St.Galler Hauseigentümer 2/2017

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Nr. 2  •  April 2017  •  39. Jahrgang

ST.GALLER

HAUSEIGENTÜMER HEV Kanton St.Gallen | HEV St.Gallen

Wohneigentum als Fata Morgana?

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So schaffen Sie gekonnt Privatsphäre

Seite 6

Auch Amors Pfeil schafft Verbindungen

Seite 21

Jubiläums-Fotowettbewerb 100-Jahre HEV Kanton St.Gallen:

Seite 30


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Inhalt

Editorial

Impressum

• Wohneigentum als Fata Morgana?

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Kantonalverband Offizielles Magazin des Kantonalen und des Städtischen Hauseigentümer Ver­ban­des St. Gallen Für Verbandsmitglieder ist das Abon­ne­ment im Jahresbeitrag inbegriffen HERAUSGEBER | HauseigentümerVerband Kanton und Stadt St. Gallen Poststrasse 10 | Postfach | 9001 St. Gallen Telefon 071 227 42 42 Telefax 071 227 42 49 TITELBILD HEV Kanton St.Gallen: Blick auf Widnau, vom Autobahnkreuz. Remo Daguati TELEFONISCHE RECHTSAUSKÜNFTE 9.00 bis 12.00 Uhr (071 227 42 44) Eine mündliche Rechtsauskunft von höchstens 15 Minuten pro Jahr ist für Verbandsmitglieder gratis. AUFLAGE | WEMF-BEGLAUBIGT 29 347 Ex. WEMF 2015 Erscheinungsweise | 6 Ausgaben/Jahr) REDAKTIONSADRESSE Remo Daguati (Da) | Geschäftsführer HEV SG Poststrasse 10 | 9001 St. Gallen remo.daguati@hev-sg.ch BEITRÄGE Beiträge, die nicht von den Orga­nen des Kantonal- oder Stadt­ver­bandes sowie dem Redaktor gezeichnet sind, müssen sich nicht mit der Meinung der Redaktion decken.

• So schaffen Sie gekonnt Privatsphäre • Erfolgreicher Messeauftakt mit der Immobilien Vision Ostschweiz • Fotowettbewerb: Gewinner für Kategorie «Winter» stehen fest

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Energieberatung • Von Gartenträumen und Traumgärten

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Rechtsecke • Den Mähroboter steuerlich abziehen

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Stadtverband • Auch Amors Pfeil schafft Verbindungen • Da hatte es Gallus noch gut

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HEV Verwaltungs AG • Immobiliensienstleistungen aus einer Hand am Stand der HEV Verwaltungs AG • Gesundes Wohnklima dank Appenzellerholz-System

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Service

• Zahlenrätsel / Sudoku • Mitgliederdienstleistungen • Sektionen • Veranstaltungshinweise • Kurse des HEV Institut in St.Gallen

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www.hev.sg.ch Hauseigentümer-Verband Kanton St.Gallen mit den Sektionen: Alttoggenburg | Degersheim | Flawil | Goldach | Gossau | Linthgebiet | Mittelrheintal | Neu- und Obertoggen­burg | Oberrheintal | Rheineck-Thal | Rorschach | St. Gallen | St. Margrethen | Sarganserland | Uzwil Werdenberg | Wil www.hev.st.gallen.ch Hauseigentümer-Verband St. Gallen www.hevsg.ch HEV Verwaltungs AG St. Gallen Die Unternehmung des Kantonalen und Städtischen Hauseigentümer-Verbandes St. Gallen

April | 2017


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Editorial

Richtlinien beschneiden Traum vom Eigenheim

Wohneigentum als Fata Morgana? Seit 100 Jahren steht der HEV des Kantons St.Gallen für den Erhalt und die Förderung das Privateigentum ein. Das ist auch in Zukunft wichtiger denn je. Dem Eigentum bläst konstant ein rauher Gegenwind ins Gesicht. Doch es gibt auch Erfreuliches zu berichten: Die Mitglieder des HEV bilden die Basis für eine starke Stimme zum Schutz des Eigentums. Im vergangenen Jahr konnten der HEV Kanton St.Gallen und seine Sektionen schweizweit am meisten zusätzliche Mitglieder gewinnen.

Neidkultur gegen das Eigentum

Walter Locher Präsident HEV Kanton St. Gallen, Kantonsrat

Privates Eigentum verbindet Freiheit mit Verantwortung, Entscheidung mit Haftung und Rendite mit Risiko. Diese elementaren Grundsätze sind in Gesellschaft, Staat und Wirtschaft in den letzten Jahren immer mehr in Vergessenheit geraten. Verantwortung wird vermehrt dem Staat zugewiesen, weil das bequemer scheint. Wer heute auf sein Eigentum hinweist, gilt vorschnell als eigennützig und profitgierig. Mit Kalkül werden auch in der Politik Neid und Ängste geschürt und immer wieder in Form von Volksinitiativen thematisiert, um in kleineren oder grösseren Schritten das Eigentum weiter zu beschneiden oder verteuern.

Wohneigentum soll nicht zur Fata Morgana werden Eigentum stützt die politische Freiheit. Eigentum muss erworben, veräussert oder auch vererbt werden können – und es soll erschwinglich sein – gerade auch für junge Menschen und Familien. Doch gerade für jüngere Menschen wird der Erwerb vom Wohneigentum immer mehr zu einer Art „Fata Morgana“. Hohe Preise in Kombination mit verschärften Finanzierungsrichtlinien beschneiden die Nachfrage und damit den Traum vom Eigenheim. Eine wachsende Anzahl Haushalte kann die Finanzierung von Wohneigentum aufgrund der gestiegenen finanziellen Anforderungen nicht mehr stemmen. Die vermeintlich tiefen Hypothekarzinsen werden so für viele Haushalte zur optischen Täuschung. Wer aber aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, Eigentum zu bilden, wird auch nicht bereit sein, es zu verteidigen oder für seine Zukunft selber vorzusorgen. An die Stelle von Sparen und Kapitalbildung treten Konsum

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und Verbrauch. So ist es notwendiger denn je, privates Eigentum zu verteidigen und seine Bildung für breite Bevölkerungsschichten zu fördern. Der HEV hat sich dieser Aufgabe verschrieben – seit 100 Jahren. Und er wird das auch im 2. Jahrhundert seines Bestehens tun.

Schweizweit höchster Zuwachs bei den Mitgliedern So ist es umso erfreulicher, dass der HEV Kanton St. Gallen und die St. Galler Sektionen im vergangenen Jahr im schweizweiten Vergleich den höchsten Zuwachs bei den Mitgliedern ausweisen konnten. Es wird trotz dieses Erfolgs – aufgrund von demografischen Entwicklungen, Trends zur stärkeren Verdichtung von Wohnraum sowie dem immer späteren Erwerb von Wohneigentum – eine Herausforderung bleiben, unsere starke Basis zu erhalten und weiter zu stärken.

Jubiläum bewegt unsere Mitglieder Die zahlreichen Wettbewerbe in den Sektionen, bei denen Tickets für eine gemeinsame Sondervorstellung im Circus Knie Ende April gewonnen werden konnten, haben grosses Interesse ausgelöst und zu vielen Zuschriften geführt. In diesem Heft werden die ersten Gewinner des Fotowettbewerbs (siehe S. 30) in der Kategorie «Winter» prämiert. Falls es zum Gewinnen noch nicht gereicht hat: nutzen Sie die weiteren Aktionen im Verlaufe des Jubiläumsjahrs! Reichen Sie weitere Schnappschüsse rund ums Haus- und Wohneigentum ein! Und à propos: Die Jubiläumsschrift «100 Jahre HEV Kanton St. Gallen» werden Sie bereits mit dem nächsten St. Galler Hauseigentümer (Erscheinungsdatum Ende Juni) erhalten.

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Kantonalverband

So schaffen Sie gekonnt Privatsphäre Ob für Garten, Terrasse oder Balkon, ein Sichtschutz bewahrt nicht nur vor neugierigen Blicken. Je nach seiner Art und Beschaffenheit kann er auch Sonne, Wind und Regen abhalten, ja sogar Lärm dämpfen. So schafft er einen ruhigen Ort der Erholung und Entspannung.

Einen Sichtschutz kann man sich in einer Vielzahl von Materialien und Ausführungen vorstellen: Von Stein und Holz über Glas oder Metall bis hin zu Textilien und Kunststoff oder eben auch Pflanzen ist alles denkbar. Dabei ist der Ort, an dem der Sichtschutz platziert werden soll, wesentlich mit ausschlaggebend für die passende Art.

