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Vorwort Vor Ihnen liegt der Geschäftsbericht der Union-Zucker Südhannover GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2014 bis 28. Februar 2015. Aufgrund der letztjährig auf Wunsch der Nordzucker AG beschlossenen Anpassung unseres Geschäftsjahres vom 1. März bis zum letzten Tag des Monats Februar betrachten wir mit diesem Geschäftsbericht ein 11-monatiges Rumpfgeschäftsjahr. Wir blicken zurück auf ein durchwachsenes Geschäftsjahr für die Nordzucker AG mit ihren Rübenanbauern und Anteilseignern. Mit einem unbefriedigenden Ergebnis hat die Nordzucker AG ihr Geschäftsjahr 2014/15 abgeschlossen. Eine weltweite Überproduktion, hohe Bestände innerhalb der EU sowie Maßnahmen der EU-Kommission mit verstärkender Wirkung führten zusammen mit einer insgesamt gestiegenen Wettbewerbsintensität zu einem deutlich rückläufigen Geschäftsverlauf und einem geringeren Ergebnis als in den Vorjahren. Die Union-Zucker hat in den vergangenen Jahren eine solide Finanz- und Dividendenpolitik praktiziert. Um Kontinuität für unsere Gesellschafter zu schaffen, schlagen wir eine angemessene Absenkung der Dividende auf 20 % vor. Die Zusammenarbeit mit der Nordzucker AG ist im Vermögensübertragungsvertrag von 2003 geregelt. Die vertraglichen Regelungen sind auch Grundlage für den Erhalt des Rübenanbaus in unserem Gebiet. Die Geschäftsführung der Union-Zucker achtet auf die Einhaltung. Ziel unseres Handelns ist, die Entwicklung der Nordzucker in jeder Weise zu unterstützen. Um unsere Rüben anbauenden Gesellschafter möglichst umfassend einbinden zu können, stimmen wir in unserer Gesellschafterversammlung über alle Tagesordnungspunkte der Nordzucker-Hauptversammlung ab. Im Jahr 2017 endet die Quotenregelung im Rahmen der EU-Zuckermarktordnung. Damit entfallen die Lieferrechte ersatz- und entschädigungslos. Unsere Lieferrechtsgarantie besagt eindeutig, dass mit Beendigung der Zuckerquote auch die derzeit gewährten Lieferrechte für die Rübenanbauer erlöschen. In unserer Satzung ist seit vielen Jahren definiert, dass nach Auslaufen der Quotenregelung ein Rübenlieferanspruch für Gesellschafter besteht, der dann „aufleben“ wird und als Basis für das Erstangebot der künftigen Zuckerrübenliefervertragsmengen gilt. Bei der Umsetzung des satzungsmäßigen Lieferanspruchs ist der künftige Rübenbedarf der Nordzucker AG jährlich auf die Gesamtzahl der Kapitalanteile zu verteilen. Entsprechend Vermögensübertragungsvertrag steht der Union-Zucker ein Anteil von 9,8 % der jährlich zu verteilenden Bedarfsmenge zu. Der Lieferanspruch kann laut Satzung nur aus eigenem Anbau angedient werden. Zur Klarstellung dieser Regelung soll unsere Satzung konkretisiert werden. Demnach können Lieferansprüche nur aus eigenen Geschäftsanteilen des Rübenanbauers und/oder im Zusammenhang mit zur Nutzung überlassenen Ackerflächen genutzt werden. Zudem gilt es, auch unsere Rübenanbauer ohne Kapital in ein zukünftiges Vertragsmengenmodell einzubinden. Gemeinsamen mit der Nordzucker AG, der Nordzucker Holding AG und dem Dachverband Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. sind wir dabei, ein gemeinsam tragfähiges Modell zur künftigen Verteilung der Vertragsmengenangebote zu entwickeln. Dieses Modell für die Vergabe aller nicht genutzten Lieferansprüche als so genannte „freie Vertragsmenge“ soll dazu führen, dass unsere bisherigen Rübenanbauer – auch ohne Geschäftsanteilsbesitz – bei der Vertragsmengenvergabe berücksichtigt werden. Zusätzlich haben wir dabei Regelungen zu beachten und einzuhalten, die im Gesellschaftsvertrag des Anbauerfonds, im Vermögensübertragungsvertrag mit der Nordzucker AG und im Verschmelzungsvertrag mit der Zuckerfabrik Harsum AG verankert sind. Nordstemmen, den 1. Juni 2015 Union-Zucker Südhannover GmbH Die Geschäftsführung
