Exposé Wohnpark "Zur Weißen Brücke" Neustrelitz

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E xp osé Wohnpar k »Zur We iße n Br üc ke « Zwei exklusive Mehrfamilienhäuser am Zierker See

MMT Mecklenburg-Strelitzer Montage- und Tiefbau GmbH Schmidt-Bauplanungen


»Die Architektur ist die Fortsetzung der Natur in ihrer konstruktiven Tätigkeit.« *

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Inhalt 01/07 »Zur Weißen Brücke« 02/09 Bauweise und Ausstattung 03/11 Stadtportrait Neustrelitz 04/17 Lageplan und Grundrisse 05/49 Wohnflächen, Kellerflächen,

Sondereigentum und Preise

06/55 Baubeschreibung 07/72 Bildnachweise 08/73 Impressum

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Die "Weiße Brücke" am Zierker See


01/ »Zur Weißen Brücke« In der modernen neuen Wohnanlage entstehen 16 barrierereduzierte Eigentumswohnungen, aufgeteilt in zwei Wohn­häuser. Beide Häuser erhalten Fahrstuhlan­­­lagen und werden als Effizienzhäuser in einem architektonisch anspruchsvollen Baustil errichtet. Das Gemeinschaftsgrundstück weist eine Größe von ca. 4558 m² aus.

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Süd-West-Ansicht

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Nord-Ansicht


02/ Bauweise und Ausstattung Massive, viergeschossige Bauweise mit 42,5 cm starken Poroton­ steinen und Außenputz, Herstellung gemäß geltenden Brand-, Schall- und Wärmeschutzrichtlinien Beide Häuser sind voll unterkellert und mit einer im Grundstückszwischenbereich inte­­grier­ten Tiefgarage miteinander verbunden. Die jeweiligen Kellergeschosse enthalten Wohnungskellerräume, einen Hausanschlussraum und einen Mehrzweckraum. Sechs 3-Raum-, acht 4-Raum- und zwei 5-Raumwohnungen, alle weitestgehend barrierereduziert. Wohnflächen von 82,58 m² bis 184,95 m², siehe Anlage. Großzügige Raumhöhen von 2,67 m bis 2,89 m Moderne Heizungsanlage – Fußbodenheizungen in allen Wohnräumen Bäder jeweils mit Wanne und Dusche (ebenerdig), wandhängendem WC-Tiefspüler, Gäste-WC und Handwaschbecken, Waschtisch und Handtuchheizkörper Große Fensterelemente mit integrierten Raffstoreanlagen. Schließanlage, Videogegensprechanlage mit integrierter Kameraaufschaltung zur Tiefgarage, Glasfaseranschluss für Fernsehen, Internet und Telefon Terrassen, Balkone, Dachterrassen, zugeordnete Grundstücksanteile (Sondereigentum) zu den Erdgeschosswohnungen (an den Terrassen angrenzende Rasenflächen) Jeweils 1 PKW-Stellplatz in der Tiefgarage ist jeder Wohnung zugeordnet

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Der Zierker See, Blick Richtung Norden


03/ Stadtportrait Neustrelitz Neustrelitz liegt inmitten der wald- und wasserreichen Mecklenburgischen Seenplatte am Zierker See, der über den Kammerkanal und den Woblitzsee mit der oberen Havel-Wasserstraße verbunden ist. Innerhalb und nahe der Stadt liegen mehrere größere und kleinere Seen wie der Glambecker See, Zierker See, Große Fürstenseer See, Domjüchsee und der Kluger See. Neustrelitz wurde als barocke Residenzstadt um einen quadratischen Marktplatz angelegt. Von diesem führen sternförmig acht gerade Straßen in die Haupt- und Nebenhimmelsrichtungen ab. Die moderne Kreisstadt liegt rund 100 Kilometer nördlich von der Bundeshauptstadt Berlin. Im Zentrum von Neustrelitz ist der wunderschöne Neustrelitzer Schlossgarten gelegen– unweit des Stadthafens am Zierker See. Romantische Wege unter alten Bäumen, Springbrunnen und zahlreiche Skulpturen bieten einen entzückenden Rahmen für gemütliche Spaziergänge. Das Landestheater Neustrelitz ist in nur fünf Minuten Fußweg vom Wohnstandort erreichbar.

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Das klassizistische Rathaus wurde nach Plänen des Schinkelschülers Friedrich Wilhelm Buttel von 1841 bis 1843 in spätklassizistischen, an den Tudorstil angelehnten Formen erstellt. Es befindet sich im Stadtkern von Neustrelitz, direkt am Marktplatz in unmittelbarer Nähe zur Stadtkirche. Die Stadtkirche am Markt entstand als Saalbau zwischen 1768 und 1778. Der Kirchturm wurde erst 1831 nach Plänen des Architekten Friedrich Wilhelm Buttel voll­endet. Das ehemalige Residenzschloss von Neustrelitz existiert seit 1945 nicht mehr. Die Kon­turen des einstigen Baus auf dem Schlossberg am Rande des Stadtzentrums wurden vor einigen Jahren markiert. Östlich des früheren Schlossbezirks befindet sich die Schlosskirche, welche von 1855 bis 1859 nach Plänen von Buttel entstand. Zu den Sehenswürdigkeiten von Neustrelitz zählt auch die Orangerie, die am Rande des Schlossparks gelegen ist. Mit Luisentempel und Hebetempel sowie verschiedenen Statuen und Büsten zählt sie zu den besonderen Sehenswürdigkeiten der Stadt. Am Hafen des Zierker Sees sind die neu gestalteten und aufwendig sanierten Speicher einen Ausflug wert. Hier entstanden seit 1990 Wohnungen sowie Cafés und Restaurants. Die neue, moderne Wohnanlage „Zur Weißen Brücke“ entsteht mit zwei exklusiven Mehrfamilienhäusern und elf Einfamilienhäusern in Ufernähe des Zierker Sees. Die Weiße Brücke am Zierker See gilt als Wahrzeichen von Neustrelitz und wird Namensgeber der neuen Wohnanlage, welche hier im Exposé präsentiert wird. /11


oben : Das Rathaus am Markt von Neustrelitz unten : Die Stadtkirche am Markt von Neustrelitz

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Der Schlossgarten Neustrelitz


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04/Lageplan und Grundrisse

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11 1

3 5

2 9

4

8

/17

10

6


Lageplan der gesamten Wohnanlage

7

/18

Mehrfamilienhaus I Mehrfamilienhaus II 3 Tiefgarage 4 Wohnstraße 5 PKW 6 Pumpstation 7 Useriner Straße 8 Eigenheimflächen 9 Zum Ufer Zierker See 10 Weg (unbefestigt) 11 Bootssteganlage Wohngebiet »Zur Weißen Brücke« 1 2


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Grundriss Erdgeschoss Haus I Wohnung 1-EG, 2 und 3

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Grundriss Erdgeschoss Haus II Wohnung 9-EG, 10 und 11

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Grundriss 1. Obergeschoss Haus I und Haus II Wohnung 1-OG/9-OG, 4/12, 5/13

Anmerkung: Die Wohnungen des 1. Obergeschosses beider Mehr­familienhäuser sind identisch.

