Der Boden ist verfassungsrechtlich ein Umwelt(Schutz)gut, sein Schutz liegt in der Kompetenz der Bundesländer. Österreich braucht eine stärker ökologisch orientierte Raumordnung mit dem Ziel, die Flächeninanspruchnahme für Bauland und Verkehrsflächen zu minimieren, Zersiedelung zu vermeiden und Vorrangflächen für Natur [&] Hochwasserschutz auszuweisen. Nur mit dem klugen Einsatz der Raumplanungsinstrumente, frei von Lobbying-Einflüssen und stetem Kniefall vor den Forderungen der Wirtschaft wird es gelingen, dem Bodenfraß Einhalt zu gebieten und auch hier eine Wende für mehr Natur einzuleiten. Es ist an der Zeit, dieses „heiße“ Eisen anzupacken!