Pro und Contra gläserner Supermarkt?

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Pro und Contra gl채serner Supermarkt? Dr. Markus Kraus Dr. Christiane Kr체ger


Zuvor veröffentlicht Verlag

Januar 2012 | DLR

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.

meyer  rechtsanwälte Partnerschaft Sophienstr. 5, Etage 3 D - 80333 München Fon  + 49  (0)89 /85  63  88  0 - 0 Fax  + 49  (0)89 / 85  63  88  0 - 22 info @ meyerlegal.de meyerlegal.de Layout

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Interview

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Pro und Contra gläserner Supermarkt? Rot, Gelb und Grün als Wegweiser Jörg Häseler Die Konferenz der Verbraucherschutzminister beschloss letztes Jahr die bundesweite Einführung eines sog. Kontrollbarometers. Dieses soll an einer gut sichtbaren Stelle im Eingangsbereich durch einen mehrfarbigen Balken über den Hygienestatus eines Betriebs informieren. Mit einem Pfeil über dem Barometer soll angezeigt werden, an welcher Stelle der Skala sich der Betrieb befindet. Geplant ist, das Barometer zunächst in der Gastronomie, anschließend in Bäckereien und Metzgereien, Kantinen sowie dem Einzelhandel einzuführen. Das heftig umstrittene Vorhaben wird aufgrund rechtlicher und tatsächlicher Bedenken derzeit durch die Konferenz der Wirtschaftsminister blockiert.

Unsere beiden Interviewpartner stehen

Vertrauen. Sie stärkt zudem die Motiva-

für Pro und Contra: Lebensmittelchemi-

tion der Unternehmer, Mängel abzustel-

kerin Dr. Christiane Krüger (Pro) war we-

len und fördert die Harmonisierung der

sentlich an der Ausgestaltung des Kon-

behördlichen Arbeit. Die rechtlich vor-

trollbarometers beteiligt, Rechtsanwalt

gegebenen Sanktionsmöglichkeiten der

Dr. Markus Kraus (Contra) berät und ver-

Behörden bei festgestellten Verstößen

tritt Unternehmen der Lebensmittelwirt-

bleiben davon unberührt.

schaft, die die Bestrebungen kritisch ver-

Contra Einer Veröffentlichung amtlicher

folgt.

Überwachungsergebnisse bedarf es nicht. Den mit dem Vollzug des Lebensmittel-

Bedarf es einer Veröffentlichung von Kon-

rechts betrauten Behörden steht eine

trollergebnissen der amtlichen Lebens-

Vielzahl klassischer Sanktionsmechanis-

mittelüberwachung?

men wie Verwarnung, Erlass eines Ver-

Pro Eindeutig ja! Die Information von

waltungsakts, Einleitung eines Ordnungs-

Verbraucherinnen und Verbrauchern

widrigkeiten- oder Strafverfahrens zur

über die Ergebnisse der amtlichen Be-

Verfügung, um hygienerechtliche Anfor-

triebskontrollen entspricht einem mo-

derungen durchzusetzen. Ferner führen

dernen Behördenverständnis und ist des-

die durch die Konferenz der Verbraucher-

halb alternativlos. Die gute, zuverlässige

schutzminister derzeit vorgeschlagenen

präventive Arbeit der Lebensmittelkon-

Rahmenbedingungen für das Kontroll-

trolle ist den meisten Verbrauchern un-

barometer zu einer prangerähnlichen

bekannt. Das hat zu Verunsicherung und

Wirkung für die betroffenen Unterneh-

Misstrauen geführt. Ich bin der festen

men, vor allem wenn der gerügte Man-

Überzeugung, dass die Verbraucher ein

gel zwischenzeitlich beseitigt wurde. Da-

Anrecht darauf haben zu erfahren, was

durch kann es zu einer – rechtstaatlich

im Rahmen behördlicher, mit Steuer-

äußerst bedenklichen – Perpetuierung

geldern finanzierter Kontrollen ermit-

des beanstandeten Verhaltens kommen,

telt wird. Transparenz hingegen schafft

zumal eine Kontrolle nur eine Moment-

DLR | Januar 2012

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Mehr Vertrauen durch Transparenz?