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Grundriss 2. Obergeschoss Haus I und Haus II Wohnung 6/14 und 7/15

Anmerkung: Die Wohnungen des 2. Obergeschosses beider Mehr­familienhäuser sind identisch.

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Grundriss 3. Obergeschoss Haus I und Haus II Wohnung 8 und 16, Penthouse

Anmerkung: Die Wohnungen des 3. Obergeschosses beider Mehr­familienhäuser sind identisch.

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1 2

3a

Wohnung 8

Wohnung 5 4 5

Wohnung 6 Wohnung 7

Wohnung 2

Wohnung 3 Wohnung 1 /29

Wohnung 4

Grundriss Kellergeschoss Haus I

HZR


1

2

3b

3b

Wohnung 16 4 5

HZR Wohnung 14

Wohnung 13

Wohnung 11

Wohnung 9

Wohnung 15 /30

Wohnung 12

Grundriss Kellergeschoss Haus II

Wohnung 10

Flächen, Angaben in m²

Mehrzweckraum 2 ASR 3a Flur, Haus I 3b Flur, Haus II 4 Aufzug 5 Treppenhaus 1

40,05 13,91 46,81 65,77 2,66 26,00


Haus I Whg 1

Haus II Whg 16

/31

Grundriss Tiefgarage

Haus I/Haus II

Haus II Whg 15

Zusatz 5

Zusatz 3

Haus I Whg 3

Haus II Whg 13

Haus I Whg 4

Haus II Whg 12

Haus I Whg 5

Haus II Whg 11

Zusatz 1

Haus II Whg 10

Haus I Whg 7

Haus II Whg 9

Zusatz 6


Haus I Whg 6

Haus I Whg 8

Zusatz 2

Haus I Whg 2

Haus II Whg 14

Zusatz 4

Einfahrt

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Wohnung 1/9, Haus I/II

Wohnung 5/13, Haus I/II

Wohnung 2/10, Haus I/II

Wohnung 6/14, Haus I/II

Wohnung 3/11,Haus I/II

Wohnung 7/15, Haus I/II

Wohnung 4/12, Haus I/II

Wohnung 8/16, Haus I/II

Zusatz-Stellplätze


1

2

7

3 5

6 4

/33

Wohnung 1 und 9 Haus I/Haus II Erdgeschoss

Wohnfläche: 155,72 m² separater Eingang, Terrasse im EG, 2 Balkone im OG, Kellerraum integrierbar, Sondereigentum (vgl. Tabelle, S. 48)

Wohnflächen, Angaben in m² [¹/ v. 15,00] 5,00 ³ 34,65

1

Terrasse

2

Wohnen

3

Abstellkammer

2,17

4

WC

3,31

5

Flur/Diele

7,65

6

Gäste/Arbeit

12,45

7

Küche

12,04


1

2 9

3

8

4

6 7 5

/34

Wohnung 1 und 9 Haus I/Haus II Obergeschoss

Wohnflächen, Angaben in m² 1 2 3 4 5 6 7 8 9

Balkon 1 Ankleide Flur Abstellkammer Kind 1 Kind 2 Balkon 2 Bad Schlafen

[¹/ v. 9,00] 4,50 ² 6,98 10,66 2,89 12,37 14,32 [¹/ v. 7,51] 3,76 ² 9,83 13,14


1

2

8 3

7 4

6

5

/35

Wohnung 2

Wohnflächen, Angaben in m²

Haus I Erdgeschoss

1

Terrasse

2

Wohnen/Kochen

3

Flur/Diele

Wohnfläche : 82.59 m²

4

WC

Terrasse, Kellerraum und Sondereigentum

5

Kind/Gäste/Arbeit

10,09

(vgl. Tabelle, S. 48)

6

Schlafen

12,99

7

Bad

6,58

8

Abstellkammer

2,47

[¹/³ v. 13,75] 4,58 29,91 13,66 2,31


1

2

9

3 8

4a 4b 7

6

5 /36

Wohnung 3

Wohnflächen, Angaben in m²

Haus I Erdgeschoss

1

Terrasse

2

Wohnen/Kochen

3

Gäste/Arbeit

Wohnfläche: 109.82 m²

4

Bad/Dusche

Terrasse, Kellerraum, Sondereigentum

5

Schlafen

13,94

(vgl. Tabelle, S. 48)

6

Kind

12,12

7

WC

8

Diele

9

Abstellkammer

[¹/³ v. 30,43] 10,14 32,67 12,35 8,88

3,86 13,79 2,07


1

2

8 3

7 4

6

5

/37

Wohnung 10

Wohnflächen, Angaben in m²

Haus II Erdgeschoss

1

Terrasse

2

Wohnen/Kochen

3

Flur/Diele

Wohnfläche : 82.59 m²

4

WC

Terrasse, Kellerraum und Sondereigentum

5

Kind/Gäste/Arbeit

10,09

(vgl. Tabelle, S. 48)

6

Schlafen

12,99

7

Bad

6,58

8

Abstellkammer

2,47

[¹/³ v. 13,75] 4,58 29,91 13,66 2,31


1

2

9

3 8

4a 4b 7

6

5 /38

Wohnung 11

Wohnflächen, Angaben in m²

Haus II Erdgeschoss

1

Terrasse

2

Wohnen/Kochen

3

Gäste/Arbeit

Wohnfläche: 110,04 m²

4

Bad/Dusche

Terrasse, Kellerraum, Sondereigentum

5

Schlafen

13,94

(vgl. Tabelle, S. 48)

