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Technische, physische und organisatorische Sicherheit bilden seit 40 Jahren den Tätigkeitsschwerpunkt von Urs Dürr. Das ist die Grundlage der Pm Sicherheit AG als innovative und engagierte Fachfirma für Sicherheits- und Brandschutzfachplanung. Antrieb ist Freude und Wille, Dienstleistungen mit hoher Fachkompetenz abzuliefern, zum Nutzen aller Beteiligten. Dabei geht es auch immer wieder um die Balance, so wenig wie möglich, so viel wie notwendig.
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Grundlage für den Erfolg ist der Konzeptansatz und die einwandfreie Planung. Entscheidend aber ist die Begleitung des Unternehmers in der Umsetzung vor Ort.
Grundlage für den Erfolg ist das Konzept. Entscheidend für die Qualitätssicherung im Brandschutz aber ist die entsprechende Umsetzung der Massnahmen.
Grundlage für den Erfolg ist die Erfahrung. Entscheidend für das Funktionieren ist die Kontrolle und fachtechnische Begleitung der Lieferanten vor Ort.
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Die Fachplanung Sicherheit beinhaltet sämtliche Projektschritte ausgehend von Studien bis zur Begleitung der Fertigstellung von sicherheitsrelevanten Anlagen. Der Integraltest bildet den Abschluss und die Überführung in die vorgesehene Nutzung von Bauten und Anlagen.
Die Brandschutz Fachplanung hat zum Ziel, ein optimales KostenNutzen-Verhältnis zwischen den Anforderungen der Bauherrschaft und den brandschutztechnischen Vorgaben zu erzielen. Die neu eingeführte Qualitätssicherung spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Mit dem Türengineering werden die diversen Anforderungen an die verschiedenen Bauelemente definiert und spezifiziert. Mit der frühzeitigen individuellen Fachberatung können Kosten und Zeit gespart sowie Planungssicherheit gewährt werden.
Kontakt: Fürst-Franz-Josef-Str. 5 9490 Vaduz T 00423 230 40 70 info@pm-sicherheit.li www.pm-sicherheit.li
Gründung: 2007 Inhaber: Dürr Urs
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editorial & inhalt
Liebe Leserin, lieber Leser Die erste bau:zeit-Ausgabe im 2016 bietet Ihnen wiederum eine reichhaltige Palette von interessanten und aktuellen Themen rund um das Bauen und Wohnen, um Energie, Lebensraum-Gestaltung und Immobilien. Im Sonderthema «Sonnenenergie – Stromerzeugung hausgemacht» stellen Ihnen die spezialisierten Unternehmen selbst die neuesten Technologien der «Photovoltaik» sowie ihre Dienstleistungs-Angebote vor. Im Rampenlicht steht dabei u. a. die grösste Photovoltaik-Anlage in Liechtenstein der Elkuch Josef P15 3553-01 AG, die einen Stromjahresbedarf von ca. 50 Einfamilienhäusern AXALO AG Vaduz produziert. Ein touristisch und volkswirtschaftlich bedeutungsvolles Projekt ist das neue JUFA Hotel Malbun – Alpin Resort. Es bietet Allgemeines im Alpengebiet Malbun für Schulen, Familien, (Sport)Vereine usw. genauso einen idealen Aufenthaltsort wie für Unternehmen, die in der Alpenluft abseits vom täglichen Business-Leben Tagungen, Workshops oder Meetings durchführen. Die Translokation und Restaurierung des über 450-jährigen «Rechenmacherhauses» in Gut zum Druck/Ausführung Planken ist ein ganz anderes spannendes Thema, dessen historische Bedeutung die bau:zeit dokumentiert. Des Weiteren steht die Gemeinde Triesen mit drei aktuellen Aktivitäten im Fokus. Eine interessante Lektüre und neue Inspirationen wünscht Ihnen
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An allen Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Schablonen, Filmen, Daten und Werkzeugen behält der Lieferant das Eigentum und das Urheberrecht. Diese Unterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmers weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert und/oder weiterverarbeitet werden. Für Fehler welche nicht korrigiert werden haftet der Besteller. Nach Ablauf von fünf Tagen, ab dem Zustelldatum, gilt der Inhalt als vom Besteller genehmigt.
Abweichungen oder Unterschiede in Grösse, Form, Farbe, Qualität, Ausrüstung und Menge können nicht als Mängel geltend gemacht werden. Es besteht kein Anspruch auf Wandlung oder Minderung.
Dieser Entwurf ist für die Wiedergabe der Grafik, des Textes, der Farbeinteilung und der Aufl ösung nur bedingt verbindlich. Die effektive Aufl ösung im Endprodukt sowie die definitiven Farben sind von der angewandten Herstellungstechnik abhängig. Die Farbwiedergabe ist nicht verbindlich. Allfällige Muster gelten als Referenzen, da die Originale durch den Lichteinfluss, die Medien und weitere Faktoren abweichen können. Als Original bezeichnete Farbbemusterung sind für die Aufl ösung und Farbwiedergabe verbindlich. Die Konstruktion ist für die Herstellung nur bedingt verbindlich. Die effektive Ausführung ist von der angewandten Herstellungstechnik und den verwendeten Materialien abhängig.
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Im Gebiet Maschlina/Äeulegraben in Triesen entsteht eine Mehrfamilienhaus-Überbauung mit modernem, freundlichem und wohlfühligem Wohnambiente. Sie werden von den zwölf Wohneinheiten mit bestem Ausbaustandard begeistert sein. Bezugstermin: ab 1. Oktober 2016 verkauft
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Die unterzeichnenden bestätigen die Richtigkeit der Angaben und erteilen hiermit den Auftrag für die Produktion. Korrekturen wollen Sie bitte genau anbringen, da wir für nicht korrigierte Fehler, ungeachtet des Verursachers, die Verantwortung ablehnen müssen. Datum
Gerne beraten wir Sie.
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INHALT Ausgabe 42 / 2016 präsentiert von:
Ihr persönlicher Kontakt Telefon + 423 388 29 29 Natascha Sigg | T +423 388 29 29 immobilien@axalo.com natascha.sigg@axalo.com | www.axalo.com
Datum
23.06.2015
Projekt
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BearbeiterIn Michèle Scherrer M = frei (Proportionen unverbindlich)
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VOR DER ERÖFFNUNG: b_smart Hotel in Bendern
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PROJEKT-PRÄSENTATION: «Rechenmacherhaus» in Planken
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SONDERTHEMA: Sonnenenergie/Stromerzeugung hausgemacht 8
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Mehr gemeinnütziger Wohnungsbau? stein junge Einwohner, was nicht im volkswirtschaftlichen Interesse des Landes liegen kann.
Thomas Rehak, Stv. Landtagsabgeordneter, Triesen Die eigenen vier Wände zu haben, ist ein Grundbedürfnis. Ein eigenes Haus zu bauen oder im Land eine budgetverträgliche Wohnung zu kaufen, ist jedoch schwierig geworden. Junge Familien kaufen Wohneigentum vermehrt in der Schweiz, wo sie eher bezahlbare Objekte finden. Dadurch verliert Liechten-
Das Problem der teuren Grundstücke bestand schon bei der Einführung des Wohnbauförderungsgesetzes im Jahr 1977. Damals hat der Gesetzgeber die «Förderung der gemeinnützigen Wohnbautätigkeit der Gemeinden» im Gesetz verankert. Dieser Gesetzesteil ist heute jedoch veraltet, da einerseits die meisten Gemeinden auf genügend hohen finanziellen Polstern sitzen und andererseits in einzelnen Gemeinden Bürgergenossenschaften bestehen, die viele Baugrundstücke – z.T. auch ansehnliche finanzielle Reserven – haben und auch im gemeinnützigen Wohnungsbau tätig werden könnten. Was können wir tun, damit junge Familien in Liechtenstein bleiben?
Grundstücks- und Wohnungspreise kann und soll der Staat nicht massgeblich beeinflussen. Ich bin der Ansicht, dass Genossenschaftliches Wohnen eine Alternative zum herkömmlichen Eigenheim darstellen kann. Deshalb sollten genossenschaftliche Wohnbauprojekte ähnliche Förderungen wie ein Eigenheim erhalten. So könnten z.B. Personen oder Familien bis zu einem Maximaleinkommen von CHF 100‘000 (analog der max. Lohnsumme bei Eigenheim) auch in Genuss einer Förderung kommen. Für die Gewährung solcher zinslosen Darlehen an die Genossenschaft – wobei die Genossenschaft die Darlehen nur stellvertretend für deren Mitglieder bekommen soll – muss das Einkommen jedes einzelnen Mitgliedes herangezogen werden. Zusätzlich müsste die Genossenschaft verpflichtet werden, die
Nutzungsentgelte kostenbasiert zu kalkulieren und das Darlehen in der vorgesehenen Zeit zurückzuführen. Natürlich müssten auch Vorgaben über die Rückzahlungsmodalitäten des Darlehens erlassen werden. Mit diesem Modell könnte günstiger Wohnraum im Sinne einer Objekthilfe erstellt werden, mit dem Ziel, dass dadurch vielleicht weniger Familien dem Land aus finanziellen Gründen den Rücken kehren.
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Es lohnt sich, bei der Planung eines Neubaus, einer Renovation oder Sanierung, sich intensiv mit Verputz auseinanderzusetzen. Natürlich hat Verputz eine primäre Funktion, die dem Schutz von Umwelteinf lüssen aber auch vor Feuer dient. Die sekundäre Funktion der Ästhetik darf aber keinesfalls vernachlässigt werden. Denn diese ist und bleibt sichtbar und beeinflusst das Wohlbefinden im Raum.
Gestalten mit Verputz Die Gestaltungsmöglichkeiten sind durch Verputze enorm vielfältig. Die Wahl des verwendeten Materials ist dabei eine erste wichtige Richtungsweisung. Kalkputze oder Lehmputze bringen Natur in Räume und werden von vielen Menschen als sehr warm und angenehm empfunden. Werksgemischte Putze aus verschiedenen Bindemitteln wie Kalk, Gips, Zement und auch Kunststoffen sind weitere Optionen, die viele Gestaltungsmöglichkeiten zulassen. Ein richtig oder falsch gibt es dabei nicht. Notwendig ist aber die Auseinandersetzung mit dem Thema, damit der Gestaltug des Raums
Raumästhetik
&
RAUMGEFÜHL
Verputze geben Räumen Ästhetik und Individualität Foto: Michael Zanghellini
die gewünschte Richtung gegeben werden kann. So unterschiedlich wie die Materialien sind die Oberflächenstrukturen, die durch die Wahl von Verputzen und durch die Verarbeitung erzielt werden. Spiegelblanke, glatte Oberflächen unterscheiden sich massiv von strukturreichen, groben Wänden. Die Akustik, das Licht und die Haptik sind nicht vergleichbar. Die Beratung ist ein wichtiger Bestandteil des Gipsers. Erst wenn die Bauherrschaft die vielen Optionen kennt, kann die passende Wahl getroffen und Individualität erzeugt werden. Das Metier des Gipsers ist eine Handwerkskunst, die das Leben von Menschen stark beeinflussen kann. Die Wahrnehmung des Raums beeinflusst schliesslich Stimmungen und Wohlbefinden.
Positive Eigenschaften Wie bereits erwähnt, haben Verputze vielfältige Funktionen. Das im Gips gebundene Wasser dient als Feuerschutz.
Das Material Kalk absorbiert Feuchtigkeit und gibt sie bei Trockenheit wieder ab. Auf diese Weise wirkt der Verputz als Klimaregulator. Diffusionsoffene Endbeschichtungen durch offenporige Putze ermöglichen
den Austausch zwischen Innen und Aussen. Verputze haben dämmende Eigenschaften, können Schimmelbildung verhindern oder sogar als wasserdichte Endbeschichtung dienen.
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Für jede Bauherrschaft ist es ein wichtiger Moment, wenn Gipser einen Raum vom Rohbau zum Wohnraum verwandeln. Die Wahrnehmung des Raumes verändert sich damit in vielerlei Hinsicht: Wände erhalten Ausdruck, es entsteht eine Ästhetik, die sich durch das Spiel von Licht und Schatten, durch Reflexion und durch eine ganz spezifische Haptik ausdrückt. Auch auf die Akustik im Raum hat Verputz grossen Einfluss. Das Erscheinen eines Baukörpers wird grundlegend verändert.
