Möglichkeiten und Grenzen der “Frei von […]”

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Möglichkeiten und Grenzen der “Frei von […]” Kennzeichnungen bei Süßwaren Dr. Markus Kraus: Januar 2012 | © meyer.rechtsanwälte Partnerschaft


Gliederung Clean Label: Anwendung und Funktion in der Praxis Clean Label: Rechtliche Anforderungen • Nährstoffe • Zusatz-/Farbstoffe • Allergene Substanzen • Gentechnisch veränderte Lebensmittel Clean Label und Verbrauchererwartung • vbzv Markterhebung: „Ohne Zusatzstoffe“ – Clean Labeling • Internetportal „www.lebensmittelklarheit.de“ Zusammenfassung dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Anwendungsbeispiele

Clean Label

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Funktion in der Praxis

• Produktpräsentation „100% Natur“, „ohne Farbstoffe“

• Produktinformation „laktosefrei“ (Allergiker), „fettfrei“ (bewusste Ernährung)

• Produktqualität Hinweis auf Vorzüge gegenüber der Konkurrenz

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Rechtsrahmen

Gentechnik

Allergene

Süßwaren

Nährstoffe

Zusatzstoffe

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Nährstoffe Nährstoffe Prüfungsmaßstab: Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Art. 2 Abs. 2 Ziff. 2 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006: Nährstoff: ein Protein, Kohlenhydrat, Fett, Ballaststoff, Natrium, eines in der Richtlinie 90/496/EWG aufgeführten Vitamin und Mineralstoff sowie jeder Stoff, der zu einer dieser Kategorie gehört.

Art. 2 Abs. 2 Ziff. 4 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006: Nährwertbezogene Angaben: jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere Nährwerteigenschaften hat.

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Nährstoffe Art. 8 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006: Nährwertbezogene Angaben dürfen nur gemacht werden, wenn sie im Anhang genannt sind und den in der Verordnung festgelegten Bestimmungen entsprechen.  Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Beispiele des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006: •

Fettfrei/ohne Fett

≤ 0,5 g Fett pro 100 g oder 100 ml

Fettarm

≤ 3 g Fett/100g oder ≤ 1,5g Fett/100 ml

Zuckerarm

≤ 5 g Zucker/100g oder ≤ 2,5g Zucker/100 ml

Zuckerfrei

≤ 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml

Ohne Zuckerzusatz

keine zugesetzten Mono- / Disaccharide oder wegen seiner süßenden Wirkung verwendeten Lebensmittel dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Zusatzstoffe Zusatzstoffe (Farbstoffe, Konservierungsstoffe etc.) Prüfungsmaßstab:

Verbot der Irreführung, § 11 LFGB (künftig: Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011)

§ 11 Abs. 1 S. 1 LFGB: Es ist verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben.

Irreführungsmaßstab Erwartungshaltung des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (vgl. EuGH, Rs. C-303/97, Slg. 199, I-513, - Sektkellerei Kessler -, Rn. 36; Richtlinie 2005/29/EG).

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Zusatzstoffe Zusatzstoffe: Farbstoffe Farbstoff, Nr. 2 Anhang I Verordnung (EG) Nr. 1333/2008: „Farbstoffe“ sind Stoffe, die einem Lebensmittel Farbe geben oder die Farbe in einem Lebensmittel wiederherstellen; hierzu gehören natürliche Bestandteile von Lebensmitteln sowie natürliche Ausgangsstoffe, die normalerweise weder als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutaten verwendet werden. Zubereitungen aus Lebensmitteln und anderen essbaren natürlichen Ausgangsstoffen, die durch physikalische und/oder chemische Extraktion gewonnen werden, durch die die Pigmente im Vergleich zu auf ihren ernährungsphysiologischen oder aromatisierenden Bestandteilen selektiv extrahiert werden, gelten als Farbstoffe im Sinne dieser Verordnung.“

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Zusatzstoffe

 Produkt mit färbenden Eigenschaften kann entweder ein Lebensmittel oder ein Zusatzstoff sein.