6

Kind

12,12

7

WC

8

Diele

9

Abstellkammer

[¹/³ v. 31,08] 10,36 32,67 12,35 8,88

3,86 13,79 2,07


1

2

8

3 7 4

6

5

/39

Wohnung 4 und12

Wohnflächen, Angaben in m²

Haus I/Haus II 1. Obergeschoss

1

Balkon

2

Wohnen/Kochen

3

Flur/Diele

Wohnfläche: 95.46 m² Balkon, Kellerraum

4

WC

5

Schlafen

18,09

6

Kind

15,36

7

Bad

8,31

8

Abstellkammer

2,66

[¹/ v. 8,25] 4,13 ² 29,90 14,13 2,88


1

2

9

3

8

4a 7

6

4b

5

/40

Wohnung 5 und 13

Wohnflächen, Angaben in m²

Haus I/Haus II 1. Obergeschoss

1

Balkon

2

Wohnen/Kochen

3

Gäste/Arbeit

Wohnfläche: 109.01 m² Balkon, Kellerraum

4

Bad/Dusche

5

Schlafen

13,94

6

Kind

12,12

7

WC

8

Diele

9

Abstellkammer

[¹/ v. 18,69] 9,35 ² 32,67 12,35 8,88

3,86 13,79 2,05


1

3

4

2

5

6

10

7

8

9

/41

Wohnung 6 und 14

Wohnflächen, Angaben in m²

Haus I/Haus II 2. Obergeschoss

1

Balkon 1

2

Bad

3

Balkon 2

Wohnfläche: 184.95 m² 2 Balkone, Kellerraum

4

Schlafen

5

Abstellkammer

6

Diele

7

WC

8

Kind 1

18,29

9

Kind 2

15,37

10

Wohnen/Kochen

82,28

[¹/ v. 27,15] 13,58 ² 11,46 [¹/ v. 8,25] ²

4,13 16,29 3,50 17,24 2,88


1

2

9

3

8

4a 7

6

4b

5

/42

Wohnung 7 und 15

Wohnflächen, Angaben in m²

Haus I/Haus II 2. Obergeschoss

1

Balkon

2

Wohnen/Kochen

3

Arbeit/Gast

Wohnfläche: 108.86 m² Balkon, Kellerraum

4

Bad a)/Dusche b)

5

Schlafen

13,94

6

Kind

12,12

7

WC

8

Diele

9

Abstellkammer

[¹/ v. 18,69] 9,35 ² 32,52 12,35 8,88

3,86 13,79 2,05


1

/43

2


3

11

6

4

5

9 7 10 8

/44

Wohnung 8 und 16 Penthouse Haus I / Haus II 3. Obergeschoss Wohnfläche: 157.55 m² 2 Dachterrassen, Kellerraum

Wohnflächen, Angaben in m²

[¹/ v. 57,20] 19,06 Dachterrasse 1 2 Wohnen/Kochen 3 Dachterrasse 2 4 Bad 5 Schlafen 6 Ankleide 7 Kind/Gast 8 Abstellkammer 9 Flur/Diele 10 WC 1

³

74,76

[¹/ v. 14,75] ³

4,92 7,73 13,83 3,60 10,79 5,13 15,74 1,99


Süd-Ost-Ansicht

/45

Nord-West-Ansicht


Nord-Ost-Ansicht

/46

Süd-West-Ansicht


/47


05/ Wohnflächen, Kellerflächen, Sondereigentum und Preise

/48


Haus

Wohnungsnummer

Wohnfläche in m²

I

11

155,72

I

22

I

Stellplatz

Kellerraum in m²

Grundstücksanteil als Sondereigentum in m²

1

17,88

120,00

82,59

1

18,15

88,00

3

109,82

1

15,48

59,00

I

4

95,46

1

18,51

-

I

5

109,01

1

18,16

-

I

6

185,02

1

20,27

-

I

7

108,86

1

15,51

-

I

8-PH

157,55

1

19,96

-

II

99

155,72

1

17,88

322,00

II

10 10

82,59

1

18,15

117,50

II

11 11

110,04

1

13,89

111,50

II

12

95,46

1

11,39

-

II

13

109,01

1

18,51

-

II

14

185,02

1

20,27

-

II

15

108,86

1

11,00

-

II

16-PH

157,55

1

19,96

-

/49

1 2 3 4 5

Mehrfamilienhaus II Mehrfamilienhaus I "Zur Weißen Brücke" Tiefgarage Zierker See


5 9 10 11 2

1 4

2 3

3 1

/50


Haus

/51

Wohnungnummer

Lage

Wohnfläche in m²

Stellplatz

Balkon / Terrasse

I

1

EG/1.OG

155,72

1

2/1

I

2

EG

82,59

1

0/1

I

3

EG

109,82

1

0/1

I

4

1.OG

95,46

1

1/0

I

5

1.OG

109,01

1

1/0

I

6

2.OG

185,02

1

2/0

I

7

2.OG

108,86

1

1/0

I

8

PH

157,55

1

0/2

II

9

EG/1.OG

155,72

1

2/1

II

10

EG

82,59

1

0/1

II

11

EG

110,04

1

0/1

II

12

1.OG

95,46

1

1/0

II

13

1.OG

109,01

1

1/0

II

14

2.OG

185,02

1

2/0

II

15

2.OG

108,86

1

1/0

II

16

PH

157,55

1

0/2


Wohnungspreis in €

Grundstücksanteil als Sondereigentum

Sondereigentum in €

Gesamtpreis in €

394.750,00

120,00

7.200,00

401.950,00

214.700,00

88,00

5.200,00

219.900,00

274.900,00

59,00

3.600,00

278.500,00

242.900,00

-

-

242.900,00

272.600,00

-

-

272.600,00

452.000,00

-

-

452.000,00

272.500,00

-

-

272.500,00

405.900,00

-

-

405.900,00

394.750,00

322,00

20.000,00

414.750,00

214.700,00

117,50

7.800,00

222.500,00

274.900,00

111,50

7.800,00

282.700,00

242.900,00

-

-

242.900,00

272.600,00

-

-

272.600,00

452.000,00

-

-

452.000,00

272.500,00

-

-

272.500,00

405.900,00

-

-

405.900,00

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Haus am Zierker See


06/ Baubeschreibung Die Eigentumswohnanlage „Zur Weißen Brücke“ besteht aus zwei Mehrfamilienhäusern identischer Bauweise mit je einem Treppenhaus und einem Aufzug. Die Mehrfamilienhäuser haben von den Kellergeschossen direkten Zugang zur Tiefgarage. Das Bauvorhaben wird in einem Bauabschnitt schlüsselfertig errichtet und nach WEG–Recht aufgeteilt. Über die Treppenhäuser und die Tiefgarage ist jede Wohnung barrierereduziert erreichbar.

