Melatonin & Co.

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Akzente

Melatonin & Co. Es rächt sich stets, wenn zwischen

Abs. 3 VO 1924/2006. Eingenommen

der mit dem Erlass einer Regelung

werden sollen zwischen 0,5 und 1 mg

verfolgten Vision und der Realität

Melatonin, kurz vor dem Schlafenge-

im Vollzug keine Brücke gebaut wird.

hen. Die EFSA überzeugte insbeson-

In Bälde wird die COMMISSION

dere eine Metaanalyse über kontrol-

REGULATION (EU) No […] estab-

lierte Interventionsstudien an Men-

lishing a list of permitted health

schen (EFSA Journal 2010; 8(2):1467

claims made on foods, other than

und 2011; 9(6):2241). Die EFSA kann

those referring to the reduction of dis-

hierfür nicht gescholten werden;

ease risk and to children’s develop-

nicht das Assessment ist fehlerhaft,

ment and health veröffentlicht, mit

sondern das Management. Den Prüf-

222 (von ca. 44 000 gemeldeten) ge-

verfahren ist kein juristisches Innehal-

sundheitsbezogenen Angaben. Die

ten eigen über das Ob und die Not-

Europäische Kommission hatte dies

wendigkeit des Tuns. Fälle wie der des

schon hinausposaunt (Pressemittei-

Melatonins sind ein nicht hinnehm-

lung IP/11/1460), als die Mitglied-

barer Systembruch. Bekannt ist, dass

staaten ihre Beratung noch gar nicht

Deutschland in den Beratungen insis-

abgeschlossen hatten. Auf der Liste

tierte, dass für Arzneimittel keine

zugelassener Health Claims finden

Health Claims nach der VO 1924/2006

sich auch solche für Stoffe, die wegen

zugelassen werden dürften. Es dürfte

ihrer pharmakologischen Wirkung

aber wenig helfen, dass in den Er-

den Arzneimitteln zugerechnet wer-

wägungsgründen nun den Mitglied-

den, wie Melatonin. Dies ist ein kör-

staaten ein (Prüf-)Vorbehalt einge-

pereigenes Hormon, das in der Zirbel-

räumt wird. Die Erwägungsgründe

drüse von Wirbeltieren und Menschen

einer VO können zur Auslegung

gebildet wird und u. a. das Schlaf-/

einer Norm herangezogen werden

Wachverhalten beeinflusst; ob dieser

(EuGH C-348-04, Slg. 2007, I-3391,

Wirkung wird der Stoff als Arzneimit-

Rn 51 – Boehringer Ingelheim), aber

tel eingestuft (Meyer/Streinz, Kom-

nicht gegen den Wortlaut des Norm-

mentar BasisVO 178/2002 mit Rspr.

gebots („Du darfst werben“).

Nachw.). Die Gemeinschaftsliste sieht zwei Claims für Melatonin vor: (1) „Melatonin contributes to the alleviation of subjective feelings of jet lag” und (2) „Melatonin contributes to

Presse

the reduction of time taken to fall asleep”. Der Erste wundert übrigens schon deshalb, sind doch „subjektive Gefühle” wohl eher ein Fall eines unspezifischen Claims nach Art. 10

DLR | Januar 2012

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Alfred Hagen Meyer

Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer Herausgeber DLR meyer.rechtsanwälte

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