100 JAHRE 1917–2017
H E V Kanton St.Gallen Sonderausgabe «St.Galler Hauseigentümer»
Walter Locher: Dem Eigentum eine Stimme geben Ludwig Hasler: Warum Architektur, Bauen und Wohnen von politischem Interesse sind Roger Köppel: Gedanken zur Abschaffung des privaten Eigentums in der Schweiz
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Inhalt
100 JAHRE 1917–2017
Alle Fotos in dieser Jubiläumsausgabe stammen aus dem HEV-Fotowettbewerb «Die schönsten Bilder aus der Ostschweiz». Wir bedanken uns bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ganz herzlich für die tollen Aufnahmen.
05 Walter Locher Dem Eigentum eine Stimme geben
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09 Peter Hettich Was bleibt von der Baufreiheit?
45 Brigitte Häberli Abschaffung des Eigenmietwertes – eine unendliche Geschichte oder endlich eine Lösung?
13 Ludwig Hasler Häuser machen Leute 19 Stefan Millius Vorsicht, Pflanzen mit Migrationshintergrund! 23 Robert Nef Das Privateigentum als Alternative zum bevormundenden Daseinsvorsorgestaat 29 Beat Kappeler Eigentum und Kapitalismus 33 Maria Lezzi Raumentwicklung und Wohneigentum: Wo die Liebe beginnt und wo sie aufhört
Marc Mächler Die Chancen der inneren Verdichtung nutzen
49 Roger Köppel Die Abfallesser greifen an! 53 Alain Thierstein Wissen entsteht durch Interaktion 57 Karl Güntzel 1917–2017: 100 Jahre HEV Kanton St. Gallen 71
Remo Daguati Die Immobilienwirtschaft: ein Blick auf St. Gallen und die Schweiz
75 Jubiläums-Auftaktanlass Circus Knie 100 Jahre HEV Kanton St.Gallen: Auftaktanlass in Circus Knie
37 Carlos Martinez Dichtes Glück
Offizielles Magazin des Kantonalen und des Städtischen Hauseigentümer Verbandes St. Gallen | Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen HERAUSGEBER Hauseigentümer-Verband Kanton und Stadt St. Gallen, Poststrasse 10, Postfach, 9001 St. Gallen, Telefon 071 227 42 42, Telefax 071 227 42 49 | TITELBILD Katharina Schmidiger-Züger | TELEFONISCHE RECHTSAUSKÜNFTE 9.00 bis 12.00 Uhr (071 227 42 44) Eine mündliche Rechtsauskunft von höchstens 15 Minuten pro Jahr ist für Verbandsmitglieder gratis. AUFLAGE | WEMF-BEGLAUBIGT 29 347 Ex. WEMF 2015 | Erscheinungsweise 6 Ausgaben/Jahr) | REDAKTIONSADRESSE Remo Daguati (Da), Geschäftsführer HEV SG, Poststrasse 10, 9001 St. Gallen, remo.daguati@hev-sg.ch | BEITRÄGE Beiträge, die nicht von den Organen des Kantonal- oder Stadtverbandes sowie dem Redaktor gezeichnet sind, müssen sich nicht mit der Meinung der Redaktion decken. | VERLAG/PRODUKTION MetroComm, Bahnhofstrasse 8, Postfach, 9001 St. Gallen, Telefon 071 272 80 50, Telefax 071 272 80 51, www.metrocomm.ch | VERLAGSLEITUNG Natal Schnetzer | LAYOUT/GESTALTUNG Katja Pantaleo, kpantaleo@metrocomm.ch | ANZEIGENVERWALTUNG | Verena Mächler, Telefon 071 272 80 54, vmaechler@metrocomm.ch | DRUCK Sonderegger Druck AG, Marktstrasse 26, 8570 Weinfelden | ABONNEMENTE/ADRESSÄNDERUNGEN HEV-Geschäftsstelle, Poststrasse 10, 9001 St. Gallen, Telefon 071 227 42 42, info@hev-sg.ch | PREIS Fr. 10.–
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
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«Privates Eigentum verbindet Freiheit mit Verantwortung, Entscheidung mit Haftung und Rendite mit Risiko.»
Bild: Christian Bünck
Editorial
100 JAHRE 1917–2017
Walter Locher Präsident HEV Kanton St. Gallen, Kantonsrat
Dem Eigentum eine Stimme geben Seit 100 Jahren steht der HEV des Kantons St. Gallen in unserem Kanton für den Erhalt und die Förderung das Privateigentum ein und gibt ihm eine viel beachtete Stimme. Das ist auch in Zukunft je länger je wichtiger. Dem Eigentum bläst konstant ein rauer Gegenwind ins Gesicht, obwohl privates Eigentum der Schlüssel zu einem funktionierenden Staat und einer verantwortungsbewussten Gesellschaft ist.
Privates Eigentum verbindet Freiheit mit Verantwortung, Entscheidung mit Haftung und Rendite mit Risiko. Diese elementaren Grundsätze sind in Gesellschaft, Staat und Wirtschaft in den letzten Jahren immer mehr in Vergessenheit geraten. Lieber wird Verantwortung vermehrt dem Staat zugewiesen, weil das bequemer scheint. Zu oft haften nicht jene, die entscheiden – weder in der Wirtschaft noch in der Politik. Zu häufig wurden in der Vergangenheit Rendite und Risiko getrennt. Dabei gehört das zusammen und ist für eine funktionierende Gesellschaft zentral. Beim privaten Eigentum ist das der Fall. Privates Eigentum bildet damit die Grundlage einer funktionierenden Gesellschaft.
Fundamental für das Funktionieren des Staates Privateigentum hat einen schweren Stand und seine politische Wertschätzung ist in den letzten Jahrzehnten laufend gesunken. Wer heute auf sein Eigentum hinweist, gilt vorschnell als eigennützig und profitgierig. Dabei ist Eigentum auch für das Funktionieren des Staates fundamental. Der französische Liberale Frédéric Bastiat (1801-1850 hat es im vorletzten Jahrhundert treffend formuliert):
«Nicht, weil es Gesetze gibt, gibt es Eigentum, sondern weil es Eigentum gibt, gibt es Gesetze.» Der Staat muss alles daransetzen, das Privateigentum zu schützen und zu garantieren. Die Eigentums-
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garantie ist zwar seit 1848 in der Bundesverfassung festgeschrieben. In den vergangenen Jahren ist aber die politische Lust gestiegen, diese Garantie mehr und mehr auszuhöhlen. Mit raffiniertem politischem Kalkül werden Neid und Ängste geschürt und immer wieder in Form von Volksinitiativen thematisiert, die in kleineren oder grösseren Schritten das Eigentum immer mehr beschneiden. Dagegen setzt sich der HEV seit 100 Jahren zur Wehr – im Interesse seiner Mitglieder, aber auch aus staatspolitischen Gründen und im Interesse einer möglichst liberalen Ordnung. So hat er sich erfolgreich immer wieder gegen die Einführung von Erbschaftssteuern, bedingungslosen Grundeinkommen etc. zur Wehr gesetzt und Enteignungstendenzen in allen Facetten mutig und erfolgreich den Kampf angesagt. Beim Eigenmietwert ist der Durchbruch noch nicht geschafft – aber der HEV kämpft auch hier gegen diese fiskalische Absonderlichkeit. Der Verband kann das nur tun, weil er dabei auf die Solidarität seiner Mitglieder und auf gesetzgeberischer Ebene auf eine klare Mehrheit der Ratsmitglieder zählen kann, die das gleiche Ziel vor Augen verfolgen. Die Gruppe Haus- und Grundeigentum des St. Galler Kantonsrates umfasst fast 70% des Kantonsrats und kann sich so im parlamentarischen Prozess das nötige Gehör verschaffen.
Nicht nur Bedrohung, sondern auch Chance Die grassierende Regulierungswut, welche wir auf allen Ebenen der Gesetzgebung und im Gesetzesvollzug erleben, ist aber nicht nur als Bedrohung, sondern auch als Chance zu sehen. Wenn es uns immer wieder gelingt, die fatalen Folgen staatlicher Überregulierung im Bereiche des Eigentums aufzuzeigen, dann werden sein Wert und seine Bedeutung
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«Eigentum muss erworben, veräussert oder auch vererbt werden können – und es soll erschwinglich sein – gerade auch für junge Menschen und Familien.»
Bild: Rolf Gallusser
Editorial
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auch wieder mehr geschätzt und geschützt. Privateigentum ist das tauglichste Mittel, um zu erreichen, dass Güter gut, langfristig und nachhaltig genutzt werden. Das kann der Private eben besser als der Staat. Privateigentum ist das beste aller Mittel, Ressourcen effizient und fair zu verwalten. Der private
«Eigentum ermöglicht und stützt auch politische Freiheit» Eigentümer kann sei Eigentum verbrauchen, es zerstören oder mehren. Diese Verfügungsmacht hilft bei der Entfaltung der eigenen Persönlichkeit, stärkt die Gesellschaft insgesamt, weil sie das Wirtschaften erst ermöglicht und Grundlage für einen Wettbewerb von miteinander getroffenen Entscheidungen ist. Eigentum muss erworben, veräussert oder auch vererbt werden können – und es soll erschwinglich sein – gerade auch für junge Menschen und Familien. Wer aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, Eigentum zu bilden, ist weder bereit, es politisch zu verteidigen, noch für seine Zukunft selber vorzusorgen. Viel
eher tritt dann Konsum anstelle von Kapitalbildung. Es ist deshalb auch eine wichtige Aufgabe, Eigentum zu fördern.
Es ist notwendiger denn je, privates Eigentum zu verteidigen Und seine Bildung für breite Bevölkerungsschichten zu fördern. Der HEV hat sich dieser Aufgabe verschrieben – seit 100 Jahren. Und er wird das auch im 2. Jahrhundert seines Bestehens tun. Das ist Grund für Freude und Optimismus. Weil wir das nicht für andere, sondern für uns und unsere Gemeinschaft tun. Weil wir das nicht für heute, sondern für unsere Zukunft tun - für unsere Kinder und Enkelkinder. Mit der vorliegenden Broschüre zum 100-Jahre-Jubiläum unseres Kantonalverbandes wollen wir Ihnen die Wichtigkeit und die Funktion des Eigentums über den Tag hinaus auf unterschiedliche Weise und aus unterschiedlicher Warte aufzeigen. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und hoffen, dass Sie die Gedanken unserer Autoren weitertragen und auch in Ihrem privaten geschäftlichen und politischen Umfeld dem Eigentum eine Stimme geben.
Zum 100-Jahr-Jubiläum des Hauseigentümerverbandes Kanton St. Gallen gratuliere ich ganz herzlich. Anlässlich solcher Geburtstage schaut man oft zurück und freut sich zu recht über Erreichtes. Ich möchte heute aber einen Ausblick wagen, in die etwas fernere Zukunft: In 100 Jahren wohnen wir im für uns alle erschwinglichen Eigenheim. Staatliche Eingriffe ins Eigentum kennen wir nicht mehr. Denn bis dahin haben auch Linke und Bürokraten begriffen, dass Wohneigentum Sicherheit schafft und deshalb zu schützen ist. Dass vor 100 Jahren noch der Eigenmietwert versteuert werden musste, ist längst vergessen. Dafür kämpfe ich schon heute gemeinsam mit dem Hauseigentümerverband. Hans Egloff Präsident HEV Schweiz, Nationalrat
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Die Dichte an Bauvorschriften hat stark zugenommen. Das Freiheitsprinzip rĂźckt in den Hintergrund; an seine Stelle tritt das Zulassungsprinzip.Âť
Was bleibt von der Baufreiheit?
100 JAHRE 1917–2017
Was bleibt von der Baufreiheit?
Peter Hettich Universität St.Gallen, Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und Law and Economics
Die verfassungsrechtlich gewährleistete «Baufreiheit» wird von kantonalen Gerichten noch gelegentlich, vom Bundesgericht dagegen nur noch sehr sporadisch thematisiert. In der jüngeren Fachliteratur findet sich der Begriff teilweise gar nicht mehr. Die Feststellung mag überraschen, denn es ist völlig unbestritten, dass die von der Verfassung gewährleistete Eigentumsgarantie auch eine Freiheit zum Bauen beinhaltet. Gemeint ist das Recht, den eigenen Grund und Boden frei zu nutzen und darüber zu verfügen, vor allem auch Bauten darauf zu errichten. Trotz allgemeiner Anerkennung hat das Konzept also offensichtlich keine praktische Bedeutung. Die rechtlichen Ursachen des Bedeutungsverlusts der Baufreiheit sind darin zu suchen, dass die Verfassung das Eigentum nicht unbeschränkt schützt, sondern nur innerhalb der Schranken der Rechtsordnung. Öffentliche Interessen zur Rechtfertigung solcher Schranken sind namentlich raumplanerische und baurechtliche Anforderungen. Als Grundrecht besteht die Baufreiheit also nur innerhalb der Vorschriften, die der Gesetzgeber über die Nutzung des Grundeigentums erlassen hat. Seit dem 1. Juli 1972, konkret mit der Trennung des Bau- vom Nichtbaugebiet durch das revidierte Gewässerschutzgesetz, hat die Baufreiheit kontinuierlich an Reichweite einge-
«Das Gesetz trägt damit weiter dazu bei, dass unbebautes Bauland an guten Lagen sowieso nur schwer erschwinglich ist»
Bild: Erika und Stefan Ziegler
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
büsst. Die gesetzliche Einschränkung dieser Freiheit erfolgte damals sicherlich mit Recht; man bedenke nur den heute noch grossen Bodenverschleiss und die gravierenden Folgen der Zersiedlung für das Landschaftsbild. Nicht zu verkennen ist jedoch, dass mit dem revidierten Gewässerschutzgesetz der für Bauten verfügbare Boden, auch für Wohneigentum, erstmals kontingentiert wurde. Die Dichte an Bauvorschriften hat seither stark zugenommen. Das Freiheitsprinzip rückt so in den Hintergrund. An seine Stelle tritt das Zulassungsprinzip, welches die
Nutzung des Eigentums quasi unter einen allgemeinen Gemeinwohlvorbehalt stellt.
«L’enfer, c’est les autres» 40 Jahre später beendete nun – salopp gesagt – das revidierte Raumplanungsgesetz vom Juni 2012 den im schweizerischen Mittelstand vermutlich viel gehegten Einfamilienhaustraum. Überragendes Thema dieser Gesetzesrevision ist die «Siedlungsentwicklung nach innen». Instrumente zur Erreichung dieses Ziels sind die Stärkung der kantonalen Richtplanung bei der Festlegung der Siedlungsfläche in den Gemeinden und die Verankerung restriktiver Voraussetzungen für die Neuzuweisung von Land zur Bauzone. Dadurch sollen brachliegende Nutzungsreserven mobilisiert, konkret also ungenutztes Bauland überbaut und Siedlungsfläche verdichtet werden. Das Gesetz trägt damit weiter dazu bei, dass unbebautes Bauland kaum noch erhältlich und an guten Lagen sowieso nur schwer erschwinglich ist. Verdichtetes Bauen, das heisst vermehrt Grossüberbauungen mit hoher Ausnutzung oder zumindest Mehrfamilienhäuser. «Wohneigentum» bedeutet damit vor allem «Stockwerkeigentum», mit all den damit einhergehenden Nachteilen; oder frei nach Sartre: «l’enfer, c’est les autres». Mit der Verdichtung als deklariertem Ziel des Gesetzgebers müssen sich die Planungsinstanzen allerdings heute fragen, wie sie die Erreichung dieses Ziels unterstützen könnten. So werden Grossüberbauungen vielfach erst mit Sondernutzungsplä-
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Was bleibt von der Baufreiheit?