Allgemeines zur Bauweise Während die MFH in Ziegel-Massivbauweise aus Poroton-Ziegel (42,5 cm) und Stahlbetondecken erstellt werden, ist die Errichtung von Keller und Tiefgarage komplett in Stahlbeton geplant. Wir bauen nach: - genehmigter Baugenehmigung - den gesetzlichen Bauvorschriften - den Vorschriften der DIN - den anerkannten Regeln der Technik - der Baubeschreibung nebst statischen Berechnungen Das eingezeichnete Mobiliar stellt einen Einrichtungsvorschlag des planenden Architekten dar und ist in den Gesamtkosten nicht enthalten. Maße für Einbauten (Küchenschränke, Einbauschränke, Duschabtrennungen etc.) sind am Bau zu nehmen. Farbliche Abbildungen des Prospektes, etwaige Gebäudevisualisierungen, perspektivische Ausdrucksmittel (z.B. Ansicht, Plangestaltung, Bepflanzung usw.) und eingezeichnetes Mobiliar gelten nicht als Gegenstand der Baubeschreibung.

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Festlegung für die Gewerke Hausanschlüsse Alle Hausanschlüsse werden in enger fachlicher Abstimmung mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen hergestellt. Alle Hausanschlüsse befinden sich im Hausanschlussraum bzw. im Technikraum im Keller der Gebäude. Energie, Wasser und Abwasser Die Herstellung der erforderlichen Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Abwasser, Fernwärme samt Leitungen erfolgt bis zum jeweiligen Über­ gabepunkt.

/55

Telekommunikation und Fernsehen Der Anschluss für das Fernmeldenetz der Deutschen Telekom AG wird ebenfalls in den Hausanschlussräumen hergestellt. Der Bauträger verkabelt eine Anschlussstelle je Wohneinheit. Wahlweise besteht weiterhin die Möglichkeit des Anschlusses an das NE3–Netz von Vodafone Kabel Deutschland und an das Hochleistungsdatenkabel der Stadtwerke Neustrelitz am Übergabepunkt zur Wohnung. Der Käufer muss die Anschlüsse beim jeweiligen Netzbetreiber selbst beantragen.

Rohbau Fundamente und Bodenplatte Fundamente und Bodenplatte werden als Stahlbetonbodenplatten gemäß statischen Erfordernissen (in wasserundurchlässigem Stahlbeton (WUBeton-Weiße Wanne)) verbaut. Die Errichtung der Außenwände (Keller und Tiefgarage) erfolgt in Stahlbetonbauweise in WU-Beton mit Wärmedämmung. Außenwände im EG, 1. OG, 2. OG und 3. OG Die Außenwände entstehen aus Poroton-Planziegeln (Wärmedämmziegel) 42,5cm. Wärmedurchgangswerte werden nach den Vorgaben des Wärmeschutznachweises in der Planung vorgeschrieben. Elemente (Fenster/Türen) erhalten Raffstore. In den jeweiligen Wohnungsgrundrissen ist dies konkretisiert. Der


Betrieb der Raffstoreanlagen erfolgt über separate Elektroantriebe je Element. Tragende Innenwände Je nach Erfordernis wird für tragende Innenwände im KG verputztes Kalksandsteinmauerwerk oder unverputzter Beton und in den Wohngeschossen verputztes Kalksandsteinmauerwerk verwendet. Wohnungstrennwände Im Treppenhaus werden Wohnungstrennwände aus Kalksandsteinmauerwerk hergestellt. Nichttragende Wände Die Fertigung nichttragender Wände in allen Geschossen erfolgt aus 11,5 cm bzw. 17,5 cm starkem Kalksandsteinmauerwerk. Geschossdecken Geschossdecken werden gemäß statischen Erfordernissen als Stahlbeton­ filigrandecken mit ebener Sicht­betonunterseite und Fugenaufteilung oder als Ortbetondecken erstellt. Tiefgaragendecke Die Tiefgaragendecke wird in Stb-Beton ausgeführt. Die Abdichtung der Anschlüsse zu den TG-Wänden und zu erforderlichen Wandaufkantungen entspricht der WU-Richtlinie. Die Bodenplatte der TG wird in WU-Beton (Weiße Wanne) ausgeführt. Dachkonstruktion Die Häuser erhalten ein Flachdach mit entsprechender Abdichtung und erforderlicher Wärmedämmung entsprechend den Flachdachrichtlinien. Spenglerarbeiten Die Dachentwässerung erfolgt über innenliegende Rinnen und Fallrohre, die gemäß Planung an den erforderlichen Stellen angeordnet werden. Rinnen und Fallrohre werden in Titanzink ausgeführt. Treppen Die Treppenläufe und Podeste der Mehrfamilienhäuser werden entweder in

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Ortbeton (Stahlbeton) gegossen oder als Stahlbetonfertigteiltreppen geliefert (Belag: siehe Bodenbeläge). Die Auflagerung der Treppenläufe und Zwischenpodeste erfolgt schallentkoppelt. Finden Fertigteile keine Verwendung, werden die Untersichten und Freiwangen verputzt. Treppengeländer erhalten einen Anstrich oder eine Beschichtung in gleichwertiger Ausführung. Dachterrassen/Balkone Die Abdichtung erfolgt gemäß Flachdachrichtlinie. Die Balkone sind oberflächenfertig hergestellte Betonfertigteile. Dachterrassen erhalten einen Kunststoffdielenbelag. Die Zugänge von den Wohnungen zur Terrasse bzw. den Balkonen sind barrierereduziert.

Ausbau

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Verputz Der Außenputz wird als Leichtputz in Maschinenputztechnik vorgenommen. Die Körnung erfolgt nach Angabe des Bauträgers. Ein feuchtigkeitsresistenter Putz bildet bis zu einer gewissen Höhe, die laut Planung festgelegt ist, den Sockel aus. Die Innenwände der Wohnräume werden mit einem einlagigen Maschinenputz in glatter Ausführung verputzt (nicht gespachtelt, nicht geschliffen). Stahlbetonfertigteildecken werden mit ebener Sichtbetonunterseite hergestellt. Betonwände im Keller werden nur gestrichen, andere Kellerwände zusätzlich geschlämmt. Fenster-, Terrassen-, Loggia- und Balkontüren sowie Raffstore-Elemente Sämtliche Fenster-, Terrassen- und Balkontüren sind als Kunststofffenster mit Dreischeibenisolierverglasung gemäß Wärmebedarfsberechnung vorgesehen. Die Elemente erhalten umlaufend Sicherheitspilzzapfen. Die Elemente werden im Innenbereich in der Farbe Weiß und im Außenbereich entsprechend dem Farb- und Gestaltungskonzept des Bauträgers geliefert. Die Fenster– bzw. Terrassentürelemente werden mit einem Einhandgriff in Alu, V2A oder Neusilber ausgestattet. Die Beschläge haben Mehrfachfunktionen (z. B. geschlossen, geöffnet, gekippt). Die Kellerfenster, ausgestattet mit einer Dreh-Kipp-Funktion, werden in Kunststoff in der Farbe Weiß mit Isolierverglasung ausgeführt.