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Interview

« aufnahme des Hygienestatus des betrof-

ausschließlich negativen Assoziationen so-

fenen Betriebs darstellt.

wie einer damit einhergehenden nicht zu rechtfertigenden Stigmatisierung betrof-

Wie sinnvoll ist die Farbe Rot, die „Halt“

fener Betriebe. Derart wertende Elemente

signalisiert, im Eingangsbereich eines

widersprechen der dem Kontrollbarome-

Restaurants bzw. eines Lebensmittelge-

ter zugrunde liegenden Intention, Ver-

schäfts?

braucher sachlich über den Hygienestatus

Pro Die für das Kontrollbarometer ver-

eines Betriebs zu informieren, und sollten

wendeten Farben Grün, Gelb, Rot sind

daher unterbleiben.

emotionsfrei, leicht erkennbar und für RA Dr. Markus Kraus

den Verbraucher einfach zu verstehen. Ein

Steht das Kontrollbarometer im Einklang

Dr. Markus Kraus,

Pfeil zeigt an, welcher Farbbereich dem

mit dem Prinzip der risikoorientierten

Rechtsanwalt, Maître

Kontrollergebnis zuzuordnen ist. Neben

Überwachung?

en Droit (Bordeaux),

dem aktuellen Ergebnis werden bis zu drei

Pro Es steht damit nicht nur im Einklang,

Wirtschaftsjurist (Univ.

zurückliegende Ergebnisse auf diese Art

sondern es basiert darauf. Seit 2007 füh-

Bayreuth), meyer.

dargestellt, sodass die Veröffentlichung

ren alle Lebensmittelüberwachungsbe-

rechtsanwälte. Sein

keine Momentaufnahme ist. Im Übrigen

hörden nach einer Kontrolle eine Risi-

Tätigkeitsschwerpunkt

wird eine Darstellung mit Ampelfarben

kobeurteilung des Betriebes durch. Die

liegt in der Beratung

auch beim Energieausweis verwendet. Da

Risikobeurteilung bildet die Basis für das

und Vertretung von

bedeutet „rot“ nicht, dass das Haus ab-

Kontrollbarometer. Es ist der große Vorteil

Unternehmen im

gerissen werden muss, sondern lediglich,

des vorgeschlagenen Modells, dass es an

deutschen und euro-

dass es erhebliche energetische Mängel

den bisherigen Verfahren der Lebensmit-

päischen Lebensmit-

hat und sanierungsbedürftig ist. Gravie-

telüberwachung nichts ändert, sondern

telrecht sowie den da-

rende Mängel, die dringend abgestellt

„nur“ die Ergebnisse transparent macht.

ran angrenzenden

werden müssen, haben auch Lebensmit-

Contra Im Rahmen risikoorientierter Über-

Rechtsgebieten.

telbetriebe, bei denen der Pfeil im roten

wachung variieren die Kontrollintervalle

Bereich steht. Wieso soll der Verbraucher

in Abhängigkeit des betriebs- und pro-

das nicht wissen?

duktionsbezogenen Risikos des Betriebs

Contra Die grafische Darstellung von Kon-

sowie den Ergebnissen vorangegangener

trollergebnissen in Form eines Kontroll-

Kontrollen. Einige Lebensmittelunterneh-

barometers mit den Farben Rot, Gelb

men unterliegen daher kürzeren Kontroll-

und Grün – teilweise auch als Hygiene-

zyklen als andere. Die Veröffentlichung

ampel bezeichnet – verzerrt die von der

amtlicher Kontrollergebnisse – insbeson-

Behörde im Rahmen des Verwaltungs-

dere mit wertenden Elementen wie Am-

vollzugs vorgenommene Beurteilung.

pelfarben – führt aber zu Betriebsverglei-

Insbesondere die Farbe Rot signalisiert in

chen. Der Informationsgehalt derartiger

Kontrollbarometer:

diesem Zusammenhang – ähnlich wie im

Vergleiche ist für den Verbraucher nicht

grafische Darstellung

Straßenverkehr – eine Gefahrenquelle mit

aussagekräftig, wenn Betriebe aufgrund

von Untersuchungsergebnissen

Letztes Kontrollergebnis vom: Anforderungen erfüllt

Anforderungen teilweise erfüllt

Anforderungen unzureichend erfüllt

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Januar 2012 | DLR


» des risikoorientierten Ansatzes in unter-

stätten, Bäcker oder Metzger handelt, in

schiedlichen Abständen kontrolliert wer-

der Regel sowieso eher innerhalb einer

den.