Die Gebr. Beck AG wurde 1991 von den Brüdern August und FranzJosef Beck in Triesenberg gegründet. Das Unternehmen konzentriert sich auf sämtliche Gipserarbeiten im Innen- und Aussenbereich. Die Söhne von August Beck, Lukas und Raffael, sind ebenfalls im Unternehmen als Gipser tätig. 2015 wurde Lukas bei den WorldSkills in Brasilien Weltmeister in seinem Beruf.
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Sonnenstrom vom eigenen Dach Das moderne Haus hoch elektrifiziert und automatisiert, mit Wärmepumpe versorgt, ja vielleicht schon bald auch das Elektroauto vor der Türe. Öl, Gas und Bezinkosten nehmen ab, der Strombedarf steigt jedoch markant. Höchste Zeit den Stromverbrauch und die Strombeschaffung zu optimieren – mit Sonnenstrom vom eigenen Dach. Der eigene Solarstrom ist der günstigste
Nachdem die Vergütungspreise für Solarstrom auf tiefstem Niveau liegen, besteht die heutige Herausfordernung vor allem in der Optimierung des Eigenverbrauchs. Drei Themen werden hier den Gebäudebau und die Gebäudenutzung stark beinflussen: die Optimierung des Eigenverbrauchs, die Speicherung von Energie und die Elektromobilität.
Strom dann brauchen, wenn er vom Dach kommt
Wurden vor wenigen Jahren noch der Wasserboiler, die Waschmaschine und der Geschirrspüler im Niedertarif betrieben, so empfiehlt es sich heute, möglichst viele Stromverbraucher auf die Sonnenzeiten zu verschieben. Den Strom dann zu brauchen, wenn die Sonne scheint, reduziert die monatliche Stromrechnung und verbessert die Amortisationsrate der Solaranlage. Bei Bedarf kann die Steuerung der Verbraucher auch von der Photovoltaikanlage übernommen werden.
«Fachkompetenz für Sonnenstrom – Stromspeicher und Elektromobilität» Praktisch jedes Dach geeignet Häufig besteht die Meinung, dass nur gut ausgerichtete Süddächer für die Gewinnung von Sonnenstrom geeignet sind. Richtig jedoch ist, dass bei Ost- und Westdächern immer noch mehr als 90% des Ertrags möglich ist. Wer glaubt, dass ein Norddach nicht geeignet sei, kann sich ebenfalls täuschen. So können Stromerträge in den frühen Morgenstunden auf der Nordseite um einiges höher ausfallen als bei Süddächern. Im Eigenverbrauchsmodell nicht unwesentlich, da vor allem auch früh am Morgen grosse Stromverbraucher versorgt werden wollen. Im Jahresvergleich schneidet ein Norddach zwar schlechter ab als ein optimales Süddach, aber 80% vom maximal möglichen Ertrag sind trotzdem noch realistisch!
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Sonnenstrom im Tank
Die Energiekosten mit Solarstrom sind um ein Mehrfaches günstiger als mit Benzin. Warum also den Sonnenstrom günstig verkaufen, wenn ein Elektroauto pro Sonnenstunde mit 30 bis 60 km an zusätzlicher Reichweite versorgt werden könnte? Oder anders gefragt, warum pro 10 Kilometer ein bis zwei Franken für Benzin aus der Ferne ausgeben, wenn die Photovoltaik Anlage vom Dach 10 Kilometer Reichweite für 20 Rappen liefern kann? Die Kombination aus Solaranlage, die optimierte Einstellung und Nutzung der Stromverbraucher im Haus, der Energiespeicher im Keller und das Fahren mit Solarstrom ermöglicht ein ökologisch und wirtschaftlich attraktives Gesamtpaket.
An sonnigen Tagen hat praktisch jede Photovoltaikanlage Stromüberschuss. Anstatt den Strom zu Tiefstpreisen ins Netz zu speisen, bietet sich die Ladung eines Batteriespeichers an, der die Stromversorgung des Gebäudes übernehmen kann, wenn die Solaranlage schläft.
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SONDERTHEMA
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Sonnenenergie – energie
Stromerzeugung hausgemacht
Die Sonne scheint täglich mit 5000-mal mehr Energie auf die Erde, als weltweit verbraucht wird an einem Tag. Umgerechnet bedeutet das, dass die Sonne in zwei Stunden die Erdoberfläche mit so viel Energie bestrahlt, wie die gesamte Weltbevölkerung in einem Jahr verbraucht. Wenn zwischen drei und vier Prozent der Wüstenflächen, wo optimale Bescheinung sichergestellt ist, mit Photovoltaik-Anlagen bebaut würden, wäre die Energieversorgung der gesamten Welt sichergestellt. Aber nicht nur in der Wüste würde es sich lohnen, Sonnenenergie zu nutzen. Auch im Privathaushalt kann die Sonne wesentlich zur Verbesserung des Energiebezugs beitragen. Text: Asha Ospelt-Riederer
Die Preise für Öl, Gas und Strom sind ständigen Schwankungen unterlegen und steigen –über längere Perioden betrachtet – stetig. Grund genug, sich mit nachhaltigeren und umweltfreundlichen Alternativen wie Sonnenenergie auseinanderzusetzen. Auch wenn die Anschaffungskosten auf den ersten Blick hoch erscheinen: Eine genaue Kosten-Nutzen-Rechnung lohnt sich auf jeden Fall.
Zwei Arten von Sonnenenergie Grundsätzlich werden zwei Nutzungsarten von Sonnenenergie unterschieden, obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden. Die Solar-Wärme oder Solarthermie dient der Wassererwärmung. Mit Photovoltaik wird Strom erzeugt, der für das eigene Haus oder das öffentliche Stromnetz genutzt werden kann. Photovoltaik kann in Kombination mit einer Wärmepumpe aber auch zum Heizen genutzt werden. Wann sich welche Anlage eignet, ist am besten mit einer Fachperson abzuklären. Eine Photovoltaikanlage ist in der Anschaffung und der Regel teurer als eine solarthermische Anlage, produziert dafür aber ganzjährig Strom. Wie viel Warmwasser produziert eine Solaranlage? Diese Frage kann allgemein nicht beantwortet werden. Die Warmwasserproduktion ist von
mehreren Faktoren abhängig. Im Schnitt kann eine Solaranlage von einwandfreier Qualität ca. 60% des jährlichen Warmwasserbedarfs abdecken. Von Mai bis September kann der Bedarf oft problemlos vollständig abgedeckt werden. In den kälteren Monaten muss meist eine konventionelle Heizung die zusätzlichen Grade gutmachen.
Wie viel Strom produziert eine Photovoltaik-Anlage? Auch hier ist eine Pauschalberechnung nicht möglich. Im Schnitt produziert eine 1000 Watt grosse Anlage jährlich zwsichen 800 und 1000 Kilowattstunden Strom. Ein durchschnittlicher Haushalt mit vier
Personen verbraucht etwa 4000 Kilowattstunden. Um den gesamten Bedarf einer vierköpfigen Familie abzudecken ist eine Anlagegrösse von ca. 5000 Watt nötig.
Carports besonders geeignet Carports sind aufgrund ihrer Bauweise besonders geeignet für Solar- und Photovoltaik-Anlagen. Durch die offenen Seiten ist eine optimale Luftzirkulation garantiert. Neuere Technologien machen es möglich, dass der auf dem Dach des Carports erzeugte Strom direkt zum Aufladen von Elektroautos genutzt werden kann. Die individuelle Eignung eines Carports hängt gleichzeitig stark von dessen Standort
ab: Der Stromertrag wird auch beeinflusst durch die Beschattung der Anlage. Deshalb sollte der Carport möglichst nicht von Bäumen umstellt sein. Am einfachsten ist die Montage von Komplettlösungen. Bei nachträglicher Aufrüstung mit Solarmodulen müssen statische Abklärungen getroffen werden. Ist sie erst einmal installiert, produziert eine Solarthermieoder Photovoltaikanlage zuverlässig Strom über mehrere Jahrzehnte, und das bei geringem Wartungsaufwand. Die Entwicklung von Photovoltaikmodulen schreitet stetig voran. Schattentoleranz und Leistungsfähigkeit werden kontinuierlich besser.
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Wenn die Sonne aufgeht, fängt die Photovoltaikanlage an, Strom zu produzieren. Allerdings kann sie noch nicht den kompletten Strombedarf des Morgens decken. Die «Sonnenbatterie» schliesst diese Lücke mit der gespeicherten Energie des Vortages.
Tagsüber produziert die Photovoltaikanlage die meiste Sonnenenergie. Häufig ist tagsüber jedoch niemand zu Hause und der Strombedarf entsprechend niedrig. Der überschüssige Strom wird jetzt in die «Sonnenbatterie» gespeichert.
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Dachsanierung und Photovoltaik-Anlage Sie planen einen kleinen Anbau, oder eine Sanierung der Gebäudehülle: neue Fenster, Fassade- und Dachsanierung? Bei der Vorgehensweise sind dabei wichtige Punkte zu beachtet. Die Sanierung der Gebäudehülle ist eine erste Massnahme, die getroffen werden sollte, damit weniger Energie verbraucht wird. Bauphysiker sind Spezialisten, die beraten und berechnen, damit Wärmebrücken und somit vorbeugend Schäden vermieden werden. Aber auch die Optimierung der Dämmungen ist wichtig. Nicht immer ist eine starke Dämmung notwendig. Manchmal reicht eine dünne Dämmung aus, um Schäden vorzubeugen. Ein Steildach zu sanieren – auch wenn die Bauherrschaft im Haus weiterwohnen möchte – ist ohne weiteres möglich. Das Aufbringen einer Übersparrendämmung lässt zu, dass der Innenbereich weiter bewohnt werden kann. Zugleich besteht die Möglichkeit, das Dach anstatt mit Dachziegeln zu versehen, mit einer Strom-erzeugenden PV-Anlage abzudecken.
Roland Risch Ingenieur HTL für Gebäudetechnik und Bauphysik Inhaber von ringtec Establishment
PV-Anlage: Megaslate Indachlösung der Firma Meyer Burger
Bauherrenwunsch: • Das Haus soll weiterhin bewohnt bleiben. • Die intakte Innen-Deckenbekleidung soll bestehen bleiben. • Eine stromerzeugende PV-Anlage soll integriert werden.
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Sanierungsvorschlag: • Rückbau des Ziegeldaches mit Dachlattung bis auf Sparrenlage • Kontrolle und allenfalls notwendiger Einbau der Dampfbremse und Luftdichtung • Allfällige Ergänzung der Zwischensparrendämmung • Aufbringen der Übersparrendämmung • Montage der Konterlattung für die korrekte Durchlüftung zwischen Unterdach und Deckung mit PV-Anlage
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Beispiel einer Aufsparrendämmung mit Swisspor TETTO Alu Polymer Lambda = 0.022 W/m2K
Speziell ist bei PV-Indach-Lösungen zu beachten, dass der Hinterlüftungsraum genügend gross ist, damit kein Hitzestau erfolgt. Ein Hitzestau reduziert den Wirkungsgrad der PV-Anlage erheblich. Ebenfalls ist der Befestigung der Konterlattung, welche auf die Sparrenlage geschraubt wird, Beachtung zu schenken, damit die PV-Anlage richtig befestigt werden kann.
