Offenblatt 28/2019

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Amtsblatt der stadt offenburg

Neuer Magnet im Norden

Nr. 28, 27. Juli 2019

www.offenburg.de vereidigt

Feierliche Grundsteinlegung für das Rée Carré als offenes Wohn- und Einkaufsquartier

Der neu gewählte Gemeinderat wurde am Montag konstituiert. OB Marco Steffens appellierte an das Verantwortungsbewusstsein. ❚ Seite 7 verheissungsvoll

Für Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble bietet sich mit der Landesgartenschau eine Chance, innenstadtnah mehr Qualität zu schaffen. ❚ Seite 8 verbindend

Festlicher Akt. Baubürgermeister Oliver Martini, OB Marco Steffens, Ex-OB Edith Schreiner und OFB-Geschäftsführer Klaus Kirchberger füllen die Zeitkapsel mit Rotwein, Tageszeitungen und aktuellen Plänen. Foto: Siefke

Das 65-Millionen-Projekt in der nördlichen Innenstadt nimmt Fahrt auf: Am Montag wurde der Grundstein für das Rée Carré gelegt. Auf einer Fläche von 12 500 Quadratmetern soll ein neues Einkaufs- und Wohnquartier entstehen. Mit der Fertigstellung wird Ende 2020 gerechnet. Klaus Kirchberger, Vorsitzender der Geschäftsführung der OFBProjektentwicklung, sprach von einer „großen Akzeptanz des Rée Carré“ bereits heute: In seinem Offenburger Hotel sei er „sehr positiv“ auf das Projekt angesprochen worden – er gehe davon aus, dass es sich dabei um keine Einzelmeinung handelte, sondern um den allgemeinen Tenor in der Stadt. OB Marco Steffens blickte auf die Entstehungsgeschichte zu-

rück, die 2001 mit dem Umzug der Sparkasse auf das La HorieGelände begonnen hat. In einem langen Prozess habe sich als Lösung ein offenes Quartierskonzept herauskristallisiert. Man habe Wert auf Offenheit, Durchlässigkeit und Transparenz gelegt. Und auf eine gute Durchmischung von Handel, Gastronomie, Wohnungen, Büros und Praxen. Bereits im Vorfeld der Grundsteinlegung sind 85 Prozent der Flächen vermietet. Zu den derzeitigen Anwärtern zählen der Fachmarkt für Sportequipment Decathlon, eine Filiale der Drogeriemarktkette dm und des Bio-Anbieters Alnatura, aber auch lokale Gewerbetreibende wie die Stadtbäckerei Dreher und der Juwelier Spinner. Aus dem Bereich hochwertiger Modelabels sind die Marken Superdry, Marc O‘Polo,

Vero Moda, Jack&Jones und ein weiterer großer Modeanbieter vertreten. Neben moderner asiatischer Fusion-Küche des Gastronomiekonzeptes Taumi runden aktuell ein Lotto-Kiosk und als neuester Mieter der Fitnessstudiobetreiber Fitness-Loft den Mietermix ab. Baubürgermeister Oliver Martini, der das Vorhaben von Beginn an begleitet hat, sprach von einem „Meilenstein“ und verwies auf das Vergabeverfahren des wettbewerblichen Dialogs. Für alle Beteiligten sei es ein „Kraftakt“ gewesen mit dem Ergebnis, dass ein „passgenaues Konzept für die Stadt Offenburg“ gefunden worden sei. Einzigartig an dem Quartier sei das Einbeziehen des Portikus der ehemaligen Stadthalle: „Die Aufgabenstellung war enorm“, so Martini, aber es habe sich gelohnt.

Um die Freistellung der Kindergartenleitungen und um die Jugend ging es in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Familie und Jugend am 17. Juli. ❚ Seiten 12 und 13

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SFZ Buntes Haus Einrichtung in der Moltkestraße wird jetzt städtisch Das Bunte Haus feierte am vergangenen Freitag seinen 25. Geburtstag. Zeitgleich erhielt Bürgermeister Hans-Peter Kopp einen symbolischen Schlüssel überreicht als Zeichen, dass die Trägerschaft vom Verein der Ausländerinitiative Offenburg zur Stadt wechselt. Das OFFENBLATT sprach mit dem Leiter Philipp Basler. Herr Basler, nach 25 Jahren in freier Trägerschaft wird das Bunte Haus – offiziell am 1. September – städtisch. Schwingt da auch ein bisschen Wehmut mit? Philipp Basler: Natürlich auch ein bisschen Wehmut. Mit unserem bisherigen Träger, der Ausländerinitiative Offenburg e.V. und der Vorstandschaft um Inge Pfirrmann und Eli Lolivrel, haben wir Philipp Basler freut sich auf die neuen Aufgaben rund ums Bunte Haus. Foto: Siefke

als Team und ich persönlich sehr gut und vertrauensvoll zusammengearbeitet. Ich habe Hochachtung vor der Leistung der ehrenamtlichen Arbeit, die im Verein geleistet wurde. Mein Team und ich sind sehr dankbar für die gemeinsame Zeit. Wie kam es denn zu dem Wechsel? Basler. Die Einrichtung Buntes Haus ist in den letzten Jahren immer mehr gewachsen. Neue Aufgaben wie Ganztagsschule, Schulsozialarbeit und Soziale Gruppenarbeit kamen dazu. Somit auch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine große finanzielle Verantwortung für den Verein. Dies ist mit den ehrenamtlichen Vereinsstrukturen nicht einfach zu verantworten und zu organisieren. Die Stadt Offenburg als neue Trägerin bietet beste Vo-

raussetzungen zur Weiterentwicklung der Einrichtung hin zu einem Stadtteil- und Familienzentrum, was den Kindern, Jugendlichen und allen Bewohnern in der Nordoststadt zugutekommt. Welche neuen Aufgaben werden denn auf Sie und Ihr Team zukommen? Basler: Dies ist vor allem der Bereich Kindertagestätte mit Krippe und Kindergarten, den wir gerade planen. Darüber hinaus werden wir im Bereich Erwachsenenbildung und Gemeinwesenarbeit als Stadtteil- und Familienzentrum Verantwortung übernehmen. Wir freuen uns sehr auf die neuen Aufgaben. Zusammen mit unseren etablierten Angeboten können wir dann Familien und Bewohnern in der Nordoststadt ein umfassendes Angebot machen. Was wird sich räumlich verändern? Basler: Vorerst bleiben wir im bisherigen Gebäude in der Moltkestraße. Geplant ist dann, nach dem Umzug der Erich-KästnerRealschule nach Zell-Weierbach, zusammen mit der Anne-FrankGrundschule das bisherige Oststadtschulgebäude zu beziehen. Das wir aber noch einige Jahre dauern, bis dort Platz für uns ist und das Gebäude für die Ansprüche als Stadtteil- und Familienzentrum umgebaut wurde. Welche Aufgaben bleiben beim bisherigen Träger, dem Verein Ausländerinitiative Offenburg? Basler: Der Verein wird zukünftig als Förderverein für das SFZ Buntes Haus fungieren und weiterhin mit ehrenamtlichen Mitarbeitern die Sprachförderung und die Hausaufgabenhilfe-Gruppen mitbetreuen. Wir freuen uns sehr, dass gerade in diesem Bereich die Zusammenarbeit weiterbestehen wird. Die ehrenamtlichen Helfer sind eine große Bereicherung und stehen für die Qualität der Hausaufgabenhilfe-Angebote im Bunten Haus.

ALLES GUTE ZUM GEBURTSTAG

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeister Marco Steffens folgenden Jubilaren: 90 Jahre alt werden Gretchen Hottmann (28. Juli) und Jakob Maul (31. Juli). Heinz Kirchner (31. Juli) kann auf 95 Lebensjahre zurückblicken. Herzlichen Glückwunsch!

Das OFFENBLATT geht in die Sommerpause. Die nächste Ausgabe erscheint am 7. September. Die Redaktion wünscht eine gute Zeit!

Amtsblatt der Stadt Offenburg

Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Florian Würth Redaktion: Leitung: Wolfgang Reinbold, Telefon 07 81/82 22 00 Marie-Christine Gabriel, Telefon 07 81/82 23 33 Gertrude Siefke, Telefon 07 81/82 25 72 Anja Walz, Telefon 07 81/82 26 66 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender: marie-christine.gabriel@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Badisches Druckhaus Baden-Baden GmbH Flugstr. 9, 76532 Baden-Baden Vertrieb: Presseservice- und Vertriebs- GmbH Auf Herdenen 44 78052 Villingen-Schwenningen Telefon 077 21/99 50-100 Telefax 077 21/99 50-110 info@psv-gmbh.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 30155

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Duschbrausen mit Spirit 39. Wirtschaftsforum der Stadt Offenburg bei Hansgrohe / Innovation, Design, Verantwortung und Qualität als Werte Was Hansgrohe produziert, muss man keinem erklären, schon gar nicht in Offenburg. Im Ortsteil Elgersweier arbeiten fast 1000 Mitarbeiter beim international erfolgreichen Spezialisten für Armaturen und Brausen – es ist das größte Werk des Unternehmens, das seinen Stammsitz in Schiltach hat. Rund 100 Vertreter aus Wirtschaft und Politik sind vor einigen Tagen der Einladung der Stadt Offenburg gefolgt, deren 39. Wirtschaftsforum bei Hansgrohe stattfand. Oberbürgermeister Marco Steffens gratulierte einem der „Besten im Bereich der Sanitärunternehmen“: Seit vielen Jahren vermeldet Hansgrohe erneut Umsatzrekorde,

Gut leben und arbeiten das vergangene Jahr 2018 war gar das erfolgreichste in der Firmengeschichte. Steffens betonte, die Stadt wolle daran arbeiten, dass man hier auch künftig gut leben und arbeiten kann. Mit einer Optimierung der Bildung und der Infrastruktur mache sich Offenburg als traditionell starker Wirtschaftsstandort zukunftsfit. Hans Jürgen Kalmbach, Vorstandsvorsitzender von Hansgrohe, bestätigte die guten Zahlen. Den Erfolg des 1901 gegründeten Unternehmens, das heute 4700 Mitarbeiter weltweit beschäftigt,

Werksführung. Auch OB Marco Steffens (Mitte) machte sich ein Bild von der Fertigung bei Hansgrohe. Fotos: Hohnwald

führt er auf einen besonderen „Spirit“ zurück, der bei Hansgrohe herrsche, sowie auf vier Werte, die das Unternehmen im Blick habe. Das seien Innovationskraft, Design, Qualität und Verantwortung. Innovation ist seit jeher Programm: Unter anderem sind die Duschstange und die Handbrause mit verstellbaren Strahlarten Erfindungen aus dem Hause Hansgrohe. Design wird sowohl bei der Marke „hansgrohe“ wie auch im

Gastgeber. Frank Semling (Mitte links) und Hans Jürgen Kalmbach (Mitte rechts) freuten sich über das Interesse an ihrem Unternehmen.

Premium-Segment mit der Marke „Axor“ großgeschrieben. Beim Thema Qualität setzt Hansgrohe stark auf „Made in Germany“ – 90 Prozent der verbauten Einzelteile stammen aus Deutschland, wie es hieß. Und unter dem Punkt „Verantwortung“ ist vielfältiges Engagement zusammengefasst, etwa im sozialen Bereich oder beim Einsatz ökologischer Technologien. In einem weiteren Vortrag stellte Christine Rösch die Arbeit der Kontaktstelle Frau und Beruf Freiburg – Südlicher Oberrhein vor, die in Offenburg bei der WRO (Wirtschaftsregion Ortenau) angesiedelt ist. Dabei betonte sie die Familienfreundlichkeit als zentralen Standortfaktor und zitierte eine Studie: „Deutsche Unternehmen, bei denen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen hohen Stellenwert hat, sind wirtschaftlich erfolgreicher als jene, für die Familienfreundlichkeit eine geringere Rolle spielt.“ Bei einer Betriebsbesichtigung konnten sich die Gäste des Wirtschaftsforums ein Bild von der Produktion von Handbrausen,

Überkopfbrausen und Kartuschen in Elgersweier machen. Die halbautomatische Montage geschieht hier im Zwei- und Drei-Schichtbetrieb. Derzeit wird die Einrichtung einer neuen Galvanik-Anlage umgesetzt, die auch hier die Umstellung auf den Drei-Schicht-Betrieb ermöglichen wird. Mit der Technik der Galvanisierung werden die Brausen per Beschichtung auf Hochglanz gebracht. Eine Besonderheit sind unterdessen die sogenannten PVD-Kammern, die ein farbiges Finish für Armaturen und Brausen ermöglichen. Im Anschluss an die Führung blieb viel Raum zum lockeren Austausch. Die Gäste genossen Snacks und Livemusik und kamen mit OB Steffens sowie den Hansgrohe-Vorständen Hans Jürgen Kalmbach und Frank Semling ins Gespräch. Gleichzeitig nutzten viele die Gelegenheit, den Solarturm zu besteigen, der schon seit den frühen 1990er-Jahren auf dem Gelände steht – ein Pionier-Objekt der Photovoltaik-Nutzung. Nebenbei bietet sich auf dem Turm ein herrlicher Rundumblick auf die schöne Region.


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Politisches Meinungsforum Unsere Elf!

Ein frisches Kapitel wird aufgeschlagen

Packen wir es an!

Wir sind im neuen Gemeinderat mit vier Frauen und sieben Männern vertreten. Andrea Thomann, die als langjährige Architektin in unserer Verwaltung u.a. für den Neubau unseres Kombibades verantwortlich war, wird ihr Fachwissen im Planungsausschuss und

Die Sommerpause ist ein Einschnitt – in diesem Jahr ein besonders tiefer: Am Montag tagte der alte Gemeinderat zum letzten Mal. Gleich im Anschluss wurde der neue feierlich vereidigt. In der Offenburger Kommunalpolitik wird ein frisches Kapitel aufgeschlagen, wobei uns viele Themen weiter begleiten und beschäftigen werden. Ebenfalls zu Beginn dieser Woche wurde zum Spatenstich fürs Rée Carré geladen: Wir blicken gespannt auf diese Großbaustelle und hoffen, dass das entstehende Wohn- und Einkaufsquartier die Innenstadt ergänzen und bereichern wird. Andere Bauvorhaben sind bereits weiter fortgeschritten: Sowohl Seidenfaden als auch Mühlbachareal entwickeln sich prächtig! Dass drei unserer Schulen derzeit ebenfalls Großbaustellen bilden, mutet den Schüler/ innen und Lehrkräften einiges zu. Aber ihre Geduld wird sich lohnen: Für 33 Millionen Euro werden Georg-Monsch-Schule, Eichendorffschule und Schillergymnasium auf den neuesten Stand gebracht – davon können andere Kommunen nur träumen. Auch der Bau einer weiteren Messehalle für rund 22,5 Millionen Euro ist eine riesige Investition in den Standorts Offenburg.

