Offenblatt 40 2014

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Nr. 40, 22. November 2014

Ihre Bürgerzeitung

Lichter, Lachs und Lieder

www.offenburg.de SCHWIMMBAD

Auf dem Marktplatz öffnet am Dienstag um 17 Uhr der Weihnachtsmarkt

Der Gemeinderat hat grünes Licht für den finalen Entwurfsplan des neuen Freizeitbads gegeben. In drei Jahren soll das Bad öffnen. ❚ Seite 5 EINKAUFSGALERIE

Der Offenburger Gemeinderat hat bei zwölf Gegenstimmen der zweiten Offenlage „Nördliche Innenstadt“ zugestimmt. ❚ Seite 4 GÜTERBAHNHOF

Der Vinzentiusgarten präsentiert sich unter neuem Motto, aber genauso stimmungsvoll wie zuvor.

Der Offenburger Weihnachtsmarkt stimmt vom 25. November bis 23. Dezember auf das Fest ein. Mit Bewährtem, aber auch einigen Neuerungen. Nicht nur beim Blick in den Kalender fällt auf, dass Heiligabend naht – auch vor dem Rathaus ist ein deutliches Zeichen gesetzt: Der 15 Meter hohe Tannenbaum. Seit Anfang November steht er bereits, denn schließlich müssen bis zur Weihnachtsmarkt-Eröffnung noch 5500 Meter Lichterkette angebracht werden. Auch die Steinstraße, der Lindenplatz und die Nebengassen werden mit Herrenhuter Sternen weihnachtlich geschmückt. Im Vinzentiusgarten laufen die Vorbereitungen ebenfalls bereits auf Hochtouren. Unter dem Motto „Weihnachtsbäckerei“ lädt der traumhaft illuminierte Park mit Wasserspielen, Märchen für Kin-

der – erzählt vom sprechenden Elch Rudolf – und der Radio Ohr Winterlaube zum Verweilen ein. Auf dem Marktplatz gibt es dieses Jahr Neues zu entdecken: Die Bühne wurde verkleinert, um weiteren Platz zu schaffen. Nun präsentieren sich 40 Stände. Auch Kunsthandwerker werden doppelt so stark wie 2013 vertreten sein, an der Zahl 16 Anbieter. Ne-

Viel Neues ben Flammenkuchen, Glühwein und anderen Leckereien gibt es erstmals Flammlachs. Stadtmarketing-Chef Stefan Schürlein: „Der über offenem Feuer gegrillte Lachs kam am Weinfest so gut an, dass er nun auch auf dem Weihnachtsmarkt angeboten wird.“ Kinder und Jugendliche können sich wieder auf die beliebte Eisbahn freuen. Dort finden in dieser

Foto: Heck

Saison zwei Eisdiscos statt. Für Unterhaltung sorgt außerdem ein abwechslungsreiches Programm auf der Marktplatzbühne. Nach Schließung des Weihnachtsmarkts bleiben die Eisbahn von 11 bis 21 Uhr und der Vinzentiusgarten von 16 bis 21 Uhr noch bis einschließlich 28. Dezember geöffnet. Erstmals wird das Kloster Unserer Lieben Frau in der Lange Straße mit einbezogen. Jeden Donnerstag zwischen 16 und 18 Uhr finden beispielsweise Schulverkäufe statt, des Weiteren sind die Krippenfreunde Offenburg dort vertreten. Das Highlight für Schürlein ist aber der Vinzentiusgarten: „Die Ruhe, Detailgenauigkeit und Stimmung sind einzigartig. Und wenn die Kinder mit großen Augen aus der zauberhafen Welt herauskommen, ist das etwas ganz Besonderes!“

Der Kehler Projektentwickler Jürgen Grossmann entwickelt rund 62 000 Quadratmeter auf dem Areal zwischen Oken- und Hauptstraße am Offenburger Güterbahnhof. ❚ Seite 11


2 22.11.2014 HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeisterin Edith Schreiner folgenden Jubilaren: Erna Langeneckert (22. November) aus Bohlsbach, Frank Allmendinger (26. November) und Theresia Klug (27. November) feiern mit 90 Jahren einen runden Geburtstag. Auf 91 Lebensjahre kann Heidi Siede (25. November) zurückblicken. Gerda Abele (27. November) begeht das 92. Wiegenfest. Vor 93 Jahren erblickten Gerda Hülpüsch (23. November) und Rosa Schmidts (27. November) das Licht der Welt. Stolze 97 Jahre alt wird Elisabeth Groß (25. November) aus Zell-Weierbach. Alles Gute zum Geburtstag!

Der Hobbit Dienstag, 25. November, 19 Uhr, präsentiert die Stadtbibliothek Offenburg im Rahmen der zweiten Kinder- und Jugendliteraturtage ein Lese- und Schauspielspektakel zu „Der Hobbit“ von J.R.R. Tolkien. Es geht dabei um die Vorgeschichte zum Jahrhundertbuch „Der Herr der Ringe“. Schauspieler und Stimmlehrer Rainer Rudloff spannt den Bogen über die ganze Geschichte – von einem unerwarteten Fest über einen Trollkampf bis zur Schlacht der fünf Heere. Rudloff spricht und spielt alle Figuren selbst. Die Lesung ist für Kinder und Jugendliche ab neun Jahren, Eintritt: 5 Euro. SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 22.11. 23.11. 24.11. 25.11. 26.11. 27.11. 28.11. 29.11. 30.11.

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Kreativpotenziale Stadt ermittelt über einen Fragebogen den Bedarf Der Offenburger Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom Juli 2014 dem Fachbereich Kultur den Auftrag erteilt zu prüfen, ob in der alten Spinnerei ein kreativwirtschaftliches Zentrum gegründet werden könnte. Mittlerweile steht ein Fragebogen online, um in einem ersten Schritt den Bedarf der Kreativwirtschaft in Offenburg zu ermitteln. Die OFFENBLATT-Redaktion sprach mit Kulturchefin Carmen Lötsch. Frau Lötsch, wozu dient der Fragebogen? Carmen Lötsch: Uns interessiert, wer in Offenburg Interesse an einem kreativwirtschaftlichen Zentrum hat, ganz konkret: Wo sind die Designer, Filmemacher, Theaterleute, Journalisten, Fotografen oder Autoren, die einen Raum-Bedarf haben? Und das Interesse ist da, es gibt bereits einige Rückmeldungen. Carmen Lötsch: „Wir müssen einen eigenen Weg finden.“ Foto: braxart

Sie haben ja auch eine Exkursion zu anderen Kreativzentren organisiert. Wo geht’s hin? Lötsch: Wir werden in Offenburg mit dem Technologiepark beginnen, danach nach Karlsruhe und Heidelberg fahren. In Karlsruhe besuchen wir das Kreativwirtschaftszentrum im alten Schlachthof, wo auch Existenzgründer unterkommen können. Dieses große Gelände, auf dem noch viel Platz und Raum für weitere Initiativen vorhanden ist, wurde ausgesucht, nachdem in Karlsruhe klar war: Wir brauchen ein kreativwirtschaftliches Zentrum. Umgekehrt war die Vorgehensweise in Heidelberg: Dort stand die alte Feuerwache zur Verfügung. Die Frage lautete: Was machen wir mit diesem Gebäude? In den von Anfang an bezugsfähigen Gebäuden läuft

nun ein auf zunächst fünf Jahre begrenzter Testlauf. Und wie ist im Vergleich die Lage in Offenburg? Lötsch: Wir müssen einen eigenen Weg finden. Denn das alte Spinnerei-Gebäude hat 4500 m2 Fläche zu bieten – nur sind wir hier eben nicht in Heidelberg oder in Karlsruhe, sondern in Offenburg. Die Analyse der FragebogenRückläufe wird zeigen, wie das Entwicklungspotenzial hier vor Ort aussieht. Denn wir müssen dabei aufpassen, dass wir bereits funktionierende Angebote nicht (zer)stören – denken Sie an den TPO oder auch ans Artforum. Wer wertet die Daten aus? Lötsch: Die Hochschule Offenburg analysiert das Material, wirft gewissermaßen einen Blick von außen drauf. Die Erstellung lag bei der Projektgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Vereins „Spinnerei – Kreativraum am Mühlbach“, der Wirtschaftsförderung und der Kultur. Wie erleben Sie den Diskussionsprozess? Lötsch: Als ein sehr spannendes Unterfangen. Wir arbeiten eng mit dem Verein zusammen. Er hat rund 45 Mitglieder und wächst stetig, so dass das Interesse für dieses Thema der „Kultur- und Kreativwirtschaft“ spürbar vorhanden ist. Der Austausch ist intensiv und bei manchen Fragen auch mal etwas aufwendiger. Aber so ist das nun einmal, wenn man gemeinsam etwas erarbeitet. Wie ist die Haltung der Offenburger Kulturchefin? Lötsch: Ich moderiere und strukturiere den Arbeitsprozess. Derzeit gibt es teilweise noch unterschiedliche Vorstellungen. Auch deshalb ist es so wichtig, dass wir eine Bestandsaufnahme bekommen die uns realistische Daten liefert. Interessierte können den Fragebogen online unter www.kulturwirtschaftog.de ausfüllen. Die gedruckte Version gibt es u.a. im Bürgerbüro.

SITZUNGSPLAN 24.11. Verkehrsausschuss 18 Uhr, Sitzungssaal, Technisches Rathaus, Wilhelmstraße 12 26.11. Integrationsbeirat 18 Uhr, Sitzungssaal, Technisches Rathaus, Wilhelmstraße 12 Die Unterlagen liegen einige Tage vorher im Bürgerbüro, Fischmarkt 2, sowie im Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, zur Mitnahme aus. Download unter www.offenburg.de/ ratsinformation. Tagesordnungen sind auf Seite 17.