100 JAHRE 1917–2017
nen (z. B. Gestaltungsplänen) ermöglicht, da die baurechtliche Grundordnung regelmässig nur eine beschränkte Ausnutzung der Grundstückparzelle zulässt. Erforderlich ist bei grösseren Überbauungen also ein Vorgehen in «kooperativer Planung», sprich ein Zusammenwirken des Parzelleneigentümers mit den Behörden. Die kooperative Planung
«Sollte man den Grundeigentümer nicht veranlassen, den Gegenwert der Abgabe in die Qualität der Baute zu investieren» wird dadurch leicht zum Einfallstor für allerlei politische Erwägungen. Anders ausgedrückt muss das «Zückerchen» der höheren Ausnutzung mit aus der Luft gegriffenen Infrastrukturabgaben, autoarmem Wohnen, superenergiesparendem Bauen und möglichst vielen überdachten Veloabstellplätzen erkauft werden. Ob diese kommunalen Begehrlichkeiten die Verdichtung fördern? Unter diesem Gesichtspunkt kann man sich auch fragen, ob die sog. Mehrwertabschöpfung für Planungsvorteile nicht im Sinne der haushälterischen Bodennutzung ausschliesslich auf Neueinzonungen Anwendung finden sollte. Bei Aufzonungen wäre dagegen mehr Flexibilität angezeigt:
Sollte man den Grundeigentümer nicht veranlassen, den Gegenwert der Abgabe in die Qualität der Bauten zu investieren? Stattdessen wird aber die Ausnutzung einer im öffentlichen Interesse erfolgten Aufzonung durch die Grundeigentümer verteuert.
Öffentliches Interesse? Das Bau- und Planungsrecht hat sich seit seiner Entstehung zu einem wirksamen Instrument des «social engineering» gewandelt. Stand in diesem Rechtsgebiet einst die Durchsetzung von feuerpolizeilichen und wohnhygienischen Anliegen im Vordergrund, so geht es heute vermehrt auch um die Regelung des gesellschaftlichen Zusammenlebens, also etwa der Förderung von sozialer Durchmischung. Das Eigentum steht so verstärkt im Dienste der gerade vorherrschenden, als «öffentliche Interessen» identifizierten politischen Strömungen, so aktuell bspw. energieund umweltpolitischer Anliegen. Soweit diese Anliegen vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber veranlasst werden, steht dem die verfassungsrechtliche Eigentumsordnung kaum entgegen. Der Gesetzgeber muss sich allerdings auch der komplexen Wechselwirkungen zwischen Eigentumsbeschränkungen und der vom privaten Eigentum erwarteten Funktionen, so vor allem der Beeinträchtigung der Investitionsanreize, bewusst sein.
q Bild: Rolf Gallusser
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«Wie Menschen wohnen, arbeiten, sich vergnügen, bestimmt ihre Haltung, ihre Aufmerksamkeiten und Bereitschaften.»
Häuser machen Leute
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Häuser machen Leute
Ludwig Hasler Philosoph, Publizist, Dozent und Kunstsammler
Warum Architektur, Bauen und Wohnen von höchstem politischem Interesse sind.
Ein Geschäft mit dem Glück Wie jede clevere Boutiquebesitzerin. Verkauft sie Kleider und Schuhe, achtet sie nicht nur auf solides Material und Tragbarkeit. Sie will ihre Kundin auf den Geschmack an etwas mehr Glamour im Leben bringen, sie freut sich, wenn die Kundin gesellschaftlich punktet, es hängt ja, das weiss sie, alles mit allem zusammen, das Kleid an der Frau, ihre Selbstsicherheit und ihre Attraktion, beruflich wie privat. Auch ein Schuh ist nicht einfach ein Schuh, er ist ein magisches Ding, wie schnell verändert er den Gang, den Hüftschwung, das Rückgrat, das Bewusstsein, die Existenz. Ein Geschäft mit dem Glück. Die Boutiquebesitzerin, die das arrangiert, tut es nicht aus altruistischen Gefühlen, sie ist am Glück der Kundin interessiert, weil eine beglückte Kundin so ein prima Geschäft ist. Kundinnen vergessen selten, wem sie ihre Verwandlung verdanken, sie kommen wieder, kaufen noch teurere Sachen.
«Irgendwo muss die Spirale des Wachstums beginnen. Besser wohnen, kreativer leben, inspirierter werken, innovativer performen»
Bild: Christian Knellwolf
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Wir reden von Geschäften, die so fruchtbar laufen, weil sie Kunden nicht abfertigen, sondern in ihr Element bringen. Wenn so etwas mit Schuhen möglich ist – wie viel mehr muss es für Häuser, für Wohnungen gelten. Es gibt Wohnungen, denen sieht man nur das Geld an, das beim Bauen gespart wurde. Dieser Typ Unterkunft verstärkt bei Mietern, was eh übel läuft, das Dumpfe, Depressive, die miese Laune, sie nimmt die Zuversicht, noch etwas vorzuhaben im Leben; von solchen Mietern ist nichts zu erwarten,
nicht privat, nicht gesellschaftlich, nicht wirtschaftlich, bestenfalls Dienst nach Vorschrift – tendenziell ein Fall für den Sozialstaat. Dann gibt es Wohnungen, da atmen wir durch, da kommen wir in Form und auf Ideen, wir werden gesellig und innovativ, das zahlt sich aus, für uns, für die Wirtschaft, für die Bauwirtschaft. Wir reden von Geschäften. Irgendwo muss die Spirale des Wachstums beginnen. Besser wohnen, kreativer leben, inspirierter werken, innovativer performen.
Wie werden wir besser? Die CH-Sippe ist ja prima drauf. Nur dass wir uns an die Komfortzone gewöhnen. Wir wollen das prima Leben, das wir haben, behalten, wir wollen kein neues, basta. Wir wollen alles – bloss keine Veränderung. Im Zweifelsfalle lieber keine Zukunft, eher Fristerstreckung für Gegenwart. Eine riskante Mentalität, denn auch für die Erfolgsstory Schweiz gilt, was die gesamte Evolution steuert: Entweder wir werden besser – oder andere werden besser als wir. Wie werden wir besser? Routineantwort: durch Bildung. Sicher. Ändert aber wenig an der Mentalität. Mentalitäten – Temperament, Interesse, Leistungswille – sind keine lernbaren Kompetenzen: Lebensgeister. Also brauchen wir – bei aller Bildung – ein Programm zur Vitalisierung der Lebensgeister, am besten ein Bauprogramm zur Belebung der Sinne. Ein Programm für eine Art zu bauen, die den Leuten Appetit auf Zukunft macht. Dass Kleider Leute machen, kursiert nicht erst seit Gottfried Keller. Dass Häuser Menschen machen, wird leicht übersehen. Wie Menschen wohnen, arbeiten, sich vergnügen, bestimmt ihre Haltung, ihre
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Mein erstes Jubiläum.
Meine erste Bank. Menschen motivieren. Nachwuchs fördern. Erfolge feiern. Vereine und Institutionen bereichern mit ihrer Arbeit das wirtschaftliche, soziale, sportliche und kulturelle Leben in unserer Region. Wir tragen diese Idee gerne mit und gratulieren dem Hauseigentümerverband HEV zum 100-Jahr-Jubiläum. sgkb.ch
Häuser machen Leute
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Aufmerksamkeiten, Bereitschaften. Wer also an aufgeschlossenen, engagierten Leuten interessiert ist, stellt ihnen lichte, befreiende Hüllen hin. Wer kann daran nicht interessiert sein? Investoren, Kommunen, Unternehmen sind darauf angewiesen, dass es vorwärtsgeht. Vorwärts geht es nicht mit eingehäuselten, verspiesserten Leuten. Die guten Geschäfte, über die wir sprechen, zielen auf das, was ich «reziproken Egoismus» nenne: Es geht mir am besten, wenn möglichst alle um mich herum vergnügt sind. Also versuche ich die andern bei Laune zu halten – nicht aus schierer Menschenliebe, sondern aus wohlverstandenem Eigennutzen. Wir wollen mit Leuten
«Wie Menschen wohnen, arbeiten, sich vergnügen, bestimmt ihre Haltung, ihre Aufmerksamkeiten, Bereitschaften» ins Geschäft kommen, mit denen sich Geschäfte lohnen? Mit Produktiven, Trittsicheren, Zukunftsinteressierten? Wir haben es in der Hand, diese Fraktion nicht nur zu bedienen, sondern zu vergrössern – mit Wohnungen und Arbeitsräumen, die nicht klein machen, nicht muff, eher heiter, unternehmerisch.
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
rauf Wilde: Weil die Amerikaner so hässliche Tapeten haben. Genial. Der Mensch ist nicht von Natur aggressiv oder charmant oder klug oder doof. Menschen entwickeln sich durch Anpassung an Aussenreize. Wir richten uns nach dem, was wir kennen, sehen, hören, schmecken: nach den Tapeten, den Kulissen. Wirken die Tapeten animierend, leben wir auf. Wirken sie sinntötend, schrumpfen wir – oder rasten aus. Bauen heisst: Menschen formen. Die Art, wie Architektur Räume fasst, bestimmt auch unser aller Form, die private wie gesellschaftliche; bringt uns in Form oder ausser Fassung, macht Individuen und Gesellschaft gefasst (also zivilisiert) oder haltlos (also barbarisch). Das Gebaute ist nicht bloss Raumhülle, worin jeder und jede nach eigener Façon selig werden kann oder stupid. Das hiesse, die Kommunikationskraft gebauter Räume verkennen. Wie sollten wir in öden öffentlichen Räumen gesellige Bürger werden? Wie sollten wir in der muffigen Enge von Mietwohnungen offene Zeitgenossen werden?
Häuser formen Menschen
Architektur formt, ob sie will oder nicht, stets mit am Selbstverständnis menschlicher Existenz, formt mit am Verständnis demokratischer Gesellschaft. Formt eine Retraite für Frustration und Ressentiment – oder ein Treibhaus für Fantasie, Begegnung, Zuversicht.
Oscar Wilde wurde mal gefragt: Mister Wilde, warum ist Amerika ein derart gewalttätiges Land? Da-
Wir sprechen von klugen Geschäften.
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«Wir tun das nicht für heute, sondern für unsere Zukunft für unsere Kinder und Enkelkinder.»
Bild: Harry Montalta
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100 Jahren HEV St. Gallen
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«Wer über migrierende Pflanzen und unsensible Grillzangen verfügt, wird über kurz oder lang mit dem Nachbarn im Streit liegen.»
Pflanze mit Migrationshintergrund
100 JAHRE 1917–2017
Vorsicht, Pflanze mit Migrationshintergrund!
Stefan Millius Journalist, Schriftsteller, Drehbuchautor und Kabarettist
«Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.»
Das Zitat ist alt, aber gültig. Friedrich Schiller hat diese Weisheit keinem Geringeren in den Mund gelegt als Wilhelm Tell. Und auch wenn es den Mann möglicherweise gar nicht gegeben hat (also, Tell, nicht Schiller), so ist sein Wort für uns Schweizerinnen und Schweizer dennoch Gesetz. Wilhelm Tell wollte mit dem Spruch einen Feldschützen motivieren, der lieber zuhause geblieben als in den Krieg gezogen wäre. Und unser Nationalheld hatte natürlich recht: Im Vergleich mit gewissen Nachbarn ist der Kampf im Schützengraben an der Front das reinste Wellness-Wochenende.
de Seite zur Vernunft zu bringen. Die besten Sendefolgen waren natürlich diejenigen, in denen das nicht gelang. Man schaut ja schliesslich nicht Fernsehen, um Harmonie zu erleben. Sollen sie sich doch bitte ordentlich kloppen. Aber worüber streiten sich Nachbarn eigentlich? Diverse Erhebungen, Studien und Befragungen im eigenen Quartier ergeben klar: Es geht meist um Lärm oder Dreck oder beides. Die laute Party um Mitternacht oder der stinkende Müllsackberg, der auf das fremde Grundstück ragt: Das sind die Klassiker.
Grenzüberschreitung durch Pflanzen Nachbarn liegen sich in den Haaren, seit der Mensch sesshaft ist: Das ist nichts Neues. Wohneigentümer sind davon aber viel ärger betroffen als Mieter. Denn wer sein Haus oder seine Wohnung besitzt, kann nicht einfach innerhalb weniger Wochen oder Monate wei-
«Im Vergleich mit gewissen Nachbarn ist der Kampf im Schützengraben an der Front das reinste Wellness-Wochenende» terziehen. Wer sich sein Eigenheim in der Agglo gekauft hat und dann plötzlich miese Nachbarn kriegt, der ist ein Gefangener des eigenen Glücks, eine Geisel im Paradies gewissermassen.
Bild: Irene Dorizzi-Koller
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Und das kommt öfter vor, als man denkt. Mehrere Jahre lang konnte man das auf RTL mitverfolgen. Der TV-Sender widmete dem Thema eine eigene Dokumentarfilm-Reihe namens «Nachbarschaftsstreit». Ein Anwalt namens Franz Obst versuchte dort, verfeindete Parteien zu befrieden oder die falsch liegen-
Aber es gibt noch viel raffinierte Wege, dem Nachbarn die Hölle auf Erden zu bereiten, wie eine kurze Google-Recherche ergibt. Besonders subtil scheint mir die – und ich zitiere wirklich nur – »Grenzüberschreitung durch Pflanzen». Wie muss ich mir das vorstellen? Irgendwelche Rosensträucher mit Migrationshintergrund verschaffen sich – natürlich ohne sich ausweisen zu können – Zutritt zu einem fremden Garten? Der Efeu hangelt sich geschickt über vier Meter Luftlinie hinweg zum Nachbarhaus? Auch schön ist der oft genannte »Lärm durch ständige Streitigkeiten». Das heisst also: Man zettelt zuerst einen Streit mit dem Nachbarn an aufgrund einer grenzüberschreitenden Pflanze und beklagt sich danach auch noch darüber, dass in der Nachbarschaft dauernd so laut gestritten wird. Es gibt Anwaltskanzleien, die sich auf solche Geschichten spezialisiert haben und online in »Checklisten» verraten, was man als Nachbar darf und was man vermeiden sollte. In einer solchen Liste habe ich die folgende Auskunft gefunden: »Grillieren ist grundsätzlich zulässig.» Hosianna! Und ich hatte schon befürchtet, mich seit 20 Jahren jeden Sommer strafbar gemacht zu haben. Was aber, so die Anwäl-
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Pflanze mit Migrationshintergrund
100 JAHRE 1917–2017
te, zu Problemen führen kann, das ist das »unsensible Grillieren». Ein Begriff, dem ich zuvor noch nie begegnet bin. Wie grilliert man unsensibel? Indem man die Marinade lieblos auf das Steak klatscht oder den Cervelat tiefer einschneidet als unbedingt nötig?