• CO2-Messungen • Messungen der Raumtemperatur und Raumluftfeuchte über länger Zeitperioden mittels Datenlogger und Einzelmessungen • Infrarot-Wärmebildaufnahmen (objektspezifisch) • Auswertungen von Messungen unter Einbezug von neuesten Berechnungsprogrammen • Aufzeigen der Ursachen und Massnahmen zur Behebung von Mängeln
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Geb채udeintegrierte Photovoltaik, massgeschneidert auf die Bed체rfnisse der Kunden
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Elkuch Josef AG – Recycling Center:
Grösste Photovoltaikanlage in Liechtenstein Die Solaranlage auf dem Dach des Recycling Centers der Elkuch Josef AG mit einer Fläche von 1'660 m2 und einer jährlichen Produktion von ca. 245‘000 kWh entspricht etwa einem Stromjahresbedarf von 50 Einfamilienhäusern. Mit dieser grössten an einen Messpunkt angeschlossenen Photovoltaikanlage profitiert auch das Land Liechtenstein, denn mit der Inbetriebnahme dieser Solaranlage im Dezember 2015 erreicht Liechtenstein dank der Elkuch Josef AG einen Solarenergie-Gesamtwert von 20 Megawatt/Peak, was fünf Prozent des Jahresverbrauchs entspricht. Text: Johannes Kaiser - Fotos: Phillipp Lässer Über die Erreichung dieser historischen Solarenergie-Limite freute sich auch der liechtensteinische Wirtschaftsminister, Regierungschef-Stv. Dr. Thomas Zwiefelhofer: «Mit der Kapazität von 265 Kilowatt/Peak gehört die Anlage zu den grössten im Land und kann schon fast als Photovoltaik-Kraftwerk bezeichnet werden. Solche Anlagen sind natürlich im Interesse des Landes Liechtenstein, denn es gehört zu den Zielen des Energieeffizienzgesetzes, dass zunehmend grosse Anlagen entstehen, die auch direkt in den Eigenverbrauch
liefern.» Weiters führte der Wirtschaftsminister aus: «Das bemerkenswerte an der Installierung dieser Solaranlage mit dieser Dimension auf dem Dach des Entsorgungsfachbetriebes ist, dass damit in Liechtenstein erstmals über 20 Megawatt/Peak (MWp) Photovoltaikstrom am Netz angeschlossen sind. Dies ist ein Novum und zugleich ein historischer Moment, denn seit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes Mitte 2008 ist diese 20 Megawatt-Peak-Grenze in Liechtenstein innerhalb weniger Jahre erreicht worden.»
Vorbildliche Initiative in der nachhaltigen Unternehmensstrategie Wie der Geschäftsführer der Elkuch Josef AG, Manuel Elkuch, und Björn Berchtel, Marketing und Projektmanagement, anlässlich dem Rundgang sowie der Präsentation der – für liechtensteinische Verhältnisse – gigantischen Solaranlage ausführten, setzt die Elkuch Josef AG neben dieser PhotovoltaikAnlage auf weitere nachhaltige Projekte, die zur Senkung des CO2 -Ausstosses im Unternehmen beitragen. So wurde im
Facts & Figures
› Grösste an einen Messpunkt angeschlossene PV-Anlage in Liechtenstein › Gesamtfläche der SolarModule: 1‘660 m² › Anzahl der Module: 1‘020 › Ca. 245‘000 kWh/Jahr elektrische Energie › Entspricht ca. einem Strombedarf von 50 Einfamilienhäusern › 75 % der erzeugten Energie werden als Eigenverbrauch genutzt › 40 % des gesamten Stromverbrauchs der Elkuch Josef AG sind durch erneuerbare Energien abgedeckt
Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Recycling Centers der Elkuch Josef AG in Eschen ist die grösste an einen Messpunkt angeschlossene Photovoltaik-Anlage in Liechtenstein. Die Gesamtfläche der Solar-Anlage beträgt 1‘660 m2. Pro Jahr werden ca. 245‘000 kWh an elektrischer Energie erzeugt.
› Einsparung CO2 jährlich: ca. 140‘000 kg › Investitionssumme: CHF 550‘000 › Inbetriebnahme: Dezember 2015
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März 2015 das Wiederverwertungssystem «Supersack» samt Sammelstellennetz eingeführt. Im Weiteren ist seit Mai ein eigens entwickelter und äusserst energieeffizienter Elektrobalancekran in Betrieb, der 75 % Energieeinsparung gegenüber einem herkömmlichen Dieselantrieb einbringt. Die Planung und Umsetzung dieses Innovationsprojektes erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Hersteller als massgeschneiderte Lösung für die Ansprüche der Elkuch Josef AG. Gespeist wird dieser natürlich von der neuen Solaranlage. Daran angeschlossen ist zudem eine neue E-Tankstelle, bei der sich jedermann und -frau kostenlos rund um die Uhr bedienen kann.
für das gute Zusammenwirken bei der Installation der Solaranlage. Der Dank gilt im Weiteren der öffentlichen Hand für den Anteil der staatlichen Fördergelder in der Höhe von CHF 170‘000, der insgesamt CHF 550‘000 teuren Anlage. Die ökologisch nachhaltige Unternehmensstrategie der Elkuch Josef AG, die sie mit dieser grossen Photovoltaikanlage auf dem Dach des Recycling Centers – welche der Grössenordnung des Stromverbrauchs von rund 50 Einfamilienhäusern entspricht – zum Ausdruck bringt, ist in Liechtensteins Wirtschaftswelt ein besonderes Vorbild.
Elkuch Josef AG: Vorbild in Liechtensteins Wirtschaftswelt Manuel Elkuch und Björn Berchtel bedanken sich an dieser Stelle bei den Liechtensteinischen Kraftwerken (LKW) – namentlich bei Martin Beck – Anzeige
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Elkuch Josef AG, Recycling Center Brühlgasse 8, 9492 Eschen
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Inbetriebnahme der neuen Photovoltaikanlage bei der Elkuch Josef AG, Recycling Center, Eschen: v. l. Regierungschef-Stv. Dr. Thomas Zwiefelhofer, Björn Berchtel, Elkuch Josef AG, Martin Beck, LKW, und Manuel Elkuch, Geschäftsführer Elkuch Josef AG. Foto Paul Trummer
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projekt präsentation
Eine Bereicherung für
Das JUFA Hotel
Das «JUFA Hotel Malbun – Alpin Resort» bietet Gästen aus Liechtenstein und der Region im Alpengebiet Malbun auf 1600 m.ü.M. ein ideales Angebot, den Winter- oder Sommerurlaub, zu verbringen, oder Meetings, Tagungen, Seminare und Workshops durchzuführen. Von der Schulklasse über Familien, Reisegruppen bis hin zu internationalen Firmen sind alle angesprochen, die in Malbun bei einladendem Ambiente sowie hervorragendem Gäste-Portfolio erlebnisreiche Tage verbringen wollen. Im Gespräch mit Peter Sparber, Verwaltungsrat der Bergbahnen Malbun AG, haben wir uns über die Notwendigkeit dieses Hotellerie-Angebotes für das Tourismusgebiet Malbun, über den Bauverlauf sowie über den volkwirtschaftlichen Nutzen für Land und Gemeinden unterhalten. Text / Interview: Michael Benvenuti Fotos: Bergbahnen Malbun AG
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Liechtenstein:
Malbun – Alpin Resort bau:zeit Herr Sparber, am 27. März 2015 fand der Spatenstich für das «JUFA Hotel Malbun – Alpin Resort» statt und nach nur 10 Monaten Bauzeit stand diese neue Hotellerie anlässlich der Special Olympics Winterspiele erstmals im Rampenlicht, als die Athletinnen und Athleten die ersten Gäste im JUFA Hotel waren. Peter Sparber: Wir waren uns im Klaren, dass uns bei der Realisierung des JUFA Hotels Malbun ein sehr ambitionierter Zeitplan vorliegt. Es handelt sich bei diesem Alpin Resort um ein grosses Hotel mit 23‘000 m3 umbautem Raum. Ende März fand der Spatenstich statt und bereits in der Startphase gab es eine Bauverzögerung von rund drei Wochen, da wir zur Stabilisierung des Untergrunds Bodenverbesserungsmassnahmen vornehmen mussten. Anschliessend ging es jedoch sehr zügig voran. Im April gab es einen kurzen Wintereinbruch, doch fortan war uns der Wettergott mit dem einmaligen Sommer sowie den warmen Herbstmonaten gut gesinnt. Das Aufrichtefest ging am 27. August 2015 über die Bühne. So haben wir es letztlich erfolgreich geschafft, den Zeitplan einzuhalten und konnten vom 22. bis 24. Januar 2016 im neuen JUFA Hotel Malbun die ersten Gäste willkommen heissen: die Athletinnen und Athleten,
Peter Sparber, Verwaltungsrat Bergbahnen Malbun AG Projektleiter JUFA Hotel Malbun
Betreuer und Funktionäre der Special Olympics Winterspiele. Das war ein rührender und ergreifender Moment und es war ein «Probebetrieb», der sehr erfolgreich verlief und uns aufzeigte, was noch in Form von DetailArbeiten optimiert werden kann. Mit der Schliessung des GorfionHotels hat sich das Angebot von sogenannten «warmen Betten» im Tourismusgebiet Malbun drastisch zugespitzt. Nimmt aus dieser Sicht das neue JUFA Hotel Malbun für den Winter- wie Sommertourismus einen noch zentraleren Stellenwert ein? Mit dem Gorfion-Hotel stellte Malbun in der Wintersaison 2014/15 insgesamt 300 Hotelbetten zur Verfügung. Die Schliessung des Gorfions hat einen
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Angelika Moosleithner, Präsidentin des Verwaltungsrates Berbahnen Malbun AG
«Schaffung von warmen Betten» Mir war von Anfang an klar, dass mit der Umsetzung des Malbunprojektes in den Jahren 2005 und 2006 mit neuen Bahnen, der Beschneiungsanlage, der Wasserversorgung Sareis und mit dem Neubau der beiden Restaurants Sareis und Schneeflucht unsere Arbeit nicht abgeschlossen sein sollte. Um eine wirtschaftlich solide Entwicklung unserer Aktiengesellschaft zu gewährleisten, muss die Auslastung der Bahnen – vor allem während der Werktage – verbessert werden. Dass dies nur durch die Schaffung von warmen Betten möglich ist, davon waren wir alle überzeugt. Als wir dann vor gut acht Jahren unsere ersten Gespräche mit JUFA aufgenommen hatten, stellte sich sehr schnell heraus, dass wir mit diesem Partner unser Ziel erreichen können. Der endgültigen Bewilligung und Finanzierung gingen jedoch teils sehr zähe Verhandlungen und Gespräche voraus. Es gab einige Momente, in denen wir versucht waren, alles hin zu schmeissen – manchmal lagen beinahe unüberwindbare Hindernisse im Weg. Aber wir alle im Verwaltungsrat der Bergbahnen haben nicht aufgegeben und für das ehrgeizige Projekt gekämpft. Heute bin ich der festen Überzeugung, dass sich unsere Ausdauer gelohnt hat und mit dem Jufa Alpin Resort wir ein für Malbun und Liechtenstein unschätzbares Werk geschaffen haben.
Verlust von ca. 150 Betten zur Folge. Das heisst: Im Alpengebiet Malbun hätte man für Feriengäste aus dem In- und Ausland noch ein Potenzial von rund 150 Betten bereit stellen können, was zur Auslastung des Familien-Skigebietes Malbun aus ökonomischer Sicht sehr problematisch geworden wäre. Mit dem JUFA Hotel Malbun kommen nun 213 Betten dazu, sodass insgesamt ein Angebot von rund 360 «warmen Betten» bedeutet. Dies ist eine Zunahme von 20 Prozent. In diesem Sinne nimmt das neue JUFA Hotel im Sinne des Angebot-Ausbaus von «warmen Betten» einen äusserst wichtigen Stellenwert ein. «Warme Betten», was versteht man unter diesem Fachjargon? Das ist der Begriff für touristisch genutzte Betten.
Heisst dies mit anderen Worten, dass es für die Bergbahnen Malbun AG und damit allgemein für Land und Gemeinden aus volkswirtschaftlicher Sicht ein Muss war, mit dem JUFA Hotel Malbun ein ausreichendes Zimmer- bzw. Betten-Angebot sicherzustellen? Das ist so. Insbesondere in den Wintermonaten ist es essentiell, dass ausserhalb der Hochsaison auch an den Werktagen eine gute Auslastung der Bahnen und Infrastrukturen erreicht wird. An Wochenenden, von Weihnachten bis Neujahr und in der Ferienzeit weisen wir eine hohe Frequentierung auf, dies auch von Seiten der zahlreichen Gäste, die in Malbun ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung besitzen oder temporär mieten. Die Verwaltungs-
Der Verwaltungsrat der Bergbahnen Malbun AG: v. l. VR Norman Wohlwend, VR und Projektleiter Peter Sparber, Verwaltungsratspräsidentin Angelika Moosleithner, VR und Geschäftsführer Rainer Gassner, VR Erich Sprenger und VR Hubert Sele.
