Dlr 2013 07 koffein claim on hold

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Akzente

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Geht’s noch? Koffein-Claims weiter „on hold“ Mit der Verordnung (EU) Nr. 536/

dundant wird dies thematisiert,

2013 der EU-Kommission (Amtsblatt

immer wieder SCF/EFSA danach ge-

L 160/4, 12.6.2013) wurde die Ver-

fragt (SCF, Opinion on Caffeine, Tau-

ordnung (EU) Nr. 432/2012 über die

rine and D-Glucurono-γ-Lactone as

Gemeinschaftsliste zulässiger ge-

constituents of so-called „energy"

sundheitsbezogener Angaben über

drinks, 21.1.1999). Der Wissenschaft-

Lebensmittel um weitere ergänzt.

liche Ausschuss „Lebensmittel“ (SCF)

Zugelassen sind nun Health Claims

stellte in seinem Gutachten (bereits)

bzgl. Alpha-Cyclodextrin (Blutzucker-

1999 fest, der Beitrag von Kof-

spiegel), Docosahexaensäure (DHA)

fein (und anderer in sogenannten

allein (Triglyceridspiegels im Blut)

„Energydrinks“ als Zutaten verwen-

oder in Kombination mit Eicosapen-

deter Stoffe) zum Gesamt-Koffein-

taensäure (EPA; Aufrechterhaltung

konsum bei Erwachsenen sei nicht

eines normalen Blutdrucks), getrock-

besorgniserregend, mit Ausnahme

nete Pflaumen von „prunus“-Kulti-

von Schwangeren. Dabei ging der

varen (Prunus domestica L.; Darm-

SCF von der Voraussetzung aus, dass

funktion) sowie Fructose (geringerer

die „Energydrinks“ an die Stelle an-

Glucoseanstieg im Blut). Nicht jedoch

derer Koffeinquellen treten. Bei Kin-

für Koffein, obgleich die EFSA diese

dern könne jedoch eine Erhöhung

befürwortete (EFSA 2011;9(4):2053

der täglichen Exposition gegenüber

und 2054).

Koffein, die zu einem bestimmten

In

Erwägungsgrund

(7)

Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer Herausgeber DLR meyer.rechtsanwälte

der

Koffeinkonsum pro Tag führe, vorü-

VO 536/2013 heißt es hierzu: „Be-

bergehende Verhaltensänderungen

züglich der gesundheitsbezogenen

zur Folge haben, wie erhöhte Erre-

Angaben zur Wirkung von Koffein

gung, Reizbarkeit, Nervosität oder

äußerten Mitgliedstaaten Bedenken

Angstgefühle. Während der Schwan-

hinsichtlich der Sicherheit der Koffe-

gerschaft ist nach Auffassung des

inaufnahme bei verschiedenen Ziel-

genannten Ausschusses eine redu-

gruppen. Da die Kommission diese

zierte Koffeinzufuhr zu empfeh-

Bedenken für relevant und eine wei-

len. Diese Erkenntnisse mündeten in

Verweis auf § 11 LFGB. Ausgehend

tere wissenschaftliche Prüfung der

die Richtlinie 2002/67/EG über die

von den bisherigen, von der natio-

Behörde für erforderlich hält, sollte

Etikettierung von chininhaltigen

nalen Rechtsprechung geprägten

über Angaben zu Koffein erst dann

und von koffeinhaltigen Lebensmit-

Grundsätzen („Rheumalind II“-Dok-

ein Beschluss gefasst werden, wenn

teln (ABl. L 191/20, 19.7.2002).

trin, BGH GRUR 1991, 848), wonach

dieser Schritt abgeschlossen ist.“

Es scheint alles gesagt und getan.

der Werbende die sekundäre Dar-

Für die Implementierung solcher

Dies sieht eigentlich auch die EU-

legungs- und Beweislast bzgl. der

Sicherheitsvorbehalte steht stell-

Kommission so; in einem Working

behaupteten Wirkung hat, ist eine

vertretend die (deutsche) Frucht-

Document aus 2012 listete die Kom-

Stellungnahme der EFSA zu einem

saft- und Erfrischungsgetränkever-

mission noch fünf (von der EFSA zu-

Health Claim ein nachhaltiges Be-

ordnung mit den Regelungen über

vor befürworteten) Claims für Kof-

weismittel (bzgl. negativer Stellung-

koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

fein, wie „Caffeine contributes to an

nahme LG Essen MD 2012, 453, 456

(auch wenn hiermit im Wesentlichen

increase in endurance performance“

– Coenzym Q10).

dem Missstand unzähliger, aber auch

(PLW 12-345 EG/cl).

unnötiger Ausnahmegenehmigun-

Trotz des Geeieres sind die Health

gen nach § 37 LMBG/§ 68 LFGB Ab-

Claims zu Koffein als „on hold“ zu

hilfe geschaffen wurde).

werten; sie können daher (weiter)

Die Bedenken in Bezug auf die Si-

legal verwendet werden. Hier greift

cherheit sind keineswegs neu. Re-

Art. 28 Abs. 5 HCVO 1924/2006 mit

DLR | Juli 2013

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Alfred Hagen Meyer


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