3 minute read
Fördergelder von Land und Bund in Schleswig-Holstein
(NZ) Eine Immobilie kaufen, bauen oder doch eher mieten? Für viele Menschen in Schleswig-Holstein, insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, wird der Schritt aus der Miete in die eigenen vier Wände immer schwerer. Denn die Nachfrage nach Immobilien übersteigt bei Weitem das Angebot und dementsprechend hoch sind die Preise für Neubau- aber auch Gebrauchtimmobilien. Eine Reihe von Förderprogrammen auf Bundes- und auf Landesebene erleichtert jedoch den Weg zum Immobilienerwerb.
Wagnis oder Investition? Ein Blick auf den Immobilienmarkt in Schleswig-Holstein
Der LBS-Immobilienmarktatlas 2022 bringt die Immobiliensituation auf den Punkt: Immobilien sind rar und die Preise sind hoch und steigen weiter. Dies bezieht sich sowohl auf Neubau-Wohnungen und Einfamilienhäuser als auch auf Bestandsimmobilien. Allein in den zwei Jahren vor der Entstehung des LBS-Immobilienmarktatlas betrug die Preissteigerung bis zu 50 %. Von diesem Preisanstieg für private Wohnimmobilien sind nicht nur Ballungsgebiete, sondern auch das Umland betroffen. Durch die rasant steigenden Immobilienpreise in den Großstädten steigt auch die Nachfrage in den Randgebieten der Städte, da hier Wohnraum noch etwas leichter verfügbar und finanzierbar ist. Hinzu kommt, dass Schleswig-Holstein, nicht erst seit der Pandemie, aber hierdurch zusätzlich angeheizt, ein beliebtes Bundesland für Ferienimmobilien ist, wodurch der Immobilienmarkt noch weiter angespannt wird. Und die Preise, so der LBS-Immobilienmarktatlas, werden in der nächsten Zeit eher noch weiter steigen. Mehrere bundesweite Förderpro-
gramme sowie Förderungen der Investitionsbank Schleswig-Holstein erleichtern auch Menschen mit geringerem Einkommen den Weg zu einer selbst genutzten Immobilie.
Förderung auf Landesebene: Programme zur Eigentumserwerbsförderung in Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt seit dem 1. April 2021 Familien mit kleinen und mittleren Einkommen durch die Vergabe von Förderdarlehen im Rahmen der „Sozialen Wohnungsbauförderung“. Förderfähig sind der Kauf oder der Bau einer Neubau-Immobilie sowie der Kauf einer Bestandsimmobilie, sofern diese selbst genutzt werden. Kombiniert werden kann dieses Förderdarlehen unter bestimmten Voraussetzungen mit Zusatzdarlehen des Landes sowie Förderprogrammen über die KfW.
Die soziale Wohnungsbauförderung richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind sowie an Alleinerziehende. Die Förderung ist an eine Einkommensgrenze gebunden, die bei zwei Erwachsenen 32.640 € Nettoeinkommen bzw. rund 49.000 € Bruttohaushaltseinkommen beträgt. Die Förderung besteht aus einem weitestgehend zinsfreien Darlehen in Höhe von 100.000 €, für das eine 20-jährige Zinsbindung besteht. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt zudem die sonst erforderliche Eigenkapitalquote von 7,5 %. Das Darlehen wird im Grundbuch im Nachrang abgesichert, sodass in der Regel günstigere Konditionen bei einer mitfinanzierenden Bank verhandelbar sind. Mit den Arbeiten darf erst nach der Bewilligung der Förderung begonnen werden. Kombiniert werden kann dieses Förderdarlehen, wenn die Immobilie barrierefrei gestaltet oder Wohnraum für einen schwerbehinderten Menschen geschaffen werden soll. Hier gibt es zwei unterschiedliche, alternativ einsetzbare Förderprogramme über 15.000 € bzw. 50.000 €, die jeweils als Darlehen ausgestaltet sind.
Die Beantragung der Förderdarlehen erfolgt über die IB.SH – Investitions bank Schleswig-Holstein.
Informationen zur „Sozialen Wohnungsbauförderung“ finden Sie auch hier:
Förderprogramme auf Bundesebene: Darlehen und Zuschüsse über die KfW
Auf Bundesebene stehen Käufern und Bauherrinnen von selbst genutzten Immobilien ebenfalls mehrere Förderprogramme zur Verfügung. Die Förderprogramme sind teils in Form von Darlehen und teils in Form von Zuschüssen ausgestaltet. Oftmals gibt es für diese ein für jedes Jahr festgelegtes Budget, sodass es sein kann, dass das jeweilige Budget zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits aufgebraucht ist. Zudem sollte bei der Finanzierungplanung genau geprüft werden, welche Fördermaßnahmen unter welchen Voraussetzungen miteinander kombinierbar sind.
Interessant ist nach wie vor das KfW-Förderprogramm 124: ein Förderkredit bis zu 100.000 €, mit dem der Kauf oder Bau eines Eigenheims unterstützt wird.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ein dreiteiliges Förderprogramm unter der Bezeichnung „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) abrufbar. Für private Immobilienkäuferinnen und Bauherren von Interesse sind das BEG WG, mit dem privates Wohneigentum gefördert wird, sowie das BEG EM, über das Einzelmaßnahmen bei Bestandsimmobilien unterstützt werden.