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Amtsblatt der Stadt Offenburg

Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Wolfgang Reinbold Redaktion: Natalie Butz, Telefon 07 81/82 25 72 Wolfgang Reinbold, Telefon 07 81/82 22 00 Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33 Anja Walz, Telefon 07 81/82 26 66 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender und Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 23 33, Telefax 07 81/82 75 82 sandra.schoch@offenburg.de Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Druckzentrum Südwest GmbH Auf Herdenen 44 78052 VS-Villingen Vertrieb: PSV Presseservice- & Vertrieb-GmbH Im Oberwald 27a, 79359 Riegel a.K. Telefon 076 42/91 08 -0 Telefax 076 42/91 08 40 inforiegel@psv-gmbh.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 29 674

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Politisches Meinungsforum Wünsche zum Schwimmbad

Es ist an Wir sagen „Ja!“ der Zeit,

Am vergangenen Montag hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit die Entwurfsplanung für das neue Offenburger Familien- und Freizeitbad zustimmend zur Kenntnis ge-

Das Votum war eindeutig. Mit einer Mehrheit von 68 Prozent hat der Gemeinderat entschieden, den nächsten Schritt auf dem Weg zu dem neuen Stadtquartier in der nördlichen Hauptstraße zu gehen. In diesem Prozess, der schon viele Jahre dauert, haben die SPD-Stadträte erneut mit „Ja“ abgestimmt. Wir haben gründlich und verantwortungsvoll abgewogen. Wir sind sicher: Dieses neue Quartier bringt der Stadt viele positive Impulse. Es wird kein Shoppingcenter „à la Ritter Sport“, also quadratisch, praktisch, … Es wird keine neue und geschlossene Welt in der Innenstadt. Im Gegenteil: Es wird ein offenes Viertel. Die Stadthalle bleibt uns erhalten und wird neu belebt. Dieses neue Areal wird die Innenstadt insgesamt stärken. Offenburg wird moderner, attraktiver, lebendiger, interessanter, vielfältiger. Ebenso deutlich wie das

Regina Heilig: „Viele Anliegen wurden unter einen Hut gebracht.“

nommen. Ab dem Sommer 2017 werden die Offenburger Familien, Senioren, Kinder und Jugendlichen, Vereine und Schulen sowie hoffentlich auch viele Gäste von außerhalb alles in allem zehn Becken mit einer weit vergrößerten Gesamt-Wasserfläche und verschiedensten Sport- und Spielmöglichkeiten nutzen können. Auch die Saunalandschaft ist um Fläche und Angebote erweitert. Stattliche 36 Millionen lässt Offenburg sich dieses Angebot für seine Bürger kosten. Viele Anliegen und Wünsche wurden unter einen Hut gebracht – allerdings nicht alle! Denn das ist, wie schon der alte Wilhelm Busch unübertrefflich formulierte, ein Ding der Unmöglichkeit: „Wonach du sehnlich ausgeschaut, es wurde dir beschieden. Du triumphierst und jubelst laut: ‘Jetzt hab‘ ich endlich Frieden!’. Ach Freundchen, rede nicht so wild, bezähme deine Zunge. Ein jeder Wunsch, wenn er erfüllt, kriegt augenblicklich Junge!“ Regina Heilig

Jochen Ficht: „Es wird ein offenes Viertel.“

Abstimmungsergebnis im Gemeinderat (siehe oben) haben Bürger bei einer Umfrage von Baden Online votiert. Die Frage lautete: „Wollen Sie ein Einkaufszentrum in Offenburg?“ Dort stimmten von knapp 600 Teilnehmern 63 Prozent mit „Ja“. Die „Zurück auf Los“-Fantasie ist keine Lösung. Monopoly spielen überlassen wir anderen. Jochen Ficht

www.spd-offenburg.de

… die Haltung von Wildtieren in Zirkussen zu untersagen. Als Kind war ich oft im Zirkus. Die Elefanten, Tiger und andere Großkatzen faszinierten mich. Aber seit meiner Kindheit sind nun einige Jahre vergangen. Heute weiß ich: Diese Wildtiere können in Wanderzirkussen nicht artgerecht gehalten werden. Im Jahr 2011 wurden bei 895 amtstierärztlichen Kontrollen 409 Verstöße festgestellt. Selbst wenn man den guten Willen der Zirkusbetreiber anerkennt, wird sich doch jeder vorstellen können, wie Martin Ockenfuß: „Zirkuswelt – aber ohne Dressur von Wildtieren.“

schwierig es wäre, etwa Großkatzen auf beengtem Raum artgerecht zu halten. Außerdem werden Tiere zur Dressur auch heute oft noch mit Halsbändern, Elektroschocks und ähnlichem gequält. Bei Elefanten zeigt sich dies immer wieder, wenn sie sich gegen ihre Pfleger und Dresseure auflehnen, es kommen jedes Jahr Menschen durch Elefanten ums Leben. Siebzehn europäische Länder haben schon bestimmte oder auch alle Wildtierarten im Zirkus verboten. Seit 2003 gibt es einen Bundesratsbeschluss dazu, aber noch kein Gesetz. 300 Städte, unter anderem auch Baden-Baden, verbieten auf ihrem Gebiet Tierdarbietungen. Wir sind nicht gegen eine vielfach wunderbare Zirkuswelt an sich, aber bitte ohne die Dressur von Wildtieren. Offenburg sollte dem Beispiel vieler Städte folgen. Martin Ockenfuß

Angenehme Debatte

Verordnung zum Baumschutz

Es war eine Debatte der angenehmeren Art, welche am Montag im Gemeinderat zur Entwurfsplanung des Familien- und Freizeitbads geführt wurde.

In Offenburg gibt es seit 1986 eine Baumschutzverordnung. Wesentlicher Zweck dieser Verordnung ist die Bestandserhaltung der Bäume im besiedelten Gebiet, insbesondere die Sicherung eines ausgewogenen Naturhaushaltes. Gerade ältere und mächtige Bäume beeinflussen das Klima auf ursprüngliche und natürliche Weise und wirken mit ihren unverzichtbaren Leistungen (Feinstaubfilter oder CO2-Senker) ursächlich auf die Lebensqualität der Bewohner in Städten und Gemeinden ein. Nun kommt das Kuriose: Die Baumschutzsatzung gilt nur für die Offenburger Kernstadt! Alle elf Ortsteile sind von der Satzung ausgeschlossen! Warum – das erschließt sich uns bis zum

Rudi Zipf: „Es wurden gute Kompromiss­ lösungen gefunden.“

Dies war nicht zuletzt auf die überzeugende Präsentation durch die planenden Architekten, Freiraum- und Technikplaner zurückzuführen, die darlegen konnten, dass die vielseitigen Wünsche und Anregungen aus der Badkommission und von den Nutzern sich im Raumprogramm wiederfanden. Dass auch bei solchen Vorhaben nicht alle Wünsche erfüllbar sind, liegt auf der Hand. Es wurden aber gute Kompromisslösungen gefunden, welche sogar nicht selten zu Verbesserungen des Angebots führten. Die Weichen sind gestellt, so dass im Frühjahr mit dem Abriss des Stegermattbads die Realisierung sichtbar wird. Es ist im Rahmen der Umgestaltung der Stegermattstraße aber auch notwendig, sich nochmals eingehend mit der Parksituation auseinanderzusetzen. Hier sind Gespräche mit dem Ortenaukreis und der Firma Burda dringend erforderlich, um gemeinsam die derzeitige unzumutbare Parksituation im Umfeld zu bereinigen und nach besseren Lösungen zu suchen. Rudi Zipf

www.freiewaehleroffenburg.de

Thomas Bauknecht: „Missstand muss schnellst­ möglich beseitigt werden.“

heutigen Tag nicht. Seit Jahren versuchen wir, diese Ungleichbehandlung der Bürger/innen abzustellen – bis heute leider ohne Erfolg. Ein Beispiel: In der Weingartenstraße auf Offenburger Gemarkung soll ein Baum, der der Verordnung unterliegt, gefällt werden. Die Grundstückseigentümer müssen einen Fällantrag stellen. 200 Meter weiter, auch in der Weingartenstraße, aber auf der Gemarkung Zell-Weierbach, kann ein Baum einfach gefällt werden. Wir können es den Betroffenen nicht plausibel erklären. Dieser Missstand muss schnellstmöglich beseitigt werden. Thomas Bauknecht


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Aus dem Rat I Bei drei Gegenstimmen ist der Auslobungstext für den Freiraumplanerischen Wettbewerb „Ostflügel“ am 17. November vom Gemeinderat beschlossen worden. Ausgeschlossen wurde dabei ein OFB-Vertreter bei den Sachverständigen.

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Weitgehend Zustimmung gab es für den Abschluss des Erschließungsvertrags sowie des Städtebaulichen Vertrags „Westlich der Okenstraße“, Gemarkung Bohlsbach (fünf Gegenstimmen, Befangenheit von Stadtrat Fridolin Link).

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Weiter erfolgt eine Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens „Am Friedhof“, Bohlsbach, sowie eine erneute Offenlage (acht Gegenstimmen, eine Enthaltung).

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Der Energiebericht 2014, der den Verbrauch der kommunalen Gebäude in den Jahren 2008-2013 darstellt, wurde zur Kenntnis genommen. Ebenso die Ergebnisse zum Wärmeatlas und zur Potenzialanalyse Erneuerbare Energien.

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Die Stadt Offenburg beauftragt die WRO mit Wirkung zum 18.11.2014 mit der Erbringung von Dienstleistungen, die von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sind. Diesem Betrauungsakt stimmte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme zu.

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Grünes Licht gab es für die im Haupt- und Bauausschuss vorgestellten und dort ebenfalls einhellig befürworteten Umbaupläne des zentralen Bürgerbüros sowie Ausländerbüros – Kostenfaktor: 650 000 Euro.

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Zustimmend Kenntnis nahm das Gremium vom Schlussbericht der Baumaßnahmen an der Kita Bühl und der Sporthalle am Sägeteich.

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Einstimmig beschloss das Gremium weiter eine Nachtragsvereinbarung zum ErdgasKonzessionsvertrag mit Badenova.

Einkaufsquartier rückt näher Gremium fasst Beschluss für zweite Offenlage zum Bebauungsplan „Nördliche Innenstadt“ Am Montag hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit grünes Licht für den zweiten Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan „Nördliche Innenstadt“ gegeben. Damit erfolgte ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Realisierung des Einkaufsquartiers. Das Gremium lehnte den Vertagungsantrag von FDP-Chef Thomas Bauknecht zu Beginn der Sitzung ab. „Wir hoffen, dies ist die letzte Offenlage und wir können den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan im Frühjahr fassen“, erklärte Oberbürgermeisterin Edith Schreiner im Pressegespräch am Tag danach. Sonst werde es knapp, die avisierte Zeitschiene für die Realisierung der Einkaufsgalerie zu halten, die 2018 eröffnet werden soll. Rathausspitze und Vertreter des Investors OFB informierten den Gemeinderat noch einmal ausführlich zum Projekt, bevor das Gremium mit 26:12 Stimmen den zweiten Offenlagebeschluss fällte – mit deutlicherer Mehrheit als beim ersten Beschluss (22:16).