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Bilanz zum 28. Februar 2015 der Union-Zucker Südhannover GmbH
Akt iva
€ A. Anlagevermögen (Finanzanlagen/Beteiligung)
Stand am 31.03.2014 € T€ 15.947.999,39 15.948
B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen Unternehmen, mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht a) aus der Übernahme von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen 6.087.000,00 b) sonstige 19.581.255,53 25.668.255,53 2. sonstige Vermögensgegenstände 542.344,77
II. Guthaben bei Kreditinstituten
26.210.600,30
6.424 14.392 20.816 2.031 22.847
4.784,61 26.215.384,91
5 22.852
42.163.384,30
38.800
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Passiva
€ A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) Nennbetrag gezeichnetes Kapital abzüglich Nominalwert eigener Anteile
10.969.912,00
10.970
2.828.603,00 8.141.309,00
2.829 8.141
1.519,04
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20.800.000,00
16.500
1.675.443,30 30.618.271,34
2.936 27.579
7.821.664,00
6.424 2.086 56 8.566
II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen (andere Gewinnrücklagen)
IV. Bilanzgewinn
B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2. Steuerrückstellungen 3. sonstige Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht 2. sonstige Verbindlichkeiten (davon aus Steuern: 1.428.295,66 € i. V. 317.336,93 €; im Rahmen der sozialen Sicherheit: 121,16 136,31 € € i. V. 136,31 €)
€
Stand am 31.03.2014 T€
6.087.000,00 1.668.964,00 65.700,00
2.283.401,71 1.440.047,25
2.327 328
3.723.448,96
2.655
42.163.384,30
38.800
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2014 bis 28. Februar 2015 der Union-Zucker Südhannover GmbH
€ 1. Ertrag aus Beteiligung 2. sonstige betriebliche Erträge 3. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben
€
Vorjahr T€
6.796.738,00 21.705,65 6.818.443,65
9.411 24 9.435
12. Einstellung in andere Gewinnrücklagen
209.171,36 6.899.166,76 1.009.762,89 612,29 5.888.791,58 86.651,72 5.975.443,30 4.300.000,00
5 1 6 119 125 9.310 222 37 185 9.495 1.362 0 8.133 3 8.136 5.200
13. Bilanzgewinn
1.675.443,30
2.936
4. sonstige betriebliche Aufwendungen
5.169,84 1.401,31 6.571,15 121.877,10 128.448,25 6.689.995,40
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7. 8. 9. 10. 11.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sonstige Steuern Jahresüberschuss Gewinnvortrag
239.568,91 30.397,55
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Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2014 bis 28. Februar 2015 der Union-Zucker Südhannover GmbH I. Allgemeine Angaben In Übereinstimmung mit § 265 Abs. 6 HGB weicht wegen der Besonderheit des Geschäftes unserer Gesellschaft als reine Holding-Gesellschaft die Gliederung der Erträge aus Beteiligungen von der Vorschrift des § 275 Abs. 2 HGB ab. Die Ansatz- und Bewertungsstetigkeit ist gewahrt. Um einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu gewährleisten, wurden Umgliederungen in den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen, die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Der Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2014 bis 28. Februar 2015 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften und der sie ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Vermerke zu Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung fast ausschließlich im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die Erleichterungen der Rechnungslegung für kleine Kapitalgesellschaften werden weitgehend in Anspruch genommen. Aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. April 2014 bis zum 28. Februar 2015 ist die Vergleichbarkeit mit dem zwölf Monate umfassenden Geschäftsjahr 2013/2014 nur eingeschränkt möglich.
