Durchblick: Sigmar Gabriel (SPD) lässt sich mit seiner Entscheidung viel Zeit.
lichkeit der Begriffe eine Verwechslungsgefahr, die ein Einschreiten durch die Metro rechtfertigten. Gegen das Urteil kann Tayto noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof einlegen. lz 09-16
Doch das Ministerium gewährte auf Antrag abermals Aufschub. Bis zum Donnerstag dieser Woche konnten die Beigeladenen nun zum überarbeiteten Entscheidungsentwurf des BMWi vom 22. Februar Position be-
Sonntagsöffnung in Brandenburg
Kritik an der Krisenkommunikation
PRESSE
04. März 2016/lz 09-16
August über den Antrag auf Ministererlaubnis vom 28. April 2015 entscheiden sollen. Klagen der Konkurrenten gegen die Erlaubnis könnten die Fusion nochmals um mehrere Monate verzögern. be/lz 09-16
etwaige Sanktionierung zuständig sei. Allein die Tatsache, dass die Tenorierung im Vergleich zum ersten Ent-
Der umfangreiche Rückruf von Mars ist in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich – Von Alfred Hagen Meyer Frankfurt. Die gigantische Rückrufaktion von 40 Mars-Produkten in mehr als 50 Ländern und über einen ungewöhnlich langen Zeitraum wirft Fragen auf. Die Reaktion von Mars auf den Fund eines Plastikteilchens in einem Snickersriegel wird allseits gelobt. „Mars demonstriert mit dem schnellen Rückruf wie wichtig glaubhaftes und transparentes Handeln für den Kern und die Wahrnehmung einer Marke sind“, stellt etwa Prophet-Partner Felix Stöckle fest. Mitnichten. Best Practice in Sachen Kommunikation und Management bei Krisen heißt: ein Problem rechtzeitig erkennen, den Fehler eingestehen, unverzüglich, aber nicht voreilig zu agieren und, wenn nötig, auch vor einem erheblichen finanziellen Aufwand nicht zurückschrecken. Bei Mars war die Kommunikation desaströs. Zu den Fakten: Am 23. Februar führt Mars Chocolate einen „freiwilligen“ Rückruf ihrer Schokoladenprodukte durch, „nachdem in einem Produkt ein Kunststoffteilchen gefunden worden ist“. Eine Frau in Deutschland hatte sich bereits im Dezember 2015 darüber beschwert. Das Plastikstück sei „einen halben Zentimeter, also einen Zentimeter groß“, so Martin Neipp, Mars-Sprecher, auf Nachfrage am gleichen Abend in den Tagesthemen; in den niederländischen Medien
F O TO : D PA / E PA / L E X VA N L I E S H O U T
Berlin. Brandenburger Händler können auf eine zügige Reform des dortigen Ladenöffnungsgesetzes hoffen. Ihr erklärtes Ziel ist die Verankerung stadtteilbezogener Ladenöffnungen an Sonntagen. Auslöser für den neuen Optimismus sind Versprechungen von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) anlässlich des Neujahresempfangs des Handelsverbands BerlinBrandenburg (HBB). Im Gespräch mit der Lebensmittel Zeitung betont HBB-Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen, der Politiker habe ausdrücklich Verständnis für die Probleme der Händler in Brandenburg gezeigt und eine Gesetzesänderung in Aussicht gestellt. Dazu soll es Gespräche mit dem Handel und den bislang widerstrebenden Gewerkschaften geben. „Wir sind schon im Dialog mit den Landtagsfraktionen“, sagt Busch-Petersen. Es werde jetzt ein Prozess angeschoben, an dem der Händlerverband schon lange gearbeitet habe. „Nahziel“ sei die Rückkehr zu den sechs ortsteilbezogenen Sonntagsöffnungen, die seit einiger Zeit nicht stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte im Jahr 2015 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf Betreiben der Gewerkschaft Verdi die Position des Potsdamer Sozialministeriums gestärkt, wonach eine stadtteilbezogene Sonntagsöffnung auf Grundlage des aktuellen Ladenöffnungsgesetzes unzulässig ist. pk/lz 09-16
Anwalt, der nicht namentlich zitiert werden möchte. Die beabsichtigen Auflagen zum Arbeitsplatzerhalt seien unbestimmt und wiesen zudem zahlreiche Vollzugs- und Schutzlücken auf. Auch bleibe unklar, wer für eine
Mars macht mobil: Der spektakuläre Rückruf erstaunt die Fachwelt.
wurde jedoch von einem 15cm großen Teil gesprochen. Der Leiter von Mars Niederlande, wo der Unfall passierte, verkündete am Tag darauf, dass beim Austauschen einer Leitung ein Plastikdeckel in den Produktionsprozess gelangt sei, und räumte Fehler ein: „Das haben wir zu spät entdeckt.“ Während in der ersten Mitteilung vom 23. Februar von einem betroffenen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) vom 19. Juni 2016 bis 8. Januar 2017 die Rede war, heißt es am 26. Februar, dass sich das MHD 19. Juni 2016 nur auf Snickers und Celebrations bezöge, das des 8. Januar 2017 nur auf Milky Way. Die Verbraucher erfuhren aus den Medien von dem Rückruf, der Handel allerdings auch, und nicht von Mars selbst, jedenfalls nicht rechtzei-
tig. Die Informationen gegenüber Handel und Verbraucher waren zudem nicht deckungsgleich; insofern konnten im Handel Produkte gefunden werden, die laut der ersten Mitteilung eigentlich zurückgerufen sein sollten. Der Fehler, in die direkte Kommunikation mit den Verbrauchern zu gehen, anstelle wie üblich die Abwicklung dem Handel zu überlassen, führte dazu, dass die Website von Mars lange Zeit offline und die Hotline überlastet war. Generell wird kein Rückruf wegen nur eines „in einem Produkt gefundenen Kunststoffteilchens“ angeordnet. Zwar gilt in Bezug auf die Sicherheit eine sogenannte Chargenvermutung, das heißt grundsätzlich gilt die gesamte Charge als betroffen (Art. 14 Abs. 6
BasisVO 178/2002). Diese Vermutung kann aber widerlegt werden. Lebensmittelunternehmen haben heute ein ausgefeiltes Fremdkörpermanagement, etwa Detektoren jeglicher Art, wie Siebe, Lichttische, Magnete oder X-Ray. Ein funktionierendes, für Dritte verifizierbares Fremdkörpermanagement ist stets der Beleg eines nicht systematischen Fehlers bei einem bloßen Einmalbefund. Es sei denn, es gäbe andere Indizien. Die Frage ist daher, war das Fremdkörpermanagement bei Mars unzureichend oder gab es andere Gründe für den Rückruf? Wenn Mars in der Kommunikation nachschiebt, dass das gefundene Teilchen von einer „Schutzabdeckung“ stamme, stellt sich die erste Frage. In jedem Fall hätte sich der Rückruf aber nur auf die betroffene Charge beziehen müssen; das gigantische Ausmaß der Aktion ist schlechterdings nicht nachvollziehbar. Die Kommunikation von Mars müsste dies erläutern. Tut sie aber bislang nicht und wenn dann untunlich scheibchenweise. lz 09-16 Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer von meyer.rechtsanwälte München ist spezialisiert auf Lebensmittelrecht und Krisenmanagement