Seit vergangenem Montag sind die neuen Stadträtinnen und Stadträte im Amt. Große Fußstapfen gilt es nun in den nächsten fünf Jahren zu besetzen. Große Aufgaben gilt es, mit vollem Elan, Freude und Hingabe für unsere Heimat, die Stadt Offenburg mit ihren elf Ortsteilen, zu meistern. Zum Wohl unserer Bürger freuen wir Freien Wähler uns auf die Herausforderungen, Offenburg in seiner Gesamtheit noch schöner und lebenswerter zu machen, mitzugestalten und mit modernen, jung denkenden Anträgen einen weiteren Schritt in Richtung zukunftsfähiges, umweltfreundliches, lebens- und liebens-

Ingo Eisenbeiß: „Das große Vertrauen ist Stärkung und Ansporn zugleich.“

Technischen Ausschuss einbringen können. Neu im Gremium ist Simone Brudy. Ihre Erfahrungen als Sozialpädagogin wird sie im Ausschuss für Familie und Jugend umsetzen, während Maren Seifert (Juristin; stellvetretende Fraktionsvorsitzende + Kreisrätin) und Paul Sachs (Student) sich in den Ausschüssen auch für Bühler Interessen einsetzen werden. Luca Witt, angehender Landwirtschaftsmeister, wird im Umweltausschuss vehement seine ökologische Fachrichtung für urgrüne Themen zur Geltung bringen. Dass die Sonderschullehrerin Karin Jacobsen hartnäckig und tiefschürfend radverkehrliche Defizite aufgezeigt und andere Alternativen eingebracht hat, verschaffte ihr große Anerkennung in der Bürgerschaft. Sehr große Wertschätzung genießt seit mehr als 20 Jahren Stefan Böhm, der mit großer Leidenschaft stets Ideen und Visionen entwickelt, die klare Zeichen setzen für eine ökologische Entwicklung. Martin Ockenfuß und Aydin Özügenc werden mit ihrer ruhigen und sachlichen Art weiterhin viele Mitstreiter begleiten und überzeugen; beide engagieren sich zudem als Ortschaftsräte in Windschläg bzw. Rammersweier. Enorme Anerkennung zollte die Wählerschaft Norbert Großklaus. Er versteht es, mit seiner offenen Art die Anliegen unserer Bürger*innen konsequent und unermüdlich zu vertreten. Er bleibt Mitglied im Hauptausschuss und Planungsausschuss, zudem ist er weiterhin OB-Stellvertreter. Das große Vertrauen, welches uns insgesamt entgegengebracht wird, ist Stärkung und Ansporn zugleich. Ingo Eisenbeiß

Ingrid Fuchs: „Ich wünsche mir faire und offene Begegnungen.“

Neben all diesen Vorhaben werden wir weiter am Ausbau der sozialen Stadt arbeiten und freuen uns jetzt schon auf die Heimattage 2022 und die Landesgartenschau, für die Offenburg hoffentlich den Zuschlag erhält. Bis dahin werden wir viele Themen kontrovers diskutieren, verschiedene Meinungen auf uns wirken lassen und zu einer politischen Entscheidung finden, mit der wir alle leben können. Ich wünsche mir faire und offene Begegnungen. Doch jetzt heißt es erst einmal, den Sommer zu genießen. Im Namen der CDU-Fraktion wünsche ich Ihnen allen erholsame und wohltuende Wochen! Ingrid Fuchs

Stefan Konprecht: „Offenburg hat richtungsweisende Entscheidungen zu treffen!“

wertes Offenburg zu machen. Wir wünschen uns, gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen im Gemeinderat sowie allen Ortschaftsräten, unsere Region zu einem noch attraktiveren und technologiefokussierten Arbeitgeberstandort zu machen, die Fundamente für eine „wahre“ Sportstadt zu legen, unseren Wohnraum für Jedermann weiter auszubauen, die Aufgaben, welche im Verkehr mit all seinen wandelnden Facetten auf uns zukommen, konstruktiv und vor allem effektiv anzugehen und Offenburg durch die Landesgartenschau über die Landesgrenze hinaus zu präsentieren. Die Visionen sind da, Offenburg hat in den kommenden fünf bis zehn Jahren zahlreiche, richtungsweisende Entscheidungen zu treffen! Also packen wir es an! An dieser Stelle möchte ich mich nochmal bei unseren beiden ehemaligen Stadträten und Wegbegleitern, Hans Rottenecker und Rudi Zipf, bedanken, die genau das zuvor Beschriebene über so einen langen Zeitraum getan haben. Im Namen der gesamten Fraktion herzlichen Dank!

Stefan Konprecht


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Politisches Meinungsforum ... und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne

Investition in die Zukunft

Liebe Offenburger,

Wir bedanken uns herzlich bei allen Wählerinnen und Wählern, die unserer Fraktion am 26. Mai ihre Stimmen gegeben haben. Wir wollen verantwortungsbewusst mit diesem in uns gesetzten Vertrauen umgehen. Wir wollen uns mit der ganzen uns zur Verfügung

Am Montag hat sich der neu gewählte Gemeinderat konstituiert. Über ein Drittel der Gemeinderatssitze wurden neu besetzt. Man kann gespannt sein, inwieweit sich dies auf das Gremium auswirkt. Der neue Gemeinderat startet mit guten finanziellen Rahmenbedingungen, so dass die anstehenden Arbeiten finanzierbar sind. In Deutschland gibt es nicht viele Städte von der Größenordnung Offenburgs, die in den kommenden vier Jahren über 130 Millionen Euro investieren können – ohne eine Schuldenaufnahme. Für die nächsten fünf Jahre wünschen wir uns, dass der Gemeinderat weiterhin verantwortungsvoll mit den Steuergeldern umgeht, um nachfolgenden Generationen keine Schulden zu hinterlassen. Im Nachtragshaushalt wurde u. a. beschlossen, dass wir vorsorglich auch Gelder in den Landesgartenschaufonds einstellen. Sollte der Ministerrat der Landesregierung Mitte 2020 Offenburg den Zuschlag für die Ausrichtung einer Landesgartenschau in den Jahren 2032 oder 2034 erteilen, so hätten wir schon 4,5 Millionen Euro für dieses Projekt angespart. Wenn die Bewerbung nicht erfolgreich sein sollte, ist uns als Fraktion wichtig, dass wir die ange-

für uns als AfD-Fraktion, für mich, ist es heute Premiere, neben den anderen Fraktionen des Gemeinderates in diesem Format im OFFENBLATT schreiben zu dürfen. Da wir bis zur Konstituierung des neuen Gemeinderates damit warten mussten, will ich auch im Namen meiner Fraktionskollegen Knut Weißenrieder und Michael Fey erst einmal all unseren Wählern danken, dass sie uns ihr Vertrauen geschenkt und uns gewählt haben. Wir werden uns für Sie ins Zeug legen! Hart in der Sache, verbindlich im Ton – wir werden künftig auch die für manch einen Zeitgenossen unbequemen Themen angehen.

Martina Bregler: „Mit der ganzen uns zur Verfügung stehenden Kraft für das Wohl unserer Stadt“.

stehenden Kraft für das Wohl unserer Stadt und ihre großen und kleinen Bürgerinnen und Bürgern einsetzen. Wichtig sind uns u.a. die Intensivierung des Öffentlichen Nahverkehrs, der von uns schon lange geforderte Masterplan Verkehr, der endlich alle Verkehrsbeziehungen in der Stadt darlegen soll – einschließlich einer neuen Brücke über die Bahn , die so genannte Nordspange zwischen der Nordoststadt und der Englerstraße mit direkter Zufahrt zum neuen Klinikum. Wir wollen uns für mehr Fahrradstellplätze in der Innenstadt und die weitere Unterstützung an die Bauträger für preisgünstigen Wohnraum einsetzen. Weitere Priorität haben die Einführung eines 1-Euro-Tickets für den Bus im Stadtbereich, damit das Nutzen des ÖPNV preiswerter wird als das Fahren und Parken mit dem eigenen Auto, sowie eine intensivere Grünpflege im öffentlichen Raum. Die schrittweise Einführung des kostenfreien Kindergartens halten wir für ebenso notwendig wie familienfreundliche Eintrittspreise für unser Freizeitbad. Bei all diesen und noch viel mehr Wünschen und Zielen ist uns bewusst, dass die Finanzen der Stadt in den nächsten Jahren nicht üppiger werden, und dass wir darum keine falschen Hoffnungen wecken dürfen. Wir wissen auch, dass alle Vorhaben Finanzierungsvorschläge brauchen und wir abwägen müssen, welche Maßnahmen Priorität haben sollen, welche anderen ggf. fallen gelassen oder verschoben werden müssen. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Anliegen! Martina Bregler

Thomas Bauknecht: „Wir freuen uns auf die anstehenden Aufgaben.“

sparten Gelder dann auch für nachhaltige ökologische Projekte in Offenburg ausgeben. Als Investition in die Zukunft, immer unter dem Gesichtspunkt eines guten Stadtklimas. Bei dem anhaltenden Klimawandel wird dies eine der zentralen Herausforderungen für die kommenden Jahre sein. Nun geht der Offenburger Gemeinderat in seine Sommerpause. Wir als FDP-Fraktion werden weiterhin einen klaren Kurs bei den anstehenden Aufgaben beibehalten. Wir freuen uns, in teilweise neuer Fraktionsbesetzung, auf die anstehenden Aufgaben und wünschen Ihnen allen schöne und erholsame Sommertage. Thomas Bauknecht

Taras Maygutiak: „Wir werden uns für Sie ins Zeug legen! Hart in der Sache, verbindlich im Ton“.

Offenburg und seine Bürger, die Sachpolitik, sollen im Gemeinderat Priorität haben, Parteipolitik soll nach Möglichkeit keine betrieben werden, war OB Steffens sinngemäße Botschaft bei der ersten Sitzung. Das sehen wir genauso. Vielleicht hat der eine oder andere mit Spannung bei diesem Beitrag AfD-Themen ersten Ranges erwartet oder gar befürchtet. Damit will ich Sie – zumindest diesmal – verschonen. Ich will allen Offenburgern, allen Gemeinderatskollegen und der Stadtverwaltung vielmehr eine Idee mit in die Sommerpause geben, die unserer „Freiheitsstadt“ gut zu Gesichte stünde, wie ich denke. Die Idee dazu hatte ich vor über einem Jahr, als ich die Walhalla bei Regensburg besuchte. Das ist bekanntermaßen der Gedächtnisort für „verdiente deutschsprachige Männer und Frauen“. Könnten oder sollten wir uns als Offenburger nicht darum bemühen, um eine Aufnahme Friedrich Heckers und Gustav Struves in das Nationaldenkmal zu ersuchen? Wenn das von offizieller Seite keiner möchte: Privatpersonen oder Gruppen können das durchaus auch beantragen. Ein Versuch ist es wert, meine ich. Denken Sie im Urlaub darüber nach. Taras Maygutiak


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Ein besonderes Dankeschön OB Marco Steffens würdigt jahrelanges persönliches Engagement von 14 aus dem Rat ausscheidenden Stadträten Am Montag hat der Gemeinderat der vergangenen Legislaturperiode ein letztes Mal getagt, bevor das Gremium in neuer Besetzung, wie das die Wähler/ innen am 26. Mai entschieden haben, zusammentrat. 14 Mitglieder verlassen den Rat – sie wurden von OB Marco Steffens feierlich verabschiedet. Mit 42 Jahren Gemeinderatstätigkeit verließ Rudi Zipf seinen Sitz als Stadtrat der Freien Wähler Offenburg. Er saß am 26. Mai 1975 erstmals im Gemeinderat, zunächst bis Dezember 1984, und dann wieder seit November 1986. Als Pfadfinder, Sportler und Mitglied der Althistorischen Narren-

Gemeinwohl zunft lag ihm das Gemeinwohl besonders am Herzen. Den Neubau des Offenburger Freizeitbads hat er intensiv begleitet. Der ÖPNV entwickelte sich zu einem Herzensanliegen. Bertold Thoma, SPD, sozial und kirchlich engagiert, passionierter Radfahrer und Fußballer, verließ das Gremium jetzt nach 39 Jahren politischem Ehrenamt. Er ist immer viel in der Stadt unterwegs gewesen, hat sein Stadtratsamt gelebt und für seine Anliegen gestritten. Auch der langjährige Fraktionsvorsitzende der SPD, Jochen Ficht, 36 Jahre im Stadtrats-Amt, davon seit November 2003 als Fraktionschef, wurde nicht mehr gewählt. Seine ruhige und besonnene Art sowie seine große politische Erfahrung führten dazu, dass seine Stimme im Gemeinderat Gewicht hatte. Er erhielt zusätzlich zur Urkunde und zur Goldmünze eine Collage von Anna Higgs. Marco Steffens zählte bei den zu verabschiedenden Mitgliedern des Gemeinderats 274 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit in der Funktion als Stadträtin oder Stadtrat. Dazu kann Klaus Binkert, CDU, 20 Jahre beitragen. Der Querdenker, von Haus aus Architekt, schaffte es immer wieder, Fraktion und Öffentlichkeit mit eigenen

Ein letztes Mal im Rat. Insgesamt 274 Jahre Gemeinderatserfahrung. Auch die beiden Ortsvorsteher Gudrun Vetter (Weier) und Karl Siefert (Zunsweier) wurden verabschiedet. Foto: Martina Wagner

Vorschlägen zu überraschen. Bei der Durchsetzung des Bahntunnels bleibt er fachlich immer am Ball. Ein Herzensanliegen der letzten Jahre war der Einsatz von Kleinbussen in der Innenstadt. Binkert erhielt auch eine Würdigung des Städtetags Baden-Württemberg für 20 Jahre Gremienmitgliedschaft. Regina Heilig, CDU, auch langjährige Ortschaftsrätin in Zell-Weierbach, blickt auf zehn Jahre Gemeinderatsarbeit zurück. Sie sprach oft zu sozialen und kulturellen Themen. Als intensive Nutzerin der Stadtbibliothek und aktive Theaterbegeisterte kennt sie den Kulturbetrieb sehr gut. Mit Fridolin Link, CDU, verlässt ein gelernter Landwirt das Gremium. Der Bohlsbacher brachte mit kurzen Statements seine Position auf den Punkt und war als interessierter Zuhörer in zahlreichen Ausschüsen präsent. Für 25 Jahre Stadtratstätigkeit wurde er mit dem Silbernen Stadtsiegel geehrt. Alois Späth, CDU, war insgesamt 18 Jahre im Gemeinderat

präsent. Er beschäftigte sich mit Umweltthemen und vertrat die Interessen Windschlägs im Gremium. Jürgen Gießler, SPD, war Experte in Verkehrsfragen, kümmerte sich als Polizeibeamter um Sicherheitsfragen und war im Eurodistrikt Straßburg-Ortenau

Hohes Engagement auf europäischer Ebene aktiv. Er war seit 1999 eine Stimme im Gemeinderat. Gerhard Schröder, SPD, gehörte dem Gremium seit September 2004 an. Umweltfragen und Klimaschutz waren ihm ein Anliegen, zudem vertrat er die Interessen Bohlsbachs. Gemeinsam mit Thomas Bauknecht schlug er vergeblich einen Kompromiss in Sachen Baumschutzsatzung vor. Arthur Jerger, Grüne, war seit Juli 2014 im Gremium. Er war ein Vertreter der Interessen Hildboltsweiers und Albersböschs. Als überzeugter Radfahrer kämpfte er für eine grüne Verkehrswende. Den überzeugten Radfahrer be-

schäftigte auch der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Jürgen Ochs, Grüne, war seit Juli 2009 im Gemeinderat. Er setzte sich als Radfahrer für die Verbesserung des Radwegenetzes ein. Er betrachtete das Ehrenamt als sein Hobby. Eva-Maria Reiner, Grüne, kämpfte für die sozialen Themen wie eine ausreichende Kinderbetreuung oder genügend Wohnraum für den kleinen Geldbeutel. Mit großer Leidenschaft übernahm sie Besuchsdienste für Offenburgs Jubilare. Hans Rottenecker, seit 1999 Mitglied des Gemeinderats und seit Februar 2004 Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Offenburg, brachte sein Wissen als Handwerker und seine Passion für den Sport ins Gremium ein. Auch er erhielt eine Collage von Anna Higgs als besondere Anerkennung. Karl-Heinz Eckerle schließlich, FDP, gehörte dem Gemeinderat seit 18.12.2006 an. Seine ruhige und verlässliche Art, seine sachlichen Beiträge brachten ihm viel Respekt ein.


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Aufgang in den Salmen-Saal. Der neue 40-köpfige Gemeinderat wurde am Montag von OB Marco Steffens vereidigt.