II.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Bei den zu Anschaffungskosten bewerteten Finanzanlagen handelt es sich um unsere Beteiligung von 10,82 % am 123,7 Mio. € betragenden Grundkapital der Nordzucker AG, Braunschweig. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände kommen mit Ausnahme des aktivierten Körperschaftsteuerguthabens mit dem Nennwert in Ansatz. Der Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens ist mit dem Barwert in Höhe von 527 T€ aktiviert. Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben Forderungen in Höhe von 338 (i. V. 491) T€ eine Laufzeit von über einem Jahr. Das Gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist voll eingezahlt und unterteilt sich in Geschäftsanteile mit Rübenlieferanspruch (Litera A) und Geschäftsanteile ohne Rübenlieferanspruch (Litera B).
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Entsprechend § 272 HGB wurde der Nominalwert eigener Anteile in der Vorspalte vom Gezeichneten Kapital abgesetzt. In die Kapitalrücklage wurden in Vorjahren gemäß § 58b GmbHG die bei der Kapitalherabsetzung gewonnenen Beträge eingestellt. In die anderen Gewinnrücklagen wurden 4.300 T€ aus dem diesjährigen Überschuss eingestellt. Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von 86.651,72 €. Der Vorjahresposten setzt sich aus dem Jahresüberschuss 2013/14 (8.133 T€), dem Gewinnvortrag (3 T€) sowie der Einstellung in andere Gewinnrücklagen (5.200 T€) zusammen. Die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildeten Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfassen die erkennbaren Verpflichtungen und sind zu Erfüllungsbeträgen bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 4,43 %. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurden Rentensteigerungen von jährlich 1,5 % unterstellt. Biometrische Rechnungsgrundlagen sind die „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der durch die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geänderte Bewertungsansatz der Pensionsrückstellung führte zu einem Unterschiedsbetrag von 890 T€, welcher in Anwendung von Artikel 67 Abs. 1 EGHGB nunmehr vollständig zugeführt wurde. Die Rückstellungen für Steuern enthalten neben der Verpflichtung für das aktuelle Geschäftsjahr auch Verpflichtungen für das Vorjahr. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich vor allem um die dem Geschäftsjahr 2014/15 zuzuordnenden Verpflichtungen aus Gesellschafterversammlungs-, Veröffentlichungs-, Abschluss- und Beratungskosten. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt, ungesichert und enthalten keine Posten mit einer Laufzeit von über einem Jahr. 11 (i. V. 11) T€ entfallen auf Gesellschafter.
III. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Bei den Sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich insbesondere um die Verwaltungskostenumlage der Nordzucker AG. 36 (i. V. 40) T€ der sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen betreffen die Aufzinsung des Körperschaftsteueranrechnungsguthabens.
7 IV. Sonstige Angaben Mitglieder der Geschäftsführung sind die Herren: Helmut Meyer, Landwirt, Betheln
Vorsitzender
Joachim Engelke, Landwirt, Hasede
Stellv. Vorsitzender
Carl Graf von Hardenberg, Landwirt, Nörten-Hardenberg
Stellv. Vorsitzender
Burghard Hoberg, Landwirt, Elze
Stellv. Vorsitzender
Jens Brandes, Landwirt, Krimmensen Karl-Theodor Diedrichs, Landwirt, Banteln Christian Henne, Landwirt, Deitersen Otto Henniges, Landwirt, Bodensee Friedrich-Wilhelm Hering, Landwirt, Gronau Henning Hölscher, Landwirt, Alferde Eckhard Kiel, Landwirt, Hammenstedt Erich Kleuker jun., Landwirt, Nordstemmen Heinrich Klingelhöfer jun., Landwirt, Groß Lengden Heinrich Machtens, Landwirt, Harsum Markus Melzer, Landwirt, Ahlshausen
(ab 27. Juni 2014)
Andreas Meyer, Landwirt, Herkensen Christof Möller, Landwirt, Deensen Henning Pferdmenges, Landwirt, Hilprechtshausen
(bis 27. Juni 2014)
Hartmut Ropeter, Landwirt, Gladebeck Konrad Vespermann jun., Landwirt, Hoyershausen Dr. Joachim Wendt, Landwirt, Hilgermissen/Oberboyen
V. Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen den Bilanzgewinn 1.675.443,30 €
in Höhe von wie folgt zu verwenden: a) b)
Ausschüttung einer 20 %-igen Dividende auf das dividendenberechtigte Stammkapital (8.141.309,00 €) = Vortrag auf neue Rechnung
1.628.261,80 € 47.181,50 € 1.675.443,30.€
Nordstemmen, den 1. Juni 2015 Union-Zucker Südhannover GmbH Die Geschäftsführung
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Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Union-Zucker Südhannover GmbH: Wir haben den Abschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Union-Zucker Südhannover GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2014 bis 28. Februar 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Abschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Abschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Abschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Abschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Abschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
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Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Abschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Abschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Braunschweig, den 5. Juni 2015 PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte
(Johannes) Wirtschaftsprüferin
(Troch) Wirtschaftsprüferin
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Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2014/15 der Union-Zucker Südhannover GmbH
1. Grundlagen des Unternehmens Allgemeines Die Haupttätigkeit unserer Gesellschaft besteht in der Verwaltung unserer Finanzbeteiligung an der Nordzucker AG und der ausgegebenen Rübenlieferrechte. Darüber hinaus stellt die Union-Zucker sicher, dass der Vermögensübertragungsvertrag mit der Nordzucker AG vom 15.07.2002 eingehalten wird. Zu unseren Aufgaben gehören auch die Übertragung von Geschäftsanteilen und Lieferrechten sowie der Rückkauf von Geschäftsanteilen von NichtRübenanbauern über die Anbauerfonds Union-Zucker GbR.