Kein Ufo „Wir bauen kein Shoppingcenter, keine geschlossene Innenwelt und auch keine mehrgeschossige Mall“, betont Investor OFB. „Wir wollen die Innenstadt weiterbauen“, warb OFB-Projektleiter Matthias Barschitz am Montag für das Konzept. Es werde kein Ufo in Offenburg landen, versprach er. Die Stadthalle, derzeit in desolatem Zustand, werde auch wieder ins Stadtgeschehen integriert. Die Planung füge sich in die Stadtstruktur ein, der Maßstab bleibe erhalten, Sinnvolles werde ergänzt: „Wir stärken die Innenstadt.“ OB Schreiner informierte, dass auch nach dieser zweiten Offenlage erneute Einwendungen möglich sind: „Es kann alles nochmals beleuchtet oder hinterfragt werden.“ Gleichzeitig stellte sie in Richtung der City Partner klar, was sie von deren „verbaler Aufrüstung“ halte. Der Gemeinderat habe parallel zu seiner Grundsatzentscheidung für ein Einkaufsquartier auch sechs

Millionen Euro für eine Aufwertung der bestehenden Innenstadt bereitgestellt. Nicht zuletzt belege eine Online-Umfrage bei Baden Online, dass unter 575 Teilnehmern 63 Prozent das Projekt befürworten (33 Prozent dagegen, vier Prozent unentschieden). Der erneute Offenlagebeschluss war notwendig geworden, nachdem es bei der ersten Offenlage 970 Einwendungen gegeben hatte, die von der Verwaltung geprüft und teilweise ins Verfahren eingearbeitet wurden, auch um sich gegen eine seitens der City Partner angekündigte Klage abzusichern, wie Baubürgermeister Oliver Martini erläuterte. Der Freiburger Fachjurist Volker Stehlin, der das Verfahren im Auftrag der Stadt begleitet, ging nochmals auf die Verfahrensstruktur ein. Im Dezember 2013 habe man das Dialogverfahren abgeschlossen – mit dem Zuschlag für den Investor OFB. Der darauf folgende Vertrag zwischen Stadt, Sparkasse und Investor sei beim Notar beurkundet worden, aber noch nicht wirksam. „Erst wenn der Bebauungsplan beschlossen ist, greift auch der Vertrag.“ Aus der Zuschlagsentscheidung ergebe sich für den Gemeinderat aber keine Verpflichtung, dem Bebauungsplan zuzustimmen: „Der städtebauliche Vertrag braucht den Bebauungsplan und nicht umgekehrt. Sie sind in Ihrer Entscheidung frei.“ Wird der Bebauungsplan im Frühjahr beschlossen, kann gebaut werden. Das geplante Einkaufsquartier soll im Spätjahr 2018 öffnen und rund 12 000 Quadratmeter Verkaufsfläche für den Einzelhandel (25 Geschäfte) sowie weitere 700 Quadratmeter für Gastronomie bieten. Ferner sollen 2600 Quadratmeter Wohnfläche entstehen. Albert Glatt (CDU) signalisierte die Zustimmung der Mehrheit seiner Fraktion. Einerseits werde fraktionsintern kritisiert, dass das intakte Sparkassengebäude zerstört wird, das Verkehrskonzept nicht überzeuge, zuviel Angebot entstehe – die Mehrzahl begrüße jedoch das gewählte Dialogverfahren aufgrund der großen Mitspra-

chemöglichkeit und die Belebung der Innenstadt. Die SPD stimmte geschlossen für das Projekt. Jochen Ficht: „Wir haben nichts wirklich Neues bei den Einsprüchen entdeckt – je lauter und aggressiver der Ton ist, desto schwächer scheinen die Argumente zu sein.“ Er hoffe, die Stadt erhalte mit der Realisierung des Quartiers neue Stärke – zusammen mit den City Partnern und den anderen Händlern. Nicht zu vergessen das Innenstadtkonzept mit sechs Millionen Euro – „ein Gewinn, denn Offenburg wird besser aufgestellt“.

Rege Diskussion „Ich sehe in der Entwicklung eine Chance für die Innenstadt“, erklärte auch Grünen-Fraktionsvorsitzende Angelika Wald. Sie erkannte sinnvolle Änderungen seit der ersten Offenlage. Kritisch sah sie aber die Zusammenfassung von Sortimenten, die geschrumpfte Fläche des Lebensmittlers – und plädierte gegen die Flächenhöchstgrenzen-Festlegung von 12 000 Quadratmetern. – Letzteres teilte nicht die gesamte Fraktion. Die FWO stimmten „trotz der Bedenken eines Mitglieds“ zu. Rudi Zipf lobte die auf Offenburg ausgerichtete Lösung. Der bisherige Weg sei richtig. Karl-Heinz Eckerle (FDP) meinte hingegen: „Man vergoldet den Hinterhof, die Hauptstraße wird weiterhin ein Sorgenkind bleiben.“ Ebenso wie Florence Wetzel (Offenburger Liste) und Taras Maygutiak (AfD) lehnte die FDP die Offenlage ab. Maygutiak warf zudem noch die Frage der Befangenheit von Oberbürgermeisterin Schreiner auf, die auch Vorsitzende des Sparkassenverwaltungsrats ist – und die Sparkasse Offenburg-Ortenau wiederum Geschäftspartnerin der Stadt beim Vertrag mit Investor OFB. Laut OB sei diese Frage vorher abgeklärt worden. Gerne werde sie diese Überprüfung dem nun teilweise neuen Gremium schriftlich zukommen lassen.


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Baubeginn im Frühjahr Grünes Licht für finalen Entwurfsplan des neuen Ganzjahresbads / 2017 Eröffnung

Die Neubauplanung des Familien- und Freizeitbads erfüllt viele Wünsche.

Nach dreijähriger Planungsphase hat der Gemeinderat am Montag seine Zustimmung für die Entwurfsplanung des 36,6 Millionen Euro teuren neuen Freizeitund Familienbads gegeben. Zum finalen Plan gab es 35 Ja- und drei Nein-Stimmen. „Es wird ein sehr schönes Projekt“, ist OB Edith Schreiner voller Vorfreude. Baubürgermeister Oliver Martini dankte allen Externen und Internen an der Projektentwicklung Beteiligten, insbesondere den Mitgliedern der Badkommission. Detailliert erläuterten die Fachleute vom Büro 4a Architekten Stuttgart noch einmal das Konzept des Bades. Architekt Andreas Ditschuneit sprach von der Besonderheit eines Parks mit beeindruckendem Baumbestand, in dem das Bad entstehe. Jetter Landschaftsarchitekten hoben das Landschaftserlebnis hervor, wenn man den großzügigen Saunagarten besuche. Anhand von Fotobeispielen ähnlicher moderner Badprojekte vermittelten sie den Anwesenden Eindrücke, wie Details des neuen Offenburger Bads einmal umgesetzt aussehen könnten – sei es die Wandelbarkeit von Sichtbetonflächen, schräge Glasfassaden, Bodenbeläge oder akustisch ausgebil-

dete Holzlamellendecken. Das innovative Energiekonzept kommt mit einem Gesamtwärmebedarf von 3,8 Millionen Kilowattstunden aus – nur noch der Hälfte des Verbrauchs des heutigen Bads, zeigten der externe Energieexperte und TBO-Chef Alex Müller auf. Die Freibadbecken sollen über Sonnenenergie erwärmt werden. Insgesamt wird das gesamte Bad etwas nach Norden verschoben – so kann mehr vom alten Baumbestand erhalten werden. Saunabereich, Saunagarten sowie Liegewiese bekommen mehr Spielraum. Dafür werden statt 260 nur noch 200 Stellplätze realisiert. Der Kostenrahmen wird trotzdem gehalten.

Bad im Park Im Frühjahr 2015 ist Baubeginn, das Pre-Opening fürs Frühjahr 2017 geplant. Im Sommer 2017 soll das Bad komplett fertiggestellt sein, parallel folgt noch der Abriss des alten Hallenbads und bis Sommer 2018 die Restarbeit im Außenbereich. „Ein insgesamt guter Entwurf“, so CDU-Stadträtin Regina Heilig. Das ehrgeizige Programm sei sehr gut umgesetzt, den Wünschen sei man gerecht worden. Fragen hatte sie

Illustration: Büro k4

zum Bodenbelag an den Becken und zu Beckentiefen. Martina Bregler, SPD: „Mit der Planung dieses hochattraktiven Ganzjahresbads ist ein Meilenstein erreicht.“ Froh ist sie über den Erhalt so vieler Bäume. Das Energiekonzept sei zukunftsweisend. „Auch wir freuen uns aufs neue Kombibad“, so Grünen-Sprecher Norbert Großklaus. Eine genauere Berechnung des Energiebedarfs fehle ihnen aber noch, das Energiekonzept könnte zudem „mutiger“ sein. Der Saunabereich brauche noch etwas Pfiff. „In der Zielgerade“ sieht das Projekt Rudi Zipf, FWO. Man habe die Wünsche größtenteils erfüllen können. Von „einer der positiven Vorlagen im Gemeinderat“ sprach FDP-Chef Thomas Bauknecht. Er hofft, dass der Kostenrahmen gehalten werden kann. Der Gartenbaufachmann riet allerdings davon ab, im Saunabereich Birken zu pflanzen – Allergiegefahr. Florence Wetzel (Offenburger Liste) kritisierte den Erhalt der Blutbuche, der eine bessere Planung verhindert hätte – „ein Schildbürgerstreich.“ CDU-Stadtrat Klaus Binkert findet hingegen, der Saunastandort verträgt sich nicht mit dem dortigen Bahnlärm. Bei der Beschlussfassung setzte Stadträtin Julia Letsche (SPD) aus – befangen.

BAD-ECKPUNKTE

200 Parkplätze, darunter Familienund Behindertenparkplätze, 300 Fahrradabstellplätze; Eingangshalle, Empfangstheke, Gastronomie, Verwaltungsräume, Dachterrasse; Erlebnisbecken mit Strömungskanal, Massagedüsen und Sprudelliegen; Kleinkindbecken mit Schiffchenkanal und Rutsche; Rutschlandebecken; Kursbecken mit Hubboden; 25-m-Becken mit Startblöcken auf acht Bahnen; Lehrschwimmbecken; Sprungbecken mit Sprunganlage (1, 3, 5 Meter); Nichtschwimmerbecken; 50-MeterAußenbecken; Kinderplanschbecken mit Sonnensegel; Saunabereich mit einer finnischen Sauna, Dampfbad, zwei Außensaunen, Panorama- und Erdsauna, Ruhebereich, Saunagarten; Freigelände mit zwei Tischtennisplatten, zwei Beachvolleyball-Feldern, einem Badminton-Feld sowie einer Wasserspiellandschaft.

Aus dem Rat II Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Kulturausschusses zur Gebührenneustrukturierung des Museums im Ritterhaus einstimmig.

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Die Förderbedingungen bei Familienpass, Sozialpass und Seniorenpass sollen gleich bleiben, die Einkommensgrenzen dann zum 1.9.2015 angepasst werden, beschloss der Rat einhellig.

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Eine Änderung erfährt die Satzung für den Integrationsbeirat, die von der Berufungskommission vorgeschlagenen Mitglieder für die Amtszeit des Gemeinderats bestellt. Neben Vertretern der Ratsfraktionen sind u.a. Freie Träger der Wohlfahrtsverbände, die Ausländerinitiative, der Arbeitskreis Asyl, Religionsgemeinschaften und sachkundige Bürger/innen vertreten (einstimmiges Votum).

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Einhellig wurden Bettina Schneider, Gertraud Hurrle sowie Peter Jockers vom Rat in den Stiftungsrat der Bürgerstiftung St. Andreas bestellt.