Foto: Martina Wagner

Neuer Gemeinderat ist verpflichtet Uneigennützig und verantwortungsbewusst müssen die Stadträtinnen und Stadträte die ihnen übertragenen Aufgaben erledigen. Darauf wies OB Marco Steffens am vergangenen Montag im Salmen hin, als der neu gewählte Gemeinderat verpflichtet wurde. Die 40 Mitglieder des Ratsgremiums sind zugleich der Verschwiegenheit verpflichtet über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Der Gemeinderat ist das oberste Organ der Stadt und trifft somit die grundlegenden Entscheidungen, die für die Verwaltung der Stadt, für ihre Einrichtungen sowie für ihre Gesamtentwicklung bestimmend sind. OB Steffens betonte auch: „Bei der Gremienar-

beit geht es, meinem Verständnis nach, nicht um parteipolitische Konfrontation, sondern um sachlich-konstruktive Arbeit für unsere Bürgerschaft, für die Lebensqualität in unserer Stadt.“ Gemäß der Kommunalverfassung in Baden-Württemberg ist ein Gemeinderat kein Parlament. Es gibt hier keine Regierungsfraktion und keine Opposition. Das Ratsgremium ist vielmehr nach der Gemeindeordnung ebenso wie der Oberbürgermeister „ein Organ der Gemeinde“. Beide zusammen, in Kooperation, sollen das Wohl der Stadt mehren – auch wenn beide grundsätzlich voneinander unabhängig und mit eigenen gesetzlichen Zuständigkeiten ausgestattet sind. Insofern sind Stadträte Vertreter/innen der gesamten Bürgerschaft. Steffens rief die Mitglieder

des Gemeinderats dazu auf, das Gespräch miteinander zu suchen. Das sei um so wichtiger, je schwieriger das Terrain sei. „Natürlich werden wir nicht immer zu gemeinsamen Auffassungen kommen, das wäre unrealistisch zu denken. Aber: Einen Versuch ist es immer wert.“ Die Bereitschaft der Verwaltung zur Zusammenarbeit mit allen Fraktionen sei eine Selbstverständlichkeit. „Lassen Sie uns an die erfolgreiche Arbeit des alten Gemeinderats anknüpfen!“ Offenburg habe in den vergangenen Jahren seine Entwicklungsmöglichkeiten konsequent genutzt. „Wir haben auch in den nächsten Jahren das Glück, dank einer guten Einnahmesituation in Zukunftsprojekte wie die neue Messehalle oder die Oststadtschulen investieren zu können. Es liegt an uns, den eingeschlagenen Weg

mutig und verantwortungsvoll weiterzugehen!“ Das jüngste Ratsmitglied, Luca Witt von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, sprach stellvertretend für alle Stadträte die Verpflichtungsformel: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Im Anschluss an diese Verpflichtung wurden alle Stadträte in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen. Sie bestätigten das Gelöbnis per Handschlag mit OB Steffens und durch ihre Unterschrift. Im Anschluss an diese letzte Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause wurde im Salmen-Innenhof noch zusammen gefeiert.


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Der Verkehr kann jetzt fließen Freigabe im nördlichen Mühlbachareal am Dienstag

eine gute chance

Landesgartenschau. Oberbürgermeister Marco Steffens und Baubürgermeister Oliver Martini freuten sich vor einigen Tagen über die Gelegenheit, Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Pläne zur Bewerbung für die Landesgartenschau in den Jahren 2032 oder 2034 vorstellen zu können. Das Treffen fand in Offenburg statt. OB Steffens beschrieb Schäuble die Vision, die sich mit den Plänen verbindet – sie sieht vor, die Kinzig zu renaturieren, mehr an die Stadt anzubinden und das Gewässer mit seiner Umgebung der Bevölkerung zugänglicher und erlebbarer zu machen. Als eine „gute Chance für Offenburg“ bezeichnete Wolfgang Schäuble die ihm vorgestellten Pläne. Er betrachte es als sehr sinnvoll, „den Menschen innenstadtnah mehr Lebensqualität zu geben“, weshalb der Fluss an die Stadt angebunden werden sollte. Auf dieses Konzept müsse man setzen. „Die Einbeziehung der Kinzig in einen Lebensraum bedeutet eine tolle Entwicklung“, so das Fazit des Bundespolitikers. Bürgermeister Martini sagte, was mit der Neugestaltung des Mühlbachquartiers begonnen worden sei, solle räumlich mit den Plänen für die Entwicklung der Kinzig-Umgebung weitergeführt werden. Er umriss weitere konzeptionelle Vorstellungen. So solle die Jugendarbeit ein Kernstück der Landesgartenschau darstellen. Angesichts der Tatsache, dass durch zunehmende Nachverdichtung der Druck auf innerstädtische Grünflächen wachse, böten die Pläne für die Gartenschau und die Kinzig vielversprechende Perspektiven, sagte Steffens. Er sei von dieser städtebaulichen Perspektive überzeugt. „Wenn die Zustimmung kommt, können wir zügig damit beginnen, diese Stadtentwicklung anzugehen.“ In diesem Jahr wird die Bewerbung abgegeben.. Foto: Würth

Im Mühlbachareal ist die Zielgerade in Sichtweite: Nachdem der Ostteil mit der Mühlbachpromenade und dem Grünen Strand am 11. Mai dieses Jahres der Öffentlichkeit übergeben worden ist, steht Ende Juli die Verkehrsfreigabe für den Nordteil an. Am Dienstag, 30. Juli, wird Bürgermeister Oliver Martini um 13 Uhr nicht nur die Erschließungsstraße Alte Spinnerei freigeben, sondern auch Teile der Wasserstraße und der Amalie-Tonoli-Straße. Der Spatenstich für das nördliche Mühlbachareal beziehungsweise das ehemalige Spinnereigelände erfolgte im September 2017.

Zügige Bauzeit „Ich freue mich über die zügige Bauzeit. Und natürlich wollen wir auch der Öffentlichkeit die Bereiche, die abgeschlossen sind, sukzessive übergeben“, sagt Baubürgermeister Oliver Martini und verweist auf die parallelen Arbeiten von Hoch- und Tiefbau. Die Straße Alte Spinnerei erschließt das Gebiet von der Amalie-Tonoli-Straße und erstreckt sich von der Wasserstraße aus in T-Form nach Süden. Sie wurde von der ZVK (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG, Wiesbaden) errichtet und nach der Fertigstellung der Stadt übergeben. Auf der rund 1800 Quadratmeter großen Fläche ist Schrittgeschwindigkeit angesagt. In der Wasserstraße wurden der Gehweg ausgebaut sowie die Fahrbahn an der Südseite verbreitert. Hierbei handelt es sich um eine Fläche von 720 Quadratmetern, die Baukosten liegen bei rund 300 000 Euro. Vor dem Gebäude der Innungskrankenkasse IKK gibt es jetzt stadteinwärts eine barrierefreie Bushaltestelle. In der Amalie-Tonoli-Straße mit einer Fläche von rund 3500 Quadratmetern und Baukosten von 800 000 Euro wurden die Fahr-

Alte Spinnerei. Offenburg hat eine neue Straße. Foto: Siefke

bahn asphaltiert und die Gehwege mit Betonpflastern versehen. Neu sind die Baumquartiere und Parkplätze: Der nördliche Abschnitt der rund 45 privaten Bewohnerparkplätze der Soka-Bau an der

Im Herbst wird gepflanzt Ostseite sind bereits angelegt. 22 öffentlich bewirtschaftete Stellplätze an der Westseite sowie die übrigen Bewohnerparkplätze bis zu den Werkswohnungen werden noch fertiggestellt. Die von der Firma Schnell ausgeführten Arbeiten wurden eng mit den Anliegern OBI, den Werkswohnungen und der Soka-Bau abgestimmt. Der Kronenplatz ist nur noch für Fußgänger und Radfahrer vom OBI-Parkplatz und der Wasserstraße aus erreichbar, nicht mehr für den motorisierten Verkehr. Das gesamte nördliche Gebiet wird zur diesjährigen Pflanzperiode im Herbst mit rund 50 Bäumen bestückt, darunter Hopfenbuchen, Schwarzkiefern, Zerreichen, Hainbuchen und eingestreute Ginkgos – letztgenannte werden über das ganze Areal verteilt.


27.7.2019 9

Gruppenbild. Offenburger Unternehmer/innen trafen sich mit OB Marco Steffens und diskutierten über die positiven Auswirkungen einer LGS.

Fotos: Siefke

Im Zentrum des Geschehens Unternehmerfrühstück im Obergeschoss des Burda-Hochhauses ganz im Zeichen der Landesgartenschaubewerbung Rund 15 Unternehmer/innen aus Offenburg trafen sich am 19. Juli im Obergeschoss des Burda-Hochhauses, um mit OB Marco Steffens sowie den Bürgermeistern Oliver Martini und Hans-Peter Kopp über die LGS-Bewerbung zu diskutieren. Steffens‘ Botschaft war klar: „Ich will Sie emotionalisieren.“ Gute Produkte allein reichten nicht aus, so der Rathauschef. Es brauche auch Leute, die für diese Produkte in die Stadt kommen. Je attraktiver Offenburg sei, desto stärker die Anziehungskraft auf Mitarbeitende und Kunden. Mit der LGS wolle die Stadt zu einer

soll zugänglicher gemacht und entsprechend gestaltet werden. Mit im Boot sitzt zudem die Hochschule. Bürgermeister Hans-Peter Kopp betonte, dass die Stadt auf eine langfristige und verlässliche Finanzierung über 25 bis 30 Jahre setze, da es sich um ein langfristig wirksames Projekt handelt. VorgeGraphic recording. Ludmilla Bartscht hielt mit Buntstiften die Inhalte fest.

Attraktivitätssteigerung beitragen, indem die Kinzig näher an die Stadt heranrücke und zentrumsnahe Grünflächen geschaffen werden. Wie Baubürgermeister Oliver

Postkarte. E-Werk-Chef Ulrich Kleine notierte seine Wünsche für die LGS.

Martini unterstrich, handelt es sich um eine Veranstaltung der ganzen Stadtgesellschaft: „Wir wollen alle mitnehmen.“ Nach dem Grundsatzbeschluss im Februar 2018 habe man sich auf den Weg gemacht – am 19. Dezember ist Bewerbungsschluss. Nach aktuellem Stand wird das Areal der alten Burda-Druckerei nicht in das LGS-Gelände einbezogen. „Das kann sich aber noch ändern“, so Martini. Auf aktuelle Entwicklungen könne durchaus reagiert werden. Auf jeden Fall soll das in die Jahre gekommene Karl-Heitz-Stadion einbezogen werden. Für den OFV ist ein neuer Sportpark vorgesehen. Auch die Räderbachinsel, auf der die Pfähler Villa mit dem SFZ Stegermatt steht, werde eine große Rolle spielen. Sie

Finanzierung sehen sei eine „Ansparphase“ von etwa 16 Jahren bis 2034 im Umfang von rund einem Prozent der jährlichen Steuereinnahmen. Hinzu kommt ein Darlehen, das dann in den folgenden 14 Jahren wieder getilgt wird. Inklusive LGS-Zuschuss könnten so rund 40 Millionen Euro finanziert werden. In der Gesprächsrunde ging es neben der Finanzierung um den nachhaltigen Nutzen und eine gute Kommunikation. Die Ortsteile sollten berücksichtigt werden. Und es sollte frühzeitig ein detailliertes Sponsorenkonzept vorgelegt werden. Wenn der Plan aufgehe, versprechen sich die Firmen positive Auswirkungen für die Unternehmen und einen weiteren Baustein in Sachen „Mitarbeiterbindung“.


10 27.7.2019

Fahrradfreundliche Arbeitgeberin Stadt bietet Mitarbeiter/innen des Technischen Rathauses Pedelecs zum Testen an / Klimaschutz und Lärmreduzierung Bürgermeister Oliver Martini und fünf Mitarbeiter/innen im Technischen Rathaus haben am vergangenen Dienstag die fünf Pedelecs zum Testfahren für eine Woche präsentiert. Die Stadt will gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen als fahrradfreundliche Arbeitgeberin mit gutem Beispiel vorangehen. „Das Radfahren ist mir besonders wichtig, weil es neben dem positiven Effekt der Gesundheitsförderung und dem Schutz der Umwelt auch noch Spaß macht“, freut sich Martini. Denn Herausforderungen wie Luftreinhaltung, Klimaschutz und Lärmreduzierung verlangen nach einer Veränderung des Mobilitätsverhaltens von je-

Freude am Pedelec-Fahren: v.l. Peter Winkels, Sabrina Hoog, Oliver Martini, Alexandra Beisser und Eduard Urban. Foto: Walz

dem Einzelnen, appelliert er an alle Offenburger/innen. „Im Pendlerverkehr liegen noch große Po-

tenziale für den Radverkehr“, ist er überzeugt. Die Teilnehmer haben unterschiedliche persönliche Moti-

vationen, beim Pedelec-Testradeln mitzumachen: Peter Winkels (Abteilungsleiter Flächenmanagement) trägt sich schon lange mit dem Gedanken, ein Pedelec zu kaufen und findet es prima, es jetzt testen und mit eigenem Ökostrom aufladen sowie 15 Minuten bei der Fahrt zur Arbeit einsparen zu können. Sabrina Hoog (Bauinfotheke) kann trotz gesundheitlicher Einschränkungen mit dem Pedelec mühelos zur Arbeit fahren. Alexandra Beisser (Projektbüro Verkehr) will öfter mal das Pedelec nutzen und das Auto zu Hause stehen lassen; sie ist gespannt, was sie an Zeit einspart. Eduard Urban (Gemeindevollzugsdienst) will ausprobieren, wie sich Radfahren mit Unterstützung anfühlt.

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Fundsache juli

Wer vermisst eine Digitalkamera? Am Dienstag, 25. Juni, hat ein Mitarbeiter vom Streetwork-Büro Offenburg vor dem Offenburger Spitalkeller eine silbergraue Digitalkamera vom Hersteller Canon, Modell IXUS Z 70, gefunden und im Bürgerbüro am Fischmarkt abgegeben. Seither wartet sie auf ihren Besitzer, teilt das städtische Fundbüro mit. Rückfragen: Fundbüro im Bürgerbüro am Fischmarkt von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, und Samstag von 8 bis 12 Uhr oder unter Telefon 07 81/82-20 00. Auf der Seite www.e-fund.eu/fundbueros.php kann nach verloren gegangenen Sachen unter Angabe des Zeitraums und der Fundgruppen geforscht werden. Foto: Stadt Offenburg

Kammermusik an der Kinzig In ihrer Reihe „Kammermusik an der Kinzig“ lädt die Matthäusgemeinde in Weier am Sonntag, 28. Juli, um 11.15 Uhr nach dem Gottesdienst, zum Abschlusskonzert der 16. Welz-Woche ein. Auf dem

Programm stehen Kompositionen von Francesco Geminiani, Ludwig van Beethoven, Johannes Brahms sowie Gustav Mahler und Edward Elgar. Der Eintritt zum Matineekonzert ist frei.


27.7.2019 11

Für Dynamik ist gesorgt Wer einen abwechslungsreichen Job sucht, ist im Ausländerbüro richtig / Offenburg ist in einer besonderen Situation Mehr Platz fürs Ausländerbüro: Während früher alle Bereiche im Erdgeschoss des Salzhauses untergebracht waren, sind inzwischen Allgemeines Ausländerrecht und Asylbereich räumlich getrennt. „Die Entzerrung macht ein etwas ruhigeres Arbeiten möglich“, freut sich Abteilungsleiterin Andrea Bach. Es gehe immer noch lebhaft genug zu, schiebt Bach hinterher. Was nicht weiter wundert, kommen hier doch viele Menschen aus verschiedenen Kulturen mit ihren unterschiedlichen Anliegen zusammen. Zu Spitzenzeiten waren es bis zu 220 Personen pro Tag. Inzwischen hat sich die ganze Situation ein wenig beruhigt. Die Zuweisungen des Landes haben

Hauptgeschäft abgenommen, die Zuzüge im Asylund Flüchtlingsbereich sind weniger geworden. Am Donnerstag, wenn das „Hauptgeschäft“ (Bach) läuft, geben sich noch immer bis zu 100 Leute die Klinke in die Hand. Wobei gerade die vielen Kontakte die Arbeit so abwechslungsreich und reizvoll machen. Aber eben auch anstrengend. „Die große Lobby hat das Ausländerrecht nicht“, weiß Bach aus vielen Jahren Erfahrung. Es sei bekannt, wie stressig und fordernd der Job sei. Daher

Das Team. Bercem Caymazer, Patrick Hutz und Abteilungsleiterin Andrea Bach (hintere Reihe, v.l.) sowie Christina Maul und Tanja Zimmermann. Es fehlen: Thomas Börschig, Julia Krings und Nadia Mesik. Fotos: Siefke

habe sie auch große Mühe, die beiden vakanten Stellen neu zu besetzen. Andererseits könne sie auch nach 20 Jahren versichern: „Eintönig ist die Tätigkeit nicht.“ Allein die sich ständig ändernden Rechtsbestimmungen: „Es gibt keine Statik, es gibt nur Dynamik.“ Dann die politische Lage, die sich im Arbeitsalltag niederschlägt: „Langweilig wird es uns nie.“ Hinzu kommt die ganz besondere Situation in Offenburg: die Hoch-

Die Anlaufstelle. In der Spitalstraße geht es zum Ausländerbüro.

schule mit ihrem großen internationalen Anteil, die riesige Justizvollzugsanstalt, die Grenznähe, der Autobahnabschnitt direkt vor der Haustür, die Bundespolizei vor Ort, die für Inlandsaufgriffe zuständig ist, der zentral gelegene Bahnhof, die vielen Unternehmen – und nicht zuletzt die große Gemeinschaftsunterkunft im Containerdorf am Sägeteich – das spiele alles mit hinein. Die Ermessensspielräume sind in der Regel eng: „Es gibt Bundesgesetze, denen wir folgen müssen“, stellt Alexa Adelmann klar: „Wir bewegen uns streng im Rahmen des Gesetzes.“ Die Juristin leitet seit August 2018 den Fachbereich Bürgerservice, zu dem das Ausländerbüro gehört. Sie lobt das Team, das „ganz hervorragend“ zusammenarbeite und von Andrea Bach kollegial beraten und geschult werde. „Man muss ständig am Ball bleiben“, erklärt Bach, die als Diplomverwaltungswirtin auch eine rechtliche Ausbildung erhalten hat. Hinzu kommt jahrelange Praxiserfahrung. Drei Mitarbeiter/innen kümmern sich ums allgemeine Aufent-

haltsrecht, um Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis. Ein zweites Trio bearbeitet das Sachgebiet Asyl, bei dem es um die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigungen geht, um Duldung, aber auch um das ganze Verfahren bis zur Aufenthaltsbeendigung und Ausreise. Einen großen Raum nehmen die Familiennachzüge ein. „Wenn wir das gut hinkriegen, freuen wir uns“, sagt Bach. Wobei auch hier die Behörde natürlich keine freie Hand habe: „Mitunter sind uns die Hände gebunden.“ Zusätzlich zu den regulären Sprechzeiten vergibt das Büro Einzeltermine, etwa für Großfamilien. Ende 2018 lebten 8360 ausländische Mitbürger/innen in Offenburg, 2017 waren es 7765. Diese wachsende Zahl bedeutet für das Ausländerbüro eine große Herausforderung, zumal es mit einer erhöhten Personalfluktuation zu kämpfen hat – wie übrigens viele andere Ausländerbehörden auch. Die Einarbeitung neuer Teammitglieder sei aufwändig, aber lohne sich: Die Abteilung zeichne sich durch hohe Verlässlichkeit und Ehrlichkeit aus, lobt Bach ihr Team.