Beteiligung Die Union-Zucker hält aktuell 5.228.260 Stückaktien der Nordzucker AG. Das entspricht 10,82 % der Anteile am Grundkapital der Nordzucker AG in Höhe von insgesamt 123.651.328 Euro. An der Nordzucker AG ist außerdem die Nordzucker-Holding AG beteiligt, die nach Verschmelzung mit der Nordharzer Zucker AG einen Anteil von 84,06 % hält. Die übrigen 5,12 % halten die so genannten Direktaktionäre in Streubesitz. Dazu zählen auch die vom Anbauerfonds der Union-Zucker gehaltenen 126.091 Aktien; entsprechend 0,26 % Anteil am Grundkapital der Nordzucker AG.
Geschäftspolitik wird durch Rüben anbauende Gesellschafter bestimmt In unserer Gesellschaft haben die Rübenanbauer die Mehrheit. Der Anbauerfonds garantiert dieses zum einen durch die Verbindung von Geschäftsanteilen mit Lieferrechten, zum anderen über die Anspargemeinschaft. Und so liegt eine Interessenbündelung in den Gremien nahe, um eine kompetente Meinungsbildung sicherzustellen. Dadurch werden ein hohes Informationsniveau, kurze und schnelle Entscheidungswege sowie eine effiziente und schlanke Interessenvertretung mit geringeren Verwaltungskosten gewährleistet. Nahezu jeder Gesellschafter der Union-Zucker ist auch (direkter) Aktionär der Nordzucker AG. Die Union-Zucker hatte bereits 2005 allen ihren Gesellschaftern je eine NordzuckerAktie, das waren insgesamt 1.879 Stück, aus ihrem Bestand kostenlos übertragen. Damit sind alle Gesellschafter der Union-Zucker auch Direkt-Aktionäre der Nordzucker AG. Als Direkt-Aktionäre erhalten sie den Geschäftsbericht, können an der Hauptversammlung der Nordzucker AG teilnehmen und erhalten Informationen und Aktionärsbriefe. Damit können sich diese Gesellschafter ein objektives Bild von der Arbeit der Nordzucker AG machen. Um unsere Rüben anbauenden Gesellschafter dabei möglichst umfassend einbinden zu können, stimmen wir in unserer Gesellschafterversammlung über alle Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung der Nordzucker AG ab.