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Lob für schlüssiges Konzept In einem umfassenden Bericht hat Hans-Jürgen Schneble, städtischer Energieexperte, in der Sitzung des Umweltausschusses am 12. November die Handlungsfelder und Maßnahmen zum Wärmeatlas und zur Potenzialanalyse Erneuerbare Energien aufgezeigt. Das Wärmekataster bilde die Grundlage für die Identifizierung von geeigneten Quartieren und Arealen für Wärmenetze. So konnten die Stadtquartiere herausgearbeitet werden, in denen die Eignung für Nahwärmenetze, Abwärmepotenziale und notwendige Aktivitäten zur Steigerung der Sanierungsquote ablesbar sind. Als Maßnahmen im Nahwärmebereich wäre die Unterstützung von Erweiterungen bestehender Wärmenetze im Kreuzschlag in Richtung Albersbösch, in der Kinzigvorstadt in Richtung Kronenwiese bzw. Stegermatt sowie zwischen Paul-Gerhard-Werk und Klinikum denkbar, so Schneble. Zur Abwärmenutzung gibt es lohnende Potenziale im Bereich der Industriegebiete Nord und Elgers-

weier. Bei der Entwicklung der Potenziale der Erneuerbaren Energien steht die Photovoltaik an erster Stelle. Zur Förderung wird ein Solardachkataster in das städtische Geodatenportal integriert, das es jedem Bürger ermöglicht, einfach festzustellen, ob sein Haus grundsätzlich für die Nutzung von Solarenergie geeignet ist. Im Bereich der Biomassen- und Holznutzung gibt es noch Potenzial ebenso wie in Stadtteilen westlich der Kinzig für die Nutzung von Erdwärme durch Grundwasserwärmepumpen. Klaus Binkert (CDU) freute sich, dass der Wärmeatlas jetzt detailliert vorliegt, um die entsprechenden Handlungsoptionen entwickeln zu können. Jens-Uwe Folkens (SPD) lobte ebenfalls das schlüssige Konzept. Natürlich sei es mit Investitionen verbunden, wenn man Wärme optimal gewinnen wolle. Als einen sehr aufschlussreichen Bericht würdigte Martin Ockenfuß von den Grünen Schnebles Ausführungen. Dem schloss sich auch Hans Rottenecker (FWO) an.

Unter der Lupe Bericht zur Baumschau und -pflege 2014 vorgestellt Der Umweltausschuss hat den Bericht zur Baumschau und -pflege 2014 von Hubert Wernet, zuständig bei der Stadt für Baumpflege, am 12. November zur Kenntnis genommen. Der Pflegebedarf und damit auch die Kosten haben sich in diesem Jahr erhöht. Grund sei, so Wernet, sowohl die Jungbaumschau mit den daraus resultierenden Pflegevorgängen als auch die massive Trockenheit im Frühjahr. Insgesamt wurden 2014 bisher 116 Bäume entfernt, davon sieben in den Ortsteilen und 109 in der Kernstadt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen 207 Bäume bis Ende Februar 2015 gefällt werden. Nachgepflanzt wurden im Frühjahr 2014 insgesamt 57 Bäume, im November sind weitere 49 vorgesehen. Zusätzlich werden 16 Bäume im Zuge von Straßensanierungen neu gepflanzt. In den Ortsteilen beträgt die Anzahl der Neupflanzungen 27. In 2015 sollen 127 Bäume neu gepflanzt werden. Die Gesamtkosten der Baumpflege und Nachpflanzungen liegen 2014 bei rund 427 400 Euro. In die Bilanz der Fällungen und Nachpflanzungen sind nur die Bäume mit über 80 Zentimeter Stammumfang enthalten. Baumschau und -pflege werden durch die Technischen Betriebe ausgeführt. Alois Späth (CDU) nahm für seine Fraktion Kenntnis. Gerhard Schröder (SPD) dankte für die ausführliche Vorlage. Für ihn sei jedoch darüber hinaus eine Liste mit den möglichen Standorten der Nachpflanzungen wünschenswert. Er forderte, gegen Parker vorzugehen, die trotz Absperrung und Verbotsschilder die zu erledigenden Pflegearbeiten behinderten. 252 Bäume konnten dadurch nicht gepflegt werden. Die Abschleppaktionen werden künftig umgesetzt, erklärte Jutta Herrmann-Burkart, Abteilungsleiterin Grünflächen und Umweltschutz. Ziel sei nicht die Kostenberechnung, sondern der Erhalt der Bäume, monierte Angelika Wald von den Grünen. Summa summarum werde weniger nachgepflanzt als gefällt. Wie

Ziel ist der Erhalt der Blutbuche bei der Villa Bauer. Foto: Butz

sieht es mit Gießen gegen die große Trockenheit aus, fragte sie nach. Die Trockenschäden beziehen sich auf ältere Bäume, erklärte Wernet. Es sei technisch und personell nicht machbar, alle Bäume zu gießen. Man beschränke sich auf die Jungbäume. Ziel sei es, alle gefällten Bäume nachzupflanzen, entgegnete Jutta Herrmann-Burkart und damit eine positive Bilanz zu bekommen. Hans Rottenecker (FWO) nahm den Bericht zur Kenntnis und hofft, dass im nächs-

Sensibelchen ten Doppelhaushalt genügend Mittel für Baumschau und -pflege bereitgestellt werden. Thomas Bauknecht (FDP) vermisst, dass die Ausweisung von Bäumen als Naturdenkmale noch immer auf sich warten lasse. Zur Blutbuche bei der Villa Bauer berichtete der Baumsachverständige Thomas Herdt, dass der abgebrochene Stamm von 2002 von einem aggressiven Pilz befallen sei und jetzt akute Bruchgefahrstellen entstanden seien. „Mit Öffnung des Kindergartens und der Villa Bauer müssen wir etwas tun“, mahnte der Experte. Sein Vorschlag: den Stämmling zu entfernen und zu überspannen. Herdt: „Die Buche ist ein Sensibelchen.“ Ziel sei auf jeden Fall die Erhaltung, signalisierte Bürgermeister Oliver Martini.


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Modelle werden vorgestellt Zwischenbericht zur Regionalen Schulentwicklung Die Verwaltung hat am Mittwochabend in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses einen Zwischenbericht über das Beteiligungsverfahren bei der regionalen Schulentwicklun gegeben. Die Sitzung stieß auf ein großes Zuhörerinteresse. Die Ergebnisse des bisherigen Beteiligungsverahrens sind zusammengefasst worden. Auf dieser Basis wurden Modelle entwickelt, welche in einer weiteren Ausschusssitzung im Januar 2015 zur Beratung vorliegen. Was hat sich auch den bisherigen Veranstaltungen ergeben?

Pädagogisches Konzept Die Eltern haben klar zum Ausdruck gebracht, dass ihnen ein vernünftiges pädagogisches Konzept am Herzen liegt. Darüber hinaus sollte es nicht zu einer zu frühen Festlegung auf einen Schulabschluss kommen. Und: Wichtig sind auch ausreichend gut ausgestattete Schulräume. Die an den Informationsabenden anwesenden Eltern und Lehrkräfte bevorzugen mit großer Mehrheit eine 3-Tages-Ganztagesschule. Warum? Weil im Unterschied zur vom Land favorisierten 4-tägigen Ganztagesschule mehr Chancen gesehen werden, dass die Kinder und Jugendlichen an den Angeboten der Kunst- und Musikschule bzw. der Vereine teilnehmen können. Von der Lehrerschaft wird als Vorteil gesehen, dass am vierten Nachmittag Konferenzen und Besprechungen abgehalten STICHWORT

Worldcafé In der Festhalle Elgersweier findet am heutigen Samstag, 22. November, 14 bis 18 Uhr, eine Infoveranstaltung in Form eines „Worldcafés“ statt. Es werden die entwickelten Modelle vorgestellt.

werden können. Auch die Schülerumfrage ergibt eine Präferenz für die 3-Tages-Ganztagesschule. Die Konsequenz wäre allerdings, dass vom Land pro Klasse drei Lehrerdeputatsstunden weniger zur Verfügung gestellt werden. Das Land Baden-Württemberg macht für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen klare Vorgaben: verpflichtende Ganztagesschulen an drei oder vier Tagen; ein tragfähiges pädagogisches Konzept; Erfahrung mit neuen Lehr- und Lernformen; eine hinreichende Sach- und Raumausstattung durch den Schulträger; Zweizügigkeit, also mindestens 40 Schüler/innen pro Jahr, muss gesichert sein; Mittagessensangebot und Betreuung müssen geleistet werden. Hinzu kommen weitere Ziele, zu denen eine möglichst große Nähe zum Wohnort gehört. Außerdem natürlich eine gute Erreichbarkeit der Schulstandorte auch mit ÖPNV. Das Angebot bestehender Schulräume soll mög-

KOSTENFREIE GEBÄUDECHECKS

Noch bis 30. November führen im Rahmen der städtischen Kampagne „Klimafit im Quartier“ zur Energieeinsparung in Wohngebäuden Energieberater der Ortenauer Energieagentur kostenfreie Gebäudechecks in Hildboltsweier und im südlichen Albersbösch durch. Das Angebot richtet sich insbesondere an Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. „Jeder dritte Befragte nimmt die kostenfreie Beratung in Anspruch und erste Maßnahmen wurden bereits umgesetzt“, freut sich Udo Benz, Geschäftsführer der Ortenauer Energieagentur, dass das Angebot so gut angenommen wird. Unabhängige Energieberater kommen für rund zwei Stunden in die Häuser und prüfen den Zustand der Gebäudehülle und -technik sowie die Eignung der Häuser für die Nutzung erneuerbarer Energien. Danach wird informiert über Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten. Alles wird auch dokumentiert. Das Bild zeigt Manuel Braun von der Ortenauer Energieagentur im Beratungsgespräch. Foto: Ortenauer Energieagentur

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Weitere Ziele lichst genutzt werden. Neue Schulbauten werden vom Land nur dann gefördert, wenn nachgewiesen werden kann, dass durch die Maßnahme an anderer Stelle kein Schulraum verloren geht. Weiterhin sollen bei den Realschulen die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung auch für neue Lehrund Lernformen gewahrt bleiben. Gleiches gilt bei der Anne-Frank-Schule und beim Bunten Haus – insbesondere unter Berücksichtigung des erhöhten Raumbedarfs bei der Ganztagsgrundschule und der Betreuung. Im Januar 2015 wird eine zusätzliche Vorberatung in einer Sondersitzung des Schul- und Sportausschusses erfolgen. Nähere Informationen auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/Bildung.

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8 22.11.2014

Neu am Ratstisch Heute im Porträt: Grünen-Stadtrat Martin Ockenfuß In loser Folge stellt OFFENBLATT die neuen Stadträtinnen und Stadträte vor. Heute: Martin Ockenfuß von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der 51-jährige Konditor und Bäckermeister möchte sich besonders für kleine Handwerksbetriebe einsetzen.