Stephan Ziegler Chefredaktor Metrocomm AG

Sofern die Lage es zulässt, werden Freunde robuster Lösungen gern die Möglichkeit einer Mauer genauer prüfen. Hinsichtlich Material bieten sich diverse Optionen an, so etwa offene Klinker, verputzte Ziegel, Naturstein oder Sichtbeton. Eine Mauer schützt neben ungewünschten Blicken auch effizient vor Lärm. Die Innenseite der Mauer lässt sich dabei weiterverwenden – als Rückwand einer Pergola etwa, als optisch attraktiver Hintergrund für verschiedene Arten von Kübelpflanzen oder als Ort, wo Rankhilfen für dekorative Kletterpflanzen angebracht werden können, welche dann die Mauerinnenseite zieren.

Zäune, Matten und Tücher Auch ein Zaun kann je nach Situation den gewünschten Sichtschutz bieten. Die gängigsten Modelle bestehen aus Holz oder Metall, es gibt aber auch Ausführungen in Kunststoff, die den gewünschten Effekt zeitigen können. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls auf Sichtschutzmatten zu verweisen – gefertigt aus Weidenzweigen, Bambus oder Kunststoff beispielsweise. Solche Matten sind für vergleichsweise wenig Geld in Bau- und Hobbymärkten erhältlich. Allerdings wird für deren Befestigung in der Regel ein stützender Rahmen benötigt, der ihnen zusätzliche Stabilität verleiht und so verhindert, dass sie frühzeitig widrigen Wettereinflüssen zum Opfer fallen. Ein Rahmen aus Holz oder Bambusstangen lässt sich leicht selber bauen. Das benötigte Material ist im Gartencenter erhältlich. Dazu werden die Stangen einfach zu einem Rahmen gelegt und an den Kreuzungspunkten mit Schnur oder Draht fest verbunden. Eine diagonal aufgebrachte Stange stabilisiert den Rahmen zusätzlich. Die Matte muss anschliessend noch mit dem Rahmen verdrahtet werden. Mittels dezenter Winkel kann der Sichtschutz dann an Balkon, Wand oder Decke befestigt werden. Überstände lassen sich zum Schluss mit einer Gartenschere oder Zange entfernen. Je nach Ort, an dem der Sichtschutz benötigt wird, bietet sich auch blickdichtes Segeltuch oder ein Baumwollstoff an. Der Befestigung dient zumeist entweder ein Vorhangstangen- oder ein Stahlseilsystem aus dem Baumarkt.

Hecken oder Sträucher – sofern der Platz ausreicht Gerade im Garten wird es aber oft als besonders passend empfunden, wenn Pflanzen die Aufgabe übernehmen können, vor ungewünschten Blicken zu schützen. Hecken und Sträucher etwa leisten hier wertvolle Dienste. Mit einer Breite von ca. 60 bis 80 Zentimetern ist eine Hecke wesentlich breiter als eine Mauer oder ein Zaun, dies gilt es bei der Planung zu beherzigen.

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Kantonalverband

Hecken sollten keine geringere Breite aufweisen, damit sie mit Sicherheit den gewünschten Sichtschutz bieten. Viele Hecken sind immergrün, sind also auch im Winter attraktiv anzuschauen. Allerdings dauert es seine Zeit, bis eine neue Hecke zu einer Grösse herangewachsen ist, wo sie ihren Zweck als Sichtschutz erfüllen kann. Vergleichsweise rasch wachsende Rankpflanzen können da eine Alternative sein. Wer über ausreichend Platz verfügt, wählt sehr gern Sträucher als luftige Sichtschutzlösung. Da manche Sträucher teils stark zurückgeschnitten werden müssen und gewisse Arten in den Wintermonaten kein Laub tragen, bietet nicht jeder Strauch das ganze Jahr über den gewünschten Sichtschutz. Viele Sträucher belohnen ihre Besitzer dafür mit prachtvollem Blütenwuchs.

Sichtschutz für Balkon und Terrasse Auf der Terrasse oder dem Balkon lassen sich, ja nach zur Verfügung stehender Fläche, grössere Pflanzkübel platzieren, um ungewünschte Einblicke zu verhindern. Je nach Bepflanzung lassen sich Edelstahlstangen oder dünne Bambusstöcke als Rankhilfe für Kletterpflanzen einstecken. Auf Balkonen, die in aller Regel weniger Platz bieten, lassen sich Blumenkästen an der Aussenseite der Brüstung befestigen. Solche Kästen können einerseits mit passenden Gewächsen bepflanzt werden. Andererseits kann man an und in ihnen auch Rankhilfen für Kletterpflanzen anbringen, die aus Kübeln wachsen, die man direkt bei der Brüstung auf dem Balkonboden platziert.

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Kantonalverband

Eröffnung der 19. Immo Messe Schweiz

Erfolgreicher Messeauftakt mit der Immobilien Vision Ostschweiz Wie wirkt sich die Digitalisierung auf die Bau- und Immobilienwirtschaft aus? Karin Frick, Leiterin Research im GDI Gottlieb Duttweiler Institut und die Präsidenten des HEV Kanton St.Gallen, Walter Locher und des SVIT Ostschweiz, Thomas Mesmer, formten ein Zukunftsbild mit Erkenntnissen aus Industrie und Immobilienwirtschaft. Das Fazit war klar: Das 21. Jahrhundert steht für die Erschliessung des virtuellen Raums. Daten sind dabei die Leitwährung und virtuelle Visionen in der Immobilienwirtschaft bereits Realität.

Remo Daguati Geschäftsführer HEV Kanton und Stadt St. Gallen

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Nicolo Paganini, Direktor OLMA Messen, eröffnete vor rund 320 anwesenden Gästen aus Immobilien-Wirtschaft, Politik und Verwaltung die 19. Immo Messe Schweiz. Damit konnte die Teilnehmerzahl im Vergleich zum Vorjahr nochmals gesteigert werden. Der gemeinsame Anlass des Hauseigentümer-Verbands Kanton St. Gallen (HEV), des Schweizerischen Verbands der Immobilienwirtschaft Ostschweiz (SVIT) sowie der OLMA Messen mit Unterstützung durch die St. Galler Kantonalbank wird mehr und mehr zum Jahrestreffpunkt der Ostschweizer Immobilienwirtschaft.

Digitalisierung im Wohnbereich

Karin Frick vom Gottlieb Duttweiler Institut (GDI).

Walter Locher, Präsident des HEV Kanton St. Gallen.

Karin Frick vom Gottlieb Duttweiler Institut (GDI), Head Think Tank, sprach über die Digitalisierung im Wohn- und Baubereich. Dabei gehe es nicht nur um den digitalen Kühlschrank, sondern um die ganze Wertschöpfungskette im Wohn- und Baubereich. Auch die Immobilienwirtschaft werde – wie schon der Tourismus oder die Musikverlage – starke Veränderungen erfahren. Firmen ohne Büros, bei denen sich Mitarbeitende in einem virtuellen Raum austauschen, verändern die Nachfrage nach Arbeitsflächen. Hologramme

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Das neue ZUGORAMA St. Gallen ist eröffnet

Grosszügig konzipierte Ausstellung bestückt mit 160 V-ZUG Geräten.

Das neue ZUGORAMA St. Gallen öffnet seine Tür und präsentiert sich in einem modernen Neubau auf einer Fläche von 709 m2. Das Ausstellungsund Beratungscenter verfügt über grosszügige, von viel Licht durchflutete Räume und löst den ehemaligen Standort an der Vadianstrasse 59 ab. Im neuen ZUGORAMA, an der Breitfeldstrasse 8 in 9015 St. Gallen, taucht der Kunde in eine einzigartige Erlebniswelt ein. In einem ansprechenden Ambiente kommt das Design der 160 ausgestellten V-ZUG Geräte grossartig zur Geltung und lädt zum Staunen ein. Das neunköpfige ZUGORAMA-Team bietet den Besucher/-innen umfangreiche Informationsmöglichkeiten und bringt ihnen die verschiedenen Produkte auf erlebbare Art und Weise näher. Kunden und interessierte Personen aus der Region St. Gallen können das Beratungsangebot ab sofort wahrnehmen und sich auch von Kochvorführungen und Kochkursen inspirieren lassen.