12 27.7.2019

Kopp: „Herkulesaufgabe für die Kirchen“ Wie Bürgermeister Hans Peter Kopp im jüngsten Familien- und Jugendausschuss erklärte, habe man die Erhöhung der Kita-Plätze auch mit Hilfe der kirchlichen Träger geschafft. Nun gebe es aber auch hier einen weiteren Wermutstropfen: Die zunächst für eine Übergangszeit angedachte Aufstockung der städtischen Mittel für die evangelische Kirche erweise sich als eine dauerhafte Maßnahme. Überdies sei die katholische Kirche seit einem Jahr erstmals in der Situation, dass die Steuermit-

tel nicht zur Beteiligung an den Betriebskosten (zehn Prozent) ausreichen. Aus diesem Grund müsse die Stadt mit einem Betrag von 26 000 Euro einspringen. Aus Gründen der Gleichbehandlung wurde vorgeschlagen, dass auch die freien Träger einen entsprechenden Ausgleich erhalten sollen. Der Ausgleich wegen fehlender Kirchenzuschüsse beträgt im Schnitt 612 Euro pro Stelle. Die Gesamtsumme der Ausgleichszahlungen an die Träger beläuft sich auf 121 000 Euro für

Weitere Infos unter www.offenblatt.de

das Jahr 2018. Wenn Sonderzahlungen berücksichtigt werden, erhöht sich der Anteil der Stadt und des Landes an den Betriebskosten auf 72,7 Prozent. Jens-Uwe Folkens (SPD) nannte es bedenklich, dass die Kirchen ihren Beitrag nicht mehr leisten könnten. Die Kirchenleitung sollte doch mal überdenken, wo und wie ihre Mittel eingesetzt werden. „Sie sollten Prioritäten setzen“, meinte Folkens. Eva Maria Reiner von den Grünen sprach sich für die kirchlichen Träger aus, denn die Vielfalt

der Angebote sei wichtig. Reiner meinte, möglicherweise könne etwas am Berechnungssystem geändert werden. Es müsse gerecht zugehen, womöglich sei eine Neuregelung der Beschlüsse notwendig. Bürgermeister Hans-Peter Kopp zeigte Verständnis für die kirchlichen Träger, er sprach von einer „Herkulesaufgabe“, und man hoffe, dass sich das Problem in einigen Jahren lösen werde. Die Räte stimmten der Vorlage bei zwei Enthaltungen zu.

210 Kitaplätze mehr Die Stadt Offenburg will im Jahr 2019/2020 die Zahl der Kita-Plätze um 210 erhöhen. Der Ausschuss für Familie und Jugend hat in seiner Sitzung am 17. Juli einhellig den entsprechenden Baumaßnahmen zugestimmt. Michael Hattenbach, Fachbereichsleiter Soziales, stellte die Planung im Bereich der Kindertageseinrichtungen vor. In Bezug auf die Finanzierung der Projektvorhaben sprach Hattenbach von einem „Wermutstropfen“: Das Investitionsförderprogramm 2017 bis 2019 ist ausgeschöpft, ein entsprechendes Anschlussprogramm stehe derzeit nicht in Aussicht. „Wir sind froh, dass wir es in den vergangenen zwei Jahren geschafft haben, 400 Kitaplätze an den Start zu bringen“, sagte Bürgermeister Hans-Peter Kopp. Im vergangenen Jahr allein wurden 176 Plätze geschaffen. Zum Start des Kita-Jahres 2019/20 werden insgesamt 657 Plätze für Kinder unter drei und 2183 für Kinder über drei Jahre zur Verfügung stehen. Durch Erweiterungen sollen Anfang 2020 weitere 50 Plätze für die Gruppe unter drei hinzukommen sowie 40 Plätze für Kinder ab drei Jahren. „Wir können über das Stadtgebiet hinaus die Versorgung sicherstellen,“ versicherte Bürgermeister Kopp. Weil die Förderung durch Bund und Land nicht gesichert ist, sollen nur die dringendsten Bauvorhaben umgesetzt werden. Einige Einrichtungen sind von einer eventuellen Bauverzögerung aus-

genommen. Dazu gehören der Neubau am Stadtteil- und Familienzentrum Mühlbach, die Naturgruppen Offenburg-Oststadt sowie zwei neue Gruppen im Neubaugebiet Seidenfaden, hier wurden die Genehmigungen schon erteilt. Wahrscheinlich betroffen sei indes der geplante Neubau der Kita Waltersweier und die Kita Griesheim. „Wir müssen nochmal überdenken, was wir tun“, sagte Hattenbach. Im Ausschuss stieß der Wegfall der Zuschüsse auf Unverständnis. Albert Glatt (CDU) meinte jedoch, der Fokus solle lieber auf dem Positiven liegen. Habe die Elternbefragung 2018 doch gezeigt, wie sehr die Eltern mit den Offenburger Kita-Einrichtungen zufrieden seien. Jens-Uwe Folkens (SPD) nannte es „bitter“, dass die Mittel nicht mehr zur Verfügung stünden. Andererseits sei es auch ein „schönes Problem“, sich um eine so große Zahl von Kindern kümmern zu dürfen. „Ich bin sicher, dass es da eine Lösung geben wird“, meinte Folkens. Kopp erläuterte, dass Hygiene und Sicherheit auf dem höchsten Stand sein müssten. Das sei unverzichtbar, es gehe um eine gute Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Rudi Zipf (FWO) war ebenfalls der Meinung, dass man es mit dem Wermutstropfen nicht ganz so ernst nehmen sollte: „Wir haben immer einen Weg gefunden“. Die Räte stimmten den Planungen einhellig zu.


27.7.2019 13

Ein Herz für die Jugend Die Stadt Offenburg will für junge Leute attraktiver werden: Neues Rahmenkonzept sieht mehr Fachkräfte vor Die Stadt Offenburg will für Jugendliche noch attraktiver werden. Dafür soll ein neues Rahmenkonzept sorgen, das in der Sitzung des Ausschusses für Familie und Jugend am 17. Juli nach längerer Diskussion einstimmig beschlossen wurde. Die Rahmenkonzeption sieht eine Erhöhung der Stellen von fünf auf 6,45 Fachkräfte vor, hinzu kommen zwei neue Stellen für das duale Studium der Sozialpädagogik sowie Projektmittel in Höhe von 30 000 Euro. Mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2020/2021 soll das Konzept umgesetzt werden. „Ich finde, man könnte es bei den jetzigen fünf Stellen belassen“, hatte Jess Haberer (CDU) einge-

Dynamischer Vorgang wandt. Man solle lieber die vorhandenen Kräfte optimieren. Gewiss sei die kommunale Jugendarbeit kein leichtes Feld, und es sei auch wichtig, Jugendliche von der falschen Bahn abzuhalten. „Das ist ein gewaltig dynamischer Vorgang“, führte Haberer aus, da müsse man präventiv wirken und passgenaue Angebote für die verschiedenen Zielgruppen erarbeiten. Aber man wolle sich nicht sperren und sich gern von dem Konzept überzeugen lassen. „Mir ging es zunächst ähnlich“, stimmte Jens-Uwe Folkens (SPD) seinem Vorredner zu. Anderer-

Hoch hinaus. Junger Biker bei der Einweihung der Anlage in Windschläg.

seits müsse man bedenken, dass es sich um eine schwierige Altersgruppe handele, die der Gesellschaft nicht immer leicht zu vermitteln sei. Da gebe es ja schon Probleme um Basketballplätze, die von Anwohnern als lästige Lärmquelle angesehen würden; in einer solchen Situation solle man sich doch stärker um diese Altersgruppe bemühen. „Die Mittel sind da, wir brauchen die 1,45 neuen Stellen, um das Konzept der Regionalteams umzusetzen, das ist dringend und notwendig.“

Die Beschäftigten der Jugendarbeit werden dem Konzept nach in drei Regionalteams aufgeteilt. Jedes Regionalteam betreut mit 2,15 Fachkräften und jeweils einer Stelle für das Duale Studium der Sozialpädagogik rund 3300 Jugendliche. Für die neuen Aufgaben erhalten die Regionalteams ein Sachaufwandsbudget in Höhe von 10 000 Euro. „Wir brauchen die entsprechenden Fachkräfte“, gab Rudi Zipf von den Freien Wählern seine Zustimmung zu der Neukonzeption. Er habe jedoch die

Double Trouble. Gruppenfoto anlässlich einer Graffiti-DJ-Veranstaltung im Sommer dieses Jahres.

Foto: Frühe

Foto: Dietze

„Riesenbitte“, dass die Konzeption entsprechend evaluiert werde. „Volle Zustimmung von den Grünen“ meldete sich Jürgen Ochs zu Wort. Es habe ihn schon überrascht, dass die CDU nur mit einigem Bauchweh habe zustimmen können. Es gehe doch um keine so großen Summen, insgesamt finde er die Konzeption gut und gelungen, außerdem sei eine rasche Umsetzung wichtig, da gelte das Prinzip „schnell vor perfekt“. In Offenburg leben etwa 10 000 junge Menschen, davon 5400 zwischen 12 bis 20 Jahren. Laut Verwaltung gibt es eine starke Nachfrage nach Angeboten der kommunalen Jugendarbeit. Nachdem in den vergangenen Jahren der Fokus auf der Schulentwicklung, den Vorschuleinrichtungen und der Seniorenarbeit lag, soll in den nächsten Jahren das Thema „Jugend in Offenburg“ verstärkt in den Blick genommen werden. Die Kommunale Jugendarbeit will dem institutionalisierten Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen Freiräume der Begegnung und des Rückzugs bieten: „Räume ohne Verpflichtung, aber mit Möglichkeiten.“


14 27.7.2019

Neuer Service

Dienstjubilare

Feierstunde. Langjährige Tätigkeit bei der Stadt Offenburg ist der Verwaltung eine Feierstunde wert: Am 17. Juli wurden die Jubilare im Sitzungssaal des Historischen Rathauses geehrt: (v.l. hintere Reihe) Klaus Keller (Abteilungsleiter Schulen), OB Marco Steffens, Erwin Drixler (Fachbereichsleiter Bauservice), Simone Appel (Fachbereichsleiterin Personal/ Organisation), Konrad Gaß (Ortsvorsteher Waltersweier), Bürgermeister Hans-Peter Kopp und Bürgermeister Oliver Martini, Nicole Wessloy (Fachbereich Familien/Schulen/So-

ziales, 25 Jahre); (v.l. vordere Reihe) Johannes Oßwald (Fachbereich Bauservice, 25 Jahre), Frank Degenhart (Fachbereich Bauservice, 25 Jahre), Wilhelm Slivka (Ortsverwaltung Weier, 40 Jahre), Roland Fischer (Fachbereich Familien/Schulen/ Soziales, 40 Jahre), TBO-Chef Alex Müller, Erika Müller (TBO Friedhofsverwaltung, 25 Jahre), Manuela Hentschel (Fachbereich Familien/Schulen/Soziales, 40 Jahre) und Christa Streicher vom Personalrat. Klaus Ritter (TBO Straßenbau, 25 Jahre) ist nicht auf dem Bild. Foto: Bode

OB Marco Steffens bietet ab September auch in den elf Ortsteilen einen Termin zur Bürgersprechstunde an. Der erste Termin findet am Montag, 2. September, von 16 bis 17.30 Uhr in der Ortsverwaltung Windschläg statt. Anmeldungen sind ab 19. August unter Telefon 07 81/82-32 72 oder 8232 73 möglich. Weitere Termine sind: am Mittwoch, 4. September, von 16 bis 17.30 Uhr in der Ortsverwaltung Bohlsbach Anmeldungen sind ab 21. August unter Telefon 07 81/82-31 12 oder 82-31 13 möglich. In der Ortsverwaltung Bühl findet die Bürgersprechstunde am Donnerstag, 5. September, von 16 bis 17.30 Uhr statt. Anmeldungen ab 22. August unter Telefon 07 81/82-31 32.

CDU-Stammtisch Die Offenburger CDU lädt alle Interessierten zum abschließenden 46. Bürgerstammtisch vor der Sommerpause ein. „Wir wollen darüber diskutieren, was die CDU nun braucht und was die Menschen mit Blick auf die Partei bewegt“, so der Vorsitzende Jens Herbert. Das gelte sowohl für Offenburg als auch für die Landesund Bundesebene. Der Bürgerstammtisch findet am Dienstag, 30. Juli, 18 Uhr, im Gasthaus Brandeck in der Zeller Straße statt.

Kräuterbüschel Die Evangelische Erwachsenenbildung bietet am Dienstag, 13. August, 18 bis 21 Uhr in Offenburg einen Workshop „Kräuterbüschel – eine alte Tradition“ an. Der sommerliche Pflanzenreichtum, bietet eine Vielfalt an Heilkräutern. Mit Beifuß, Solidago, Rainfarn, Rosmarin, Salbei und Thymian binden die Teilnehmenden einen eigenen Kräuterbüschel, der sie durch das Jahr begleitet. Ein Austausch über die Heilwirkungen rundet den Workshop ab. Die Kosten betragen 28 Euro plus Materialkosten. Die Leitung liegt bei Johanna Harter, Florale Gestalterin. Anmeldung und Information unter Telefon 07 81/24 018 oder www.eeb-ortenau.de.


