„Die LMIV 1169/2011 kommt“

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Recht

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„Die LMIV 1169/2011 kommt“ Serie DLR: Kennzeichnung von technisch hergestelltem Nanomaterial Levke Voß Nanomaterialien finden seit Jahren u. a. in der Industrie, in Medizin und Umweltschutz (z. B. Reinigung von Abwasser) Anwendung. Über den tatsächlichen Einsatz solcher Materialien als Zutaten bei der Herstellung in Lebensmitteln liegen demgegenüber dem deutschen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) derzeit keine Informationen vor (Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung eines Nanoprodukt-Registers, zu BR-Drs.: 344/13).

Das Bundesinstitut für Risikobewertung

Lebensmittelzusatzstoffe; VO 258/97 über

schließt trotz fehlender klarer Belege

neuartige Lebensmittel, deren Anwen-

den Einsatz von Nanomaterialien in Le-

dungsbereich bei der anstehenden Revi-

bensmitteln nicht gänzlich aus (Bsp. Ein-

sion diesbezüglich sogar noch erweitert

satz von nanopartikulärem Siliziumdi-

werden soll). Lediglich eine ausdrückliche

oxid als Rieselhilfe; BfR, Delphi-Studie

Regelung zur Kennzeichnung von Nano-

zur Nanotechnologie – Expertenbefra-

materialien in Lebensmitteln existierte

gung zum Einsatz von Nanomaterialien

bislang nicht.

in Lebensmitteln und Verbraucherprodukten, 2009).

Kennzeichnung nach LMIV 1169/2011

Status quo zu Nanomaterialien

Der

Während aber gerade für den Einsatz

scheint sich der (diffusen) Sorge in der

z. B. in Medizin und Umweltschutz die

Bevölkerung bezüglich der Verwendung

Akzeptanz in der Bevölkerung hoch aus-

von Nanomaterialien angenommen zu ha-

fällt, stehen Verbraucher der Anwendung

ben und trifft mit der Regelung in Art. 18

dieser sich rasch entwickelnden Technik

Abs. 3 LMIV 1169/2011 eine weitere Neu-

in Lebensmitteln eher kritisch gegenüber

erung, wonach alle Zutaten, die in Form

(BfR, Nanoview – Einflussfaktoren auf die

technisch hergestellter Nanomaterialien

Wahrnehmung der Nanotechnologien

im Lebensmittel vorhanden sind, im Zu-

und zielgruppenspezifische Risikokom-

tatenverzeichnis eindeutig aufgeführt

munikationsstrategien, Abschlussbericht

werden müssen. Dies geschieht, indem im

2013). Schon derzeit stellen allerdings

Zutatenverzeichnis auf die Bezeichnung

spezifische Rechtsvorschriften den vor-

der Zutat das in Klammern gesetzte Wort

sorgenden gesundheitlichen Verbrau-

„Nano“ folgt.

europäische

Verordnungsgeber

cherschutz bei einem potenziellen Einsatz

Die Kennzeichnungsvorschrift für „tech-

von technisch hergestellten Nanomateri-

nisch hergestelltes Nanomaterial“ gilt ge-

alien sicher (vgl. u. a. VO 1333/2008 über

mäß Art. 2 Abs. 2 lit. t LMIV 1169/2011 für:

DLR | April 2014

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RAin Dr. Levke Voß

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Zur Person

meyer.rechtsanwälte

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