Das Team im ZUGORAMA St. Gallen (v.l.): Jürg Albrecht, Verkaufsleiter Ostschweiz Vincenzo Grieco, Leiter Objekte Markus Matti, Verkaufsberater Pius Staub, Verkaufsberater Felix Cristiano, Leiter Objekte Remo Himmelberger, Geschäftsführer ZUGORAMA Leandra Rempfler, Sonja Bächler, Charlotte Hengartner, Kundenberaterinnen

Ab sofort erreichen Sie uns wie folgt V-ZUG AG, ZUGORAMA Breitfeldstrasse 8 9015 St. Gallen Tel. 058 767 39 10 Fax 058 767 39 19 St. Gallen@vzug.com

Öffnungszeiten ZUGORAMA St. Gallen Montag–Freitag 9.00 –12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr Samstag 9.00 – 14.00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist empfohlen.

Ausstellung mit Beratungscorner .

Weitere Informationen wie auch die geplanten Daten der Kochvorführungen finden Sie unter vzug.com


Kantonalverband

von Menschen können bereits mit heutiger Technik portiert werden, um virtuelle Besprechungen unabhängig vom Ort abzuhalten. Sensoren sorgen für Vernetzung und können in der Haustechnik verbaut werden, Türen werden bereits mit dem Handy geöffnet. War das 20. Jahrhundert noch das Jahrzehnt des physischen Raums (Bau von Strassen, Bahn, Infrastruktur), so steht das 21. Jahrhundert gemäss Karin Frick für die Erschliessung des virtuellen Raums.

Digitaler Wandel am Beispiel der Automobilindustrie Walter Locher, Präsident des HEV Kanton St. Gallen, zeigte anhand von Beispielen aus der Automobilzulieferindustrie, wie sich digitale Trends in rasantem Tempo auf eine Branche auswirken. Daten sind dabei die Leitwährung des 21. Jahrhunderts. Technischen Revolutionen können Arbeitsplätze gefährden, gleichzeitig entstehen aber unzählige Berufsfelder und damit neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Etablierte Hersteller

von Autos würden plötzlich von Mobilitätsdienstleistern wie Uber oder neuen Anbietern wie Tesla oder Google konkurriert. In den kommenden Jahren sei zudem mit einer starken Zunahme beim autonomen Fahren zu rechnen, was die Mobilität von Menschen und den Transport von Gütern stark verändern werde.

Starwars wird Realität Thomas Messmer, Präsident des SVIT Ostschweiz, zeigte in seinen Ausführungen auf, dass digitale Visionen bereits in der Realität der Immobilienwirtschaft angekommen sind. Das Start-up 360° AROUND aus Rorschach bietet bereits virtuelle und mehrdimensionale Innenaufnahmen an, welche eine realistische Wohnungsbesichtigung über das Internet ermöglichen. Die Firma 3D-Grundrisse aus Winterthur ermöglicht die Begehung eines künftigen Bauprojekts mit fotorealistischen Darstellungen. Die Auswahl der Materialien und deren Kombination für die künftigen Bewohner werden so deutlich erleichtern. Anzeige

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Wie der Garten zum grünen Paradies für alle wird

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«Haus mit grossem Garten» oder «Ein Bijou im Grünen». Die Verkaufsplattformen sind voll solcher Anzeigen und für die meisten Bau- und Kaufwilligen ist der Garten das Aussenzimmer zum Haus. Dem Garten kommt also eine viel wichtigere Bedeutung zu, als nur Freifläche zwischen den Häusern zu sein. Ein Garten ist ein abgegrenztes und eingezäuntes Stück Land, meist am oder um ein Haus, auf dem Pflanzen und Tiere gepflegt werden. So, oder zumindest so ähnlich, liest sich der Begriff im Lexikon. Uns Menschen soll er Ruhe und Erholung bieten, beleben und inspirieren, oder manchmal auch nur nett anzusehen sein. Gerade jetzt zum Start der Gartensaison – all die Hobbygärtner und –botanikerinnen landauf und landab können es kaum noch erwarten – überbieten sich die Gartenzentren und Baumärkte mit Sonderangeboten. Wirft man einen Blick auf eine beliebige Website, egal wie viele Buchstaben und welche Farbe das Logo hat, kommt man als Laie aus dem Staunen kaum mehr heraus. Ein Beispiel gefällig? Die Suchanfrage für Dünger ergibt über 500

Im Garten gehen einheimische Flora und Fauna von jeher eine Lebensgemeinschaft ein, bilden einen in sich geschlossenen und immer wiederkehrenden Lebenskreislauf. Biodiversität nennt sich das heute. Urs Schwarz aus Solothurn, Biologe und Naturgärtner der ersten Stunde, hat diese Zusammenhänge schon vor über 30 Jahren in seinem Sachbuch «Der Naturgarten» beschrieben. Schon als Kind sei er der Meinung gewesen, dass einheimische Insekten und andere Tiere einheimische Pflanzen brauchen, damit sie einen Lebensraum finden. «Ich fand, das gehörte doch einfach zusammen.» sagte er in einem Interview vor ein paar Jahren. Ein Naturgarten ist nicht jedermanns Sache. Doch der Zweck eines Gartens für Mensch und Natur kann mit einfachen Mittel gewahrt bleiben. Allem voran: Verzichten Sie auf Laubbläser. Diese eisernen Besen fegen alles weg, nicht nur Laub. Liegen gebliebenes Gehölz unter Büschen oder ein Asthaufen im Gras bieten Raupen, Käfern oder Spinnen geeigneten Lebensraum. Wenn Gartenabfälle, Strauch- und Baumschnitt anfallen, sollten sie zu Erde kompostiert werden und so die dem Boden entzogenen Nährstoffe wieder zuführen. «Denn es ist ja nicht so, dass man in einem Naturgarten einfach alles wachsen lassen kann.» weiss Urs Schwarz. Und wenn der Hauswart beim Rasenmähen ein paar Blumeninseln stehen lässt, sind sie weit mehr als ein Hingucker.

April | 2017


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In dieser Ausgabe:

René Janesch, Paul J. und Philipp Wyser, Walter Sprenger, Ivan Bütler, Guido Vollrath, Claudio und Patrick Dietrich

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Sanierung: verpassen Sie nicht den richtigen Zeitpunkt Ein Mehrfamilienhaus ist gerade in Zeiten von tiefen Zinsen eine äusserst lukrative Anlagemöglichkeit. Es locken regelmässige Mieteinnahmen und eine relativ solide Basis in Form einer über mehrere Jahre beständigen Liegenschaft. Diese Beständigkeit kann aber auch täuschen – viele Mehrfamilienhäuser in der Schweiz weisen einen erhöhten Sanierungsbedarf auf und werden den wohnhygienischen Anforderungen nicht mehr gerecht.

Verpassen Sie nicht den Zeitpunkt, in die Zukunft Ihrer Immobilie zu investieren – es lohnt sich. Dabei ist eine Immobilie vergleichbar mit dem menschlichen Körper. Hat man ein Leiden, aber wartet mit der Behandlung zu lange, wird sich der Zustand zunehmend verschlechtern und schlimmstenfalls gar zu irreparablen Schäden führen. Die Folge sind meist schwerwiegende Schäden an der Bausubstanz, welche enorme Kosten verursachen und mit einem frühzeitigen Eingreifen hätten verhindert werden können. Es lohnt sich also, die Immobilie von Zeit zu Zeit einem Check zu unterziehen und geeignete Massnahmen zu ergreifen.

Wie bei unserem Körper auch, machen sich die «Krankheiten» nicht immer äusserlich bemerkbar und sollten von Spezialisten geprüft werden Eine weitere Gefahr verbirgt sich in der Behandlung der «äusseren» Symptome – wird die Ursache nicht behoben, werden in kürzester Zeit wieder Probleme auftreten und zusätzliche Kosten entstehen. Auch bei Immobilien ist es wichtig, das Gebäude im Kern zu sanieren um wiederkehrende Schäden zu verhindern. So wird beispielsweise ein behobener Schimmelbefall nur kurz währen, wenn die defekte Wasserleitung im Mauerwerk nicht ersetzt wird.


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Eine rechtzeitige Sanierung schützt Sie nicht nur vor Folgeschäden und zusätzlichen Kosten, sondern wirkt sich auch äusserst positiv auf die Mieterzufriedenheit, das Mietzinspotential, die Vermietbarkeit sowie den Energiehaushalt aus. Die Alpha Group AG hat sich seit über 9 Jahren auf die Kernsanierung von Mehrfamilienhäusern spezialisiert und hat in dieser Zeit weit über 50 Objekte und nahezu 1000 Wohnungen saniert. Verlangen Sie unsere kostenlose Informationsbroschüre oder kontaktieren Sie uns für die Besichtigung eines Referenzobjektes. Gerne nehmen wir uns auch die Zeit, Ihre Liegenschaft zu prüfen und Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Offerte zu erstellen.