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2. Wirtschaftsbericht 2.1 Überblick Wir blicken zurück auf ein durchwachsenes Geschäftsjahr für die Nordzucker AG mit ihren Rübenanbauern und Anteilseignern. Mit einem unbefriedigenden Ergebnis hat die Nordzucker AG ihr Geschäftsjahr 2014/15 abgeschlossen. Eine weltweite Überproduktion, hohe Bestände innerhalb der EU sowie Maßnahmen der EU-Kommission mit verstärkender Wirkung führten zusammen mit einer insgesamt gestiegenen Wettbewerbsintensität zu einem deutlich rückläufigen Geschäftsverlauf und einem geringeren Ergebnis als in den Vorjahren. Der Jahresüberschuss des Nordzuckerkonzerns hat sich mit 20 Millionen Euro im Vergleich zu 209 Millionen Euro im Vorjahr erheblich verringert und liegt deutlich unter den Erwartungen. Der Hauptversammlung der Nordzucker AG am 16. Juli 2015 wird eine Dividende in Höhe von 0,10 Euro (Vorjahr 1,30 Euro) je Aktie vorgeschlagen. Die Erzeugung von Bioethanol aus Rüben in der Produktionsanlage in Klein Wanzleben findet ebenfalls in einem schwierigen Marktumfeld statt. Wir sehen die Bioethanolproduktion weiterhin als einen wichtigen Baustein, um die Verwertung der Rüben abzurunden und zu sichern. Das gilt auch für die Vermarktung von Rüben als Biogassubstrat. Nordzucker vermarktet vor allem in Schleswig-Holstein Zuckerrüben an Biogasanlagen vor Ort. Das reduziert Frachtkosten und bietet zusätzliche Anbaumöglichkeiten. Mit der Rübenkampagne 2014/15 kam ein nahezu perfektes Rübenjahr zum Abschluss. In unserem Gebiet erzielten die Rübenanbauer einen Rübenertrag von rund 84 t/ha mit einem Zuckergehalt von 17,3 %. Daraus ergibt sich mit durchschnittlich 14,5 t/ha ein Zuckerertrag, wie er flächendeckend bis vor kurzem noch undenkbar erschien. Wiederum zeigt sich dadurch die hohe Ertragsstärke und -stabilität in unserem Anbaugebiet. In Verbindung mit den Rübenpreisen zeigt die Rübe im vierten Jahr in Folge eine sehr gute Wirtschaftlichkeit. Die gute innere und äußere Qualität der Rüben hat in den Nordzucker-Werken eine Rübenverarbeitung auf sehr hohem Niveau ermöglicht. Nach der sehr guten Rübenernte und einem bis zum Schluss guten Kampagneverlauf haben der Dachverband Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (DNZ) und die Nordzucker AG die Rübenpreise für das zurückliegende Rübenjahr vereinbart. Der Preis für Quotenrüben mit einem Standard-Zuckergehalt von 16 Prozent beträgt 27 Euro je Tonne. Somit erhalten die Rübenanbauer einen Bonus von 71 Cent je Tonne zusätzlich zu dem von der Europäischen Union gesetzlich festgelegten Zuckerrübenmindestpreis. Das System der vertraglichen Mindestpreise mit der Vereinbarung von Zuschlägen bei höheren Vermarktungserlösungen hat sich wiederum bewährt. Das dient der Sicherung des Rübenanbaus als Grundlage unseres Unternehmens. Strittig mit der Nordzucker AG ist weiterhin die Zahlung der Verwaltungskostenumlage, die der Union-Zucker vereinbarungsgemäß für die Verwaltung der Rübenlieferrechte zu gewähren ist. In der Gesellschafterversammlung 2013 wurde beschlossen, Klage gegen die Nordzucker AG auf Zahlung der Verwaltungskostenumlage zu erheben. Die Klage wurde im April 2014 beim Landgericht Braunschweig eingereicht und steht zur Verhandlung an.
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2.2 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Das Geschäftsjahr 2014/15 umfasst den Zeitraum vom 1. April 2014 bis 28. Februar 2015. Aufgrund der letztjährig beschlossenen Anpassung des Geschäftsjahres vom 1. März bis zum letzten Tag des Monats Februar ist ein 11-monatiges Rumpfgeschäftsjahr zu betrachten. Unsere Ertragslage wird weitgehend von den Ausschüttungen der Nordzucker AG geprägt. Um für die zukünftigen Herausforderungen Vorsorge zu treffen, haben wir einen Teil des Jahresüberschusses in die Rücklage eingestellt. Aus dem resultierenden diesjährigen Bilanzgewinn von 1,68 Mio. € schlagen wir eine 20 %-ige Dividende auf das dividendenberechtigte Stammkapital und somit die Ausschüttung von rd. 1,63 Mio. € vor. Die Union-Zucker hat in den vergangenen Jahren eine solide Finanz- und Dividendenpolitik praktiziert. Durch die gute Kapitalausstattung bei der Union-Zucker war auch in schwierigen Zeiten eine Verzinsung des Kapitals der Gesellschafter gewährleistet. Aus der Zeit vor der Fusion mit der Nordzucker AG hat die Union-Zucker ein so genanntes Körperschaftsteuerguthaben, welches aufgrund geänderter Steuergesetze im vorliegenden Jahresabschluss mit dem Barwert zu aktivieren ist. Seit September 2008 erhalten wir für die Dauer von 10 Jahren eine jährliche Rückzahlung. Durch das nicht in Anspruch zu nehmende gewerbesteuerliche Schachtelprivileg muss im Geschäftsjahr 2014/15 Gewerbesteuer ergebniswirksam erfasst werden.
