Stadtstaat – Utopie oder realistisches Modell? Theoretiker und Praktiker in der Debatte Herausgegeben von Konrad Hummler und Franz Jaeger
Verlag Neue ZĂźrcher Zeitung
Stadtstaat – Utopie oder realistisches Modell? Theoretiker und Praktiker in der Debatte
Herausgegeben von Konrad Hummler und Franz Jaeger
Verlag Neue ZĂźrcher Zeitung
Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
© 2011 Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich Lektorat: Peter Müller Gestaltung, Satz: novum publishing gmbh Druck, Einband: Freiburger Graphische Betriebe, Freiburg i. Br. Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf andern Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechts. ISBN 978-3-03823-708-2 www.nzz-libro.ch NZZ Libro ist ein Imprint der Neuen Zürcher Zeitung
Inhalt
A. Einleitende Bemerkungen
7
Franz Jaeger Vorwort
9
Franz Jaeger Einführende Reflexionen zum Thema City State
13
B. Stadtstaaten in der Geschichte
31
Bernd Roeck Stadtstaaten der Renaissance
33
Urs Schoettli Stadtstaaten in Asien
49
Georg Kohler Suburbia und die Stadt am Schlossberg: Über städtische Lebensgefühle im Zeitalter der Globalisierung
63
C. Theoretische Aspekte
73
Franz Jaeger Der City State – makroökonomisches Erfolgsmodell
75
Katja Gentinetta Erfolgreich und herausgefordert zugleich: Der Kleinstaat in der globalisierten Welt
97
Reiner Eichenberger und Michael Funk Stadtstaaten: Der Schlüssel zu einer besseren Welt
115
5
D. Die Schweiz: ein möglicher Stadtstaat?
133
Rainer J. Schweizer City State und Föderalismus: Unvermeidlicher Widerspruch oder sinnvolle Durchdringung?
135
Robert Nef Grenzen staatlicher Souveränität
143
Gerhard Schwarz Die Schweiz als Stadtstaat mitten in der EU: Eine Handvoll Betrachtungen zu Autonomie und Selbstbestimmung
159
Heinz Hauser Aussenwirtschaftspolitik für einen City State
169
Konrad Hummler Welche Sicherheitspolitik für den City State Schweiz?
183
Ann-Veruschka Jurisch Milizsystem und Philanthropie als Grundlagen des funktionierenden Kleinstaates Schweiz
195
Frank Bodmer und Kurt Weigelt Die wirtschaftliche Attraktivität der schweizerischen Regionen; mit besonderer Berücksichtigung der Ostschweiz
213
Konrad Hummler Schlusswort
231
Autorenverzeichnis
235
Progress Foundation
241
6
A . E i n l e i t e n d e B e m e r ku n g e n
Vo r wo r t
Franz Jaeger
Was macht eigentlich den Kleinstaat, was den Stadtstaat oder den City State aus? Was macht ihn erfolgreich? Welches sind seine Risiken, wo liegen seine Grenzen? Solche Fragen zu beantworten erweist sich alles andere als trivial. Denn wer einen Blick in die breite Literatur zum Thema wagt, wird entdecken, dass es sich weder beim Klein- noch beim Stadtstaat um ein starres, eindeutig definiertes Konzept handelt. So etwa gilt die heute definitorische tradierte Forderung nach der Doppelstellung einer Stadt als Einheitsgemeinde und Staat und damit nach einer vollständigen Identität von Stadt und Staat allgemein als überholt. Sie ist zu restriktiv. Freilich, auch darüber hinaus lassen sich Differenzen im definitorischen Grundverständnis des Phänomens «Stadtstaat» ausmachen. Dass Stadtstaaten klein, urbanisiert und eng mit den Nachbarn verflochten sind, wird wohl allgemein akzeptiert. Damit stellt sich jedoch bereits ein Messproblem: Mit welchen Indikatoren lassen sich Grösse, Urbanität und Offenheit eines staatlichen Wirtschaftsraumes messen? Da bereits für das Phänomen «Kleinstaat» eine exakte Definition, etwa in der Form eines OECD-normierten Zuteilungsstandards, fehlt, erweist es sich zunächst als zweckmässig, die Staaten (und/oder deren Gliedstaaten) anhand von Grössen- und Urbanitätsindikatoren zu beschreiben. Sicher eignen sich hierzu am ehesten geographische und demographische Masse wie etwa die Siedlungsdichte, die territoriale Fläche und die Bevölkerungswerte eines nationalen Wirtschaftsraumes. Da zudem Staaten, sofern sie sich nicht der Autarkie verschrieben haben, mit abnehmender Grösse naturgemäss stärker und enger mit dem Ausland verflochten sind, gilt es auch ihre grenzüberschreitende Offenheit zu spezifizieren. Dabei wird im nachfolgenden Buch zur Quantifizierung der Aussenbeziehungen von Staaten unter anderem auf Indikatoren zurückgegriffen, die den grenzüberschreitenden Austausch von Warengütern, Dienstleistungen und Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital, Wissen) in Relation zur heimischen Wertschöpfung beziffern. 9
Sortiert man in der Folge die Staaten aufgrund ihrer Grösse, Bevölkerungsdichte und Offenheit, so wird es möglich, sie zu rangieren. In diesem Kontext stellen die Stadtstaaten sozusagen eine Variante kleinstaatlicher Ausprägung dar. Das heisst, sie bilden eine Teilmenge unter den Kleinstaaten, denen das spezifische Merkmal einer stark urbanen Durchdringung gemeinsam ist. Will man den stadtstaatlich geprägten Kleinstaat der theoretischen und empirischen Analyse zugänglich machen, so kommt man allerdings um eine deskriptive Abgrenzung mit Hilfe quantitativer Methoden nicht herum. Das vorliegende Buch setzt sich indes nicht nur mit der Begrifflichkeit, der Theorie und der Empirie des Phänomens «City State» auseinander. Vielmehr geht es darüber hinaus der Frage nach, inwieweit sich der Stadtstaat genuin durch Eigenschaften wie innere Machtbalance, Souveränität, Universalität und Neutralität auszeichnet oder zumindest von solchen komparativen Vorteilen profitieren könnte. Dabei gilt es auch die Nachteile, Risiken und Gefahren zu erörtern, die den Klein- und vor allem den Stadtstaaten aus ihrer extremen Exposition auf den Weltmärkten, aus ihrer marginalen Position im Geflecht der globalen (von Grossstaaten weitgehend dominierten) Institutionen sowie aus ihrer geopolitischen Nebenrolle erwachsen. Des weiteren wird nicht zuletzt die Frage zu reflektieren sein, ob und allenfalls wie sich das City-State-Konzept politisch umsetzen lässt. Dabei versucht eine multidisziplinäre Autorenschaft, das Thema «Stadtstaat – Utopie oder realistisches Modell?» aus verschiedensten Blickwinkeln auszuloten. Entsprechend bunt präsentiert sich die methodische Vielfalt: Neben theorie- und empiriebasierten Abhandlungen werden von den Autoren auch plädoyistische, programmatische bis hin zu essayistischen Ansätzen gewählt. Natürlich beschäftigen wir uns dabei unter anderem auch mit der Schweiz. Inwieweit weist sie Züge eines Stadtstaates auf? Kann das CityState-Konzept zumindest approximativ auf sie übertragen werden? Sozusagen als ein dritter Weg, der über die Europafrage bzw. über die Gestaltung der Beziehungen der Schweiz zur EU hinausführt? Sodann: Warum sind Kleinstaaten im allgemeinen und Stadtstaaten im besonderen sowohl wohlstands- als auch makroökonomisch, sowohl konjunkturell als auch strukturell im Vorteil? Performen sie im Regelfall tatsächlich besser als die grossen Flächenstaaten? Und wenn ja: Wie lassen sich die Ausnahmen von dieser Regel erklären? Eignet sich ein Kleinstaat grundsätzlich auch besser für eine direktdemokratische Ordnung als ein grosser bevölkerungs10
reicher Flächenstaat? Wie lässt sich schliesslich verhindern, dass Spannungen zwischen Stadt und Land, zwischen Sprachregionen und Landesteilen, zwischen Elite und Bürgergesellschaft den City State intern lähmen und das Land in seinen Aussenbeziehungen zum Vasallen einer grossen supranationalen Struktur werden lassen? Und nicht zuletzt: Welche Migrationsund welche Aussenwirtschaftspolitik ist für einen Kleinstaat optimal? Wie verschafft er sich in einer globalisierten Welt und im unüberschaubaren Geflecht von internationalen Organisationsstrukturen mehr Gehör? Wie kann der City State seine innere und äussere Sicherheit gewährleisten? Insbesondere wenn er sich, wie die Schweiz, der Neutralität verpflichtet hat? Das eine Auswahl der Fragen, die nachfolgend ebenfalls reflektiert und diskutiert werden sollen. Dabei geht es in erster Linie darum, Denkanstösse zu vermitteln sowie Diagnosen und Lösungsalternativen zu skizzieren. Dabei sollen durchaus auch kontroverse oder redundante Positionen bezogen werden können. Anliegen des Buches ist es, einen gesellschaftlichen Diskurs darüber einzuleiten, wie sich ein Kleinstaat bzw. ein City State in einer globalisierten Welt integrieren, positionieren und präsentieren soll, ohne seine Eigenständigkeit und Identität zu verlieren, ohne seine Standortvorteile und seine Wertordnung aufzugeben. Natürlich interessiert uns auch: Was können kleine offene Staaten, was können z. B. die City States tun, um ihre kleinstaatliche Erfolgsgeschichte auch bei zunehmender räumlicher und demographischer Enge im eigenen Land fortzusetzen? Zum Schluss bleibt uns zu danken. So etwa der Progress Foundation, hat sie doch die Realisierung des Buches erst möglich gemacht. Ein ganz besonderer Dank gebührt dabei Dr. Konrad Hummler, Mitglied des Stiftungsrats der Progress Foundation, der sozusagen die kreative Initialzündung zum vorangegangenen Kooperationsprojekt geliefert hat. Herzlichen Dank besonders auch den Autoren und den beiden Mitarbeitern, Fabian Schönenberger und Beat Bechtold, für die Umsicht und Geduld, mit der sie die Genesis des Buches bis hin zur Drucklegung begleitet haben. Ebenfalls danken wir Peter Müller, der das vorliegende Werk nach den Standards der Schweizer Orthographischen Konferenz redigiert hat.
11
St a d t s t a a t e n i n A s i e n
Urs Schoettli
Demokratie und Polis sind keine Prärogativen des Abendlandes. Wir haben Zeugnisse über Republiken in Nordindien, die auf die Lebenszeit Buddhas und den Indienfeldzug von Alexander dem Grossen zurückreichen. Konfuzius und konfuzianische Philosophen wie Mencius und Mo-Tzi haben im Reich der Mitte die grosse Debatte um die Natur des Menschen und dessen Stellung als Staatsbürger rund zweitausend Jahre vor der europäischen Aufklärung eingeleitet. Auf den ersten Blick haben Singapur und Hongkong vieles gemein. Beides sind britische Gründungen auf fremder Erde. Beide Städte und heutigen Stadtstaaten sind von imperialistischen, geopolitischen Erwägungen und Interessen geprägte Implantate in einer klimatischen und kulturellen Umgebung, die von den heimischen Britischen Inseln verschiedener nicht sein könnte. Als Singapur 1965 in die völlige Eigenständigkeit entlassen wurde, handelte es sich um eine verarmte, von zahlreichen ethnischen, sozialen und politischen Unruhen heimgesuchte Hafenstadt. Mit einer Bevölkerung von 5 Millionen Personen ist Singapur, das im Unterschied zu Hongkong ein vollständig souveräner Staat ist, deutlich kleiner als Hongkong mit seinen 7 Millionen Einwohnern. In Hongkong ist die Mehrheit der chinesischstämmigen Bevölkerung mit einem Anteil von 95 % an der Gesamtpopulation eindeutig stärker als in Singapur, wo die Chinesen 76 % der Gesamtbevölkerung ausmachen. Die Entwicklung Singapurs und Hongkongs während des letzten Drittels des 20. Jahrhunderts demonstriert die Vorteile von kleinen Stadtstaaten gegenüber grossen Flächenreichen. Democracy and the polis are not Western preserves – there is evidence of republics in northern India which date back to the days of the Buddha and Alexander the Great’s Indian campaign. Moreover, Confucius and Middle Kingdom Confucian philosophers such as Mencius and Mozi began the great debate examining the nature of Man and his position as 49
a citizen some two millennia before the European Enlightenment. Even at first glance, Singapore and Hong Kong have much in common: both are British constructs on foreign soil, and both cities – modern city states – are enclaves freighted with imperial and geopolitical encumbrances and interests, immersed in a climate and culture that could not be more different from the British Isles to which they owe their origins. When Singapore finally won full independence in 1965, it was an impoverished port city riven by ethnic, social and political unrest. Singapore’s population of 5 million is considerably smaller than that of Hong Kong (7 million), although unlike the latter, the city is a fully sovereign state. At 95 %, the majority of Hong Kong’s population is of Chinese descent, a higher figure than in Singapore, where ethnic Chinese make up 76 % of the population. The rise of Singapore and Hong Kong during the last third of the 20th century demonstrates the advantages of small city states over larger power structures. Der Anbruch des asiatischen Jahrhunderts, der durch die Rückkehr Chinas und Indiens ins Zentrum der Weltwirtschaft und der Weltpolitik eingeläutet worden ist, muss in Europa nicht nur eine Neubesinnung auf veränderte weltwirtschaftliche Kräfteverhältnisse auslösen. Er muss auch Anlass dazu sein, in Kultur, Wissenschaft und Lehre von eurozentrischen Weltbildern endgültig Abschied zu nehmen. Noch immer denken insgeheim wahrscheinlich viele Westler, dass der asiatische Aufschwung nicht so dauerhaft sein werde und dass sich die Dinge schon über kurz oder lang wieder einlenken würden. Dies wird jedoch nicht eintreffen. Die gewaltigen Kräfteverlagerungen, die derzeit im Gange sind und die das, was beim Ende des Kalten Kriegs vor sich ging, bei weitem an Bedeutung und Konsequenzen übertreffen, werden nicht mehr rückgängig gemacht werden. Derzeit kommt ein kurzes Zwischenspiel von etwa rund 150 Jahren zum Ende, während dem europäische Mächte, allen voran natürlich Grossbritannien, die Weltgeschichte und die Weltwirtschaft massgeblich mitgestalten konnten. Vor diesem Hintergrund genügt das, was die höheren Schulen und Universitäten in unseren Breitengraden an Asienkenntnis vermitteln, mit Sicherheit nicht mehr. Es scheint, dass in Asien die jungen Menschen viel besser auf umfassende Weltkenntnis vorbereitet werden als im Westen. Noch immer begnügen sich die Europäer, die ihrer Asienkenntnis ohnehin schon immer eine Sichtweise auferlegt haben, die ihren eigenen Bedürfnissen, nicht jedoch den wahren Verhältnissen vor Ort diente, damit, sich 50