Unser Credo

Wir freuen uns, Sie und Ihre Immobilie kennenzulernen:

Orientiert am eindrücklichsten Baumeister überhaupt, der Natur, stützen wir unsere Projekte auf den Pfeilern der Stärke, Logik und Nachhaltigkeit. Es steht ausser Frage, dass diese grosse Schöpfung ein ideales Vorbild für ein kompetent geplantes Bauvorhaben ist. Was in der Natur Beständigkeit zeigt, ist auch für uns selbstverständlich. Darum setzt die Alpha Group genau diese Attribute für die Umsetzung Ihrer Aufträge ein.

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Stärke, Logik und Nachhaltigkeit sind die Attribute, die uns mit der Natur verbinden und von unseren Mitbewerbern abheben.

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HEGUSEBA Mauerentfeuchtung: Gesundheit, Wärmedämmung und Werterhaltung der Bausubstanz ser aufzusaugen. Dahinter steckt die Kapillarkraft: die Gesetzmässigkeit, dass Flüssigkeiten in engen Röhrchen automatisch nach oben gelangen wollen. In der Regel steigt das Wasser in Mauern auf eine Höhe von etwa zwei Metern. Die Methode – das RONDOM EMT System Ein drahtlos arbeitendes System verändert mittels elektromagnetischer Wellen die Frequenzen im Mauerwerk. Die Folge: Die Kapillarkräfte, die das Wasser nach oben treiben, können sich nicht mehr bilden. Der Fluss des Wassers wird umgedreht. Das Mauerwerk wird wieder trocken.

Die Firma HEGUSEBA Mauerentfeuchtung in Berneck führt Mauerentfeuchtungen ohne Eingriff in die Bausubstanz und ohne stromintensive Trocknungsgeräte durch. Ein intelligentes Verfahren dreht den Fluss des aufsteigenden Wassers einfach um. Feuchtes Mauerwerk bedeutet Modergeruch, eine wassergesättigte Atmosphäre, Verputz, der abblättert oder abgelöste Tapeten. Nasse Mauern erhöhen auch die Leitfähigkeit des Mauerwerks. Nur ein Prozent Feuchtigkeit reduziert die Wärmedämmung um fünf Prozent. Ein weit unangenehmeres Problem ist der Schimmelplizbefall. Seine Sporen verteilen sich durch den Luftzug im ganzen Gebäude. Sie gelangen durch die Atmung in die Lunge und verursachen Reizhusten, Asthma, Rheuma, Gliederschmerzen und Allergien. Nicht zuletzt kann die unerwünschte Feuchtigkeit, nebst den bekannten hässlichen Aussalzungen, zu ernsthaften Bauschäden führen. Wie entsteht die Mauerfeuchtigkeit? Mauerwerk ist porös. Die Poren haben die Neigung, wie ein Schwamm Was-

Anwendung und Vorteile Die Firma HEGUSEBA entfeuchtet seit über 15 Jahren Objekte in der ganzen Schweiz und im nahen Ausland. Auch in modernen Gebäuden schafft es innerhalb kurzer Zeit ein geruchsfreies, gesundes und angenehmes Raumklima. Die Anlage ist ein Schweizer Produkt, entwickelt keinerlei Geräusche, ist wartungsfrei, kommt ohne jegliche Chemikalien aus und überzeugt durch seinen erfreulich geringen Stromverbaruch.

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Rechtsecke

Unterhalt versus wertvermehrende Investitionen

Den Mähroboter steuerlich abziehen Rasenroboter als wertvermehrende Anschaffung?

lic. iur. Cyril Zumbühl Leiter Rechtsdienst, HEV Verwaltungs AG

Eine Rentnerin aus dem Kanton Zürich hatte die Kosten von Fr. 5080 für einen Rasenmäher-Roboter als Gartenunterhalt von den Steuern abziehen wollen. Das Steueramt und das Steuerrekursgericht gestanden ihr aber nur einen Abzug im Kostenumfang eines gewöhnlichen Rasenmähers von Fr. 1000 zu. Das Verwaltungsgericht lehnte eine Beschwerde ab, weil es sich beim Roboter nicht um Werterhaltung, sondern um Wertvermehrung handle, die grundsätzlich nicht abziehbar sei. Die Frau wandte sich darauf ans Bundesgericht (vgl. Bundesgerichts-Entscheid 2C_390/2012 vom 7.8.2012) und rügte die Verletzung von mehreren Artikeln, unter anderem eine Verletzung der Rechtsgleichheit. Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen das Urteil des

Verwaltungsgerichts gutgeheissen und der Rentnerin den Abzug des vollen Betrages für den Roboter erlaubt. Das Gericht argumentierte hauptsächlich mit der eher grosszügigen «Zürcher Praxis». In einem Merkblatt des kantonalen Steueramtes ist nachzulesen, dass «gewöhnliche» Gartenunterhaltskosten grundsätzlich abzugsfähig sind, wenn es nicht um Luxuslösungen geht oder um Neuerungen, die der blossen Annehmlichkeit dienen. Voll abziehbar sind nach diesem Merkblatt unter anderem die «normale» Rasenpflege, Rasenmäher, usw. Die Nichtzulassung der ersten Anschaffung eines Rasenmähers entspreche nicht der geltenden grosszügigen Zürcher Praxis. Und wenn die Kosten für die Anschaffung eines normalen Rasenmähers abgezogen werden könnten, müsse dies auch für die Kosten eines Rasenmäherroboters gelten. Das Bundesgericht argumentierte auch mit der Rechtsgleichheit. Wenn die Frau nämlich den Rasen von einem Gärtner mähen lassen würde, könnte sie die Kosten auch abziehen.

Regelung im Kanton St. Gallen erlaubt Abzug Gemäss Art. 44 Abs. 2 StG können bei Grundstücken des Privatvermögens die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Grundstücken, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden. Im St. Galler Steuerbuch werden unter StB 44 Nr. 3 Ziffer 4.3 die abziehbaren Unterhaltskosten des Gartenunterhalts geregelt. Ähnlich wie im Zürcher Merkblatt werden dort auch die Kosten für den ordentlichen Gartenunterhalt, für die normale Rasenpflege und der Rasenmäher als abziehbar bezeichnet. Zusätzlich wird jedoch explizit der Ersatz eines konventionellen Rasenmähers durch einen automatischen Rasenmäher/Roboterrasenmäher erwähnt. Somit ist die Regelung für den Kanton St. Gallen klar und die Kosten für den Erwerb eines Roboterrasenmäher können im Kanton St. Gallen bei der Einkommenssteuer als Liegenschaftsunterhalt abgezogen werden.

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Stadtverband

H E V

Über Fernverkehr, S-Bahn und die VBSG

Auch Amors Pfeil schafft Verbindungen Wie wird St. Gallen wieder attraktiv? Bei der Wahl eines Wohnstandorts stehen nebst der Qualität der Erreichbarkeit vor allem auch die Nähe zu attraktiven Arbeitsplätzen im Vordergrund. Und da diese nicht immer auch am eigenen Wohnort sind, verdienen rund 12 000 St.Gallerinnen und St.Galler ihr Einkommen ausserhalb der Stadtgrenzen. Gut 37 500 Personen kommen tagsüber zum Arbeiten nach St.Gallen, etwa die Hälfte mit dem öffentlichen Verkehr. Entsprechend ist das Zusammenspiel zwischen Fernverkehr (zu Zentren wie Zürich oder Winterthur), S-Bahn (für den Agglomerationsverkehr) und lokalen Verbindungen (VBSG, Postauto) gerade in den Stosszeiten am Morgen bzw. Abend ein entscheidender Faktor, ob St.Gallen als Wohn- und Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt. Die Wahl des Wohn- und Arbeitsstandorts ist nicht nur Zufall

Christoph Solenthaler Präsident HEV Stadt St. Gallen

Die Wahl eines Wohnstandorts ist vielseitig und von unterschiedlichsten Motiven geprägt. Amors Pfeil kann ein wesentlicher Treiber für die Wahl eines Wohnorts sein. Genauso spielen aber auch sachliche Überlegungen eine Rolle. Weit oben auf der Prioritätenliste steht bei einer Wahl des Wohnstandorts der Arbeitsweg. Und dieser sollte von Tür zu Tür je Weg nie länger als 90 Minuten dauern. Denn wer täglich pendelt, verliert wertvolle Freizeit und damit Lebensqualität. Arbeitsplätze werden nur dort geschaffen, wo Mitarbeitende von ihrem Wohnort aus eine gute Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes auf Sicher haben. Dass das Bevölkerungswachstum in der Stadt St. Gallen – notabene als einzige Schweizer Stadt – gerade eine kleine Eiszeit erlebt, hat in den vergangenen Wochen sogar in- und ausländische Medien bewogen, Ursachen dieser Stagnation zu ergründen. Der HEV hat an dieser Stelle bereits das Horten von Steuern auf Vorrat oder die anhaltende Parkplatz-Beseitigung als mögliche Ursachen identifiziert, welche der Attraktivität von St. Gallen einen Bärendienst erweisen. Doch auch bei der Versorgung mit öffentlichem Verkehr könnte die Stadt ihre Standortfaktoren weiter optimieren, ohne das bestehende Angebot auszubauen.