27.7.2019 15

Der SUV unter den Rollatoren An drei städtischen Stellen können jetzt besondere Gehhilfen ausgeliehen werden / Es reicht, den Ausweis vorzulegen Er gilt laut Bürgermeister Hans-Peter Kopp als „SUV unter den Rollatoren“: Mit dem Veloped lassen sich Hindernisse und Unebenheiten problemlos überwinden. Drei dieser besonderen Gehhilfen können jetzt ausgeliehen werden: im City-Parkhaus, im Freizeitbad und im Seniorenbüro. Mobilität spielt gerade für ältere Menschen eine immer größere Rolle. „Der Rollator ist ein großer Segen“, versichert Bürgermeister Hans-Peter Kopp im Pressegespräch. Allerdings stoße man auf holprigem Gelände damit an seine Grenzen. Das Veloped ist mit Luftreifen bestückt, die für ein sanftes Fahrgefühl sorgen und auch auf unebenen Strecken Schmerzen in den Händen, Ellbogen oder Schultern verringern können. „Wir starten einen Modellversuch“, so Kopp, „indem wir drei Velopeds zum Ausleihen zur Verfügung stellen.“ Die Anregung kam von Christel Schäfer-Fuchs, die sich im Seniorenbüro ehrenamtlich um die Wohnberatung kümmert. Die technische Wartung liegt in den Händen von Roland Balz von der Seniorenwerkstatt. „Wir finden die Velopeds cool“, schwärmt Angela Perlet von

Probefahrt. Bürgermeister Hans-Peter Kopp, Christel Schäfer-Fuchs und Reno Beathalter mit dem Veloped.

den neuen Hilfsmitteln. Die Chefin des Seniorenbüros würde sich freuen, wenn diese Einschätzung von möglichst vielen geteilt würde. „Zu einer Gesellschaft gehören alle Arten von Fortbewegungsmitteln.“ Die Ausleihstationen wurden mit Bedacht gewählt. „Am Parkhaus ist

es sinnig“, sagt Reno Beathalter von den Technischen Betrieben. Auch am Schwimmbad und am Seniorenbüro biete sich eine Station an. Der Stadtfriedhof ermöglicht bereits die Nutzung von Rollatoren, auch Rollstühle werden zum Ausleihen angeboten. Die

Foto: Siefke

Velopeds können jeweils für einen Tag ausgeliehen werden, es reicht, den Ausweis vorzulegen. Ein Schloss wird mitgeliefert, damit man das Gefährt abschließen kann, wenn man es gerade nicht benötigt. Ein SUV muss schließlich geschützt werden.

Stadt kauft das alte WG-Gebäude in Fessenbach Die Stadt kauft das Gebäude und das Grundstück der ehemaligen Winzergenossenschaft Fessenbach. Das hat der Gemeinderat am 15. Juli in seiner nichtöffentlichen Sitzung beschlossen. Oberbürgermeister Marco Steffens gab den Beschluss am Tag darauf in einem Pressegespräch bekannt. Der OB betonte: „Uns war wichtig, dass wir mitten im Ort den Zugriff auf weitere Entwicklungsmaßnahmen haben.“ Mit dem Erwerb und der Sicherung dieser Fläche durch die Stadt habe man die Möglichkeit, das umzusetzen, was von Seiten der Bürgerinnen und Bürger schon seit längerem gewünscht werde, und zwar eine

Ortsmitte zu schaffen, die zu einem Begegnungsraum werden kann. „Wir sind sehr froh, dass wir mit dem Besitzer eine Einigung erzielt haben“, betonte Baubürgermeister Oliver Martini. Doch das eine sei, das Grundstück zu kaufen, das andere sei die Frage, was mit dem Gebäude geschieht. Ob das Gebäude erhalten bleibt, es einen Teilerhalt gibt oder ob es weichen soll, sei noch offen. Die Bürgerinitiative „Alte WG – Neues Dorfzentrum“ habe sich für den Erhalt ausgesprochen. „Wir möchten ein Nutzungkonzept entwickeln“, kündigte Martini an, und das solle in einem offenen, transparenten Prozess

geschehen. Mit der Projektentwicklung wird das Büro Sutter Hoch 3 aus Kirchzarten betraut, das Erfahrung mit Bestandsimmobilien und Nutzungskonzepten hat. Die Fessenbacher Bevölkerung und der Ortschaftsrat sollen in die Entwicklung des Prozesses eingebunden werden. Dabei sollen auch verschiedene Varianten entwickelt werden. Für den 2. Oktober ist eine öffentliche Auftaktveranstaltung terminiert. Im nächsten Schritt ist dann eine Exkursion zu ähnlichen Objekten geplant, um eine Vorstellung davon zu bekommen, was möglich ist und welche verschiedenen Konzepte es anderen-

orts gibt. „Vieles ist noch offen, aber es muss auch ein tragfähiges Konzept werden“, sagte Martini. Wie Bürgermeister Hans-Peter Kopp erklärte, ergeben sich Chancen in mehrerlei Hinsicht, etwa in Sachen Nahversorgung oder beim Thema Älterwerden, etwa mit barrierearmem Wohnen im eigenen Ortsteil. Für das 2169 Quadratmeter große Areal gebe es sicher viele Ideen und Möglichkeiten, die es in den nächsten zwölf Monaten zu entwickeln gilt, so Kopp. Ebenfalls sei noch offen, ob am Ende alles Eigentum der Stadt sein muss oder welche Art der Eigentumsverhältnisse noch in Frage kommt.


16 27.7.2019 sportlerehrung 2019

Vereine können ab August Personen vorschlagen Ab 15. August ist das Portal für die Anmeldung der Sportler/innen im Hinblick auf die Sportlerehrung der Stadt Offenburg geöffnet. Es schließt am 1. November, 24 Uhr. Die Vereine werden angeschrieben. Die Richtlinien, aus denen hervorgeht, welche Erfolge geehrt werden können, sind auf der Homepage der Stadt www.offenburg.de hinterlegt. Michel Elsté, Leiter der Sport-Abteilung, weist darauf hin, dass auch wieder Sportler/innen geehrt werden, die das goldene Sportabzeichen mindestens 25 Mal abgelegt

haben. „Wir würden uns sehr freuen, wenn Trainer und Vereinsführungen von dieser Form der Ehrung rege Gebrauch machten. Denn auch diese sportlichen Leistungen sind nur mit entsprechendem Training möglich und verdienen Anerkennung“, betont Elsté. Auch Trainer, die sich mindestens 15 Jahre in einem Verein engagieren, können für die Verleihung der Sport-Ehrennadel vorgeschlagen werden. Gemeinsam mit dem Sportkreis werden dann drei bis vier Personen ausgewählt. Infos unter Telefon 07 81/82-22 54.

Roter Teppich. Das Festangebot kam gut an.

Fotos: Lötsch

Lange Straße wird zum Laufsteg Offizielle Freigabe der neu gestalteten Innenstadtpassage

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Groß war der Andrang bei der offiziellen Freigabe der neu gestalteten Lange Straße: Das Bürgerfest in der Flanier- und Einkaufsmeile lockte hunderte Offenburgerinnen und Offenburger an. Die Lange Straße möge sich „zu einem Laufsteg der Offenburger Innenstadt“ entwickeln, wünschte Oberbürgermeister Marco Steffens. Einstweilen wurde sie streckenweise zum Tanzboden. Festgäste aus Nah und Fern flanierten auf einem roten Teppich an Geschäften, Verkaufsständen und Bühnen vorbei. Dort warteten Attraktionen, Informationen, Musik und nicht zuletzt 1000 Kugeln Gratis-Eis aus dem „Palazzo“. Bewusst hatten die Planer darauf verzichtet, die Straße zu einer reinen Fußgängerzone zu machen. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt, müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Kraftfahrzeuge und Fahrräder dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren. Eine Abgrenzung von Fußgänger- und Auto-Bereich gibt es nicht mehr. Entsprechend sind die 100 000 verschiedenfarbigen Granitsteine – sie kommen aus Bayern und Schweden – nahtlos von Hauswand zu Hauswand verlegt. Am Klosterplatz lädt ein Brunnen mit fünf Fontänen und Sitzgele-

Duo. Mutter Martina und OB Marco Steffens waren mittendrin.

genheiten zum besinnlichen Verweilen. Die Bauarbeiten gestalteten sich komplizierter als zunächst erwartet. So waren zahlreiche defekte Hausanschlüsse zu erneuern. Die Schlussrechnung beläuft sich auf 3,2 Millionen Euro. Das Projekt „Lange Straße“ ist die zweite Etappe bei der Neugestaltung der östlichen Innenstadt. Zuvor war der Lindenplatz umgestaltet und erneuert worden. Ende kommenden Jahres wird das Rée Carré den Abschluss bilden. Dort wird derzeit fieberhaft gebaut. Am vergangenen Montag war der Grundstein gelegt worden (siehe Titelgeschichte).



18 27.7.2019

klimaschutz

Sternmarsch. Mehr als 2500 Schüler und Schülerinnen von zwölf Offenburger Schulen haben am Donnerstag vergangener Woche ein Zeichen für den Klimaschutz gesetzt. In einem Sternmarsch hatten sie sich Richtung Marktplatz aufgemacht, wo sie sich schließlich zu einer Kundgebung versammelten. Vertreten waren Grundschulen, Realschulen und Gymnasien. Verschiedene Klassen und Schülergruppen hatten Lieder und andere Beiträge vorbereitet, darunter auch Vorsätze einzelner Schülerinnen und Schüler, wie sie zum Klimaschutz beitragen wollen. Offenburgs

Oberbürgermeister Marco Steffens stellte sich den Fragen der Schüler. Er beschrieb, was die Stadt bereits jetzt für Umwelt und Klima tut, räumte jedoch auch Nachholbedarf ein: „Unser Radnetz muss noch besser werden.“ Zur Frage, warum es keinen Jugendgemeinderat in Offenburg gebe, antwortete der OB, dass früher ein solches Gremium existiert habe, aus mangelndem Interesse aber eingestellt worden sei. Einer erneuten Initiative für einen Jugendgemeinderat stehe er offen gegenüber. Foto: Würth

Ferienzeit – Zeit der Ferienjobs

Wasserentnahme derzeit untersagt

Welche Tätigkeiten dürfen Kinder und Jugendliche im Rahmen eines Ferienjobs ausüben? Julia Morelle, Leiterin des Amtes für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht im Landratsamt Ortenaukreis, erklärt die wichtigsten Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes: Für Kinder unter 15 Jahren gilt ein generelles Beschäftigungsverbot, von dem es für Kinder unter 13 Jahren keine Ausnahmen gibt. Kinder zwischen 13 und 15 Jahren können dagegen in den Schulferien mit Einwilligung der Eltern bis zu zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, tagsüber zwischen 8 und 18 Uhr mit leichten Tätigkeiten beschäftigt werden. Was aber sind leichte Tätigkeiten? Da die Beurteilung schwierig ist, sollten Betriebe oder Eltern beim Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht nachfragen. Jugendliche zwischen 15 und

Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis weist darauf hin, dass an Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden darf, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser dürfen auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben. „Aufgrund der geringen Regenfälle in der Region sind die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken. Auch die Wassertemperaturen werden steigen. Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen. Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen können kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen“, erklärt Bernhard Vetter, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt Ortenaukreis, den Schritt. Aus diesem Grund hat die Untere Wasserbehörde im Landratsamt

18 Jahren, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen während der Schulferien beschäftigt werden, höchstens aber vier Wochen im Kalenderjahr. Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, sind in der Dauer ihres Ferienjobs nicht beschränkt. Für alle Jugendlichen gelten aber unter anderem folgende rechtlichen Grundbedingungen: Akkordarbeit sowie sonstige Arbeiten, bei denen ein höheres Entgelt durch gesteigertes Arbeitstempo erzielt werden kann, sind unzulässig. Ebenso unzulässig sind gefährliche Arbeiten. Zu achten ist auf ausreichend lange Pausen zwischen den Arbeiten. Der Wortlaut des Gesetzes ist nachzulesen unter www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de. Darüber hinaus beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht Fragen telefonisch unter der Rufnummer 07 81/805-98 41.

Ortenaukreis die Wasserentnahme ab sofort untersagt. Die aktuellen Pegelstände sind im Internet unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de abrufbar. Die geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen belasten sowohl die Tiere als auch die Pflanzen im Gewässer. Gerade in Zeiten mit hohen Temperaturen ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Führen die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser, wird die Selbstreinigungskraft des Gewässers gemindert; vermehrter Algenwuchs und auch Schäden und Ausfälle für die Fischerei wären die Folge. „Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen derzeit zu unterlassen“, so Vetter weiter. Ab sofort werde sein Amt die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften verstärkt kontrollieren. Verstöße können Bußgelder bis zu 100 000 Euro nach sich ziehen.


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Mach was aus Müll! Upcycling: Kunstwettwerb im Rahmen der Energietage auf der Oberrhein Messe / Anmeldung bis 9. August möglich Von Möbelstücken aus Euro-Paletten über Dekoration aus Einweg-Plastikflaschen bis hin zu Schmuck aus alten CDs: Upcycling ist das Phänomen, bei dem Abgelegtes wiederverwendet und dabei aufgewertet wird. Nicht nur praktische Gegenstände lassen sich aus Müll erschaffen, Weggeworfenes kann auch kreativ genutzt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Kunstfigur „Plastikmensch“ von Thomas Rees, welche 2018 von der Badenova erworben wurde und auf der Oberrhein Messe ausgestellt wird. Der Künstler möchte mit der Skulptur aus Abfall Aufmerksamkeit und Bewusstsein für den Umgang mit Ressourcen und Müll schaffen. Unter dem Motto

Gruppen. Die Bewerbung erfolgt formlos per E-Mail oder Brief mit folgenden Angaben: Name der Gruppe, Anzahl der Mitglieder und deren Alter sowie Anschrift/ Telefon/E-Mail des/der Gruppensprecher/in. Die Anmeldungen für den Skulpturenwettbewerb nimmt Jessica Laible aus dem Klimaschutzbüro der Stadt Offen-

Kooperation

Unabhängige Jury „Mach was aus Müll!“ findet ein Kunstwettbewerb im Rahmen der Energietage statt. Aus den Bereichen Skulpturen, Collagen und Bilder sowie Mode und Schmuck dürfen Objekte eingereicht werden. Eine unabhängige Jury wählt aus den eingereichten Beiträgen die Objekte aus, die im Rahmen der Energietage Offenburg auf der diesjährigen Oberrhein Messe ausgestellt werden. Dort stimmen die Besucher für ihr Lieblingsstück. Die Einsender der drei beliebtesten Objekte werden mit Preisgeldern in Höhe von insge-

Plastikmensch. Eine Kunstfigur von Thomas Rees.

samt 600 Euro belohnt. Teilnehmen dürfen Gruppen zwischen fünf und zehn Personen

Foto: Badenova

ab zehn Jahren aus Schulen, Vereinen, Interessengruppen, Betrieben und Behörden oder privaten

burg bis zum 9. August 2019 entgegen. Ihre E-Mail-Adresse ist azubi.12a@offenburg.de. Sie werden schriftlich über die Zulassung informiert. Bis 10. September ist die Einsendung eines Fotos des Kunstobjekts sowie einer Beschreibung mit Namen, Herstellungsmaterial, Hintergrund/Botschaft/Idee und ungefährer Größe des Objekts für den Vorentscheid erforderlich. Weitere Informationen gibt es unter offenburg-klimaschutz.de. Für Fragen steht Jessica Laible unter der Telefonnummer 07 81/82-24 44 und E-Mail: azubi.12a@offenburg. de zur Verfügung. Die Energietage Offenburg sind eine Kooperationsveranstaltung der Stadt Offenburg mit dem E-Werk Mittelbaden, Badenova, der Ortenauer Energieagentur, Zukunft Altbau und der Messe Offenburg. Sie finden auf der Oberrhein Messe vom 28. September bis zum 6. Oktober 2019 täglich von 10 bis 18 Uhr in Halle 1B statt.

In den Sommerferien wieder heiß auf Lesen Pünktlich zum Beginn der Sommerferien wartet landesweit jede Menge Lesestoff in öffentlichen Bibliotheken auf die Mitglieder der „Heiß auf Lesen-Clubs“. Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer ist Schirmherrin der Aktion. Seit Donnerstag sind über 250 neue Kinder- und Jugendbücher zum Lesen freigegeben. Alle Schüler/innen, die nach den Sommerferien mindestens die 5. Klasse besuchen, können mitmachen: Einfach kostenlos anmelden, drei

Bücher lesen und nach den Ferien Preise gewinnen! Bei den ersten 100 Anmeldungen erhalten die Teilnehmenden eine Heiß auf Lesen-Tasche als Geschenk. Anmeldekarten gibt es in der Stadtbibliothek. Wer mindestens drei Bücher liest und bei der Rückgabe einige Fragen zu den Geschichten beantworten kann, hat auf der Abschlussfeier die Chance, Preise zu gewinnen, zum Beispiel zwei Eintrittskarten in den Europa Park, Buch-, Eis- und Kinogut-

scheine. Die Abschlussfeier in der Stadtbibliothek Offenburg findet am Samstag, 14. September 2019, statt. Zusätzlich erhalten die Kinder und Jugendlichen eine Urkunde und einen Informationsbrief für die Klassenlehrer/innen, in denen die Teilnahme bestätigt wird. Koordiniert wird „Heiß auf Lesen“ von der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen des Regierungspräsidiums Freiburg. In der Stadtbibliothek Offenburg können dieses Jahr wieder alle

„Heiß auf Lesen“-Mitglieder an einem Fotowettbewerb teilnehmen. Egal ob Selfie oder Gruppenbild, alleine oder mit Freunden, drinnen oder draußen, alle Fotos unter dem Motto „Wir sind heiß auf Lesen“ können gewinnen. Einfach ein Bild mit dem Betreff Heiß auf Lesen per E-Mail an p.buhle@ stadtbibliothek-offenburg.de senden. Den Namen und die Adresse nicht vergessen. Die drei lustigsten oder originellsten Bilder werden prämiert und veröffentlicht.