Man prügelt sich … Wer über migrierende Pflanzen und unsensible Grillzangen verfügt, wird also über kurz oder lang mit dem Nachbarn im Streit liegen. Typisch für solche Fälle ist, dass die Sache klein beginnt (Migrationspflanze ist lediglich ein Gänseblümchen) und sich das Ganze danach erst durch die direkte Reaktion hochschaukelt (Nachbar reisst Gänseblümchen mutwillig aus). Dann kann man den Streit entweder wie erwachsene Leute regeln (man prügelt sich) oder rennt kindischerweise zum Anwalt. Der Gang
«Dann kann man den Streit entweder wie erwachsene Leute regeln (man prügelt sich) oder rennt kindischerweise zum Anwalt.» vor Gericht ist allerdings selten ratsam. Denn selbst wenn man den Fall gewinnt (und einem der volle Wert des Gänseblümchens erstattet wird), wohnt man danach immer noch neben denselben Leuten – vermutlich in einer sogar noch etwas angespannteren Atmosphäre.
Empfohlen wird stattdessen meist eine Mediation: Also eine sachliche Aussprache unter Leitung einer neutralen Person. Das ist ein gutgemeinter, aber etwas weltfremder Ratschlag. In vielen Fällen ist es für eine solche Massnahme nämlich schon zu spät. Wer bereits mit dem Sturmgewehr und der im letzten WK geklauten Munition die Gartenzwerg-Sammlung des Nachbarn ausradiert hat, der wird sich nur schwer überzeugen lassen zu einem ruhigen Gespräch, selbst wenn der Dalai Lama persönlich die Gesprächsführung übernimmt. Einziger Trost für die Betroffenen ist mal wieder das gute alte »Anderen geht es auch nicht besser». Nicht mal den Promis. Sänger Robbie Williams will seine Villa im Westen von London renovieren und wird deshalb von seinem Nachbarn tyrannisiert. Der hat Angst, dass die Vibrationen der Bauarbeiten sein eigenes Haus in Mitleidenschaft ziehen. Und mittels Smartphone-Aufnahmen will er beweisen, dass die Arbeiten an der Robbie-Villa viel zu laut sind. Der Name des geräuschsensiblen Nachbarn? Jimmy Page, von Beruf Gitarrist der Rockband Led Zeppelin. Mister Page wurde einst in einem Dokumentarfilm porträtiert. Name des Streifens: »It might get loud» – es könnte laut werden. Und siehe da, er hatte recht.
q Bild: Herbert Heule
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ÂŤEs gibt Wege, die man als Ausstieg aus einer immer dichteren Regulierung und aus einer immer unbezahlbar werdenden Kostensteigerung ins Auge fassen sollte.Âť
Privateigentum als Alternative
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Das Privateigentum als Alternative zum bevormundenden Daseinsvorsorgestaat
Robert Nef
Das Thema Eigentum und Bodenrecht beschäftigt mich seit fast 50 Jahren. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Orts- Regional- und Landesplanung an der ETH Zürich (1968 – 1986) konnte ich an einem Gutachten zu Handen der Kommission für eine Totalrevision der Bundesverfassung mitwirken. Beim Grundeigentum und beim Bodenrecht, so argumentierte das Gutachten, sei das Gemeinwesen nicht der Widerpart der Privaten. Es verwalte vielmehr als Obereigentümer das gemeinsame Ressourcenerbe und lenke dessen Nutzung im Sinne der polizeilichen und ökologischen Schadensvermeidung und allenfalls durch Grundsteuern und durch Zonenplanung. Dies sei, so Binswanger, letztlich auch im langfristigen Interesse der Privateigentümer.
Publizist, Alt Präsident des Stiftungsrates des Liberalen Instituts
Dieser vermittelnde Ansatz prägt bis heute meine eigene Position zum privaten Grundeigentum, wobei ich die Akzente, im Gegensatz zu damals, eher zugunsten einer möglichst grossen Nutzungs- und Verfügungsfreiheit der Privateigentümer setze. Die Meinung, deren Interessen stünden stets im Wider-
«Wo das Eigentum voll verstaatlicht ist, geniessen die rein wirtschaftlichen und kurzfristigen Staatsinteressen Vorrang» spruch zu öffentlichen Interessen, ist unzutreffend. Es gibt aus grundsätzlicher Sicht auch ein eminentes öffentliches Interesse am Schutz des Privatei- gentums. Wo das Eigentum voll verstaatlicht ist, geniessen nämlich erfahrungsgemäss die rein wirtschaftlichen und kurzfristigen Staatsinteressen Vorrang vor den eher langfristigen Anliegen der Ökologie und des Landschaftsschutzes. Staaten sind schlechte Verwalter eines gemeinsamen Erbes.
Planen wie Unternehmer
t Bild: Ruth Herensperger
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Meine grundsätzlich vorhandene Sympathie für Anliegen der Raumplanung und des Umweltschutzes hat nicht nur biografische, sondern auch pragmatische Wurzeln. Aus liberaler Sicht wäre es wün-
schenswert, wenn die Hauptverantwortung für die Erstellung und für den Betrieb der Infrastrukturnetze beim Verkehr, bei der Energie, bei der Entsorgung und bei der Kommunikation in privaten Händen wäre, und der Staat lediglich im Konfliktfall koordinieren müsste. Wenn aber der Staat, wie dies heute der Fall ist, bei der Erstellung und beim Betrieb dieser Netze die Hauptverantwortung trägt, darf er, ja muss er wie jeder Unternehmer planen. Dadurch greift er nicht primär ins Privateigentum ein, sondern schafft mehr an Berechenbarkeit und Verlässlichkeit, als er an privaten Eigentümeroptionen zerstört. Der Staat darf und muss, wo er als Güter- und Dienstleistungsproduzent verantwortlich ist, seine eigenen Angelegenheiten planen. Dass er heute viel zu viele Bereiche unternehmerisch und korporatistisch beherrscht, ist ein anderes Problem, das nicht durch weniger Planung gelöst werden kann, sondern durch einen geordneten Rückzug aus zuviel zentralistischer und bürokratischer Regulierung der privaten Grundeigentumsnutzung, insbesondere des Bauens. Wer baut, verändert einerseits sein privates Grundeigentum im Hinblick auf eine neue, meist lukrativere Nutzung. Aber er vernetzt anderseits auch ein Gebäude mit öffentlich produzierten und finanzierten Infrastrukturen und «versiegelt» im Falle eines Neubaus ein Stück Natur. Bauen bedeutet Grundei-
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Ganz Familie sein.
Familie Reichmuth
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Marcel Schneider acrevis Bank Wil
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Privateigentum als Alternative
100 JAHRE 1917–2017
gentum verändern und neu vernetzen. Das Bauen verlangt daher eine differenzierte Betrachtungsweise, ein anspruchsvolles Zusammenwirken und ein gegenseitiges Rücksichtnehmen von Eigentümern und Infrastrukturerstellern und -betreibern.
Wege aus einer immer dichteren Regulierung Der hohe Stellenwert des Privateigentums und insbesondere des privaten Haus- und Grundeigentums wird dadurch nicht grundsätzlich infrage gestellt. Die Rücksichtnahme auf den immer einflussreicher
«Je mehr der Staat ins Privateigentum eingreift, desto mehr entlarvt er sich als Zwangsapparat» werdenden Infrastrukturstaat bedeutet nicht, dass man vor dessen Ausbau zum Daseinsvorsorgestaat kapitulieren müsste. Es gibt Wege, die man als «Ausstieg» aus einer immer dichteren Regulierung und aus einer immer unbezahlbar werdenden Kostensteigerung und einer immer höheren Verschuldung ins Auge fassen sollte. Nicht nur die Haus- und Grundeigentümer, sondern alle freiheitsliebenden und verantwortungsbewussten Menschen sollten gegenüber einer zunehmend eigentumsbeschränkenden Politik noch skeptischer und illusionsloser werden. Je mehr der Staat ins Privateigentum eingreift, desto mehr entlarvt er sich als Zwangsapparat. In einer Demokratie hat der Zwang zwar den Heiligenschein der Mehrheit, aber das macht ihn nicht besser.
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Die heute gängige Gegenüberstellung von Privateigentum als Inbegriff individueller wirtschaftlicher Interessen einerseits und von staatlichen Eingriffen in die Eigentumsfreiheit als notwendiges politisches Korrektiv zugunsten sogenannter «öffentlicher Interessen» anderseits unterschätzt die soziale und ökologische Funktion, die das Privateigentum als Institution einer funktionierenden Privatrechts-, Tauschund Arbeitsteilungsgemeinschaft hat.
Die Grenzen des Wachstums Die Zukunft der Arbeitsgesellschaft liegt nicht im Bereich des «Service public», sondern bei den grundsätzlich benutzerfinanzierten wirtschaftlichen Dienstleistungen. Die Grenzen des Wachstums ergeben sich in diesen Bereichen bei den Grenzen der privaten Finanzierungsmöglichkeit und -bereitschaft der Nachfragenden. Inwiefern der Staat subsidiär den wirtschaftlich Schwächsten im Bereich des wirklich Notwendigen gezielt Subjekthilfe gewähren soll, und wie das mit privater Hilfsbereitschaft kombiniert werden kann, bedarf einer sorgfältigen Analyse, und es gibt wohl keine anspruchsvollere Strategie als die des «geordneten Rückzugs» aus nicht nachhaltig funktionierenden Fehlstrukturen. Wahrscheinlich ist der öffentlich finanzierte und damit kaum begrenzbare sozialdemokratisch gesteuerte Daseinsvorsorgestaat weltweit die grösste ökologische und politische Bedrohung. Privateigentum und Privatautonomie in einer friedlich und fremdherrschaftsfrei tauschenden, lernenden und leistenden vielfältigen Zivilgesellschaft sind die Alternative dazu. Sie kommt nicht von selbst, aber sie ist als Ziel mit geeigneten Mitteln und dem entsprechenden Willen durchaus erreichbar.
«Nicht nur Haus- und Grundeigentümer, sondern alle freiheitsliebenden Menschen sollten gegenüber einer zunehmend eigentumsbeschränkenden Politik skeptischer werden.»
Bild: Ralph Brühwiler
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«Der Staat hat es heute bei Boden und Bauten übernommen, die Rechte und Pflichten zu definieren.»
Eigentum und Kapitalismus
100 JAHRE 1917–2017
Eigentum und Kapitalismus
Beat Kappeler
Eigentum, Kapital, definiert unser Wirtschaftssystem – aber eigentlich nur, weil Eigentum die Eigentümer zum Handeln ermächtigt. Handlungsrechte üben sie aus, weil sie sozusagen Paten über Stücke von Boden, über Bauten, Maschinen, Verfahren sind. Sie schliessen ausdrücklich oder ganz geläufig Verträge mit anderen Teilnehmern der Volkswirtschaft. Auch die Arbeitenden schliessen Verträge mit den Firmen.
Sozialwissenschaftler, Publizist und Autor
Und siehe da, diese Handlungsrechte vieler Millionen von Teilnehmern der Volkswirtschaft verweisen uns auf das zweite konstitutive Element des Wirtschaftssystems – auf die Märkte. Die Eigentümer und Arbeitenden bewegen sich auf Tausenden von Märkten, in einer Märktewirtschaft. Niemand kann, oder niemand sollte sie schieben und stupsen. Das wäre der Idealfall einer staatsfreien Volkswirtschaft, aber lassen wir das.
Abkehr vom Kapitalismus Das Eigentum kann viele Formen haben, kann viele Paten haben, die es vertreten. In der Wohnungswirtschaft ist dies der Alltag – private Eigentümer von Bauten und Boden treten auf, einzeln, oder gebündelt als Aktienfirmen, aber auch Wohngenossenschaften, Stiftungen, öffentliche Hände und Partnerschaften, oder ein Ehepaar als «einfache Ge-
«Der Staat hat es allerdings heute bei Boden und Bauten übernommen, die Rechte und Pflichten zu definieren» sellschaft» seines Hauses. Diese Feststellung lässt vielleicht manche stutzen, Wohngenossenschaften scheinen schon den ersten Schritt zur Vergemeinschaftung, zur Abkehr vom Kapitalismus zu machen.
Bild: Ralph Brühwiler
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Doch das Kriterium ist nicht die eine oder andere Form des Eigentums an Grund und Bauten, sondern der Verkehr über den Markt. Solange alle erwähnten Eigentümer, einzelne oder kollektive, keine
Vorzugsbehandlung geniessen, oder nicht im Handeln behindert werden, verkehren sie mit gleichen Spiessen. Sie sollen ihre Interessen miteinander aushandeln. Dies stellte der spätere Nobelpreisträger Ronald Coase als Ideal vor – wer als Eigentümer den nachbarlichen Eigentümer mit einem Vorhaben beeinträchtigt, soll ihn auskaufen, bis er einwilligt. Sein Beispiel waren Rinder einer Farm, die dem Maisbauern nebenan die Saat fressen. Je nachdem wie man die Eigentumsrechte legt, werden sie verhandeln, wer einen Zaun bezahlt. In Umweltfragen, bei Ortsplanungen könnten mehr Interessen der Eigentümer so saldiert werden, als gleich nach dem Staat zu rufen.
Rechte und Pflichten definieren Der Staat hat es allerdings heute bei Boden und Bauten übernommen, die Rechte und Pflichten zu definieren. Bauzonen, Baulinien, Flächen für Verkehr und Netze aller Art und Umweltvorkehren sind obrigkeitlich verfügt. Das muss nicht falsch sein, wenn die Bürger mitwirken können, und wenn die Eigentumsverluste dadurch entschädigt werden, und keinerlei Gebühren und Kostenlasten verfügt werden. Denn es wird ja öffentliches Interesse geltend gemacht. Eine weitere, gewichtige Einschränkung wird aus Gründen der vermeintlich nicht gleichen Spiesse gemacht, zwischen Nicht-Eigentümern und Eigentümern. Wenn ärmere Schichten keine günstigen Wohnungen kaufen oder mieten können, ist für Westeuropa meistens klar, dass der Staat sofort den Markt verzerren soll. Subventionierte Wohnungen,
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Eigentum und Kapitalismus
100 JAHRE 1917–2017
Gratis-Baurechte an Genossenschaften, Staatswohnungen haben grosse Anteile am Wohnungswesen, insbesondere in Städten, bekommen. Wie man eigentlich wissen konnte, und wie es sich dann zeigte, schuf der Staat damit Gettos der Ärmeren und der Einwanderer. Sie sind unter sich; selten finden sich
«Die Gemeinde gibt berechtigten Ärmeren Geld in die Hand und schickt sie auf den freien Wohnungsmarkt» Räume für selbstständige Geschäfte zum sozialen Aufstieg, Schulen gelten als schlechter. Oft rentiert der freie Mietmarkt wegen der Marktverzerrungen dann auch nicht mehr, keine privaten Eigentümer bauen mehr, und weitere Eingriffe erscheinen logisch.