Optimierter Fernverkehr, S-Bahn-Netz mit Potential In den vergangenen Jahren ist es durchaus gelungen, dass Verbindungen zu umliegenden Zentren – insbe-

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sondere Zürich, Romanshorn oder München – im Fernverkehr verbessert werden. Die Fahrzeit von St. Gallen nach Zürich liegt bei einzelnen Verbindungen nun bei einer guten Stunde. Was im Fernverkehr löblich ist, fehlt bei der Feinverteilung in der Stadt. Knoten der S-Bahn zählen in anderen Schweizer Städten zu den Treibern der wirtschaftlichen Entwicklung. In St. Gallen sind sie mit dem teuren S-Bahn-Konzept des Kantons nur leicht verbessert (St. Fiden) oder klar abgewertet (Winkeln, Bruggen, Haggen) worden. Wo innert weniger Minuten doppelt Züge halten, dafür für den Rest der Stunde kein Anschluss bleibt, fällt ein Umsteigen schwer. Beim städtischen S-Bahn-Netz hätte der Stadtrat also gewichtige Hebel, die Standortattraktivität aktiver zu gestalten.

Schlechter Anschluss zu Stosszeiten Wer sich die Mühe nimmt, die Fahrzeiten zu den abendlichen Stosszeiten zu messen, wird feststellen, dass die Abstimmung zwischen Fernverkehr und den Verkehrsbetrieben der Stadt (VBSG) ebenfalls Potential hat. Busse fahren exakt dann los, wenn Fernverkehrszüge im Hauptbahnhof einfahren. Andere Verbindungen bieten nur gerade wenige Minuten Umsteigezeit, was im Gedränge des Feierabends kaum zu schaffen ist. Es entstehen in der Folge Wartezeiten von 10 bis über 20 Minuten. Vorteile aus dem beschleunigten Fernverkehr gehen sogleich wieder verloren. Die Stadt kegelt sich damit für berufstätige Pendlerinnen und Pendler als Wohnstandort selber aus dem Spiel... ausser Amors Pfeil sorgt doch noch für die lebenslange Bindung.

April | 2017


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«Gärten & mehr» – Faszination und Begeisterung für Wasser im Garten

Mehr Badespass im eigenen Biopool oder Schwimmteich! Biopools und Schwimmteiche begeistern nicht nur Badenixen und sorgen als naturnahe Alternative zu normalen Pools für Erfrischung und Spass ganz ohne Chemie und rote Augen. Die beiden Partnerunternehmen von «Gärten & mehr» – die Germann Gartenbau AG Toggenburg-Fürstenland in Bazenheid und die Klaus Gartenbau GmbH Fürstenland-St. Gallen in Flawil laden bereits zum 6. Biopool- und Schwimmteichtag ein. Die erfahrenen Garten- und Schwimmteichspezialisten zeigen am Samstagvormittag, 20. Mai 2017, vor Ort, worauf es bei der Planung und Realisierung von Biopools und Schwimmteichen ankommt, damit der Badespass im eigenen Garten Wirklichkeit werden kann. Der «Wassertag» startet um 09.00 Uhr in Bazenheid. Nach dem geführten Besuch von 4 bis 5 realisierten Projekten endet der Vormittag mit einem kleinen Imbiss.

Der nächste Sommer kann kommen – mit einem eigenen Biopool oder Schwimmteich!

Anmeldung, Bilder von Referenzprojekten und swissteich-Katalog unter www.germann-gärten.ch.


Stadtverband

H E V

Wasserpreise nagen am Portemonnaie der Stadtsanktgaller

Da hatte es Gallus noch gut Die Stadt St. Gallen verrechnet so viel für den Kubikmeter Wasser, wie keine andere Stadt der Schweiz. Selbst in Zürich oder Neuchâtel gibt es das kühle Nass um fast einen Franken günstiger pro Kubikmeter. Maroden Leitungen, Zusatzkosten fürs Pumpen und ein überdimensioniertes Seewasserwerk – die Gründe für den hohen Wasserpreis in St. Gallen sind vielschichtig.

Teurere Aufbereitung von Seewasser, günstigeres Quellwasser

Remo Daguati Geschäftsführer HEV Kanton und Stadt St. Gallen

Die Stadt St.Gallen verrechnet bei den alljährlichen Erhebungen des Preisüberwachers im Vergleich mit anderen Städten und dem näheren Umfeld den höchsten Wasserpreis. Im schweizerischen Städtevergleich führt sie mit CHF 2.66 für den Kubikmeter Wasser die Tabelle klar an. Dass die Aufbereitung von Seewasser auch günstiger geht, zeigt ein Vergleich mit Zürich oder Neuchâtel. In Zürich kostet der Kubikmeter Wasser durchschnittlich CHF 1.86, in Neuchâtel kostet der Kubikmeter CHF 1.88. Viele umliegenden Gemeinden nutzen günstigeres Quellwasser, was sich positiv auf den Preis auswirkt. Gossau beispielsweise verlangt für den Kubikmeter nur CHF 2.-, Abtwil CHF 1.70. Preise, von denen St. Galler nur träumen können.

pumpen in die unterschiedlichen Höhenlagen der Stadt zu weiteren Mehrkosten. Die Stadt tut gut daran, wenn sie aus den Analysen des Preisüberwachers richtungsweisende Schlüsse zur Senkung von Kosten bei der Wasserversorgung zieht.

Ihre Meinung zählt! Teilen Sie uns Ihre Meinung mit zum höchsten Wasserpreis aller Schweizer Städte. Nutzen Sie dafür die Online-Umfrage auf unserer Facebook-Seite oder den angegebenen Direktlink! ❍ ❍ ❍ ❍

Das St.Galler Wasser schmeckt dafür umso besser! Der Stadtrat sollte handeln, die Preise müssen runter. Die Aufbereitung von Seewasser ist aufwändiger. Daher lassen sich die Mehrkosten begründen. Mir egal.

Marode Wasserleitungen Dass das Leitungssystem in der Stadt St. Gallen an einigen Stellen saniert werden muss, haben im vergangenen Winter zahlreiche Rohrbrüche veranschaulicht. Entsprechend wurden durch die Stadt bereits mehrere Kilometer Leitungen ersetzt. Gar soviele, dass das Stadtparlament an der März-Sitzung mit Zähneknirschen Zusatzmittel für einen weit überzogenenen Rahmenkredit sprechen musste. Nach Abschluss sämtlicher Sanierungen bleibt zu hoffen, dass sich der Effort kostensenkend auf den Wasserpreis auswirkt.

Überdimensioniertes Wasserwerk Bei der Konzeption des 1998 in Betrieb genommenen Seewasserwerks in Frasnacht ging man von einer wachsenden Bevölkerung aus. Während der Rest der Schweiz wächst, stagniert in der Stadt St. Gallen jedoch die Bevölkerung. Auch ein prognostizierter Mehrverbrauch von Wasser ist nicht eingetreten, technologische Entwicklungen haben gar zu einer Reduktion des Wasserverbrauchs geführt. Das Wasserwerk wird in der Summe nur zu einem Bruchteil seiner Kapazitäten ausgelastet. Die Fixkosten für das überdimensionierte Seewasserwerk schröpfen entsprechend das Portemonnaie der Stadtbewohner. Schliesslich fürht auch noch das Hoch-

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https://umfrage.fbapp.io/ wasserkosten-in-der-stadt-st-gallen

Neuer Leitfaden «Tiere in Haus und Garten» Wie facettenreich das Leben am Haus und im Garten ist, zeigt der neue Leitfaden der Stadt St. Gallen. Ob Mauersegler, Igel, Feuersalamander oder Bienen – eine grosse Vielfalt an Tierarten lebt in unseren Gärten, unter den Dächern oder an der Fassade. Der neue Leitfaden stellt die tierischen Mitbewohner vor und gibt Informationen und Tipps, worauf bei der Gartengestaltung oder beim Bau geachtet werden sollte. Die Broschüre «Tiere in Haus und Garten» kann kostenlos im Kundenzentrum für Energie- und Umweltfragen an der Vadianstrasse 8 bezogen oder beim Amt für Umwelt und Energie, Tel. 071 224 56 76, umwelt.energie@ stadt.sg.ch bestellt werden. Für den direkten Download nutzen Sie unseren QR-Code:

