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Akzente
Es ist der ALTS, der irrt! Ist „glutenfrei“ für von Natur aus glu-
41/2009 gekennzeichnet ist. Diese
tenfreien Käse irreführend, so ALTS,
legt in Art. 3 fest, dass ein Lebensmit-
69. Arbeitstagung Juni 2012, unter
tel als „glutenfrei“ gekennzeichnet
TOP 9? Mitnichten.
werden darf, das einen Glutengehalt
Das Regelbeispiel der Werbung
von höchstens 20 mg/kg aufweist,
mit Selbstverständlichkeiten erfasst
während Lebensmittel, die einen
(ab 2014) Art. 7 Abs. 1 lit. c LMIV
Glutengehalt von 20–100 mg/kg auf-
1169/2011; dieser Artikel ist zwar
weisen, mit „sehr geringer Gluten-
nicht wort-, gleichwohl inhaltsgleich
gehalt“ gekennzeichnet werden dür-
mit Art. 2 Abs. 1 lit. a) iii) Richtlinie
fen. Diese Vorgaben der GlutenVO
2000/13. Der deutsche Gesetzgeber
41/2009 gelten auch dann, wenn die
übernahm übrigens erst mit Erlass
Freiheit von Gluten für das jewei-
des LFGB nach 26 Jahren (!) mit § 11
lige Produkt selbstverständlich wäre.
Abs. 1 Nr. 3 LFGB diese Fallgruppe
Hätte der Verordnungsgeber weitere
des Art. 2 der RL 2000/13 (ex 79/112/
Voraussetzungen für die Verwen-
EWG), zu dem es im LMBG kein Pen-
dung der Auslobung „glutenfrei“
dant gab.
regeln wollen, wie den Ausschluss
Irreführend kann das Hervorhe-
solcher Lebensmittel, die von Natur
ben von Eigenschaften (aber nur)
aus glutenfrei sind, hätte er dies aus-
sein, trotz ihrer objektiven Richtig-
drücklich aufgenommen bzw. regeln
keit, die dem Lebensmittel ohnehin
müssen. Eines (aufklärenden) Hin-
eigen oder gesetzlich vorgeschrieben
weises „von Natur aus glutenfrei“
sind, wenn der Verkehr das Selbst-
bedarf es daher nicht.
verständliche der Eigenschaft nicht
Auch
ein
Vergleich
mit
der
kennt bzw. erkennt und deshalb zu
Health-ClaimVO 1924/2006 zeigt, dass
Unrecht von einem Vorzug des be-
wahre Angaben über die Beschaf-
worbenen Lebensmittels gegenüber
fenheit eines Lebensmittels, wie die
vergleichbaren anderen Erzeugnis-
über Nährwerte, zulässig sind. Nach
sen ausgeht (Meyer/Streinz, Kom-
Art. 8 i. V. m. dem Anhang der HCVO
mentar, 2. Auflage 2012, § 11 LFGB,
1924/2006 sind nährwertbezogene
Rn. 114).
Angaben zulässig, losgelöst von der
In nicht weiter verarbeitetem Zu-
Selbstverständlichkeit einer Aussage
stand ist (Natur-)Käse glutenfrei; bei
für das jeweilige Lebensmittel, sofern
beispielsweise der Verwendung von
die Anforderungen hierfür erfüllt
Gewürz- und Kräuterzubereitungen
werden. Zulässig ist daher auch die
(für Käse und Erzeugnisse aus Käse;
Angabe „fettfrei“ für von Haus aus
s. §§ 3 und 4 KäseVO) oder der aus
fettfreie Gummibärchen (so schon
Getreide hergestellten Stärke (für
OLG Düsseldorf ZLR 2005, 513).
Käsezubereitungen) könnte dies
Mit seinem „Recht leicht gemacht“
aber nicht mehr der Fall sein. Die
sollte es sich der ALTS (zukünftig)
Freiheit von Gluten ist demzufolge
nicht zu leicht machen.
eben keine selbstverständliche Eigenschaft für Produkte der KäseVO. Aber kommt es hierauf überhaupt an? Nein. Irreführend kann nämlich nicht sein, was legal nach der GlutenVO
DLR | Dezember 2012
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Alfred Hagen Meyer
Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer Herausgeber DLR meyer.rechtsanwälte
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