Kommune treffen. Und da kann eine ver-

Interview

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gleichbare Anwendung der RisikobeurteiIst bei der Beteiligung der 16 Bundeslän-

lung gewährleistet werden.

der, denen der Vollzug des Lebensmittel-

Kontra Eine Vergleichbarkeit der Kon-

rechts obliegt, eine Vergleichbarkeit der

trollergebnisse setzt eine einheitliche

Kontrollergebnisse gegeben?

Kontrolldichte sowie Kontrollqualität in

Pro Alle Bundesländer erstellen die Risi-

den einzelnen Bundesländern voraus. Un-

kobeurteilung nach Maßgabe einer Ver-

abdingbare Voraussetzung ist hierfür eine

waltungsvorschrift, insofern ist Vergleich-

vergleichbare Personalstruktur der Über-

Dr. Christiane Krüger

barkeit gegeben. Es gibt aber sicher noch

wachungsbeamten in den einzelnen Bun-

Staatl. gepr. Lebens-

Optimierungspotenzial. In den Ländern

desländern. Anderenfalls sind die sich in

mittelchemikerin, seit

wird deshalb an Leitfäden zur Risikobe-

dem Kontrollbarometer widerspiegeln-

1999 Referentin am

urteilung gearbeitet. Da Menschen und

den Ergebnisse bundesweit nicht ver-

Ministerium für Kli-

keine Roboter in der Lebensmittelüberwa-

gleichbar und für den Verbraucher ohne

maschutz, Umwelt,

chung arbeiten, kann es niemals eine völ-

Erkenntnisgewinn, können aber aufgrund

Landwirtschaft, Natur-

lige Vereinheitlichung geben. Das ist auch

ihrer Wettbewerbsrelevanz zu nicht hin-

und Verbraucher-

unschädlich. Der Verbraucher wird seine

nehmbaren, gravierenden Folgen bei den

schutz NRW in

Auswahl, jedenfalls wenn es sich um Gast-

Lebensmittelunternehmen führen.

Düsseldorf.

Anschrift der Interviewpartner Dr. Christiane Krüger Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Referat VI-2 Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Kosmetika, Bedarfsgegenstände Schwannstraße 3 40476 Düsseldorf Tel.: 0211/4566-266 Fax: 0211/4566-432

christiane.krueger@mkulnv.nrw.de www.umwelt.nrw.de

Dr. Markus Kraus meyer.rechtsanwälte Sophienstr. 5, Etage 3 80333 München Tel.: 089/8563-880-0 Fax: 089/8563-880-22 kraus@meyerlegal.de meyerlegal.de

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Notizen

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Dr. Markus Kraus Maître en Droit (Bordeaux), Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Dr. Markus Kraus, Jahrgang 1977, studierte von 1998 bis 2004 Rechtswissenschaft mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth (Wirtschaftsjurist Univ. Bayreuth), Bordeaux (Maîtrise en Droit) und Mainz (Erstes Staatsexamen). In den Jahren 2000 und 2001 war er Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht der Universität Bayreuth. Von 2004 bis 2006 war Herr Dr. Kraus Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europa- und Völkerrecht in Innsbruck. Nach Abschluss seiner Promotion in Passau und des Referendariats war Dr. Kraus von 2009 bis 2011 als Rechtsanwalt in der Kanzlei meyer//meisterernst rechtsanwälte tätig, seit 2012 bei meyer. rechtsanwälte. Während seines Studiums war Herr Dr. Kraus Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes sowie Stipendiat des Deutschen Akademischen Austausch­dienstes. Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Kraus liegt im deutschen und europäischen Lebensmittelrecht sowie den daran angrenzenden

Rechtsgebieten. Er berät Mandanten in sämtlichen wettbewerbs- und ordnungsrechtlichen Fragestellungen. Dies umfasst insbesondere die Einführung neuer Produkte, die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln und deren Zutaten, sowie von Zusatzstoffen einschließlich deren Zulassung und Abgrenzungsfragen (Lebensmittel/Zusatzstoffe sowie Lebensmittel/Arzneimittel). Herr Dr. Kraus ist Mitherausgeber der Textsammlung „Lebensmittelrecht“ (Verlag Österreich). Zudem ist seine Fachkenntnis durch zahlreiche einschlägige wissenschaftliche Publikationen im Bereich des deutschen, österreichischen und europäischen Lebensmittelrechts sowie des europäischen Wettbewerbsrechts ausgewiesen. Herr Dr. Kraus berät in deutscher, englischer und französischer Sprache.

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Stand: 20.12.2011


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