an den Universitäten in der Sinologie, Japanologie und Indologie mit diesen fernen Ländern und Kulturen als Exotika zu befassen, wobei die akademischen Unsauberkeiten des Alltags und des aktuellen Zeitgeschehens wohlweislich verdrängt werden. Dieser kurze Stellungsbezug zum euro-asiatischen Verhältnis war vonnöten, weil von Anfang an klargestellt werden soll, dass in diesem Beitrag nicht der arroganten eurozentrischen Haltung gehuldigt wird, wonach Demokratie und Polis eine Prärogative des Abendlandes seien, dass diese zwei noblen Errungenschaften ausschliesslich in Griechenland ihren Ursprung und in der Zivilisationsgeschichte Asiens keine Rolle gespielt hätten. Wir haben beispielsweise Zeugnisse über Republiken in Nordindien, die auf die Lebenszeit Buddhas und den Indienfeldzug von Alexander dem Grossen zurückreichen. Auf jeden Fall steht fest, dass es in Indien bereits im siebten und sechsten vorchristlichen Jahrhundert Republiken gab, einige davon mit demokratischen Verfassungen. Auch wird, wer sich mit Konfuzius und konfuzianischen Philosophen wie Mencius und Mo-Tzi befasst, wissen, dass im Reich der Mitte die grosse Debatte um die Natur des Menschen und dessen Stellung als verantwortlichen und pf lichtbewussten Staatsbürger rund zweitausend Jahre vor der europäischen Aufklärung stattgefunden hat. Im Vergleich zu Europa ist Asien in jeder Hinsicht gigantisch. Dies betrifft ebenso seine geographischen wie seine demographischen Dimensionen, seine kulturelle und religiöse wie seine ethnische, politische und klimatische Vielfalt. Im Grunde genommen ist Asien eine Zusammenfassung mehrerer Kontinente. Schon in der Antike hatten die grossen Reiche in Asien eine viel zahlreichere Bevölkerung, als sie das Römische Reich selbst zum Zeitpunkt seiner grössten territorialen Ausdehnung aufwies. Im Verlaufe der letzten drei Jahrtausende haben sich die asiatischen Zivilisationen bei der ordentlichen Führung und Verwaltung von menschenreichen Staaten viel erfolgreicher erwiesen als jede andere Zivilisation. Es sind diese Erfolge und schliesslich die Misserfolge während der letzten 150 Jahre, die dafür gesorgt haben, dass die Westler Asien stets primär als riesige Flächenstaaten mit gewaltigen Bevölkerungen wahrgenommen haben. In diesem Beitrag soll für einmal der Fokus auf zwei kleinstaatliche Gebilde, Hongkong und Singapur, gerichtet und eine Bilanz über deren Erfolgsträchtigkeit gezogen werden. Auf den ersten Blick haben Singapur und Hongkong vieles gemein. Beides sind britische Gründungen auf ferner, fremder Erde. Vor der Ankunft 51
des britischen Kolonialreichs in Asien hatte es kein Singapur, kein Hongkong gegeben. Beide Städte und heutigen Stadtstaaten sind von imperialistischen, geopolitischen Erwägungen und Interessen geprägte Implantate in einer klimatischen und kulturellen Umgebung, die von den heimischen Britischen Inseln verschiedener nicht sein könnte. Singapur liegt nahe beim Äquator mitten in der von opulenter Vegetation geprägten Insel- und Halbinselwelt Südostasiens. Hongkong liegt an der klimatisch gemässigten Südküste des Reichs der Mitte. Hongkong, das heisst Hongkong Island und der gegenüberliegende Küstenstreifen von Kowloon, fiel als Folge des britischen Siegs im Opiumkrieg von 1842 als Trophäe an die britische Krone. Erst 1997, hundert Jahre nach der Unterzeichnung eines unter Queen Victoria eingegangenen Pachtvertrags für die New Territories, kehrte Hongkong unter chinesische Herrschaft zurück. Es besitzt heute gleich wie die 1999 chinesisch gewordene ehemalige portugiesische Kolonie Macau den Status einer Special Administrative Region (SAR). Wir werden auf dieses Statut noch ausführlich eingehen. Singapur wurde am 29. Januar 1819 von dem britischen Forscher und Entdecker Sir Stamford Raffles (1781 bis 1826) gegründet. Raffles, der im Dienste der East India Company stand, etablierte den Handels- und Flottenstützpunkt an der Südküste der Malaiischen Halbinsel, um den Briten in dem von den Holländern dominierten Südostasien einen strategisch wichtigen Aussenposten zu verschaffen. Mit der Konsolidierung der britischen Präsenz auf der Malaiischen Halbinsel vereinigten die Briten die lokalen Sultanate zur Föderation Malaiischer Staaten, die administrativ Singapur unterstellt wurde. 1957 erhielten die malaiischen Sultanate als Föderation Malaya die Unabhängigkeit. 1963 wurde diesem Gebilde die Kronkolonie Singapur angegliedert. Bereits 1965 schied Singapur aus dieser neuen Föderation mit dem Namen Malaysia aus. Dabei gehört es zu den Besonderheiten, dass ein Landesteil für einmal nicht die Sezession forderte, sondern dass er aus einem bestehenden Staatsgebilde hinausgeworfen wurde. Hinter diesem einzigartigen Vorgang standen persönliche Ambitionen von malaiischen Politikern sowie ethnische Spannungen zwischen Chinesen und Malaien (Bumiputras). Als Singapur 1965 in die völlige Eigenständigkeit entlassen wurde, handelte es sich um eine verarmte, von zahlreichen ethnischen, sozialen und politischen Unruhen heimgesuchte Hafenstadt. Der in den späten 1960er Jahren erfolgende Abzug Grossbritanniens aus «East of Suez» beraubte Singapur einer seiner wichtigsten Einnahmequellen. In der 52
heruntergekommenen Stadt mehrten sich die Spannungen und teilweise blutigen Auseinandersetzungen zwischen Indern, Malaien und Chinesen. Zudem mischten «fünfte Kolonnen» auf Geheiss von Mao Zedong, der 1966 die «Grosse Proletarische Kulturrevolution» lostrat und zum globalen Krieg der «Hütten gegen die Paläste» aufrief, kräftig mit und schürten politische Unrast. Diese äusserst triste Ausgangslage wird vom 1923 geborenen Lee Kuan Yew, Singapurs bedeutendstem Staatsmann, in seiner Autobiographie «The Singapore Story» eindrücklich geschildert. Nur wenn man diese Hintergründe kennt, kann man nicht nur Lee Kuan Yews Lebenswerk, sondern auch die Mentalität der Singapurer Bevölkerung zutreffend verstehen. Mit einer Bevölkerung von 5 Millionen Personen ist Singapur, das im Unterschied zu Hongkong ein vollständig souveräner Staat ist, deutlich kleiner als Hongkong mit seinen 7 Millionen Einwohnern. Im Falle Hongkongs ist die Mehrheit der chinesischstämmigen Bevölkerung mit einem Anteil von 95 % an der Gesamtpopulation eindeutig stärker als in Singapur, wo die Chinesen insgesamt 76% der Gesamtbevölkerung ausmachen. Der grosse Unterschied besteht allerdings im Umfeld der beiden Stadtstaaten. Natürlich liegt auch in Singapur die wirtschaftliche und politische Macht eindeutig bei der chinesischstämmigen Bevölkerung. Während Hongkong an das chinesische Mutterland grenzt, befindet sich Singapur jedoch in einem überwältigend malaiisch geprägten Umfeld. Schaut man auf die ethnisch verwandten Bevölkerungen des heutigen Malaysia und des heutigen Indonesien, so ist Singapur auch heute ein Implantat, wie es dies schon zu britischen Zeiten gewesen war. Singapur ist in dieser Hinsicht verletzlich, wie etwa der regelmässig wieder hochkommende Streit um Singapurs Wasserbezüge aus dem benachbarten malaysischen Festland zeigt. Immerhin sorgt der regionale Staatenverband, die Association of Southeast Asian Nations (ASEAN), dem Singapur als Gründungsmitglied angehört, für geopolitische Stabilität. Hongkong als Teil der Volksrepublik China hat mit seiner Umgebung naturgemäss keine diplomatischen Schwierigkeiten. Immerhin besteht auch nach der am 1. Juli 1997 erfolgten Rückkehr unter chinesische Souveränität die Grenze gegenüber Festlandchina fort. Die Hongkonger haben eigene Pässe und gehören einzelnen internationalen Organisationen wie beispielsweise der Welthandelsorganisation WTO als eigenständige Einheit an. In den chinesischen Flughäfen reihen sich die Hongkonger zusammen mit den Macanesen und Taiwanern vor den für Auslandflieger reservier53
ten Schaltern ein. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit pflegt Hongkong im Rahmen des Pearl River Delta. Dabei geht es vor allem um Kooperation mit der benachbarten Provinz Guangdong im Infrastruktur- und Grenzverkehrsbereich. Die Entwicklung von Hongkongs Wirtschaft wird seit Chinas Öffnung in den späten siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts massgeblich vom Geschehen auf dem Festland geprägt. Nach dem Zweiten Weltkrieg, der Hongkong wie Singapur die Besetzung durch die Japaner gebracht hatte, gelangte Hongkong als Billiglohnstandort mit der Produktion von einfachen Massengütern zu bescheidenem Wohlstand. Es waren vor allem auch Flüchtlinge aus der Volksrepublik, die in Hongkong simple Industriebetriebe errichteten. Das Schicksal des reichsten Hongkonger Tycoons, Li Kashing, ist ein Schulbeispiel dafür. Li Ka-shing stammt aus Shanghai und begann seinen Aufstieg zum Milliardär als Hersteller von Plastikblumen. Hongkong war und ist zwar wie Singapur auf sich allein gestellt mangels Hinterland nicht überlebensfähig, doch sind die Landreserven in Hongkong erheblich grösser als in Singapur. Dieses ist denn auch noch viel markanter ein Stadtstaat als Hongkong. Hongkongs Schicksal sollte sich drastisch ändern, als der chinesische Reformer Deng Xiaoping nach dem 1976 erfolgten Tode von Mao Zedong die wirtschaftliche Erneuerung Chinas in Gang brachte. Deng begann die Reformen in zwei Bereichen: der Landwirtschaft und der Exportproduktion in wirtschaftlichen Sonderzonen. In diesen konnten ausländische Unternehmer mit lokalen Arbeitskräften für den Export produzieren. Es ist naheliegend, dass die Produktionskosten in China erheblich geringer ausfielen als in Hongkong, weshalb denn auch bald eine Verlagerung von Industriebetrieben von Hongkong auf das südchinesische Festland einsetzte. Hongkong sah sich darauf gezwungen, ein neues Standbein für seine Volkswirtschaft zu finden. Es geschah dies in der Form eines raschen Ausbaus der Stadt zum regionalen Dienstleistungszentrum. Hongkong wurde in der Folge zum nach Tokio wichtigsten Finanzzentrum in Ostasien. Auch wurde sein Hafen zu einem der modernsten, grössten der Welt ausgebaut. Schliesslich unternahm die Stadt grosse Anstrengungen im Infrastrukturbereich, um zum regionalen Verkehrszentrum aufzusteigen. Dabei kam ihr wohl auch zu Hilfe, dass die Briten vor dem 1997 fälligen Handover an die Chinesen noch kostspielige Infrastrukturprojekte realisierten, um ein letztes Mal an den Finanzressourcen des inzwischen wohlhabend gewordenen Hongkong teilzuhaben. 54
Je mehr sich China öffnete und je besser vor allem in der Hongkong benachbarten Provinz Guangdong die Lebens- und Arbeitsbedingungen wurden, desto attraktiver wurde die Volksrepublik auch für Dienstleistungsbetriebe. Nachdem die Rückkehr Hongkongs unter chinesische Hoheit reibungslos verlaufen war, begannen Hongkonger Dienstleister ihre Support-Infrastruktur nach China zu verlegen. Diejenigen Arbeitsplätze, die nicht für den direkten Kundenverkehr benötigt wurden, wurden mehr und mehr nach China verlegt. Vor allem die aufstrebende Millionenstadt Shenzhen profitierte davon. In China gab es inzwischen ein reichliches Angebot an qualifizierten Arbeitskräften, und selbstverständlich waren auf dem Festland die Lohn- und Mietkosten erheblich günstiger als in Hongkong. Nun musste sich Hongkong ein weiteres Mal neu «erfinden». Es tat dies, indem es sich neben seiner Rolle als internationalem Zentrum für Transport- und Finanzdienstleister zu einem wichtigen Offshore-Zentrum für die Volksrepublik China entwickelte. Wie erwähnt, erhielt Hongkong nach der Rückkehr unter chinesische Souveränität unter Deng Xiaopings Formel «ein Land, zwei Systeme» einen Sonderstatus. Diese zunächst für fünfzig Jahre geltende Regelung gewährleistet Hongkong eine rechtsstaatliche Eigenständigkeit. In Hongkong gelten abschliessend die massgeblich von den Briten gestalteten Gesetze und Rechtsordnungen und nicht das Recht der Volksrepublik China. Rechtsstreitigkeiten können nicht an ein Gericht in China weitergezogen werden. Besonders wichtig ist, dass es in Hongkong im Gegensatz zur Volksrepublik China einen funktionierenden Rechtsstaat gibt. Im Rechtsbereich lässt sich in Hongkong unter den genau gleichen Bedingungen operieren wie in Grossbritannien. Dadurch unterscheidet sich Hongkong auch massgeblich von Shanghai, wo vollumfänglich die Rechtsordnung der Volksrepublik China gilt. Es ist offenkundig, dass die Hongkonger ein vitales Interesse an der Erhaltung dieses rechtlichen Sonderstatus haben. Wie steht es aber um das Interesse Pekings? Die rasante wirtschaftliche Entwicklung Chinas und vor allem der Auftrieb, den dort die Privatwirtschaft erhalten hat, kommen Hongkong zu Hilfe. Seit einigen Jahren wird rechtmässig erworbenes Privateigentum von der chinesischen Verfassung geschützt. Dessen ungeachtet kann zur Minderung der Risiken für viele Festlandchinesen eine Diversifizierung in Richtung Hongkong von Nutzen sein. Hilfreich ist dabei auch, dass in Hongkong die Standards im Finanzsektor erheblich besser sind als auf dem Festland. Hongkong hat in diesem wichtigen Bereich noch immer 55