April | 2017


Verwaltungs AG

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Verwaltungs AG

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Immobiliendienstleistungen aus einer Hand am Stand der HEV Verwaltungs AG Die 19. Immo Messe Schweiz öffnete vom 24. – 26. März 2017 ihre Tore auf dem Olma Areal in St. Gallen und zog zahlreiche immobilieninteressierte Besucherinnen undMesse Besucher an. Am Messestand Immo Schweiz der HEV Verwaltungs AG verschmelzten Tradition und Moderne. Immobiliendienstleistungen

aus einer Hand am Stand der HEV Verwaltungs AG

Die 19. Immo Messe Schweiz öffnete vom 24. - 26. März 2017 ihre Tore auf dem Olma Areal in St. Gallen und zog zahlreiche immobilieninteressierte Besucherinnen und Besucher an. Am Messestand der HEV Verwaltungs AG verschmelzten Tradition und Moderne. Die 19. Immo Messe verzeichnete rund 15‘000 Besucherinnen und Besucher, welche sich rund um die Themen Immobilien, Bau und Renovation informierten. Der Messestand der HEV Verwaltungs AG zeigte sich dieses Jahr in frischem und modernem Design und lies bewährte Immobilientradition mit Innovation verschmelzen. Der Messeauftritt ist eines von vielen Vermarktungsinstrumenten, von welchem Kunden der HEV Verwaltungs AG profitieren. Die am Messestand ausgestellten Verkaufsobjekte genossen auch dieses Jahr eine hohe Beachtung. Doch nicht nur der Immobilienverkauf war ein beliebtes Gesprächsthema, auch die Fachleute aus den Bereichen Immobilienbewirtschaftung, -schätzung und -vermietung sowie der Rechtsberatung standen den Besucherinnen und Besucher mit Rat und Tat zur Seite.

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Die 19. Immo Messe verzeichnete rund 15 000 Besucherinnen und Besucher, welche sich rund um die Themen Immobilien, Bau und Renovation informierten. Der Messestand der HEV Verwaltungs AG zeigte sich dieses Jahr in frischem und modernem Design und liess bewährte Immobilientradition mit Innovation verschmelzen.

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Der Messeauftritt ist eines von vielen Vermarktungsinstrumenten, von welchem Kunden der HEV Verwaltungs AG profitieren. Die am Messestand ausgestellten Verkaufsobjekte genossen auch dieses Jahr eine hohe Beachtung. Doch nicht nur der Immobilienverkauf war ein beliebtes Gesprächsthema, auch die Fachleute aus den Bereichen Immobilienbewirtschaftung, -schätzung und -vermietung sowie der Rechtsberatung standen den Besucherinnen und Besuchern mit Rat und Tat zur Seite.

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Immobilienservice einer Immobilienservice ausaus einer HandHand

Rechtsberatung Wohnungsabnahmen

Kontakt Kontakt HEV HEV Verwaltungs Verwaltungs AG AG Poststrasse Poststrasse 10, 10 9001 St. Gallen 9001227 St. Gallen 071 42 42, info@hevsg.ch, www.hevsg.ch 071 227 42 42 info@hevsg.ch www.hevsg.ch

April | 2017


Verwaltungs AG

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Kantonalverband

Die besten Bilder zu Haus- und Grundeigentum

Fotowettbewerb: Gewinner für Kategorie «Winter» stehen fest Zum 100-jährigen Jubiläum im Jahr 2017 führt der HEV Kanton St.Gallen einen Fotowettbewerb durch. Gewinnerbilder werden im Jubiläumsjahr regelmässig den Titel des «St.Galler Hauseigentümers» zieren. Bilder können am Wettbewerb teilnehmen, sofern sie einen direkten oder thematischen Bezug zum Wohnen und der Nutzung von Grundeigentum haben. Wer die meisten Stimmen für sein Bild erhält, hat beste Chancen für eine Prämierung. Gewinnerbilder in der Kategorie «Winter» Erika und Stefan Ziegler haben mit dem Bild «Schneehaus» den 1. Preis in der Kategorie Winter gewonnen. Das Schneehaus wurde im eigenen Garten erstellt und zeigt, dass man im Winter sein Fondue auch draussen geniessen kann. Das Bild wird damit auch die Dezember-Ausgabe des St.Galler Hauseigentümers zieren. Katharina Schmidiger-Züger wurde für ihr Bild mit Blick über die Stadt Wil und den Alpstein im 2. Rang ausgezeichnet. Es zeigt das Siedlungsgebiet mit unterschiedlichsten Wohnformen sowie den Säntis, welcher für viele Wohn- und Hauseigentümer eine wichtiges Identitätsmerkmal ist. Das Bild wird damit zum Titelbild für die Jubiläumsschrift «100 Jahre HEV Kanton St.Gallen». Der 3. Preis geht an Irene Dorizzi Koller für ihr Bild «Die etwas anderen Schneemänner in Azmoos». Wer sein Einfamilienhaus mit solch originellen Schneeskulpturen bereichert, zeigt eindrücklich, wie man Heim und Garten im Winter verschönern kann.

Prämierung Kategorie Frühling per 31. Mai 2017

1. Rang: Erika und Stefan Ziegler.

Die Prämierung der Bilder der Kategorie «April» erfolgt bereits Ende Mai 2017. Daher möglichst rasch und fleissig Bilder hochladen von neu angelegten Gartenbeeten, Freizeitbauten im Garten, Frühlingsstimmungen rund ums Haus oder anderen Impressionen rund ums Wohnen.

Attraktive Preise Für die eingereichten Bilder gibt es die vier Kategorien «Frühling» (Blütenpracht im Garten usw.), «Sommer» (Gartenpool oder Wasserplausch etc.), «Herbst» (Tanzen im Laubhaufen, Abendstimmungen usw.) und «Winter» (Iglubauten oder Schneemänner etc.). Alle Bilder des Fotowettbewerbs können bewertet und in den sozialen Medien geteilt werden.

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Es winken für die Teilnehmenden attraktive Preise. Alle Bilder, die einen direkten oder thematischen Bezug zum Wohnen und der Nutzung von Grundeigentum haben, kommen in die engere Auswahl. Wer die meisten Stimmen für sein Bild erhält, hat beste Chancen für eine Prämierung. Es winken beim Wettbewerb folgende Preise:

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Kantonalverband

Für die besten drei Bilder über alle Kategorien (Prämierung erfolgt im Dezember 2017) sind die Preise in bar: • 1. Preis: Fr. 2000.– • 2. Preis: Fr. 1000.– • 3. Preis: Fr. 0500.–

Für die Kategoriensieger je Jahreszeit sind die Preise in bar: • • •

1. Preis: Fr. 1000.–, Bild erscheint zudem als Titelbild im St.Galler Hauseigentümer 2. Preis: Waren-Gutschein im Wert von Fr. 400.– 3. Preis: Waren-Gutschein im Wert von Fr. 100.–

Wir freuen uns über Ihre rege Teilnahme während unserem Jubiläumsjahr!

Link zum Fotowettbewerb: http://fotowettbewerb.hev-sg.ch

2. Rang Katharina Schmidiger-Züger.

3. Rang Irene Doritzi-Koller.

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Seit mehr als 20 Jahren stellt das Unternehmen in Ellikon an der Thur Insektenschutz-Produkte her, deren ausgereifte und begeisternde Technik Wohnräume frei von Insekten hält. Wir Menschen lieben helle, luftige Räume – Licht und Luft bedeuten Leben. Aber nicht jedes Lebewesen wollen wir auch in unseren Wohnungen haben. Gegen ungebetene Gäste wie Fliegen, Wespen, Stechmücken hilft am besten ein Insektenschutzgitter. Die Rutschmann AG bietet für beinahe jede Einbausituation eine perfekte Lösung und ist für den nachträglichen Einbau optimal geeignet, egal ob in Wohnungen, Einfamilienhäusern oder Industrie-/Gewerberäumen. Insektenschutzgitter nach Mass speziell auf die Kun-

denbedürfnisse angefertigt. Vom einfachen Spannrahmen über das bekannte Rollo, die Pendeltüre, die Schiebeanlage bis hin zum Elektrorollo, selbst Spezialformen können wir für unsere individuellen Kundenanliegen fertigen und montieren. Dank unserem Transpatec-Gewebe können wir eine wesentlich bessere Luft- und Lichtdurchlässigkeit gegenüber den herkömmlichen Insektenschutzgeweben garantieren. Unser kompetenter Aussendienst berät Sie gerne unverbindlich vor Ort und unsere Fachleute montieren, nach kurzer Produktionszeit, das überzeugende System in der ganzen Deutschschweiz. Sie werden feststellen, dass Ihnen unsere Produkte einen ruhigen Schlaf bei offenem Fenster, frische Luft und das beruhigende Gefühl geben, etwas Gutes für Ihr Wohlbefinden und die Gesundheit Ihrer Familie getan zu haben. Zögern Sie nicht - kontaktieren Sie unseren fachkundigen Innendienst telefonisch oder besuchen Sie unsere über 250m2 grosse Ausstellung an unserem Geschäftssitz in Ellikon an der Thur.