«Objekthilfe» an Ärmere Die aufgeklärte Sozialpolitik kehrt daher von diesen «Objekthilfen» an Ärmere, also von baulichen Ob-
jekten, die man ihnen hinstellt, weg zu Subjekthilfe. Die Gemeinde gibt berechtigten Ärmeren Geld in die Hand und schickt sie auf den freien Wohnungsmarkt. So haben sie ihr Auskommen, mischen sich mit den anderen Bewohnern, integrieren sich. Private Eigentümer bauen neuen Raum. Der Staat hat keine Bürokratie zur Verwaltung und Verteilung der Wohnungen. Hilfe zwischen Mietern und Eigentümern in den Quartieren blüht auf, ohne Sozialfunktionäre. Öffnet die Gemeinde schliesslich auch die Schulen der freien Wahl durch die Eltern, dann bieten diese ansprechende Lehrprofile an, wetteifern um den Ruf. Kinder, Eltern und Lehrer haben ein interessanteres Leben, verhandeln ihre Interessen als Eigentümer von Wohnraum, Mietraum, Schulangeboten miteinander ... Westeuropa aber ist heute – Schweiz oft eingeschlossen – in sterilen Debatten über Staat oder Eigentümer, über linke oder rechte Lösungen, über «den Kapitalismus» befangen. Eigentlich leben wir längst in einer vielfarbigeren Welt von Eigentumsformen und Märkten, oder wir könnten es, wenn wir wollten.
q Bild: Herbert Heule
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
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«Eine schöne Landschaft für alle ist uns wichtiger als die Freiheit Einzelner, ihr Häuschen im Grünen errichten zu können.»
Raumentwicklung und Wohneigentum
100 JAHRE 1917–2017
Raumentwicklung und Wohneigentum: Wo die Liebe beginnt und wo sie aufhört
Maria Lezzi Direktorin des Bundesamts für Raumentwicklung ARE
Wohneigentum steht weiterhin hoch im Kurs. Doch anders als vor hundert Jahren müssen die Bauwilligen immer stärker Rücksicht auf den knappen Boden nehmen. Erfolgreich baut heute, wer auf Dichte setzt, Bau- und Nutzungsreserven voll ausschöpft und bei der Grundrissgestaltung an die nächste Wohngeneration denkt.
Schöner wohnen – diesen Traum träumt jede Generation von Neuem. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass der dafür nötige Raumbedarf als Grundbedürfnis von Gesellschaft und Wirtschaft festgeschrieben wird. Das Raumplanungsgesetz (RPG) sieht denn auch vor, dass Bund, Kantone und Gemeinden die erforderlichen Bauflächen gewährleisten. Allerdings ist der Boden ein knappes Gut, den viele beanspruchen. Insbesondere sollen auch künftige Generationen ihre Spielräume haben, weshalb wir heute mit dem Boden sorgfältig und intelligent umgehen müssen – im Sinne eines langfristigen Ausgleichs unterschiedlicher Ansprüche.
Ein Ausgleich, der Sinn macht Denn wie überall setzt die Schweiz auch beim Wohnen nicht auf das Recht des Stärkeren, sondern auf Ausgleich. Es gilt, die verschiedenen Ansprüche an den Raum aufeinander abzustimmen, so will es das RPG. Damit sind nebst dem Wohnen beispielsweise
«Wie überall setzt die Schweiz auch beim Wohnen nicht auf das Recht des Stärkeren, sondern auf Ausgleich» auch die Bedürfnisse der Gesellschaft nach Raum für Arbeit und Freizeit sowie für den Verkehr zu berücksichtigen. Und nicht vergessen werden darf, dass Kultur- und Naturlandschaften erhalten werden sollen.
Bild: Fritz Schiesser
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
«Meine Freiheit endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt»: Dieser Grundsatz trifft auch auf den
Raum zu, den wir für das Wohnen nutzen. Wer beim Bauen die Interessen anderer übergeht, sollte nicht überrascht sein, wenn Gerichte angerufen werden, das Projekt sich dadurch verzögert oder gar nie zustande kommt. Die schweizerische Raumplanung hat diese Nutzungskonflikte erkannt und in den letzten Jahrzehnten Strategien entwickelt, um die sich teilweise widersprechenden Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen. Zentral dabei ist, dass alle ihre Ansprüche auf die dringend nötigen beschränken: • Zentral ist die Abstimmung von Verkehrs- und Siedlungsentwicklung. Sind Quartiere gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen, fragen auch Nicht-Autofahrer/innen vermehrt Wohneigentum nach, was eine entsprechende Wertsteigerung von Immobilien zur Folge hat. Als Nebeneffekt der geringeren Verkehrsbelastung steigt zudem die Wohnqualität. • Ein zweites wichtiges Element ist die Siedlungsentwicklung nach innen. Ziel ist nicht Dichte um jeden Preis. Fast überall sind allerdings grosse Bauund Nutzungsreserven vorhanden, die man mit umsichtiger Planung besser nutzen kann. Dabei sollten gerade bei höheren Dichten die Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität mitgeplant werden. Die Entwicklung von Siedlungen nach innen ist ein wichtiges Instrument, um die Zersiedelung zu bekämpfen. Denn zwar lieben die Schweizerinnen und Schweizer ihr Haus und ihre Ferienwohnung. Wenn es aber der Landschaft allzu arg an den Kragen geht, hört die Liebe der Mehrheit zum Bauen auf. Das hat
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Raumentwicklung und Wohneigentum
100 JAHRE 1917–2017
sich in den letzten Jahren gleich mehrfach an der Urne gezeigt (Volksabstimmung über die RPG-Revision, Abstimmungen zu kantonalen Kulturlandinitiativen). Eine schöne Landschaft für alle ist uns wichtiger als die Freiheit Einzelner, ihr Häuschen im Grünen errichten zu können. Ähnlich verhält es sich mit Zweitwohnungen. Heute gibt es in der Schweiz bereits eine halbe Million davon. Auch hier hat sich die Liebe der Schweizerinnen und Schweizer zum Bauen abgekühlt: Mehr als zwanzig Prozent Zweitwohnungen dürfen es pro Gemeinde nicht mehr sein.
Nicht nur ausserhalb, auch innerhalb der Bauzonen gibt es Probleme, die der angestrebten, qualitativ hochwertigen Innenentwicklung zuwiderlaufen: Zu diesen Phänomenen gehört die Hortung von Bauland, was dazu führt, dass unschöne Brachen während Jahren bestehen bleiben. Dies verhindert eine kompakte Siedlungsentwicklung. Bedauerlich ist auch das Desinteresse vieler Gemeinden, wenn es um die Mobilisierung innerer Nutzungsreserven geht. Und schliesslich werden immer wieder sinnvolle Entwicklungen durch Einsprachen blockiert, die weniger aus raumplanerischer Sicht, sondern aus Partikularinteressen erfolgen.
Ein Liebesentzug, der Folgen haben muss Einige Mitglieder des Hauseigentümerverbands (HEV) dürften sich in den letzten Jahren an diesem Liebesentzug des Souveräns gestossen haben. Dazu
«Neues Wohneigentum ausserhalb der Bauzone ist nur in wenigen Ausnahmefällen erwünscht» gehören jene, die sich den Traum vom Einfamilienhaus erfüllen wollten und dazu eine Parzelle in der Nichtbauzone ins Auge fassten. Allerdings ist die Trennung von Bau- und Nichtbauzone eine Linie, die wir im Grundsatz nicht überschreiten dürfen. Aus Sicht der Raumentwicklung ist das Wohnen und damit auch neues Wohneigentum ausserhalb der Bauzone nur in wenigen Ausnahmefällen erwünscht. So ist beispielsweise die Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden unter bestimmten Bedingungen möglich. Ich räume ein, dass die Regeln diesbezüglich unübersichtlich geworden sind. Eine Arbeitsgruppe des Bundes ist deshalb daran, die gesetzlichen Bestimmungen zu überarbeiten. Der Bundesrat wird die Botschaft dazu im Rahmen der zweiten Teilrevision des RPG im Herbst verabschieden.
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Einfamilienhäuser für die nächste Generation Aufgrund all dieser Überlegungen werden Sie verstehen, dass ich nur unter Vorbehalten eine Liebeserklärung fürs klassische Einfamilienhaus abgeben kann – allerdings möchte ich es keineswegs als Auslaufmodell bezeichnen. Denn obwohl «ein Häuschen» mehr Raum und Infrastrukturen beansprucht als eine Wohnung, lässt sich so äusserst attraktiv wohnen. In Zukunft sollte man diese Wohnform allerdings raumverträglicher gestalten. Dazu ein paar Zahlen: Laut dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation verfügt der Kanton St. Gallen über 60 000 Einfamilienhäuser, wovon in der Hälfte nur eine oder zwei Personen wohnen. Und bei 12 500 dieser Einfamilienhäuser sind die Bewohner/innen über 65 Jahre alt. Das bedeutet, dass viele dieser Häuser unternutzt sind oder in absehbarer Zeit frei werden. Eine wichtige Aufgabe des HEV für die Zukunft könnte deshalb darin bestehen, Hand zu reichen, um diese Häuser gemäss heutigen Bedürfnissen zu erneuern und auf den Markt zu bringen. Dieses Vorgehen ermöglichte es, dass eine neue Generation den Traum vom Haus im Grünen verwirklichen kann, ohne neu bauen und damit die Ressource Boden zusätzlich in Anspruch nehmen zu müssen.
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ÂŤEs ist hĂśchste Zeit, umzudenken und urbane Dichte nicht von vornherein zu verdammen, sondern als Vorteil zu sehen.Âť
Dichtes Glück
100 JAHRE 1917–2017
Dichtes Glück
Carlos Martinez
Traditionell leben wir Schweizer nicht gerne dicht beieinander. Das Einfamilienhaus gilt bis heute als die Idealwohnform, und auch unsere Städte sind nicht wirklich stark bewohnt. Allerdings verlangen wirtschaftliche Zwänge nach mehr verdichteten Wohnformen. Dies ist allerdings kein Nachteil und kann besonders gelingen, wenn man Raum für Individualität zulässt.
Architekt
Der Prokopfanteil an Wohnraum ist seit den 1980ern von 34 m2 auf über 45 m2 gestiegen. Bei aktuell etwa 8,4 Millionen Einwohnern – zwei Millionen mehr wie damals – und einem prognostizierten Anstieg von etwa einer Million sowie einem Bedarfszuwachs von etwa sechs Quadratmetern pro Person bis zum Jahr 2052 würde dies bedeuten, dass wir in 35 Jahren über 100 Millionen Quadratmeter Wohnfläche mehr benötigen. Wenn wir das auf kleine, 65 m2 grosse Wohneinheiten herunterbrechen, bräuchten wir jährlich etwa 45 000 neue Wohnungen. Das Stimmvolk hat beschlossen, dass wir mit dem Boden haushälterisch umgehen müssen. Daher werden in den nächsten 15 Jahren keine neuen Bauzonen erschlossen. Das vorhandene Bauland ist rar
«Vor allem Flexibilität und Individualität der Grundrisse sind gefordert» und wird von den jetzigen Eigentümern nicht verkauft, weil sie kein Geld brauchen. Die Bodenpreise haben sich in den letzten sieben Jahren verdoppelt. Dies zwingt uns, mit weniger Bauland mehr Lebensraum zu organisieren. Wir sind gezwungen zu verdichten.
Lebensqualität der Urbanität: Multifunktional statt Monofunktional
Bild: Claudia Melotti-Knöpfel
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Die steigende Nachfrage nach geeignetem Wohnraum stellt Architekten und Planer heute vor eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe. Vor allem
Flexibilität und Individualität der Grundrisse sind gefordert. Da sich in den letzten Jahrzehnten die gesellschaftlichen Strukturen erheblich verändert haben – mit der Folge, dass die durchschnittliche Kleinfamilie an Bedeutung verliert –, ist der typische Wohnungsgrundriss, der sich ausschliesslich an deren Bedürfnisse orientierte, obsolet geworden. Im modernen Wohnungsbau sind neue Grundrisskonzepte gefragt, die flexibel und mit einfachen Mitteln auf die sich ständig wechselnden Lebensumstände reagieren. Ob Wohngemeinschaft, Singles, Patchworkfamilien oder Alleinerziehende, ob Heimarbeit oder Wohnbüro – erforderlich sind weitestgehend nutzungsneutrale Räume, die individuell bespielt werden können. Zur Individualität gehört auch Intimität: Es ist wichtig, dass sich die Bewohner zurückziehen können und dass jede Wohnung mit einem Freiraum ausgestattet ist, der Ausblicke ermöglicht, jedoch vor Einblicken schützt. Der moderne Wohnungsbau steht in einem besonderen Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen, ökonomischen sowie ökologischen Anforderungen. Vereint zu kleinen Siedlungseinheiten oder grösseren Quartieren, ist es vor allem die Durchmischung, in welcher Wohnen wie auch Arbeiten sowie eine gute technische und soziale Infrastruktur ihren festen Platz finden. Kurze Wege, Reduktion des motorisierten Individualverkehrs und Angebotsvielfalt sind nur einige daraus resultierende Vorteile.
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Gratulation UBS gratuliert dem HEV Kanton St. Gallen zum 100-jährigen Bestehen
UBS Switzerland AG Neugasse 54 9000 St. Gallen Tel. +41 71 225 25 25 ubs.com/hypotheken Š UBS 2016. Alle Rechte vorbehalten.
Dichtes Glück
100 JAHRE 1917–2017
Dort, wo bereits schon gebaut und graue Energie für Errichtung und Transport aufgewendet wurde, ist es sinnvoll, nach Möglichkeit weiter zu verdichten, respektive die bereits vorhandenen Ressourcen zu nutzen. Auch der Siedlungsbrei in den Agglomerationen muss qualitativ nahverdichtet und monofunktionale Wohnstereotype sollen durchbrochen werden.
Individuell verdichtete Wohnformen schaffen In jedem Fall gilt es, verkehrsfreie Zonen und genügend attraktive Orte zu schaffen, an denen Menschen sich gerne aufhalten und verweilen. Auch Treffpunkte für den sozialen Austausch und die Ge-
«Die Bewohner hatten ihre eigene Kommunikationszone für den informellen Austausch kreiert» meinschaftsbildung sind wichtig und sollen in der Planung berücksichtigt werden. Allerdings sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, keine allzu strikten Vorgaben zu machen: Es sollte genügend Offenheit für die Adaption und individuelle Bespielung sowie Nutzung durch die Bewohner geschaffen werden. Ich erinnere mich, wie wir Anfang der 1990er Jahre eine Siedlung mit elf Reihenhäusern geplant haben.
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Am sonnigsten und zentralsten Teil der Anlage war ein Gemeinschaftsplatz mit Sitzgelegenheiten vorgesehen. Ich habe mir vorgestellt, wie sich die Bewohner dort auf einen Schwatz treffen und hier das Gemeinschaftsleben stattfinden würde. Nach der Inbetriebnahme der Siedlung musste ich allerdings feststellen, dass sich die Bewohner nicht dort trafen, wie von uns geplant: Am Abend, als alle nach Hause kamen, fand das soziale Leben bei den Briefkästen statt. Die Bewohner hatten ihre eigene Kommunikationszone für den informellen Austausch kreiert. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, Menschen die Möglichkeit zu verschaffen, ihr Wohnumfeld selbst mitzugestalten und so einen eigenen Beitrag zur Identifikation zu leisten. Es ist also höchste Zeit, umzudenken und urbane Dichte nicht von vornherein zu verdammen, sondern als Vorteil zu sehen. Dies verändert unsere Lebensgewohnheiten. Vielleicht braucht es aber gerade in unserem digitalen Zeitalter, geprägt von Komplexität und der Gefahr von Isolation, individuelle verdichtete Wohnformen, um vielfältig und gemeinschaftlich leben zu können. Es gibt viel zu tun. Die Aufgaben an Architekten, Planer, Behörden und Investoren werden immer herausfordernder. Aber es bleibt spannend und überaus interessant. Wir müssen dichtes Glück schaffen.