einen grossen Vorsprung aus der Zeit, als es im Gegensatz zur Volksrepublik bereits integraler Teil der globalen Finanzordnung war. Die Entwicklung Singapurs und Hongkongs während des letzten Drittels des 20. Jahrhunderts liefert wertvolle Indizien für die grundlegenden Vorteile von kleinen Stadtstaaten gegenüber grossen Flächenreichen. Zwar haben auch Indien und China und vor allem natürlich die ost- und südostasiatischen «Tigerstaaten» grosse Fortschritte gemacht, doch die Stadtstaaten Singapur und Hongkong haben bei der Standortqualität ihren Vorsprung nicht nur halten, sondern gar noch ausbauen können. Beide Fälle zeigen, wie wichtig die Bürgernähe der staatlichen Organe ist. Es ist dies übrigens eine Erfahrung, der auch die Entwicklung der Inselrepublik Taiwan seit der Aufhebung des Kriegsrechts Ende der achtziger Jahre unterliegt. Die in Asien erfolgreichste Transition von einem autoritären Regime zu einer funktionierenden Demokratie hat einen rechtsstaatlichen Kleinstaat mit intensiver Bürgernähe entstehen lassen. In der Vergangenheit hatte die Meinung vorgeherrscht, dass, sollten auf dem chinesischen Festland Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Einzug halten, einer Rückkehr Taiwans, das von Peking weiterhin als «abtrünnige Provinz» betrachtet wird, nichts mehr im Wege stehen würde. Diese Ansicht gilt es nach den positiven Erfahrungen mit der bürgernahen Kleinstaatlichkeit während des vergangenen Vierteljahrhunderts zu hinterfragen. Die Taiwaner haben sich in der Kleinstaatlichkeit mit der Bürgernähe der staatlichen Autoritäten komfortabel eingerichtet. Sie wollen mit Sicherheit diese Vorzüge nicht gegen das Schicksal aufgeben, in einem chinesischen Staatsganzen mit einer Gesamtbevölkerung von über 1,3 Milliarden mit rund 23 Millionen eine sehr kleine Minderheit zu sein. Diese Vorbehalte gelten ausdrücklich auch für den Fall, wenn China zu einer funktionierenden Demokratie mutieren würde. Zurück zu Singapur und Hongkong. Die Internationalisierung und schliesslich die Globalisierung der Wirtschaft haben den beiden Stadtstaaten etliche Probleme beschert. In mancher Hinsicht können die beiden Staaten nicht an den Benefizien teilhaben, die grosse Wirtschaftsräume mit «Economies of Scale» gewähren können. Der Trend hin zu bilateralen Freihandelsverträgen sorgt für neue Herausforderungen, auch wenn Singapur mit ASEAN und Hongkong mit der Rückkehr unter chinesische Souveränität ein massives Hinterland erhalten haben. Auf der andern Seite hat die massiv gestiegene Beweglichkeit von Kapital, Gütern und Personen gut ausgebauten Handels- und Finanzzentren wie Hongkong und Singapur neue Geschäftsmöglichkeiten besorgt. Beide Stadtstaaten wissen, dass sie 56
sich gegenüber mächtigen Konkurrenten in der Region und darüber hinaus zu messen haben. Nur eine fortlaufende Verbesserung des Angebots und die Aufrechterhaltung eines optimalen Preis-Leistungs-Verhältnisses können auf Dauer den Erfolg sicherstellen. In erster Linie gehören dazu die Steuerregime und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung. Von amerikanischen Think Tanks wie der Heritage Foundation wird Hongkong seit Jahren zu den freiesten Volkswirtschaften der Welt gerechnet. Entscheidend für diese Einstufung ist die geringe Steuerbelastung in der ehemaligen britischen Kronkolonie. In der Tat sind die Steuerbedingungen in Hongkong für natürliche und juristische Personen im internationalen Vergleich sehr günstig. Hongkong kennt keine Mehrwertsteuer, und die Maximalrate bei der Einkommenssteuer ist auf 15 % beschränkt. Natürlich wirken ein durch künstliche Baulandknappheit verursachtes, ausserordentlich hohes Preisniveau bei Immobilien und Mieten sowie im Vergleich zum nahen Festland sehr hohe Löhne kostensteigernd. Singapur präsentiert sich fiskalisch ähnlich gut. Hongkongs Verwaltung arbeitet effizient, doch dürften die ausserordentlich knappen Fristen, die in Singapur zur Erteilung von für eine Geschäftsaufnahme notwendigen Bewilligungen angeordnet sind, weltweit einzigartig sein. Bereits erwähnt wurde, dass Hongkong innerhalb des chinesischen Staatsverbands das Statut einer administrativen Sonderregion besitzt. Im Unterschied zu den üblichen politischen Einheiten in der Volksrepublik hat Hongkong unter anderem ein eigenes Rechtssystem, das im wesentlichen auf der englischen Rechtstradition beruht. Regiert wird Hongkong von einem Chief Executive, der die Funktionen wahrnimmt, die während der Kolonialzeit der Gouverneur ausgeübt hatte. Legiferiert wird in Hongkong von der Legislativversammlung (Legco). Diese setzt sich aus sechzig Mitgliedern zusammen. Die Hälfte wird durch die in Demokratien üblichen direkten Wahlen bestellt, während weitere dreissig Abgeordnete aus der Wahl durch berufsständisch abgegrenzte Wahlkörperschaften hervorgehen. Seit Hongkongs Rückkehr unter chinesische Souveränität kommt der Streit zwischen den Demokraten und den sogenannten Pro-Peking-Kräften nicht zum Erliegen. Die Demokraten wollen, dass in Kürze die gesamte Legislativversammlung durch allgemeine Wahlen bestellt wird. Dem widersetzen sich Peking und seine lokalen Supporter. Unter anderem verweisen die neuen Herren über Hongkong nicht ohne Grund darauf, dass die Briten erst kurz vor ihrem Abzug die Demokratie für ihre Hongkonger Untertanen entdeckt hatten. 57
In der Tat hatte Gouverneur Chris Patten die Ausweitung des Wahlrechts dazu benutzt, die Nervosität und Ungewissheit der Hongkonger Bevölkerung über die bevorstehende Rückkehr zum «Mutterland» zu dämpfen. Peking hatte noch zu britischer Zeit erfolgreich sein Veto gegen eine vollständige Wählbarkeit der Legco eingebracht. Seit dem Abzug der Briten haben sich die Chinesen an die Abmachungen gehalten, gehen aber nach Meinung der Hongkonger Demokraten beim Prozess einer vollständigen Wählbarkeit der Legco zu zögerlich vor. Ähnlich steht es um das Amt des Chief Executive. Natürlich war der Gouverneur zu britischen Zeiten stets von London ernannt worden. Sein Regierungsteam wählte der Gouverneur schliesslich selbst aus. Bei beidem hatten die Hongkonger nichts zu sagen. Der Chief Executive wird von einem 800köpfigen Wahlkollegium bestellt. Dieses Wahlkollegium, das auch die Mitglieder der Legco umfasst, wird durch restriktive Wahlkörper selektioniert. Wie bei der indirekt gewählten Hälfte der Legco fordern auch beim Chief Executive Hongkongs demokratische Kräfte eine direkte Volkswahl. Dies soll dereinst auch der Fall sein, doch gibt es vorderhand noch keine verbindlichen Angaben darüber, zu welchem Datum die Volkswahl des Chief Executive eingeführt werden soll. Bis anhin hat Hongkong zwei Chief Executives gehabt. Peking und seine Protagonisten in Hongkong wie auch viele unabhängige Hongkonger verteidigen den Status quo mit dem Argument, dass die vollständige Direktwahl zu einer unangemessenen Politisierung von Verwaltung und Regierung führen würde. Natürlich geht es im Falle der Pekinger Behörden auch um innenpolitische Überlegungen. Wie kann man den Hongkongern die volle Demokratie gewähren, wenn die einheimische Bevölkerung allenfalls auf der untersten Gemeindeebene die Möglichkeit erhält, ihre Vertreter zu wählen? Zudem scheut die chinesische Führung natürlich vor allen Kräftemessen zurück, die das demokratische Lager allzu manifest in Kontrast zu den pekingtreuen Kräften in Hongkong bringen könnten. Niederlagen der Pekinggetreuen könnten vom heimischen Publikum falsch interpretiert werden und wären vor allem ein inakzeptabler Gesichtsverlust für die chinesische Führung. Die Frage stellt sich, ob und wie Hongkong von der partiellen Demokratie profitiert hat. Zunächst ist auf der positiven Seite zu vermerken, dass Hongkong mit Sicherheit wegen der uneingeschränkt geltenden rechtsstaatlichen Ordnung einen wichtigen Standortvorteil hat. Würde die Etablierung einer vollumfänglichen demokratischen Ordnung beispielsweise nach dem Vorbild von Westminster Hongkong destabilisieren, würde es den 58
wirtschaftsfeindlichen Kräften Auftrieb geben und damit den Wohlstand Hongkongs gefährden? Zunächst kann gelten, dass, wann immer die Hongkonger bisher eine Gelegenheit gehabt haben, ihr Wahlrecht auszuüben, sie sich nicht irrational verhalten haben. Es kann sicher nicht behauptet werden, dass die Hongkonger für die Wahrnehmung uneingeschränkter demokratischer Rechte nicht mündig genug wären. Auf der andern Seite kann auch nicht leichtfertig unter den Tisch gewischt werden, dass die bestehende politische Ordnung Hongkong grosse Stabilität und ein sehr wirtschaftsfreundliches Regiment beschert hat. Es muss immerhin die Frage gestattet sein, ob dies bei einer vollumfänglichen Volkswahl aller politischen Instanzen gleich wäre oder ob in diesem Falle nicht populistische Kräfte Auftrieb erhalten würden. Vielleicht können hier die Verhältnisse in Singapur Aufschluss geben. Externe Instanzen werten Singapur nicht als eine vollwertige Demokratie. Dies ist der Fall beim amerikanischen Institut «Freedom House», das Singapur nicht als eine «electoral democracy» betrachtet und den Stadtstaat als «teilweise frei» bewertet. Die «Economist Intelligence Unit» der angesehenen britischen Zeitschrift «Economist» bezeichnet Singapur als einen «hybriden» Staat mit autoritären und demokratischen Elementen. Tatsache ist, dass in Singapur regelmässig gewählt wird und dass der Ministerpräsident gegenüber dem Parlament verantwortlich ist. Das Land hat die traditionelle Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative. Was die Vorbehalte rechtfertigt, ist, dass seit den Wahlen von 1959, als Lee Kuan Yew Singapurs Ministerpräsident wurde, Lees People’s Action Party (PAP) die Regierungsführung in ihren Händen hält. Die PAP erringt bei den Parlamentswahlen jedesmal eine überwältigende Mehrheit, und die Opposition ist zu einer rein dekorativen Präsenz im Parlament verurteilt. Sowohl mit vielen Anreizen, unter anderem im Wohnungsbereich, als auch mit zeitweiliger Einschüchterung sorgt die Maschinerie der PAP, über welcher Lee Kuan Yew und seine Familie thronen, dafür, dass es keine ernsthafte Alternative zum PAP-Regiment geben kann. Für diesen Sachverhalt gibt es in der Geschichte der Stadt und in der Biographie Lee Kuan Yews eine Reihe von Erklärungen. Die Geburt des unabhängigen Stadtstaates war ziemlich chaotisch und machte Lee wie grossen Teilen der Bevölkerung bewusst, dass Singapur nur eine Chance hatte, es zu nachhaltigem Wohlstand zu bringen, wenn es politische und soziale Stabilität sowie attraktive ökonomische Standortvorteile anbot. Dies ist in der Folge auch mit durchschlagendem Erfolg geschehen. Sin59
gapur hat heute für viele Asiaten eine Vorbildfunktion, auch wenn politische Aktivisten der Welt zuweilen in Erinnerung rufen, dass die politischen Freiheiten im Stadtstaat zu wünschen übrig lassen. Allerdings ist mit Blick etwa auf China, Indochina oder auch die Philippinen und Indonesien zu vermerken, dass solche Kritik auf einem Niveau erfolgt, das in grossen Teilen Asiens noch lange nicht erreicht werden wird. Anderseits haben natürlich auch diejenigen Stimmen recht, wonach insbesondere bei einem so kompakten und wirtschaftlich so erfolgreichen Stadtstaat wie Singapur nur die höchsten Standards akzeptabel sind. Kritiker des «Altvaters» von Singapur sind denn auch der Meinung, dass die Stadt längst gesellschaftlich so stabil sei, dass die Argumente, die noch in der Gründerzeit Geltung hatten beanspruchen können, heute hinfällig sind. Es wird auf jeden Fall interessant sein zu verfolgen, wie sich Singapur entwickeln wird, wenn neue Generationen ans Ruder kommen und wenn Lee Kuan Yew als Referenzperson nicht mehr vorhanden sein wird. Die Schicksale Singapurs und Hongkongs weisen je besondere Merkmale auf, weshalb die Erfahrungen dieser beiden asiatischen Stadtstaaten nicht auf andere Staatsgebilde übertragbar sind, weder in Asien noch anderswo. Die besondere geographische Lage, die vor allem Singapur einen hohen geo- und sicherheitspolitischen Stellenwert gibt, ist anderswo nicht vorhanden. Es macht vor diesem Hintergrund keinen Sinn, etwa Shanghai, Saigon, Kuala Lumpur oder Mumbai zu empfehlen, Stadtstaaten wie Singapur oder Hongkong zu werden. Die Fähigkeit, die Nachteile eines fehlenden Hinterlandes zu überwinden, die sowohl Hongkong als auch Singapur aufgrund aussergewöhnlicher Umstände haben entwickeln können, fehlt in anderen Fällen. Zu den besonderen Umständen gehört indessen nicht nur die physische Umgebung, sondern auch die Identität der Bevölkerung. Sowohl Singapur als auch Hongkong werden aufgrund ihrer Bevölkerung massgeblich von einem konfuzianischen Staatsverständnis geprägt. Zudem handelt es sich in der grossen Mehrheit um Zuwanderer, die das Wirtschaftswunder in den beiden Stadtstaaten geschaffen haben. Im Falle Hongkongs waren dies in überwiegendem Masse Flüchtlinge aus dem kommunistischen China, im Falle Singapurs handelt es sich eher um eine konventionelle chinesische Überseegemeinschaft, die nicht primär aus politischen, sondern aus wirtschaftlichen Gründen ihre Heimat verlassen hat. Beiden Auswanderergemeinden ist gemein, dass sie ein ausserordentliches Leistungsbewusstsein entwickelt haben. Sie wissen, dass man im Leben nur vorankommen kann, wenn man auf den eigenen Füssen 60
steht. Gleichzeitig ist ihnen auch bewusst, dass dem konfuzianischen Pflichtverständnis und den chinesischen Prinzipien der Selbsthilfe entspringende Regeln des Zusammenlebens das stabile Umfeld schaffen, in dem die Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der einzelnen Familien und Clans sich am besten entfalten kÜnnen.