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Rechtsdienst

Mitgliederdienstleistungen Greifen Sie erst zum Telefon, wenn Sie die Antwort auf der Homepage des Kantonalverbands nicht selber finden! Gewisse Fragen werden in der Rechtsberatung häufig gestellt. Darauf gibt es, als neue Dienstleistung des HEV Kanton St.Gallen, auch online Auskunft. Prüfen Sie deshalb zunächst auf der Homepage, ob Ihr Problem zu diesen Fragen gehört unter www.hev-sg.ch/hev-ratgeber/hev-ratgeber-fuer-mitglieder/

Alttoggenburg, Neu- und Ober­toggenburg Thomas Döbeli, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder, zoller & partner ImmobilienManagement AG, Wattwil, Tel. 071 987 11 99 sowie Benno Zoller, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder Guido Zehnder, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder, zoller & partner ImmobilienManagement AG, Tel. 071 929 50 50, erteilen telefonische Auskünfte an Sektionsmitglieder täglich von 08.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 17.30 Uhr, Besprechungen nach Voranmeldung. Degersheim, Goldach Diese Sektionen basieren auf dem Rechtsdienst der kantonalen HEV-Geschäftsstelle in St.Gallen Lic.iur. Cyrill Zumbühl, HEV-Geschäftsstelle, berät in Rechtsfragen und erteilt telefonische Rechtsauskünfte an Sektionsmitglieder Montag – Freitag von 09.00 – 11.45 Uhr unter 071 227 42 44. Besprechungen nach Vereinbarung. Gossau, Flawil Rechtsanwalt Dr. Martin Looser, Küng Rechtsanwälte & Notare AG Haldenstrasse 10, 9200 Gossau, Tel. 071 380 07 50 looser@kueng-law.ch erteilt Rechtsauskünfte an Sektionsmitglieder täglich von 08.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 17.00 Uhr Linthgebiet Für Fragen rund um das Thema Immobilien und Eigentum erteilt Conny Meier, Geschäftsstelle HEV Linthgebiet, täglich von 08.30 – 11.30 Uhr unter 055 220 59 54 (info@hev-linthgebiet.ch) Auskunft. Besprechungen nach Vereinbarung.

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Mittelrheintal Mirjam Oehler berät Sie in Rechtsfragen und gibt Ihnen gerne täglich zwischen 09.00 – 11.00 Uhr Auskünfte unter Tel. 071 720 14 90 oder Tel. 079 600 43 29. Oberrheintal Auskünfte erteilt: Hauseigentümerverband Oberrheintal Roger Stieger c/o RT Immobilien Treuhand AG Elsenackerstrasse 19 Postfach 441 9450 Altstätten Tel. +41 71 757 11 20 Fax +41 71 757 11 29 roger.stieger@rtag.ch Rheineck/Thal Urs Huser, c/o Huser Immobilien AG Hauptstrasse 22 9422 Staad Tel. 071 855 32 33, Fax 071 855 32 31, info@hev-rheineck-thal.ch, erteilt Rechtsauskünfte an Sektionsmitglieder täglich von 08.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 17.00 Uhr. Besprechungen nach Vereinbarung. Rorschach Das Sekretariat des HEV Rorschach erteilt täglich von 09.00 – 11.00 Uhr unter 071 841 11 64 Rechtsauskünfte an Sektionsmitglieder. Für spezielle Fragen steht Rechtsanwalt lic. iur. HSG, Reto Diggelmann zur Verfügung. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden an info@hev-rorschach.ch Besprechungen nach Vereinbarung. Sarganserland Dr. iur. Jakob Rhyner St. Gallerstrasse 46, Haus am See 9470 Buchs Telefon Geschäft 081 750 02 80 Besprechungszeiten: Montag – Donnerstag, 14.00 – 17.00 Uhr

St. Gallen Lic.iur. Cyrill Zumbühl, HEV-Geschäftsstelle, berät in Rechtsfragen und erteilt telefonische Rechtsauskünfte an Sektionsmitglieder Montag – Freitag , von 09.00 – 11.45 Uhr unter 071 227 42 44. Besprechungen nach Vereinbarung. St. Margrethen Auskünfte erteilt: Andreas Friedli pat. Rechtsagent und Grundbuchverwalter, A Friedli Immobilien, Heldsbergstrasse 20 9430 St. Margrethen Tel. 079 422 31 43 info@afriedli-immobilien.ch Uzwil Andreas Gantenbein, Liegenschaftsverwalter, Sekretariat HEV Uzwil, Sternenstrasse 4, Uzwil, Tel. 071 951 66 77, erteilt telefonische Auskünfte an Sektionsmitglieder täglich von 16.00 – 17.30 Uhr. Besprechungen nach Vereinbarung Werdenberg Dr. iur. Jakob Rhyner, Rechtsanwalt, St.Gallerstrasse 46/ Haus am See 9470 Buchs, Tel. 081 750 02 80, erteilt telefonische Auskünfte von Montag bis Donnerstag, 14.00 – 17.00 Uhr Besprechungen nach Vereinbarung. Wil Barbara Nadler, Juristin Geschäftsstelle c/o Credor AG Wil, telefonische Rechtsauskünfte werden erteilt von 9.00 Uhr – 11.30 Uhr, Fragen können auch per E-mail gestellt werden Besprechungen nach Vereinbarung Tel. +41 71 914 71 75 Fax +41 71 914 71 79 info@hev-wil.ch, www.hev-wil.ch

April | 2017


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Sektionen

Sektionen

Alttoggenburg Degersheim Flawil Goldach Gossau Linthgebiet Mittelrheintal Neu- und Obertoggenburg Oberrheintal Rheineck/Thal Rorschach Sarganserland St.Gallen St.Margrethen Uzwil Werdenberg Wil

Alttoggenburg Geschäftsstelle c/o Zoller & partner Immobilien-Management AG Bahnhofstrasse 32, 9630 Wattwil Tel. 071 987 11 99, Fax 071 987 11 90 Degersheim Werner Britt, Präsident Tal 653, 9113 Degersheim Tel. 071 372 89 15 G werner.britt@sgkb.ch Flawil Stefan Eggenberger, Präsident Degersheimerstrasse 33, 9230 Flawil Telefon +41 71 228 68 24 stefan.eggenberger@bilfinger.com www.hev-flawil.ch Goldach Ruben Bischofberger, Präsident Mittlerhof 7, 9033 Untereggen Tel. 071 860 00 08 info@hev-goldach.ch Gossau Martin Looser, Präsident Küng Rechtsanwälte Haldenstrasse 10, 9200 Gossau Tel. 071 380 07 50 looser@kueng-law.ch Linthgebiet Sekretariat HEV Linthgebiet Halsgasse 25, 8640 Rapperswil Tel. 055 220 59 59 Fax 055 220 59 58 info@hev-linthgebiet.ch

Oberrheintal Daniel Fischlin, Präsident Elsenackerstrasse 19, Postfach 441 9450 Altstätten Tel. 071 757 11 20 info@hev-oberrheintal.ch www.hev-oberrheintal.ch

St. Margrethen Andreas Friedli, Präsident c/o A Friedli Immobilien Heldsbergstrasse 20 9430 St. Margrethen Mobile 079 422 31 43 info@afriedli-immobilien.ch

Rheineck/Thal Sekretariat HEV Rheineck/Thal Urs Huser, c/o Huser Immobilien AG Hauptstrasse 22, 9422 Staad Tel. 071 855 32 32 Fax 071 855 32 31 info@hev-rheineck-thal.ch

Uzwil Sekretariat HEV Uzwil und Umgebung Sternenstrasse 4 9240 Uzwil Tel. 071 951 66 77 G

Rorschach Christine Lona, Sekretariat Hafenzentrum 9401 Rorschach Tel. 071 841 11 64 Fax 071 841 11 65 info@hev-rorschach.ch www.hev-rorschach.ch