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«Da die Ortschaften nicht mehr wie bisher in die Fläche wachsen dürfen, muss innerhalb der Ortschaften Neues geschaffen werden.»
Chancen der inneren Verdichtung nutzen
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Die Chancen der inneren Verdichtung nutzen
Marc Mächler
Die Zersiedelung der Schweiz ist besonders durch das starke Bevölkerungswachstum in den vergangenen Jahren rasch vorangeschritten. Wir müssen deshalb mit unserem knappen Boden künftig haushälterisch umgehen. Dieses Gebot ist in weiten Teilen der Bevölkerung und der Politik unbestritten. Ebenso besteht die Überzeugung, dass die innere Verdichtung des bestehenden Siedlungsraumes vorangetrieben werden muss. Das Problem ist mit dem überarbeiteten kantonalen Richtplan und den neuen Verdichtungsinstrumenten des Planungs- und Baugesetzes alleine nicht gelöst. Vielmehr ist es entscheidend, dass Kanton, Gemeinden und Eigentümer die neuen Chancen im gegenseitigen Interesse aktiv nutzen.
Regierungsrat, Vorsteher des Baudepartements Kanton St.Gallen
Die jüngsten Szenarien des Bundesamtes für Statistik zeigen: Die Bevölkerung des Kantons St. Gallen wächst in den kommenden Jahren rascher als erwartet. So nimmt die Bevölkerung gemäss dem mittleren Wachstumsszenario bis 2040 um 80 000 Einwohnerinnen und Einwohner zu. Gleichzeitig will sich der Kanton St. Gallen als Wirtschaftsstandort erfolgreich entwickeln. Dementsprechend soll
«Stark voranzutreiben gilt es darum die innere Verdichtung des bestehenden Siedlungsraumes» die Zahl der angebotenen Arbeitsplätze weiter steigen. Das absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum darf aber nicht dazu führen, bestehendes Kulturland weiter zu überbauen. Im Gegenteil: Es gilt in Zukunft, mit dem vorhandenen Boden sehr haushälterisch umzugehen. Stark voranzutreiben gilt es darum die innere Verdichtung des bestehenden Siedlungsraumes.
Kanton St. Gallen auf gutem Weg
Bild: Ralph Kuster
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Mit der Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans stellt der Kanton St. Gallen die Leitplanken für die Entwicklung der Siedlungen, der Natur- und Landschaft, des Verkehrs sowie der Ver- und Entsorgung. Besonders das neue Bauzonenmanagement
setzt den planerischen Rahmen für die angestrebte innere Verdichtung. Konkret hat sich die Regierung 2014 zusammen mit den Gemeinden und Regionen auf den Weg gemacht, die künftige Grösse und Verteilung des Siedlungsgebietes im Kanton St. Gallen festzulegen. Mit der Einreichung des ersten Richtplanteils Siedlung beim Bund erreichte der Kanton St. Gallen im Januar 2017 einen Meilenstein. Darüber hinaus stellt das am 1. Oktober 2017 in Kraft tretende neue Planungs- und Baugesetz den St. Galler Gemeinden neue Verdichtungsinstrumente zur Verfügung. Das Problem der inneren Verdichtung ist mit dem neuen kantonalen Planungsrahmen und dem veränderten Werkzeugkasten der Gemeinden alleine nicht gelöst. Vielmehr ist es entscheidend, dass Kanton, Gemeinden und Eigentümer die neuen Chancen im gegenseitigen Interesse aktiv nutzen. Wir können und müssen jetzt gemeinsam die Siedlungsentwicklung nach innen anpacken. Da die Ortschaften nicht mehr wie bisher in die Fläche wachsen dürfen, muss innerhalb der Ortschaften Neues geschaffen werden. Die Chancen sind vorhanden; die konkreten Investitionsprojekte müssen aber gut und sorgfältig miteinander aufgegleist und abgestimmt werden.
Füllen, ersetzen und umnutzen Noch immer gibt es im Kanton St. Gallen viele Baulücken, teils an den besten Lagen in Stadt- und Dorfzentren. Der Raumbeobachtungsbericht zur Sied-
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Aarau, Wohnen und Gewerbe «Gleis 0»
Liestal, Überbauung «Rebgarten»
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Chancen der inneren Verdichtung nutzen
100 JAHRE 1917–2017
lungserneuerung aus dem Jahr 2015 zeigt: 385 Hektaren Baulücken könnten überbaut werden. Auch Grundstücke, deren Parzellenfläche noch weitere Bauten zuliesse, finden sich auf dem ganzen Kan-
«Auch das Stichwort Umnutzung ist ein Gebot der Stunde» tonsgebiet. Die mehrheitlich ältere Bausubstanz im Kanton St. Gallen bietet ebenfalls Chancen. Besonders in den Dorfkernen stehen viele ältere Gebäude. Hier lohnt es sich, über eine zeitgemässe Neubebauung nachzudenken. Auch das Stichwort Umnutzung ist ein Gebot der Stunde. Im Dorf ist es die nicht
mehr genutzte Scheune, die sich in ein Mehrfamilienhaus oder einen Gewerberaum umbauen lässt – in der Stadt sind es die brachliegenden Industrieareale, auf denen neuer Wohnraum entstehen kann. Damit die genannten Ziele gemeinsam erreicht werden können, braucht es nicht nur das Engagement von Kanton und Gemeinden, sondern auch das Mitmachen der Eigentümer. Als Vorsteher des Baudepartments wünsche ich mir, dass sich der HEV des Kantons St. Gallen in diesen wichtigen Entwicklungsschritt engagiert einbringt. Wenn alle Akteure gewillt sind, die Chance der inneren Verdichtung anzupacken und im gegenseitigen Interesse optimal zu nutzen, tragen wir alle dazu bei, den Kanton St. Gallen mit Investitionen für die Zukunft fit zu machen.
q Bild: Sandro Luzio
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
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«Dem Eigentümer blüht während der Besitzdauer ein ganzer Strauss von Abgaben und Gebühren. Wohneigentum verliert so immer stärker an Attraktivität.»
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Abschaffung Eigenmietwert
100 JAHRE 1917–2017
Brigitte Häberli Vizepräsidentin HEV Schweiz, Ständerätin
Abschaffung des Eigenmietwertes – eine unendliche Geschichte oder endlich eine Lösung? Einzig beim selbst genutzten Wohneigentum wird der Eigennutzen besteuert. Diese selektive Besteuerung verstösst gegen die Rechtsgleichheit. Und dies unter dem Vorwand, dass Mieter und Eigentümer gleichzubehandeln sind. Aus meiner Sicht wird so vielmehr eine Bevorteilung der Mieter herbeigeführt, weil sie anstelle von Eigentum ein anderes Gut (z. B. teure Autos etc.) kaufen.
In einigen Kantonen kommt neben der Besteuerung des Eigenmietwerts mit der Einkommenssteuer, der Liegenschaft mit der Vermögenssteuer auch noch eine Liegenschaftssteuer zur Anwendung. Wird die Liegenschaft verkauft, so wird der Grundstückgewinn mit der Grundstückgewinnsteuer besteuert und meist kommen auch noch Handänderungssteuern und Notariats- und Grundbuchgebühren hinzu. Dies obwohl der Kapitalgewinn im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei ist; nur für Grundstücke ist auch hier eine Spezialbesteuerung vorgesehen. Doch damit nicht genug, es blüht dem Eigentümer während der Besitzdauer noch ein ganzer Strauss von weiteren Abgaben und Gebühren. Wohneigentum verliert durch diese Belastungen immer stärker
«Wohneigentum verliert durch diese Belastungen immer stärker an Attraktivität» an Attraktivität. Eine im Vergleich mit dem benachbarten Ausland tiefe Wohneigentumsquote in der Schweiz ist die Folge.
Bild: Ralph Kuster
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Die bestehenden Abzugsmöglichkeiten und das niedrige Zinsniveau sorgen dafür, dass Schweizer und Schweizerinnen weltweit eine der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung und weltweit eine der höchsten Verschuldungen gemessen am Bruttoinlandprodukt haben. Das gefährliche und unsinnige System der Wohneigentumsbesteuerung macht die Schweiz
für Immobilien- und Konjunkturkrisen anfällig, denn dieser Schuldenberg stellt ein beträchtliches Klumpenrisiko für die Schweizerische Wirtschaft dar. Und dabei entstand der Eigenmietwert ohne eine verfassungsmässige Grundlage und auf Notrecht basierend: Aufgrund des Ersten Weltkrieges sank eine der Haupteinnahmequellen des Bundes markant, nämlich der Zollertrag. Im Zuge dessen befürwortete die Schweizer Stimmbevölkerung im Jahr 1915 eine einmalige eidgenössische Kriegssteuer. Kurze Zeit nach dem Ersten Weltkrieg erschütterte die Wirtschaftskrise von 1929 die Welt und traf auch unser Land hart. Die Bundesversammlung beschloss am 13. Oktober 1933 ohne verfassungsmässige Grundlage und unter Berufung auf diese schwere Krise und für die Wahrung von höchsten Landesinteressen, den Bundesrat mit der Durchführung eines Finanzprogrammes zu beauftragen. Dieses Finanzprogramm sah unter anderem ab 1934 die Erhebung einer eidgenössischen Krisenabgabe vor. Als Grundlage für diese Krisenabgabe wurde das gesamte Einkommen inklusive des Eigenmietwertes gewertet. Die Geltungsdauer dieser Abgabe war zunächst auf vier Jahre beschränkt worden. Doch im Zuge des Zweiten Weltkrieges wurde offensichtlich, dass der Bund längerfristig auf diese finanziellen Mittel angewiesen sein würde, um seine Aufgaben angesichts der Bedrohungen weiterhin wahrnehmen zu können. Das Parlament entschied, die Übergangsordnung bis 1941 weiter gelten zu lassen.
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Abschaffung Eigenmietwert
100 JAHRE 1917–2017
1940 beschloss die Bundesversammlung, die Krisenabgabe als Wehrsteuer weiter zu führen und zwar so lange, bis aus ihrem Ertrag und dem vom sogenannten Wehropfer die bis 1940 bewilligten ausserordentlichen Militärkredite und die Kosten der Kriegsmobilmachung getilgt und verzinst waren. Ohne eine Volksabstimmung durchzuführen, wurden die Wehrsteuer und die Warenumsatzsteuer (WUST) mit einer Gültigkeitsdauer bis Ende 1945 eingeführt und ebenso lange wurde das Finanzprogramm verlängert. 1942 wurde die Geltungsdauer der Wehrsteuer bis 1949 verlängert. Im folgenden Jahr hiess das Stimmvolk eine auf vier Jahre beschränkte Übergangsordnung gut, lehnte eine neue Finanzordnung jedoch 1953 ab. Der Bundesrat dehnte daraufhin die Geltungsdauer der Finanzordnung aus und auch das Volk stimmte einer Erhebungsdauer der Wehrsteuer sowie der WUST bis 1964 zu. Damit wurde der seit dem Ersten Weltkrieg geltende und auf Notrecht ba-
vergünstigte Eigenmietwerte für Neuerwerber vor sowie eine generell tiefere Veranlagung bei den Eigenmietwerten. 2004 konnten wir über das Steuerpaket abstimmen, gemäss dem Eigenmietwert und Abzug des Hypothekarzinssatzes abgeschafft werden sollten. Auch diese Abstimmung ging aus Sicht des HEV negativ aus. Nachdem die Stimmbevölkerung bereits im Frühjahr 2010 eine Bausparinitiative verwarf, standen die Zeichen für unsere HEV-Initiative «Eigene vier Wände dank Bausparen», die am 17. Juni 2012 zur Abstimmung gelangte, schlecht. Der Ausgang der letzten HEV-Initiative «Sicheres Wohnen im Alter» im Jahr 2012 überraschte die Kritiker, denn die Abstimmung ging mit 47,4 Prozent Ja-Stimmen nur knapp verloren. Dazu ist zu bemerken, dass die ganze Abstimmungskampagne durch den HEV getragen wurde und der HEV nahezu alleine für das Anliegen kämpfte, welches vom Parlament, dem Bundesrat und der Mehrheit der Parteien abgelehnt wurde.
«Sicheres Wohnen – Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert»
«Seither wird der Handlungsbedarf bei der Besteuerung des Eigenmietwertes breit anerkannt» sierende Finanzhaushalt und der auf Bundesebene seit 1934 eingeführte Eigenmietwert erstmals verfassungsrechtlich verankert. Diese beiden Steuern bestanden weiter bis Ende des letzten Jahrhunderts, als aus der Wehrsteuer die direkte Bundessteuer und aus der WUST die Mehrwertsteuer wurde. Beide Steuern machen zusammen ungefähr zwei Drittel aller Einnahmen des Bundes aus und sind bis 2020 befristet. 1958 ins reguläre Recht übernommen Die Besteuerung des Eigenmietwerts wurde nach den Krisen nicht wieder rückgängig gemacht, sondern 1958 ins reguläre Recht übernommen, ohne dass ein Anlass dafür bestand. Dieser Rückblick lehrt uns, dass einmal eingeführte Steuern kaum wieder verschwinden und dass bei der Einführung neuer Abgaben stets Vorsicht geboten ist. In den letzten Jahren kam eine Reihe von Volksinitiativen zur Abstimmung, die das Thema Eigenmietwert behandelten. Die HEV-Volksinitiative «Wohneigentum für alle», die 1999 mit 58.7 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt wurde, sah unter anderem
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Seither wird der Handlungsbedarf bei der Besteuerung des Eigenmietwertes breit anerkannt und die Unzufriedenheit mit der heutigen Situation ist gross. Am 14. März 2013 reichte der Präsident des HEV Schweiz, NR Hans Egloff, deshalb die Motion «Sicheres Wohnen – Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert» ein. Die Motion berücksichtigt die im Abstimmungskampf geübte Kritik und sieht ein einmaliges Wahlrecht für alle Eigentümer vor, die ihr Eigentum selber bewohnen. Die Motion wurde vom Nationalrat im Herbst 2014 angenommen; im Ständerat leider abgelehnt. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat jedoch eine Kommissionsinitiative ausgearbeitet, welche einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung verlangt. Am 10. November 2016 hat der HEV die Petition «Eigenmietwert abschaffen» mit über 140 000 Unterschriften mit einer eindrücklichen Kundgebung in Bern eingereicht. Diese Petition hat das Ziel, dem Anliegen «Abschaffung des Eigenmietwertes» Nachdruck zu verleihen. Das Thema der Wohneigentumsbesteuerung wird also dank der Motion Egloff, unserer HEV-Petition und der Kommissionsinitiative der WAK-S in den eidgenössischen Räten weiterhin ein wichtiges Thema sein. Es muss nun endlich gelingen, den längst fälligen Systemwechsel herbei zu führen.
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ÂŤIn Bern finden sie immer eine theoretisch drohende Katastrophe, mit der sich die Eingriffe und Enteignungen von heute rechtfertigen lassen.Âť
Die Abfallesser greifen an!