FAHNENAKTION

Vor dem Historischen Rathaus werden am kommenden Dienstag, 25. November, um 12.15 Uhr wieder drei Fahnen gehisst. Ihre Botschaft lautet: „Nein zu Gewalt an Frauen – frei leben ohne Gewalt!“ Gemeinsam setzen sich die Organisatorinnen dafür ein, dass alle Frauen ein Leben ohne Gewalt führen können und notwendige Hilfen finanziert werden. Das Offenburger Frauennetzwerk und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Offenburg; Regina Geppert, laden alle Interessierten herzlich ein. „Bitte setzen Sie sich mit uns für ein Leben ohne Gewalt ein“, fordert Geppert die Bürgerinnen und Bürger auf. Die Organisatorinnen sind am Dienstag von 10.30 bis 12.30 Uhr vor Ort und informieren rund um das Thema. Fachkräfte werden das neue Angebot „Vertrauliche Spurensicherung nach Vergewaltigung und sexuellem Übergriff“ im Ortenau Klinikum vorstellen. Seit 2001 setzen sich Menschen zusammen mit Terre des Femmes dafür ein, dass Gewalt an Frauen geächtet wird und Betroffene Hilfe und Unterstützung erhalten. Foto: Stadt

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Martin Ockenfuß: „Offenburg ist lebens- und liebenswert.“

Herr Ockenfuß, was hat sie zur Kandidatur für den Gemeinderat bewogen? Martin Ockenfuß: Ich wollte die Arbeit der Grünen-Fraktion unterstützen und mich für meinen Heimatort Windschläg einsetzen. Und auch mal etwas Neues wagen…

Für welche Themen möchten Sie sich besonders einsetzen? Ockenfuß: Für die schulische Entwicklung und für kleine handwerkliche Firmen.

Was schätzen Sie an Offenburg? Und wo sehen Sie noch Optimierungsbedarf? Ockenfuß: Ich sehe Offenburg als eine wirklich lebens- und liebens-

Was wünschen Sie sich vom neuen Ratsgremium? Ockenfuß: Ein gutes Miteinander, gute Diskussionen und Sachlichkeit.

Foto: privat

Widerstandskämpferinnen Die Gemeinde Bohlsbach sowie das Archiv und Museum im Ritterhaus veranstalten am Donnerstag, 27. November, um 12.15 am Mahnmal beim Wanderparkplatz zwischen Rammersweier und Durbach eine Gedenkveranstal-

Wohnen an der Wiede

werte Stadt. Optimierungsbedarf gibt es aber sicher in vielen Dingen – beim Verkehr, der Infrastruktur, der Einbindung der Ortsteile…

tung für die Widerstandskämpferinnen, die dort vor genau 70 Jahren, am 27. November 1944, von der Gestapo ermordet worden waren. Die Bevölkerung ist zu der Gedenkstunde herzlich eingeladen.

Neuer Radweg für mehr Sicherheit Ein neuer Radweg entlang der K 5326 sorgt ab sofort für mehr Radler-Sicherheit zwischen Ortenberg und Zunsweier. Vertreter der Stadt Offenburg, des Offenburger Ortsteils Zunsweier, der Gemeinde Ortenberg, des Ortenaukreises und des Regierungspräsidiums Freiburg gaben die Strecke in dieser Woche für den Verkehr frei. „Ich freue mich, dass die Bauarbeiten planmäßig und rasch vorangegangen sind“, sagte Landrat Frank Scherer. Gerade im ländlich geprägten Ortenaukreis sei es besonders wichtig, mobil zu sein. Dazu zählten nicht nur instandgehaltene Straßen, sondern eben auch ein modernes und gut ausgebautes Radwegenetz.

Mit dem neuen Radweg ist das Radwegenetz im Ortenaukreis nun um 1,2 Kilometer gewachsen. Scherer: „Wenn dann auch die neue Brücke über die Bahn im Zusammenhang mit der Ortsumfahrung Ortenberg fertig ist, gibt es eine durchgehend zweieinhalb Meter breite, sichere Radwegverbindung zwischen Zunsweier und Ortenberg.“ Die neue Radwegverbindung ist eines von vier Radwegprojekten, die das Land Baden-Württemberg für den Ortenaukreis in diesem Jahr genehmigt hat. Der Kreis werde sein Radwegenetz 2014 entsprechend insgesamt um dreieinhalb Kilometer erweitern können, informierte der Landrat.


22.11.2014 9 KURZ NOTIERT

Neue Wohnformen

Die MWO-Projektgruppe „Lichtblick“ lädt Interessierte an Neuen Wohnformen am Sonntag, 23. November, 15 Uhr, zu einem Infotreffen ein. Es geht im Stadtteilbüro in der Hindenburgstraße 6 um das aktuell geplante Wohnprojekt auf dem Areal Seitenpfaden. Infos unter licht-und-blick@web.de.

Versammlung

Der Vorstand des Freundes- und Förderkreises des Kindergartens und der Grundschule Fessenbach lädt alle Mitglieder, Mitarbeiter und Interessierte zur Mitgliederversammlung 2014 ein. Diese findet am Montag, 24. November, 19.30 Uhr, in der Grundschule Fessenbach statt.

Seniorenwanderung

Am Mittwoch, 26. November, führt die Seniorenwanderung des Seniorenbüros unter Leitung von Rolf Sachs vom Bahnhof Steinach auf dem Panoramaweg über Bollenbach, die Lenzhütte und das Silberbergwerk nach Schnellingen. Eine Einkehr ist vorgesehen, die Gehzeit beträgt etwa 3,5 Stunden, die Höhendifferenz zirka 150 Meter. Treffpunkt: 8.40 Uhr in der Schalterhalle des Offenburger Bahnhofs. Ticket: Europass. Anmeldung bis Dienstag, 25. November, Telefon 07 81/82-22 22.

Kultur & Genuss

Die Lesung mit Stefanie Lisker bildet den Mittelpunkt einer weiteren Veranstaltung der Reihe „Kultur und Genuss“ im Christlichen Jugenddorf Offenburg – im Restaurant Sägeteich, Zähringerstraße 42 - 59. Am Mittwoch, 26. November, ab 18.30 Uhr, wird die von Geburt an blinde 27-Jährige Texte in Braille-Schrift vortragen. Auszubildende des Gastronomiebereichs servieren hierzu ein abwechslungsreiches Menü. Stefanie Lisker arbeitet an drei Tagen pro Woche bei der Lesewelt Ortenau. Sie versucht dabei auch, Brücken zwischen Menschen mit einer Sehbehinderung und nicht behinderten Schülern sowie Kindergartenkindern zu schlagen. Obligatorische Anmeldungen unter der Telefon- nummer 07 81/79 08-277.

ERSTER WELTKRIEG

Menschen im Krieg / Vivre en temps de guerre. Diese erste deutsch-französische Ausstellung über den Ersten Weltkrieg am Oberrhein ist am vorletzten Freitag im Museum im Ritterhaus eröffnet worden. Zeitgleich wird sie auch in Straßburg und Berlin gezeigt. Gezeigt werden 32 Biographien – unterschiedliche Schicksale von Franzosen und Deutschen. Den Ausstellungsmachern des Landesarchivs Baden-Württemberg und der Archives Départementales du Haut-Rhin geht es nicht um eine analytische Auseinandersetzung mit den Gründen des Kriegsausbruchs oder um die Frage, wer Schuld daran hatte, sondern sie stellen ganz bewusst die Menschen links und rechts des Rheins ins Zentrum der Betrachtung. Gezeigt werden Männer und Frauen, Kinder und Ältere aus allen sozialen Schichten. Vom Historiker Karl Hampe, der sich vom kaisertreuen Nationalisten zum Vernunftrepublikaner wandelte, der im Gegensatz zu vielen Universitätskollegen später dem Nationalsozialismus ablehnend gegenüberstand, bis hin

zur Prostituierten Alphonsine Lichtle, die in bitterer Armut lebte, 1915 ihre beiden Kinder verlor und schließlich, von den Behörden als Gefahr für die Sicherheit der Armee eingestuft, weggesperrt wurde. Sie war an Syphilis erkrankt. Das Stadtarchiv Offenburg hat Objekte ausgestellt, die Offenburgerinnen und Offenburger in den vergangenen Monaten dem Museum zur Verfügung gestellt haben. Diese Gegenstände – Fotoalben, Orden, Postkarten, sogar ein Flugzeug-Propeller – illustrieren nicht nur das Kriegsgeschehen, sondern zeigen auch, wie diese Erinnerungen bis heute in den Familien hochgehalten werden. Der Historiker Jörn Leonhard sieht in diesen, lange Jahrzehnte in Deutschland vom Zweiten Weltkrieg überlagerten Erinnerungsstücken, einen wichtigen Grund für das überraschend große Interesse der Menschen an der Geschichte des Ersten Weltkriegs. Die Ausstellung läuft bis 18. Januar 2015. Weitere Informationen unter www.museum-offenburg.de Foto: Stadtarchiv

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10 22.11.2014

In der Reihe „Ich bin Klimaschützer/in“ nennt heute Jürgen Hense, Eigentümer einer eigenen Ladestation mit selbstproduziertem Strom, seine Gründe für umweltbewusstes Handeln. „Ich bin Klimaschützer, weil ich mit meinem Auto 50 Prozent weniger Energie verbrauche als ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Ich fahre 100 Prozent regenerativ.“ Seit September ist Jürgen Hense Eigentümer einer Ladestation für sein Elektroauto und sein E-Bike auf seinem Grundstück in der Friedrichstraße. Den Antrag auf Genehmigung stellte er im Technischen Rathaus. Die Anlage selbst kaufte er bei Drehstromnetz, einer nichtkommerziellen Initiative für eine Ladeinfrastruktur. Mit seinen Solarzellen auf dem Dach ist die Versorgung im Sommer kein Problem. Anders während der dunklen Jahreszeit. Dann kann er nur zehn bis 20 Prozent eigenen Strom tanken, den Rest bezieht er von Lichtblick aus Hamburg, die ebenfalls hundertprozentigen Ökostrom liefert. „Eine Anlage zur Zwischenspeicherung ist noch zu teuer und wenn ich abends von der Arbeit heimkomme, scheint die Sonne nicht mehr“, erklärt Hense. Mit einer Tankfüllung komme er 130 Kilometer weit, informiert der überzeugte E-Fahrer. 100 Kilometer kosten den 42-Jährigen zwischen 4 und 4,50 Euro. Einmal volltanken dauert in der Regel sieben Stunden, bei einer Schnelltankladestation 20 Minuten. Hense kritisiert die unglaubliche Dreistigkeit der Politiker in

Deutschland: „Hier werden jährlich Millionen in die Forschung gesteckt, aber kein Geld in ein ausreichendes Schnellladenetz investiert.“ Ganz anders sehe es in der Schweiz, den Niederlanden und Frankreich aus. Hense: „Hier gibt es Ladestationen bei jeder Ikea-Niederlassung.“ Als Ladestation-Eigentümer sei er Mitglied in einem privaten Verbund von Ladestationen. So könne er in Deutschland an 350 Stel-

HOCHZEITSMESSE

Das Standesamt Offenburg hat sich in diesem Jahr erstmalig auf der Hochzeitsmesse auf dem Gelände der Messe Offenburg-Ortenau präsentiert. Die Besucher der Veranstaltung erhielten am vergangenen Wochenende am Stand des Standesamts Antworten auf Fragen rund um eine standesamtliche Trauung. Zahlreiche Paare informierten sich über eine Eheschließung im Historischen Rathaus, im Billet‘schen Schlösschen oder im Vinzentiusgarten. Für einige kurz entschlossene Paare merkten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamts (im Bild von links: Andrea Braun, Beate Kaufmann und Karsten Jehle) direkt vor Ort einen Trautermin vor. „Die Resonanz auf unser Angebot war überwältigend“, freut sich Standesbeamtin Andrea Braun rückblickend. „Ich bin sicher, dass wir auch in Zukunft wieder auf der Hochzeitsmesse in Offenburg präsent sein werden, um unseren Service für die Bürgerinnen und Bürger weiter auszubauen.“ Foto: Stadt

Erfolg auf internationaler Bühne Jürgen Hense: Ich fahre 100 Prozent regenerativ.“ Foto: privat

len tanken für 25 Cent pro Kilowattstunde. Natürlich sei der Anschaffungspreis sehr hoch, aber dafür die Betriebskosten relativ niedrig. Außerdem gehe es darum, dass jeder seinen Teil dazu beitragen müsse, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Ihm sei dies der Mehrpreis wert. Sein Tipp: Einfach mal zum Händler gehen und das Elektroauto drei Tage lang Probefahren! Aktuelle Verbrauchsdaten unter: http://emobil.juergenhense.de.