20 27.7.2019

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ein hArter weg

Geschafft! Einen harten, letztlich aber erfolgreichen Weg zu ihrem Hauptschulabschluss gingen zwei junge Frauen und zwei junge Männer: Das Quartett hat am Jugendarbeitsprojekt teilgenommen, das die Stadt Offenburg für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene betreibt. Die Vier haben jetzt schöne Perspektiven vor Augen: Während sich Erwin Ott (2.v.r.) den Realschulabschluss vorgenommen hat, wollen Kim Häussler (2.v.l.) und Janine Lapi mit Ausbildungen zur Altenpflegerin und zahnmedizinischen Assistentin beginnen. Marcel Slepcik (nicht auf dem Foto) will sich zum Lastkraftfahrer ausbilden lassen. Mit den jungen Leuten freuen sich Ralf Nentwig (l.), Leiter des Jugendarbeitsprojekts, und Lehrer Oliver Schulze (r.). Foto: Stadt Offenburg Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A

Aktuelles Kursangebot der Gewerbe Akademie Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO) • 16.9.19 - 31.7.20, Mo, Mi 18:00-21:15, Fr 15:00-20:00, 482 UE, Offenburg

SPS-Fachkraft (HWK) • 17.9.19 - 28.1.21, Di, Do 18:00-21:15, 360 UE, Offenburg

Kosten- und Leistungsrechnung / Controlling • 25.9.19 - 20.11.19, Mi 8:30-11:45, 32 UE, Offenburg

Projektmanagement - Arbeitstechniken und Führen im Projekt • 27.9.19 - 28.9.19, Fr 14:00-21:00, Sa 8:00-15:00, 16 UE, Offenburg

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Auffrischung • 28.9.19 - 28.9.19, Sa 8:00-14:30, 8 UE, Offenburg

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3 • 11.10.19 - 14.12.19, Fr 18:00-21:15, Sa 8:00-13:00, 80 UE, Offenburg Info: 0781 793-0 info@gewerbeakademie.de www.gewerbeakademie.de

Vorhaben:

Umbau und Sanierung des Schiller-Gymnasiums – Bodenbelagsarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2019-0119 Ausführungsfrist: 30.9.2019 bis 31.5.2021 Angebotseröffnung: 26.8.2019, 10 Uhr Eröffnungsstelle: Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer Nr. 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de, im Submissionsanzeiger, www.submission.de/vergabemagazin, im Subreport, www.subreport.de, auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau, www. wro.de/fuer-die-region/ausschreibungen.html, auf der Homepage der Stadt Offenburg, www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?&.

Anforderung der Angebotsunterlagen:

Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart, Telefon 07 11/66 601-555, Fax 07 11/66 601-84, vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de, www.vergabe24.de Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter www.offenburg. de/html/ausschreibungen308.html. Sie können dort kostenfrei über das Kiosk-System von Vergabe 24 heruntergeladen werden.


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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für die Organisationseinheit Revision zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine vollzeitbeschäftigte

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Tiefbau und Verkehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Prüferin (w/m/d)

Mitarbeitende (w/m/d) für die Erfassung in der Bußgeldstelle in Voll- oder Teilzeit

für die örtliche Finanz- und Verwaltungsprüfung mit dem Schwerpunkt Personalprüfung. Eine Teilzeitbeschäftigung mit einem Mindestumfang ab 85 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit ist möglich. Das Aufgabenspektrum der Organisationseinheit Revision beinhaltet die Prüfung sämtlicher Geschäftskreise der Stadtverwaltung sowie der Eigenbetriebe und im Rahmen der örtlichen Prüfungen der Jahresabschlüsse auch die Prüfung von Zweckverbänden und Stiftungen. Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Mitwirkung an der Umsetzung der strategischen Ziele der Stadtverwaltung • Vorbereitung und Durchführung von Schwerpunktprüfungen, überwiegend in den Themenfeldern Dienst- und Tarifrecht • Beratung der Fachbereiche zu finanzrelevanten Themen, zu Rechtsthemen und zu Prozessabläufen mit dem Schwerpunkt Personalwesen • Prüfung der IT-Prozesse, der Berechtigungsverwaltung sowie Beratungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung • Mitarbeit bei der Prüfung der städtischen Jahresabschlüsse Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes Studiun zur/zum Diplom-Verwaltungswirt/in oder Diplom-Finanzwirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts – Public Management – oder als Verwaltungsfachwirt/in mit einschlägiger Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung • die Bereitschaft, zusätzliche notwendige Qualifikationen zeitnah zu erwerben • idealerweise bringen Sie aus Ihrem Studium den Vertiefungsschwerpunkt Personal, Organisation und Kommunikation mit • Berufserfahrung im kommunalen Bereich, idealerweise einschlägige berufliche Erfahrungen in der Revision oder in der Personalsachbearbeitung und/oder in der IT-Berechtigungsverwaltung • eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise, Flexibilität, sich in immer wieder neue Sachverhalte einzuarbeiten, und Überzeugungskraft • ein aufgeschlossenes und freundliches Wesen • Kommunikationsstärke, Integrität und Verschwiegenheit • die Bereitschaft, unseren beratenden und begleitenden Prüfungsstil mitzuprägen • sehr gute EDV-Kenntnisse (z.B. MS-Office-Produkte, idealerweise dvv. personal, SAP-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung) Wir bieten Ihnen: • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung bis Entgeltgruppe 11. • bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist alternativ eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesGBW möglich • eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit mit umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten • interne und externe Fortbildungen • bei Beschäftigten Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente • ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielfältigen Angeboten • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann übersenden Sie bitte bis spätestens 24. August 2019 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer 053-19 an die Stadt Offenburg, Fachbereich Zentrale Dienste/Abteilung Personalservice, Postfach 24 50, 77614 Offenburg. Bitte geben Sie an, in welchem Umfang (Voll- oder Zeilzeit) Sie tätig werden möchten. Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich am 12. September 2019 statt. Bitte senden Sie uns nur Kopien Ihrer Dokumente, da keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen vernichtet. Digitale Bewerbungen übermitteln Sie uns bitte in einem pdf-Dokument mit einer maximalen Dateigröße von 10 MB an bewerbung@offenburg.de. Weitere Auskünfte erteilt die Leiterin der Organisationseinheit Revision, Claudia Edler, unter Telefon 07 81/82-22 14. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Datenerfassung für Verfahren der Bußgeldstelle • Fahrerermittlungen, Einholen von Passbildern, Bearbeitung von Ermittlungsersuchen Dritter • Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen • Übertragung von Daten an das Rechenzentrum Freiburg • weitere Mitarbeit in der Bußgeldstelle wie z.B. Vornahme von Aktenübersendungen, Bearbeitung von nicht zugestellten Poststücken Wir erwarten von Ihnen: • idealerweise eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Bereich Verwaltung oder im kaufmännischen Bereich • selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise in Abstimmung mit dem Team • hohe Konzentrationsfähigkeit und Genauigkeit • Kommunikations- und Teamfähigkeit • technisches Verständnis • EDV-Kenntnisse und die Bereitschaft, sich in neue Programme einzuarbeiten Wir bieten Ihnen: • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit • eine unbefristete Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 4 • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fotbildungen • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente • ein attraktives Gesundheitsförderprogramm mit z.B. vielfältigen Betriebssportangeboten mit Bonusprämien • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt die Bewerbung qualifizierter Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann übersenden Sie bitte bis spätestens 9. August 2019 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer 052-19 an die Stadt Offenburg, Fachbereich Zentrale Dienste/Abteilung Personalservice, Postfach 24 50, 77614 Offenburg. Bitte geben Sie an, in welchem Umfang (Voll- oder Teilzeit) und ab wann Sie bei uns tätig werden möchten. Bitte senden Sie uns nur Kopien Ihrer Dokumente, da keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen vernichtet. Digitale Bewerbungen übermitteln Sie uns bitte in einem pdf-Dokument mit einer maximalen Dateigröße von 10 MB an bewerbung@offenburg.de. Weitere Auskünfte erteilt der zuständige Teamleiter, Daniel Hetzel, unter Telefon 07 81/82-22 46. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Frieden fängt im Kleinen an Die Evangelische Erwachsenenbildung bietet am Samstag, 3. August, 10 bis 16 Uhr in Offenburg im Lebensgarten Liebfrauenhof unter dem Thema: „Frieden fängt

im Kleinen an – Mit der Jahreslosung im Alltag unterwegs“ ein Seminar an. Anmeldung und Information unter Telefon 07 81/24 018 oder www.eeb-ortenau.de


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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Karcher Guss“ – Gemarkung Windschläg nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Offenlagebeschluss Der Gemeinderat hat am 15.7.2019 für den Bebauungsplan „Karcher Guss“ die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich im Westen von Windschläg und liegt nördlich der Windschläger Straße und südwestlich der Festhalle und der Feuerwehr. Der Geltungsbereich umfasst den Gewerbebetrieb Karcher Guss, sowie die Erweiterungsflächen westlich und nördlich des bestehenden Betriebs bzw. des bestehenden Betriebsparkplatzes. Der geplante Geltungsbereich umfasst eine Fläche von zirka 1,68 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

• Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (als Anhang zum Umweltbericht) zu Vögeln (z.B. Haussperling, Star), Fledermäuse, Herpetofauna (z.B. Mauereidechse): Bewertung der wertgebenden Arten, Benennung von Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu verhindern (Beachten der Bauzeitenregelung, Installation von Kunstquartieren, Anlage von CEF-Flächen mit extensiven Wiesen, Bäumen und Sträuchern sowie einem Reptilienhabitat) • Vorbetrachtung zur Natura 2000-Verträglichkeit, mit dem Ergebnis, dass durch die Entfernung zum nächstgelegenen Gebiet keine Beeinträchtigung zu befürchten ist • Lärmgutachten mit Lärmberechnungen und Festsetzungsvorschlägen zur Geräuschkontingentierung • Bericht zur Entwässerung und eine Stellungnahme zur Versickerung, die jeweils darstellen, dass von einer flächigen Versickerung abzuraten ist, • Erläuterung zum Retentionsausgleich, der darstellt, dass die zusätzlich benötigte Fläche im HQ100 (festgesetztes Überschwemmungsgebiet gem. § 65 Wassergesetz (WG) Baden-Württemberg bzw. § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)) liegt und den notwendigen Retentionsausgleich berechnet und darstellt, • Gutachten zu Schallimmissionen aus dem Jahr 2016 und eine Schall-Geräuschimmissionsprognose aus dem Jahr 2007, die jeweils als Grundlage für das Lärmschutzgutachten herangezogen wurden. • Eine Stellungnahme Privater zu Schall und Luftverunreinigungen, • Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zu verschiedenen Themen wie: - Landwirtschaft - Gewässer, Lage im HQ-100 – Überschwemmungsgebiet, Rückhalteraum und Rückhalteraumausgleich, Grundwasserschutz und Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Oberflächenentwässerung, Altlasten, Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, - Optimierung der gewachsenen Gemengelage hinsichtlich der Geräuschimmissionssituation und die Verbesserung der Geräusschimmissionssituation, Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG, Schallimmissionen im weiteren Verfahren, - Überflutungsschutz bei Starkregen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Am 16.9.2019 findet um 16 Uhr ein Erörterungstermin mit den zuständigen Planern im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen statt.

Bürgerbeteiligung Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung nebst Umweltbericht, Artenschutzgutachten und örtlichen Bauvorschriften sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 5.8.2019 bis einschließlich 20.9.2019 (Auslegungsfrist) im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg von Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr aus. Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar: • Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere / Pflanzen und Biotope, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter mit Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.

Die offengelegten Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/offenlage aufgerufen werden. Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer von der Auslegung erfolgt nicht. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen im Originalzustand (Kopien) oder in Auszügen (Zitate) in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Rat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Offenburg, 18.7.2019 Marco Steffens, Oberbürgermeister


27.7.2019 23 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Satzung der Stadt Offenburg über die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Schulkinderbetreuung in Grundschulen und die Ergänzende Betreuung in den Ganztagsgrundschulen Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S 582), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221) und der §§ 2 und 13 ff. des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 17. März 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593), hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg am 15. Juli 2019 folgende Satzung beschlossen. § 1 Zweckbestimmung, Gemeinnützigkeit 1. Die Stadt Offenburg betreibt und unterhält Kindertageseinrichtungen für Schulkinder und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung als öffentliche Einrichtungen. Diese bieten an Grundschulen Bildungs- und Betreuungsangebote und an Ganztagsgrundschulen über die Schulzeiten hinaus eine ergänzende Betreuung an, die in erster Linie den in Offenburg wohnenden Kindern zur Verfügung steht. 2. Zweck dieser Einrichtungen ist die außerunterrichtliche Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder im Grundschulalter. 3. Durch den Betrieb erstrebt die Stadt Offenburg keinen Gewinn. Sie verfolgt lediglich gemeinnützige Zwecke, durch die die Kinder- und Jugendhilfe gefördert werden soll. 4. Die Haushaltsrechnung der jeweiligen Einrichtung wird durch Zuschüsse der Stadt, soweit dies notwendig ist, ausgeglichen. 5. Die Stadt Offenburg erhält keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Rechtsträger auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der jeweiligen Einrichtung. Bei Aufhebung der jeweiligen Einrichtung bestimmt der Gemeinderat über das verbleibende Vermögen. § 2 Benutzungsverhältnis 1. In den Kindertageseinrichtungen für Schulkinder und den Einrichtungen der Schulkinderbetreuung werden die in § 2 Ziff. 2 dieser Satzung genannten Betreuungsformen angeboten. Die Angebote werden nach Bedarf und räumlichen Möglichkeiten eingerichtet. Ein Betreuungsangebot im Rahmen der Schulkinderbetreuung wird nur eingerichtet ab einer Mindestanmeldezahl von 6 Kindern. 2. Die Betreuung erfolgt in folgenden Modulen: a) Schulkinderbetreuung in Halbtagsschulen - Frühbetreuung vor dem Unterricht ab 7 Uhr (1 Stunde vor dem Unterricht) - Frühbetreuung vor dem Unterricht ab 7:30 Uhr - Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 13 Uhr - Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 14 Uhr - Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 15 Uhr - Horte: Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 17 Uhr - Ferienbetreuung an 30 Tagen b) Schulkinderbetreuung in Ganztagsschulen: - Ergänzende Betreuung 1 (EB1) – Eine Stunde zusätzlich am Tag vor oder nach der Ganztagsschulzeit. Jede Schule kann dies mit ihrem Kooperationspartner und den Eltern individuell festlegen. - Ergänzende Betreuung 2 (EB2) – Freitagnachmittag drei Stunden nach der Ganztagsschulzeit sowie 30 Tage á 9 Stunden in den Ferien (die Festlegung im Ferienkalender wird mit dem Elternbeirat abgestimmt). - Ergänzende Betreuung Konrad-Adenauer-Schule (EB Kasch) – Eine Stunde vor und eine Stunde nach der Ganztagsschulzeit, 3,5 Stunden am Freitagnachmittag und 30 Tage (à 9 Stunden) in den Ferien.