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Die Abfallesser greifen an!
Roger Köppel Nationalrat, Verleger und Chefredaktor der «Weltwoche»
Gedanken zur unglaublichen Einschränkung und Abschaffung des privaten Eigentums in Europa und in der Schweiz .
Vor ein paar Monaten war ich Gast in einer deutschen Fernsehsendung, die ziemlich links war, wie die meisten TV-Programme. Neben mir sass eine merkwürdig riechende junge und recht hübsche Dame. Sie wurde mir vorgestellt als eine «Nachhaltigkeitsaktivistin», die sich nur von Abfällen ernähre. Sie lebt also von dem, was unsere Gesellschaft wegwirft, so wie die Frutarier nur das essen, was sozusagen ohne Fremdeinwirkung von den Bäumen fällt.
Privateigentum als Verbrechen Diese Frau, so harmlos sie aussah, wenn auch nicht roch, hatte es aber faustdick hinter den Ohren. Sie fand Privateigentum ein Verbrechen. Wir würden, in-
«Irgendwie scheint die Einsicht an Boden zu gewinnen, dass das, was wir für unser Eigentum halten, eigentlich gar nicht uns gehört.» dem wir zu viel besitzen, die Dritte Welt aushungern, wir seien alles Mörder. Wer in einem Auto herumfahre oder sich ein Haus gekauft habe, ereiferte sie sich, mache sich schuldig am Elend in Afrika. Was mich fast noch mehr erstaunte als das abstruse Geschwätz der Abfallesserin, war das zustimmende Nicken der bekannten Moderatorin dieses staatlich finanzierten Senders.
Bild: Christian Knellwolf
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Irgendwann wurde es mir zu bunt. Die Resteverwerterin begann über Luxuslimousinen zu schwafeln, die damals in Berlin von linken Krawallbrüdern aus «Protest gegen den Konsumterror» abgefackelt wurden. Die Brandstiftung fand sie völlig unbedenklich, ja mehr noch: notwendig vor dem Hintergrund, dass
diese Autos im Besitz von «Reichen» seien, einer der für sie gefährlichsten Gruppierungen auf diesem Planeten. Ich wagte den Einwand, gerade in Deutschland müsse man aufpassen, das Verbrennen von Eigentum zu feiern, denn der Schutz des Eigentums sei ungefähr so heilig wie die Unversehrtheit des menschlichen Körpers. Kaum hatte ich meinen Satz beendet, fiel mir nicht die junge Spinnerin ins Wort, sondern die bekannte deutsche Moderatorin: Das gehe gar nicht, ich würde die Zerstörung von Eigentum hier unnötig dramatisieren. Ich habe mich lange gefragt, was diese Episode zu bedeuten hat. Sind deutsche TV-Moderatoren so verrückt geworden wie durchgeknallte Abfallesser, die sich weigern zu arbeiten und einfach darauf hoffen, dass sie gratis bekommen, was andere erarbeitet oder geerntet haben? Sind wir tatsächlich so weit, dass im öffentlich - rechtlichen Fernsehen die Kritik an der Verbrennung von Autos als unerträgliche Provokation empfunden wird?
Privates Eigentum ist - erstaunlich, aber wahr - nicht mehr selbstverständlich Irgendwie scheint die Einsicht an Boden zu gewinnen, dass das, was wir für unser Eigentum halten, eigentlich gar nicht uns gehört, sondern von der Gnade angeblich übergeordneter Instanzen abhängt: vom Staat und von seinen Steuervögten; von irgendwelchen moralischen Regeln, die selbstverständlich immer die festlegen, die den Anspruch erheben, an mein Eigentum zu kommen; oder vom wirren Weltbild verrückter junger Erwachsener, die sich aufgrund ihrer krausen Ideen ermächtigen, privates Eigentum kaputtzumachen.
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Die Abfallesser greifen an!
100 JAHRE 1917–2017
Die Medien machen da mit und schreiben zum Beispiel von «Steuergeschenken»: als ob jeder Franken, den wir nicht an den Staat abliefern müssen, ein Geschenk ebendieses Staates sei. Man braucht gar nicht ins deutsche TV abzuschweifen. Die Entwicklung ist schleichend auch bei uns im Gang. Die Abfallesser sind überall! Mir fallen zum Beispiel die Negativzinsen der Nationalbank ein. Sie sind wie Säure, die tröpfchenweise unser Erspartes wegfrisst. Stellen wir uns vor: Die
deshalb als von Natur aus armes Land erfolgreich geworden, weil sie die Freiheit und das Eigentum der Leute geschützt hat. «Es gibt kein Gratis-Mittagessen», lautet ein bekannter Sinnspruch. Einer muss die Rechnung immer zahlen. Es ist ein Irrtum, es ist Sozialismus, wenn der Staat am Schluss für alles aufkommt. Er schafft das nicht. Er sollte es gar nicht erst versuchen. Der Staat sind wir. Der Staat ist mein Geld, mein Eigentum. Wissen wir das noch?
Der Staat aber ist auf dem Vormarsch
«Die Gegner des Eigentums haben die Medien, die meisten Politiker und den linken Zeitgeist auf ihrer Seite.» Idee, dass mir einer Zins zahlen muss, wenn er mein Geld anlegen will, gehörte lange zu den grundle- genden Selbstverständlichkeiten unserer Marktwirtschaft. Heute muss ich der Bank Geld zahlen, damit sie mein Geld annimmt. Es ist eine verrückte Welt. Oder sprechen wir vom ökologisch und energiepolitisch motivierten Enteignungswahn unserer Behörden. Wie wir lesen können, wird die Schweiz von unserer Energieministerin derzeit in eine planwirtschaftliche Energiekolchose umgebaut. Sie will aus der Nuklearkraft aussteigen, ohne dass sie oder irgendjemand sonst eine nähere Vorstellung davon hätte, wie der Strom der Zukunft sicher und kostengünstig aus unseren Steckdosen kommen wird.
Das Einzige, was wir wissen, ist, dass wir das alles irgendwie bezahlen werden
Früher hatten wir freie Banken, es waren richtige Unternehmen, sie spielten eine wichtige Rolle in unserer Wirtschaft. Das tun sie immer noch, aber wir sind dabei, das Eigentum und damit die Freiheit der Bankeigentümer massiv einzuschränken. Es ist eine Tatsache: Nicht mehr die Bankiers oder die Bankaktionäre führen die Banken. Es ist der Staat über seine ziemlich einsam und willkürlich entscheidenden Kontrollorgane Finma und Nationalbank. Das kann es nicht sein. Staaten können keine Banken führen, Staaten sind schlechte Unternehmer. Hören wir mit diesem Unsinn auf. Ich muss dem Hauseigentümerverband – Stichwort Eigenmietwert – an dieser Stelle nicht erklären, wie sich der expandierende Staat neuerdings auch als Chefexperte und Spezialist auf dem Häusermarkt aufspielt. Sie finden in Bern immer eine theoretisch drohende Katastrophe, mit der sich die Eingriffe und Enteignungen von heute rechtfertigen lassen.
Konkret muss ich jetzt mein Haus umbauen, neue Heizungen kaufen, noch mehr isolieren und allenfalls sogar Solarplatten aufs Dach schrauben, für die ich vom Staat mit dem Geld anderer Steuerzahler, die sich nicht wehren können, offenbar entschädigt werde.
Die Gegner des Eigentums haben die Medien, die meisten Politiker und den linken Zeitgeist auf ihrer Seite. Wir aber haben die richtige Überzeugung und die Leidenschaft, dafür einzustehen. Wir sind glücklich, und wir wissen, dass nur die Glücklichen den Kampf gewinnen werden.
Die Enteignung wird mir mit einer Subvention versüsst, der eine andere Enteignung vorausgegangen ist. Das Ganze kostet ein paar hundert Milliarden Schweizer Franken – alles Geld und Eigentum, das der freien Wirtschaft, also uns, entzogen werden muss.
Ich weiss deshalb und zähle auch darauf, dass sich der HEV auch in den nächsten hundert Jahren als unerschrockene Kampfgemeinschaft für die Sicherung und die Stärkung des Eigentums in der Schweiz einsetzt. Ich wünsche ihm dabei viel Ausdauer, Kraft und Freude. Lassen wir es nicht zu, dass uns verrückte Abfallesser und Eigentumszerstörer die Dinge wegnehmen, für die wir täglich hart und lange arbeiten müssen.
Eigentum, Eigeninitiative, Freiheit und Eigenverantwortung gehören zusammen. Die Schweiz ist
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Und er braucht unser Geld, unser Eigentum. Dazu noch ein Beispiel, über das ich mich als vermutlich einziger Journalist der Schweiz aufrege.
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Bild: Irene Dorizzi Koller
«Kurze Distanzen bringen Menschen zusammen und versetzen sie in die Lage, Lösungen für Herausforderungen zu kreieren.»
Standorte im Wettbewerb
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Standortwettbewerb und Wertschöpfung: Wissen entsteht durch Interaktion
Alain Thierstein
Städte kennen zwei Pfade: schrumpfen oder wachsen – ein selbstzufriedenes ‹Uns geht es doch heute gut› gibt es nicht.
TU München, Fakultät Architektur, Raumentwicklung
In Europa begannen die meisten mittleren und grossen Städte, ab dem Jahre 2000 wieder an Bevölkerung zuzulegen. Suburbanisierung ging zwar weiter, doch die Vorteile von dichten, gut erschlossenen und vielfältigen Stadträumen wurden für unterschiedliche Bevölkerungsschichten neu entdeckt. Dazu kamen immer mehr hochwertige Dienstleistungsunternehmen aus dem beratenden und entwickelnden Sektor, die Nähe zu Finanzdienstleistern, Hochschulen und der öffentlichen Verwaltung als Auftraggeber suchten. Die Bereitstellung von Wohnraum – stets ein Kernthema für jede wachsende Stadt – erhielt neue Bedeutung. Schulen, Kinderbetreuung, Nahversorgung, Freiräume, Erschliessung mit öffentlichem Verkehr werden heute im ‚Paket’ nachgefragt.
«Kurze geografische Distanzen zwischen Individuen, Organisationen oder Städten bringen Menschen zusammen.»
Bild: Fritz Schiesser
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Viele Städte haben die Chance bislang nicht gesehen, ihren Stadtraum durch die Stärkung integrierter Stadtteilzentren vielfältiger und damit belastbarer zu machen. Parallel dazu zogen die letzten Reste produzierender Wirtschaft aus den Stadtkommunen weg oder behielten nur die Kernkompetenzen ihrer Wertschöpfungsprozesse vor Ort. Asien und Osteuropa waren die Ziele. Automatisierung und Roboterisierung vieler Elemente der Wertschöpfungskette eröffnen seit einigen Jahren neue Chancen für die Umnutzung brachgefallener Wirtschaftsflächen. Wir merken auch am Immobilienmarkt: Neues Wirtschaften, neues Arbeiten und neues Wohnen kann, ja muss im gleichen städtischen Raum einhergehen. Städte aber sind nur le-
benswert, wenn Wohnen und Arbeiten zusammen erlebt werden können. Woher stammt die Wertschöpfung der Zukunft und an welchen städtischen Standorten soll das möglich sein? Arbeitsteilung und Erwerbsarbeit sind massgeblich für jegliche Form städtischen Lebens und ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität in der Stadt. Dabei geht es einerseits um die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftsstrukturelle Diversität des Standorts, anderseits auch um die Entwicklung von belebten und vielfältigen Quartieren und Arealen. Die produzierenden Unternehmen leisten in den Städten einen wichtigen Beitrag zur Diversifizierung des Arbeitsmarkts, zur Minderung konjunktureller Risiken und zum städtischen Image. Wissen entsteht in den entscheidenden Situationen von Innovationsprojekten, Vertragsverhandlungen, Personalentscheidungen oder Standortwahl durch die Interaktion von Menschen. Der Prozess um die Wissensproduktion erhält sogar eine höhere Bedeutung als der Wissensbestand selbst, wenn es um die wirtschaftliche Bedeutung und die Stärkung von Produktivität geht. Wissensproduktion erfolgt heute in einem Wechselspiel aus relationaler und geografischer Nähe. Wissensbasierte Unternehmen wählen für ihre wertschöpfenden Aktivitäten Standorte mit einer Dichte und Vielfalt qualifizierter und motivierter Arbeitskräfte, mit bester verkehrlicher Erreichbarkeit, der Nähe zu Konkurrenzunternehmen und zu relevanten Märkten. In den Raumwissenschaften begreifen wir diese Überlagerung von Standortqualitäten als Wirkung von ‚Agglomerations- und Netzwerkvorteilen’. Hochzentrale Erreichbarkeitsknoten wie Drehscheiben-Flughäfen, Hochgeschwindigkeitsschiene oder
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Standorte im Wettbewerb
100 JAHRE 1917–2017
Meereshäfen spielen eine entscheidende vermittelnde Rolle. Man könnte einwenden: Die digitale Beschleunigung aller Lebenslagen bedeutet das Ende von lokalen räumlichen Qualitäten – doch wie wichtig ist räumliche Nähe tatsächlich? Empirische Arbeiten verdeutlichen vielmehr das scheinbare Paradoxon der Komplementarität von räumlicher und relationaler Nähe für die Wissensgenerierung. Wissen wird erst im Austausch zwischen Menschen geschaffen. Kurze geografische Distanzen zwischen Individuen, Organisationen oder Städten bringen Menschen zusammen und versetzen sie in die Lage, auf selbstverständliche Weise Lösungen für Herausforderungen zu kreieren – also Wissen – und so weiter zu tragen.
«Arbeitsteilung und Erwerbsarbeit sind massgeblich für städtisches Leben und ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität in der Stadt.» Je grösser die Distanz zwischen Menschen und Städten, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Austausch stattfindet. Die relationale Nähe, wie sie beispielsweise Menschen verbindet, die an weit auseinanderliegenden Orten an einem Projekt zusammenarbeiten, wird durch eine umfassende und vielfältige globale Reise- und Kommunikationsinfrastruktur unterstützt. Beispiele hierfür sind häufig verkehrende Schnellzüge und Flugverbindungen, die als komplexe Logistiknetzwerke – kombi-
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nierte kontinentale Hochgeschwindigkeitszüge und internationale Flugverkehr-Hubs – Güter und Menschen transportieren, sowie eine Vielzahl leicht zugänglicher Infrastrukturen für interaktive Echtzeitkommunikation. Vor diesem Hintergrund erkennen wir Standortpotenziale für zahlreiche Schweizer Städte, die bedeutsam sind für die Funktionsfähigkeit mehrpoliger Stadtregionen. Beispielhaft zu erwähnen sind etwa Genf mit La Praille-Acacias, Basel mit dem multimodalen Hub 3Land-Kleinhüningen, Zürich mit den hochzentralen Erreichbarkeitsknoten – Hauptbahnhof, Flughafen, S-Bahnhalte Hardbrücke, Stadelhofen, Oerlikon – oder auch St.Gallen mit dem Hauptbahnhof-/Güterbahnhofsgebiet und St.Fiden. Solch gemischt nutzbare, verschränkte Standorte bringen Menschen permanent oder temporär zusammen. So hat beispielsweise ein Kongresszentrum mit Hotel, Gastronomie und Einkaufen im Raum Zürich wenige Standortoptionen: The Circle am Flughafen hat sich für einen anderen Nutzungsmix entschieden, das Geroldsareal an der Hardbrücke kommt eigentumsrechtlich nicht mehr infrage, und die Europaallee ist gebaut. Höchste Erreichbarkeit, kurze Wege, passgenaue Nutzungsidee und Einbettung in den städtischen Kontext sind heute die Stichworte, um beispielsweise ein Kongresszentrum für Zürich zum Erfolg zu führen. Als engagierter Beobachter wünscht man sich für St.Gallen auf die dortigen Standortmöglichkeiten skalierte, überzeugende und mutige Nutzungskombinationen.