Die Planung entspricht den Anforderungen der Wärme­schutzberechnung. Der Bauträger behält sich vor, die Elemente im Außenbereich nach dem finalen Farbund Gestaltungskonzept des Bauträgers zu bestimmen. Hinweis Dachterrasse: Die Penthouse-Wohnungen mit Dachterrasse erhalten vor jeder Terrassentüre eine außenseitige Ablaufrinne sowie eine Schwelle von einigen Zentimetern. Die Fenster in den Wohngeschossen mit massiver Brüstung erhalten innen- und außenseitig Natursteinfensterbänke nach Mustervorlage des Bauträgers. Fensterbänke in Bädern werden mit Fliesen belegt. Alle Fenster erhalten außenseitig ein beschichtetes Aluminiumabdeckprofil. Alle Raffstoreanlagen werden mit Aluminiumpanzern (nicht Kunststoff) sowie elektrischen Antrieben ausgestattet. Haustüren und Briefkastenanlage Die Ausführung der Haustürelemente entspricht den Zeichnungen des Architekten. Dabei handelt es sich um einen stabilen Rahmen in Kunststoffausführung mit verstärktem Haustürblatt, Doppelfalz, umlaufender Dichtung im Türblatt und z. B. mehrfacher Dichtung im Blendrahmen. Das Türblatt wird z. B. mit glatter Oberfläche geliefert. Die Farbe und Konstruktion richtet sich nach dem Gestaltungskonzept des Bauträgers. Glasausschnitte mit Isolierverglasung entsprechen den Zeichnung des Architekten. Die Beschläge in Edelstahl und Profilzylinder sind mit einer Mehrfachverriegelung ausgestattet. Das Haus erhält eine Briefkastenanlage z. B. als freistehende Briefkastenanlage oder als Wandanlage. Die Klingel,- Sprechund Videoanlage wird in der Briefkastenanlage eingebaut. Wohnungseingangstüren Für die Wohnungseingangstüren werden Holzumfassungszargen mit verstärktem Türblatt und mehrfacher Dichtung im Blendrahmen verwendet. Das Türblatt hat eine glatte Oberfläche. Die Farbe und Konstruktion richtet sich nach dem Gestaltungskonzept des Bauträgers. Die Errichtung erfolgt nach DVS-Anforderung (dicht, vollwandig, selbstschließend) gemäß Brandschutznachweis. Die Türen sind durch eine Schutzgarnitur (Mehrfachverriegelung), Spion und Profilzylinder in erhöhter Sicherheitsstufe einbruchgesichert. Innentüren Im Innenbereich werden Innentüren mit eckiger Umfassungszarge und

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Sinusbändern mit Röhrenspankerneinlage in Weißlack und Drückergarnitur stumpfeinschlagend verbaut. Das Türblatt und die Umfassungszarge bilden eine Ebene. Kellertüren Sofern im Brandschutznachweis Feuerschutztüren gefordert werden, liefert der Bauträger diese aus Stahl. Die Türen der Wohnungskeller werden in Holzoder Alulattenkonstruktion ausgeführt. Schließanlage Eine Zentralhauptschlüssel-Schließanlage umfasst die gesamte Wohnanlage. Der Wohnungsschlüssel sperrt dabei Wohnungstüre, Hauseingangstüre, Tiefgaragentor und Kellerabteil. Das Tiefgaragentor wird zusätzlich mit einem Funkhandsender je Stellplatz ausgestattet. Der Briefkasten hat einen eigenen Schlüssel.

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Estriche – Heizestrich – Fußbodenaufbau Alle Wohnungen erhalten einen schwimmenden Estrich. Der Einbau eines Randdämmstreifens schließt Schallbrücken aus. Die Wohnungen erhalten eine Fußbodenheizung. Der jeweilige Fußbodenaufbau richtet sich nach den Schall-und Wärmeschutzanforderungen. Fliesen – Bäder und WC, Küche und Diele Im Material-Kaufpreis sind alle Fliesen bis zu einem Bruttolistenpreis von 22,50 €/m² für Wandfliesen und 30,00 €/m² für Bodenfliesen (inkl. MWST/ qm) entsprechend der Preisliste des Fliesenvertragspartners enthalten. Sofern der Käufer höherwertige Fliesen beim Fliesenvertragspartner auswählt, erhält er eine Gutschrift von € 30,00 inkl. MWST/qm. Im Leistungsumfang ist das Verlegen von Fliesenformaten an der Wand und am Boden bis zu einer Größe von 30 × 60 cm enthalten. Sofern Bodenfliesen an der Wand verlegt werden, entsteht ein Aufpreis von € 15,00 inkl. MWST/qm. Die Verlegung größerer Formate ist gegen Aufpreis möglich. Der Bauträger schuldet in Bädern eine raumhohe Fliesenverlegung und in WC-Anlagen eine Fliesenverlegung bis zur Brüstung. Wahlweise kann auf raumhohes Fliesen verzichtet und auf einen Verputz ausgewichen werden. Diese Ausführungsvariante ist kostenneutral, sofern diese Änderung rechtzeitig mitgeteilt wird


und in den Bauablauf noch einzutakten ist. Eine putzbündige Variante (Fliesen putzbündig in der Mauer) kann als Sonderwunsch gegen Aufpreis angeboten werden. Bodenbeläge – Parkett / Laminat /Teppich Hochwertiger Parkett (Material-Kaufpreis 45 € brutto) ist standardmäßig in allen Wohn- und Schlafräumen, Kinder- und Gästezimmern – soweit vorhanden – vorgesehen. Eine Bemusterung ist beim Vertragspartner des Bauträgers möglich. Ein preisneutraler Wechsel auf Bodenfliesen (wie Standard-Bäder und -WCs) ist nach Absprache möglich. Zur Ausführung kommen nur Materialien vom Vertragspartner des Bauträgers, also Materialien vom beauftragten Handwerksunternehmen. Bodenbelag – Naturstein Die Treppenläufe und Podeste werden vom KG bis zum DG mit Naturstein belegt. Die Auswahl der Natursteinmaterialien richtet sich nach dem Gestaltungskonzept des Bauträgers. Allgemeiner Hinweis zu Naturstein: Natursteinmaterialien unterliegen natürlichen Schwankungen. So können in solchen Materialien Einschlüsse, Versteinerungen und auch Glasadern vorkommen. Solche in Natursteinmaterialien vorkommende Erscheinungen stellen keinen Mangel dar und sind hinzunehmen. Schlosserarbeiten Sämtliche Schlosserarbeiten im Außenbereich erfolgen wie folgt: - französisches Brüstungsgeländer in Edelstahl - Attikageländer in Edelstahl - Balkongeländer in Edelstahl mit VSG-Füllung-Satinato Im Innenbereich werden die Geländer aus einer tragenden Stahlkonstruktion sowie Feldern mit Stäben oder anderer Füllung in Edelstahlausführung hergestellt. Oberflächenbehandlung Alle zum Verputzen vorgesehenen Oberflächen erhalten einen mineralischen Maschinenputz in geglätteter Ausführung.

