerte zu

garanti eren. Ohne Zweifel wirkt sich die Covid-19 Krise

auch dramati sch auf die Wirtschaft , den Tourismus und

damit auch auf die Mobilität aus. Die realen Beein

trächti gungen lassen sich zurzeit nicht einmal genau

abschätzen. Aus diesem Grund hat die Landesregierung erst am 5. Mai dieses Thema behandelt. Dabei wurde

vereinbart, das NO 2 -Programm 2018 – 2023 innerhalb Juni 2021 zu überarbeiten und in der Folge auch den

Kalender der Fahrbeschränkungen bis dahin aussetzen zu wollen. Ein entsprechender Beschluss soll in Kürze vorgelegt werden.

Gibt es eine Alternati ve zum Aufschub? Eventuell Förderungen oder eine Ausnahme-Genehmigung?

Ich denke, es macht Sinn, wenn der Aufschub sowohl für Handwerker als auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer gleich gehandhabt wird. Wie oben beschrieben möchte die Landesregierung verschiedene Maßnahmen, die die Mobilität betreff en, zusammen mit den betroff enen Gemeinden, Berufs- und Umweltverbänden und interessierten Verbänden neu beleuchten. Die Luft qualität entlang der vielbefahrenen Straßen zu verbessern und damit auch das Anliegen einer Umwelt und Gesundheit schonenden Mobilität bleiben nach wie vor die zentralen Ziele.

Zu welchen Autos raten Sie? Könnten Diesel-Euro-5-Fahrzeuge auch bald verboten werden?

Laut dem NO 2 -Programm 2018 – 2023 können Gemeinden, sollten andere Maßnahmen nicht zum Ziel führen, ab dem 1. Jänner 2023 auch für Diesel-Euro-5 Fahrzeuge Fahrbeschränkungen erlassen. Elektrofahrzeuge, Hybrid

und Benzinfahrzeuge sind hinsichtlich NO 2 -Emissionen

sicher ohne Zweifel unproblemati sch. Für den Fall, dass der Markt nur Dieselvarianten anbietet, sollten diese die Vorgaben des Euro VI d bzw. Euro VI d-temp erfüllen. Erst bei diesen Fahrzeugen wurden bei der Abgasmessung schärfere Kriterien angewandt.

Noch immer konnte das Problem der Handwerker aus Jenesien und Sarntal nicht gelöst werden. Sie hoff en seit der Einführung des Fahrverbotes auf einen Korridor oder andere Lösungen. Gibt es dazu Neuigkeiten?

Die Landesregierung hat mit dem NO 2 -Programm 2018 –  2023 die Ziele, Maßnahmen und die Rahmenbedingungen

festgelegt, um die Luft qualität gerade in den Städten zu ver

bessern. Auch dort leben Menschen und das darf man bei

aller Rücksicht auf die Notwendigkeiten des Handwerks nie vergessen. Innerhalb dieser vorgegebenen Rahmenbedin

gungen können die Gemeinden Ausnahmen zu eventuellen

Fahrbeschränkungen geben. Hinsichtlich eines spezifi schen Korridors für Jenesien und Sarntal gibt das NO 2 -Programm 2018 – 2023 der Gemeinde Bozen wenig Möglichkeiten. Im

NO 2 -Programm fi ndet sich jedoch eine zeitliche Vorgabe für Fahrbeschränkungen. Diese gelten von Montag bis Freitag

jeweils von 7.00 bis 10.00 und von 16.00 bis 19.00 Uhr. Einen kleinen Spielraum auch für Dieselfahrzeuge, die ansonsten nicht zirkulieren dürft en.

Durch den Lockdown im März waren Südti rols Straßen kaum befahren. Wie hat sich dies in den Luft werten wiedergespiegelt?

Die Messwerte der Landesagentur für Umwelt und Klima

schutz zeigen, dass die NO 2 -Emissionen während der Zeit der Ausgangssperre und der weitgehenden Einschränkung der motorisierten Mobilität von Mitt e März bis Mitt e April

sowohl in Bozen als auch in Meran gegenüber dem Ver

gleichszeitraum der letzten zehn Jahre im Durchschnitt um

die Hälft e gesunken sind. Dies kann auch als ein eindeuti ger Beleg für den Zusammenhang zwischen motorisiertem

Individualverkehr und der NO 2 -Belastung gelten. Wie sich dieser Lockdown und die eingeschränkte Mobilität aber letztlich auswirken werden, lässt sich heute noch nicht abschätzen. Bei den Luft schadstoff en kommen weitgehend Jahresgrenzwerte zum Tragen und so können eff ekti ve Schlussfolgerungen erst am Jahresende vorgenommen werden.

Raumordnung ab 1. Juli

DAS NEUE LANDESGESETZ FÜR RAUM UND LANDSCHAFT TRITT IN EINIGEN WOCHEN IN KRAFT UND KÖNNTE EINEN STILLSTAND PROVOZIEREN.