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Die Protagonisten des JUFA Hotels Malbun – Alpin Resort Resort: v.l. Alfred Moeckli, Rainer Gassner, Gerhard Wendl, Angelika Moosleithner, Foto: Paul Trummer Peter Sparber und Heinz Knecht.
ratspräsidentin der Bergbahnen Malbun AG, Angelika Moosleithner, drückt es in ihren Ausführungen sehr treffend aus, dass die Schaffung von «warmen Betten» – eben mit dem JUFA Alpin Resort – insbesondere auch an Werktagen eine bessere Auslastung und damit eine wirtschaftlich solide Entwicklung der Aktiengesellschaft ermöglicht. Ich bin überzeugt, dass die Bergbahnen Malbun AG mit der Realisierung dieses Hotellerie-Angebotes für Malbun, für die Gemeinde Triesenberg und für das Land Liechtenstein einen hervorragenden Wert geschaffen hat. Das JUFA-Hotel Malbun bietet mit dem 4-Sterne-Service ein hervorragendes Gäste-Portfolio für Schulklassen, Familien, Reisegruppen bis hin zu Firmen.
Wenn Sie einen Blick auf das Angebot werfen und insbesondere, wenn Sie die Möglichkeit haben, anlässlich des «Tags der offenen Tür» am Samstag, 27. Februar 2016, persönlich im JUFA Hotel in Malbun vorbeizuschauen, werden Sie von der Hotellerie-Philosophie sowie vom Hotellerie-Programm, das auf die Gäste wartet, begeistert sein. In gediegenem, atmosphärreichem und attraktivem Ambiente wird neben den hervorragenden Zimmerausstattungen, dem Café, Restaurant, dem Wellness- und Fitness-Bereich, den Multifunktionsräumen, den Teenagerangeboten sowie dem Kinderland, der Kleinsporthalle bis zur einzigartigen Panoramaterrasse alles angeboten, was einen Aufenthalt im Alpengebiet Malbun zu einem tollen Erlebnis macht.
Rainer Gassner, Verwaltungsrat und Geschäftsführer der Bergbahnen Malbun AG
«Wohnen und schlafen – direkt am Lift» Für mich war die Talstation Täli-Hochegg immer schon ein prädestinierter Standort für ein Hotel. «Wohnen und schlafen – direkt am Lift» – mit diesem Argument lassen sich Hotelbetten sicher gut verkaufen, davon bin ich überzeugt. Ich kannte die Entscheidungsträger von JUFA von früher. Deren Strategie für die Wahl von Standorten passt perfekt zu den Voraussetzungen, welche sich bei uns angeboten hatten. Im Winter auf kürzestem Blitzschutzanlagen Weg aus dem Hotel auf die Piste; im Sommer mitten in einer intakten Natur, in einer wunderschöFlachbedachungen nen, einzigartigen Bergwelt. Optimaler geht es kaum!
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Der Betrieb geht über die JUFA Hotel AG, welche in Liechtenstein eine diesbezügliche Firma gegründet hat.
Christoph Beck, Gemeindevorsteher
Der Start ist perfekt gelungen und die «warmen Betten» schon gut gebucht. Sind Sie erleichtert? Ja – das kann ich sagen: Ich bin erleichtert und mit mir auch der gesamte Verwaltungsrat der Bergbahnen Malbun AG. Das 2015 war eine unglaublich intensive Zeit. Es gab nicht wenige Tage, da waren über 150 Leute gleichzeitig auf der Baustelle und auch über Weihnachten/Neujahr waren die vielen Handwerker und Unternehmen mit hohem Tempo an der Arbeit. An dieser Stelle ist es mir ein Anliegen, allen Be-
teiligten für ihren grossen Einsatz sowie für ihr Engagement ein herzliches Dankeschön zu sagen. Es hat sich auch wieder mal gezeigt, dass wir in Liechtenstein auch von Seiten der Behörden kurze Wege haben und die Entscheidungsträger auf Amts- wie auf Regierungsebene unbürokratisch und pragmatisch ihre Unterstützung geben. So gilt unser Dank auch den Verantwortlichen beim Amt für Bau und Infrastruktur, Volkswirtschaftsamtes wie auch des Amtes für Lebensmittelkontrolle. So dürfen wir auf dieses gelungene Werk – dem neuen «JUFA Hotel Malbun - Alpin Resort» sehr stolz sein und es wird uns in Zukunft mit Sicherheit sehr viel Freude bereiten.
«Ein Gewinn für unser Naherholungsgebiet» Unsere schöne Berggemeinde mit der einmaligen Kulturlandschaft auf der Rheintalseite und den Tourismuszentren Steg und Malbun «hindr am Kulm» ist das Naherholungsgebiet für uns Liechtensteiner, für die Region und Gäste aus aller Welt. Anders als für die meisten Talgemeinden hat der Tourismus für Triesenberg deshalb eine grosse Bedeutung. Das Angebot der Hotels, Gastronomiebetriebe und Leistungsträger in Malbun spielt dabei eine zentrale Rolle.
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Als bekannt wurde, dass die Bergbahnen zusammen mit der JUFA den Bau eines Hotels in Malbun realisieren können, war die Freude gross. Das zusätzliche Angebot für Feriencamps von Vereinen oder Gruppen von Jugendlichen und günstige Ferien für Familien garantiert Malbun, speziell natürlich den Bergbahnen, eine bessere Auslastung während der Woche in der Wintersaison und vor allem auch im Sommer. Die familien- und kinderfreundliche Ausrichtung des JUFA Malbun Alpin Resorts passt zudem hervorragend zu den anderen Hotels und zu Malbun als Familiendestination. Aktuell entwickelt eine Arbeitsgruppe, der alle wichtigen Player im Tourismusbereich angehören, zusammen mit der Gemeinde neue Angebote, Ideen und Strategien für Malbun. Ich bin überzeugt, das neue JUFA Malbun Alpin Resorts wird hier ebenfalls wichtige positive Impulse setzen. Ich gratuliere den Verantwortlichen zum wirklich gelungenen Projekt, zur Eröffnung und wünsche ihnen viele zufriedene Gäste Gross und Klein.
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oben: Einladendes Ambiente im Bereich der Bar Lounge und des Cafés links: Erholsamer Alpin-Spa-Bereich rechts: Freundliche Hotelzimmer lassen keine Wünsche offen. unten links: Tolle Wellness- und Fitnessausstattungen unten rechts: Ideal für Schulklassen und Jugendliche – die Kleinsporthalle
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KOMPETENZ AM BAU.
Unsere Leistungen beim Projekt JUFA Malbun:
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Blick von der Selbstbedienungszone in den Restaurant-Bereich mit Bar.
Facts & Figures › 66 Zimmer mit 213 Betten › Alle Zimmer mit Allergiker-Ausstattung, Dusche, WC, TV › Café, Bar Lounge › Öffentliches Restaurant › Panoramaterrasse › Alpin Wellness (Finnische Sauna, Kräuter Laconium, Infrarot, Ruhezone) › Fitnessbereich
› Multifunktionsräume (Seminar, Aufenthaltsräume für Gruppen) › Teenagerangebot (Internet, Billard, Tischtennis, Bouldern) › Kleinkinderspielbereich «Kinderland» › Kleinsporthalle (10 x 18 m) › Skistall und Trockenraum › Skiservice-Raum › Lift › Parkplatz
links/rechts: Ein ideales Familien-Hotel. Alles, was Kinderherzen erfreut, ist vorhanden.
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bildung jugend
Pascal Tuchan – vom Forstwart zum Maurer Die Baustelle in Gamprin, auf der Pascal Tuchan im Moment arbeitet, liegt an erhöhter Lage und bietet einen wunderschönen Blick aufs Unterland. Viel Zeit, die Aussicht zu geniessen, nimmt sich der fleissige junge Mann aber sicherlich nicht. Schon bei der Begrüssung lässt uns Polier Alfred Uehli der MEISTERBAU AG wissen, dass der 19-Jährige einer der besten Lehrlinge ist, die er je hatte. Text: Asha Ospelt-Riederer
bau:zeit Pascal, du arbeitest noch nicht so lange bei der MEISTERBAU AG als Maurer. Was hast du vorher gemacht? Pascal Tuchan: Ich habe zuerst eine Forstwartlehre in Balgach gemacht. Nach dem Lehrabschluss musste ich ins Militär und ich wusste, dass die Stellen in diesem Beruf sehr rar sind. Also habe ich nach dem Militärdienst an verschiedenen Orten gearbeitet, unter anderem im Gartenbau. Während der Winterzeit konnte ich dann temporär bei MEISTERBAU aushelfen. Man hat mir hier angeboten und mich motiviert, die Zusatzlehre als Maurer zu absolvieren. Du hast dich für die Zusatzlehre entschieden. Warum? Weil ich so viel mehr dazulerne und nachher auch etwas in der Hand habe. Ich bin sehr zufrieden mit meiner Entscheidung. Mir gefällt die Arbeit und meine erste Lehre kommt mir zugute. Auch wenn sie keine Lehre auf dem Bau war, weiss ich doch über vieles schon besser Bescheid als im ersten Lehrjahr. Wie sieht dein Vergleich der Lehre zum Forstwart mit der Lehre zum Maurer aus?
Pascal Tuchan absolviert bei der MEISTERBAU AG mit Leidenschaft und grossem Engagement seine Zweitlehre als Maurer.
Als Forstwart musste ich viel weitere Strecken zurücklegen, und das im offenen Gelände. Als Forstwart gibt es wesentlich mehr Gefahren, die nicht kalkulierbar oder schwieriger einschätzbar sind. Und dann hat man meist ja noch den ganzen Tag die schwere Motorsäge dabei. Auf dem Bau bin ich am Abend auch körperlich geschafft, aber die Gefahren sind abschätzbar und wir haben sie unter Kontrolle.
Welches ist deine Lieblingsarbeit auf dem Bau und was machst du weniger gern? Ich mache eigentlich alles gern. Klar, wenn ich einen ganzen Tag Beton spitzen müsste, wäre das nicht so toll, weil einem da irgendwann alles weh tut. Aber die Arbeit hier ist sehr abwechslungsreich und bereitet mir Freude. Am liebsten mag ich das Planlesen. Ich mag es auch, genau arbeiten zu müssen, damit alles aufgeht.
Gibt es ein Werk, auf das du besonders stolz bist? Wenn der Polier zufrieden ist mit einer Arbeit, die ich selbstständig erledigt habe, und ich weiss, dass ich alles richtig gemacht habe, freue ich mich besonders. Hast du schon Pläne für die Zeit nach deiner Zusatzlehre? Ich würde nach meinem Abschluss gerne noch die Vorarbei-
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terschule machen und dann die Polierschule. Danach bestände noch die Option, eine Ausbildung zum Bauführer vorzunehmen. Aber das ist noch etwas weit weg, wir werden sehen, was bis dann passiert. Die Baustelle, auf der wir uns hier befinden, ist riesig und hat eine tolle Aussicht. Was wird dir bei deinem eigenen Haus einmal wichtig sein? (schmunzelt) Mal schauen. Die Pläne werden sich dann wohl dem Budget anpassen müssen. Was machst du nach der Arbeit? Früher habe ich viel Zeit auf dem Bauernhof verbracht und habe geholzt. Deshalb war es für mich früh klar, dass ich einen Beruf erlernen möchte, bei dem man draussen ist und ich mich körperlich betätigen kann.
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Interessantes aus der Gemeinde Triesen:
Deponie, Wärmeverbund und Jugendraum bau:zeit informiert Sie über drei Schwerpunktthemen der Gemeinde Triesen: über die Erweiterung der Deponie Säga, bei der Naturnähe und Umweltverträglichkeit im Zentrum steht, über den Verkauf des «Wärmeverbunds Triesen» an die Liechtensteinische Gasversorgung sowie über die Erneuerung des Jugendraums.