61
C . Theoretische Aspekte
E r f o l g r e i c h u n d h e ra u s g e f o r d e r t zu g l e i c h : D e r K l e i n s t a a t i n d e r g l o b a l i s i e r t e n We l t
Katja Gentinetta
Eine ganze Reihe Kleinstaaten zeichnet sich durch einen ausserordentlichen wirtschaftlichen Erfolg aus. Sie führen die wichtigsten globalen Rankings bezüglich Reichtum und Wettbewerbsfähigkeit an. Zu ihren Erfolgsfaktoren zählen eine hohe Handelsoffenheit, die gezielte Förderung bzw. Attraktion von Humankapital sowie eine grosse Flexibilität, gerade in Bezug auf Nischenstrategien. Diese Kleinstaaten sind die eigentlichen Gewinner der letzten 20 Jahre der Globalisierung. Im Zuge der jüngeren Finanz- und Wirtschaftskrise haben sich die Parameter jedoch verschoben. Zum einen haben grössere Staaten und Konglomerate an Macht gewonnen, mit denen sie gerade kleinere Staaten leichter unter Druck setzen können. Zum andern bedeutet Souveränität ohnehin nicht mehr nur nationale Autonomie, sondern ebenso Einfluss auf internationaler Ebene. Kleine und mittlere Staaten sind deshalb nicht nur gut beraten, sich mit Gleichgesinnten zu verbünden, sondern auch für ihre eigene Volkswirtschaft nachhaltige Strategien zu formulieren, die mit globalen Standards zu vereinbaren sind. A considerable number of small states have achieved extraordinary economic success, rising to the top of the most important global rankings in terms of wealth, competitiveness and openness to trade. The factors contributing to this success include liberal trade policies, the conscious promotion and attraction of human capital, and flexibility, especially in respect of niche strategies. These kinds of small states have emerged as victors over the last 20 years of globalisation, although the parameters have shifted as a result of the recent financial and economic crisis. On the one hand, larger states and conglomerates have gained in power and are thus better positioned to exert pressure, especially on smaller states; on the other, sovereignty today is not just an expression of national autonomy but also of influence on an international level. Small and 97
medium-sized states are thus well-advised not only to forge alliances with like-minded players but also to formulate sustainable strategies for their domestic economies which are compatible with global standards. 1. Einleitung Wer in der Schweiz vom «Kleinstaat» spricht, tut dies kaum ohne Erinnerung an Karl Schmids 1963 erschienenes Buch unter dem Titel «Unbehagen im Kleinstaat». Das Gefühl, «im Kleinstaat stehe man abseits von der Geschichte», so seine These, gehöre zu den fundamentalen und wiederkehrenden Erlebnissen der Schweiz, zu Papier gebracht von wichtigen Schriftstellern wie Max Frisch oder Conrad Ferdinand Meyer. Während bürgerliche Kreise nach Gegenargumenten suchten, wurde die Schrift von einem intellektuellen Publikum als Weckruf gelesen – die Spuren sind in heutigen Debatten um die Rolle der Schweiz in der Welt noch erkennbar. Heute kann sich die Schweiz mit Blick auf die vergangenen zwei Jahre indes nicht darüber beklagen, abseits von der Geschichte gestanden zu haben. Im Gegenteil: Sie war mit einer ihrer Grossbanken ein nicht zu unterschätzendes Element in jenem Sturm, der als Finanz- und Wirtschaftskrise über diesen Planeten fegte. Und in der Krisenbewältigung, bei der es ganz wesentlich um die Frage geht, wie die Finanzmärkte auch länderübergreifend koordiniert und überwacht werden, spielt sie folgerichtig eine nicht unwesentliche Rolle. Wenn nun noch der Wirtschaftshistoriker Harold James die These wagt, das goldene Zeitalter der Kleinstaaten neige sich dem Ende zu, ist die Frage, welche Rolle Kleinstaaten in der globalisierten Welt spielen, richtig gestellt. Dazu gilt es jedoch zunächst zu definieren, was ein Kleinstaat ist, um von dort auch dessen Merkmale mit Blick auf die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen zu prüfen. 2. Wie gross können Kleinstaaten sein? Allein schon die Tatsache, dass – um im europäischen Vergleich zu bleiben – Andorra, Luxemburg und auch die Schweiz gleichermassen als «Kleinstaaten» bezeichnet werden, zeigt, dass die Definitionsfrage nicht einfach ist. Andorra zählt etwas über 80 000 Einwohner, Luxemburg rund eine halbe Million und die Schweiz rund 8 Millionen. 98
Dennoch ist die Anzahl Einwohner das gängigste Kriterium für die Bestimmung eines Kleinstaats. Eine nach wie vor gültige Definition geht auf den Ökonomen Robinson zurück, den Herausgeber des 1960 erschienenen Buchs unter dem Titel «Economic Growth of Small Nations». Darin definiert Simon Kuznets in einem Beitrag Kleinstaaten als Staaten mit 10 bis 15 Millionen Einwohnern (Kuznets, 1960). In diese Grösse würden heute weder die Schweiz noch Luxemburg oder Andorra fallen. Neuere Definitionen setzen die Einwohnerzahl weit tiefer an: Die UNO ging in den 1970er Jahren von rund 1 Million Einwohnern aus; der WeltbankReport von 2000 bezeichnet jene Staaten als Kleinstaaten, die weniger als 1,5 Millionen Einwohner haben. Singapur – für die Schweiz der beliebteste Benchmark, wenn von Kleinstaaten die Rede ist – hat rund 5 Millionen Einwohner. Da die Bevölkerungszahl kein einheitliches Kriterium bildet, wird als weitere Messgrösse für Kleinstaaten auch das BIP bzw. das Bruttosozialprodukt diskutiert. Dies ist aber wenig hilfreich, da kleine Staaten per se ein verhältnismässig niedrigeres BIP haben. Die Fläche ist ebenfalls wenig sinnvoll, weil darüber hinaus zwischen bewohnbarer Fläche, natürlichen Ressourcen, Verkehrslage und weiteren geographischen Gegebenheiten unterschieden werden müsste. Als interessante Messgrösse dient höchstens noch die Aussenhandelsbilanz – ein wichtiger Indikator vor allem für kleine offene Volkswirtschaften (Armstrong, 2003). Zu diesen «small open economies» zählen heute etwa die Niederlande (mit 16,5 Millionen Einwohnern), Schweden (mit knapp 10 Millionen Einwohnern) und auch die Schweiz. Doch auch bezüglich der Aussenhandelsbilanz unterscheiden sich kleine Länder zu sehr, als dass sie ein vereinheitlichendes Kriterium darstellen könnte. Rein quantitative Kriterien dienen also höchstens als Grössenordnung für die Definition von Kleinstaaten. Sie erweisen sich jedoch nur als bedingt relevant, wenn es darum geht, Kleinstaaten als Phänomen zu erfassen. Da letztlich jede Definition in einem Kontext steht und es ihr Zweck ist, einen Sachverhalt so zu umreissen, dass sie der Analyse desselben dienlich ist, stellt sich die Frage, was Kleinstaaten in unserem Kontext interessant macht. In der Literatur gibt es gleichsam zwei Kategorien von Kleinstaaten: jene, die einen enormen wirtschaftlichen Erfolg aufweisen, sowie jene, die gegen existentielle Schwierigkeiten ankämpfen. Zu ersteren zählen primär die Finanzdienstleistungszentren wie etwa die Schweiz oder Luxemburg sowie überhaupt kleine offene Volkswirtschaften. Die Klein99
staaten der zweiten Kategorie finden sich eher auf dem afrikanischen Kontinent oder in den wenig entwickelten Regionen Asiens. Sie zeichnen sich aus durch eine wenig vorteilhafte geographische Lage und damit verbunden oft auch eine schlechte Erreichbarkeit. Infolgedessen leiden sie unter einer beschränkten Diversifizierungsmöglichkeit, wenig Zugang zu ausländischem Kapital und einer hohen Einkommensvolatilität. Sie sind eher durch eine hohe Verwundbarkeit gekennzeichnet und sind daher Gegenstand des bereits erwähnten Weltbank-Reports von 2000, in dem auch Strategien vorgeschlagen werden, wie diese Staaten zu unterstützen sind. Vergleicht man nun die Einwohnerzahl dieser beiden Kategorien von Kleinstaaten, zeigt sich, dass letztere eher «Kleinst-» oder «Mikrostaaten» sind, während erstere mit einer Einwohnerzahl zwischen 5 und 15 Millionen eher auf die Definition von Robinson und Kuznets passen. Von der Schweiz aus gesehen – und dies ist auch der Ausgangspunkt der vorliegenden Publikation – ist im folgenden die erste dieser beiden Kategorien von Interesse. Und es soll deshalb synonym auch von «kleinen und mittleren Staaten» die Rede sein. Sie weisen nicht nur eine Bevölkerungsspanne von bis zu rund 15 Millionen Einwohnern auf, sondern können aufgrund ihres volkswirtschaftlichen Erfolgs auch ein gewisses politisches Gewicht erlangen. Dieses Phänomen ist nur schon deshalb interessant, weil es der ökonomischen Logik der «Economies of Scale» widerspricht. Oft sind es gerade kleine und mittlere Länder, die überaus erfolgreich sind und sich im globalen Vergleich in vielerlei Hinsicht messen lassen können. Und entgegen vielleicht auch der intuitiven Logik sind sie dies umso mehr, je stärker die Welt zusammenwächst. 3. Erfolgsgeheimnis der «small and medium states» Zunächst fällt auf, dass Kleinstaaten praktisch alle relevanten Rankings anführen, die den wirtschaftlichen Erfolg messen. Sie gehören zu den reichsten Ländern. Je nach Ranking weisen Norwegen, Singapur und die Schweiz das höchste Pro-Kopf-Einkommen aus; unter den ersten zehn Plätzen befinden sich neben den USA als einzigem grossem Land ausserdem die Niederlande und Irland sowie zudem Luxemburg, Liechtenstein, Hongkong, wenn man auch die Mikrostaaten miteinbezieht. Einige dieser Staaten finden wir zuoberst auf der Rangliste der Wettbewerbsfähigkeit wieder: Der «Global Competitiveness Index» des WEF 2010–2011 (Schwab, 2010) wird angeführt von der Schweiz; es folgen Schweden und Singapur und – 100
als Grossmacht – die USA. Weiter sind unter den ersten zehn die kleinen und mittleren Länder Finnland, die Niederlande und Dänemark rangiert. Ebenfalls zu den wettbewerbsfähigsten Nationen gehören die grösseren Volkswirtschaften Deutschland, Japan und Kanada. Wiederum eine ähnliche Reihenfolge finden wir im WEF-Ranking zur Handelsoffenheit. Auf Platz 1 des «Enabling Trade Index 2010» (Lawrence, 2010) steht Singapur, danach folgen Hongkong, Dänemark, Schweden, die Schweiz, Neuseeland und Norwegen; nach Kanada folgen Luxemburg und die Niederlande. Es ist auffällig, in welchem Masse diese Rankings von kleinen und mittleren Staaten angeführt werden. Mit Ausnahme der wirtschaftlichen Riesen USA, Japan, Deutschland und Kanada haben alle genannten Länder eine Einwohnerzahl zwischen einer halben Million (Luxemburg) und, wenn wir die eingangs angeführte Definition etwas strapazieren, etwas über 16 Millionen (Niederlande). Als noch weiterführende Umschreibung für diese erfolgreichen kleinen und mittleren Staaten schlage ich deshalb die englische Bezeichnung «small and medium states» vor, die in die (freilich in anderem Zusammenhang sehr gebräuchliche) Abkürzung «sms» überführt werden kann (Gentinetta, 2010). Gerade diese Formel der «sms» lässt vieles von dem anklingen, was erfolgreiche «Kleinstaaten» ausmacht. Denn bezüglich Wohlstand und Wachstum sind sie offenbar besser – weil rascher – als grössere Staaten in der Lage, die Vorteile der Globalisierung zu nutzen. Alle diese Länder zeichnen sich durch einen offenen Handel, eine hohe Gewichtung von Humankapital und einen engen Austausch mit den Wachstumsregionen der Welt aus (Armstrong, 2003). 3.1 Handelsoffen, aber nur bedingt Kleine und mittlere Länder sind aufgrund ihres überschaubaren Territoriums und ihrer beschränkten Ressourcen geradewegs zu wirtschaftlicher Offenheit «verdammt». Ihr Reichtum ist in der Regel exportgetrieben. Sie sind darauf angewiesen, ihre Waren und noch besser Dienstleistungen mit anderen Wirtschaftsregionen auszutauschen. Und offener Handel – das ist sowohl theoretisch wohlbegründet als auch empirisch belegt – hat kurz- und längerfristige positive Effekte auf den Wohlstand eines Landes. Sie reichen von der Kapitalakkumulation über den Nutzen von Skaleneffekten, etwa durch die Globalisierung von Wertschöpfungsketten über Technologie- und Wissenstransfer, bis hin zu Produktivitätsgewinnen und Einkommenssteigerungen. Letztlich führt offener Handel zu mehr Frei101
heit, Wohlstand und Sicherheit. Dieses Bewusstsein ist es offenbar auch, das die Mehrzahl der Länder auch in den jüngsten Krisenmonaten davon abgehalten hat, den Welthandel durch Protektionismus allzu stark einzuschränken (Lawrence, 2010). Gerade diesbezüglich fallen diese kleinen und mittleren Staaten denn auch in den vergangenen zwei Jahren auf. Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise waren die Staaten nicht nur gezwungen, den Banken unter die Arme zu greifen, sondern überhaupt zu verhindern, dass ihre Volkswirtschaften in eine Rezession abgleiten. Dass es dabei auch zu protektionistischen Massnahmen kam, hat niemanden überrascht, ist doch die Versuchung für die Politik besonders gross, in Krisenzeiten dem nationalen Kontext primäre Beachtung zu schenken. Dennoch lässt sich klar zeigen, dass sich die kleineren Länder am wenigsten dazu hinreissen liessen, ihre Volkswirtschaften durch Protektionismus abzuschotten. Warum, liegt auf der Hand: Es hätte sie selbst am meisten getroffen. Deshalb wird der erwähnte Welthandelsindex von kleineren und mittleren Staaten angeführt. Der Kontrast ist denn auch deutlich: Die Wirtschaftsriesen USA, Japan und China stehen auf Platz 19, 25 und 48. Dennoch ist auch hier nicht alles Gold, was glänzt. Offenbar zeigen sich auch kleine und mittlere Staaten in sehr spezifischen Kontexten bereit, ihre Volkswirtschaft nicht kompromisslos ausländischer Konkurrenz auszusetzen. So konnte beispielsweise aufgrund einer Analyse der CorporateGovernance-Regeln in Schweden und der Schweiz gezeigt werden, dass diese Länder unter anderem auch zum Ziel haben, ihre Unternehmen gegen ausländische Übernahmen zu schützen (David, 2003). Die Autoren der Studie sprechen in diesem Zusammenhang von einem «selektiven Protektionismus». Zu den Massnahmen dieses «selektiven Protektionismus» zählen etwa importsubstituierende Politiken (Beispiele dürften in der Agrarpolitik zu finden sein), staatliche Interventionen und Subventionen sowie Regulierungen, mit der einheimische Unternehmen gegen ausländische Besitzer abgeschirmt werden können. Ein verbreitetes Mittel hierzu ist die sog. Vinkulierung, wonach die Übertragung einer Aktie auf einen neuen Aktionär die Zustimmung der Gesellschaft erfordert. Ein interessantes Anschauungsbeispiel für diese Art von selektivem Protektionismus liefert der differenzierte Umgang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht. Die Handelspolitik Norwegens, das zwar Mitglied des EWR und damit nicht der EU ist, ist ein solcher Fall. Norwegen setzt grössten Wert auf eine eigene, insbesondere von der EU unabhängige, 102
aber auch vor sonstiger Konkurrenz geschützte Fischerei. Diese Politik war letztlich der Grund dafür, weshalb das Freihandelsabkommen mit China, das im Prinzip mit allen EFTA-Staaten – und zu diesen gehören die kleineren und mittleren Staaten Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein – angestrebt war, keine Aussicht auf Erfolg hatte. Aus diesen Gründen prüft nun die Schweiz im Alleingang ein mögliches Freihandelsabkommen mit China. Auch die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU können als Form des selektiven Protektionismus gelesen werden. Während grundsätzlich ein möglichst umfassender Zugang zum europäischen Binnenmarkt angestrebt wird, werden etwa die europäischen Wettbewerbsregeln, die für Telekommunikationsanbieter oder Inhaber von Stromproduzenten gelten, nur partiell übernommen. Auch die europäischen Regelungen über staatliche Beihilfen will die Schweiz nicht anwenden, weil sie die Aufhebung der Staatsgarantien für die Kantonalbanken zur Folge hätten. Aber auch der bisher gescheiterte Versuch der Schweiz, mit den USA ein Freihandelsabkommen abzuschliessen, zeigt, dass der Grund in Partikularinteressen, in diesem Fall der Landwirtschaft, zu suchen ist. Kleinere Länder haben also offenbar sehr spezifische Strategien bzw. eine Art Doppelstrategie, um einerseits von der Globalisierung zu profitieren, sich andererseits aber auch gegen deren negative Auswirkungen zu schützen. Diese Doppelstrategie schlägt sich im übrigen auch in der Wirtschaftsstruktur kleiner und mittlerer Länder nieder. Ihnen ist weitgehend gemeinsam, dass extrem wettbewerbsfähige, exportorientierte Unternehmen einem weitgehend geschützten Binnensektor gegenüberstehen. Mit anderen Worten: Die Handelsoffenheit kleinerer und mittlerer Staaten stösst dort an Grenzen, wo sehr spezifische Landesinteressen betroffen sind. Das ist legitim, zeigt aber, dass dieser wichtigste Erfolgsfaktor durchaus strategisch eingesetzt wird. 3.2 Wissen statt Territorium In Zeiten, als die Agrarwirtschaft noch überlebensnotwendig war, stellte Landgewinn den wichtigsten Erfolgsfaktor dar. Die über Jahrhunderte dauernden Territorialkriege etwa auf dem europäischen Kontinent zeugen davon. Bereits mit der Industrialisierung aber wurde technischer Fortschritt zum entscheidenden Faktor. Es zählte nicht mehr so sehr die Fläche allein. Viel wichtiger war es, über leistungsfähige Industrien zu verfügen, 103
deren Produkte auch gefragt waren. In Kriegssituationen waren denn auch diese Produktionszentren sowie die dafür notwendigen Infrastrukturen die primären Ziele, mit denen man den Lebensnerv des Gegners zu treffen suchte. In der heutigen Wissensökonomie geht es weder um Landgewinn noch um die klassische Industrie des zweiten Sektors. Entscheidend für den Erfolg einer Volkswirtschaft, die wesentlich auf dem dritten Sektor beruht, ist das Humankapital. Nur so lässt sich der martialische Begriff des «war of talent» verstehen, den Ed Michaels, Helen Handfield-Jones und Beth Axelrod mit dem gleichnamigen Buch 2001 in die Welt gesetzt haben. Wachstum und Wohlstand bauen heute auf Know-how und dessen effizienter Nutzung. Greift man in diesem Zusammenhang nochmals auf die gängigste Bemessungsgrösse von Kleinstaaten, nämlich deren Einwohnerzahl, zurück, wird klar, was dies für kleine und mittlere Staaten bedeutet. Sie verfügen im Vergleich zu grösseren Staaten nur über beschränkte personelle bzw. Wissensressourcen. Ihre Volkswirtschaften sind daher mehr als andere darauf angewiesen, kluge Köpfe nicht nur selbst auszubilden, sondern auch aus dem Ausland anzuziehen. Paradebeispiel für eine politische Steuerung, die genau hierauf setzt, ist Singapur. 1819 als britische Handelskolonie etabliert, wurde Singapur 1965 ein unabhängiger Staat. Seit den 1980er Jahren hat sich dieser Kleinstaat mit einer zielgerichteten Politik, u. a. einer strategischen Immigrationspolitik, an die Spitze der genannten Rankings gearbeitet. In den ersten beiden Jahrzehnten der Unabhängigkeit wanderten primär Niedrigqualifizierte ein, die in den ansässigen Produktionsbetrieben, im Bausektor und in Hausdiensten Arbeit fanden. Seit den 1980ern hat sich Singapur stark in Richtung Dienstleistungsindustrie entwickelt und insbesondere den Technologiesektor gestärkt. Heute beträgt der Anteil ausländischer Bewohner in Singapur rund 26 %. Sie sind Resultat einer gezielten Einwanderungspolitik, die sowohl Niedrig- wie Hochqualifizierte anzieht. Gerade letztere aber haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Singapur hat sich gleichsam zum asiatischen «Hub» für «expatriates» aus dem Westen etabliert und sich zum Ziel gesetzt, «talent capital» der Welt zu werden (Yeoh, 2007). Mit regulatorischen Massnahmen sowie Informations- und Werbekampagnen wird diese Strategie Schritt für Schritt umgesetzt. Eine neue Einwanderungsgruppe, die bewusst angezogen wird, sind Studenten – in der Hoffnung, dass sich diese für längere Zeit oder ganz in Singapur niederlassen. Um überdies der demographischen Alterung vorzubeu104
gen, hat Singapur eine staatliche Partnervermittlung für Hochqualifizierte etabliert, die Ehen und damit den Nachwuchs befördern soll. Dieser unter dem Titel «Social Development Network» eingerichtete staatliche «Dating Service» – im Internet etwas attraktiver als «LoveByte» zu finden – dürfte im Westen bei allem Vorbildcharakter von Singapurs strategischer Politik jedoch kaum Nachahmer finden. Auch die Schweiz betreibt seit einigen Jahren eine gezielte Einwanderungspolitik. Seitdem das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU gutgeheissen wurde und seit 2002 in Kraft ist, ist es zu einer grundlegenden Verschiebung der Zuwanderung gekommen. In den 1990er Jahren stammten fast 60% der Einwanderer aus Staaten ausserhalb der EU. Heute kommen rund 70 % der Zuwanderer aus EU/EFTA-Staaten. Sie haben entgegen ihren «Vorgängern» nicht nur eine höhere Bildung, die sogar über dem schweizerischen Durchschnitt liegt. Voraussetzung für ihre Zulassung ist zudem ein gültiger Arbeitsvertrag, der Nachweis einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder bei Nichterwerbstätigen ausreichende finanzielle Mittel. Diese «neue Zuwanderung» findet somit zunehmend in den Arbeitsmarkt statt. Darüber hinaus lässt sich beim Aufenthaltsstatus eine Verschiebung von Fremdarbeitern, Saisonniers und Flüchtlingen hin zu Jahresaufenthaltern und Niedergelassenen feststellen (Müller-Jentsch, 2008). Nach den vergangenen Krisenmonaten und insbesondere mit Blick auf die rasche Erholung der Schweiz sticht dieses Instrument als Erfolgsfaktor hervor. Ihm ist es ganz wesentlich zu verdanken, dass zum einen zwei wichtige Konjunkturstützen, nämlich der Konsum und der Wohnungsbau, nicht einbrachen und zum andern der Aufschwung, für den es qualifizierte Arbeitskräfte braucht, so rasch Fuss fassen konnte. Neben einer strategischen Immigrationspolitik ist es für kleinere und mittlere Staaten freilich ebenso wichtig, auch ihren eigenen Nachwuchs gut auszubilden. Zu den spezifischen Wachstumspolitiken von Kleinstaaten zählt deshalb auch die Bildungspolitik (Armstrong, 2003). Angesichts der demographischen Entwicklung in den westlichen Industriestaaten gewinnt diese zunehmend an Bedeutung. So kann auch die Schweiz nicht dauerhaft auf hochqualifizierte Immigration aus dem nahen Ausland setzen, weil dort derselbe Mangel vorherrscht. Und der Immigration aus ferneren Ländern bzw. fremderen Kulturkreisen sind nicht zuletzt gesellschaftliche Grenzen gesetzt, die durch noch so gezielte Politiken kaum überwunden werden können.
