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Akzente
Melatonin & Co. Es rächt sich stets, wenn zwischen
Abs. 3 VO 1924/2006. Eingenommen
der mit dem Erlass einer Regelung
werden sollen zwischen 0,5 und 1 mg
verfolgten Vision und der Realität
Melatonin, kurz vor dem Schlafenge-
im Vollzug keine Brücke gebaut wird.
hen. Die EFSA überzeugte insbeson-
In Bälde wird die COMMISSION
dere eine Metaanalyse über kontrol-
REGULATION (EU) No […] estab-
lierte Interventionsstudien an Men-
lishing a list of permitted health
schen (EFSA Journal 2010; 8(2):1467
claims made on foods, other than
und 2011; 9(6):2241). Die EFSA kann
those referring to the reduction of dis-
hierfür nicht gescholten werden;
ease risk and to children’s develop-
nicht das Assessment ist fehlerhaft,
ment and health veröffentlicht, mit
sondern das Management. Den Prüf-
222 (von ca. 44 000 gemeldeten) ge-
verfahren ist kein juristisches Innehal-
sundheitsbezogenen Angaben. Die
ten eigen über das Ob und die Not-
Europäische Kommission hatte dies
wendigkeit des Tuns. Fälle wie der des
schon hinausposaunt (Pressemittei-
Melatonins sind ein nicht hinnehm-
lung IP/11/1460), als die Mitglied-
barer Systembruch. Bekannt ist, dass
staaten ihre Beratung noch gar nicht
Deutschland in den Beratungen insis-
abgeschlossen hatten. Auf der Liste
tierte, dass für Arzneimittel keine
zugelassener Health Claims finden
Health Claims nach der VO 1924/2006
sich auch solche für Stoffe, die wegen
zugelassen werden dürften. Es dürfte
ihrer pharmakologischen Wirkung
aber wenig helfen, dass in den Er-
den Arzneimitteln zugerechnet wer-
wägungsgründen nun den Mitglied-
den, wie Melatonin. Dies ist ein kör-
staaten ein (Prüf-)Vorbehalt einge-
pereigenes Hormon, das in der Zirbel-
räumt wird. Die Erwägungsgründe
drüse von Wirbeltieren und Menschen
einer VO können zur Auslegung
gebildet wird und u. a. das Schlaf-/
einer Norm herangezogen werden
Wachverhalten beeinflusst; ob dieser
(EuGH C-348-04, Slg. 2007, I-3391,
Wirkung wird der Stoff als Arzneimit-
Rn 51 – Boehringer Ingelheim), aber
tel eingestuft (Meyer/Streinz, Kom-
nicht gegen den Wortlaut des Norm-
mentar BasisVO 178/2002 mit Rspr.
gebots („Du darfst werben“).
Nachw.). Die Gemeinschaftsliste sieht zwei Claims für Melatonin vor: (1) „Melatonin contributes to the alleviation of subjective feelings of jet lag” und (2) „Melatonin contributes to
Presse
the reduction of time taken to fall asleep”. Der Erste wundert übrigens schon deshalb, sind doch „subjektive Gefühle” wohl eher ein Fall eines unspezifischen Claims nach Art. 10
DLR | Januar 2012
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Alfred Hagen Meyer
Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer Herausgeber DLR meyer.rechtsanwälte
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