2.3 Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens Zusammenfassend ist festzustellen, dass unsere Gesellschaft eine zufriedenstellende Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage aufweisen kann.
3. Nachtragsbericht Vorgänge von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Union-Zucker Südhannover GmbH sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2014/15 bisher nicht eingetreten.
4. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Das Jahresergebnis der Nordzucker AG beruht neben verschiedenen anderen Effekten auf der sich verschlechternden Vermarktungs- und Absatzsituation des Zuckers. Positiv wirken Effekte aus früher getroffenen und jahresübergreifenden Einsparungen wie die Anpassung der Rübennebenleistungen, die Werkstruktur und die Optimierungen innerhalb der Nordzucker. Auch die Integration der Nordic Sugar hat zur Erweiterung der Position im Zuckermarkt geführt. Derzeit stagnieren die Marktpreise für Zucker auf niedrigem Niveau, was für das laufende Geschäftsjahr geringere Umsätze und Erlöse erwarten lässt. Nordzucker geht davon aus, dass im laufenden Geschäftsjahr ein positives Ergebnis kaum zu erwirtschaften sein wird. Generell stellen sich Veränderungen an den Zuckermärkten nur schrittweise ein, da sie mit langfristigen Anbauplanungen verknüpft sind.
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Aufgrund der sich abzeichnenden Reduzierung der Anbauflächen kann mittelfristig wieder mit steigenden Preisen gerechnet werden, wobei dieser Anstieg durch die hohe Wettbewerbsintensität begrenzt werden dürfte. Für die nächsten Jahre ist von stärker schwankenden Preisen auszugehen. Um diesen Einflüssen entgegenzuwirken hat die Nordzucker AG ein neues Effizienzsteigerungsprogramm aufgelegt, um Kostensenkung, Profitabilität und Kundenorientierung zu verbessern. Positiv wirkt auch, dass die Rückführung der Verschuldung abgeschlossen ist. Im Jahr 2017 endet die Quotenregelung im Rahmen der EU-Zuckermarktordnung. Damit entfallen die Lieferrechte ersatz- und entschädigungslos. Unsere Lieferrechtsgarantie besagt eindeutig, dass mit Beendigung der Zuckerquote auch die derzeit gewährten Lieferrechte für die Rübenanbauer erlöschen. In unserer Satzung ist seit vielen Jahren definiert, dass nach Auslaufen der Quotenregelung (also ab dem Anbaujahr 2017) ein Rübenlieferanspruch für Gesellschafter besteht, der dann „aufleben“ wird und als Basis für das Erstangebot der künftigen Zuckerrübenliefervertragsmengen gilt. Bei der Umsetzung des satzungsmäßigen Lieferanspruchs ist der künftige Rübenbedarf der Nordzucker AG jährlich auf die Gesamtzahl der Kapitalanteile zu verteilen. Der Union-Zucker steht lt. Vermögensübertragungsvertrag ein Anteil von 9,8 % der jährlich zu verteilenden Bedarfsmenge zu. Der Lieferanspruch kann laut Satzung nur aus eigenem Anbau angedient werden. Zur Klarstellung dieser Regelung soll unsere Satzung konkretisiert werden. Demnach können Lieferansprüche nur aus eigenen Geschäftsanteilen des Rübenanbauers und/oder im Zusammenhang mit zur Nutzung überlassenen Ackerflächen genutzt werden. Zudem gilt es, auch unsere Rübenanbauer ohne Kapital in ein zukünftiges Vertragsmengenmodell einzubinden. Gemeinsamen mit der Nordzucker AG, der Nordzucker Holding AG und dem Dachverband Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. sind wir dabei, ein gemeinsam tragfähiges Modell zur künftigen Verteilung der Vertragsmengenangebote zu entwickeln. Dieses Modell für die Vergabe aller nicht genutzten Lieferansprüche als so genannte „freie Vertragsmenge“ soll dazu