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Malerarbeiten Wände und Decken Sämtliche Malerarbeiten an Mauerwerk, Decken und Trockenbauwänden der Wohngeschosse erfolgen in der Farbe Weiß – ebenso die Decken und Wände im Treppenhaus und im Keller. Auch Betonwände im Keller und in der TG werden ohne vorheriges Verspachteln in Farbe Weiß gestrichen. Das Treppenhaus erhält einen Aqua VarioFloc Auftrag der Firma Caparol in mehrfarbiger Sprenkeltechnik. Malerarbeiten im Außenbereich Alle Wandflächen im Außenbereich werden gestrichen. Der Anstrich erfolgt laut dem Farbgestaltungskonzepts des Bauträgers. Lichtschächte Die Lichtschächte werden als Fertigteil-Lichtschächte mit begehbarem Lichtschachtrost ausgeführt.

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Tiefgarage Das Einfahrtstor ist vollautomatisch und kann von außen über den Schlüssel der Wohnungseingangstüre bzw. über eine Funkfernbedienung und innen über einen Kettenzug vom Auto aus geöffnet werden. Die Be- und Entlüftung der Garage erfolgt ausschließlich auf natürliche Art und Weise über Lüftungsfenster und macht somit wartungsintensive Lüftungsanlagen unnötig. Im Bereich der Feuerwehrzufahrten müssen die Lüftungsöffnungen bodengleich mit befahrbaren Gitterrosten abgedeckt werden. Notwendige Lüftungsöffnungen für die TG sind vom Käufer zu akzeptieren. Das Tor ist als Rolltor mit Scherengitter vorgesehen – falls bautechnisch erforderlich mit integrierter Schlupftüre. Das Haus bzw. das Kellergeschoss wird mit einer Schleuse an die Tiefgarage stufenlos angeschlossen. Kellerabteile - Trennwände Die Ausführung der Wände der Kellerabstellräume erfolgt in Massivmauerwerkswänden. Die Türen der Kellerabteile werden mit einem Profilzylinder passend zur Schließanlage ausgestattet. Reinigung Die Übergabe von Wohnungen und Gemeinschaftsflächen geschieht besenrein. Alle weiteren Säuberungen obliegen dem Käufer bzw. der Eigentümer­


gemeinschaft. Eine besenreine Übergabe ist nicht gleichzusetzen mit einer mehrmaligen und vollständigen Gebäudereinigung, bei welcher alle Spritzer und Klebebandreste an Böden, Fenstern, Türen etc. vollständig beseitigt sind. Außenanlagen Die Außenanlagen entsprechen dem Freiflächengestaltungsplan des Bauträgers. Die im Außenanlagenplan dargestellten Bepflanzungen sind vom Bauträger geschuldet. Grünflächen/Gärten Jede EG-Wohnung erhält einen Gartenanteil als Sondernutzungsfläche (Sondereigentum). Die Gemeinschaftsflächen entsprechen dem Außenanlagenplan des Bauträgers. Bei den Sondernutzungsflächen der EG-Wohnungen erfolgt der Oberbodenauftrag mit Kulturboden. Der Bauträger erstellt die Feinplanie und erstellt die einmalige Ansaat mit entsprechendem Saatrasen für die Sondernutzungsflächen. Die Bewässerung der Rasenansaat im Sondernutzungsbereich obliegt dem Käufer. Im Bereich des Gemeinschaftseigentums ist hierfür die WEG zuständig. Bezüglich der Gartengestaltung insbesondere der Hecken und Zaunanlagen wird auf entsprechende städtische Satzungen verwiesen. Die darin enthaltenen Festlegungen müssen eingehalten werden. Der Oberbodenauftrag der Gemeinschaftsflächen erfolgt mit dem auf dem Gelände vorhandenen Material oder geliefertem Erdreich. Die Ansaat mit entsprechendem Saatrasen ist für die Gemeinschafts- und Sondernutzungsflächen einheitlich geplant. Die Bepflanzung in Sondernutzungsflächen obliegt dem Käufer. Eine Zaunanlage ist vom Bauträger nicht geschuldet. Befestigte Flächen Hauszugangswege und andere im Gemeinschaftseigentum befindliche Wege werden aus Betonstein gepflastert (z. B. 12 - 24 cm, grau, Oberfläche gestrahlt oder gleichwertig). Außenstellplätze (sofern im Außenanlagenplan vorgesehen) werden in Betonpflaster oder Gittersteinen mit Rasenfugen errichtet. Die Errichtung Terrassenflächen (EG und Dachterrasse) geschieht z. B. mit Gartenplatten, ca. 40/40/5 cm, Kunststein mit Vorsatzmaterial oder gleichwertig nach Freiflächengestaltungsplan des Bauträgers. Die Verlegung

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der Platten erfolgt im Splittbett mit Kreuzfugen. Der Geländeanschluss ans Gebäude besteht durch einen ca. 30 cm breiten Rollkiestraufstreifen mit höhenbündiger Betonsteineinfassung. Sonstiges Bei der Auswahl der Baustoffe wurde auf biologische und umweltverträgliche Baustoffe Rücksicht genommen. Hinweis zu Küchen Küchenzeilen und Arbeitsplatten an Wohnungstrennwänden dürfen aus Gründen des Schallschutzes nicht mit der Wohnungstrennwand baulich verbunden werden. Der Käufer hat bei der Planung der Küche darauf zu achten, dass die notwendige Bauteiltrennung (Schallschutz) zwischen dem schwimmenden Estrich und der Wohnungstrennwand erhalten bleibt.