Deponie Säga: Erweiterung steht an Die Gemeinde Triesen beabsichtigt, die Deponie Säga zu erweitern, um damit zusätzliches Deponievolumen zu schaffen. Die Entsorgungssicherheit für die Zukunft ist in der derzeitigen Ausgestaltung nicht mehr sichergestellt. Das aktuelle Deponievolumen beträgt noch rund 320‘000 m3. Laut einer Massenbilanzierung des Amtes für Umwelt ist langfristig mit einem massiven Defizit an Deponievolumen von rund 1 Mio. m3 zu rechnen. In Anlehnung an die bisherige Deponieentwicklung sowie die etappierte Erweiterung plant die Gemeinde Triesen deshalb eine nochmalige Deponieerweiterung, mit welcher gemäss einer Projektstudie ein zusätzliches Deponievolumen von rund 470’000 m3 geschaffen werden kann.
Gut durchdachtes Deponiekonzept Eine Deponie stellt stets eine Besonderheit in der Natur- und Kulturlandschaft dar und ist mit Eingriffen in Lebensräume verbunden. Ein strukturiertes und durchdachtes Deponiekonzept kann jedoch auch wichtige Beiträge leisten, das vorhandene Ökosystem zu schützen, Lebensraum für Flora und Fauna sicherzustellen und die Eingriffe in die Natur zu minimieren sowie zu optimieren. Oberstes Ziel des Projektes ist, dass das Deponieareal etappiert wieder zu einer intakten Waldfläche zurückgeführt wird. Ergänzend zu dieser Renaturierung werden unter anderem Trockenmauern erstellt sowie Amphibienlaichplätze geschaffen.
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Das Deponiekonzept im Überblick: Eine Erweiterung (grün) soll den Fortbestand sichern. Grafik: Gemeinde Triesen
Künftige Erweiterung Gemäss Planungsstudie «Deponie Säga – Deponiekonzept und Endgestaltung» wird die Erweiterung der Deponie phasenwei-
se und bedarfsgerecht geplant und regelmässig kritisch hinterfragt sowie beurteilt. Insgesamt soll ein zusätzliches Deponievolumen von rund 470’000 m3
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Die bestehende Grube wird nach und nach befüllt. Das jetzige Volumen würde noch für vier Jahre ausreichen. Foto: Gemeinde Triesen
geschaffen werden. Für die Schaffung des dafür notwendigen Platzes sieht das Konzept die Rodung von 13‘000 m2 Wald vor, dessen Fläche nach und nach abgebaut und folglich mit angeliefertem unverschmutzten Aushubmaterial befüllt wird. Zum Freimachen des neu entstehenden Deponievolumens sollen in den kommenden Jahren rund 130‘000 m3 Rüfeschotter zur Kiesgewinnung abgebaut werden. Bei der Erweiterung ist vor allem das Flächen-Volumenverhältnis sehr günstig. Dieses «Volumenzu-Flächen-Verhältnis» resultiert aus der Absicht, das gesamte Deponieareal zu überhöhen und damit einen Grossteil des zusätzlichen Deponievolumens innerhalb des bereits bewilligten Deponieareals zur Verfügung zu stellen. Das neu geschaffene Volumen wird gemäss statistischen Berechnungen bis ins Jahr 2050 ausreichend sein.
Nachhaltige Planung und Umsetzung Zur Umsetzung der Deponieerweiterung sind verschiedene gesetzliche Verfahren einzuhalten. Derzeit ist eine Umwelt vert räglichkeitspr üfung im Gange. Das laufende Verfahren hat hervorgebracht, dass u. a. eine hydrologische Untersuchung des Deponiegebietes nötig ist, um diesbezügliche offene Fragen zu beantworten. Ebenso werden nach Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung noch weitere Bewilligungen betr. Rodung, Betrieb usw. eingeholt werden müssen, um mit den DeponieErweiterungsarbeiten starten zu können. Vorgesehen ist, wenn die laufenden Verfahren gut vorankommen, dass im kommenden Sommer gemäss dem Konzept mit den ersten Arbeiten begonnen werden kann.
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Nutzung der Deponie Im Zuge der Konzeptionierung der Deponieerweiterung wurde sichergestellt, dass die Anlieferung von Deponiematerialien während des gesamten Bauprozesses gewährleistet ist.
Im Sinne der Anwohner ist zudem sichergestellt, dass sämtliche Emissionen und Immissionen während und nach der Bauphase auf möglichst geringem Niveau gehalten werden.
Übernahme der «Fernwärmenetze Gemeindezentrum und Fabrik» durch LGV Gemeindevorsteher Günter Mahl
Gemeindevorsteher: Günter Mahl Vizevorsteher: Ferdinand Schurti Gemeinderätin und Gemeinderäte: Daniela Wellenzohn-Erne, Dominik Banzer, Max Burgmeier Ivo Kaufmann, Albert Kindle, Paul Kindle, Walter Kindle Jürgen Negele, Piero Sprenger
Mitte Dezember 2015 fand der offizielle Akt der Übernahme der Holzhackschnitzelheizungen Triesen durch die Liechtensteinische Gasversorgung (LGV) statt. Den Beschluss, dass neben dem bereits durch die LGV
betriebenen Fernwärmenetz beim Schulareal auch die beiden anderen zwei Fernwärmenetze in der Gemeinde Triesen, welche sich in der Fabrik und beim Gemeindezentrum befinden, künftig auch von der LGV
Zahlen und Daten der Gemeinde Triesen Einwohnerstatistik Einwohnerzahl
4608
4848
5047
2970
995 1900
1405 1950
1980
2004
2009
2014
BürgerInnen von Triesen: …………………………………………………………… 1’780 Übrige LiechtensteinerInnen …………………………………………………… 1’479 AusländerInnen …………………………………………………………………………………… 1’788 Geografie Fläche …………………………………………………………………………………………………………… 26.477 km2 Höchster Punkt …………………………………………………………………………………… 2’599 m.ü.M (Grauspitz)
Tiefster Punkt ………………………………………………………………………………………… 457 m.ü.M (Binnenkanal, Grenze zu Vaduz)
Klima Mittlere Temperatur ………………………………………………………………………… 9.9 °C Mittlere Luftfeuchtigkeit ……………………………………………………………… 71 % Summe der Niederschläge ………………………………………………………… 954.8 mm Sonnenscheindauer ………………………………………………………………………… 1’444 Stunden Quelle: Statistisches Jahrbuch FL; Stand: 31.12. 2014
Offizieller Übernahme-Akt des «Wärmeverbunds Triesen» durch die LGV am 16.12. 2015: v. l. Markus Frieser, Leiter Liegenschaften, Paul Eberle, Leiter Bauverwaltung, Vizevorsteher Ferdinand Schurti, Vorsteher Günter Mahl, Dietmar Sartor, Geschäftsleiter LGV, Dr. Patrick Kranz, VR-Präsident LGV, Agathe Pino, VR-Vizepräsidentin LGV, und Michael Baumgärtner, Leiter Wärmeversorgung/Erneuerbare Energien LGV.
Isst was?
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betrieben werden sollen, fasste der Gemeinderat Triesen am 10. November 2015. Während das Blockheizkraftwerk bereits im Besitz der Gasversorgung ist, hatte sich der Gemeinderat auch für die Veräusserung der beiden Hackschnitzelheizungen bei der Fabrik und dem Gemeindezentrum entschieden. Da der Betrieb einer Wärmeversorgung nicht in die Kernkompetenz einer Gemeinde fällt, sind die Beteiligten davon überzeugt, durch den Eigentümer- und Betreiberwechsel an die LGV eine langfristige und zukunftsorientierte Lösung gefunden zu haben. Die Gemeinde Triesen errichtete die beiden Anlagen beim Gemeindezentrum und der Fabrik seinerzeit aus rein ökologischen Gründen. Betriebswirtschaftliche Überlegungen oder Gewinnorientierung standen nicht im Zentrum. Mit
der Liechtensteinischen Gasversorgung als Spezialistin und Versorgerin von thermischer Energie bzw. Wärme konnte, davon ist der Gemeinderat Triesen überzeugt, eine optimale und kompetente Nachfolgerin gefunden werden.
Ziel: Erhöhung des erneuerbaren Wärmeanteils bei Liegenschaften Aus der Sicht der Gemeinde Triesen als Energiestadt ist es wichtig, die gesteckten Ziele, was den erneuerbaren Wärmeanteil bei Liegenschaften angeht, weiterhin zu erreichen und zu erhöhen. Insofern bietet es sich an, die drei Fernwärmenetze zu verdichten, um – in Regie der Gasversorgung – weitere externe Liegenschaften mit dieser ökologisch sinnvollen Energie zu versorgen.
Erweiterung und Umbau des Jugendraums Triesen Für die Erweiterung sowie den Umbau des Jugendraumes im Gemeindezentrum – dies in Form einer Teilsanierung – sprach der Gemeinderat für dieses Projekt einen Verpflichtungskredit von CHF 220‘000. Mit der Integration eines Sitzungszimmers in den Neubau der Gemeindeverwaltung kann der frei werdende Raum der Jugendarbeit zugeteilt werden. Die «Jugendarbeit» wünschte sich seit langem einen weiteren multifunktional nutz-
baren Raum mit einer Einbauküche, da die bisherige provisorische Lösung nicht den geltenden Bestimmungen entsprach. Mit der neuen Einbauküche und dem zugehörigen grossen Raum wird den Jugendlichen die Möglichkeit geboten, auch Aktivitäten mit Kochen und Backen nachzugehen. Weiters wird durch diese Erweiterung mit einem zusätzlichen grossen Raum die Flexibilität in der Jugendarbeit erhöht.
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1 Landesbauamt 11 Gemeinden 11 Gemeindebauordnungen Liechtenstein ist klein und überschaubar. Von den 160 km2 ist rund ein Fünftel der Fläche den Wohn- und Bauzonen zugeordnet, die durch ein Baugesetz (Land) sowie 11 Bauordnungen (Gemeinden) reglementiert sind. Im Gespräch mit dem Architekten Patrick Indra, dem Fachbereichsleiter «Baurecht» des Amtes für Bau und Infrastruktur, Manfred Gsteu, sowie dem Leiter der Gemeindebauverwaltung Schaan, Wolfgang Schatzmann, ging die bau:zeit der Frage nach, wie es mit der Überreglementierung steht und ob ein Potenzial für eine Entschlackung und Vereinheitlichung der unterschiedlich ausgelegten Gemeinde-Bauordnungen besteht. Interview: Jnes Rampone-Wanger
11 Gemeinden, 1 Amt für Bau und Infrastrukturen und diverse weitere Behörden befinden über die Auslegung der baugesetzlichen Bestimmungen. Beinhalten so viele Gremien und Institutionen nicht die Gefahr einer Überregulierung?
Patrick Indra: In gewissen baurechtlichen Bereichen gibt es in unserem kleinen Land in der Tat zahlreiche unterschiedliche Regelungen und Bestimmungen. Es gibt ein Baugesetz und die dazu gehörige Bauverordnung sowie zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen – wie z. B. Brandschutzgesetz und –verordnung, Energieverordnung, Baukoordinationsgesetz usw. und zahlreiche Vorschriften. In den verschiedenen Gemeinde-Bauordnungen sehen sich die Planer und damit letztlich die Bauwerber mit einer Vielfalt von Regelungen und entsprechenden Auslegungen konfrontiert. In dieser Vielfalt von «Vorgaben» liegt ein erhebliches Potenzial, Überregulierungen sowie Zusatzbestimmungen zu beseitigen und Abweichungen vom Baugesetz in den Gemeindebauordnungen auf ein Minimum zu beschränken. Das ist keine Kritik an das Amt für Bau und Infrastruktur oder an die Gemeinde-Baubehörden. Es ist nur so, dass die Vielfalt der baugesetzlichen Regelwerke
eben eine vermeidbare Bürokratie nach sich ziehen. Wolfgang Schatzmann: Einerseits mögen 11 Bauordnungen, 1 Baugesetz mit Verordnung und allfällige weitere Vorschriften bezogen auf den Raum, in dem sie zur Anwendung gelangen, übermässig erscheinen. Andererseits muss hinterfragt werden, was der Grund dieser «Flut» ist? Gibt es eine Gemeinde, die aus Gründen der Überregulierung auf ihre Bauordnung verzichtet? Das Problem sitzt tiefer. So individuell wie sich der einzelne gibt, so individuell ist auch der Gemeindegeist. Ob sich das nun politisch, in Sprachnuancen oder im Umgang mit Finanzen äussert, Individualität ist gefragt und will gelebt werden. Es stellt sich vielmehr die Frage, sind wir wirklich so unterschiedlich, oder stellen wir uns nur unterschiedlich dar, um das Recht der Selbstbestimmung in Form von unterschiedlichen Regulierungen abzubilden? Es wäre sicherlich erstrebenswert, eine Vereinheitlichung der Bauordnungen anzustreben. Manfred Gsteu: Dazu ist einleitend festzuhalten, dass die Gemeinden zum Erlass einer Bauordnung und eines Zonenplans verpf lichtet sind. Die Mindestinhalte der Bauordnung
Architekt Patrick Indra, indra + scherrer, architektur, Schaan
legt das Baugesetz ebenfalls fest, allerdings wird die erweiterte Regelungsdichte gesetzlich nicht bestimmt. Somit kann es aufgrund der Anzahl und dem Ausmass von Vorschriften in der
Bauordnung zu einem erhöhten Abklärungsbedarf seitens der Architekten kommen. Eine Vereinheitlichung massgeblicher Bestimmungen auf dieser Ebene wäre sicherlich wünschenswert.