Bautäti g

Am 1. Juli tritt das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft keiten in Kraft . Der lvh befürchtet, dass die neuen Besti mmungen einen Sti llstand muss verhindert Sti llstand oder zumindest eine Verlangsamung der Bautäti gkeit werden auslösen könnten. „Gerade jetzt ist es aber wichti ger denn je, einen Sti llstand zu verhindern“, fordert lvh-Präsident Marti n Haller. „Es muss von Seiten der Politi k sichergestellt werden, und soll entsprechend erst in der zweiten Jahreshälft e dass dies vermieden wird. Die Ausbildung der technischen Vergenehmigt werden. Dies bedeutet aber, dass es ab dem antwortlichen in den Gemeinden muss massiv vorangetrieben 1. Juli und für eine unbesti mmte Zeit keine Regelung werden. Sinnvoll wäre eine parallele Regelung der alten sowie bezüglich der Betriebswohnungen gibt. der neuen Raumordnung mindestens bis zu Jahresende.“ „Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Es ist nicht zielführend ein für das Handwerk so wichti ges Thema für REGELUNG DER BETRIEBSWOHNUNG DROHT einen nicht absehbaren Zeitraum ungeregelt zu lassen. ERST SPÄTER UMGESETZT ZU WERDEN Der lvh ist bereit an konkreten Lösungen mitzuarbeiten, Neben einigen anderen Durchführungsbesti mmungen fehlt damit es keines Falls zu einem Sti llstand kommt. Das auch jene zu den Betriebswohnungen. Diese wird als nicht wäre schließlich das Letzte, was wir jetzt gebrauchen wesentlich für das Inkraft treten des Landesgesetzes eingestuft könnten“, betont Haller.

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Decreto liquidità: Einige Neuerungen

DER LVH BEGRÜSST EINIGE NEUERUNGEN, BEI ANDEREN PUNKTEN HINGEGEN FOR� DERT DER VERBAND MEHR HILFE.

Schon der Name ist Programm: Das Mitt e April erlassene Gesetzesdekret „decreto liquidità“ ist eine der Maßnahmen, mit denen Italien sich bemüht, der von der Viruskrise verursachten Wirtschaft skrise Herr zu werden. Auch der wirtschaft lich stärkere Norden Italiens ist hierbei auf Hilfe angewiesen. Ausgerechnet die drei Regionen mit dem größten Anteil von Corona-Fällen im Verhältnis zur Bevölkerung - Lombardei, Veneto und Emilia Romagna - bilden nämlich gemeinsam 40,5% des nati onalen Brutt oinlandsprodukts und zeichnen für 54,4% des Exports und 1/3 der Tourismusnächti gungen (34,7%) verantwortlich. Die Einsatzeinbussen und die damit einhergehende Liquiditätskrise erfordern Maßnahmen, die imstande sind, eine anhaltende Depression zu verhindern. Einige Maßnahmen des Dekrets � so wie es von der Regierung verabschiedet wurde – wurden vom lvh und dem nati onalen Dachverband Confarti gianato ausdrücklich begrüßt. Bei manchen anderen Maßnahmen aber besteht ganz klar ein Korrekturoder Ergänzungsbedarf zum Wohle des Handwerks.

MEHR FLEXIBILITÄT DENN JE

So wurden Änderungen vorgeschlagen, die dem Handwerk zugutekommen sollen. „In dieser so außergewöhnlichen Zeit brauchen wir mehr denn je Flexibilität und Hilfen von Staat und Land“, erklärt lvh-Präsident Marti n Haller. „Viele unserer Betriebe haben z.B. während des Lockdowns Miete für Geschäft slokale bezahlen müssen, obwohl sie geschlossen waren.“ Entsprechend fordert der lvh eine Steuergutschrift , um die Verluste zumindest ein bisschen einzugrenzen. Weitere Aufschübe und Erleichterungen wurden im Steuerbereich gefordert. „Jetzt ist nicht die Zeit für zusätzliche Bürokrati e oder komplizierte Regelungen“, erklärt Haller. Gefordert werden also Vereinfachungen, Beihilfen, aber auch Anreize für Investi ti onen, wie zum Beispiel die Verlängerung des sogenannten Fassadenbonus. Das Dekret muss nun den parlamentarischen iter durchlaufen, bevor es defi niti v zum Gesetz wird.

GERT LANZ SVP-Fraktionsvorsitzender, Regionalund Landtagsabgeordneter

Eine Lösung, um mit dem Virus zu leben

Als wir Anfang Mai mit der eff ekti ven Arbeit zur Gesetzgebung für den Neustart in Südti rol gestartet sind, war uns eines klar: Wir brauchen eine Lösung, wie wir mit dem Virus leben und arbeiten können. Dabei konnten wir uns nicht auf Erfahrungswerte der vergangenen Jahre oder Jahrzehnte berufen, wir hatt en keine Studien, die wirklich ausgereift waren. Wir hatt en zwar viele kleine „best practi ce Modelle“, jedoch kein allumfassendes Rezept: Wir mussten entscheiden und in Vorleistung gehen. Genau diese Arbeitsweise kennen Sie sicherlich alle aus ihrem tagtäglichen Berufsleben.

Wesentlich und wichti g war, dass wir uns allen wieder eine Perspekti ve geben!

Und auch wenn die Herausforderung für uns alle groß sein wird, so wollen wir diese lösungsorienti ert und mit Opti mismus angehen. Gemeinsam mit Ihnen!

Euer

Auf Voranmeldung besteht die Möglichkeit einer persönlichen Sprechstunde. Anfragen an gerhard.lanz@landtag-bz.org

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