Hygiene nicht übertreiben

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5. Oktober 2012

Presse

Christoph Murmann /lz 40-12

Branchen-Prominenz gründet einen Verein Berlin. Der Vorstand des neu gegründeten Vereins „Die Lebensmittelwirtschaft“ e.V. ist sehr prominent besetzt: Neben Gerhard Berssenbrügge (Nestlé) als Vorsitzendem (lz 39-12) gehören ihm Wolfgang Heer (Südzucker), Markus Mosa (Edeka) und Friedhelm Dornseifer (Dornseifer) als Vertreter der Verbände BVE, BLL, HDE und BVL an. Den Jahresetat von 1 Mio. Euro finanzieren Handel und Industrie gemeinsam. Ziel ist laut Satzung, „zur Versachlichung und Klarstellung verbraucherrelevanter Themen rund um Lebensmittel und Ernährung“ beizutragen. Eine ähnliche Aufgabe stellt sich für Christoph Minhoff, der am 1. Oktober die Hauptgeschäftsführung von BVE und BLL übernommen hat. Sein Vorgänger, Matthias Horst, beendet seine aktive Tätigkeit am 1. Dezember. Mur/lz 40-12

Alnatura beendet Streit um Werbung Kassel. Die Alnatura Produktions- und Handels GmbH im südhessischen Birkenbach hat einen jahrelangen Rechtsstreit um ihre Werbeaussage „Ohne Gentechnik, weil Bio“ mit einem Vergleich beendet. Die Überwachungsbehörde des Kreises Darmstadt-Dieburg hatte bemängelt, die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ sei irreführend und rechtlich nur ohne Zusatz erlaubt. Vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einigten sich die Kontrahenten vorige Woche darauf, dass Alnatura seine Werbung Ende nächsten Jahres umstellt: Ab 2014 lautet die Botschaft: „Bio-Recht schließt den Einsatz von Gentechnik bei BioLebensmitteln aus.“ Diese Formulierung will die Lebensmittelkontrolle dann tolerieren. lz 40-12

RECHT

Lebensmittel Zeitung

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Hygiene nicht übertreiben Rücklegesperre in Backshops nicht nötig – Riesenerfolg für SB-Theken München. Backshops müssen das mögliche Zurücklegen angefasster Ware durch Verbraucher nicht durch technische Einrichtungen unmöglich machen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München betrifft zahllose Selbstbedienungstheken in Handel und Gastronomie. Das Verwaltungsgericht (VG) hob zwei Bescheide von Überwachungsbehörden gegen die Betreiber von Backshops auf. Berufung ist zugelassen. Die Lebensmittelkontrolle hatte das mögliche Zurücklegen der Ware und Anfassen der Ware durch den Verbraucher als unhygienisch kritisiert. Doch nun wurde von einem deutschen Gericht erstmals die Entscheidung des

Europäischen Gerichtshofs umgesetzt. Der hat vor einem Jahr klargestellt, dass allein die Möglichkeit, dass in Selbstbedienungstheken angebotene Brot- und Gebäckstücke durch Kunden infiziert werden könnten, nicht den Schluss erlaubt, diese Lebensmittel seien nicht genügend vor Kontamination geschützt (lz 41-11; Az.: C-382/10). Das Urteil ist für viele Lebensmittelanbieter von Bedeutung. Denn seit der Installation der ersten Selbstbedienungseinrichtungen für loses Brot vor rund 20 Jahren bis heute verlangen Lebensmittelkontrolle und Gesundheitsämter immer neue Nachbesserungen. Auch Gastronomie und Hotellerie sind davon betroffen. Hauptkritikpunkte der Behörden ist die denkbare Tröpfcheninfektion durch Anfassen oder Niesen.

Appetitlich: Das Münchner Urteil setzt überzogenen Hygieneanforderungen Grenzen, nicht nur für Brot, sondern für alle SB-Angebote.

In den letzten Jahren sähen sich die Betreiber von SB-Theken – gleich ob mit Brot, Süßigkeiten, Salat oder Gewürzen – zunehmend „überzogenen Hygieneanforderungen“ der Überwachungsbehörden ausgesetzt, sagt der Münchner Rechtsanwalt Markus Kraus, der das Verfahren vor dem VG München und dem EuGH geführt hat.

F O TO : B E R T B O S T E L M A N N

LZ 40

Neue Hindernisse drohen der Branche vom Deutschen Institut für Normung. Die dort gegenwärtig beratene DIN-Norm „Lebensmittelhygiene – Backstationen im Einzelhandel“ erfülle weitgehend die Forderungen der Behörden, klagen Anbieter. Der aktuellen Rechtslage entspreche sie jedoch nicht. Mur/lz 40-12


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