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Die baugesetzlichen Grundlagen schliessen eine solche Vorgehensweise nicht aus. Letztendlich verteuert die Vielfalt an zu beachtenden Bestimmungen die Baubewilligung und reduziert die Effizienz im gesamtheitlichen Verfahren. An dieser Stelle möchte ich festhalten, dass die Interessensvertreter der Architekten bei der Ausarbeitung baurechtlicher Bestimmungen im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses stets Gehör finden. Einwände jener Art, wie sie Patrick Indra vorbringt, sind mir zwar nicht unbekannt, konkrete Vorgaben hierzu wurden aber bereits in der Vergangenheit kaum bzw. argumentativ schlüssig kommuniziert. Es sind auch oft komplexere Zusammenhänge, als dies auf den ersten Blick erkennbar ist. Wahl- oder ziellos Bestimmungen zu streichen ist keine Kunst, was darauf folgt, eher schon. Ist nichts mehr reguliert, heisst es dann sogleich «wo steht das geschrieben?». Wie gesagt, ein gut abgewogenes Gleichgewicht von notwendigen und strukturellen rechtlichen Vorgaben im Einklang mit ergänzenden Ausführungsbestimmungen ist stets das Ziel, das es fachlich wie auch politisch zu verfolgen gilt. Das Amt für Bau und Infrastruktur ist
grundsätzlich offen für Diskussionen und Vorschläge in diese Richtung. Diese unnötigen Hürden in den unterschiedlichen Bauordnungen der Gemeinden «nützen» niemanden etwas und sie verursachen für die Bauherrschaft zusätzliche Kosten, Zeitverzögerung und x-Behördengänge.
Patrick Indra: Das Problem ist, dass es auf der Grundlage des Baugesetzes resp. Bauverordnung und der Gemeinde-Bauordnungen eine grosse Anzahl von Schnittstellen gibt, die verschiedene Auslegungen und damit Unsicherheiten in der Handhabung verursachen – dies aus der Sicht der Planer wie auch der Behörden. Die Folge davon ist ein grosser Abklärungsbedarf zwischen den Architekten und den Gemeinden wie auch zwischen den Gemeinden und der Landesbehörde. Es bestehen somit viele Grauzonen und Auslegungsvariablen, wie das Baugesetz und die dazugehörigen Bauverordnungen zu handhaben sind. So muss für ein Vorprojekt heute ein viel grösserer Aufwand betrieben werden, was letztlich für die Baufrau oder den Bauherrn unnötig höhere Bauplanungskosten verursacht. Vor einigen
Wolfgang Schatzmann, Gemeindebauführer Schaan
Jahren konnten wir ein Baugesuch nach Ausfertigung mit bestem Wissen und Gewissen einreichen und es wurde normalerweise genehmigt. Heutzutage kommen wir um eine Vorprüfung mit verschiedenen Behörden nicht herum.
Wolfgang Schatzmann: Die Vereinheitlichung der einzelnen Bauordnungen in den Gemeinden ist nur bedingt eine Aufgabe der Baubehörde bzw. der Bauverwaltungen. Es darf nicht vergessen werden, dass eine Bauordnung die Chance
Drei Beispiele aus Gemeinde-Bauordnungen dem bezüglich dem «kleinen» und «grossen» Grenzabstand.
§ Art. 28
Grenzabstand
en, ig vor geschrieb spläne anderweit ng n ltu se os sta gr Ge es d un ein Überbauungses kleinen und cksichtigung ein h Zonen-, Richt-, rü rc Be du in ht d nic tan n bs fer 1. So 3 der Grenza nzonen 1, 2 und wird in den Woh lt: tte mi er lgt fo wie Grenzabstandes
§
bstand
nräume ge der Hauptwoh igkeit von der La ng ade. hä ss Ab tfa in up en Ha og tzungsbez d westorientier te zabstand wird nu e südost- bis sü rig hö ge zu Der grosse Gren die für gilt in der Regel ssadenlänge = H/2.5 + L/5 angewandt und L = zugehörige Fa d beträgt: GG A tan bs za en Gr Fassadenhöhe, e rig hö ge Der grosse zu = enzabstand, H GG A = grosser Gr
a)
Grosser Grenza
Kleiner Grenzabs
tand
n. fassten Fassade zabstand nicht er en Gr n se os gr vom bstand gilt für die länge (H/2.5 + L/5) Der kleine Grenza hörige Fassaden gt: KG A = 2/3 x trä be d tan bs enhöhe, L = zuge za ad ss Fa e rig hö Der kleine Gren zuge ehöhe entenzabstand, H = achteten Gebäud KG A = kleiner Gr sgrenze herbetr ck tü ds un Gr r ximal der von de bstand muss ma 2. Der Grenza sprechen. lten. Abstand einzuha baugesetzliche r de s ten es Baute nd ll ist mi gegenständlichen 3. In jedem Fa bäudehöhe der elänGe ud bä ste ös Ge gr die die bstandes wird sprüngen werden za ck en Rü Gr t niger s mi we de n g ile ute un ttl en Gebäudete mmen. Bei Ba 4. Bei der Ermi Grundlage geno der vorspringend als nd ils sta ete Ab r ud de bä nn Ge bzw. des summier t, we n Schnittebenen gen der jeweilige gt. als 7.0 0 m beträ
b)
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der Steuerungsmöglichkeit vor allem in ortsplanerischer Hinsicht möglich macht. Die Frage ist: wo sind Differenzierungen erforderlich und sinnvoll, um eine bestimmte Absicht in der Entwicklung einer Gemeinde oder einer Landschaft zu erreichen? Sind unterschiedliche Zonenbezeichnungen in den einzelnen Gemeinden notwendig? Eine Harmonisierung der Zonenbezeichnungen würde nach meiner Ansicht auch zu einheitlichen Bestimmungen in den Gemeinden führen. Momentan sind landesweit meines Wissens 116 Zonenbezeichnungen in Gebrauch. So unterschiedlich kann und sollte das Land nicht «definiert» sein. Manfred Gsteu: Ich würde nicht so weit gehen, dass alle Bestimmungen in den Bauordnungen sprichwörtliche «Hürden» beinhalten. Es stellt sich im Rahmen einer ganzheitlich zu führenden Diskussion eher die Frage, ob es für elf Gemeinden auch elf Bauordnungen braucht, die zudem differenzierte – und zum Teil sehr umfangreiche – Inhalte und Festlegungen untereinander zeitigen. Hier liegt sicher noch Potential zur Vereinheitlichung brach, wobei auf die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere was die Gestaltungsmodalitäten betrifft, gemeindespezifisch ausreichend Rücksicht zu nehmen wäre. Ich sehe beispielsweise die zwischen Baugesetz und Gemeindebauordnung differenzierten Bestimmungen betreffend die Grenzabstandsregelung, wie sie noch in einzelnen Gemeinden vorherrschen, kritisch. Mit den Neufassungen der Gemeindebauordnungen haben die Gemeinden aber auch schon in den meisten Fällen liberalere Ansätze verfolgt, was ausdrücklich zu begrüssen ist. Es ist auch ein sogenanntes «Handbuch» in Ausarbeitung, welches im Entwurf vorliegt und die Auslegung nach ständiger Praxis und geltender Rechtsprechung baugesetzlicher Vorschriften dokumentieren soll. Es soll letztendlich den Vollzug
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aller damit befasster Personenkreise erleichtern. Ich bin der Auffassung, dass vor allem baugesetzliche Bestimmungen selbsterklärend sein sollten. Die Balance zwischen Notwendigem und Überflüssigem ist mitunter schwierig zu finden, auch weil verschiedenste Interessen hierbei mitspielen. Die Architektur hat sich in den letzten Jahren augenscheinlich gewandelt, insbesondere was die kubisch geprägten Bauten anbelangt. Stehen die baugesetzlichen Bestimmungen dieser sich wandelnden Baukultur offen gegenüber?
Patrick Indra: Ich schätze die Bemühungen, die seitens des Landes diesbezüglich vorgenommen wurden, z. B. mit der Festlegung der maximalen Bauhöhe von 12 m, zudem wurde im Bereich ,Pultdach‘ eine Erleichterung im Gesetz verankert. Positiv ist auch, dass das ,flache‘ Dach in immer mehr Gemeinden möglich ist. Betrachten wir ein Planungsbeispiel in einer Wohnzone 2/B: In dieser Zone sind die Höhenvorschriften am unterschiedlichsten. In manchen Gemeinden kommt ein Hangzuschlag zur Anwendung und in einigen wenigen nicht, obwohl die Höhe immer am tiefsten Punkt gemessen wird. Wenn wir die gesetzlichen Vorgaben einhalten (müssen) – betr. die Raumhöhen, Statik, Erdbebensicherheit, Schallschutz, Energie- resp. Dämmvorschriften und weiteren wichtigen technischen Vorschriften wie Dachgefälle usw. – dann wird es manchmal sehr schwierig und «eng», bei einer dreigeschossigen Baute eine einwandfrei funktionierende Planung resp. konstruktive Qualität zu implementieren. Natürlich könnten wir abschrägen oder zurücksetzen, schade ist eigentlich nur, dass es sich meistens nur um wenige Zentimeter handelt. Das heisst, dass es manchmal um einen Zentimeterkampf für ein Gebäude geht, das am Hang feingliedrig den Höhenkurven folgt und dem Nachbarn das Maximum an
Manfred Gsteu, Amt für Bau und Infrastruktur Abt. Baubewilligungen, Ortsplanung; Fachbereichsleiter Baurecht und Brandschutz
Besonnung und Aussicht ermöglicht. In diesem Sinne fordert die vermehrt neuzeitlich kubische Architektur den hohen Detailierungsgrad der Regelungen in den Bauordnungen doch sehr heraus. Manchmal wird unserer Gilde vorgeworfen, die gesetzlichen Instrumente zu überspannen. Grundsätzlich sind wir dem Bauherrn verpflichtet, eine wirtschaftliche, optimale Lösung zu präsentieren. Dabei sprechen wir von einer inneren und äusseren Qualität des Gebäudes. Die Behörden interessiert das äussere Erscheinungsbild sicherlich mehr, was ich auch verstehe. Was aber vielfach vergessen wird, ist die konstruktive Qualität. Grundsätzlich sind wir immer bemüht, eine ortsplanerische adäquate und gute Lösung zu präsentieren. Wolfgang Schatzmann: Ich würde die Qualität der Architektur keinesfalls von der Qualität der Bestimmungen abhängig machen. Ich teile die Ansicht nicht,
dass Architekturqualität von der Dachform, von der Gebäudehöhe usw. abhängig ist. Die Architektur soll zum Ausdruck bringen, was für den Ort richtig ist. Architektonische Ziele sind in eine räumliche Sprache zu übersetzen und insofern eine Baute im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so zu planen, dass «brauchbare» Überbauungen entstehen, die nicht nur der erlaubten Ausnützungsziffer entsprechen. Auffallend ist eher, dass die baugesetzlichen Bestimmungen der Entwicklung der Grundstückspreise Rechnung tragen sollen. Das heisst, dass der örtlichen Situation das Maximum an Raum abgewonnen werden muss. Die Folge sind oft architektonische Verkrampfungen, die aber seitens der Planer bzw. der Bauherrschaft oft auf die gesetzlichen Bestimmungen zurückgeführt werden, anstelle der Erkenntnis, dass nur wirtschaftliche Ansprüche Mutter der Entwurfsidee waren. Natürlich ist es wichtig, Gesetze und Bestimmungen auf
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ihre Herleitung und den Nutzen zu prüfen, um im Idealfall die Entwicklung der Gesellschaft zu fördern und nicht Einzelinteressen zu befriedigen. Manfred Gsteu: Die bereits in erster Lesung behandelte Revision zum Baugesetz beinhaltet eine liberalere Bemessungsmethode der Gebäudehöhen bei Flachdächern, somit hat der Gesetzgeber hier schon der notwendigen Vorsorge zu einer im Land wieder üblichen Baukultur von Flachdachbauten Rechnung getragen. Diese rechtliche Anpassung folgte einer Initiative der liechtensteinischen Ingenieurund Architektenvereinigung lia, der die Baubehörde sowie die Gemeinden selbst im positiven Sinne argumentativ folgen konnten. Die Zulässigkeit von Dachformen aller Art ist letztendlich auch eine Frage der Gestaltung allgemein und demzufolge integrativer Bestandteil der Gemeindebauordnung. Auch hier sind die Gemeinden dem Trend nicht abgeneigt und haben – im Gegensatz zu früheren Bestimmungen – das Flachdach als Dachform mehrheitlich nicht mehr ausgeschlossen.