Hohe Auszeichnung für das Weingut Schloss Ortenberg, das je zur Hälfte dem Ortenaukreis und der Stadt Offenburg gehört: Beim zum 22. Mal veranstalteten Internationalen Wettbewerb der Steillagenweine im italienischen Aosta wurden drei Weine ausgezeichnet. Die 2013er Scheurebe Spätlese sowie die 2012er Scheurebe Beerenauslese erhielten eine Goldmedaille, die 2012er Gewürztraminer Spätlese eine Silbermedaille. Damit ist das Weingut Schloss Ortenberg der einzig ausgezeichnete Betrieb aus Baden-Württemberg. Im Jubiläumsjahr des Wettbewerbs der CERVIM (Forschungsund Studienzentrum für den Europäischen Steillagenweinbau mit

Sitz in Aosta) beteiligten sich Winzer aus zehn Nationen mit insgesamt 550 angestellten Weinen. Alleine aus Deutschland kamen 57 Weine. Aufgrund der Wettbewerbsrichtlinien dürfen nicht mehr als 30 Prozent der angestellten Weine mit einer Medaille ausgezeichnet werden – eine Bestimmung, die selbst hoch bewerteten Weinen eine Medaille versagte. Ziel des Wettbewerbs: die Förderung der Qualität der Weine aus Steillagen und die Würdigung der Arbeit der Steillagenwinzer. Das Weingut Schloss Ortenberg zählt trotz der sehr großen Konkurrenz zu den erfolgreichsten Betrieben in der Geschichte dieses renommierten internationalen Wettbewerbs.

Bundesweite Aktion „Zonta says no“ Heute, Samstag, 22. November, von 10 bis 14 Uhr, beteiligt sich der Zonta-ClubOffenburg-Ortenauaufdem Rathausplatz an der bundesweiten Aktion „Zonta says no to violence against women“. 135 Frauen wurden 2013 in Deutschland von ihrem

Partner oder Ehemann ermordet, 37000 Frauen erlebten Formen von Partnergewalt wie Stalking, Freiheitsberaubung, Nötigung oder Bedrohung. Mit 135 Paaren pinkfarbener Schuhe und Infomaterial soll Aufmerksamkeit geschaffen werden.


22.11.2014 11

Große Chance Entwicklung des Offenburger Güterbahnhofareals

NACHRUF Die Stadt Offenburg trauert um

Ludwig Streck

Altortschaftsrat der Ortsverwaltung Zell-Weierbach der am 14. November 2014 verstorben ist. Die Stadt hat einen hoch geschätzten Kommunalpolitiker und geachteten Bürger verloren. Der Verstorbene wirkte von 1994 bis 2004 im Ortschaftsrat der Gemeinde Zell-Weierbach. Er hat sich mit all seinem Wissen und großem Sachverstand für die Belange von Zell-Weierbach in hohem Maße eingebracht. Hierfür danken wir ihm. Wir werden ihn in guter Erinnerung behalten. Für den Gemeinderat und die Stadtverwaltung Offenburg Edith Schreiner

Oberbürgermeisterin

Geplant sind Wohnungen und Gewerbebauten.

Der Kehler Projektentwickler Jürgen Grossmann entwickelt rund 62 000 Quadratmeter auf dem Areal zwischen Okenstraße und Hauptstraße am Offenburger Güterbahnhof. Für ihn ist es eine der größten städtebaulichen Chancen zwischen der Okenstraße und der Hauptstraße. Die Entwicklung des Areals liegt nun in den Händen von Jürgen Grossmann. Als einen der ersten Schritte werde er das Gespräch mit der Verwaltung suchen, um die Wünsche der Stadt kennenzulernen. Grossmann: „Die Zukunft dieses Areals hängt davon ab, dass die Stadt und wir partnerschaftlich zusammenarbeiten.“ „Ich begrüße die sich abzeichnende Entwicklung auf diesem Areal“, sagt Oberbürgermeisterin Edith Schreiner. „Dabei habe ich großes Vertrauen, dass die Grossmann Group mit allen Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung erarbeitet. Jürgen Grossmann hat breite Erfahrung, in sensiblen Gebieten eine konsensuale Umsetzung anzugehen.“ Von Seiten der Stadt gibt es für das Areal Güterbahnhof Süd seit 2011 einen gültigen Bebauungsplan, der unter anderem eine gemischte Nutzung mit Blockrandbebauung,aberauchMöglichkeiten für eine freie Planung von Wohngebäuden sowie Grün- und Gar-

Für den Ortschaftsrat und die Ortsverwaltung Zell-Weierbach Willi Wunsch

Ortsvorsteher

Foto: Grossmann

tenflächen vorsieht. In diesem Zusammenhang sind für die Erschließung des Areals bereits zwei Gebäude an der Hauptstraße abgerissen worden. Für den nördlichen Teil der Flächen am Güterbahnhof befindet sich der Bebauungsplan in der Entwicklung. Das aus diversen Grundstücken, einzelnen Flächen und Immobilien bestehende Areal am Güterbahnhof erstreckt sich von der Rheinstraße über die dortigen Schrebergärten hinweg Richtung Norden und wird von den Häusern an der Okenstraße im Westen und der Hauptstraße im Osten begrenzt. Insgesamt umfassen die von Grossmanns GBO Projektentwicklung GmbH erworbenen Flächen rund 88 000 Quadratmeter, darunter allerdings sind etwa 26 000 Quadratmeter Verkehrsflächen. Die Grundstücke erstrecken sich nach Norden bis über das Betriebsgrundstück des dortigen Altmetallhandels hinaus. Zum Areal gehören eine ganze Reihe ehemaliger Bahnimmobilien (die zum Teil unter Denkmalschutz stehen) sowie die Logistikhallen der Spedition Dietrich und Burdas Papierlogistik ETG. Das erst vor kurzem bebaute Kaufland-Areal und das Sondergebiet rund um Tankstelle und Zoofachmarkt sind dagegen nicht Teil des Immobilien-Geschäfts.

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12 22.11.2014 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Stadtplanung und Baurecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n vollbeschäftigte/n

Die Stadt Offenburg sucht für die Abteilung Baurecht im Fachbereich Stadtplanung und Baurecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n vollbeschäftigte/n

Abteilungsleiter/in Baurecht (Kennziffer: 054-14)

Bauverständige/n oder Bautechniker/in mit Schwerpunkt vorbeugender Brandschutz (Kennziffer: 053-14)

Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • die Leitung der Abteilung Baurecht mit insgesamt sieben Mitarbeiter/innen • die bau- und verfahrensrechtliche Beratung von Bauherren und Architekten bei Bauvorhaben von herausgehobener Bedeutung und besonderer Komplexität • die Prüfung und Bearbeitung von herausgehobenen und komplexen Baugesuchen, insbesondere in bautechnischer und bauordnungsrechtlicher Hinsicht (mit Schwerpunkt vorbeugender Brandschutz) • die Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Brandverhütungsschauen bei Anlagen nach Ziffer 2 der VwVBrandverhütungsschau • die Vertretung von baurechtlichen Themen in den gemeinderätlichen Gremien und in der Öffentlichkeit Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Bauverständige/r nach § 46 Abs. 4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg) • mehrjährige einschlägige Berufserfahrung und die Qualifikation nach Ziffer 4.2 der VwV Brandverhütungsschau bzw. Ziffer 4.3 der VwV Brandschutzprüfung sowie idealerweise Verwaltungserfahrung • umfassende Kenntnisse im Bereich des Bauordnungsrechts und angrenzender Rechtsgebiete sowie im vorbeugenden Brandschutz • sichere Fähigkeit zu strukturiertem Arbeiten mit einem hohen Maß an Verhandlungs- und Organisationsgeschick • gute kommunikative Fähigkeiten mit einem hohen Maß an Führungsund Sozialkompetenz Wir bieten Ihnen: • eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle Führungstätigkeit in einem qualifizierten und kollegialen Team • qualifizierte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 12; die Stufenzuordnung erfolgt unter Berücksichtigung der bisherigen Berufserfahrung. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme im Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A12) möglich. Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung qualifizierter Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann übersenden Sie bitte bis spätestens 20.12.2014 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer an die Stadt Offenburg, Fachbereich Zentrale Dienste, Abteilung Personalservice, Postfach 24 50, 77614 Offenburg. Auskunft erteilt der Leiter des Fachbereichs Stadtplanung und Baurecht, Daniel Ebneth, unter Telefon 07 81/82-2560. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de.

Es handelt sich um eine neu geschaffene Stelle. Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Brandverhütungsschauen bei Anlagen nach Ziffer 2 der VwVBrandverhütungsschau • Beurteilung von Baugesuchen in bautechnischer und bauordnungsrechtlicher Hinsicht (mit Schwerpunkt vorbeugender Brandschutz) • Bauüberwachung (Sonderbauten, Versammlungsstätten, wiederkehrende Prüfungen, u. ä.) • Beratung von Bauherren und Architekten vor allem in allen Belangen des vorbeugenden Brandschutzes Eine Änderung des Aufgabengebiets innerhalb der Abteilung Baurecht bleibt vorbehalten. Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Bauverständige/r nach § 46 Abs. 4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg) möglichst mit Qualifikation nach Ziffer 4.2 der VwV-Brandverhütungsschau bzw. Ziffer 4.3 der VwV-Brandschutzprüfung oder: eine abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst mit Qualifikation nach Ziffer 4.2. der VwV-Brandverhütungsschau bzw. Ziffer 4.3 der VwV-Brandschutzprüfung oder eine vergleichbare Ausbildung und Qualifikation • einschlägige Berufserfahrung; idealerweise in einer Verwaltung • gute Kenntnisse im Bereich Bauordnungsrecht, insbesondere im vorbeugenden Brandschutz • soziale Kompetenzen, insbesondere Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit und Verhandlungsgeschick Wir bieten Ihnen: • eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit in einem qualifizierten und kollegialen Team • qualifizierte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung bis Entgeltgruppe 11 (entsprechend der Qualifikation) Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung qualifizierter Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann übersenden Sie bitte bis spätestens 20.12.2014 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer an die Stadt Offenburg, Fachbereich Zentrale Dienste, Abteilung Personalservice, Postfach 24 50, 77614 Offenburg. Auskunft erteilt der Leiter des Fachbereichs Stadtplanung und Baurecht, Daniel Ebneth, unter Telefon 07 81/82-2560. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de.