führen, dass unsere bisherigen Rübenanbauer – auch ohne Geschäftsanteilsbesitz – bei der Vertragsmengenvergabe berücksichtigt werden. Zusätzlich haben wir dabei weitere Regelungen zu beachten, die im Gesellschaftsvertrag des Anbauerfonds, im Vermögensübertragungsvertrag mit der Nordzucker AG und in unserer Satzung verankert sind. Auch der Verschmelzungsvertrag mit der Zuckerfabrik Harsum AG ist einzuhalten. Dieser sieht vor, dass den ehemals Harsumer Rübenanbauern der Rübenanbau in der bisherigen Höhe dauerhaft garantiert wird. Die Union-Zucker wird diese Verpflichtungen erfüllen und gemeinsam mit der Nordzucker umsetzen. Auf Grundlage des Jahresabschlusses der Nordzucker AG zum 28. Februar 2015 blicken wir auf ein gegenüber dem Vorjahr verschlechtertes Geschäftsergebnis zurück. Für das Geschäftsjahr 2015/16 erwarten wir aufgrund der voraussichtlich deutlich geringeren Ausschüttung der Nordzucker AG für das Geschäftsjahr 2014/15 ein negatives Ergebnis in Höhe von 0,4 Mio. €. Für die folgenden Geschäftsjahre erhoffen wir eine Stabilisierung der Ertragslage der Nordzucker AG zum Wohle von Rübenanbauern und Anteilseignern. Nordstemmen, den 1. Juni 2015 Union-Zucker Südhannover GmbH Die Geschäftsführung
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Anbauerfonds Union-Zucker GbR Nordstemmen
Jahresabschluss zum 28. Februar 2015
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Anbauerfonds Union-Zucker GbR Die 1998 gegründete Anbauerfonds Union-Zucker GbR dient der Zusammenführung von Geschäftsanteilen und Lieferrechten. Dadurch garantiert der Fonds, dass die Rübenanbauer die Mehrheit in der Union-Zucker haben und sichern. Das erfolgt zum einen durch die Verbindung von Geschäftsanteilen mit Lieferrechten, zum anderen über die Anspargemeinschaft. Alle Mitglieder des Anbauerfonds erhalten einen Bonus in Form von Lieferrechtsmehrausgaben in Höhe von 2,47 % Quotenlieferrecht. Gerade in Bezug auf die vor uns stehenden Herausforderungen unter den neuen Rahmenbedingungen ab dem Jahr 2017 wird der Verbindung von Kapital und Rübenanbau - und somit dem Anbauerfonds - eine noch größere Bedeutung zukommen. Denn für die Mitglieder in unserer Anspargemeinschaft kommt dann ein weiterer Lohn für das langjährige Ansparen: Durch das in der Anspargemeinschaft angesparte Kapital ist es gelungen, rund 11 % des Kapitals der Union-Zucker von ausscheidungswilligen Gesellschaftern, die keine landwirtschaftlichen Interessen mehr verfolgen, zu erwerben und somit in die Verantwortung der Rübenanbauer zu überführen. Aus diesen gekauften Geschäftsanteilen stehen jedem Mitglied der Anspargemeinschaft als Bruchteilseigner ein entsprechender Anteil am Jahresüberschuss und Stimmrechte zu. Die aus dem Jahresüberschuss resultierende Ausschüttung beträgt in diesem Jahr 1,43 €/t Lieferrecht (im Vorjahr 1,50 €/t). Zukünftig resultieren aus diesen von den Ansparbeträgen gekauften Geschäftsanteilen Lieferansprüche, die dann knapp 1/3 der bisherigen Lieferrechte der Ansparer abdecken können. Ein Erfolg, denn viele der Rübenanbauer sind nur durch die Mitgliedschaft in der Anspargemeinschaft zu (Bruchteils)Gesellschaftern geworden. Wir werden den Anbauerfonds weiterentwickeln, um die Verbindung von Rübenanbau und Kapital weiter zu stärken. Die Beitritte nach Ziffer 2 unseres Gesellschaftsvertrages (Verbindung von Geschäftsanteilen und Lieferrechten) und die Anspargemeinschaft (nach Ziff. 3) sollen unverändert übernommen und fortgeführt werden. Dazu wird es zukünftig notwendig sein, den Gesellschaftsvertrag an die Bedingungen ab 2017 anzupassen. Schon