§
Augenfällig sind die unterschiedlichen Bestimmungen in den Gemeindebauordnungen bei den sogenannten «kleinen»
und «grossen» Grenzabständen. Hier stellt sich wirklich die Frage, welcher Sinn dahinter steckt, dass diese KGA und GGA in einem so kleinen Land fast von Gemeinde zu Gemeinde einer unterschiedlichen Bemessung unterliegen?
Patrick Indra: Man könnte unser Land mit einer Stadt vergleichen, die in 11 Bezirke aufgeteilt ist. Dann würde wohl kaum jemand auf die Idee kommen, in den 11 Bezirken unterschiedliche Bauordnungen anzuwenden. Es besteht auch die Frage, ob es im Sinne der Landesplanung ist, dass die Strukturen in jeder Gemeinde wechseln, ausgenommen den zwei Berggemeinden. Bei den baugesetzlichen Bestimmungen bezüglich dem «grossen» und «kleinen» Grenzabstand (KGA/ GGA) ist diese Überreglementierung augenscheinlich. Hier würde es wirklich ausreichen, das Baugesetz als Grundlage zu nehmen und auf weitere DetailRegulierungen zu verzichten. Meines Erachtens wäre es möglich, den «grossen» Genzabstand jeweils zu berechnen und den «kleinen» Grenzabstand gemäss Baugesetz zu definieren, was bereits einige Gemeinde praktizieren. Natürlich müssten bei einer solchen Regelung die Höhen und Längen entsprechend angepasst werden. Jede Veränderung hat
Anpassungen zur Folge, doch dann liegen klare Regelungen vor, die unnötige Interpretationsspielräume ausschliessen. Es wäre also ein erstrebenswertes Ziel, die Gemeindebauordnungen in den Bereichen, bei denen die Bauwerber unnötig und ohne substanziellen Mehrwert eingeschränkt werden, zu vereinheitlichen. Im Weiteren wäre es ebenfalls erstrebenswert, alles was bereits durch die Zonenplanung, die Richtpläne und durch weitere Spezialvorschriften bereits definiert ist, welche die Grundsätze einer gewünschten architektonischen Entwicklung abbilden, nicht nochmals mit bevormundenden und unnötigen Detail-Reglementierungen zu behaften. Dies ergibt weder für den Bauwerber, die Planer, die Baubehörden noch für das architektonische Landschaftsbild einen Mehrwert. Wolfgang Schatzmann: Fakt ist, dass es in den Gemeinden unterschiedliche Ansichten gibt, wie ein Gebäude situiert werden muss, was die Grenzabstände anbelangt. Bei der Erarbeitung der Gemeindebauordnungen sind Fachleute beteiligt. Es zeigt sich, dass auch Fachleute unterschiedlicher Auffassung sein können. Nun stellt sich die Frage: Nach welchem Diktat die Fachleute handeln, dass so unterschiedli-
§ Art. 16 Grenzab
stände
che Auffassungen zu Tage treten können? Der baugesetzliche Grenzabstand ist unbestritten und einfach zu vollziehen. Es gibt Gemeinden, die von Fachleuten beraten werden und diesen Grenzabstand als ungenügend einstufen. Ungenügend deshalb, weil die erforderliche Besonnung bzw. Belichtung der Wohnräume bei der Bebauung von Nachbarparzellen nicht gewährleistet ist. Zur Sicherstellung der Wohnhygiene» wurde der zusätzliche Bauordnungsabstand eingeführt. Um diesen unterschiedlichen Berechnungsmethoden entgegen zu wirken, aber trotzdem eine gute Wohnqualität zu bieten, wäre eine Möglichkeit, die Grenzabstände nach Baugesetz zu erhöhen. Dies vor allem bei Gebäudehöhen ab 7 m. Wobei ich an dieser Stelle festhalte, dass die Wohnqualität nicht allein von Grenzabständen abhängt, sondern auch von der generellen Planung. Auf diese Weise könnte eine gesetzliche Vereinheitlichung im Land geschaffen werden. Allerdings bin ich mir bewusst, dass auch in diesem Bereich das wirtschaftliche Diktat zählt und somit die Opposition garantiert ist.
§
lauungs- und Gesta uG, Richt-, Überb Ba erch ud du bä ht Ge r nic de it n tand ist - sowe t - abhängig vo 1. Der Grenzabs umente festgeleg dere Planungsinstr an er od n ne plä tungs tand. Für die Ge kleinem Grenzabs d un em ss höhe. gro Sofern nic n schieden zwische ht 2. Es wird unter pläne abw durch Zonenbesti hen Abstände. igkeit von der Lage mmunge n n die baugesetzlic eichend g lte ge en on ezogen in Abhäng sb ng o de r Üb e werbez eregelt, w tzu ade. In nu rd wi bstand rbauungs ird der Gre zugehörige Fass richtpläne3. Der grosse Grenza nzabstan den grosund gilt für die a) d e r G t für nd die wa e ge ind u an me d n Ge d me wie folgt renzabsta Üup räu hn bet-rbwo auu iss bestimmt die ermit telt:der Ha dr nerell nd ist der un ngsge abhängig Gr gt m trä he be isc d Mindesta i quadrat von Gebä sse Grenzabstan gro r bstand de De enzfällen oder be ude höhe e. Gr ad kleinem G ss Fa r Fassade und G e bä ssgebliche renzabsta von der G sen Grenzabstand ma udelänge nd; . Es wird renze. Se u in n terschied 5.0 0 m. b) der g en nach g Mass ist rosse Gre beträgt: rossem u nzabstan rechtwink nd 4. Der kleine Grenzabstand estens 3.50 m; d (gGA) g lig zu ihr g von 7.0 0 m: mind e öh ilt eh ud für die be e me s se n bä wie z.B. b Ge er ein estens 4.0 0 m; zu nd so . Kann die a) bis ei annähe öhe von 9.0 0 m: mi Hauptorie nnte L ängsseite d rnd quad Ost-Westestens 5.0 0 m. zu einer Gebäudeh nd e s G e bäu ntierung n mi ratischen bis b) m: Orientieru .00 12 des; es w icht einde oder unre ng de r W bäudehöhe von nung de s Ge er 12.00 m aufein ir als g zu d u e e ti öh bis o lm g eh c) hn grossen G ermit telt w äs- sigen grössere Gebäud e G e bäude renzabsta - und Arbeitsräum ein erden, die esetzes. n, ug ute Ba des grundriss e, bestim n de s. Er b 5. Bei Ba Be - stimmungen e n und be mt die Ba eträgt min c) der k n dürfen, gelten die ubehörde i ise d. 5.0 0 m we leine Gre die Anord ; nza Fassaden . Er entsp bstand (kGA) gilt fü richt 2/3 d r die vom Berechnu es jeweili g ng ge mä s ro s sen G gen gross s A nhang H = zuge en Grenza renzabstand nich II hörige Fa t erfasste bstandes ssadenhö I: gGA = H/3.5 + L n . /5, kGA = he L = zu gehörige 2 /3 x (H/3 d) in jed Fassaden .5 + L em Fall sin /5 ) länge; d die bau gesetzlich en Minde stabständ e einzuha lten.
§ Ar t. 21
Grenzabs
tände
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Smartes Businesshotel in Bendern auf der Zielgeraden Der Bau des «b_smart hotel» in Bendern läuft nach Plan. Das neue Businesshotel mit SelfCheck-in soll im April 2016 eröffnet werden. Die ersten Buchungen sind bereits eingetroffen.
«Die Vorbereitungen für die Hoteleröffnung laufen auf Hochtouren», sagt Dr. Thomas Plank, Delegierter des Verwaltungsrates der im Oktober letzten Jahres gegründeten Betriebsgesellschaft bsmarts AG. «Wir sind gut im Zeitplan und freuen uns, wenn es ab April losgeht», so Plank. Der Südtiroler Hotelexperte berät die Initianten des Hotels seit Beginn. Unterstützt wird er von einem operativ tätigen Team, das sich neben der Planung des Betriebs auch um die Vermarktung des Hotels kümmert. Dazu wurden in den letzten Monaten Gespräche mit lokalen Leistungsträgern geführt. Ziel sei es, attraktive Gesamtangebote mit Partnern aus der Region für Geschäfts- und Gruppenreisende sowie Urlauber anzubieten. Die intensive Vorarbeit trägt Früchte. «Erste Buchungen liegen bereits vor», freut sich Plank.
Neues Hotelkonzept in der Region Die Initianten des «b_smart hotel» in Bendern setzen auf
ein innovatives Buchungs- und Check-in-Konzept, das sich von traditionellen Hotelbetrieben unterscheidet: Die Zimmer können online oder telefonisch gebucht werden. Der Gast kann mit seinem Namen oder einem Code am Check-in- Terminal seine Zimmerkarte abholen – und dies zu jeder Tages- oder Nachtzeit. Das neue Businesshotel mit 57 Zimmern will mit einem anderen Verständnis von Service, einem einladenden Design, optimierten Prozessen und nicht zuletzt mit einem attraktiven Preis überzeugen. Es zählt deshalb in der Branche zu den New Generation Hotels. Diese Hotelart ist zwar nicht neu, aber in der Region noch nicht bekannt. «Viele Geschäftsreisende kennen ähnliche Konzepte bereits aus anderen Ländern», erzählt Plank. «Ihnen ist auch der Self-Check-in vom Flughafen bestens bekannt», ergänzt er. Das «b_smart hotel» werde sich als Businesshotel, aber in der Ferienzeit auch als Kurzurlaubshotel etablieren, so Plank. Der Hotelexperte ist über-
b_smart hotel in Bendern _57 Zimmer in vier Kategorien, alle Zimmer zur Einzel- oder Doppelnutzung _24 Stunden Check-in _Gastronomieangebot b_smart bar _Exklusiver Fitness- und Wellnessbereich b_smart fit & well _Standort: Gamprin-Bendern _Eröffnung: April 2016 _Weitere Informationen: www.b-smarthotel.net
Das neue Businesshotel in Bendern wird vornehmlich Geschäftsreisende, aber auch Urlauber beherbergen.
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zeugt, dass das Businesshotel dazu beitragen wird, den Standort Liechtenstein noch attraktiver zu machen.
