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5.5 Exkurs: Testament

Spendefähige Organe und Gewebe

Folgende Organe oder Organteile und Gewebe können gespendet werden:

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• Innere Organe wie Herz, Herzklappen, Lunge, Leber,

Bauchspeicheldrüse, Nieren, Darm • Teile der Haut • Hornhaut der Augen • Teile der Blutgefäße, Sehnen(-gewebe) • Knochen sowie Knorpelgewebe

WICHTIG

Beim Ausfüllen eines Organspendeausweises besteht die Möglichkeit, manche Organe/Gewebe von der Spende auszuschließen bzw. nur die Spende bestimmter Organe/Gewebe zuzulassen.

Patienten sollten ihren Angehörigen oder Freunden ihre Entscheidung bzgl. einer Organspende mitteilen, den Organspendeausweis bei den Personalpapieren mitführen oder in ihrer Krankenakte hinterlegen lassen. Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle hinterlegt oder registriert. Ausführliche Informationen dazu gibt es auf der Internetseite www.organspendeinfo.de 5.5 Exkurs: Testament

Ein Testament ist die schriftliche Verfügung darüber, was nach dem Tod mit dem Vermögen und den Besitztümern des Verstorbenen geschehen soll. Auch Wünsche bezüglich der Beisetzung können darin formuliert werden. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, eine gesonderte Bestattungsverfügung zu verfassen. Die Bestattung wird zum einen nicht notwendigerweise von den Erben organisiert. Zudem wird das Testament oftmals erst nach der Beerdigung geöffnet. Jede geschäftsfähige Person über 18 Jahren kann ein Testament verfassen. Solange die Person geschäftsfähig ist, kann sie ihr Testament jederzeit widerrufen, neu aufsetzen oder abändern. Gültig ist stets die zuletzt unterzeichnete verfasste Version.

TIPP

Patienten mit einer Erkrankung, die früher oder später mit einem Verlust der geistigen Fähigkeiten einhergeht, sollten sich mit der Erstellung eines Testaments befassen, bevor Urteilskraft und Denkvermögen nachlassen und Zweifel an der Geschäftsfähigkeit aufkommen können.

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