 Färbende Lebensmittel: Natürliche Extrakte außer Lebensmittelfarben aus Obst, Gemüse und essbaren Pflanzen bzw. Pflanzenteilen, die mittels mechanischphysikalischen Verfahren gewonnen und in konzentrierter Form zur Lebensmittelfärbung verwendet werden. (vgl. Europäisches Parlament, 2. Lesung der LMIV, 29.04.2011, Änderungsantrag 126).

 Färbende Lebensmittel sind keine Farbstoffe; sie bedürfen keiner Zulassung.

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Zusatzstoffe Zulässigkeit des Claims „frei von Farbstoffen“ / „ohne Farbstoffe“ Farbgebung durch charakteristische Zutat •

Lebensmittel entspricht rezepturbedingtem Erscheinungsbild (Bsp.: Pasta Verdi; Leitsätze für Teigwaren, Ziff. I.B.3.f)

 Keine Irreführung i.S.v. § 11 LFGB

Farbgebung durch Zugabe färbender Lebensmittel •

Verbraucher will nicht auf Färbung, sondern auf Farbstoffe verzichten

LMIV, EP Empfehlung für die zweite Lesung, Antrag 126: "Färbendes Lebensmittel" (ergänzt durch die gesondert aufgeführte Zutat)  Offenlegung der färbenden Eigenschaft im Zutatenverzeichnis

 Keine Irreführung i.S.v. § 11 LFGB

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Zusatzstoffe Zulässigkeit des Claims „ohne künstliche Farbstoffe“ Aufgeklärter, an Information interessierter Durchschnittsverbraucher •

erkennt, dass Lebensmittel Farbstoffe enthält.

liest das Zutatenverzeichnis (EuGH, Rs. C-383/97, van der Laan, Rn. 34).

 Keine Irreführung i.S.v. § 11 LFGB

Flüchtiger Verbraucher •

wird von dem Produkt nicht enttäuscht und

der Rechtsordnung nicht geschützt.

 Keine Irreführung i.S.v. § 11 LFGB

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Zusatzstoffe Zulässigkeit des Claims „ohne (Zusatz von) Konservierungsstoffe(n)“ Konservierungsstoff, Nr. 3 Anhang I Verordnung (EG) Nr. 1333/2008: „Konservierungsstoffe“ sind Stoffe, die die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern, indem sie sie vor den schädlichen Auswirkungen von Mikroorganismen schützen, und/oder vor dem Wachstum pathogener Mikroorganismen schützen.“

Aus anderen Gründen verwandte Zutaten mit konservierender Wirkung •

Bsp.: Paprika (bakterizide Salicylsäure), Fruchtextrakte (wie Acerola)

Verbrauchererwartung nicht enttäuscht, da keine Zusatzstoffe

 Keine Irreführung i.S.v. § 11 LFGB

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Zusatzstoffe Zulässigkeit des Claims „ohne (Zusatz von) Konservierungsstoffe(n)“ Konservierungsmittel, die Produkt nicht zugesetzt werden dürfen •

Bsp.: Kandiertem Obst darf kein PHB-Methylester (E 218) zugesetzt werden

Sämtliche vergleichbaren Lebensmittel enthalten keine Konservierungsstoffe  Werbung mit Selbstverständlichkeiten, § 11 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3 LFGB

Aber: „Ohne Konservierungsstoffe lt. Gesetz“ zulässig (arg.: Werbefreiheit)

 Keine Irreführung i.S.v. § 11 LFGB Verwendung von Antioxidantien oder Säuerungsmittel, •

die keine Konservierungsstoffe i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind.

Verbrauchererwartung enttäuscht; bei entsprechender Angabe geht Verbraucher von Abwesenheit der die Haltbarkeit verlängernden Stoffe aus

 Gefahr der Irreführung i.S.v. § 11 LFGB dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Aromen Aromen Aroma, Art. 3 Abs. 2 lit. a) i) Verordnung (EG) Nr. 1334/2008: „Aroma“: Erzeugnis, das als solches nicht zum Verzehr bestimmt ist und Lebensmitteln zugesetzt wird, um ihnen einen besonderen Geruch und/oder Geschmack zu verleihen oder diese zu ver_ndern.“

Anforderungen an „natürlich“, Art. 16 Verordnung (EG) Nr. 1334/2008: „(2) Der Begriff "natürlich" darf zur Bezeichnung eines Aromas nur verwendet werden, wenn der Aromabestandteil ausschließlich Aromaextrakte und/oder natürliche Aromastoffe enthält. (4) Der Begriff "natürlich" darf in Verbindung mit einer Bezugnahme auf ein Lebensmittel, eine Lebensmittelkategorie oder einen pflanzlichen oder tierischen Aromaträger nur verwendet werden, wenn der Aromabestandteil ausschließlich oder mindestens zu 95 Gew.-% aus dem in Bezug genommenen Ausgangsstoff gewonnen wurde.“ dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Aromen Zulässigkeit des Claims „ohne künstliche Aromen“ Lebensmittel enthält ausschließlich „natürliche Aromen“  Keine Irreführung i.S.v. § 11 LFGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EG) 1334/2008

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Aromen Zulässigkeit des Claims „ohne künstliche Aromen“ Auslobung in Verbindung mit Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie Bsp.: OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.03.2012, Az.: I-15 U 173/11 Ein Erdbeerjoghurt, das mehr als 5% erdbeerfremde Aromastoffe enthält, im Zutatenverzeichnis aber als „natürliches Erdbeeraroma“ ausgelobt wird, ist irreführend. Eine darauf beruhende Einstufung als „mangelhaft“ durch die Stiftung Warentest ist nicht zu beanstanden.  Irreführung (§ 11 LFGB i.V.m. Art. 16 Abs. 4 Verordnung (EG) 1334/2008)  Angabe „ohne künstliche Aromen“ wäre hier ebenfalls irreführend i.S.v. § 11 LFGB.

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Gentechnik Gentechnik § 3a EGGenTDurchfG: „Ein Lebensmittel darf mit einer Angabe, die auf die Herstellung des Lebensmittels ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hindeutet, nur in Verkehr oder beworben werden, soweit die Anforderungen des Abs. 2 bis 5 eingehalten worden sind. Es darf nur die Angabe „ohne Gentechnik“ verwendet werden.“  Andere Angaben „gentechnikfrei“ , „frei Gentechnik“) sind unzulässig!

(wie von dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Allergene Allergene  § 6 i.V.m. Anlage 3 LMKV verpflichtet zur Angabe von Zutaten, die Allergien bzw. Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können (sog. Hitliste).  Allergene Anteile, die durch unbeabsichtigte oder technisch unvermeidbare Einträge im Endprodukt erhalten sind (sog. „cross contact“) fallen nicht in den Anwendungsbereich der LMKV.  Derartige Einträge sind keine Zutaten i.S.v. § 6 LMKV.  Lebensmittelhersteller müssen aber grundsätzlich nicht auf allergieauslösende Stoffe verzichten.  Lebensmittel müssen „nur“ die Sicherheit bieten, die der durchschnittliche Verbraucher erwartet.

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Allergene •

Prüfung aller Rohstoffe auf das Vorhandensein von allergenen Substanzen.

Potentiell Lebensmittelunverträglichkeiten auslösende Substanzen vorhanden?

„Cross-Contact“? ja

Können Substanzen bzw. Quellen der Kreuz-Kontamination entfernt werden ? nein Substanz wird im Etikett „geoutet“: Zutatenkennzeichnung und/oder „cross contact“-Hinweis dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Allergene Zulässigkeit des Claims „[Allergen-] frei“

 In Anlage 3 gelistete Zutaten, die Allergien bzw. Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können, sind zwingend auszuloben.  Bei Negativkennzeichnung darf folglich grundsätzlich kein allergenes Potential mehr in dem Lebensmittel mehr vorhanden sein („Nulltoleranz“).

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label: Allergene Zulässigkeit des Claims „glutenfrei“ / „sehr geringer Glutengehalt“ Verordnung (EG) Nr. 41/2009: - „sehr geringer Glutengehalt“ - „glutenfrei“

100 mg/kg 20 mg/kg

Zulässigkeit des Claims „laktosefrei“ Positionspapier GDCh zu „laktosefrei“ / „laktosearm“ (2005) „Laktosearm“: Gehalt Laktose: ≤ 1g/ 100 g/ml "Streng laktosearm“: Gehalt Laktose: ≤ 100 mg/ 100 g/ml "Laktosefrei“: Gehalt Laktose und/oder Laktoseabbauprodukten (hier Galaktose) aus enzymatischer Spaltung oder vergleichbaren Verfahren: ≤ 10 mg/100 g/ml dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label und Verbrauchererwartung

Untersuchung von 151 Etiketten aus 12 relevanten Lebensmittelgruppen die mit einem „Clean Label“ (Verzicht auf Zusatzstoffen/Aromen) versehen waren. Bewertung von 272 Auslobungen auf den Verpackungen und Abgleich mit Zutatenverzeichnis.

Ergebnisse der Untersuchung: Existenz einer Vielzahl unterschiedlicher „Clean Labels“; Substitut von Zutaten und Zusatzstoffe durch andere Stoffe mit ähnlicher technologischer Wirkung; Werbung mit dem Zusatz „ohne Zusatzstoffe lt. Gesetz“

Verbraucherzentrale bewertet „deklarationsfreundliche Alternativen“ (wie bspw. „ohne künstliche Aromen“ bei Verwendung natürlicher Aromen) als Täuschung.

Verbraucherzentrale fordert gesetzliche Regelung für „Clean Label“ und Verbot des Hinweises „ohne Zusatzstoffe lt. Gesetz“.

 Forderung weder tatsächlich erforderlich noch rechtlich zulässig (Werbefreiheit). dr. markus kraus | 26.06.2012


IV. Das Internetportal der Verbraucherzentrale Ausgangssituation •

Finanzierung: BMELV

Träger: Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv - Projektkoordination, -abwicklung - Mittelbewirtschaftung - begleitende Verbraucherforschung

Erstellung und Betreuung des Internetportals: Verbraucherzentrale Hessen

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label und Verbrauchererwartung

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label und Verbrauchererwartung Online gestellt werden folgende Fallgruppen:  Fälle mit „Täuschungspotenzial“ (?) Beispiele: -

Imitate (Pizza Margherita mit Analog-Käse ohne Hinweis) Kinder-Lebensmittel (vgl. Projekt „Kinderkampagne“ 2004) gesundheits- und nährwertbezogene Angaben (Qualitäts-) Siegel/Zeichen Clean Labelling („frei von“ Zusatzstoffen) Natürlichkeit, Idylle, traditionelle Herstellung

 es sei denn: legale Täuschung [Typ: „Schwarzwälder Schinken“]

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label und Verbrauchererwartung

Quelle: Auszüge lebensmittelklarheit.de (23.05.2012)

Verbraucheranfragen zu Clean Label qualifiziert die Verbraucherzentrale regelmäßig als „gefühlte Täuschung“, die unzulässig sei. • Nicht zu rechtfertigende „Prangerwirkung“ des Internets führt teilweise zu Änderung der Etiketten durch die Hersteller. dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label und Verbrauchererwartung

dr. markus kraus | 26.06.2012


Clean Label und Verbrauchererwartung

dr. markus kraus | 26.06.2012


Zusammenfassung

Clean Label: Möglichkeit und Grenzen bei Süßwaren

Rechtliche Grenzen Zusatzstoffe

Gentechnik

§ 11 LFGB

§ 3a EGGenTDurchfG

Allergene

Nährstoffe

§ 11 LFGB

VO (EG) Nr. 1924/2006

Tatsächliche Grenzen Gefühlte Täuschung durch „Clean Label“: Internetportal „Lebensmittelklarheit.de“ dr. markus kraus | 26.06.2012


Kontakt

Dr. Markus Kraus meyer.rechtsanwälte Partnerschaft Sophienstraße 5, Etage 3 D-80333 München Fon +49 (0) 85 63 88 0 - 0 Fax +49 (0) 85 63 88 0 - 22 E-Mail: kraus@meyerlegal.de Internet: www.meyerlegal.de

dr. markus kraus | 26.06.2012


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