Mittelrheintal Christian Häle, Sekretariat c/o Sonnenbau Dienstleistungen AG Moosstrasse 1, 9444 Diepoldsau Tel. 071 737 90 70 G

Sarganserland Geschäftsstelle HEV Sarganserland c/o HEV Verwaltungs AG Kirchgasse 5, 9470 Buchs Tel. 081 566 77 88 Fax. 081 566 77 89 buchs@hevsg.ch www.hev-sarganserland.ch

Neu- und Obertoggenburg Elmar Steiger, Präsident Berglistrasse 73b 9630 Wattwil Tel. 071 982 70 90 e.steiger@steiger-partner.ch

St. Gallen Geschäftsstelle HEV St.Gallen Poststrasse 10, 9001 St. Gallen Tel. 071 227 42 42, Fax 071 227 42 49 www.hev-stgallen.ch info@hev-stgallen.ch

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Werdenberg Geschäftsstelle HEV Werdenberg c/o HEV Verwaltungs AG Kirchgasse 5, 9470 Buchs Tel. 081 566 77 88 Fax. 081 566 77 89 buchs@hevsg.ch www.hev-werdenberg.ch Wil Marcel Mosimann, Präsident Geschäftsstelle HEV Wil und Umgebung c/o Credor AG Wil Barbara Nadler Railcenter, Säntisstrasse 2, 9500 Wil Tel. 071 914 71 75 Fax 071 914 71 79 www.hev-wil.ch Hauseigentümer-Verband (HEV) Kanton St. Gallen Poststrasse 10 Postfach, 9001 St. Gallen Tel. 071 227 42 42 Fax 071 227 42 49 www.hev-sg.ch, info@hev-sg.ch

April | 2017


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Veranstaltungshinweise

Veranstaltungshinweise HEV Kanton St.Gallen Montag, 19. Juni 2017 100. Jubiläums-Delegiertenversammlung, LOK Remise St.Gallen Anträge an die DV 2017 des Kantonalverbands Anträge von HEV-Sektionen sind dem Vorstand sechs Wochen vor der Versammlung einzureichen (Art. 11 Abs. 3 Statuten), also spätestens bis 8. Mai 2017.

Sektion Degersheim und Umgebung Hauptversammlung: Montag 22. Mai 2017 im Klosterhof Rössli, Magdenau-Wolfertswil

Sektion Goldach und Umgebung Frühlingsanlass: Mittwoch, 10. Mai 2017, Nachmittags, Ort: Besichtigung Geberit AG in Jona

Sektion Gossau und Umgebung Feierabendgespräch: Dienstag, 23. Mai 2017 (Einladung mit Ort und Zeit folgt noch) Jubiläumsanlass 100 Jahre HEV Gossau: Samstag, 10. Juni 2017, Walter Zoo Gossau (ab ca. 10:00 Uhr: Bitte separate Einladung beachten)

Sektion Linthgebiet Hauptversammlung: Dienstag, 2. Mai 2017, Kath. Kirchgemeindehaus in Jona

Sektion Sarganserland

Sektion Uzwil und Umgebung

Hauptversammlung: Dienstag 2. Mai 2017, 19:00 Uhr, Restaurant Gonzen Bergwerk, Vild 17, 7320 Sargans

101. ordentliche Hauptversammlung vom HEV Uzwil: Mittwoch, 10. Mai 2017, 19:00 Uhr, Gemeindesaal Uzwil

Sektion St.Gallen

Herbstausflug mit Nachtessen, Freitag, 15. September 2017, ab 13:00 Uhr

HEV-Info-Treff bei der acrevis Bank AG, St.Gallen: Mittwoch, 14. Juni 2017, 17.15 Uhr 124. Mitgliederversammlung: Montag, 29. Mai 2017, ab 17.00 Uhr, OLMA Messen St.Gallen

Sektion St.Margrethen

Sektion Wil und Umgebung 99. Hauptversammlung: Mittwoch, 3. Mai 2017, ab 18.00 Uhr, Stadtsaal Wil

Sektion Oberrheintal

Hauptversammlung: Dienstag, 2. Mai 2017, 18.30 Uhr, Rheinausaal, St.Margrethen

Anlass vom 23. August 2017: Besichtigung des neuen Feuerwehrdepots (Sicherheitsverbund Region Wil) an der Bronschhoferstrasse in Wil, ab 17.30 Uhr

Hauptversammlung: Samstag 6. Mai 2017, 15.00 Uhr, im Zelt der Rhema, Altstätten

Herbstanlass: Dienstag, 10. Oktober 2017, 16.00 Uhr, Betriebsbesichtigung

100 Jahre HEV Wil und Umgebung: Freitag, 10. November 2017, Stadtsaal Wil

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April | 2017


Veranstaltungshinweise

Kurse des HEV Institut in St. Gallen Verwaltung von Stockwerkeigentum – Vertiefungsmodul 1

Verwaltung von Stockwerkeigentum – Vertiefungsmodul 2

Mittwoch, 21. Juni 2017, 13.30–16.30 Uhr, Hotel Einstein, St.Gallen

Dienstag, 27. Juni 2017, 13.30–16.30 Uhr, Hotel Einstein, St.Gallen

Preis p.P.: Fr. 195.– Mitglieder 225.– Nichtmitglieder Preis Ehepaar: Fr. 345.– Mitglieder 410.– Nichtmitglieder

Preis p.P.: Fr. 195.– Mitglieder 225.– Nichtmitglieder Preis Ehepaar: Fr. 345.– Mitglieder 410.– Nichtmitglieder

Themen: Die Jahresrechnung (Kostenverteilung, Revision, Inkasso und Betreibung), die Organe der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Revisoren, Delegierte, usw.), die korrekte Beschlussfassung, das Reglement und die Hausordnung.

Themen: Die Berechnung und Änderung von Wertquoten, die Unterscheidung von gemeinschaftlichen Teilen und dem Sonderrecht, die Mängelbehebung, der Erneuerungsfonds. Zielpublikum sind Personen, welche sich mit Stockwerkeigentum bereits auskennen (z.B. durch Besuch des Basismoduls), allenfalls selber Stockwerkeigentum verwalten und sich mit den vier Themen vertieft auseinandersetzen möchten.

Anmeldung und weitere Informationen unter: http://www.hev-schweiz.ch/kurse/ stockwerkeigentum/verwaltung-vertiefung-1/oder E-Mail: info@hev-schweiz.ch

Anmeldung und weitere Informationen unter: http://www.hev-schweiz.ch/kurse/ stockwerkeigentum/verwaltung-vertiefung-2/oder E-Mail: info@hev-schweiz.ch

April | 2017

Nebenkosten – Heizkosten Dienstag, 23. Mai 2017, 17.30 – 20.30 Uhr, Hotel Einstein, St.Gallen Preis p.P.: Fr. 195.– Mitglieder 225.– Nichtmitglieder Preis Ehepaar: Fr. 345.– Mitglieder 410.– Nichtmitglieder Themen: Welche Nebenkosten dürfen neben dem Mietzins separat verrechnet werden? Wie muss der Mietvertrag diesbezüglich ausgestaltet sein? Was für Zahlungsarten gibt es? Wie werden die Kosten verteilt? Was für Anforderungen werden an eine Abrechnung gestellt? Wie wird eine Betriebskostenabrechnung eingeführt? Wie warm muss ein Mietobjekt geheizt werden? Was gehört in eine Heizund Warmwasserkostenabrechnung? Wie werden Heiz- und Warmwasserkosten auf die Mieter verteilt? Anmeldung und weitere Informationen unter: http://www.hev-schweiz.ch/kurse/ vermieten-verwalten/nebenkosten-heizkosten/oder E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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Eine gute WC-Spülung dauert 4 Sekunden Die Ursache für Störungen im Toilettenspülsystem und einer schwachen Ausspülung, rührt von Ablagerungen in den nicht sichtbaren Bereichen der Keramik und des Spülkastens. Man ärgert sich bei jedem Spülgang ab der schwachen Spülung und hatte schon einige Reparatur- oder Spüleinsätze vom Sanitär und Kanalreiniger. Eine durch Kalk auftretende Fehlfunktion der WC-Anlage kann oft auch trotz fachmännischer Unterstützung nicht nachhaltig behoben werde.

Machen Sie den Test Betätigen Sie die Spülung mit der grossen Spültaste. Stoppen Sie die Zeit von der Spülauslösung bis sich der Spülkasten komplett entleert hat. Hat es länger als 4 Sekunden gedauert? Beobachten Sie das Spülbild, ob die beiden Spülverläufe sich vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen.

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