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Gebäudeenergiegesetz: Großer Wurf oder heiße Luft?

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Svenja Schulze

Svenja Schulze

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes hat den Mittelstand, Mieter und Eigentümer in Atem gehalten. Im April hat das Bundeswirtschaftsministerium nun den lang erwarteten Gesetzentwurf beschlossen.

Der Gebäudesektor bleibt eines der zentralen Handlungsfelder auf dem Weg zur Klimaneutralität. Etwa 40 Prozent der in Deutschland verursachten CO2-Emissionen gehen auf ihn zurück – knapp 120 Millionen Tonnen kommen so jährlich zusammen. Neben der Erhöhung der Energieeffizienz durch Dämmung und die Optimierung der Gebäudetechnik gehört die Umstellung der Wärmeversorgung von fossilen auf erneuerbare Technologien zu den wichtigsten Hebeln, um diese Zahl zu senken und in einem ersten Schritt die Sektorenziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Grund genug für die Koalition, eines der zentralen Ziele des Koalitionsvertrags vorzuziehen. Schon ab dem 1. Januar 2024 – ein Jahr früher als ursprünglich geplant – sollen möglichst alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

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Neue Rahmenbedingungen für KMU

Mit dem beschlossenen Kabinettsentwurf für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes möchte die Bundesregierung diese zentrale Anforderung in Gesetzesform gießen und somit auch neue Rahmenbedingungen für den Mittelstand schaffen. In seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf unterstreicht der BVMW, worauf es für mittelständische Unternehmen der Transformation des Gebäudesektors ankommt:

Gut zu wissen

■ Der BVMW hat das Gesetzgebungsverfahren aktiv begleitet und eine umfassende Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen eingereicht. Die komplette Stellungnahme können Sie hier nachlesen: https://bvmw.info/stellungnahme-geg

■ Technologieoffenheit

■ Praktische Umsetzbarkeit

■ Verzicht auf zusätzliche bürokratische Anforderungen Versorgungssicherheit gewährleisten

Gerade die realistische Bemessung von Übergangsfristen wird dazu beitragen, den Erfolg der Gesetzesnovelle zu sichern. Der Mittelstand leidet bereits heute in vielen Bereichen unter einem umfassenden Arbeitskräftemangel. Diese Lage wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen und sich damit insbesondere auch auf das Tempo der Gebäudesanierung auswirken. Diese Entwicklung gilt es, bei der Gestaltung des rechtlichen Rahmens von Beginn an mitzudenken. Darüber hinaus misst der Mittelstand einer sicheren Versorgung mit Energie höchste Priorität bei. Damit die Versorgungssicherheit auch im Rahmen der laufenden Transformation des Energiesystems jederzeit gewährleistet werden kann, sollten deshalb bereits umgesetzte und genehmigte systemdienliche Anlagen, beispielsweise die Kraft-Wärme-Kopplung, von vorfälligen Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen geschützt werden. Bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe war das parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen. Es bleibt jedoch zu erwarten, dass es im Bundestag noch erheblichen Diskussionsbedarf gibt, bevor das Reformvorhaben endgültig beschlossen wird.

Alexander Stork

BVMW Stellv. Leiter Volkswirtschaft alexander.stork@bvmw.de

Lars Lederer

BVMW Praktikant Abteilung Volkswirtschaft lars.lederer@bvmw.de

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