2 minute read
Rund um Immobilien S
Die Funkablesung wird zur Pfl icht
Was Mieter und Vermieter zur neuen Heizkostenverordnung wissen müssen
Advertisement
Die Fernablesung von Verbrauchswerten hat für alle Beteiligten Vorteile, vor allem auch für Mieter.
Foto: djd/MINOL/thx
(djd). Auf Mieter und Vermieter kommen einige Neuerungen zu: Anfang Dezember 2021 wurde die Verordnung über die Heizkostenabrechnung (HKVO) in wesentlichen Punkten geändert, um Vorgaben der EU umzusetzen. Ziel ist eine Senkung des Energieverbrauchs sowie mehr Energieeffi zienz und Nachhalti gkeit im Gebäudesektor. Die HKVO regelt - kurz gesagt - zwischen Mietern und Vermietern die Abrechnungsmodalitäten im Hinblick auf Heizkosten und Warmwasser. Hier die drei wichti gsten Änderungen im Überblick:
Ehrlich. Gewissenhaft. Engagiert. Fürden Verkauf IhrerImmobilie.
Neue Str. 6· 29221 Celle Tel. (05141) 4879356 www.schroedter-immobilien.de
1. Vermieter müssen auf fernauslesbare Messtechnik umrüsten
Seit Anfang Dezember 2021 muss neu installierte Messtechnik aus der Ferne ablesbar sein. Bestehende Technik ohne Funk muss bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. „Diese Regeln bedeuten das Aus
Ihr Schlüsselmoment: Unser Know-How für einen erfolgreichen Immobilienverkauf.
Ihr Draht zu unseren Immobilienmaklern:
Klaus Sohnemann, Sascha Haarke und Sven Harms
05141 913-61561
für die Vor-Ort-Ablesung und für nicht funkende Geräte“, so Frank Peters. Er ist Abrechnungsexperte beim Immobiliendienstleister Minol, der schon heute einen großen Teil der betreuten Gebäude per Funk abliest. In den nächsten Jahren müssen also alle Vermieter und Verwalter auf ein zeitgemäßes Funksystem umstellen. Die Fernablesung hat viele Vorteile, auch für Mieter. Denn es entf allen nicht nur die Terminabsprachen für Jahresablesungen. Auch bei Mieterwechsel sind keine Zwischenablesungen mehr nöti g, weil jederzeit eine sti chtagsgenaue Verbrauchsmessung vorliegt. Das Funksystem Minol Connect beispielsweise kann Basis für eine opti mierte Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung und für eine papierlose Verwaltung von Immobilien sein.
2. Mieter erhalten monatliche Verbrauchsinformati onen
Aus der Jahresabrechnung konnten Mieter bisher nicht ableiten, wie sich ihr Verbrauchsverhalten im Jahresverlauf entwickelt hat. Das wird nun anders: Vermieter müssen zusätzlich zur erweiterten Jahresabrechnung monatliche Verbrauchsinformati onen bereitstellen. Ein modernes Energiemonitoring kann, aufb auend auf dem Funksystem, die Verbrauchswerte aller Wohnungen und Geräte monatlich erheben. Mehr Infos dazu gibt es unter www.minol.de/ hkvo-neu. Die Hausbewohner erhalten über ihren Internetbrowser oder über eine App Zugang zum Energiemonitoring. Dort sehen sie grafi sch aufb ereitete Analysen und Auswertungen über ihren Verbrauch.
3. Erweiterte Heizkostenabrechnung
Die jährliche Heizkostenabrechnung muss künft ig mehr Infos enthalten als bisher, etwa über den Brennstoff mix, die daraus errechenbaren CO2-Emissionen sowie über erhobene Steuern, Abgaben und Zölle. „All diese und weitere Informati onen weisen wir auf der Abrechnung aus, damit Mieter ihre Energiekosten und Emissionen besser nachvollziehen und einordnen können“, erläutert Frank Peters.