Neue Strompreise zum Jahresbeginn Afrikanischer Kulturabend Zum 1. Januar 2015 ändern sich die Strompreise beim E-Werk Mittelbaden. Kunden mit Sonderprodukten profitieren von sinkenden Strompreisen, die durch Reduzierungen bei den staatlichen Abgaben und Umlagen möglich sind. Die Ver-

braucherpreise veringern sich um 0,18 Cent pro Kilowattstunde. In der Grundversorgung bleibt es bei der Preisgarantie bis zum Jahresende 2015. Vorstand Ulrich Kleine begrüßt das Absenken der Kosten beim Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Die Interkulturelle Woche unter dem Motto „Gemeinsamkeiten finden – Unterschiede feiern“ enden heute, Samstag, 22. November, ab 18 Uhr mit einem Afrikanischen Kulturabend. Es gibt zwei Vorträge zu den Themen „Fach-

kräfte-Vermittlung im Ortenaukreis“ und „Ebola in Westafrika“. Der Verein afrikanischer Studenten Offenburg stellt sich vor. Außerdem erwarten die Besucher kulinarische Spezialitäten, afrikanische Musik und Tänze.


22.11.2014 13 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Bürgerservice und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet bis zum 31.8.2017, eine vollzeitbeschäftigte

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Bürgerservice und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n teilzeitbeschäftigte/n (derzeit 19,5 Wochenstunden)

Tourismusfachkraft (Kennziffer: 056-14)

Hauswirtschafter/in oder Koch/Köchin (Kennziffer: 055-14)

zur Verstärkung des Teams Allgemeines Bürgerbüro der Abteilung Zentrales Bürgerbüro. Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Beratung von Touristen über die Angebote der Stadt und der Region • aktive Mitarbeit in der Gestaltung der touristischen Zukunft der Stadt Offenburg • Zusammenarbeit und Kooperation mit den verschiedenen Partnern und Organisationen im Bereich Tourismus • Mitarbeit im Mentorenbereich „Tourismus/Kultur“ (Aneignung von vertieftem Wissen und Multiplikatorenfunktion) • Verkauf von Kulturkarten sowie Fahrkarten im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs • Mitarbeit in den anderen Aufgabenbereichen des Bürgerbüros (Pass-/ Meldewesen, Fundbüro, soziale Leistungen usw.) Die Arbeit erfordert einen bedarfsorientierten Einsatz im Rahmen eines Dienstplanes, orientiert an den Öffnungszeiten des Bürgerbüros und an wechselnden Arbeitsplätzen. Wir erwarten von Ihnen: • eine abgeschlossene Ausbildung als Tourismusfachwirt/in, Tourismusassistent/in oder vergleichbare Ausbildung, idealerweise mit Erfahrung im kommunalen Tourismus • Fremdsprachenkenntnisse in Französisch und Englisch • fundierte EDV-Kenntnisse (MS-Office-Produkte, Reservix) sowie Kenntnisse im Social Media-Bereich • idealerweise gute Kenntnisse über Offenburg und die Region • sehr gute Kunden- und Dienstleistungsorientierung • ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und interkultureller Kompetenz • eine selbstständige, eigenverantwortliche und teamorientierte Arbeitsweise Wir bieten Ihnen: • eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildung • eine zunächst befristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 6 sowie nach erfolgter Einarbeitung eine Zulage

für das Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt. Es werden etwa 100 Kinder von einem Jahr bis zum Ende der Grundschulzeit ganztägig betreut und mit einem warmen Mittagessen versorgt. Zusätzlich werden Kindertagesstätten im Stadtteil mit warmem Mittagessen beliefert. Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Kochen eines frischen Mittagessens für etwa 160 Kinder und etwa 30 Erwachsene • Sicherstellen der reibungslosen Zubereitung und Auslieferung der Speisen • Erstellung einer ausgewogenen und altersgerechten Speiseplanung • Kalkulation und Einkaufslisten-Erstellung • Warenbestellung und Warenwirtschaft, Lagerhaltung • Sicherstellen des Einhaltens von Qualitäts- und HACCP-Standards • Pflege und Instandhaltung der Hauswäsche • Anleitung der Hilfskräfte Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • eine Ausbildung als Hauswirtschafter/in oder Koch/Köchin • kaufmännisches Basiswissen • Geschick, Mitarbeiter/innen anzuleiten • selbstständige strukturierte Arbeitsweise und Organisationstalent Wir bieten Ihnen: • ein interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld • geregelte Arbeitszeiten • eine Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe 5 Sind Sie interessiert? Dann übersenden Sie bitte bis spätestens 13.12.2014 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer an die Stadt Offenburg, Fachbereich Zentrale Dienste/Abteilung Personalservice, Postfach 24 50, 77614 Offenburg. Auskunft erteilt Anette Lampe, Leiterin des Stadtteil- und Familienzentrums Oststadt, unter Telefon 07 81/93 292-12. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de.

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entiert

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Sind Sie interessiert? Dann übersenden Sie bitte bis spätestens 20.12.2014 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer an die Stadt Offenburg, Fachbereich Zentrale Dienste, Abteilung Personalservice, Postfach 24 50, 77614 Offenburg. Auskunft erteilt der zuständige Abteilungsleiter Boris Klatt unter Telefon 07 81/82-2220. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de.

Stellenausschreibung

Die neue Eislaufsaison hat begonnen!

Eislaufhalle Offenburg

Zur Verstärkung unseres Planungsteams suchen wir eine/n

Bauzeichner/in oder Technische/n Zeichner/in Der vollständige Ausschreibungstext erscheint im Internet unter www.azv-offenburg.de Weitere Informationen erteilt der Abteilungsleiter Christoph Mößer unter Telefon 07 81/92 17-24.

25. Okt. bis 22. Feb. www.eislaufhalle-offenburg.de

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14 22.11.2014 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Der Gemeinderat beschließt aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung: § 1 Zielsetzung 1. Der Integrationsbeirat trägt dazu bei • die Belange der in Offenburg wohnenden Einwohner/innen ausländischer Herkunft sowie der Spätaussiedler/innen in allen Fragen, die diese allgemein betreffen und die zum eigenen Wirkungskreis der Stadt gehören, angemessen zu berücksichtigen und • die Beteiligung der Einwohner/innen ausländischer Herkunft sowie der Spätaussiedler/innen am kommunalen Geschehen sicher zu stellen und zu fördern. 2. Der Integrationsbeirat fördert die Verständigung zwischen den alteingesessenen Einwohner/innen und den Einwohner/innen ausländischer Herkunft beziehungsweise Spätaussiedler/innen. § 2 Aufgaben Zu diesem Zweck beraten die Mitglieder über integrationsspezifische Themen und über integrationsfördernde Maßnahmen für die jeweilige Zielgruppe und erarbeiten Vorschläge zur Verbesserung. Aufgaben des Integrationsbeirates sind insbesondere: • Themen des Gemeinderats und der Ausschüsse, die integrationspolitische Auswirkungen haben, zu beraten, • die Verwaltung in Fragen, die zum Wirkungskreis der Stadt gehören und die die Einwohner/innen ausländischer Herkunft oder Spätaussiedler/innen betreffen, durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu informieren und zu beraten, • Informations- und kulturelle Veranstaltungen zu fördern, • den muttersprachlichen Zugang zu einzelnen Zielgruppen zu fördern, • integrationsbezogene Projekte im kulturellen, sozialen und Bildungsbereich vorzuschlagen, zu unterstützen und anzuleiten, • die Vernetzung von Initiativen, Institutionen und Einrichtungen mit integrativer Ausrichtung anzuregen und zu unterstützen, • die interkulturelle Kompetenz in der Offenburger Bevölkerung zu fördern, • das kulturelle Leben und Angebote mit interkulturellem Hintergrund zu fördern und Öffentlichkeitsarbeit für die Belange der Integration durchzuführen. Eine besondere Rolle spielt die Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache. Der Integrationsbeirat wirkt darauf hin, dass • ein entsprechendes, vielfältiges und bei Migrantinnen und Migranten akzeptiertes Angebot zur Erweiterung der Sprachkompetenz vorhanden ist. • die Migrantinnen und Migranten den hohen Stellenwert der deutschen Sprache erkennen und bereit sind, ihre Sprachkompetenz aktiv zu erweitern. § 3 Rechte des Integrationsbeirats • Der Integrationsbeirat ist bei allen seinen Aufgabenkreis berührenden Fragen durch den Gemeinderat bzw. die Verwaltung rechtzeitig einzuschalten; ihm ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. • Über Anträge und Empfehlungen des Integrationsbeirats, für die der Gemeinderat oder die Verwaltung zuständig ist, wird der Integrationsbeirat bei einer seiner nächsten Sitzungen erneut unterrichtet. • Für die Aufgaben des Integrationsbeirats werden Finanzmittel zur Verfügung gestellt, damit er diese erfüllen kann. Soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, kann der Integrationsbeirat Zuschussvergaben empfehlen. • Der Integrationsbeirat ist berechtigt, eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Hierbei wird er insbesondere von der Presse- und Informationsstelle der Stadt beraten und unterstützt. § 4 Bestellung, Rechte und Pflichten der Beiratsmitglieder Für den Integrationsbeirat gelten analog die §§ 15 (Bestellung zu ehrenamtlicher Tätigkeit), 16 (Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit), 17 (Pflichten Ehrenamtlicher) und 18 (Ausschluss wegen Befangenheit) der Gemeindeordnung. Eine Entschädigung wird gemäß § 19 Gemeindeordnung gezahlt. § 5 Mitwirkung im Gemeinderat und in gemeinderätlichen Ausschüssen Der Integrationsbeirat schlägt dem Gemeinderat nach Bedarf Mitglieder als sachkundige Einwohner/innen für Ausschüsse vor. § 6 Zusammensetzung Der Integrationsbeirat setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen: 1. in Vertretung des/der Oberbürgermeisters/in der/die Sozialdezernent/in als Vorsitzende/r gemäß § 41 Gemeindeordnung, 2. je ein/e Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, 3. zwei Vertreter/innen der Freien Träger der Wohlfahrtspflege, die sich im Bereich der Migrationssozialarbeit engagieren, sowie je ein/e Vertreter/in der Ausländerinitiative und des Arbeitskreises Asyl,