105
3.3 Tempo, Flexibilität und Nischen Neben diesen «harten» Erfolgsfaktoren, für die es auch empirischen Nachweis gibt, werden verschiedentlich auch weichere Faktoren diskutiert, die zur Prosperität von kleinen und mittleren Staaten beitragen. Einer davon ist die Fähigkeit zur raschen Anpassung. Der Grundsatz «time is money» dürfte im globalen Standortwettbewerb auch für Staaten gelten. Wer sich rasch oder zumindest schneller als andere den Bedürfnissen und Chancen der Weltmärkte anpassen oder Nischen gezielt nutzen kann, kann auch besser von ihnen profitieren. Der Grund für diese Beweglichkeit ist in der Tat in der Bevölkerungszahl eines Landes zu suchen. Kleinere Staaten mit weniger Einwohnern sind überschaubarer, die Netzwerke enger geknüpft. Die Steuerung und damit auch politische Entscheidungsprozesse sind einfacher zu bewältigen, da die Wege kürzer sind. Selbst wenn die Bevölkerung an sich nicht homogen ist – wie dies in der Schweiz der Fall ist –, kann unter Berufung auf ein übergeordnetes Gemeinsames unter Umständen einfacher an ein Gemeinschaftsgefühl appelliert werden. Die Fähigkeit, auf Herausforderungen zu reagieren und sich rasch anzupassen, ist deshalb wichtig, weil Globalisierung Schwächen schneller offenlegt und Fehler rascher bestraft. Grund dafür ist in erster Linie die hohe Mobilität des Kapitals. Betroffen davon sind zunächst Unternehmen, wenn rasche Kapitaltransfers erfolgen. Aber auch Staaten spüren diesen Wettbewerb, wenn erfolgreiche Firmen zu- oder abwandern. Ihre Aufgabe ist es deshalb, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen derart zu gestalten, dass sie für Unternehmen und Privatpersonen attraktiv sind. Hier dienen kleinere Staaten, die als Finanzplatz erfolgreich sind, als Beispiele. So hat etwa Luxemburg seine Regulierung stets unter dem Gesichtspunkt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit angepasst. Zunächst auf den Euromarkt spezialisiert, verlagerte der Luxemburger Finanzplatz seinen Schwerpunkt nach und nach auf das Privatkundengeschäft und ab den 1980er Jahren gezielt auf die Domizilierung und Verwaltung von Investmentfonds. Heute ist der Finanzplatz Luxemburg nach den USA das zweitwichtigste Kompetenzzentrum für Investmentfonds. Auch die Schweiz bzw. ein Teil ihrer Kantone hat mit ihrer Steuerstrategie, die gezielt ausländische Holdings anzieht, eine solche Nische besetzt. Der Steuerstreit mit der EU ist jedoch ein Zeichen dafür, dass nicht alle derartigen Instrumente auch Akzeptanz finden. Insofern stellt sich bei ihnen die Frage, inwiefern sie zukunftsfähig sind. 106
4. Ende der goldenen Ära? Eine grosse Handelsoffenheit, gepaart mit «selektivem Protektionismus», die gezielte Förderung bzw. Anziehung von Humankapital sowie die Erhaltung einer politischen Flexibilität mit gezielter Nutzung von Nischen – das sind die Erfolgsfaktoren kleiner und mittlerer Staaten. Die Frage ist nun, inwiefern sich diese Faktoren auch in Zukunft bewähren. Zwei gegenwärtige Tendenzen und deren künftige Entwicklungen liefern Hinweise dafür, dass diese Strategien zumindest gewisser Anpassungen bedürfen. Zunächst seien die Grenzen nationaler Autonomie genannt. Was wir gemeinhin als nationale Souveränität bezeichnen, hat sich im Zuge der Globalisierung stark gewandelt. Durch die weltweit vorangeschrittene Vernetzung und Verflechtung nicht nur in Handel und Technologie, sondern ebenso bezüglich politischer Handlungen sind Staaten in ihren Entscheiden immer weniger auf sich allein gestellt. Dies ergibt sich zum einen dadurch, dass länderübergreifende Herausforderungen wie etwa Umwelt und Migration gemeinsam angegangen werden müssen. Aber auch in weit detaillierteren Belangen, namentlich im Abbau von Handelsbarrieren, sind übereinstimmende Regeln von Vorteil. Schliesslich sind jene Bereiche, in denen man sich als Volkswirtschaft von der Konkurrenz abgrenzen will – man denke etwa an Steuern –, dem Wettbewerb ausgesetzt. Ein buchstäblicher Alleingang ist also praktisch in keinem Bereich mehr möglich. Fast alle innenpolitischen Entscheide haben auf die eine oder andere Weise eine aussenpolitische Dimension bzw. unterstehen auch internationalem Einfluss. Im Zuge dieser Entwicklung hat das Souveränitätsverständnis eine entscheidende Verschiebung erfahren. Souveränität bedeutet nicht mehr in erster Linie nationale Autonomie, sondern mindestens ebenso stark Gestaltungsmöglichkeit und somit Einfluss auf internationaler Ebene. Denn dort werden jene Regeln formuliert, die direkt oder indirekt auch für das eigene Land gelten. Dieser Bedeutungswandel gilt für die Politiken aller Länder. Sie trifft Kleinstaaten aber besonders, weil diese schlicht weniger in der Lage sind, solche Regeln aus eigener Kraft und im Alleingang mitzubestimmen. Gleichzeitig – und dieses Phänomen ist eine Folge der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise – haben grössere Player mehr Macht an sich gezogen. Zum einen hat sich die G20 etabliert, ein Konglomerat von grossen und mächtigen Staaten, das bereits 1999 in der Folge der Asienkrise gegründet wurde. Aufgrund der globalen Herausforderung der Finanz107
marktstabilität hat sich dieses Gremium zum Ziel gesetzt, Taktgeber in der Prävention künftiger Krisen zu sein. Diese Rolle ist nicht zuletzt deshalb von Bedeutung, weil gerade diese Länder aufgrund ihrer Bankenrettungsund Konjunkturmassnahmen mit einer noch massiveren staatlichen Verschuldung konfrontiert sind als noch vor der Krise. Es ist daher anzunehmen, dass sie sich in ihrem Handeln nicht allein vom globalen Gemeinwohl leiten lassen, sondern ebenso von dezidierten Eigeninteressen. Innerhalb der G20 wiederum geben die USA und neu auch China den Ton an, zwei Giganten, die beide auf ihre eigene Weise den Anspruch erheben, globale Massstäbe zu setzen bzw. sich nicht von anderen diktieren zu lassen, welche Politik nun angesagt sei. Von besonderer Bedeutung ist darin das, was Ian Bremmer als «Staatskapitalismus» bezeichnet: jenes Phänomen, in dem Regierungen über staatseigene Fonds und Firmen sowohl die Regulatoren wie auch die Akteure ihrer Volkswirtschaften sind (Bremmer, 2010). Die dominierenden Länder, die von diesem Phänomen betroffen sind, sind China, aber auch Russland, Saudi-Arabien, die Golfstaaten und überhaupt Länder, die über hohe Rohstoffvorkommen verfügen. In diesen Zusammenhang gehört auch die Vermutung, dass in absehbarer Zeit nicht mit einem Abschluss der DohaRunde der WTO gerechnet werden kann. Die Folge davon sind zahlreiche bilaterale Handelsabkommen, die das globale Freihandelssystem als solches zwar nicht in Frage stellen, aber dennoch regionalen Partikularinteressen Vorschub leisten und, sofern man solche durchsetzen will, Verhandlungsmacht voraussetzen. Diese beiden Phänomene – das Verständnis von Souveränität als Einfluss auf internationaler Ebene und die neue Macht der grossen Akteure – stellen gerade kleinere Staaten vor grössere, teilweise neue Herausforderungen. Dies ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil kleinere Staaten ohnehin verwundbarer sind als grosse. Ihre Verwundbarkeit ist gleichsam die Kehrseite ihres Erfolgs. Kleinere Staaten profitieren letztlich überdurchschnittlich von prosperierenden Regionen, ob sich diese im nahen Ausland oder in einem anderen Kontinent befinden. Damit einher geht jedoch auch ihre Abhängigkeit von diesen Regionen und deren Politik. Eine liberale oder umgekehrt protektionistische Handelspolitik hat direkte Auswirkungen auf kleinere Länder (Armstrong, 2003). Dass Nationalstaaten bzw. grössere Staatengruppen auch bereit sind, in Krisensituationen zu protektionistischen Massnahmen zu greifen, haben die Monate im Nachgang der Wirtschafts- und Finanzkrise gezeigt (Evenett, 2009). 108
Die Verletzlichkeit ist aber auch strategisch gegeben: Kleinere Staaten sind grundsätzlich stärker dem Druckpotential von grossen Nachbarstaaten und Grossmächten ausgesetzt. Gleichzeitig sind ihre Möglichkeiten, eine eigene strategische Aussenpolitik zu führen bzw. eine glaubhafte Verteidigung aufzubauen, limitiert. Letztlich sind kleine und mittlere Staaten auf das Prinzip «Macht durch Recht» angewiesen, wenn sie ihre Nischenstrategien erfolgreich durchsetzen wollen. Mit der Verschiebung der Kräfteverhältnisse hin zu grösseren Akteuren könnte das Prinzip «Recht durch Macht» wieder an Bedeutung gewinnen. Der Wirtschaftshistoriker Harold James stellt daher die These auf, dass das goldene Zeitalter der kleinen und mittleren Staaten vorerst vorüber sein könnte. Diese Staaten waren die Gewinner der letzten Dekaden des 20. Jahrhunderts. In der neuen Ära jedoch, die durch die Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise gezeichnet ist, dürften sie es schwerer haben. Beispiele für den Niedergang erfolgreicher kleinerer Staaten findet James in der Geschichte genügend: Sowohl die italienischen Stadtstaaten der Renaissance als auch Libanon und Kuwait im 20. Jahrhundert sind an der Grossmachtpolitik gescheitert (James, 2008). 5. Strategien für die Zukunft 5.1 Etablierung einer globalen Allianz Die dargestellten Entwicklungen zwingen kleinere Staaten letztlich dazu, ihre Strategien zumindest teilweise anzupassen. Nach wie vor werden die strategische Kombination von Handelsoffenheit und selektivem Protektionismus, die starke Gewichtung von verfügbarem Humankapital sowie Flexibilität und Fähigkeit zur raschen Anpassung von Bedeutung sein. Wichtiger als in der Vergangenheit aber dürften starke Verbündete werden. Sie sind einerseits in gleich- oder ähnlich gesinnten kleinen und mittleren Staaten zu suchen, andererseits aber auch in grösseren Staaten oder Konglomeraten, da diese auch als Schutzmacht fungieren können. Ein Vorschlag ist die Initiierung einer globalen Allianz von «small and medium states» (Gentinetta, 2010). Ziel dieser Allianz von kleineren und mittleren Staaten wäre es, jenen Regeln Nachdruck zu verschaffen, welche die Entfaltung ihrer Erfolgsfaktoren überhaupt erst möglich machen. Denn kleine und mittlere Staaten sind gerade wegen ihrer begrenzten eigenen Verhandlungsmacht auf funktionierende Spielregeln angewiesen. 109
Idealerweise sind diese wie bei der WTO multilateral ausgestaltet, so dass Kooperation und Handel in mehrere Richtungen und mit einer Vielzahl von Partnern möglich ist. Überdies sichert die Anerkennung übergeordneter Streitschlichtungsverfahren das Prinzip der Gleichheit unabhängig von der Grösse des Landes. Letztlich liegt es im Interesse einer solchen Allianz, dem Prinzip «Macht durch Recht» Geltung zu verschaffen. Schliesslich müssten sich in einer solchen Allianz kleine und mittlere Staaten finden, die an einer wettbewerbsfördernden Regulierung und einer hohen Mobilität von Personen und Kapital interessiert sind. Die Legitimität einer solchen Allianz wäre ebenso wenig formal wie jene der G20; sie beruhte lediglich auf dem Leistungsausweis dieser Länder bezüglich ihrer Wirtschafts- und Handelspolitik. Wichtig ist, dass in einer solchen «sms-Allianz» Länder aller wirtschaftsstarken Regionen vertreten sind. Um eine erste Liste möglicher Länder zu erstellen, ist auch hier wieder ein Blick auf die eingangs genannten Rankings sinnvoll. In Europa könnten neben der Schweiz Luxemburg, die Niederlande sowie die nordischen Staaten Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland dazugehören; in Asien stehen Singapur und Hongkong an erster Stelle; hinzu käme noch Neuseeland. Zieht man den Kreis etwas weiter, d. h. über die jeweils ersten zehn Plätze der erwähnten Ranglisten hinaus, sind Österreich, Taiwan und Chile weitere Kandidaten. Blickt man von der Schweiz aus zudem auf jene Länder, mit denen sie im Rahmen etwa der WTO oder der EFTA bereits kooperiert, sind zusätzlich Liechtenstein und Südkorea zu nennen. Selbstverständlich sind der Wirkung einer solchen globalen Allianz Grenzen gesetzt. Die Tatsache, dass deren Länder über den Globus verstreut sind, macht das Netzwerk in diesem globalen Kontext zwar grösser und die Möglichkeiten, sich einzubringen, vielfältiger. Umgekehrt aber gerät eine solche globale Formation in kritischen Situationen möglicherweise in Konflikt mit der Affinität zur eigenen Region. Ein Beispiel dafür, wie solche regionalen Verbundenheiten spielen oder eben auch nicht, liefert die Liste der nichtkooperativen Staaten der OECD zuhanden der G20 von Ende 2008, von der Macau und Hongkong auf Druck von China gestrichen wurden. Umgekehrt konnten Luxemburg und Österreich nicht auf denselben «Schutz» durch die EU zählen. Gerade innerhalb Europas sind die möglichen Interessenten an einer solchen Allianz zum einen Mitglied der EFTA, zum andern aber der EU. Letztere unterliegen somit nochmals dem Dilemma der doppelten Loyalität. Gerade in Europa müssen also Stra110
