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Das Einmaleins des Studienrechts
by ÖH_Magazin
Wie ist das mit der StEOP?
StEOP steht für Studieneingangs- und Orientierungsphase und bezeichnet eine Gruppe von Lehrveranstaltungen, die du zu Beginn des Studiums absolvieren musst. Auf der BOKU sind das je nach Studium drei bzw. vier Lehrveranstaltungen. Erst wenn du die StEOP positiv absolviert hast, kannst du dich für andere Lehrveranstaltungen anmelden, mit einer Ausnahme: Je nach Studium kannst du eine gewisse Anzahl an Lehrveranstaltungen aus dem ersten und zweiten Semester „vorziehen“. Wie viele das sind, steht in deinem Curriculum.
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Welche Pflichten habe ich als Studierende*r?
Du musst deine Postadresse auf BOKU Online aktuell halten, dich zu Prüfungen rechtzeitig an- bzw. abmelden und, ganz wichtig, rechtzeitig den ÖH-Beitrag einzahlen. Für das Wintersemester müssen die 21,20 € allerspätestens am 31.10. auf dem Konto der BOKU eingelangt sein – am besten wartest du aber nicht bis zum letzten Tag. Für das kommende Sommersemester ist die Einzahlungsfrist der 31.03.2023.
Wie viele Prüfungstermine muss es geben?
Bei Prüfungen muss es jedenfalls drei Prüfungstermine pro Semester geben. Wird die Prüfung „in Form eines einzigen Prüfungsvorganges“ durchgeführt (das ist bei Vorlesungen der Fall), müssen Prüfungstermine am Anfang, in der Mitte und am Ende eines jeden Semesters angeboten werden.
Gibt es Fristen bei der Prüfungsanmeldung?
Der Zeitraum für die Prüfungsanmeldung muss mindestens zwei Wochen lang sein, die Anmeldung darf frühestens eine Woche vor dem Prüfungstermin geschlossen werden. Bis fünf Tage vor dem Prüfungstermin muss man sich ohne Angabe von Gründen abmelden können, manchmal ist auch eine spätere
Abmeldung noch möglich.
Wie lang dauert es, bis eine Prüfung korrigiert und benotet ist?
Das Universitätsgesetz schreibt vor, dass Zeugnisse längstens innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung (meist ist dies das Datum der Prüfung) auszustellen sind.
Wie oft kann ich zu einer Prüfung antreten?
Für jede Prüfung hast du insgesamt vier Antritte. Eine Ausnahme ist die letzte Prüfung in deinem Studium, für diese hast du einen zusätzlichen fünften Antritt. Ab dem vierten Antritt werden Prüfungen kommissionell, also vor einer Prüfungskommission, durchgeführt. Auf Antrag kann auch schon der dritte Versuch kommissionell durchgeführt werden –das kann sinnvoll sein, wenn es etwa der*die Prüfer*in auf einen abgesehen hat oder man sich sonst unfair behandelt fühlt. Wenn du eine Behinderung hast, die dir die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, kannst du übrigens eine abweichende Prüfungsmethode beantragen.
Ich habe eine Prüfung nicht geschafft, bin mir aber sicher, eigentlich genügend Punkte zu haben. Kann ich da etwas machen?
Nach einer Prüfung hast du das Recht, bis sechs Monate nach dem Ablegen Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und Prüfungsprotokolle zu verlangen.
Du darfst dabei auch die Unterlagen kopieren, abfotografieren etc., mit Ausnahme von Multiple-Choice-Fragen. Zur Einsicht zu gehen kann sich auszahlen, denn es kommt gar nicht so selten vor, dass bei der Bewertung von hunderten Prüfungsbögen einmal etwas übersehen wird, die Rückseite eines Antwortbogens nicht korrigiert wird o. Ä.
Was ist, wenn ich eine Prüfung beim letzten Antritt nicht schaffe? Wenn du eine Prüfung auch bei deinem letzten Antritt nicht bestehst, wird dein Studium beendet und du bist für dasselbe Studium an der BOKU für immer gesperrt.
Ich habe vor meinem Studium schon ein anderes Studium gemacht, kann ich mir da etwas anrechnen lassen? Du kannst dir Lehrveranstaltungen von anderen Hochschulen und berufsqualifizierende Fächer von berufsbildenden höheren Schulen anerkennen lassen. Auch die Anerkennung von sonstigen beruflichen und außerberuflichen Qualifikationen ist nach Validierung der Lernergebnisse durch die Universität möglich. Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass keine wesentlichen Unterschiede zur Lehrveranstaltung, die du dir anerkennen lassen willst, bestehen.
Achtung: für alle Leistungen, die du vor Zulassung zu deinem BOKU Studium erbracht hast, musst du eine Anerkennung bis zum Ende des zweiten Semesters beantragen!
Weitere Infos: https://t1p.de/1ch8f
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich zum Thema Studienrecht weitere Fragen habe oder Unterstützung brauche?
Das Referat für Bildungspolitik der ÖH BOKU berät dich per E-Mail (bipol@ oehboku.at) oder persönlich in der Sprechstunde im TÜWI-Gebäude.
Ich habe von einer Mindeststudienleistung gehört - betrifft mich das?
Ja. Du musst bis zum Ende des vierten Semesters Lehrveranstaltungen im Umfang von 16 ECTS absolviert haben, ansonsten wird dein Studium beendet. Wenn du dich in diesem Zeitraum beurlauben lässt, verlängert sich die Frist entsprechend. Bei Mehrfachstudien musst du die 16 ECTS für jedes Studium erbringen.
Mail: bipol@oehboku.at
Shortlink zur Website: t1p.de/yujl
Weitere Infos zum Prüfungsrecht findest du unter boku.ac.at in der BOKU Satzung (ab S. 41).
Von links nach rechts: Schulung der ÖH Website (www.oehboku.at) | BOKUletics mit