Testschlafen im Hotel Nach der Schlüsselübergabe durch die Immobiliengesellschaft bho aktiengesellschaft und vor der geplanten Eröffnung im April soll der Hotelbetrieb mit Geschäftspartnern, Lieferanten und Freunden eine Woche lang getestet werden. Die Gäste werden im Hotel übernachten, dessen Angebote in Anspruch nehmen und Feedback geben können – etwa zu den Bereichen Onlinebuchung, Check-in, Übernachtung, Frühstück, Bar, Fitness- und Wellnessbereich. Auch das Betriebsteam der bsmarts AG
wird den Betrieb testen. «Für uns ist es wichtig, die Meinung der Gäste zu kennen und uns auch immer wieder selbst in deren Rolle zu versetzen», betont Plank.
Erfolgreiches b_smart motel Hilfreiche Erfahrungen konnten bereits im «b_smart motel» in Sevelen gesammelt werden. Der kleine Bruder des Businesshotels wurde vor eineinhalb Jahren eröffnet. «Das Motel war unser Pilotprojekt und der beste Praxistest für unser Konzept», so Plank. «Unsere Erkenntnisse sind in die Konzeption und den Aufbau des ‹b_smart hotel› eingeflossen.» Und wie läuft das b_smart motel? «Unsere Erwartungen hinsichtlich Auslastung wurden eindeutig übertroffen», sagt Plank. «Das Konzept ist erfolgreich und hat grosses Potenzial.»
b_smart motel in Sevelen
_8 Zimmer in zwei Kategorien, alle Zimmer zur Einzel- oder Doppelnutzung _24 Stunden Check-in _Kostenloser Kaffee, Tee und Orangensaft _Standort: Sevelen _Eröffnung: 5. Mai 2014 _Weitere Informationen: www.b-smartmotel.net
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Ein Haus zieht um – Rechenmacherhaus in Planken
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Foto: Michael Zanghellini
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Das Rechenmacherhaus in Planken mit seiner über 450-jährigen Geschichte wurde 67 m nach Norden an die Dorfstrasse zwischen die Kapelle St. Josef und das «Menahaus» transloziert, wo sich im Plankner Dorfzentrum mit dem Dreischwestern-Haus nun ein einmaliges Häuserensemble mit historischem Charakter präsentiert.
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achdem die Abbruchbewilligung für das Rechenmacherhaus den privaten Besitzern vom Amt für Bau und Infrastruktur im Jahre 2012 vorlag, wurde der Plankner Gemeinderat auf Initiative des Gemeindevorstehers Rainer Beck aktiv und fasste den einstimmigen Beschluss, dieses Haus als einen bedeutenden Zeitzeugen der liechtensteinischen Kultur-, Bau- und Siedlungsgeschichte zu erhalten. Es bedurfte dann zahlreicher Gespräche und eines grossen Engagements, denn am bestehenden Standort – das war klar – gab es kein «Überleben» des 450 Jahre alten Rechenmacherhauses. Das 1558 erbaute Wohnhaus gilt als bislang ältestes bekanntes Haus von Planken. Aus dem 16. Jahrhundert gibt es in Liechtenstein mittlerweile nur noch wenige Bauten, wobei die meisten nicht unverändert erhalten blieben, sondern bereits mehrfach umgebaut worden sind. Viele sind aufgrund der enormen Bautätigkeit der letzten Jahrzehnte sogar vollständig verschwunden.
Translokation um 67 m Anlässlich des «Tags der offenen Tür» liess Vorsteher Rainer Beck die «Rettungsgeschichte» des Rechenmacherhauses Revue passieren und dankte an dieser Stelle dem früheren langjährigen Gemeindevorsteher Anton Nägele, der mit dem Verkauf seiner zentral gelegenen Bodenparzelle an die Gemeinde einen wesentlichen Beitrag leistete, damit das Rechenmacherhaus ins historisch bedeutungsvolle Dorfzentrum transloziert werden und ihm somit einen neue Bleibe gegeben werden konnte. So wurde das Rechenmacherhaus von seinem ursprünglichen Standort um 67 m nach Norden an die Dorfstrasse zwischen die St. Josefskapelle und das «Menahaus» versetzt.
Text: Johannes Kaiser • Fotos: Roland Korner
Wissenswertes Die Besitzerfamilie mit Vater Jakob Philip Gantner und Sohn Joseph Jakob Gantner – «s’Rächamachers» – wurde an den Liechtensteinischen Landesausstellungen 1895 beziehungsweise 1934 für ihr handwerkliches Schaffen ausgezeichnet. Die Werkzeuge und Gerätschaften, welche ursprünglich in der Rechenmacherwerkstatt in Gebrauch waren, befinden sich heute im Liechtensteinischen Landesmuseum in Vaduz.
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oben: Neuer Standort an der Dorfstrasse zwischen dem ÂŤMenahausÂť und der Kapelle St. Josef links: Holzstrickkonstruktionen lassen sich gut translozieren, wie dies mehrere Beispiele in Liechtenstein zeigen. rechts: Dort wo es notwendig war, wurden subtile Erneuerungsarbeiten vorgenommen. unten: Einblicke in die Umbau- und Sanierungsphase innen und aussen.
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Wiederaufbau in der ursprünglichen Bautypologie Mit dem Konzept und der Restaurierung wurde Architekt Florin Frick, Frick Architekten AG, Schaan, beauftragt. «Im Jahre 1809 zählte man in Planken 33 Häuser. 32 der Häuser haben entlang der Dorfstrasse gestanden, das Rechenmacherhaus befand sich als einziges oberhalb am Hang, abseits der Strasse», so Florin Frick. Da das Rechenmacherhaus aus bekannten Gründen nicht mehr am ursprünglichen Standort aufrechterhalten werden konnte, bestand nur die Möglichkeit der Versetzung bzw. Translokation. «Translokationen von Holzstrickbauten fanden in den vergangenen Jahrhunderten immer wieder statt. Mussten Menschen ihren Wohn- und Betriebsstandort wechseln, wurden häufig auch die Holzbauten mitgezügelt», führt der Architekt aus. Holzstrickkonstruktionen sind nach einem «Baukastenprinzip» konzipiert und in Einzelteile gegliedert. Florin Frick betont, dass es eine klare Vorgabe war, das Rechenmacherhaus samt Zubauten, wie es am alten Standort bestand, zu versetzen. Auf spätere Zubauten, wie die neue Stallscheune von 1922 sowie den südöstlichen Werkstattanbau von 1917, wurde ganz bewusst nicht verzichtet, um der Ursprungsbaute gerecht zu werden. Der Giebel des Wohnhauses wurde «gedreht» und präsentiert sich heute, so wie er im Kern von 1558 war. Sorgfältige Demontage, Reinigung, Ergänzungen und Wiederaufbau Wie Florin Frick ausführt, befand sich das Rechenmacherhaus an seinem ursprünglichen Standort summarisch in einem eher schlechten Zustand, wobei dies insbesondere die später dazugekommenen Bauteile betraf. Die wertvollsten Gebäudeteile hingegen, wie die Strickkonstruktion von 1558, die Stube und Nebenstube bzw. Kammer und Nebenkammer im Obergeschoss seien mit partiellen Auswechslungen und Ausbesserungen instandstellbar gewesen. So wurde dieser Wohnteil einschliesslich der Innenausbauten sorgfältig demontiert, in einer Zimmerei gereinigt, ergänzt, provisorisch aufgebaut, wieder auseinander genommen und wiederum am neuen Standort aufgebaut. Der westliche Teil des Wohnhauses, der Werkstattanbau und die Holzkonstruktion der Stallscheune, konnte somit erfolgreich an den neuen Standort transloziert und wieder erstellt werden, während der östliche Teil des Wohnhauses sowie sämtliche «gemauerten» Wände und Fundamente neu erstellt werden mussten. Erhaltung des ursprünglichen Bautyps und Charakters Auf die Wiederherstellung des Kellers unter der Stube und Nebenstube wurde verzichtet, da sich unter dem ursprünglich nur teilweise unterkellerten Werkstattgebäude ein zusätzlicher hierzu geeigneter Raum ergab, begründet dies Florin Frick in seinem Fachbericht über die Translokation des Rechenmacherhauses.
Es galt verschiedene Welten, jene des 16. Jahrhunderts, jene der zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts mit den heutigen Ansprüchen «glücklich zu verheiraten», was eine nicht alltägliche aber umso interessantere Bauaufgabe für alle Beteiligten war. Damit dieses etwas aussergewöhnliche Bauvorhaben, die Integration einer translozierten Hofstätte in den Dorfkern gelingen konnte, ist der Gemeinde, vertreten durch den Gemeindevorsteher Rainer Beck und den Gemeinderat, der Projektgruppe und der Denkmalpflege, die gemeinsam um angemessene Lösungen gerungen haben, und insbesondere den ausführenden Handwerkern zu verdanken. Florin Frick, Architekt Frick Architekten AG, Schaan
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«Rechenmacherhaus» – eines der ältesten Häuser in Liechtenstein Das Rechenmacherhaus, benannt nach den letzten liechtensteinischen Rechenmachern Jakob Philip Gantner (1860 –1932) und seinem Sohn Joseph Jakob Gantner (1896 –1967) ist wohl das älteste Wohnhaus in Planken und gehört zu den ältesten Häusern in ganz Liechtenstein. Der Kernbau stammt aus dem Jahr 1558. Trotz langjähriger Bemühungen zur Unterschutzstellung dieses im Privatbesitz befindlichen, altehrwürdigen Gebäudes lag im Dezember 2012 eine gültige Abbruchbewilligung vor. Die Gemeinde Planken wollte den Verlust dieses bedeutenden Zeugnisses der liechtensteinischen Kultur-, Bau- und Siedlungsgeschichte nicht einfach hinnehmen und konnte die stark sanierungsbedürftige Liegenschaft aus dem Privatbesitz übernehmen. Nachdem der Erhalt am bisherigen Standort nicht möglich war, wurde nach einem geeigneten und passenden Standort gesucht und mit einer Parzelle direkt an der Dorfstrasse vor der Kapelle St. Josef gefunden. Mit der Translozierung des Rechenmacherhauses in ein siedlungshistorisch sensibles Gebiet erfährt das Ortsbild von Planken durch die Ensemblewirkung der ältesten Häuser eine enorme Aufwertung. Das zwischenzeitlich unter Denkmalschutz gestellte Rechenmacherhaus erstrahlt seit November 2015 in neuem Glanz und erfreut sowohl die Einwohnerschaft als auch unsere Gäste aus nah und fern. Ein grosser Dank für die erfolgreiche Umsetzung dieses einmaligen Projektes gebührt dem Gemeinderat und der beauftragten Projektgruppe sowie allen beteiligten Fachexperten, Planern und Handwerkern, die aus dem Rechenmacherhaus ein echtes Schmuckstück mitten in Planken gemacht haben. Entscheidend war jedoch die Bereitschaft von Altvorsteher Anton Nägele, den notwendigen Boden der Gemeinde zu verkaufen. Herzlichen Dank Toni! Rainer Beck, Gemeindevorsteher Planken
Mit sorgfältigen Sanierungsarbeiten wurde die ursprüngliche Rechenmacherhaus-Baute transloziert.
Mischung zwischen Erhalt und Nutzbarkeit In den neu erstellten Bereichen eröffneten sich dadurch in baulicher Hinsicht mehr Möglichkeiten, den heutigen Wohnnutzungen gerecht zu werden, als dies die ursprüngliche Konstellation zugelassen hätte. Architekt Florin Frick weist explizit darauf hin, dass es neben dem Erhalt der ursprünglichen Bausubstanz das Ziel war, die Nutzung der verschiedenen Gebäudeteile für Wohnzwecke zu ermöglichen. Trotz diesen Um- und Neunutzungen eines Teils der Bauten gelang es auf hervorragende Weise, das Erscheinungsbild bzw. den Charakter der nördlich angebauten Stallscheune wie auch des südöstlichen Werkstattgebäudes zu wahren. Im Sinne einer aktiven, dem Haus entsprechenden schonenden Nutzung, wurde das Haus im Rahmen eines für ein Denkmalschutzobjekt ästhetisch wie auch bauphysikalisch vertretbaren Masses wärmegedämmt und es entspricht weitgehend den heutigen Energievorschriften.
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