tegien gefunden werden, wie den Interessen kleinerer, handelsoffener Staaten in der EU ein grösseres Gewicht verliehen werden kann. 5.2 Nachhaltige Geschäftsmodelle Gerade am Beispiel der schwarzen, grauen und weissen Listen der OECD lässt sich auch die vielleicht grösste Herausforderung zumindest für einige der kleinen und mittleren Staaten illustrieren. Denn eine ganze Reihe davon – bzw. in unserem Kontext eher «Mikrostaaten», die meisten von ihnen Inseln – sind über Finanzdienstleistungen zu Reichtum gekommen. Diese Positionierung aber birgt das Risiko von Steuerflucht und Finanzdelikten (World Bank, 2000). So überrascht es nicht, dass zahlreiche dieser Inseln von der OECD als Steueroasen deklariert sind (Cobb, 2001). Da nun im Zuge der Finanzkrise hochverschuldete Staaten unter Einsatz ihrer Grösse und Macht der Steuerflucht den Kampf angesagt haben, sehen sich diese Staaten einem besonderen Druck ausgesetzt. Auch der bereits erwähnte Steuerstreit der Schweiz mit der EU muss unter diesem Gesichtspunkt gelesen werden. Während die Schweiz diese Form von Steuerwettbewerb als legitim verteidigt, stellt sie für die EU unter Berufung auf den von ihr verabschiedeten Verhaltenskodex eine Form des schädlichen Steuerwettbewerbs dar. Diese zwei Beispiele zeigen, dass sensitive Bereiche wie Fiskalfragen, die zwar durchaus zum Erfolg kleiner und mittlerer Staaten beitragen, in Zukunft möglicherweise anders gestaltet werden müssen. Kleinere Staaten mit einem starken Finanzplatz sind daher derzeit besonders verwundbar. Dabei ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass der generelle wirtschaftliche Erfolg kleinerer Länder die Spannungen zusätzlich erhöht. Dies führt aber dazu, dass die Toleranz gegenüber gewissen Nischenstrategien sinkt und der Handlungsspielraum, auch was den «selektiven Protektionismus» anbelangt, enger wird. Letztlich bedeutet dies, dass auch die Glaubwürdigkeit kleiner und mittlerer Staaten, die ihrerseits auf verlässliche Spielregeln setzen, leidet. Unabhängig von einer «sms-Allianz», in der gemeinsame Interessen diskutiert und gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft vertreten werden, sind kleine und mittlere Staaten also in der Anpassung ihrer Erfolgsstrategien herausgefordert. Je stärker die Regeln auf internationaler Ebene werden, um damit letztlich ein «level playing field» herzustellen, desto stärker sind nachhaltige Geschäftsmodelle gefragt. Für Finanzplätze dürfte eine Strategie unter nüchternem Einbezug der gegenwärtigen Aus111
einandersetzungen und Kritikpunkte die solideste Lösung darstellen. Die Strategie, mobile Arbeitskräfte und mobiles Kapital anzuziehen, ist somit weiterhin gefragt. Allerdings dürfte der «Best-in-class-Ansatz», in dem jene Spielregeln eingehalten werden, die allgemein anerkannt sind und gebilligt werden, der am meisten erfolgversprechende sein. 6. Offenheit ist alles Die Analyse zeigt, Offenheit ist der eigentliche Schlüsselfaktor des Erfolgs: Offenheit gegenüber einem Welthandel, der nicht nur neue Märkte, sondern eben auch Konkurrenz bedeutet, und Offenheit gegenüber Menschen, die mit ihren Fähigkeiten und Ambitionen in ein attraktives Land kommen, um dort erfolgreich zu sein. Offenheit ist auch gefordert, wenn neue Netzwerke geknüpft und Verbündete gewonnen werden sollen. Schliesslich ist Offenheit die wichtigste Voraussetzung, um neue Herausforderungen gezielt angehen zu können. Und diese zeichnen sich deutlich ab. Um auf die eingangs gemachte Bemerkung zurückzukommen: Kleinstaaten haben durchaus das Potential, nicht abseits der Geschichte zu stehen. In der Finanz- und Wirtschaftskrise hat eine Reihe von ihnen eher unfreiwillig eine prominente Position eingenommen. Wenn sie im Zuge der Krisenbewältigung nun ihr Erfolgsrezept – die Offenheit – nicht nur für sich selbst propagieren, sondern gemeinsam und global dafür einstehen, ist ihnen ein kleiner, vielleicht gar mittlerer Platz in der Geschichte sicher.
Literatur Armstrong, H. W. & Red, R. (2003). The Determinants of Economic Growth in Small States. In: The Round Table, 368, (pp. 99–124). Bremmer, I. (2010). The End of Free Market: Who Wins the War Between States and Corporations? Cobb, S. C. (2001). Globalization in a Small Island Context: Creating and Marketing Competitive Advantage for Offshore Financial Services. In: Geografiska Annaler, Series B, Human Geography, Vol. 83, No. 4, S. 161–174. David, T. & Mach, A. (2003). The Specificity of Corporate Governance in Small States: Institutionalism and Questioning of Ownership Restrictions in Switzerland and Sweden; Research Network «Markets and Institutions», präsentiert an der Jahreskonferenz der SASE, 26.6.2003. In aktualisierter Form publiziert: R. Aguilera & M. Federowicz, Corporate Governance in a Changing Econonomic and Political Environment. Trajectories of Institutional Change on the European Continent.
112
Evenett, S. J. (2009). The Landscape of Crisis-Era Protectionism One Year After the First G20 Crisis-Related Summit. University of St. Gallen and CEPR. Gentinetta, K. & Kohler, G. (2010). Souveränität im Härtetest. Selbstbestimmung unter neuen Vorzeichen. Verlag Neue Zürcher Zeitung. Harold, J. (2008). The Future of Globalization: A Transatlantic Perspective; Foreign Policy Research Institute. E-Notes. Kirt, R. (1999). Kleinstaat und Nationalstaat im Zeitalter der Globalisierung; Zentrum für Europäische Integrationsforschung. Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Discussion Papier C52. Kuznets, S. (1960). Economic Growth of Small Nations. In: E. A. G. Robinson (Hrsg.), The Economic Consequences of the Size of Nations: Proceedings of a Conference Held by the International Economic Association (pp. 14–32). Toronto. Lawrence, R. Z., Doherty, S., Drzeniek Hanouz, M., Geiger, T. & Trujillo Herrera, E. (2010). Fostering Recovery by Facilitating Trade: The Enabling Trade Index 2010. World Economic Forum. Müller-Jentsch, D. (2008). Die neue Zuwanderung. Die Schweiz zwischen Brain-Gain und Überfremdungsangst. Verlag Neue Zürcher Zeitung. Schwab, K. (2010). The Global Competitiveness Index 2010–2011. World Economic Forum. World Bank. (2000). Small States: Meeting Challenges in the Global Economy. Report of the Commonwealth Secretariat/World Bank Joint Task Force on Small States. Yeoh, B. S. A. (2007). Singapore: Hungry for Foreign Workers at All Skill Levels. Migration Policy Institute, National University of Singapore.
113
D. D i e S c hwe i z : e i n m รถ g l i c h e r St a d t s t a a t?
We l c h e S i c h e r h e i t s p o l i t i k f ü r d e n C i t y St a t e S c hwe i z?
Konrad Hummler
Die Finanzkrise, die Mitte 2007 im amerikanischen Immobilienmarkt ausbrach und verschiedene Grossbanken ganz oder beinahe in den Konkurs trieb, traf die Schweiz nicht im gleichen Masse wie an sie angrenzende europäische Länder. Statistiken zeigen deutlich, dass die Schweiz in vielerlei Hinsicht ein Musterknabe ist; die explizite Staatsverschuldung liegt deutlich unter 40 %, die Arbeitslosigkeit ist weit unter dem europäischen Durchschnitt, und die Steuerbelastung ist auf einem angemessenen Niveau, so dass sich arbeiten noch lohnt. Dennoch, auch die Schweiz darf sich nicht auf ihren Lorbeeren ausruhen. Um wirtschaftlich an der Spitze zu bleiben, muss der Klassenbeste unnötige Abhängigkeiten vermeiden und Ansprüche in solchem Ausmasse befriedigen, dass die Unangreifbarkeit gewährleistet bleibt. Die «intelligente Verzahnung» scheint daher die erfolgversprechendste Strategie zu sein. Zu dieser Strategie gehört auch die Vorbereitung auf unwahrscheinliche, aber ernsthafte Bedrohungen. Die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in der Europäischen Union geben Grund zur Sorge: Zwang oder Zerfall könnte der Staatengemeinschaft drohen. Der Spielmodus unter den Staaten könnte unter Umständen in eine nichtkooperative Richtung kippen. Daraus abgeleitete Bedrohungsszenarien können als Orientierung zur Bestimmung der Ausgestaltung eines ultimativen Machtmittels dienen. Was resultiert, ist die Forderung nach einer dualen Strategie, die sowohl die Selbstbehauptung als auch Formen der Kooperation ermöglicht. The financial crisis which erupted in the American real-estate market in mid-2007, driving various large banks to the brink of bankruptcy and beyond, did not affect Switzerland to the same extent as it did its immediate European neighbours. Statistics clearly reveal that Switzerland is in many respects a star pupil: actual public debt amounts to considerably less than 40%, unemployment is way below the European average and the 183
tax burden is calibrated to a level that still makes work worthwhile. However, Switzerland should not be allowed to rest on its laurels. To maintain its economic lead at the top of the class, it must avoid unnecessary dependencies and satisfy any claims upon it such that its inviolability remains unchallenged. It thus seems that “intelligent interdependence” is the strategy with the best hope of success. This will also involve preparation for unlikely but serious threats. Political and economic developments in the European Union are cause for concern and “compulsion or collapse” might yet spell danger for the community as a whole, with the modus operandi among the states potentially degenerating into non-cooperation. Threat scenarios arising from this may serve to militate for the formulation of some ultimate executive instrument. The end result is a demand for a dual strategy that will enable both self-determination and cooperation. Die Not innerhalb der EU und der Euro-Zone im Umgang mit finanziell angeschlagenen Mitgliedsländern könnte, sehr oberflächlich gesehen, Anlass zur Freude in der Schweiz sein. Denn erstens deutet die Tatsache einer klar ersichtlichen Zuwanderung darauf hin, dass man hierzulande nicht alles falsch macht. In der Tat: Fast alle Aggregate und Indikatoren deuten auf besonders günstige, wachstumsfreundliche, optimistisch stimmende Verhältnisse in der Schweiz hin. So dürfte sich gemäss Prognosen des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) die Gesamtverschuldung der öffentlichen Hand, das heisst von Bund, Kantonen und Gemeinden, im Jahr 2010 auf lediglich 43 % des Bruttoinlandprodukts belaufen. Im Jahr 2009 verzeichnete die Eidgenossenschaft einen Einnahmenüberschuss von über CHF 2000 Millionen (ohne Berücksichtigung der Ausgaben für die öffentlichen Sozialversicherungen). In den vergangenen Jahren setzten verschiedene Kantone dazu an, die Unternehmenssteuern zu senken. Die durchschnittliche Besteuerung von juristischen Personen in der Schweiz beläuft sich gemäss KPMG auf gut 21 % des ausgewiesenen Gewinns. Im Vergleich dazu zahlt man in Deutschland etwa 29, in Frankreich 33 und im UK 28 %. Letzterer – hoher – Steuersatz hat den Chemikalienkonzern Ineos, eines der grössten britischen Unternehmen, bewogen, in die Schweiz zu dislozieren. Die Zuwanderung betrifft also nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen. Die schweizerische Mehrwertsteuer liegt derzeit bei 8 %. Deutschland schöpft 19, Italien 20 und Frankreich 19,6 % ab. 184
Nur wenige Staaten erfüllen das Maastricht-Kriterium
Bemerkung: Explizite Staatsverschuldung europäischer Staaten für das Jahr 2009: Skalierung: grau < 50 %, dunkelgrau 50–60 % und schwarz > 60 % Quelle: Eurostat und EFD
Die Schweiz ist zusammen mit Holland und Norwegen auch deutlich besser als praktisch alle andern Länder Europas für die demographische Herausforderung des Älterwerdens in der Gesellschaft gerüstet, baut sie doch nicht allein auf Sozialversicherungen mit Umlageverfahren, sondern verfügt über im Kapitaldeckungsverfahren finanzierte Pensionskassen. Das Gesundheitssystem in der Schweiz ist zwar relativ teuer, aber auch enorm komfortabel. Obwohl immer wieder politischem Druck ausgesetzt, konnte sich ein relativ freier Arbeitsmarkt erhalten, weshalb die Arbeitslosenrate lediglich 3,6 % beträgt (im Vergleich dazu: Deutschland 7,5, Frankreich 10,0, Spanien 19,5 %).
