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Unser Land braucht eine starke Opposition
Unser politisches System, das durch die Machtaufteilung zwischen VU und FBP geprägt ist, braucht eine starke Opposition. Nur so können der Landtag und insbesondere die Opposition die Kontrolle über die gesamte Staatsverwaltung und die Justizverwaltung wirksam wahrnehmen, wie es in Artikel 63, Absatz 1 der Landesverfassung vorgesehen ist. Die Abgeordneten der DpL nehmen diesen verfassungsmässigen Auftrag wahr. Text: DpL
Die öffentlichen Unternehmen und damit Ihre Vertreter im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung sind seit der Einführung des Gesetzes zur Steuerung und Überwachung der öffentlichen Unternehmen (ÖUSG) im Jahr 2010 bei der Ausübung ihrer Funktion vor politischen Eingriffen weitgehend geschützt. Sie haben einen sehr grossen unternehmerischen Handlungsspielraum, den die Regierung auf Wunsch der Unternehmen sogar meist allzu bereitwillig weiter ausdehnt, damit diese beispielsweise in neue Geschäftsfelder vorstossen können (siehe Post, Telecom, Gasversorgung).
Wer trägt die Verantwortung? Trotz klarer Abschottung von der Politik herrscht ein Gemauschel zwischen den staatlichen Unternehmen und der Regierung, weil die Verwaltungsräte mehrheitlich mit Personen besetzt sind, die einer der beiden Regierungsparteien nahestehen. Geht etwas daneben, dann beruft sich die Regierung jeweils auf ihre beschränkten Eingriffsmöglichkeiten. Die Verwaltungsräte der öffentlichen Unternehmen ihrerseits wissen spätestens nach dem Post-Skandal, dass sie keine Konsequenzen zu fürchten brauchen. Bislang ist noch niemand zur Verantwortung gezogen worden und zahlen muss am Ende des Tages der Steuerzahler. Mitreden soll der Landtag nicht, aber dafür Notkredite sprechen. Die DpL ist der Ansicht, dass der Landtag die Befugnis haben muss, bei der Bestellung und Abberufung der Stiftungs- und Verwaltungsräte mitzureden. Es ist klar, dass dies der Regierung nicht passt. Eine öffentliche Diskussion und Wahl der Verwaltungs- und Stiftungsräte durch den Landtag ist nicht erwünscht, denn dann würde die Vetternwirtshaft noch augenscheinlicher.
S-Bahn Abstimmung Der Landtag bewilligte den Finanzkredit für den Ausbau der S-Bahn mit 18-Stimmen. Auf Antrag der DpL wurde eine Volksabstimmung zur S-Bahn anberaumt. Daraufhin startete der Verkehrsminister Daniel Risch (VU) mit Unterstützung der von FBP-Vertretern dominierten IG Mobiles Liechtenstein eine bereits vorbereitete Kampagne pro S-Bahn, so wie sie dieses Land kaum je gesehen hat. Das Gegenkomitee „S-Bahn NEIN“, die DpL und die DU – wurden teilweise von Befürwortern der IG und Co. aufs Schärfste kritisiert und angegriffen. Die Regierung informierte über die S-Bahn unvollständig und komplett einseitig, was jedem Bürger auffallen musste. Manchmal musste man sich fragen, ob dies noch einer demokratischen Auseinandersetzung entspricht. Die Regierung hat die Gegner zur Teilnahme an den Bürgerinformationsanlässen nicht eingeladen, liess aber auf Anfrage doch noch bei drei von zehn Anlässen eine kurze Information durch die Gegner zu. Bei einem Nein zur S-Bahnwurde von den Befürwortern Stillstand, Abkoppelung und Isolation propagiert. Nichts von dem wird eintreten. Stattdessen müssen jetzt andere, sinnvollere Punkte aus dem Mobilitätskonzept umgesetzt werden. Die Opposition hat die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit zusätzlichen Informationen bedient, welche die Grossparteien und die Regierung zurückgehalten haben. Auch deshalb braucht unser Land eine starke Opposition mehr denn je.