Es ist der ALTS, der irrt!

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Akzente

Es ist der ALTS, der irrt! Ist „glutenfrei“ für von Natur aus glu-

41/2009 gekennzeichnet ist. Diese

tenfreien Käse irreführend, so ALTS,

legt in Art. 3 fest, dass ein Lebensmit-

69. Arbeitstagung Juni 2012, unter

tel als „glutenfrei“ gekennzeichnet

TOP 9? Mitnichten.

werden darf, das einen Glutengehalt

Das Regelbeispiel der Werbung

von höchstens 20 mg/kg aufweist,

mit Selbstverständlichkeiten erfasst

während Lebensmittel, die einen

(ab 2014) Art. 7 Abs. 1 lit. c LMIV

Glutengehalt von 20–100 mg/kg auf-

1169/2011; dieser Artikel ist zwar

weisen, mit „sehr geringer Gluten-

nicht wort-, gleichwohl inhaltsgleich

gehalt“ gekennzeichnet werden dür-

mit Art. 2 Abs. 1 lit. a) iii) Richtlinie

fen. Diese Vorgaben der GlutenVO

2000/13. Der deutsche Gesetzgeber

41/2009 gelten auch dann, wenn die

übernahm übrigens erst mit Erlass

Freiheit von Gluten für das jewei-

des LFGB nach 26 Jahren (!) mit § 11

lige Produkt selbstverständlich wäre.

Abs. 1 Nr. 3 LFGB diese Fallgruppe

Hätte der Verordnungsgeber weitere

des Art. 2 der RL 2000/13 (ex 79/112/

Voraussetzungen für die Verwen-

EWG), zu dem es im LMBG kein Pen-

dung der Auslobung „glutenfrei“

dant gab.

regeln wollen, wie den Ausschluss

Irreführend kann das Hervorhe-

solcher Lebensmittel, die von Natur

ben von Eigenschaften (aber nur)

aus glutenfrei sind, hätte er dies aus-

sein, trotz ihrer objektiven Richtig-

drücklich aufgenommen bzw. regeln

keit, die dem Lebensmittel ohnehin

müssen. Eines (aufklärenden) Hin-

eigen oder gesetzlich vorgeschrieben

weises „von Natur aus glutenfrei“

sind, wenn der Verkehr das Selbst-

bedarf es daher nicht.

verständliche der Eigenschaft nicht

Auch

ein

Vergleich

mit

der

kennt bzw. erkennt und deshalb zu

Health-ClaimVO 1924/2006 zeigt, dass

Unrecht von einem Vorzug des be-

wahre Angaben über die Beschaf-

worbenen Lebensmittels gegenüber

fenheit eines Lebensmittels, wie die

vergleichbaren anderen Erzeugnis-

über Nährwerte, zulässig sind. Nach

sen ausgeht (Meyer/Streinz, Kom-

Art. 8 i. V. m. dem Anhang der HCVO

mentar, 2. Auflage 2012, § 11 LFGB,

1924/2006 sind nährwertbezogene

Rn. 114).

Angaben zulässig, losgelöst von der

In nicht weiter verarbeitetem Zu-

Selbstverständlichkeit einer Aussage

stand ist (Natur-)Käse glutenfrei; bei

für das jeweilige Lebensmittel, sofern

beispielsweise der Verwendung von

die Anforderungen hierfür erfüllt

Gewürz- und Kräuterzubereitungen

werden. Zulässig ist daher auch die

(für Käse und Erzeugnisse aus Käse;

Angabe „fettfrei“ für von Haus aus

s. §§ 3 und 4 KäseVO) oder der aus

fettfreie Gummibärchen (so schon

Getreide hergestellten Stärke (für

OLG Düsseldorf ZLR 2005, 513).

Käsezubereitungen) könnte dies

Mit seinem „Recht leicht gemacht“

aber nicht mehr der Fall sein. Die

sollte es sich der ALTS (zukünftig)

Freiheit von Gluten ist demzufolge

nicht zu leicht machen.

eben keine selbstverständliche Eigenschaft für Produkte der KäseVO. Aber kommt es hierauf überhaupt an? Nein. Irreführend kann nämlich nicht sein, was legal nach der GlutenVO

DLR | Dezember 2012

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Alfred Hagen Meyer

Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer Herausgeber DLR meyer.rechtsanwälte

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