185
Arbeitslosigkeit: ein ernstzunehmendes Problem
Bemerkung: Arbeitslosigkeit europäischer Staaten Stand Mai 2010; Skalierung: grau < 5 %, dunkelgrau 5–10 % und schwarz > 10 % Quelle: Eurostat und Seco
Die Schweiz hat auch die Krise der Jahre 2008/2009 relativ glimpflich überstanden. Gewiss, man musste (?) der Grossbank UBS mit einer saftigen Risikoübernahme für toxische Aktiva durch die Notenbank unter die Arme greifen, und man musste (?) seitens der Eidgenossenschaft an einer notwendig gewordenen Kapitalerhöhung teilnehmen. Die Notenbank dürfte ihr amerikanisches Immobilien-Exposure nicht so schnell wieder loswerden, während sich die Eidgenossenschaft von ihren UBS-Aktien mit Gewinn wieder getrennt hat. Man kam insgesamt also mit einem blauen Auge davon. Deutlich Besseres ist über das Wirtschaftswachstum zu berichten. Auch die Schweiz erlitt zwar eine Rezession. Namentlich die Exportindustrie war und ist durch die Krise stark herausgefordert; vielerorts muss mit 20 bis 40 % tieferen Umsätzen als 2007 weitergearbei186
tet werden. Im Bausektor (Zuwanderung!) und im Konsumsektor gab es aber keine merkliche Rezession. Entsprechend undramatisch erweist sich das Gesamtbild der schweizerischen Konjunktur im Vergleich zum internationalen Umfeld. Man könnte auch noch eine Menge von «Soft Factors» nennen wie die innere Sicherheit, die Partizipation der Bürger am öffentlichen Leben, die hohe Steuerdisziplin, die Fähigkeit, einen prozentual hohen Anteil von Ausländern mehr oder weniger reibungslos zu integrieren – aber lassen wir das. Denn es zeigen sich ja zwei Probleme ziemlich deutlich: Erstens sind die Vorzüge der Schweiz wirklich nur relativ. Absolut gesehen, geschehen auch in unserem Land Fehler, die nur schwer wiedergutzumachen sind. So hat das Schweizervolk Anfang März 2010 der weiteren systematischen Aushöhlung seines Pensionskassensystems durch zu hohe Rentenbezüge zugestimmt. Die im Umlageverfahren organisierte erste Vorsorgesäule weist eine hohe implizite Schuld auf. Bei einer Auflösung der AHV müsste man zur Besitzstandswahrung an die bestehenden Rentner und Arbeitstätigen etwa CHF 700 Milliarden ausbezahlen; dies entspricht dem Anderthalbfachen des Bruttoinlandprodukts der Schweiz. Im Rahmen der Personenfreizügigkeit konzedierte man den Gewerkschaften wesentliche Einschränkungen des freien Arbeitsmarkts. In allen Politikbereichen findet offenkundig eine Zentralisierung beim Bund statt; die Kantone betreiben derweil eine stille Zentralisierung durch demokratisch wenig abgestützte Syndikate («Konkordate»). Man kann also mit Fug und Recht sagen, auch die Schweiz befinde sich auf einer schrägen Ebene, mit dem Unterschied, dass sie weniger schräg ist als jene rundherum. Zweitens, und viel wichtiger: Der zwar relative, aber dennoch eklatante Erfolg der Schweiz wird mehr und mehr zur strategischen Achillessehne des Alpenlands. Denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich die Schweiz einer europäischen Harmonisierungswelle, die eine logische Folge der Euro-Krise sein wird, gänzlich entziehen kann. Im Gegenteil: Die Schweiz kann zur idealen Zielscheibe des gesamten europäischen Neides und Unmuts über die deplorable eigene (und selbstverschuldete) Situation werden. Ins Visier geraten würden (bzw. sind bereits) das grenzüberschreitende Vermögensverwaltungsgeschäft, die Pauschalbesteuerung vermögender Ausländer, die Holdingbesteuerung, die Mehrwertsteuer, schliesslich aber vermutlich auch die Unternehmenssteuer und die Einkommenssteuer. Ferner geraten im zwischenstaatlichen Handel die Transferpreise für Güter 187
und die Royalties unter Druck. Die Auseinandersetzung um das schweizerische Bankgeheimnis wäre dann nur das Vorspiel gewesen zu einem viel weiterreichenden Eliminationsversuch des lästigen Benchmarks inmitten eines Europa, das zur Steuerharmonisierung und zur Verdichtung der Regulierung auf bedeutend höherem Niveau ansetzt. Allerdings ist diese Konstellation auch noch nicht hinreichend beschrieben. Es fehlt nämlich noch ein wesentliches Element: der fast vollständige Mangel an Macht auf schweizerischer Seite. Der Klassenerste hat alle Vorzüge, aber kräftig ist er nicht (eine Konstellation, die auch auf manche Schulklasse zutrifft). Im Gegenteil: Das Alpenland ist in hohem Masse abhängig von der Umgebung. Ein wesentlicher Teil der Infrastruktur wird gemeinsam betrieben und genutzt, es herrschen grosse Interdependenzen, was den Handel mit Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen betrifft, schliesslich ist man auch im kleinen Grenzverkehr so eng verzahnt, dass oft kaum auszumachen ist, auf welcher Seite der Grenze man sich befindet. Diese (gegenseitige) Abhängigkeit ist auf den kooperativen Spielmodus angewiesen; Machtausübung würde das fragile Gebilde rasch zum Einsturz bringen. Nun, welche Möglichkeiten stehen dem schmächtigen, etwas bleichgesichtigen Klassenersten zur Verfügung, wenn er nicht Gefahr laufen will, eines Tages in einer dunklen Ecke des Schulwegs zusammengeschlagen zu werden? Ich sehe die folgenden Optionen: 1. Die «Grosse-Bruder-Strategie». Die Drohung mit einer höheren Instanz ist nützlich – die Schweiz hat namentlich während des Kalten Kriegs im Sinne eines «Don’t move!» extensiv davon gezehrt. Sie setzt allerdings voraus, dass es einen solchen Bruder auch gibt und dass er, wenigstens theoretisch, auch kommen könnte. In der gegenwärtigen Situation, nicht zuletzt wegen der unseligen Probleme der UBS mit den USA, steht diese Strategievariante für die Schweiz nicht mehr zur Verfügung, zumal anlässlich des G20-Gipfels von letztem Jahr eine gewisse Gemeinsamkeit der Interessenwahrnehmung dies- und jenseits des Atlantiks festgelegt wurde. 2. Die «Join-them-Strategie». Der Vollbeitritt zur EU (im vermutlich ungünstigsten Zeitpunkt) würde eine völlige Änderung des bisherigen Lebensstils bedeuten, zum Beispiel die direkte Demokratie kosten, die ausgesprochen starken Volksrechte, den landesinternen Steuerwettbewerb, die eigene Währung und so weiter. Der Wohlstandsverlust wäre angesichts des grossen Gefälles vorprogrammiert. Die Schweiz würde wohl 188
neben Deutschland rasch zum grössten Nettozahler innerhalb der EU. Das Steuerniveau in unserem Land würde durch die erhöhten Transferleistungen zweifelsohne steigen. 3. «Die Schule wechseln.» Dies findet bei unglücklichen Klassenersten oft und mit Erfolg statt, ist für ein Land inmitten eines Kontinents insgesamt aber ausgeschlossen. Gewiss, die Aussenhandelsstruktur der Schweiz hat sich in den letzten Jahren stark den asiatischen Ländern zugewandt. Die Schweiz ist insofern eine der globalsten Nationen der Welt. Die Virtualisierung der wirtschaftlichen Vorgänge über das Internet akzentuiert noch die Möglichkeiten zur territorialen Loslösung. Dennoch müssen wir uns realistischerweise doch auch für die fernere Zukunft damit abfinden, dass wir in Europa sind und bleiben. 4. «Intelligente Verzahnung.» Sie entspricht dem Versuch des Klassenersten, seine komplementären Vorteile ins Spiel zu bringen. Sie stellt aber auch eine sehr aufwendige Methode dar, denn man muss dauernd darauf bedacht sein, einerseits allen genug zu geben, ohne ihnen andererseits einen Grund zu geben, sich mit den anderen zu verbinden und mehr zu erpressen. Die Methode setzt mithin voraus, dass alle unnötigen Abhängigkeiten des Klassenersten laufend eliminiert werden beziehungsweise dass der Unangreifbarkeit des eigenen Verhaltens höchste Priorität zukommt. Der Klassenprimus sollte nicht um seine Kollegen froh sein müssen, er darf nicht deren Sklave werden. Am besten gestellt ist er, wenn er notfalls doch noch von Strategie 3 «Schule wechseln» Gebrauch machen könnte. Ein gewisser Ausgleich mit den wichtigsten Nachbarländern im Problembereich der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung mit der Idee einer abgeltenden Quellenbesteuerung entspricht genau dieser vierten Option «intelligente Verzahnung». Es geht um Unangreifbarkeit beziehungsweise um die Etablierung einer WinWin-Situation. «Intelligente Verzahnung» würde, die besonders neuralgische Problematik der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung bei weitem übersteigend, auch den Versuch beinhalten, Asymmetrien der Beziehungen zu Europa zu beseitigen bzw. wenigstens zu reduzieren. Im Zentrum steht dabei gewiss der Begriff der «Beitrittsfähigkeit», von der Europäischen Union in grosser Selbstverständlichkeit im Sinne einer Einbettung in Richtung Brüssel verstanden. Die Schweiz wird so lange von der EU als Verhandlungspartnerin nicht ernstgenommen werden, als sie sich nicht ebenfalls als «beitrittsfähig» bezeichnet – aber eben nicht als fähig zum 189
Beitritt zur EU, sondern umgekehrt, dass man auch der Schweiz beitreten kann. Was das Aussenverhältnis unseres Landes zur europäischen Welt betrifft, verfügen wir über eine Anzahl von Freihandelsverträgen, welche die Qualität der Aussenbeziehungen der EU in den Schatten stellt. Nicht dass es darum ginge, auf die Sezession konkreter Regionen hinzuzielen! Die Kohärenz sowohl der meisten europäischen Staaten gegenüber ihren Bundesländern, Departementen und Regionen ist hoch, ebenso die Kohärenz der Europäischen Union als solcher. Vielmehr geht es um das Recht, Alternativen zum gewachsenen, zentralistisch und transferorientierten Modell der Europäischen Union zu denken. Es geht also letztlich um das Recht auf die Idee zur Selbstbestimmung. «Intelligent verzahnen» kann sich die Schweiz mit der mächtigen EU nur, wenn sie als alternatives Modell wahr- und ernstgenommen wird. Die spieltheoretische Anordnung würde sich dadurch schlagartig ändern bzw. verbessern. Die Voraussetzung dazu würde allerdings ein Denkprozess in der Schweiz bilden, bei dem die Unterschiedlichkeit der Gesellschafts- und Staatsmodelle nicht als zu eliminierendes Übel, sondern als weiterzureichender Vorteil gesehen würde. Direkte Demokratie, fiskalische Mitbestimmung, kleinräumiger Föderalismus repräsentieren Werte, die Europa nicht grundsätzlich fremd sind, sondern die durch den sich nach dem Mauerfall von 1989 akzelerierenden Ausbau der EU zu einem Flächenstaat untergegangen sind. Allerdings, und das sei hier deutlich gesagt, dürften die Grenzen dieser Option leider dort liegen, wo Europa vom Modus der bisherigen graduellen Entwicklung abweicht. Zwangsgemeinschaft oder Zerfall könnten nichtkooperative Umgangsformen in Europa zur Folge haben. Es mag zwar als politisch in höchstem Mass unkorrekt erscheinen, diesbezügliche Szenarien zu skizzieren. Es gehört aber zu einer weitsichtigen Staatsführung, alle, allenfalls auch extrem unwahrscheinliche Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen und die gefährlichsten Entwicklungen in Bezug auf adäquate Gegenmassnahmen zu analysieren. Stellte früher die nicht wegzudenkende Existenz des Eisernen Vorhangs eine genügende Basis dar, dass man sich hierzulande auf den Strukturbruch eines Übergangs von (einigermassen) kooperativem Umgang im Rahmen der friedlichen Koexistenz zu nichtkooperativen Prozessen bis hin zur kriegerischen Auseinandersetzung einstellen konnte, erweist sich die Formulierung plausibler Szenarien für ein «anderes», gefährlicheres Europa als schwierig. Zu schön und bequem ist die Vorstellung der sozusagen ewigen Extrapolation des 190
bisherigen europäischen Gradualismus. Immerhin haben aber die Bilder aus Athen im Zuge des Generalstreiks im Sommer 2010 gezeigt, dass auch in Europa bürgerkriegsartige Zustände denkbar sind. In diesem Zusammenhang sollten die Unruhen in den französischen Banlieues auch nicht so rasch vergessen werden. Auch die Gewaltbereitschaft britischer Studenten spricht Bände. Der deutsche Film «2030 – Aufstand der Jungen» mag gewisse Folgen der demographischen Herausforderung überzeichnen; dennoch sollte das dargestellte Szenario nicht als lächerlich abgetan werden. Die anekdotische Auflistung sollte jedoch einer ernsthafteren, das heisst systematischen Bedrohungsanalyse weichen. Aus meiner Sicht sind im Grundszenario «Zerfall» etwa die folgenden Eskalationsstufen denkbar: – Geographisch voneinander getrennte, organisatorisch unabhängige Unruhen als Ausdruck der Unzufriedenheit von Bevölkerungsgruppen bestimmter Länder. – Migrationsbewegungen aus einzelnen europäischen Ländern in andere EU-Mitgliedsländer und in die Schweiz. – Länderübergreifender, organisatorisch verknüpfter Aufruhr in mehreren europäischen Ländern, verbunden mit einer Überforderung der jeweiligen Sicherheitskräfte und dem Ruf nach Intervention eines zentral geführten Organs. – Gewaltsame und demokratisch/rechtsstaatlich illegitime Machtübernahme in einzelnen Ländern bzw. Regionen; Flüchtlingsströme; Unterbrechung der geordneten wirtschaftlichen Tätigkeit; Versorgungsprobleme. – Militärische Bereinigungsversuche zwischen- oder überstaatlicher Natur. In allen diesen (denkbaren, teilweise wenig wahrscheinlichen, aber gefährlichen) Szenarien wäre die Schweiz als Kernland Europas direkt oder indirekt betroffen. Es scheint deshalb klar zu sein, dass die Schweiz schlecht beraten wäre, zum heutigen Zeitpunkt auf die ultimativen Mittel zur Behauptung der territorialen Unversehrtheit und zur Durchsetzung des unabhängigen strategischen Willens zu verzichten. Allein das Wissen um die Existenz ultimativer Machtmittel dürfte mithelfen, dass Extremszenarien unser Land höchstens tangieren und nicht direkt betreffen würden. Dasselbe gilt vermutlich auch für ein Grundszenario «europäische Zwangsgemeinschaft» in einer extremen, das heisst gegen aussen aggressiven Ausformung. Aus der Möglichkeit, dass sich Europa in Richtung von «Zwang» oder «Zerfall» entwickelt und sich daraus spezifische Bedrohungsbilder für die Schweiz ergeben können, könnten die Anforderungen 191
an ein ultimatives Machtmittel in den Händen der schweizerischen Staatsführung abgeleitet werden. – Das ultimative Sicherheitsorgan muss in jeder Hinsicht autonom einsetzbar sein. Infrastrukturelle, kommunikatorische, nachrichtendienstliche oder logistische Abhängigkeiten sind zu vermeiden. – Die Schweiz muss in der Lage sein, zu jedem Zeitpunkt in mehreren Landesteilen zugleich und in enger Verzahnung mit den zivilen Behörden die öffentliche Ordnung durchzusetzen. – Das Personalaufgebot muss deshalb genügend massiv ausfallen. Die Kompetenzen der Sicherheitskräfte müssen sowohl die kompromisslose Vernichtung des Gegners als auch relativen, auf Schadenminimierung ausgerichteten, polizeiähnlichen Einsatz umfassen. – Die Mittel müssen hochflexibel einsetzbar sein und selbstverständlich die dritte Dimension (Helikopter, Drohnen usw.) umfassen. – Zur Wahrung der Lufthoheit wird auf Dissuasion abgestellt; zeitlich und/ oder territorial beschränkt, müssen die Luftherrschaft bzw. ein absolutes Schutzziel (AKWs, Staudämme und Infrastrukturanlagen) erreicht werden können. – Die Befähigung zum Selbstschutz (schusssichere Westen, Splitterschutz für Fahrzeuge) ist hoch anzusetzen. – Wegen der hohen Dichte der Besiedlung ist davon auszugehen, dass gewaltsame Auseinandersetzungen jeder Abstufung fast zwingend hohe zivilisatorische Schäden nach sich ziehen. Die Kapazitäten für Schutz, Rettung und Räumung müssen sehr hoch bemessen sein; sie sind im übrigen auch im Katastrophenfall verwendbar. Die Wahrscheinlichkeit nichtlinearer Entwicklungen in Europa ist durch den masslosen Umgang mit den öffentlichen Mitteln, durch die demographischen Gegebenheiten und durch das Auseinanderdriften struktureller Unterschiede deutlich gestiegen. Je besser man gerüstet ist, auf allfällige Extremsituationen angemessen zu reagieren, desto unwahrscheinlicher wird der Übergang vom kooperativen zum nichtkooperativen Modus sein. Eine besondere strategische Herausforderung stellt der Umstand dar, dass «Selbstbehauptung» als sicherheitspolitische Maxime für unser Land zwar notwendig erscheint, aber leider nicht hinreichend ist. Es gibt – zumeist von aussereuropäischer Provenienz herrührend – Bedrohungsarten, denen kein kleiner oder mittelgrosser Staat gewachsen ist. So reichen Luftverteidigungsmittel ungefähr bis zu einer Höhe von etwa 20000 Metern über Meer. Was sich darüber abspielt, liegt ausserhalb der konventionel192
len Möglichkeiten. Oder: Boden-Boden-Raketen, aus Distanz von 2000 bis 15000km ausgelöst, mit a priori unbekanntem Ziel über den europäischen Kontinent fliegend, müssten zwingend so nahe als möglich beim Verursacher bekämpft werden. Das ist für ein Land wie die Schweiz unmöglich. Denkbare Ziele auf unserem Territorium gibt es aber durchaus (AKWs, Staumauern etc.). Oder: Eine mittelgrosse Atombombe, auf sehr grosser Höhe (z. B. 100 km über Meer) zur Explosion gebracht und in Westeuropa einen nuklearen elektromagnetischen Puls (NEMP) auslösend, der sämtliche (!) elektronischen Geräte grossflächig unbrauchbar macht – welche Mittel (ausser teuren baulichen Schutzmassnahmen) hätte ein Kleinstaat? Oder: Wie soll ein kleines Land, auf sich allein gestellt, einer systematischen Zuwanderung durch terroristische Kräfte mit ausserzivilisatorischen Zielen entgegenwirken? Die Schwierigkeit der Formulierung einer sicherheitspolitischen Leitidee für unser Land besteht darin, dass nebst dem Prinzip der Selbstbehauptung, die durchaus auf potentielle europäische Gegner abzielt, zwingend Kooperationsmodelle mit ebendiesen Europäern einhergehen müssen. Abschottende Neutralität ist alles andere als hinreichend; der Schlüssel für ein erfolgversprechendes sicherheitspolitisches Modell für die Schweiz liegt in einer Doppelstrategie von Selbstbehauptung und Kooperation. Dies steht durchaus im Einklang mit der Grundstrategie der «intelligenten Verzahnung».