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Chronik
100 JAHRE 1917–2017
1917–2017: 100 Jahre HEV Kanton St.Gallen
Karl Güntzel
Beim «Blick zurück» verzichten wir bewusst auf eine chronologische Aufarbeitung. In Kurzbeiträgen erwähnen wir aber wichtige Ereignisse und Entwicklungen aus den ersten einhundert Jahren unseres Verbandes. Ergänzt wird dieser Rückblick, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, mit der Zusammenstellung aller st. gallischen HEV-Sektionen, der Mitgliederentwicklung sowie der Auflistung der Kantonalpräsidenten und Geschäftsführer.
Geschäftsführer und Delegierter HEV Kanton St.Gallen von 1983 bis 2016, Kantonsrat
Von den Anfängen des HEV
Gründung des Kantonalverbands St. Gallen
Im letzten Drittel des 19.Jahrhunderts kam es in der Deutschschweiz zu ersten Gründungen von HEV-Sektionen. Zu den ältesten Sektionen in der Schweiz gehört auch der HEV St. Gallen, Stadtverband, welcher 1893 gegründet worden war. Es ging um das Ziel, die Interessen der Haus- und Grundeigentümer gegenüber Staat und Behörden, aber auch den Mietern, besser zu vertreten – getreu dem Motto «Gemeinsam sind wir stärker».
Am 2. Januar 1917 traf sich in St. Gallen ein Initiativkomitee zur Vorbereitung der Gründung eines Kantonalverbandes. Gemäss Protokoll jener Sitzung gaben folgende Gründe Anlass für diesen Schritt: «Nebst kriegswirtschaftlichen Verordnungen und Belastungen führte auch die rigorose Anwendung bestehender Gesetze zu gereizten Stimmungen, so vorab die für viele Grundbesitzer ruinöse Auslegung des damaligen kantonalen Strassengesetzes. Die vielen bezüglichen Härten und Ungerechtigkeiten gaben zu bewegten Protestversammlungen Anlass. Die Not der Zeit war somit die Triebfeder der Verbandsgründung.»
«Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten während des ersten Weltkriegs lösten eine Aufbruchstimmung aus»
t HEV-Geschäftsstelle an der Poststrasse 10.
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Zwischen 1915 und 1920 wurden im Kanton St. Gallen 10 weitere Sektionen gegründet. Zudem gab es damals bereits zwei Sektionen (Tablat [St. Gallen-St. Fiden] und Engelburg), von denen keine Akten vorhanden sind und die später in andere Sektionen integriert worden sind (siehe dazu die Übersicht der St. Gallischen HEV-Sektionen). Der Schweizerische Dachverband wurde im Jahre 1915 gegründet, damals mit dem Namen «Zentralverband Schweizerischer Haus- und Grundbesitzervereine». St. Gallen war bei dieser Gründung dabei. Dem Vorstand des HEV Schweiz gehörten immer auch Vertreter aus dem Kanton St. Gallen an. Zwei Präsidenten stammen aus unserem Kanton, Nationalrat Jean Pozzi, Wattwil, 1957–1959, sowie Emil Bösch, St. Gallen, 1959–1964.
Am 25. Februar 1917 fand in St. Gallen die Gründung des «Kantonalen Verbandes St. Gallischer Haus- und Grundeigentümervereine» statt. Es gehörten ihm 8 Sektionen an mit 1965 Mitgliedern. Johann Ackermann, St. Fiden, Präsident der Sektion Tablat, wurde zum ersten Präsidenten gewählt. Der Jahresbeitrag wurde auf 20 Rappen pro Sektionsmitglied festgelegt.
Verbandszweck «Der Verband bezweckt die Förderung, Wahrung und Vertretung der Interessen der Haus-, Stockwerkund Grundeigentümer. Er tritt für die Erhaltung und den Schutz des Privateigentums ein. Er fördert und unterstützt die breite Streuung des Grundeigentums» (Art.3 Abs.1 der geltenden Statuten).
Organisation und Dienstleistungen Dem Vorstand des Kantonalverbands gehörten von
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Chronik
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Anfang an Vertreter der Sektionen an, ergänzt mit kantonalen und eidgenössischen Politikern. Da sich in den kommenden Jahrzehnten die Sektionsanzahl bis auf 21 erhöhte, vergrösserte sich der Vorstand mit den frei gewählten Mitgliedern auf mehr als 30 Personen. Deshalb wurde aus der Mitte des Vorstands für die Tagesgeschäfte eine Geschäftsleitung bestimmt. Die letzte Totalrevision der Statuten wurde im Jahre 2000 beschlossen. Seither trägt der Kantonalverband den Namen «Hauseigentümer-Verband Kanton St. Gallen». Schon rasch kam der Wunsch nach der Schaffung eines ständigen Sekretariats auf, was im Jahre 1921 in Zusammenarbeit mit der Sektion St. Gallen realisiert wurde. Zum ersten angestellten Sekretär wurde Gebhard Koller, St. Gallen, berufen, der 1920 zum Kantonalpräsidenten gewählt worden war und viele
der Mitgliederzahlen, für die Finanzierung der Geschäftsstelle nicht genügten.
Hypotheken-Bürgschaftsgenossenschaft (HYPO) Im Jahre 1927 wurde auf Veranlassung des Kantonalverbands die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft St. Gallen (HYPO) gegründet. Sie verbürgte gegenüber Banken höhere hypothekarische Belehnungen, wobei diese Bürgschaften zeitlich limitiert waren. Dadurch konnten Personen mit einem kleinen Eigenkapital trotzdem Grundeigentum erwerben. Insgesamt wickelte die HYPO einige Tausend Fälle ab, bis in den 1980erJahren die Nachfrage seitens der Banken stark nachliess. Nach Abwicklung der letzten Bürgschaften wurde die HYPO kurz vor der Jahrtausendwende aufgelöst.
Regelmässige Veranstaltungen
«Die erste Geschäftsstelle befand sich an der Neugasse 50. 1934 wurde sie an den heutigen Standort Poststrasse 10 verlegt» Jahre dem Grossen Rat (heute Kantonsrat) angehörte. Die erste Geschäftsstelle befand sich an der Neugasse 50. 1934 wurde sie an den heutigen Standort Poststrasse 10 verlegt, nachdem der städtische Verband diese Liegenschaft erwerben konnte. Nebst allgemeinen Auskünften und Rechtsberatungen für Verbandsmitglieder, was in den 50er Jahren zur Anstellung eines ersten Juristen geführt hatte, waren die Angestellten auch im Immobiliengeschäft kommerziell tätig. Erträge aus Schätzungen, Verwaltungen und Liegenschaftsvermittlungen waren notwendig, da die Sektionsabgaben, trotz steigen-
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Im Jahre 1955 führte der Kantonalverband die 1. Wildhauser-Arbeitstagung durch, an der über wichtige Themen und politische Geschäfte informiert, aber auch der gesellschaftliche Kontakt gepflegt wurde, fanden doch die ersten Veranstaltungen von Samstagnachmittag bis Sonntagmittag statt mit Übernachtung in Wildhaus. Beim ersten Anlass nahmen über 250 Personen teil. Trotz eines späteren Wechsels auf Freitagnachmittag nahm das Interesse an dieser Veranstaltung, welche alle zwei Jahre durchgeführt wurde, stetig ab. Die Teilnehmerzahl ging stark zurück. Nach der 27. Wildhausertagung im Jahre 2007 wurde diese Veranstaltungsreihe eingestellt. Damals führte der Kantonalverband, zusammen mit dem Verband der Immobilien-Treuhänder Ostschweiz (OSVIT) aber bereits seit 2001 die Immo- bilien-Vision Ostschweiz durch. Sie hat sich zu der Rahmenveranstaltung der Immo Messe Schweiz ent-
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Chronik
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wickelt, welche jeweils im Frühjahr in den Olma-Hallen stattfindet. Im Jubiläumsjahr findet sie bereits zum 17. Mal statt.
«St. Galler Hauseigentümer» Der «St. Galler Hauseigentümer», im Jahre 1979 mit vier Ausgaben pro Jahr von der Stadtsektion St. Gallen gestartet, ist seit 1983 auch offizielles Informations- und Publikationsorgan des Kantonalverbands, was eine direktere und regelmässige Information der Verbandsmitglieder erlaubt. Seit 1984 erscheinen sechs Ausgaben pro Jahr.
Ausgliederung der kommerziellen Tätigkeit Wie bereits ausgeführt, erbrachte die HEV-Geschäftsstelle von Anfang auch kommerzielle Dienstleistungen im Immobilienbereich. Dieser Teil wurde über die Jahrzehnte etwas ausgebaut auf 6-7 Per-
«1997 wurde die HEV Verwaltungs AG, als gemeinsame Firma der beiden Verbände, gegründet» sonen, wodurch die Geschäftsstelle finanziert werden konnte. Ende der 1960er Jahre und anfangs der 1980er Jahre wurde die Ausgliederung der kommerziellen Tätigkeit in eine eigene Unternehmung geprüft, aber beide Male aus verschiedenen Gründen noch abgelehnt. Beim dritten Anlauf in der ersten Hälfte der 1990er Jahre entschieden sich dann die Vorstände des Kantonalverbands und des Stadtverbands als gemeinsame Träger der Geschäftsstelle mit einstimmigen Beschlüssen für diesen Schritt. 1997 wurde die HEV Verwaltungs AG, als gemeinsame Firma der beiden Verbände, gegründet. Sie betreibt ihre Tätigkeit an der Poststrasse 10 in St. Gallen und hat die bisherigen Mitarbeitenden, inklusive Rechtsberatung und Buchhaltung, über-
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nommen. Einzig die Geschäftsführung für die beiden Verbände erfolgt seither im Auftragsverhältnis. Unter der Führung von Hanspeter Wild entwickelte sich die Firma ab 2000 sehr erfreulich und erfolgreich, was zu einer raschen Personalzunahme und guten Geschäftsabschlüssen führte. Dies resultiert auch in regelmässigen Dividendenzahlungen an die beiden Trägerverbände, was den finanziellen Handlungsspielraum für die Verbandsarbeit deutlich vergrösserte. Nach einer kurzen schweren Erkrankung mussten wir Ende 2014 leider viel zu früh von Hanspeter Wild Abschied nehmen. Nach sorgfältigen Abklärungen betraute der Verwaltungsrat im Sommer 2015 Thomas Eigenmann mit der Geschäftsführung. Der erfreuliche Geschäftsgang hatte zur Folge, dass zwischenzeitlich in Rapperswil eine Niederlassung und in Wattwil, Buchs und Wil Immo-Shops eröffnet wurden, welche in Buchs den Sektionen Werdenberg und Sarganserland auch als Geschäftsstelle dient. Im Jubiläumsjahr 2017 kann die HEV Verwaltungs AG auf erfolgreiche 20 Jahre zurückblicken.
Mitgliederentwicklung Die Mitgliederentwicklung erfolgte in den ersten 75 Jahren in kleinen Schritten, mit 4700 Mitgliedern nach 25 Jahren im Jahre 1942, 7700 Mitglieder nach 50 Jahren im Jahre 1967 und 13 100 Mitglieder nach 75 Jahren im Jahre 1992. Dazu gilt es aber zu berücksichtigten, dass grössere Werbeaktionen kostenintensiv sind. Erst durch die regelmässige Dividende der HEV Verwaltungs AG ab Anfangs der 2000er Jahre konnte sich der Kantonalverband auch diesbezüglich stärker engagieren. In den letzten 25 Jahren konnte der Bestand erfreulicherweise mehr als verdoppelt werden und liegt nun anfangs des Jubiläumsjahrs bei knapp 30 000 Mitgliedern. Damit ist der HEV Kanton St. Gallen der viertgrösste Kantonalverband im HEV Schweiz hinter Zürich, Bern und Aargau, die alle deutlich mehr Einwohner haben. Die Grösse der einzelnen Sektionen kann der Tabelle entnommen werden.
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Chronik
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Projekt «HEV 2012+» Zusammen mit den Sektionen erarbeitete die Geschäftsleitung des Kantonalverbands das Projekt «HEV 2012+» mit dem Ziel, die Arbeit an der Basis, also in den Sektionen, zu professionalisieren und dadurch den Mitgliedernutzen zu erhöhen. Die Qualität der Dienstleistungen soll verbessert und zu vergleichbaren Preisen angeboten werden. Die Sektionen des Kantonalverbands sind alle in Vereinsform organisiert und geniessen dadurch eine hohe Selbstständigkeit. Deshalb kann der Kantonalverband
«In den letzten 25 Jahren konnte der Mitgliederbestand erfreulicherweise mehr als verdoppelt werden» diesbezüglich nur anregen und unterstützen. Die Bereitschaft zu gewissen Veränderungen muss aber in den Sektionen vorhanden sein und umgesetzt werden. Der erste und grösste Schritt, welchen dieses Projekt bisher bewirkt hat, ist die Fusion der vier ehemaligen Sektionen Gonzen, Bad Ragaz/Taminatal, Flums und Walensee im St. Galler Oberland, welche im Jahre 2013 zur Sektion Sarganserland fusioniert haben und damit zur drittgrössten Sektion im Kantonalver-
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band geworden sind. Weitere Sektionen haben die Zusammenarbeit mit Nachbarsektionen vertieft und prüfen teilweise auch eine Fusion.
Politischer Auftrag, aber keiner Partei verpflichtet Der HEV hat auch einen politischen Auftrag. Der Verband ist aber keiner Partei verpflichtet, sondern arbeitet mit Politikerinnen und Politikern zusammen, welche die Verbandsziele unterstützen und sich dafür einsetzen. Auf Anregung des damaligen Verbandspräsidenten Niklaus Sutter ist Ende der 1980er Jahre im Grossen Rat des Kantons St. Gallen (heute Kantonsrat) eine parlamentarische Interessengruppe gegründet worden, welche heute die Bezeichnung Gruppe «Hausund Grundeigentum» des Kantonsrats trägt. Diese Gruppe ist stetig grösser geworden. Seit 2000 treffen sich die Mitglieder dieser Interessengruppe einmal pro Jahr zu einem Informationsaustausch. In der laufenden Amtsdauer 2016/2020 gehören der parlamentarischen Gruppe 85 Mitglieder an, damit mehr als zwei Drittel des Kantonsrats.