In den Ganztagesgrundschulen in Wahlform kann von den Eltern, die sich nicht für den Ganztag entschieden haben, die Frühbetreuung vor dem Unterricht, die Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 13 Uhr und die Ferienbetreuung an 30 Tagen gebucht werden. Ferner stehen eine begrenzte Zahl von Hortplätzen im Stadtteil- und-Familienzentrum Oststadt und dem Bunten Haus zur Verfügung. Die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses wird ergänzend in der „Benutzungsordnung für die Schulkinderbetreuung in Grundschulen und die Ergänzende Betreuung in Ganztagsgrundschulen“ (Anlage 1 dieser Satzung) geregelt. § 3 Benutzungsgebühren 1. Die Stadt Offenburg erhebt für die Benutzung der Schulkinderbetreuung und der Ergänzenden Betreuung laufende Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung. 2. Die Gebühren sind für alle aufgenommenen Kinder zu entrichten. § 4 Gebührenschuldner 1. Gebührenschuldner sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes, das die Ergänzende Betreuung besucht, sowie diejenige Person, die das Kind zum Besuch angemeldet hat. 2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 5 Gebührenhöhe 1. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der „Gebührenordnung für die Schulkinderbetreuung und die Ergänzende Betreuung in den Ganztagesgrundschulen“ (Anlage 2 dieser Satzung). 2. Unberührt bleiben eventuelle Ermäßigungen im Rahmen der einkommensabhängigen Familienförderung, die vom Gemeinderat in einem separaten Beschluss festgelegt werden. 3. Die Ermäßigung erfolgt in jedem Falle nachrangig nach allen gesetzlichen und sonstigen öffentlichen Leistungen. § 6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr 1. Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn eines jeden anrechenbaren Kalendermonats. 2. Die Gebühr ist jeweils bis zum 5. des laufenden Kalendermonats fällig. 3. Näheres ist in der „Gebührenordnung für die Schulkinderbetreuung und die Ergänzende Betreuung in den Ganztagesgrundschulen“ (Anlage 2 der Satzung) geregelt. § 7 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 1. September 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22. Juli 2013 außer Kraft. Offenburg, 18.7.2019 Marco Steffens Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 GemO: Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.


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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Anlage 1 zur Satzung Benutzungsordnung für die Schulkinderbetreuung in Grundschulen und die Ergänzende Betreuung in den Ganztagesgrundschulen vom 15.07.2019

- dem direkten Weg von und zur Einrichtung - dem Aufenthalt in der Einrichtung - allen Veranstaltungen, die die Einrichtung durchführt z. B. Ausflüge, Spaziergänge, Feste.

1. Allgemeine Bestimmungen

6.2 Unfälle, die auf dem Weg von und zur Einrichtung eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben oder sonstige Kosten verursachen, sind der Einrichtung umgehend zu melden.

Die Aufgaben in der Schulkinderbetreuung in Grundschulen und der Ergänzenden Betreuung in den Ganztagesgrundschulen umfassen die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Dabei sollen sich die Angebote pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren.

6.3 Für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobe und/oder anderer persönlicher Gegenstände des Kindes (z. B. Spielsachen) wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, in die Einrichtung mitgebrachte Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen.

2. Anmelde- und Aufnahmeformulare

6.4 Für im Bereich der Einrichtung abgestellte Fahrzeuge (Fahrräder, Roller, etc.) kann keine Haftung übernommen werden.

Bevor das Kind in der Einrichtung aufgenommen werden kann, sind folgende Formalitäten zu erledigen: - Hortbetreuung: ausgefüllte und unterschriebene Bedarfsanmeldung und entsprechender Aufnahmevertrag - Sonstige Schulkinderbetreuung: Ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung für die Teilnahme an der Schulkinderbetreuung - Für alle Betreuungsformen: unterschriebene Einverständniserklärungen zum Heimweg bzw. zu Ausflügen 3. Besuch der Einrichtung 3.1 Fehlt ein Kind länger als ein Tag während der Ferienbetreuung, ist die Einrichtung zu benachrichtigen. 3.2 Das Kind darf wegen der Aufsichtspflicht nicht vor der Öffnungszeit in der Einrichtung eintreffen. 3.3 Die Kinder sind, entsprechend der Betreuungsform, zu den jeweiligen Schließzeiten abzuholen. 4. Öffnungszeiten und Ferien 4.1 Die Schulkinderbetreuung und die „Ergänzende Betreuung“ bieten unterschiedliche Öffnungszeiten an. Beim Aufnahmegespräch werden die Eltern über das Leistungsangebot informiert. 4.2 Die Schulkinderbetreuung und die „Ergänzende Betreuung“ sind geschlossen: - An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen - In den nicht betreuten Ferienzeiten der Schule. - Bei Fortbildungsveranstaltungen, an denen alle Mitarbeiter/-innen zur Teilnahme verpflichtet sind, sofern keine Vertretung geregelt werden kann - Bei ansteckenden Krankheiten auf Empfehlung des Gesundheitsamts Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig über diese Termine informiert. 5. Aufsicht 5.1 Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme des Kindes auf dem Grundstück der Einrichtung und endet mit dem Eintreffen der/ des Erziehungsberechtigten oder deren beauftragten Person. 5.2 Kinder, die sich vor oder nach den Betreuungszeiten auf dem Einrichtungsgrundstück befinden, unterstehen nicht der Aufsichtspflicht des Einrichtungspersonals. 5.3 Auf dem Weg von und zur Einrichtung sind allein die Erziehungsberechtigten aufsichtspflichtig. 5.4 Darf das Kind alleine nach Hause gehen, so ist hierfür eine schriftliche Erklärung abzugeben. Die Aufsichtspflicht endet in diesem Fall, sobald das Kind das Grundstück verlässt. 6. Versicherungen 6.1 Die Kinder sind nach den gesetzlichen vorgeschriebenen Bestimmungen unfallversichert bei:

7. Bedingungen in Krankheitsfällen nach § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz 7.1 Wegen der Ansteckungsgefahr dürfen Kinder mit übertragbaren Erkältungskrankheiten, Husten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Erbrechen, Durchfall, Fieber u. ä. die Einrichtung nicht besuchen. 7.2 Das Gleiche gilt, wenn ein Kind oder ein Familienmitglied an einer im Bundesseuchengesetz genannten übertragbaren Krankheit z. B. Diphterie, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Scharlach, Hirnhautentzündung, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankungen, Gelbsucht u. ä. erkrankt oder dessen verdächtig ist; entsprechendes gilt im Falle von Kopflausbefall. 7.3 Bei einer ansteckenden Krankheit muss die Einrichtungsleitung unverzüglich informiert werden. Die Notwendigkeit eines schriftlichen ärztlichen Attests besteht bei: Diphtherie, Poliomyelitis, Shigellose, Cholera, Typhus, EHEC-Darminfektion, Lungentuberkulose, Skabies, Borkenflechte und wiederholtem Kopflausbefall. Davon unberührt bleibt das Recht der Einrichtung gegenüber den Eltern, die wiederholt klinisch kranke Kinder in die Einrichtung schicken, auf ein ärztliches Attest zu bestehen. Im Einzelfall kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen. 7.4 Trifft das Gesundheitsamt zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten Anordnungen, ist diesen Folge zu leisten. 8. Mitwirkung der Eltern Zum Wohle des Kindes ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und der Einrichtung wichtig. Die Elternbeteiligung in der Schulkinderbetreuung (außer im Hort) und in der Ergänzenden Betreuung findet über den Elternbeirat der Schule statt. Im Hort wird ein gesonderter Elternbeirat gewählt. 9. Abmeldung/Beendigung des Nutzungsverhältnisses 9.1 Die Abmeldung des Kindes aus der Schulkinderbetreuung und der Ergänzenden Betreuung muss schriftlich erfolgen und ist nur mit Vierwochenfrist auf das Schuljahresende möglich. 9.2 Der Träger der Einrichtung behält sich vor, ein Kind vom Besuch der Einrichtung auszuschließen, wenn trotz ordnungsgemäßer Mahnung für einen Platz länger als zwei Monate nicht bezahlt worden ist oder eine Kostenübernahme durch die öffentliche Jugendhilfe nicht sichergestellt ist. Ein Ausschluss aus der Einrichtung kann auch dann erfolgen, wenn die Erziehungsberechtigten trotz Mahnung gegen die Regelungen der Satzung verstoßen. In diesen Fällen wird das Benutzungsverhältnis mit Vierwochenfrist schriftlich aufgehoben. 9.3 Das Recht von Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Träger auf Abmeldung bzw. Ausschluss aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung aller Interessen die Aufrechterhaltung des Nutzungsverhältnisses bis zum Ablauf der oben genannten Frist oder bis zur sonstigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.


27.7.2019 25 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen 9.4 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei dauerhaftem Wegzug des Kindes oder dann vor, wenn ein Kind durch sein Verhalten sich oder andere erheblich gefährdet. Der Ausschluss wird durch den Leiter des Fachbereichs Familie, Schulen und Soziales nach vorheriger Beratung mit dem Jugendamt/Kommunaler Sozialer Dienst ausgesprochen. 10. Verschiedenes 10.1 Jede Änderung der Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc. oder die Änderung der elterlichen Sorge, ist der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen.

Anlage 2 zur Satzung Gebührenordnung für die Schulkinderbetreuung in Grundschulen und die Ergänzende Betreuung in den Ganztagesgrundschulen Zu § 3 Benutzungsgebühren: 1. Für die Inanspruchnahme der Schulkinderbetreuung und der Ergänzenden Betreuung werden monatliche Benutzungsgebühren erhoben. Diese sind ab dem Tag des Eintritts in voller Monatshöhe zu entrichten. Dies gilt auch bei einem Eintritt während des laufenden Monats. 2. Die Gebühr stellt eine Beteiligung an den Personalkosten dar und wird nur für 11 Monate berechnet, im Monat August ist kein Beitrag zu bezahlen. Eine Rückzahlung bei Urlaub oder Krankheit ist nicht möglich.

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Vorhaben: Kauf eines LKW mit Ladekran und Dreiseitenkipper für die Technischen Betriebe Offenburg Vergabenummer: SOG_BS-2019-0118 Lieferfrist: spätestens 09/2020 Angebotseröffnung: 2.9.2019, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer Nr. 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de, im Submissionsanzeiger, www.submission.de/vergabemagazin, im Subreport, www. subreport.de, auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau, www.wro.de/ fuer-die-region/ausschreibungen.html, auf der Homepage der Stadt Offenburg, www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?&. Anforderung der Angebotsunterlagen: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart, Telefon 07 11/66 601-555, Fax 07 11/66 601-84, vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de, www.vergabe24.de Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter www.offenburg.de/html/ ausschreibungen308.html. Sie können dort kostenfrei über das Kiosk-System von Vergabe 24 heruntergeladen werden.

Zu § 5 Gebührenhöhe: 1. Für den Besuch der Schulkinderbetreuung und der Ergänzenden Betreuung werden ab 01.09.2019 folgende Gebühren erhoben: Angebot

Gebühr

Frühbetreuung ab 7:00 Uhr

22,50 €

Frühbetreuung ab 7:30 Uhr

15,00 €

Betreuung nach dem Unterricht bis 13:00 Uhr

15,00 €

Betreuung nach dem Unterricht bis 14:00 Uhr

30,00 €

Betreuung nach dem Unterricht bis 15.00 Uhr

45,00 €

Betreuung nach dem Unterricht bis 17 Uhr (Hort)

75,00 €

Betreuung an 30 Ferientagen

21,00 €

EB1

16,00 €

EB2

24,00 €

EB Konrad Adenauer Schule

34,00 €

Eventuelle Ermäßigungen aufgrund der einkommensabhängigen Familienförderung sind hiervon abzuziehen. 2. Die Gebühren für das Mittagessen berechnen sich nach dem jeweils aktuellen „Preisblatt für die Schulverpflegung in Offenburg“.

Preisblatt für die Schulkinderverpflegung in Offenburg ab dem 01.09.2019 Normalpreis Einzelessen

3,85 €/Essen

Familienpass Familienpass Stufen 3 und 4 Stufen 1 und 2 2,55 €/Essen

1 €/Essen

4-Tages-Abo Schule 43,00 €/Monat

30,00 €/Monat

13,00 €/Monat

5-Tages-Abo Schule 53,00 €/Monat

36,00 €/Monat

17,00 €/Monat

Essensangebote in Schulmensen, in denen die Firma Akzente Catering Offenburg GmbH (Schulcaterer) mit den Eltern abrechnet, sind von dieser Satzung an Schultagen nicht berührt. In der Ferienbetreuung fallen die Kosten für das Mittagessen (Einzelessen) zusätzlich an.

Offenes Verfahren nach§ 15 VGV/§3 VOB EU Vorhaben: Umbau und energetische Sanierung Eichendorff-Schule 1. Tischlerarbeiten, Vergabenummer: SOG_BS-2019-0116 2. Malerarbeiten, Vergabenummer: SOG_BS-2019-0117 Ausführungs-/Lieferfrist: spätestens 09/2020 1. Tischlerarbeiten: 7.10.2019 bis 6.3.2020 2. Malerarbeiten: 7.10.2019 bis 11.12.2019 Angebotseröffnung: 1. Tischlerarbeiten: 16.8.2019, 10 Uhr 2. Malerarbeiten: 16.8.2019, 10.30 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer Nr. 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de, im Submissionsanzeiger, www.submission.de/vergabemagazin, im Subreport, www. subreport.de, auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau, www.wro.de/ fuer-die-region/ausschreibungen.html, auf der Homepage der Stadt Offenburg, www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?&. Anforderung der Angebotsunterlagen: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart, Telefon 07 11/66 601-555, Fax 07 11/66 601-84, vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de, www.vergabe24.de Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: 1. Tischlerarbeiten: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Teneder-16bfa9ca4ae-7bc7563b80358118 2. Malerarbeiten: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Teneder-16bfa9e8b59-45d73c041929ddfb Sie können dort kostenfrei über das Kiosk-System von Vergabe 24 heruntergeladen werden. Angebote sind ausnahmslos in digitaler Form zulässig. Sie können über das Vergabeportal Vergabe24, www.vergabe24.de, eingereicht werden. Angebote in Papierform müssen ausgeschlossen werden.


26 27.7.2019 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Anlage 1 zur Satzung der Stadt Offenburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die städtischen Kindertageseinrichtungen) 1. Allgemeine Bestimmungen Die Aufgaben in städtischen Kindertageseinrichtungen umfassen die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Dabei sollen sich die Angebote, pädagogisch und organisatorisch, an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. 2. Aufnahmebedingungen 2.1 In die Kindertageseinrichtungen werden Kinder entsprechend dem geltenden bundesweiten Rechtsanspruch (ab dem 1.8.2013), bzw. davor getroffenen kommunaler Anspruchsregelungen aufgenommen. Kinder, die vom Schulbesuch zurück gestellt worden sind, sollen nach Möglichkeit eine Grundschulförderklasse besuchen. 2.2 Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können die Kindertageseinrichtungen besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen in der Einrichtung Rechnung getragen werden kann. 2.3 Der Träger legt nach Anhörung des Elternbeirates die Grundsätze über die Aufnahme der Kinder in Kindertageseinrichtungen fest. Nach diesen Grundsätzen regelt die jeweilige Leitung die Aufnahme. 2.4 Die Sorgeberechtigten nehmen online eine Vormerkung der gewünschten Aufnahme vor. Sie sind verpflichtet, alle Angaben vollständig und richtig einzutragen. 2.5 Zum Aufnahmegespräch soll das Kind mitgebracht werden. 3. Aufnahmeformulare Bevor das Kind in der Einrichtung aufgenommen werden kann, sind folgende Formalitäten zu erledigen: • Ausgefüllter Aufnahmevertrag • Entsprechend § 4 des Kindergartenbetreuungsgesetzes ist jedes Kind vor der Aufnahme in eine Einrichtung ärztlich zu untersuchen. Impfungen bzw. die Impfberatung sind nachzuweisen. • Unterschriebener Verpflichtungsschein • Unterschriebene Erklärungen des/der Erziehungsberechtigten • Unterschriebene Einverständniserklärung • Ggfs. Erklärung zur Medikamentengabe 4. Besuch der Einrichtung 4.1 Im Interesse des Kindes sollte der Besuch der Einrichtung regelmäßig sein (Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages). 4.2 Fehlt ein Kind länger als drei Tage, ist die Einrichtung zu benachrichtigen. 4.3 Das Kind darf wegen der Aufsichtspflicht nicht vor der Öffnungszeit in der Einrichtung eintreffen. 4.4 Die Kinder sind, entsprechend der gebuchten Betreuungsform, zu den jeweiligen Schließzeiten abzuholen. 5. Öffnungszeiten und Ferien 5.1 Die Kindertageseinrichtungen bieten unterschiedliche Öffnungszeiten an. Beim Aufnahmegespräch werden die Eltern über das Leistungsangebot informiert. 5.2 Die Kindertageseinrichtungen sind geschlossen: • An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie Heilig Abend und Silvester • In den mit dem Elternbeirat und dem Träger vereinbarten Ferienzeiten