193
Au t o r e nve r ze i c h n i s
Dr. Frank Bodmer Frank Bodmer wurde 1966 in St. Gallen geboren. Seine Studien der Volkswirtschaft hat er in Basel und Ann Arbor, Michigan, absolviert. Seit 2003 ist er als selbständiger Ökonom tätig, daneben ist er Privatdozent an der Universität Basel. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Finanzwissenschaft und Regionalökonomie. Für die IHK St. Gallen-Appenzell bearbeitet er wirtschaftspolitische Themen und hat u. a. den IHK-Monitor konstruiert. Kürzlich erschien sein Buch «Crash: Marktversagen – Staatsversagen» (mit Silvio Borner, im Verlag Rüegger). Prof. Reiner Eichenberger Reiner Eichenberger, Jahrgang 1961, ist ordentlicher Professor für Theorie der Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg und Forschungsdirektor von CREMA – Center for Research in Economics, Management, and the Arts. Dissertation 1990 und Habilitation 1997 an der Universität Zürich. Seine Forschungsschwerpunkte sind Theorie der Finanz- und Wirtschaftspolitik und die ökonomische Analyse der Politik. Er ist Verfasser von zwei Büchern, über 80 wissenschaftlichen Aufsätzen und vielen nichtakademischen Publikationen. Er ist u. a. Mitherausgeber von Kyklos und Mitglied der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) und war nebenamtlicher Richter in der früheren Eidgenössischen Rekurskommission für Wettbewerbsfragen. Dr. Michael Funk Michael Funk, 1974, studierte Geschichte an der Universität Freiburg und arbeitete als Historiker im Archiv für Zeitgeschichte der ETH Zürich. Schliesslich kehrte er als Assistent an die Universität Freiburg zurück, 235
diesmal allerdings an die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät. Er promovierte in Volkswirtschaftslehre bei Prof. Reiner Eichenberger über die Funktionsweise politischer Märkte. Heute arbeitet er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Sekretariat der schweizerischen Wettbewerbskommission. Dr. Katja Gentinetta Katja Gentinetta, geboren 1968, hat in Zürich und Paris Germanistik, Geschichte und Philosophie studiert und in politischer Philosophie promoviert. Nachdem sie mehrere Jahre eine themen- und spartenübergreifende Kulturinstitution in Aarau geleitet hatte, führte sie den Kanton Aargau 2002 an die Expo.02 und leitete danach die Abteilung Strategie und Aussenbeziehungen in der Staatskanzlei Aargau. Ab 2006 war sie Stv. Direktorin und Leiterin Strategie/Planung des Think Tank Avenir Suisse. In dieser Funktion hat sie mehrere Bücher zu sozialstaatlichen Themen und Gerechtigkeitsfragen publiziert. Ihre jüngste Publikation ist der zusammen mit Prof. Georg Kohler herausgegebene Band «Souveränität im Härtetest: Selbstbestimmung unter neuen Vorzeichen» (NZZ libro 2010). Seit März 2011 ist Katja Gentinetta eigenständige Publizistin und moderiert u. a. am Schweizer Fernsehen die «Sternstunde Philosophie». Prof. emer. Heinz Hauser Prof. Dr. Heinz Hauser betreute bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2008 den Fachbereich Aussenwirtschaftspolitik an der Universität St. Gallen. Seine Forschungsschwerpunkte lagen im Zusammenspiel von nationaler Wirtschaftspolitik und Aussenwirtschaftspolitik und im Bereiche internationaler Handelsinstitutionen (Welthandelsorganisation, regionale Präferenzabkommen, Fragen der Integration der Entwicklungs- und Schwellenländer in das Welthandelssystem). In der Schweiz hat er sich an drei wichtigen Schnittstellen wirtschaftspolitisch sehr stark engagiert: Beitritt der Schweiz zum EWR, Beitritt der Schweiz zur neugeschaffenen Welthandelsorganisation (WTO) und Diskussion zur marktwirtschaftlichen Erneuerung Ende der neunziger Jahre (Weissbuch «Mut zum Aufbruch»). Sein Hauptanliegen war es, wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen, die der Schweiz erlauben, im internationalen Standortwettbewerb gut zu bestehen.
236
Dr. Konrad Hummler Konrad Hummler (geboren 1953) studierte an der Universität Zürich Jurisprudenz und in Rochester (NY) Ökonomie. 1981 trat Hummler in die Finanzanalyseabteilung der Schweizerischen Bankgesellschaft ein, um bald in den persönlichen Stab des damaligen Verwaltungsratspräsidenten Dr. Robert Holzach zu wechseln. 1990 entschied sich Konrad Hummler für den Schritt in die Unabhängigkeit und wurde 1991 Teilhaber von Wegelin & Co. in St. Gallen. Neben der beruflichen Haupttätigkeit als Teilhaber von Wegelin & Co. stand Hummler der Industrieund Handelskammer St. Gallen-Appenzell vor und war Verwaltungsrat bei mehreren befreundeten Banken und KMU-Betrieben. Des weiteren war er Bankrat der Schweizerischen Nationalbank, gehörte dem Aufsichtsrat der Deutschen Börse AG an und präsidierte den Vorstand der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers. Im Hinblick auf die Übernahme des Verwaltungsratspräsidiums bei der NZZ-Gruppe trennte sich Hummler im Frühjahr 2011 von diesen Mandaten, um sich auf seine Tätigkeit als Privatbankier und die vielfältigen Herausforderungen im Medienbereich konzentrieren zu können. Prof. emer. Franz Jaeger Prof. Dr. Franz Jaeger betreute als Ordinarius an der Universität St. Gallen (HSG) bis 2007 den Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik. Gleichzeitig leitete er das von ihm 1988 gegründete Forschungsinstitut für Empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik (FEW-HSG). Im Rahmen seiner Forschungsschwerpunkte veröffentlichte Franz Jaeger in den letzten Jahren zahlreiche Arbeiten auf dem Gebiet der europäischen Integrationspolitik, der makroökonomischen Stabilitätspolitik, der Arbeits-, der Wettbewerbs-, der Privatisierungs- und der Deregulierungsökonomie. Heute ist er als Hauptdozent in der volkswirtschaftlichen Ausbildung auf der Weiterbildungsstufe der Universität St. Gallen (u. a. EMBA, MBL, KMU) engagiert. Seit dem 1. November 2007 zeichnet er als Leitungsmitglied an der Executive School der HSG. Er ist zudem publizistisch tätig. Von 1971 bis 1995 war Prof. Jaeger Mitglied des Nationalrates, wo er 1990/91 als Präsident der nationalrätlichen Finanzkommission und von 1992 bis 1995 als Mitglied der Wirtschaftskommission fungierte.
237
Dr. Ann-Veruschka Jurisch Ann-Veruschka Jurisch, geboren 1972 in Köln. Nach ihrer Schulzeit in Stuttgart, dem Studium der Rechtswissenschaft in Konstanz und Poitiers und der anschliessenden Promotion arbeitete sie zunächst beim Schiedsgericht für nachrichtenlose Konten (CRT) in Zürich. 2002–2006 war sie im deutschen Entwicklungshilfeministerium für die deutsch-vietnamesische Zusammenarbeit verantwortlich. 2006–2010 leitete sie für den Schweizer Industriellen Thomas Schmidheiny den Bereich Stiftungen und Philanthropie. Seit Ende 2010 führt sie die Ernst-Schmidheiny-Stiftung. Verschiedene Veröffentlichungen zum Thema Philanthropie. Prof. Georg Kohler Georg Kohler, Dr. phil., lic. iur., geboren 1945 in Konolfingen. Derzeit Gastprofessur an der TU Dresden. Von 1994 bis 2010 Ordinarius für politische Philosophie an der Universität Zürich. Zuvor in der Leitung eines Familienunternehmens in Wien tätig. Letzte Buchveröffentlichungen: Bürgertugend und Willensnation. Über den Gemeinsinn und die Schweiz, Zürich 2010. Souveränität im Härtetest. Selbstbestimmung unter neuen Vorzeichen, Mithrsg. Katja Gentinetta, Zürich 2010. Expansion der Moderne. Wirtschaftswunder – Kalter Krieg – Avantgarde – Populärkultur, Mithrsg. Jürg Albrecht und Bruno Maurer, Zürich 2010. Wozu Adorno? Beiträge zur Kritik und zum Fortbestand einer Schlüsseltheorie des 20. Jahrhunderts, Mithrsg. Stefan Müller-Doohm, Weilerwist 2008. Über das Böse, das Glück und andere Rätsel. Zur Kunst des Philosophismus, Zürich 2005. Robert Nef Robert Nef, geboren 1942, lic. iur. der Universität Zürich, leitete von 1979 bis 2007 das Liberale Institut in Zürich und ist heute Präsident des Stiftungsrates. Er präsidiert auch die Stiftung für Abendländische Ethik und Kultur in Zürich und den Verein «Gesellschaft und Kirche wohin?». Von 1991 bis 2008 war er Mitherausgeber und Redaktor der Schweizer Monatshefte. Er publizierte mehrere Bücher und zahlreiche Aufsätze und Artikel zu politischen Grundsatzfragen in Fachzeitschriften, Sammelbänden und Tageszeitungen. Er ist Mitglied der Mont-Pèlerin-Gesellschaft, und die Friedrich-August-von-Hayek-Gesellschaft würdigte seinen konsequenten Einsatz für liberale Werte 2008 mit der Verleihung der Hayek-Medaille. 238
Prof. Bernd Roeck Bernd Roeck, geboren 1953, studierte in München, wo er 1979 mit einer Arbeit zur Staatstheorie der frühen Neuzeit promoviert wurde, 1987 habilitierte er sich dort mit einer umfassenden Analyse der Reichsstadt Augsburg im Dreissigjährigen Krieg. Danach war er unter anderem Professor für mittelalterliche und neuere Geschichte an der Universität Bonn und Generalsekretär des deutsch-italienischen Zentrums «Villa Vigoni» am Comersee, bevor er 1999 auf den Lehrstuhl für Allgemeine Geschichte der Neuzeit und Schweizer Geschichte an der Universität Zürich berufen wurde. Zu seinen Forschungsinteressen zählen die Verbindung wirtschafts- und sozialhistorischer Methoden mit Fragestellungen der Kunst- und Kulturgeschichte der frühen Neuzeit. Dr. Urs Schoettli Geboren 1948 in Basel. Philosophiestudium an der Universität Basel. 1978 bis 1982 Generalsekretär der Liberalen Internationalen in London, danach bis 1991 geschäftsführender Vizepräsident. Von 1983 bis 1989 Südasienkorrespondent der Neuen Zürcher Zeitung in Delhi. 1990 bis 1995 Iberien-Repräsentant der deutschen Friedrich-Naumann-Stiftung, erst in Madrid, danach in Sintra (Portugal). Von 1993 bis 1995 ehrenamtlicher Sekretär der Grosseuropakommission in Wien und Moskau. 1996 Rückkehr zur NZZ, dort bis 1999 Korrespondent in Hongkong, danach bis 2002 Fernostkorrespondent in Tokio. 2002 bis 2007 Chinakorrespondent in Peking. Danach bis Ende 2009 erneut Fernostkorrespondent in Tokio. Seit 2010 selbständiger Asien-Berater. Mitglied des Vorstands der Max-Schmidheiny-Stiftung. Verfasser mehrerer Bücher zu Indien, China und Japan. Dr. Gerhard Schwarz Gerhard Schwarz, geboren 1951, studierte Volks- und Betriebswirtschaftslehre in St. Gallen. Nach der Promotion zum Dr. oec. trat er 1981 in die Wirtschaftsredaktion der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) ein, für die er u. a. als Wirtschaftskorrespondent in Paris tätig war. 1994 übernahm er die Leitung der Wirtschaftsredaktion, ab 2008 amtete er zusätzlich als stellvertretender Chefredaktor der NZZ. Seit November 2010 ist er Direktor des liberalen Schweizer Think Tank Avenir Suisse. Daneben wirkt er als Vorsitzender der Friedrich-August-von-Hayek-Gesellschaft sowie als Vizepräsident der Progress Foundation und nimmt an der Uni239
versität Zürich einen Lehrauftrag wahr. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Bücher. Prof. Rainer J. Schweizer Rainer J. Schweizer, geboren 1943 in Basel, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten von Wien, Basel, Genf und Bonn. Nach der Promotion 1974 arbeitete er mehrere Jahre im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement in Bern und hatte anschliessend Stellen als nebenamtlicher Bundesrichter sowie als Präsident eines Verwaltungsgerichtes des Bundes inne. Die Habilitation erfolgte 1986 an der Universität Basel. 1987 erhielt er eine Professur in Frankfurt a. M. Von 1990 bis zu seiner Emeritierung 2010 war er ordentlicher Professor für öffentliches Recht, einschliesslich Europarecht und Völkerrecht, an der Universität St. Gallen (HSG). Daneben wirkte er u. a. viele Jahre im Vorstand der Schweizerischen Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften und im Rat der schweizerischen wissenschaftlichen Akademien (CASS). Von 2006 bis 2010 präsidierte er zudem die Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte (GSK). Dr. Kurt Weigelt Kurt Weigelt, geboren 1955, studierte an der Universität Bern Rechtswissenschaften. Anschliessend doktorierte er bei Prof. Dr. P. Saladin zu den Möglichkeiten einer staatlichen Parteienfinanzierung unter vergleichender Berücksichtigung der Gesetzgebung in Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Studienaufenthalte in Paris und Los Angeles. Im Anschluss an seine Ausbildung kaufte er gemeinsam mit seiner Gattin ein Unternehmen im Bereich des Einzel- und Versandhandels. Seit 2007 ist Kurt Weigelt Direktor der Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell. Er ist Vater von vier Kindern und wohnt in St. Gallen.
240