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Haustechnische Einrichtungen / Technische Gebäudeausrüstung (tga) Sanitär Leitungsnetze Alle Abwasserrohre bestehen aus schallgedämmten Kunststoffrohren. Anbindeleitungen sind zum Teil als HT-Rohre geplant. Für die Steigstränge der Wasserleitungen werden Edelstahlrohre verwendet. Zur weiteren Verteilung kommen Kunststoffverbundrohre in Frage. Küche Anschlussmöglichkeiten für Spüle und Spülmaschine sind vorgesehen. Kücheneinrichtungen, Mobiliar und Geräte sind nicht enthalten. Die Ausleitung des Dunstabzugsrohres durch die Außenwand (für den Anschluss einer Dunstabzugshaube) ist aufgrund möglicher Geruchsbelästigung nicht möglich. Es müssen Umluft-Dunstabzugshauben eingebaut werden. Sanitärausstattung Für die Sanitärausstattung wird Sanitärkeramik der Firma Villeroy & Boch (Serie o.novo) vorgesehen. Duschen werden bodengleich ausgeführt. Badewannen- und Duscharmaturen werden als Thermostatbatterien ausgeführt. Auf Wunsch des Käufers sind Sonderausstattungen möglich. Ein etwaiger Aufpreis ist vom Käufer zu bezahlen. Legionellenprüfung Der Hausverwaltung oder dem Prüfer ist auf Verlangen Zutritt zur Entnahmestelle zu gewähren. Garten Wohnungen mit Gartenanteil erhalten einen frostsicheren Gartenwasseranschluss. Heizung Als Heizung wird eine Fernwärmestation installiert.

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Wärmemengenzähler Der Bauträger rüstet hinsichtlich der Einbaumöglichkeiten die Wärmemengenzähler der Heizung sowie Zähler für Warm- und Kaltwasser zur Abrechnung der Verbrauchswerte vor. Die Lieferung und der Einbau (Anschaffung) der Zähler erfolgt durch die WEG. Die WEG entscheidet, ob sie die Messeinrichtung kauft oder mietet. Ferner entscheidet die WEG über Fabrikat und Anbieter. Elektroinstallation Die Elektroinstallation erfolgt entsprechend den zum Errichtungszeitpunkt geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, den anwendbaren DIN- und VDE-Normen und den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber. Aufgrund einer mauerwerkschonenden Vorgehensweise erfolgt die Starkstrominstallation (230/400V) unter Putz mit Mantelleitungen ohne Leerrohr. Alle Stromkreise in den Wohnungen werden über Fehlerstromschutzschalter im zentralen Sicherungskasten (Wohnungsverteiler) abgesichert. /65

Fernseher/Multimedia Es besteht die Möglichkeit zum Anschluss an eine digitale Satelitenanlage und ein multimediafähiges Breitbandkabelnetz. Rauchmelder Jede Wohnung erhält Rauchmelder mit Batteriebetrieb für Flur und Schlafräume (keine Brandmeldezentrale oder Brandmeldeanlage). Sprechanlage/ Videoanlage Jede Wohnung erhält eine Video-Sprechstelle mit entsprechender Sprechmöglichkeit zur Haustüre einschließlich Klingel (Rufton) und Türöffnertaste. Grundlage des Ausstattungsumfangs Die Grundlage des Ausstattungsumfanges bilden die zu jeder Wohnung gehörigen Elektroinstallationspläne. Entsprechend wird für jede Wohnung ein ELTPlan gezeichnet und dem Kaufinteressenten vor Beurkundung zur Durchsicht vorgelegt. Dieser Elektroinstallationsplan dokumentiert den Ausstattungsumfang und ist anschließend Grundlage des Kaufvertrages. Jeder Kaufinte­


ressent hat somit vor Beurkundung die Möglichkeit, Sonderwünsche einplanen zu lassen – vorausgesetzt der Kauf erfolgt vor erfolgter Installation. Alle Schalter und Steckdosen (Installationsgeräte) werden aus einem einheitlichen Programm eines namhaften Herstellers ausgewählt. Das Programm bezieht sich auf ein zeitloses weißes Schalterprogramm. Abmauerungen und Verkofferungen Vormauerungen, Verteilerschächte und Verkofferungen sind erst aus den Werkplänen ersichtlich und werden je nach Anforderung ausgeführt. In den Kellerräumen ist mit nicht verkleideten Leitungen unter der Decke und an den Wänden zu rechnen. Ferner können Ver- und Entsorgungsleitungen in den Räumen abgehängte Decken erforderlich machen. Die genaue Lage kann erst nach Fertigstellung der Werkpläne angegeben werden. Speziell in den Küchen kann aus Gründen des Schallschutzes bei den Kommunwänden auch eine Installation auf Putz im Unterschrankbereich notwendig sein. Vormauerungen, Schachtverkleidungen und Verkofferungen werden entsprechend den Werkplänen des Architekten in Mauerwerk oder Trockenbau ausgeführt. Aufzug Die Häuser erhalten jeweils einen Aufzug, der die Tiefgarage und alle anderen Geschosse verbindet. Der Aufzug kann bis zu 8 Personen befördern und hat eine Kabinengröße von ca. 1,10 (B) x 1,40 (T). Die Befahrung mit Rollstuhl ist möglich. Die Kabineninnenseite und Türen sind aus kunststoffbeschichtetem Stahlblech bzw. Edelstahl gefertigt. Die technische Ausstattung erfolgt gemäß den gültigen Vorschriften. Die Tiefgarage ist stufenlos in geneigter Ebene erreichbar. Der Bauträger weist darauf hin, dass zum Betrieb eines Aufzuges ein Wartungsvertrag gesetzlich vorgeschrieben ist. Daher ist die WEG verpflichtet einen Wartungsvertrag für die Aufzüge abzuschließen. Barrierefreiheit Die Wohnungen in den Häusern werden barrierereduziert im Sinne der LBO MV ausgeführt. Barrierereduzierung bedeutet eine Erleichterung für gehbehinderte Personen, ist aber nicht als behindertengerecht zu verstehen. Auf Wunsch kann jede Wohnung behindertengerecht geplant und ausgestattet werden. Wünscht ein Käufer eine behindertengerechte Wohnung, muss mit dem Bauträger bezüglich der Raumgestaltung und Möblierung vor

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Be­urkundung eine Vereinbarung getroffen werden. Der Zugang zu Balkonen, Erdgeschoss- und Dachterrassen ist in diesem Fall barrierefrei vorzusehen. Dies erfordert eine rechtzeitige Planung und ist mit Mehrkosten verbunden. Eine derartige Planung kann nur dann erfolgen, wenn der allgemeine Baufortschritt dies noch ermöglicht.