• Bei Fortbildungsveranstaltungen, an denen alle Mitarbeiter/-innen zur Teilnahme verpflichtet sind, sofern keine Vertretung geregelt werden kann • Bei ansteckenden Krankheiten auf Empfehlung des Gesundheitsamts. Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig über diese Termine informiert. 5.3 Sollte die Einrichtung oder eine Gruppe aus besonderen Anlässen (z.B. zur Vermeidung ansteckender Krankheit, Streik) geschlossen bleiben, werden die Erziehungsberechtigten hiervon unverzüglich unterrichtet. 6. Aufsicht 6.1 Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme des Kindes auf dem Grundstück der Einrichtung und endet mit dem Eintreffen der/ des Erziehungsberechtigten oder deren beauftragten Person. Wer beauftragte Person ist, muss durch den/die Erziehungsberechtigte/n ausdrücklich erklärt werden. 6.2 Kinder, die sich vor oder nach den Betreuungszeiten auf dem Einrichtungsgrundstück befinden, unterstehen nicht der Aufsichtspflicht des Einrichtungspersonals. 6.3 Auf dem Weg von und zur Einrichtung sind allein die Erziehungsberechtigten aufsichtspflichtig. 6.4 Darf das Kind alleine nach Hause gehen, so ist hierfür eine schriftliche Erklärung abzugeben. Die Aufsichtspflicht endet in diesem Fall, sobald das Kind das Grundstück verlässt. 7. Versicherungen 7.1 Die Kinder sind nach den gesetzlichen vorgeschriebenen Bestimmungen unfallversichert bei: • dem direkten Weg von und zur Einrichtung • dem Aufenthalt in der Einrichtung • allen Veranstaltungen, die die Einrichtung durchführt, z. B. Ausflüge, Spaziergänge, Feste. 7.2 Unfälle, die auf dem Weg von und zur Einrichtung eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben oder sonstige Kosten verursachen, sind der Einrichtung umgehend zu melden. 7.3 Für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlichen Gegenständen des Kindes (z. B. Spielsachen) wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, in die Einrichtung mitgebrachte Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen. 7.4 Für im Bereich der Einrichtung abgestellte Fahrzeuge (Fahrräder, Roller, etc.) kann keine Haftung übernommen werden. 7.5 Mit dem Aufenthalt in der Einrichtung tritt eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung in Kraft. 8. Bedingungen in Krankheitsfällen nach Infektionsschutzgesetz § 34, Abs. 5 8.1 Wegen der Ansteckungsgefahr dürfen Kinder mit übertragbaren Erkältungskrankheiten, Husten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Fieber die Einrichtung nicht besuchen. Das gleiche gilt, wenn sie vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis (Durchfallerkrankung) erkrankt sind oder ein entsprechender Verdacht besteht 8.2 Das Gleiche gilt, wenn ein Kind oder ein Familienmitglied an einer im Bundesseuchengesetz genannten übertragbaren Krankheit, z. B. Diphterie, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Scharlach, Hirnhautentzündung, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankungen, Gelbsucht u. ä., erkrankt oder dessen verdächtig ist; entsprechendes gilt im Falle von Kopflausbefall. 8.3 Bei einer ansteckenden Krankheit muss die Einrichtungsleitung unverzüglich informiert werden. Die Notwendigkeit eines schriftlichen ärztlichen Attestes besteht bei: Diphtherie, Poloiomyelitis, Shigellose, Cholera,


27.7.2019 27 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Typhus, EHEC-Darminfektion, Lungentuberkulose, Skabies, Borkenflechte und wiederholtem Kopflausbefall. Davon unberührt bleibt das Recht der Einrichtung gegenüber den Eltern, die wiederholt klinisch kranke Kinder in die Einrichtung schicken, auf ein ärztliches Attest zu bestehen. Im Einzelfall kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen. 8.4 Trifft das Gesundheitsamt zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten An-ordnungen, sind diesen Folgen zu leisten. 9. Mitwirkung der Eltern In allen städtischen Kindertageseinrichtungen werden Elternbeiräte nach Maßgabe des Kindertagesbetreuungsgesetzes gebildet. Eltern sind zum Wohle des Kindes zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Einrichtung verpflichtet. Im Einzelnen gelten die Richtlinien des Arbeits- und Sozialministeriums Baden Württemberg über die Bildung und Saufgaben der Elternbeiräte nach §5 des Kitabetreuungsgesetzes in der jeweils gültigen Form.

Für Kinder ab 3 Jahre: Angebotsform

Beschreibung Maximal 32,5 Stunden wöchentlich mit einer Pause von mindestens 1 Stunde am Tag

88 Euro

Betreuung in verlängerter Öffnungszeit (VÖ)

Durchgehende Betreuung von bis zu 7 Stunden täglich

117 Euro

Ganztagsbetreuung bis 45 Stunden (GT 45)

Durchgehende Betreuung von bis zu 9 Stunden täglich

142 Euro

Ganztagsbetreuung bis 50 Stunden (GT 50)

Durchgehende Betreuung von bis zu 10 Stunden täglich

166 Euro

Auf die Regelung des Offenburger Familienpasses wird verwiesen. 2. Die Gebühr für das Mittagessen beträgt ab dem 01.09.2018: Normalpreis

Familienpass Stufen 3 und 4

Familienpass Stufen 1 und 2, Empfänger Bildung und Teilhabe

3-Tages-Abo (ca. 39,00 €/Monat 130 Tage/Jahr)

26,00 €/Monat

12,00 €/Monat

5-Tages-Abo (ca. 63,00 €/Monat 215 Tage/Jahr)

43,00 €/Monat

20,00 €/Monat

10. Abmeldung/Beendigung des Nutzungsverhältnisses 10.1 Die Abmeldung des Kindes aus einer städtischen Kindertageseinrichtung muss schriftlich erfolgen und ist nur mit Vierwochenfrist auf das Monatsende möglich. Kinder die eingeschult werden, scheiden zum Ende des Monats August aus. Eine Abmeldung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. 10.2 Der Träger der Einrichtung behält sich vor, ein Kind vom Besuch der Kindertageseinrichtung auszuschließen, wenn trotz ordnungsgemäßer Mahnung für einen Platz länger als zwei Monate nicht bezahlt worden ist oder eine Kostenübernahme durch die öffentliche Jugendhilfe nicht sichergestellt ist. Ein Ausschluss aus der Kindertageseinrichtung kann auch dann erfolgen, wenn die Erziehungsberechtigten trotz Mahnung gegen die Regelungen der Satzung verstoßen. In diesen Fällen wird das Benutzungsverhältnis mit Vierwochenfrist schriftlich aufgehoben. Ebenso ist ein Ausschluss durch den Träger möglich, wenn ein Kind länger als 4 Wochen (ohne Angabe von Gründen) unentschuldigt fehlt.

Gebühr

Regelbetreuung (RG)

Essensgebühren werden im Gegensatz zu den Kitagebühren in 11 Monaten erhoben, im August werden keine Essensgebühren eingezogen. 12.

Datenschutz-Grundverordnung

Hinweise zur Datenverarbeitung Alle Daten, die im Aufnahmeheft eingetragen werden, werden zum Zweck der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes genutzt, solange dieses in der Kita aufgenommen ist. Die Daten werden zur Erstellung und Versendung des Gebührenbescheides genutzt.

Bei Wegzug eines Kindes aus dem Stadtgebiet Offenburg kann der Träger den Betreuungsvertrag kündigen. Aus pädagogischen Gründen kann der Verbleib in der Einrichtung bis maximal Ende des jeweiligen Kitajahres ermöglicht werden.

Außerdem werden Statistiken jährlich erstellt: - wegen Notwendigkeit zur städtischen Bedarfsplanung und - entsprechend der Meldepflicht an das Landesjugendamt (KVJS) nach SGB VIII §47

10.3 Das Recht von Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Träger auf Abmeldung bzw. Ausschluss aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung aller Interessen das Nutzungsverhältnis bis zum Ablauf der oben genannten Frist oder bis zur sonstigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Kind durch sein Verhalten sich oder andere erheblich gefährdet. Der Ausschluss wird durch den Leiter des Fachbereichs Familie, Schule und Soziales nach vorheriger Beratung mit dem Jugendamt/Kommunaler Sozialer Dienst ausgesprochen.

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie zur Erfüllung dieser Aufgaben nicht mehr benötigt werden. Das tritt spätestens 2 Jahre nach Beendigung des Vertrages ein. Unterlagen, die länger aufgehoben werden müssen, wie z.B. Unfallberichte, werden den Eltern bei Beendigung des Vertrages zur Aufbewahrung ausgehändigt.

11. Höhe der Gebühren

13. Eingewöhnung

Für Kinder unter 3 Jahre: Angebotsform

Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass die Daten entsprechend genutzt werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten werden dann gelöscht. Wenn kindbezogene Daten während der Betreuungszeit gelöscht werden sollen, bitten wir die Eltern, wegen des weiteren Vorgehens mit der Leitung der Einrichtung oder dem Träger Kontakt aufzunehmen.

Beschreibung

Gebühr

Halbtagsbetreuung (HT)

Durchgehende Betreuung von bis zu 4 Stunden täglich oder 20 Stunden wöchentlich

136 Euro

Betreuung in verlängerter Öffnungszeit (VÖ)

Durchgehende Betreuung von bis zu 7 Stunden täglich

198 Euro

Ganztagsbetreuung bis 45 Stunden (GT 45)

Durchgehende Betreuung von bis zu 9 Stunden täglich

240 Euro

Ganztagsbetreuung bis 50 Stunden (GT 50)

Durchgehende Betreuung von bis zu 10 Stunden täglich

283 Euro

Das Eingewöhnungskonzept der Stadt Offenburg ist Grundlage zur Aufnahme eines Kindes. 14. Verschiedenes 14.1 Jede Änderung der Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc. oder die Änderung der elterlichen Sorge ist der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen. 14.2 Nähere Einzelheiten über die Konzeption der Einrichtung werden beim Aufnahmegespräch mitgeteilt.


28 27.7.2019 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Satzung der Stadt Offenburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die städtischen Kindertageseinrichtungen Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden–Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.7.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.6.2018 (GBl. S.221) in Verbindung mit §§ 2 und 19 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 17.3.2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.11.2017 (GBl. S. 592,593) sowie in Verbindung mit § 6 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG) in der Fassung vom 19. März 2009 zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2018 (GBl. S. 1549) hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg am 15.97.2019 folgende Satzung beschlossen: § 1 Zweckbestimmung, Gemeinnützigkeit 1. Die Stadt Offenburg betreibt und unterhält Kindertageseinrichtungen als öffentliche Einrichtungen, die in erster Linie den in Offenburg wohnenden Kindern zur Verfügung stehen. 2. Zweck dieser Einrichtungen ist die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder im Vorschulbereich.

§ 4 Gebührenschuldner 1. Gebührenschuldner sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes, das die Kindertageseinrichtung besucht, sowie diejenige Person, die das Kind zum Besuch angemeldet hat. 2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 5 Gebührenhöhe 1. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Betreuungsform. 2. Höhe der Gebühren ist in der „Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“ aufgeführt. § 6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr 1. Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn eines jeden Kalendermonates. 2. Die Gebühr ist jeweils bis zum 5. des laufenden Kalendermonates fällig. 3. Die Gebühren entstehen und werden fällig unabhängig davon, ob das Kind die Einrichtung besucht oder nicht.

3. Durch den Betrieb erstrebt die Stadt Offenburg keinen Gewinn. Sie verfolgt lediglich gemeinnützige Zwecke, durch deren Erfüllung ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe selbstlos gefördert werden soll.

4. Da die Gebühren eine Beteiligung der Eltern an den gesamten Betriebskosten darstellt, ist die Gebühr auch für die Ferienzeit und bei behördlicher Schließung von weniger als 1 Monat zu zahlen.

4. Die Haushaltsrechnung der jeweiligen Einrichtung wird durch Zuschüsse der Stadt, soweit dies notwendig ist, ausgeglichen.

§ 7 Inkrafttreten

5. Die Stadt Offenburg erhält keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Rechtsträger auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der jeweiligen Einrichtung. Bei Aufhebung der jeweiligen Einrichtung bestimmt der Gemeinderat über das verbleibende Vermögen.

Die Satzung tritt am 1.9.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 27.11.2017 außer Kraft.

§ 2 Benutzungsverhältnis

Marco Steffens Oberbürgermeister

1. Die Stadt Offenburg unterhält Kindertageseinrichtungen für ihre Einwohner als öffentliche Einrichtungen im Sinne des § 10 Absatz 2 der Gemeindeordnung. 2. In den Kindertageseinrichtungen werden die in Nr.11 der „Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“ (Anlage 1)genannten Betreuungsformen angeboten. Die Angebote werden nach Bedarf und räumlichen Möglichkeiten eingerichtet. 3. Die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses wird in der „Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“ geregelt. § 3 Benutzungsgebühren 1. Die Stadt Offenburg erhebt für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen laufende Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung. Die Gebühren sind für alle aufgenommen Kinder zu entrichten. 2. Die Gebühren sind in voller Höhe zu entrichten, wenn das Kind vor dem 15. des jeweiligen Monats eintritt. Beim Eintritt ab dem 15. des jeweiligen Monats sind 50% der Gebühr zu entrichten. Die Festsetzung der Gebühr erfolgt durch Bescheid. 3. Die Gebühr stellt eine Beteiligung an den Personalkosten dar und wird auf 12 Monate berechnet. Eine Rückzahlung bei Urlaub oder Krankheit ist nicht möglich. 4. Für Schulanfänger, die zum 31. März des laufenden Kindergartenjahres nicht abgemeldet wurden, muss die Gebühr auch für den Ferienmonat August entrichtet werden.

Offenburg, 27.7.2019

Hinweis nach § 4 GemO: Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.


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Offenburg, Seitenpfaden – Sorglos leben im besten Alter! Mehrgenerationen-Haus mit 2-Zi.-ETWs, Erstbezug, hochwertige Ausstattung, viele Extras, TG, große überdachte Loggien, Dachterrassen im Attikageschoss, gemeinsamer Innenhof mit Garten, Pavillon fortschrittliches Energiekonzept mit KfW 55-Förderfähigkeit, Kraft-Wärme-Kopplung, Erdgas, Bj. 2018, Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarf 55,0 kWh/(m²a), Energieeffizienzklasse B. ab Euro 242.878,–

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Offenburg, Griesheim – Wohnqualität für die große Familie! Gepflegtes EFH, ca. 182 m² Wohnfl., Grdst. 769 m², große Garage, großzügige Süd-West-Terrasse mit Markise, schön angelegter Garten mit Gartenhaus, insges. 7 Zi., 2 Küchen mit EBK, 2 Tageslichtbäder, Bj. 1976, Öl-ZH, Schwedenofen im OG, Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarf 229,1 kWh/ (m²a), Bezug nach Absprache. Euro 479.000,–

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Offenburg, Zell-Weierbach – Mehrfamilienhaus mit Potential! MFH mit zwei Gewerbeeinheiten, vier WE, Mietertrag 27.240 EUR p.a., 227 m² Wohnfl., 291 m² Gewerbefl., Garagen, Stellplätze, Grdst. 688 m², Balkon / Terrasse, Bj. 1937, regelmäßige Renovierungs-/Sanierungsarbeiten durchgeführt, Gas-ZH 2011, Energieverbrauchsausweis, Endenergieverbrauch 141 kWh/(m²a) Wohnen107 kWh/(m²a) Gewerbe, Energieeffizienzklasse E. Euro 479.000,– Wohnhaus

Offenburg, Windschläg – Wohnen und Arbeiten unter einem Dach! ZFH mit Souterrainwohnung, gewerbliche Nutzung im EG - Änderung in Wohnraum möglich, Hauptwohnung im OG, Fläche insgesamt 270 m², großzügiges Grundstück 1.019 m² mit gepflegtem Nutz- und Freizeitgarten, Bj. 1980, Umund Erweiterungsbau 1998-2001, ÖlZH, Kaminofen, Energieverbrauchsausweis Endenergieverbrauch 103,6 kWh/ (m²a) Energieeffizienzklasse D. Euro 575.000,–

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Ohlsbach – Villa in Toplage! Gepflegtes, hochwertiges Anwesen in bester Lage, ca. 315 m² Wohnfl., 1.150 m² Grdst., Pool, Sauna, EBK, diverse Balkone und Freisitze, umfangreiche Renovierung 2011, 2 Garagen, Bj. 1972, Öl-ZH, Energieverbrauchsausweis, Endenergieverbrauch 117,7 kWh/ (m²a), Energieeffizienzklasse D, Bezug nach Absprache. Euro 1.250.000,–

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