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Die LMIV 1169/2011 ist da! „Die LMIV kommt“, hieß eine Arti-
ordnungsgeber erkannte schon bei
kelserie in der DLR. Jetzt ist die LMIV
Verabschiedung der Verordnung die
1169/2011 da! Zum Geltungstag ließ
Notwendigkeit einer Überarbeitung
sich in den Medien nachlesen, dass
der in Art. 2 Abs. 2 Buchstabe t LMIV
wir nun „bald [wüssten], wann wir
1169/2011 enthaltenen Begriffsbe-
Nanopartikel mitessen“; „Sie stecken
stimmung für Nanomaterialien. Er
in Zahnpasta und Saucen, in Verpa-
sah aus diesem Grund in Art. 18 Abs. 5
ckungen und Plastikflaschen: Nano-
LMIV 1169/2011 vor, die Definition an
partikel. Ab Mitte Dezember müssen
den wissenschaftlichen und techni-
die winzigen Teilchen auf der Zuta-
schen Fortschritt oder die auf interna-
tenliste von Lebensmitteln gekenn-
tionaler Ebene vereinbarten Begriffs-
zeichnet sein“ (Die Welt, 20.11.2014).
bestimmungen anzupassen. Dies wird
Dass in die LMIV 1169/2011 mehr
zur Änderung der LMIV 1169/2011 im
hineingelesen wird, als sie bislang
Hinblick auf die Begriffsbestimmung
hergibt, ist dem geschuldet, dass
für „technisch hergestellte Nanoma-
sich die Verordnung teils mehr einem
terialien“ führen, was eigentlich be-
Wunschkonzert gleich liest; gespickt
reits durch die VO (EU) Nr. 1363/2013
mit der Ermächtigung zu delegier-
vom 12.12.2013 (veröffentlicht: ABl L
ten Rechtsakten wird der Hoffnung
Nr. 343/26, 19.12.2013) geschehen
Nahrung gegeben, es würde immer
sollte. Diese Änderungsverordnung
mehr und mehr geregelt, so bzgl.
wurde allerdings postwendend durch
Herkunftsangaben („primäre Zuta-
die Berichtigung vom 20.12.2013 (ABl
ten“) oder eben „Nano“. Wobei letz-
L Nr. 346/89) für null und nichtig er-
teres das verzweifelte Unterfangen
klärt. Der Erlass einer neuen dele-
widerspiegelt, Wünschen gerecht zu
gierten Verordnung der Kommission
werden.
steht noch aus. Am 13.3.2014 lehnte
Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer Herausgeber DLR meyer.rechtsanwälte
Hinsichtlich technisch hergestell-
das Europäische Parlament die von
RAin Dr. Levke Voß
tem Nanomaterials scheint der eu-
der Kommission eingebrachte dele-
ropäische Verordnungsgeber sich
gierte Verordnung (EU) Nr. 1363/2013
einer (diffusen) Sorge in der Bevöl-
mehrheitlich ab. Das Parlament erhob
kerung bezüglich der Verwendung
grundsätzliche Einwände bezüglich
von Nanomaterialien angenommen
der Überschreitung der Durchfüh-
zu haben und trifft mit der Regelung
rungsbefugnisse der Kommission
gekündigt ist, aber weiterhin aus-
in Art. 18 Abs. 3 LMIV 1169/2011 eine
(Voß, DLR 2014, 169, 170). Das Euro-
steht.
weitere Neuerung, wonach alle Zuta-
päische Parlament beauftragte die
Rechtstaatlich legitimierte und
ten, die in Form technisch hergestell-
Kommission, einen neuen Vorschlag
nachvollziehbare Gesetzgebung sieht
ter Nanomaterialien im Lebensmittel
vorzulegen, der für Herbst 2014 an-
anders aus.
Alfred Hagen Meyer
Levke Voß
meyer.rechtsanwälte
vorhanden sind, im Zutatenverzeichnis eindeutig aufgeführt werden müssten. Wann eine Zutat aber überhaupt als (technisch hergestelltes) Nanomaterial einzuordnen ist, steht weiter in Diskussion; selbst der Ver-
DLR | Dezember 2014
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