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Recht
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„Die LMIV 1169/2011 kommt“ DLR Serie: „Alsbaldiger Verzehr“ ist nicht übermorgen – Anmerkung zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Juli 2013, Az: 9 CS 13.599 Hanna Knörnschild Orientierungssätze
1. Eine Fertigpackung ist nur dann zur alsbaldigen Abgabe an den Verbraucher bestimmt, wenn sie noch am gleichen oder spätestens am nächsten Tag verkauft werden soll. 2. Von einer Selbstbedienung kann nur dann nicht ausgegangen werden, wenn die Ware lediglich vom Verkaufspersonal aus dem Verkaufsmöbel genommen werden kann.
Streitgegenstand war der Verkauf von
sentiellen Kennzeichnungselemente (des
Süßwaren in Fertigpackungen, die kein
§ 3 Abs. 1 LMKV), wie eben das Zuta-
Haltbarkeitsdatum und kein Zutatenver-
tenverzeichnis (§ 3 Nr. 3) und das Halt-
zeichnis aufwiesen.
barkeitsdatum (§ 3 Nr. 4) sind gem. § 3 Abs. 3 S. 1 LMKV auf der Fertigpackung
Der Fall
(oder einem mit ihr verbundenen Etikett)
Die Antragstellerin vertrieb Süßwaren
anzubringen. Hiervon macht Art. 1 Abs. 2
(Gummibärchen und dergleichen), die
LMKV allerdings (aber nur dann) eine
sie in Abwesenheit der Käufer in einen
Ausnahme, indem er solche Lebensmittel
Beutel abpackt und diesen mit einem
in Fertigpackungen von der Kennzeich-
Clip verschließt. Die Verpackungen wer-
nungspflicht ausschließt, die in der Ver-
den nur je nach Bedarf in geringen Men-
kaufsstätte zur „alsbaldigen Abgabe“ an
gen gefertigt, sodass diese Produkte für
den Verbraucher hergestellt und dort, je-
wenige Tage zur Verfügung stehen. Die
doch „nicht zur Selbstbedienung“, abge-
Waren liegen in offenen Regalen, aus de-
geben werden.
nen die Kunden sie selbst nehmen kön-
Die Antragstellerin machte geltend,
nen. Die grundsätzlich vorgeschriebenen
ihre Waren seien von der Ausnahme des
Kennzeichnungselemente, wie Zutaten-
§ 1 Abs. 2 LMKV umfasst. Der Verkauf in-
liste und Mindesthaltbarkeitsdatum, fehl-
nerhalb weniger Tage sei „alsbald“. Dar-
ten auf den Beuteln.
über hinaus läge keine Selbstbedienung
Nach Art. 1 Abs. 1 LMKV gilt die Kenn-
vor. Es existieren keine Einkaufswägen
zeichnungspflicht der § 3 Abs. 1 und 4 ff.
und -körbe für eine Selbstbedienung.
LMKV für die für Verbraucher bestimm-
Auch würden die Kunden durch den ge-
ten Lebensmittel in Fertigpackungen (im
samten Einkauf begleitet, was auch bei
Sinne des § 6 Abs. 1 des EichG). Die es-
mehreren Kunden problemlos möglich
DLR | Mai 2014
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Hanna Knörnschild
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meyer.rechtsanwälte
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