Wichtige politische Geschäfte auf kantonaler Ebene Bereits vor der Gründung der Gruppe «Haus- und Grundeigentum» im kantonalen Parlament gab es parteiübergreifende Absprachen unter HEV-Expo-
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Chronik
100 JAHRE 1917–2017
nenten im Parlament. So ergriff der Kantonalverband im Jahre 1954 das Referendum gegen die Einführung einer Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen. Der Eigenmietwert war und ist auch auf kantonaler Ebene ein leidiges Thema. Weil es im Kanton St. Gallen bis zum neuen Steuergesetz von 1999 überhaupt keinen Abzug beim steuerbaren Eigenmietwert gab, lancierte der Kantonalverband 1984 die kantonale «Volksinitiative für breitere Streuung und massvolle Besteuerung von Wohneigentum». Die mit der Rekordzahl von 15 814 Unterschriften eingereichte Initiative wurde leider als ungültig erklärt, in letzter Instanz durch das Bundesgericht bestätigt, da der Eigen-
«Der Eigenmietwert war und ist auch auf kantonaler Ebene ein leidiges Thema» mietwert nicht auf kantonaler Ebene eingeschränkt oder abgeschafft werden dürfe. Zu erwähnen ist, dass die damalige Initiative des HEV Kanton St. Gallen etliche Forderungen enthielt, welche mehr als 20 Jahre später auch Gegenstand der Initiative «Sicheres Wohnen im Alter» des HEV Schweiz waren!
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Verbesserungen erzielen, aber nicht alle Ziele erreichen können. Zu erwähnen sind insbesondere: • Steuergesetz (in Kraft seit 1999) Erstmalige Reduktion des steuerbaren Eigenmietwerts, in drei Schritten auf 30 Prozent Reduktion; Verkehrswert und Mietwert einer Liegenschaft entspricht dem «mittleren Preis», zu dem das Grundstück verkauft resp. vermietet werden kann. • Schätzungsgesetz (in Kraft seit 2001) Das amtliche Schätzungswesen wurde zum ersten Mal in einem eigenen Gesetz geregelt. • Energiegesetz (in Kraft seit 2001) Die Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA) ist im Kanton St. Gallen erst ab einer höheren Anzahl von Wärmebezügern nötig als in den meisten anderen Kantonen. • neues Planungs- und Baugesetz (wird auf 1. Oktober 2017 in Kraft gesetzt) Dank enger Zusammenarbeit der bürgerlichen Fraktionen, der Wirtschaftsverbände und der Gemeinden konnte aus einer schlechten Vorlage ein akzeptables Gesetz erarbeitet werden, welches das erste Gesetz von 1971 ablöst.
Die von der SP lancierte sogenannte «Wohnschutz-Initiative» wurde im Jahre 1991 vom Grossen Rat und in der Volksabstimmung – mit 61 000 zu 26 000 Stimmen – sehr deutlich abgelehnt.
Die Praxis fällt aber nicht immer so aus, wie es der Kantonsrat als Gesetzgeber diskutiert und beschlossen hatte. Dies gilt im Besonderen für das amtliche Schätzungswesen, weshalb diesbezüglich neue politische Vorstösse zu prüfen sind.
Seit der Gründung haben die Mitglieder der Gruppe «Haus- und Grundeigentum» bei etlichen für die Haus- und Grundeigentümer wesentlichen Vorlagen
Der Blick zurück zeigt, dass es auch im zweiten Jahrhundert viel zu tun geben wird für den Hauseigentümer-Verband und seine Exponenten!
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Chronik
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500000 29'769
452'837
27'571
427'501
25000
400000
384'475 391'995 22'201
20000
339'489
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302'896 308'106
286'362 295'543
300000 17'186
286'201
15000 13'108
200000 10'981
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10000 8720
9200
7650 6750
7100
5597 4496
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2010
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Die Mitgliederentwicklung wird im Fünf-Jahres-Rhythmus dargestellt. Die Wohnbevölkerung des Kantons St.Gallen basiert auf den Eidgenössischen Volkszählungen
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
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Chronik
100 JAHRE 1917–2017
St.Gallische HEV-Sektionen Name gegründet Bestand am 01.01.2017 Alttoggenburg 1964 963 Bad Ragaz/Taminatal 1951 Degersheim 1920 570 Engelburg –> Flawil 1916 741 Flums 1972 Gaster 1987 Goldach 1919 945 Gonzen 965 Gossau 1917 1814 Jona 1953 Linthgebiet 2007 4201 Mittelrheintal 1949 1887 Neu- und Obertoggenburg 1929 1667 Oberrheintal 1919 1685 Rapperswil 1920 Rheineck/Thal 1951 734 Rorschach 1915 1285 St.Gallen 1893 3935 St.Margrethen 1919 316 Sarganserland 2013 2869 See-Gaster 1991 Tablat –> Uzwil 1916 1824 Walensee 1958 Werdenberg 1922 2260 Wil 1917 2050 Einzelmitglieder 23 HEV Kanton St.Gallen
Bemerkungen Legende 7, 11 1, 3 1 11 9 11 1 8, 9 10 7 6 4 10 7 1 1
29 769
Johann Ackermann, St.Gallen-St.Fiden Gebhard Koller, St.Gallen A. Wiget, Uzwil Albert Steiger, Rorschach Wilhelm Epper, Gossau Jean Pozzi, Wattwil Dr. Remigius Bärlocher, St.Gallen Gaspard Schlatter, St.Gallen Niklaus Sutter, Wil Karlpeter Trunz, Oberuzwil Dr. Walter Locher, St.Gallen
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Fette Schrift: aktuelle Sektionen Normale Schrift: aufgelöste oder fusionierte Sektionen
1 9, 10 1, 2 1 7, 11 5 1
Kantonalpräsidenten 1917 – 1919 1920 1921 – 1924 1925 – 1927 1928 – 1940 1941 – 1959 1960 – 1972 1973 – 1987 1987 – 2000 2000 – 2012 2012 –
Legende 1 Gründersektionen des HEV Kanton St.Gallen 2 1918 fusioniert mit St.Gallen nach der Stadtverschmelzung 3 Sektion aufgelöst, Mitglieder zum Teil zu St.Gallen und Gossau 4 Gegründet als Sektion Altstätten, später umbenannt 5 Gegründet als Sektion Buchs, später umbenannt 6 Gegründet als Sektion Wattwil, später umbenannt 7 Erste Aktivitäten bereits früher, dann inaktiv bis zum «Neustart» 8 Nach der Gründung nur Mitglied im HEV Schweiz; Eintritt in den Kantonalverband im Jahre 1970 9 Fusion zur Sektion See-Gaster 10 Fusion zur Sektion Linthgebiet 11 Fusion zur Sektion Sarganserland
Geschäftsführer und Kantonalsekretäre
Kantonsrat
1921 – 1949 1949 – 1969 1969 – 1982 1983 – 2016 2016 –
Gebhard Koller, St.Gallen Ernst Lanz, St.Gallen Johann Egger, St.Gallen Karl Güntzel, St.Gallen Remo Daguati, St.Gallen
Nationalrat Nationalrat Kantonsrat Kantonsrat Kantonsrat Kantonsrat
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«Der öffentlichen Hand fliessen allein aus den Steuerwirkungen der Immobilienwirtschaft pro Jahr rund 12.4 Milliarden Franken zu.»
Immobilienwirtschaft Ostschweiz
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Die Immobilienwirtschaft: ein Blick auf St.Gallen und die Schweiz
Remo Daguati
Die Bedeutung der Immobilienwirtschaft für die Schweiz und den Kanton St. Gallen ist beachtlich: 18% des BIP wurden in der Schweiz gemäss einer Studie von der Immobilienwirtschaft beigesteuert. Allein 2,6 Milliarden Franken betrugen 2014 im Kanton St.Gallen die Bauinvestitionen. Dabei wohnt fast ein Drittel der St.Galler Haushalte in einem eigenen Haus. Erhebliche Steuererträge fliessen der öffentlichen Hand aus der Immobilienwirtschaft Jahr für Jahr zu. Sie tut deshalb gut daran, der Immobilienwirtschaft Sorge zu tragen.
Geschäftsführer HEV Kanton St. Gallen
Die Immobilienwirtschaft ist ein wichtiger Teil der Schweizer Volkswirtschaft. 2014 ermöglichte der HEV Schweiz die Aufarbeitung der Wertschöpfungsund Beschäftigungswirkung im Immobilienbereich. Die Studie machte deutlich, dass die Immobilienwirtschaft eine heterogene Querschnittsbranche ist. Sie umfasst den Immobilienbestand in der Schweiz
«Der Schweizer Gebäudepark umfasst 2.5 Mio. Gebäude mit einem Erstellungswert von 2.5 Billionen Franken» und die Akteure, die diesen Bestand entwickeln, finanzieren, produzieren, vermarkten, bewirtschaften und wiederverwerten. Zum Immobilienbestand gehören dabei Gebäude sowie die Grundstücke selbst. Der Schweizer Gebäudepark umfasst 2.5 Mio. Gebäude mit einem Erstellungswert von 2.5 Billionen Franken. Damit werden über 940 Mio. m2 Geschossfläche bereitgestellt. Zwei Drittel davon entfallen auf Wohngebäude.
Immobilienwirtschaft steuert 11 Prozent des BIP bei
Bild: Verena Berger
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
Die Immobilienwirtschaft trägt mit 11% einen beachtlichen Teil zur Schweizer Wirtschaftsleistung bei. Werden die Mieteinnahmen und die Eigenmieten der privaten Haushalte ebenfalls hinzugezählt, beläuft sich der Anteil auf 18% des BIP, was einer Bruttowertschöpfung von 100 Mrd. Franken ent-
spricht. Insgesamt generiert die Immobilienwirtschaft rund 530 000 Vollzeitstellen, was 14% aller Beschäftigten in der Schweiz entspricht. Zusätzlich kümmern sich weitere 60 000 Vollzeitbeschäftigte um die Betriebsliegenschaften in den übrigen Branchen. Damit arbeiten also knapp 600 000 Personen oder jeder sechste Beschäftigte in der Schweiz immobilienbezogen. Von grosser Bedeutung ist ebenfalls die steuerliche Wirkung der Immobilienwirtschaft: Der öffentlichen Hand fliessen allein aus den Steuerwirkungen der Immobilienwirtschaft pro Jahr rund 12.4 Mrd. Franken an Steuern zu. Hierbei noch nicht eingerechnet sind die immobilienbezogenen Vermögens-, Einkommens- und Erbschaftssteuern der privaten Haushalte sowie Gebühren. Mit diesen Beträgen wäre die Bedeutung der Immobilienwirtschaft für das Steueraufkommen der öffentlichen Hand noch weit grösser.
Jedes 2. Gebäude im Kanton St. Gallen ist ein Einfamilienhaus Die Bauinvestitionen im Kanton St. Gallen betrugen im Jahr 2014 rund CHF 2,6 Milliarden. Deutlich mehr als die Hälfte davon gelangte in den Wohnungsbau. Im Jahr 2015 gibt es im Kanton St. Gal- len rund 112 000 Gebäude mit Wohnnutzung, von denen gut die Hälfte Einfamilienhäuser und rund ein Viertel Mehrfamilienhäuser sind. Die Mehrheit der Wohnungen befindet sich in Mehrfamilienhäusern und hat in zwei von drei Fällen eine Grösse von 3 bis 4 Zimmern. Gut 80 Prozent der Gebäude mit
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«Selbstbewusste Präsentation trotz Ausgabendisziplin» Seite 18
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Wohnnutzung im Kanton sind älter als Baujahr 1996, 13.4 Prozent älter als Baujahr 2000 und 4 Prozent ab Baujahr 2010, wobei die Werte leicht tiefer sind als im nationalen Durchschnitt. Der Bestand der Gebäude ist seit dem Jahr 2000 um insgesamt gut 26 Prozent gestiegen. 2014 zählte der Kanton St. Gallen insgesamt 209 374 Haushalte. Betrachtet man die Wohnsituation von Privathaushalten nach Eigentumsverhältnis im Zeit-
«Mitte 2016 standen rund 4400 oder 1,8 Prozent der Wohnungen im Kanton St. Gallen leer.» raum 2012 bis 2014, so wohnten fast ein Drittel (31.1 Prozent) als Eigentümer eines Hauses, mehr als die Hälfte (55,5 Prozent) wohnten zur Miete sowie
rund jeder zehnte Haushalt (10.1 Prozent) nutzte als Wohnform das Stockwerkeigentum. Mitte 2016 standen rund 4400 oder 1,8 Prozent der Wohnungen im Kanton St. Gallen leer und wurden zur Miete oder zum Kauf angeboten. Die regionalen Unterschiede im Wohnungsleerstand sind moderat. Mehr als ein Viertel der angebotenen Leerwohnungen befindet sich im Wahlkreis St. Gallen.
Zuzüger und Umzüger: St. Gallen im nationalen Schnitt Der Kanton St. Gallen weist bei seinen 499 100 Einwohnern (Stand 2015) eine Umzugsquote von 11,3 Prozent aus. 22 900 Personen zogen innerhalb der eigenen Gemeinde um, 16 800 wählten bei ihrem Umzug eine neue Gemeinde innerhalb des Kantons. Insgesamt 9600 Personen zogen aus einem anderen Kanton nach St. Gallen um, 7100 Personen zogen vom Ausland zu und wählten den Kanton St. Gallen als neuen Wohnort. Daraus ergab sich ein positiver Zuwanderungssaldo von 1500 Personen.
q Bild: Mario Cappelletti
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«1600 Mitglieder und Gäste aus allen Sektionen feierten den Auftakt zu 100 Jahre HEV Kanton St.Gallen.»
Bild: Janine Jud
Jubiläums-Auftaktanlass Circus Knie
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100 Jahre HEV Kanton St.Gallen: Auftaktanlass im Circus Knie Das Chapiteau des Circus Knie wurde am 28. April 2017 zur Festbühne: Der HEV Kanton St.Gallen feierte den Auftakt für sein 100-Jahr-Jubiläum mit Mitgliedern aus allen Sektionen und zahlreichen Gästen aus Politik und Wirtschaft. Über 2100 Personen wohnten dem Anlass bei und trotzten so dem launischen Aprilwetter. Im Vorfeld fand die ordentliche Delegiertenversammlung des HEV Schweiz mit über 500 Delegierten aus der ganzen Schweiz statt. 1600 Mitglieder und Gäste feiern Auftakt zum Jubiläum Aus dem ganzen Kanton waren 1600 Mitglieder aus allen St.Galler Sektionen, Gewinner der Jubiläums-Wettbewerbe sowie prominente Gäste aus Wirtschaft und Politik angereist. Die Manege verwandelte sich bereits vor der Sondervorstellung des Circus Knie in ein festliches Kleid. Der Komiker Housch-ma-Housch sorgte danach mit Pantomime und Beatboxen für Begeisterung. Zahlreiche artistische Darbietungen und magische Pferde- und Tiernummern rundeten den feierlichen Abend ab. Die offizielle Jubiläumsfeier findet am 19. Juni 2017 anlässlich der 100. Delegiertenversammlung in der LOK Remise St.Gallen statt. Von links nach rechts: Ständerätin Brigitte Häberli, Vize-Präsidentin HEV Schweiz; Kantonsrat Walter Locher, Präsident HEV Kanton St.Gallen; Ständeratspräsident Ivo Bischofberger mit seiner Frau Margrith; Ständerats-Vizepräsidentin Karin Keller-Sutter; Nationalrat Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz.
HEV Kanton St. Gallen I April 2017
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