heute hat die Mehrheit der Rübenanbauer und Gesellschafter durch den Beitritt ihre Identifikation mit der Zielsetzung des Anbauerfonds bekundet. Unverändert hoch ist die Beteiligung: 70 % der Zuckerrübenanbauer, die 76 % des Union-Zucker Lieferrechtes halten, und 53 % der Gesellschafter sind dem Anbauerfonds beigetreten. Die Entscheidungen der Union-Zucker werden von den im Anbauerfonds zusammengeschlossenen Rüben anbauenden Gesellschaftern bestimmt, da 75 % des Kapitals der Union-Zucker durch unsere Mitglieder repräsentiert werden. Um dem Ziel der Zusammenführung von Gesellschaftskapital und Rübenanbau zur Wahrung des Einflusses der Zuckerrübenanbauer weiter näher zu kommen, schlagen wir in diesem Jahr einen Ansparbetrag von 0,50 €/t Lieferrecht vor. Nordstemmen, den 1. Juni 2015 Anbauerfonds Union-Zucker GbR Die Geschäftsführung
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Anbauerfonds Union-Zucker GbR Bilanz zum 28. Februar 2015 Aktiva
Passiva
€ A. Anlagevermögen (Finanzanlagen/ Beteiligungen)
Stand am 31.03.2014 T€
A. Kapitalanteile (Ansparbeträge) 6.231.086,08 4.201.425,20
B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände/Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.283.401,71 II. Guthaben bei Kreditinstituten
€
Stand am 31.03.2014 T€ 6.099
4.173 B. Rückstellungen (sonstige Rückstellungen)
5.150,00
5
247.075,79
397
1.568,66 248.644,45
0 397
6.484.880,53
6.501
C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 2.328
53,62 2.283.455,33
0 2.328
6.484.880,53
6.501
2. sonstige Verbindlichkeiten
Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2014 bis 28. Februar 2015 € 1. Erträge aus Beteiligungen 2. sonstige betriebliche Aufwendungen 3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5. Überschuss aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/ Jahresüberschuss 6. Gutschrift des Jahresüberschusses auf den Verbindlichkeitenkonten der Fondsgesellschafter 7. Ergebnis nach Verwendungsrechnung
€ 482.913,25 5.847,32 477.065,93
Vorjahr T€
29.954,51
498 7 491 37 0 37
507.020,44
528
507.020,44 0,00
528 0
29.954,55 0,04
19
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Anbauerfonds Union-Zucker GbR: Wir haben den Abschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, unter Einbeziehung der Buchführung der Anbauerfonds Union-Zucker GbR für das Geschäftsjahr vom 1. April 2014 bis 28. Februar 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Abschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des Abschlusses wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung haben wir die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in der Buchführung und im Abschluss auf der Basis einer nahezu lückenlosen Prüfung beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Abschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Abschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag.
Braunschweig, den 20. April 2015 PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte
(Johannes) Wirtschaftsprüferin
(Troch) Wirtschaftsprüferin
20
Union-Zucker Südhannover GmbH Calenberger Straße 36 31171 Nordstemmen Telefon Telefax
0 50 69 / 88 1202 0 50 69 / 88 1299
Engere Geschäftsführung: Helmut Meyer, Betheln Joachim Engelke, Hasede Carl Graf von Hardenberg, Nörten-Hardenberg Burghard Hoberg, Elze
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender
Anbauerfonds Union-Zucker GbR Geschäftsführung: Burghard Hoberg, Elze Karl-Theodor Diedrichs, Banteln Christof Möller, Deensen Hartmut Ropeter, Gladebeck
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender