Pro und Contra gl채serner Supermarkt? Dr. Markus Kraus Dr. Christiane Kr체ger
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Januar 2012 | DLR
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Interview
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Pro und Contra gläserner Supermarkt? Rot, Gelb und Grün als Wegweiser Jörg Häseler Die Konferenz der Verbraucherschutzminister beschloss letztes Jahr die bundesweite Einführung eines sog. Kontrollbarometers. Dieses soll an einer gut sichtbaren Stelle im Eingangsbereich durch einen mehrfarbigen Balken über den Hygienestatus eines Betriebs informieren. Mit einem Pfeil über dem Barometer soll angezeigt werden, an welcher Stelle der Skala sich der Betrieb befindet. Geplant ist, das Barometer zunächst in der Gastronomie, anschließend in Bäckereien und Metzgereien, Kantinen sowie dem Einzelhandel einzuführen. Das heftig umstrittene Vorhaben wird aufgrund rechtlicher und tatsächlicher Bedenken derzeit durch die Konferenz der Wirtschaftsminister blockiert.
Unsere beiden Interviewpartner stehen
Vertrauen. Sie stärkt zudem die Motiva-
für Pro und Contra: Lebensmittelchemi-
tion der Unternehmer, Mängel abzustel-
kerin Dr. Christiane Krüger (Pro) war we-
len und fördert die Harmonisierung der
sentlich an der Ausgestaltung des Kon-
behördlichen Arbeit. Die rechtlich vor-
trollbarometers beteiligt, Rechtsanwalt
gegebenen Sanktionsmöglichkeiten der
Dr. Markus Kraus (Contra) berät und ver-
Behörden bei festgestellten Verstößen
tritt Unternehmen der Lebensmittelwirt-
bleiben davon unberührt.
schaft, die die Bestrebungen kritisch ver-
Contra Einer Veröffentlichung amtlicher
folgt.
Überwachungsergebnisse bedarf es nicht. Den mit dem Vollzug des Lebensmittel-
Bedarf es einer Veröffentlichung von Kon-
rechts betrauten Behörden steht eine
trollergebnissen der amtlichen Lebens-
Vielzahl klassischer Sanktionsmechanis-
mittelüberwachung?
men wie Verwarnung, Erlass eines Ver-
Pro Eindeutig ja! Die Information von
waltungsakts, Einleitung eines Ordnungs-
Verbraucherinnen und Verbrauchern
widrigkeiten- oder Strafverfahrens zur
über die Ergebnisse der amtlichen Be-
Verfügung, um hygienerechtliche Anfor-
triebskontrollen entspricht einem mo-
derungen durchzusetzen. Ferner führen
dernen Behördenverständnis und ist des-
die durch die Konferenz der Verbraucher-
halb alternativlos. Die gute, zuverlässige
schutzminister derzeit vorgeschlagenen
präventive Arbeit der Lebensmittelkon-
Rahmenbedingungen für das Kontroll-
trolle ist den meisten Verbrauchern un-
barometer zu einer prangerähnlichen
bekannt. Das hat zu Verunsicherung und
Wirkung für die betroffenen Unterneh-
Misstrauen geführt. Ich bin der festen
men, vor allem wenn der gerügte Man-
Überzeugung, dass die Verbraucher ein
gel zwischenzeitlich beseitigt wurde. Da-
Anrecht darauf haben zu erfahren, was
durch kann es zu einer – rechtstaatlich
im Rahmen behördlicher, mit Steuer-
äußerst bedenklichen – Perpetuierung
geldern finanzierter Kontrollen ermit-
des beanstandeten Verhaltens kommen,
telt wird. Transparenz hingegen schafft
zumal eine Kontrolle nur eine Moment-
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Mehr Vertrauen durch Transparenz?
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Interview
« aufnahme des Hygienestatus des betrof-
ausschließlich negativen Assoziationen so-
fenen Betriebs darstellt.
wie einer damit einhergehenden nicht zu rechtfertigenden Stigmatisierung betrof-
Wie sinnvoll ist die Farbe Rot, die „Halt“
fener Betriebe. Derart wertende Elemente
signalisiert, im Eingangsbereich eines
widersprechen der dem Kontrollbarome-
Restaurants bzw. eines Lebensmittelge-
ter zugrunde liegenden Intention, Ver-
schäfts?
braucher sachlich über den Hygienestatus
Pro Die für das Kontrollbarometer ver-
eines Betriebs zu informieren, und sollten
wendeten Farben Grün, Gelb, Rot sind
daher unterbleiben.
emotionsfrei, leicht erkennbar und für RA Dr. Markus Kraus
den Verbraucher einfach zu verstehen. Ein
Steht das Kontrollbarometer im Einklang
Dr. Markus Kraus,
Pfeil zeigt an, welcher Farbbereich dem
mit dem Prinzip der risikoorientierten
Rechtsanwalt, Maître
Kontrollergebnis zuzuordnen ist. Neben
Überwachung?
en Droit (Bordeaux),
dem aktuellen Ergebnis werden bis zu drei
Pro Es steht damit nicht nur im Einklang,
Wirtschaftsjurist (Univ.
zurückliegende Ergebnisse auf diese Art
sondern es basiert darauf. Seit 2007 füh-
Bayreuth), meyer.
dargestellt, sodass die Veröffentlichung
ren alle Lebensmittelüberwachungsbe-
rechtsanwälte. Sein
keine Momentaufnahme ist. Im Übrigen
hörden nach einer Kontrolle eine Risi-
Tätigkeitsschwerpunkt
wird eine Darstellung mit Ampelfarben
kobeurteilung des Betriebes durch. Die
liegt in der Beratung
auch beim Energieausweis verwendet. Da
Risikobeurteilung bildet die Basis für das
und Vertretung von
bedeutet „rot“ nicht, dass das Haus ab-
Kontrollbarometer. Es ist der große Vorteil
Unternehmen im
gerissen werden muss, sondern lediglich,
des vorgeschlagenen Modells, dass es an
deutschen und euro-
dass es erhebliche energetische Mängel
den bisherigen Verfahren der Lebensmit-
päischen Lebensmit-
hat und sanierungsbedürftig ist. Gravie-
telüberwachung nichts ändert, sondern
telrecht sowie den da-
rende Mängel, die dringend abgestellt
„nur“ die Ergebnisse transparent macht.
ran angrenzenden
werden müssen, haben auch Lebensmit-
Contra Im Rahmen risikoorientierter Über-
Rechtsgebieten.
telbetriebe, bei denen der Pfeil im roten
wachung variieren die Kontrollintervalle
Bereich steht. Wieso soll der Verbraucher
in Abhängigkeit des betriebs- und pro-
das nicht wissen?
duktionsbezogenen Risikos des Betriebs
Contra Die grafische Darstellung von Kon-
sowie den Ergebnissen vorangegangener
trollergebnissen in Form eines Kontroll-
Kontrollen. Einige Lebensmittelunterneh-
barometers mit den Farben Rot, Gelb
men unterliegen daher kürzeren Kontroll-
und Grün – teilweise auch als Hygiene-
zyklen als andere. Die Veröffentlichung
ampel bezeichnet – verzerrt die von der
amtlicher Kontrollergebnisse – insbeson-
Behörde im Rahmen des Verwaltungs-
dere mit wertenden Elementen wie Am-
vollzugs vorgenommene Beurteilung.
pelfarben – führt aber zu Betriebsverglei-
Insbesondere die Farbe Rot signalisiert in
chen. Der Informationsgehalt derartiger
Kontrollbarometer:
diesem Zusammenhang – ähnlich wie im
Vergleiche ist für den Verbraucher nicht
grafische Darstellung
Straßenverkehr – eine Gefahrenquelle mit
aussagekräftig, wenn Betriebe aufgrund
von Untersuchungsergebnissen
Letztes Kontrollergebnis vom: Anforderungen erfüllt
Anforderungen teilweise erfüllt
Anforderungen unzureichend erfüllt
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Januar 2012 | DLR
» des risikoorientierten Ansatzes in unter-
stätten, Bäcker oder Metzger handelt, in
schiedlichen Abständen kontrolliert wer-
der Regel sowieso eher innerhalb einer
den.
Kommune treffen. Und da kann eine ver-
Interview
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gleichbare Anwendung der RisikobeurteiIst bei der Beteiligung der 16 Bundeslän-
lung gewährleistet werden.
der, denen der Vollzug des Lebensmittel-
Kontra Eine Vergleichbarkeit der Kon-
rechts obliegt, eine Vergleichbarkeit der
trollergebnisse setzt eine einheitliche
Kontrollergebnisse gegeben?
Kontrolldichte sowie Kontrollqualität in
Pro Alle Bundesländer erstellen die Risi-
den einzelnen Bundesländern voraus. Un-
kobeurteilung nach Maßgabe einer Ver-
abdingbare Voraussetzung ist hierfür eine
waltungsvorschrift, insofern ist Vergleich-
vergleichbare Personalstruktur der Über-
Dr. Christiane Krüger
barkeit gegeben. Es gibt aber sicher noch
wachungsbeamten in den einzelnen Bun-
Staatl. gepr. Lebens-
Optimierungspotenzial. In den Ländern
desländern. Anderenfalls sind die sich in
mittelchemikerin, seit
wird deshalb an Leitfäden zur Risikobe-
dem Kontrollbarometer widerspiegeln-
1999 Referentin am
urteilung gearbeitet. Da Menschen und
den Ergebnisse bundesweit nicht ver-
Ministerium für Kli-
keine Roboter in der Lebensmittelüberwa-
gleichbar und für den Verbraucher ohne
maschutz, Umwelt,
chung arbeiten, kann es niemals eine völ-
Erkenntnisgewinn, können aber aufgrund
Landwirtschaft, Natur-
lige Vereinheitlichung geben. Das ist auch
ihrer Wettbewerbsrelevanz zu nicht hin-
und Verbraucher-
unschädlich. Der Verbraucher wird seine
nehmbaren, gravierenden Folgen bei den
schutz NRW in
Auswahl, jedenfalls wenn es sich um Gast-
Lebensmittelunternehmen führen.
Düsseldorf.
Anschrift der Interviewpartner Dr. Christiane Krüger Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Referat VI-2 Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Kosmetika, Bedarfsgegenstände Schwannstraße 3 40476 Düsseldorf Tel.: 0211/4566-266 Fax: 0211/4566-432
christiane.krueger@mkulnv.nrw.de www.umwelt.nrw.de
Dr. Markus Kraus meyer.rechtsanwälte Sophienstr. 5, Etage 3 80333 München Tel.: 089/8563-880-0 Fax: 089/8563-880-22 kraus@meyerlegal.de meyerlegal.de
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DLR | Januar 2012
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Notizen
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Dr. Markus Kraus Maître en Droit (Bordeaux), Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Dr. Markus Kraus, Jahrgang 1977, studierte von 1998 bis 2004 Rechtswissenschaft mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth (Wirtschaftsjurist Univ. Bayreuth), Bordeaux (Maîtrise en Droit) und Mainz (Erstes Staatsexamen). In den Jahren 2000 und 2001 war er Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht der Universität Bayreuth. Von 2004 bis 2006 war Herr Dr. Kraus Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europa- und Völkerrecht in Innsbruck. Nach Abschluss seiner Promotion in Passau und des Referendariats war Dr. Kraus von 2009 bis 2011 als Rechtsanwalt in der Kanzlei meyer//meisterernst rechtsanwälte tätig, seit 2012 bei meyer. rechtsanwälte. Während seines Studiums war Herr Dr. Kraus Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes sowie Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes. Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Kraus liegt im deutschen und europäischen Lebensmittelrecht sowie den daran angrenzenden
Rechtsgebieten. Er berät Mandanten in sämtlichen wettbewerbs- und ordnungsrechtlichen Fragestellungen. Dies umfasst insbesondere die Einführung neuer Produkte, die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln und deren Zutaten, sowie von Zusatzstoffen einschließlich deren Zulassung und Abgrenzungsfragen (Lebensmittel/Zusatzstoffe sowie Lebensmittel/Arzneimittel). Herr Dr. Kraus ist Mitherausgeber der Textsammlung „Lebensmittelrecht“ (Verlag Österreich). Zudem ist seine Fachkenntnis durch zahlreiche einschlägige wissenschaftliche Publikationen im Bereich des deutschen, österreichischen und europäischen Lebensmittelrechts sowie des europäischen Wettbewerbsrechts ausgewiesen. Herr Dr. Kraus berät in deutscher, englischer und französischer Sprache.
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