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3.1 Behinderung und Schwerbehinderung

3.

LEISTUNGEN BEI BEHINDERUNG UND SCHWERBEHINDERUNG

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Ihre körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen berechtigen Patienten in vielen Fällen zu einer anerkannten Behinderung bzw. Schwerbehinderung. Menschen, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, haben ein Recht auf besonderen Schutz und Hilfe.

3.1 Behinderung und Schwerbehinderung

Wie wird Behinderung definiert?

Eine Behinderung im Sinne des Gesetzes liegt vor, „wenn die körperliche Funktion, die geistige Fähigkeit oder die seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ (§ 2 SGB IX)

Was ist eine „Schwerbehinderung“?

Als schwerbehindert gelten Menschen, deren Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt und die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung in Deutschland haben. Die meisten der Rechte und Vergünstigungen nach dem Sozialgesetzbuch, die sogenannten Nachteilsausgleiche, stehen nur schwerbehinderten Personen zu.

Umgangssprachlich wird eine Behinderung oft in Prozenten angegeben, z. B. „Ich bin 50 % schwerbehindert. Korrekt müsste es heißen: „Ich habe einen Grad der Behinderung von 50.“

WICHTIG

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