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Fortpflanzungsmedizin ohne rechtliche Grundlage

In Liechtenstein fehlt eine rechtliche Grundlage zu den neuzeitlichen Fortpflanzungsmethoden. Um den medizinischen Fortschritt dennoch sinnvoll zu nutzen, den Anforderungen der verschiedensten Familienmodelle und den ungewollt kinderlosen Paaren gerecht zu werden sowie um die Rechte der Kinder zu sichern, ist eine grundsätzliche Regelung der Materie in der Verfassung angezeigt. Mit einer gesetzlichen Regelung wird der Kern des Staates Liechtenstein, die Familie, die kleinste Einheit in der Gesellschaft, gestärkt.

Der Staat soll auf gesetzlichem Wege den Missbrauch der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie bekämpfen.

Die neuen Techniken der medizinischen Fortpflanzungsmethoden bieten Gutes, aber auch viel Missbrauchspotenzial. Deshalb sollen ethisch und moralisch vertretbare Verfahren und Anwendungsmöglichkeiten definiert sowie Personengruppen, die medizinische Fortpflanzungsmethoden in Anspruch nehmen können, festgelegt werden.

Genetische und leibliche Mutter sollen dieselbe Person sein.

Das lukrative Geschäft mit der Leihmutterschaft verleugnet die Bedürfnisse der Kinder. Es wird ein Kind verschiedener Mütter in die Welt gesetzt. Bei einer Ersatzmutterschaft wird die Eizelle der Ersatzmutter entweder künstlich oder durch Verkehr mit dem Samen des zukünftigen Vaters befruchtet. Die Eizelle der Ersatzmutter wird auf natürliche Weise befruchtet. Die Ersatzmutter überlässt das Kind nach der Geburt den Wunscheltern. Für den Schutz der Ersatzmutter, für das spätere Wohlergehen des Kindes und für die rechtliche Sicherheit müssen entsprechende Gesetze erlassen werden.

Jede Person soll Zugang zu Daten ihrer Abstammung haben.

In vielen Ländern sind Eizellenspenderinnen und Samenspender anonym, das Kind resp. die später erwachsene Person kann unmöglich seine Abstammung nachverfolgen, was zeitlebens eine grosse Belastung sein kann. Deshalb ist per Gesetz der Umfang der erforderlichen Abstammungsdaten vorzugeben. Diese Abstammungsdaten sind dauerhaft behördlich aufzubewahren, damit ein Kind später seine Herkunft ermitteln kann.

Seiten der DpL

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