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Sonderwünsche Sonderwünsche und/oder Ausführungsänderungen sind generell mit dem Bauträger und der Bauleitung abzusprechen. Terminverschiebungen in Folge von Sonderwünschen oder Ausführungsänderungen sind vom Käufer zu tragen. Ein Anspruch darauf, dass Sonderwünsche oder Ausführungsänderungen durchgeführt werden, die zu Problemen im allgemeinen Bauablauf führen, besteht nicht. Die Beurteilung, ob ein Problem bei der Verwirklichung von Sonderwünschen oder Ausführungsänderungen auftritt, obliegt dem Bauträger. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Sonderwünschen ist die Bestellung der Zusatz- oder Änderungsleistung beim jeweiligen Vertragspartner des Bauträgers. Sofern sich ein Sonderänderungswunsch kostenmindernd auswirkt, hat der Käufer keinen Erstattungsanspruch. Es ist Sache des Käufers, Sonder- und Änderungswünsche dem Bauträger rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen, sodass der vom Bauträger bestimmte Bauablauf nicht behindert wird. Erfolgt die Mitteilung nicht rechtzeitig, ist der Bauträger berechtigt, die Regelleistung herzustellen. Vereinbarungen zu Sonder- und Änderungswünschen zwischen Käufer und Bauträger oder dem vom Bauträger beauftragten Unternehmer sowie die damit verbundenen Kosten einschließlich möglicher Planungs- und Umplanungskosten werden im jeweiligen Kostenangebot berücksichtigt. Diese Kostenangebote müssen im Annahmefall schriftlich beauftragt werden. Gewährleistung Hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Bauleistungen gilt das werkvertragliche Leistungsstörungsrecht des BGB. Danach kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nacherfüllung verlangen, unter besonderen weiteren Voraussetzungen auch den Mangel selbst beseitigen, die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Die Verjährungsfrist für Mängel am Bauwerk sowie dazugehöriger Planungsund Überwachungsarbeiten beträgt fünf Jahre. Für bewegliche Sachen gilt


die kaufvertragsrechtliche Sachmängelhaftung des BGB. Bei technischen Anlagen ohne gleichzeitigen Abschluss eines Wartungsvertrages mit dem bauausführenden Unternehmen wird die Gewährleistungsfrist in der Regel auf zwei Jahre reduziert. Um eine fünfjährige Gewähr­­­­leistungsfrist zu erhalten, ist daher mit dem bauausführenden Unternehmen ein Wartungsvertrag über eine Laufzeit von fünf Jahren abzuschließen. Danach entscheidet die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über den Abschluss eines neuen Wartungsvertrages. Die WEG tritt in diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ein. Auf die verbleibende Restfeuchte im Gebäude wird hingewiesen (Austrocknungszeit ca. zwei Jahre). Es handelt sich hierbei nicht um einen Mangel. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass alle Möbel in einem ausreichenden Belüftungsabstand zu den Wänden aufzustellen sind. Die ausreichende Belüftung und Heizung der Räume ist Sache des Käufers. Risse oder Verfärbungen in Bauteilen, Putzen, Holz etc., die aufgrund der natürlichen bauphysikalischen Eigenschaften der Bauteile (Kriechen, Schwinden und Setzen) entstehen, sind keine Mängel. Dasselbe gilt für Risse in dauer­elastischen Verfugungen (sogenannte Wartungsfugen). Die Verfugungen werden einmal zur Übergabe durch den Verkäufer ausgeführt. Eine eventuell notwendige Nachverfugung obliegt dem Käufer bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Witterung ausgesetzte Bauteile müssen in regelmäßigen Abständen fachkundig geprüft und gegebenenfalls nachbehandelt werden. Wartungsanstriche sind nach den Verarbeitungsrichtlinien der Farbhersteller auch während der Gewährleistungsfristen zur Wahrung der Gewährleistungsansprüche durch den Käufer oder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. den Verwalter durchzuführen.

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Allgemeines In Bezug auf Schall- und Wärmedämmung gelten ausschließlich anwendbare DIN-Werte als zugesichert, auch wenn aus der Baubeschreibung höhere Werte abgeleitet werden können. Für die Bauausführung gelten grundsätzlich einschlägige Vorschriften, Baugenehmigung, Baubeschreibung, Statik und Projektierung. Abweichungen von den Plänen und der Baubeschreibung sind zulässig, sofern sie durch behördliche Anordnungen veranlasst wurden oder wenn sie sich als technisch oder wirtschaftlich notwendig oder zweckmäßig erweisen – insbesondere im Zuge der Werk- und Detailplanung. Solche Abweichungen dürfen aber nicht wertmindernd und müssen dem Käufer zumutbar sein. Weitergehende Abweichungen von den Plänen oder der Baubeschreibung bedürfen der Zustimmung des Käufers. Die in den Bauplänen angegebenen Flächen und Maße berücksichtigen nicht einen ca. 3%-igen Putzabzug sowie evtl. Änderungen durch Vormauerungen, Käuferwünsche, o. ä. Die Farbgestaltung obliegt dem Bauträger. Soweit in der Baubeschreibung Alternativen vorgesehen sind, erfolgt die endgültige Festlegung im Zuge des Baufortschrittes durch den Bauträger. Soweit der Vertragsgegenstand bei Abschluss des Kaufvertrages bereits errichtet ist, ist für den Grundriss des Gebäudes dessen Größe und sichtbare Beschaffenheit der derzeitige Zustand in der Natur maßgebend. Etwaige Abweichungen von der Baubeschreibung genehmigt der Käufer insoweit. Dem Schornsteinfeger ist auf Verlangen Zutritt auf das Dach zu gewähren. |


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07/ Bildnachweise Photographien: S.8, S.12, S.15, S.16/17 : © 13° Illustrationen: © 13° Renderings: S.6/7, S.10/11, S.56 : © 13°

08/ Impressum /71

Anbieterkennzeichnung gem. § 5 TMG Herausgeber MMT Bauberatung und Vermögensverwaltung GmbH Rudower Straße 53 17235 Neustrelitz Telefon: (03981) 23 72- 0 Mail: info@mmt-neustrelitz.de Web: www.mmt-neustrelitz.de Geschäftsführer: Siegmar Hauffe HRB – 462 USt-IdNr.: DE137334846


Bauplanung schmidt-bauplanungen Zierker Straße 2 17235 Neustrelitz Telefon: (03981)20 20 88 Mail: info@schmidt-bauplanungen.de Web: www.schmidt-bauplanungen.de Geschäftsführer: Dipl-Ing. Tobias Schmidt USt-IdNr.: DE224746579

Gestaltung und Lektorat 13° Gerstenstraße 2 17034 Neubrandenburg Web: www.13-grad.com

© 2016 MMT Bauberatung und Vermögensverwaltung GmbH und schmidt-bauplanungen sowie die Architekten, Autoren und Photographen www.wohnanlage-neustrelitz.de

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