4. Vertreter/innen der Religionsgemeinschaften, wobei zwei von der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Offenburg und je eine/r vom Alevitischen Kulturzentrum Offenburg und dem türkisch-islamischen Kulturverein (Moschee) entsendet werden, 5. als sachkundige Bürger Vertreter/innen von in Offenburg lebenden Einwohner/ innen mit Migrationshintergrund und 6. sonstigen Vertreter/innen, die sich in der Migrationsarbeit engagieren. Für jedes stimmberechtigte Mitglied wird ein/e Stellvertreter/in benannt. Weitere fachkundige Personen werden von der Verwaltung oder auf Beschluss des Beirats zu einzelnen Themen hinzugezogen. Die Zusammensetzung und Anzahl der unter § 6 Ziffer 4–6 genannten Vertreter/innen und sachkundigen Bürger/innen wird vom Gemeinderat auf Vorschlag des Integrationsbeirats bestimmt. Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder im Integrationsbeirat soll 30 nicht überschreiten. Der/Die Integrationsbeauftragte der Stadt Offenburg übernimmt die Geschäftsführung des Beirats. § 7 Berufung der Mitglieder des Beirats, Ausscheiden, Nachrücken Die unter § 6 Ziffer 5 und 6 genannten Mitglieder des Beirats und ihre Stellvertreter/innen werden am Ende der Amtszeit des Gemeinderats von einer Berufungskommission vorgeschlagen. Die Vorschläge werden im Integrationsbeirat erörtert und vom neu gewählten Gemeinderat bestellt. Die Berufungskommission besteht aus sechs Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: • der/dem Integrationsbeauftragten (Vorsitz) • drei Mitgliedern des bestehenden Beirates mit Migrationshintergrund • einer/m Vertreter/in der Gemeinwesenarbeit in der Stadt Offenburg • einer/m Vertreter/in der Wohlfahrtsverbände bzw. Initiativen, die in der Migrationssozialarbeit aktiv sind Die Berufungskommission klärt ab, ob sachkundige Bürger/innen zur Übernahme der Aufgabe bereit sind. Die vorgeschlagenen und vom Gemeinderat zu bestellenden Mitglieder sollen sich gut in deutscher Sprache verständigen können. Die Berufung der Mitglieder des Beirats erfolgt jeweils für den Zeitraum, der der Amtszeit des Gemeinderates (§ 30 GemO) entspricht. Scheidet ein Mitglied des Beirats vorzeitig aus, so bestellt der Gemeinderat gegebenenfalls auf Vorschlag der jeweiligen Institution bzw. des Beirats ein neues Mitglied. Sein Ausscheiden aus dem Beirat hat das Mitglied rechtzeitig vorab schriftlich dem/der Vorsitzenden mitzuteilen. Fehlt ein Mitglied des Integrationsbeirats mehr als vier Sitzungen unentschuldigt, kann der Integrationsbeirat dem Gemeinderat das Ausscheiden dieses Mitgliedes sowie eine/n Nachfolger/in vorschlagen. § 8 Arbeitsweise Der Integrationsbeirat kann Arbeitsgruppen bilden, die seine Aktivitäten und gegebenenfalls die jeweils folgende Tagesordnung vorbereiten. Es gelten die Bestimmungen für beratende Ausschüsse, § 41 Gemeindeordnung. Die Sitzungen des Beirats für Integration sind in der Regel öffentlich. Soweit schützenswerte Einzelinteressen zu wahren sind, tagt der Beirat nichtöffentlich. Die Protokolle des Beirats werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Die Tagesordnungspunkte für die nächste Sitzung des Beirats werden jeweils eine Woche vor einer Sitzung in der Tagespresse veröffentlicht. § 9 Entscheidungsfindung im Beirat Alle Entscheidungen des Beirats gemäß der in § 2 definierten Aufgaben werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder getroffen. Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme, eine Stimmenvereinigung ist ausgeschlossen. Stimmberechtigt sind alle in § 6 Absatz 1 aufgeführten Mitglieder des Beirats. § 10 Vertretung des Beirats nach außen Der Beirat wird nach außen durch den/die Vorsitzende/n in Vertretung der/des Oberbürgermeisters/in vertreten. In Einzelfällen kann der/die Vorsitzende die Vertretung an den/die Integrationsbeauftragte/n delegieren. § 11 Geltung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Für die Sitzungen des Beirats gilt die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Offenburg in ihrer jeweils gültigen Fassung sinngemäß, soweit diese Satzung des Beirats für Integration nicht einzelne Punkte abweichend regelt. § 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


22.11.2014 15 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Amtliche Bekanntmachung über den Ablauf von Ruhefristen und Nutzungsrechten an Gräbern auf den Friedhöfen der Stadt Offenburg und die damit verbundene Grababräumung

A) Stadtfriedhof Weingarten: Feld 8 Nr. 171 Nr. 379 Nr. 497 Feld 11 Nr. 369 Feld 12 Nr. 100 Nr. 340 Feld 13 Nr. 174 Feld 16A Nr. 44 Feld 17 Nr. 53 Nr. 57

Etagengrab Wendlandt Doppelgrab Pahnke Urnenkaufgrab Wenkert/Bausch Etagengrab Stumm Etagengrab Hoffmann Etagengrab Licht Etagengrab Klaws/Littwins Urnenkaufgrab Schüler Etagengrab Fragstein Etagengrab Klink

B) Alter Friedhof Offenburg Feld 1 Nr. 65 Nr. 168 Nr. 279 Feld 2 Nr. 49 Feld 3 Nr. 311 Feld 5 Nr. 21 Feld 6 Nr. 41 Nr. 127 Nr. 213 Feld 8 Nr. 71 Nr. 72 Feld 9 Nr. 120 Nr. 208 Feld 13 Nr. 245 Nr. 281 Feld 14 Nr. 219 Feld 16 Nr. 74 Feld 17 Nr. 55

Doppelgrab Steiger Doppelgrab Kahles Doppelgrab Geißler Doppelgrab Schweikert Etagengrab Rombach, Amalie Doppelgrab Föhrenbach/Grethmann Etagengrab Rombach, Franz Otto Doppelgrab Moßmann/Stumpp Doppelgrab Schmitt/Seifert Doppelgrab Trube Doppelgrab Lang/Hodapp/Gfell Doppelgrab Becht/Deuchler Doppelgrab Laubenberger Etagengrab Jäger/Bayer Etagengrab Gantert Doppelgrab Schmitt Mehrfachgrab Mayer Doppelgrab Wohlgemuth

C) Friedhof Rammersweier Feld 2 Nr. 462

Doppelgrab Gödtler/Bischler

Es sind die Ruhefristen an Reihengräbern des Bestattungsjahres 1994 abgelaufen.

D) Friedhof Elgersweier Feld 1 Nr. 109

Doppelgrab Schrempp

Stadtfriedhof Weingarten (Neuer Friedhof) Erdbestattungsreihengräber Grabfeld 16 Rasenreihengräber Grabfeld 4 Urnenreihengräber Grabfeld 05B Urnenrasenreihengräber Grabfeld 04A Grabfeld 10

Grab Grab Grab Grab Grab

E) Friedhof Zunsweier Feld 2 Nr. 71A Feld 3 Nr. 287

Etagengrab Walter Doppelgrab Kalff

Friedhof Bohlsbach Erdbestattungsreihengräber

Grabfeld

4

Grab 66 bis 68

Friedhof Elgersweier Erdbestattungsreihengräber

Grabfeld

3

Grab 113 bis 116

Friedhof Griesheim Erdbestattungsreihengräber

Grabfeld

2

Grab 170, 190, 191

Friedhof Waltersweier Erdbestattungsreihengräber

Grabfeld

1

Grab 367, 389

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 10 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg die Ruhefristen an Grabstätten des Bestattungsjahres 1994 abgelaufen sind. Diese Gräber sind gemäß §§ 13 und 23 abzuräumen. Die Angehörigen werden gebeten, Grabsteine, Pflanzgut und sonstige Grabausstattungen bis spätestens 28. Februar 2015 von den Gräbern zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeglicher Anspruch an der Grabstätte und den Grabausstattungen. Die Gräber werden hiernach ersatzlos von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet. Der Friedhofsverwaltung obliegt keine Aufbewahrungspflicht für Grabausstattungen. Auf den Gräbern sind Hinweise über den Ablauf der Ruhefrist/Nutzungsrecht angebracht. Sofern die Angehörigen bzw. Grabnutzungsberechtigten bekannt sind werden diese schriftlich informiert. Die Belegungspläne über die abzuräumenden Gräber können in der Friedhofsverwaltung eingesehen werden. Die Grababräumung kann auf Antrag von der Friedhofsverwaltung oder von den Angehörigen selbst durchgeführt werden.

1. Reihengrabstätten

148 bis 204 308 bis 361 37 bis 51 1 bis 4 312 bis 316

Friedhof Windschläg Erdbestattungsreihengräber

Grabfeld

7

Grab 22 bis 26

Friedhof Zunsweier Erdbestattungsreihengräber

Grabfeld

2

Grab 294, 314 bis 316

Die Umwandlung eines Reihengrabes in ein Kaufgrab ist nicht möglich.

2. Wahlgrabstätten Sofern Nutzungsrechte an Wahlgräbern des Bestattungsjahres 1994 nicht verlängert wurden, sind diese abgelaufen und ebenfalls abzuräumen. Die Grabnutzungsberechtigten folgender Gräber, deren Nutzungsrecht geendet hat und die zur Abräumung anstehen, konnten nicht ermittelt werden. Ihnen wird gemäß §§ 23, 24 und 26 der Friedhofsatzung der Stadt Offenburg das Nutzungsrecht entzogen.

3. Die Grabnutzungsberechtigten/Angehörigen mit laufenden Nutzungsrechten an folgenden Grabstätten konnten nicht ermittelt werden: A) Stadtfriedhof Weingarten Feld 4 Nr. 686 Feld 11 Nr. 375 Feld 16 Nr. 390 Feld 17 Nr. 169

Etagengrab Liess/Schöpp Doppelgrab Walla Reihengrab Härdlein Etagengrab Bösch

B) Friedhof Windschläg Feld 1 Nr. 11

Etagengrab Weinzierle/Seewald

Sofern Hinweise zu Grabnutzungsberechtigten/Angehörigen bekannt sind wird um Information an die Friedhofsverwaltung gebeten. Nähere Auskünfte und weitere Informationen bei: Technische Betriebe Offenburg (TBO), Abteilung Friedhöfe, Friedhofsverwaltung Weingartenstraße 78, 77654 Offenburg, Telefon 07 81/9 33 80.

Offenburg, 22. November 2014 Alex Müller Betriebsleiter Technische Betriebe Offenburg


16 22.11.2014 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 152 „Nördliche Innenstadt – Unionrampe, südlicher Teil“ Gemarkung Offenburg nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Einsichtnahme in die vom Gemeinderat der Stadt Offenburg beschlossene Abwägung zu den während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Der Gemeinderat der Stadt Offenburg hat am 17.11.2014 die erneute Offenlage des Bebauungsplanes „Nördliche Innenstadt – Unionrampe, südlicher Teil“ beschlossen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat über die eingegangenen Anregungen der Bürger entschieden. Das Ergebnis der Prüfung des Gemeinderats über die eingegangenen Stellungnahmen wird den Stellungnehmenden nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitgeteilt, und zwar schriftlich mit Postausgang bis spätestens 15.12.2014. Zum Bebauungsplan „Nördliche Innenstadt – Unionrampe, südlicher Teil“ sind daneben auch Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt von mehr als 50 Personen abgegeben worden. Die Stadt Offenburg macht daher von der Möglichkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Gebrauch, die Mitteilung diesen Personen gegenüber dadurch zu ersetzen, dass den betroffenen Personen die Einsicht in das Ergebnis der Entscheidung des Gemeinderats der Stadt Offenburg ermöglicht wird. Die betroffenen Personen erhalten also keine besondere schriftliche Mitteilung. Die Entscheidung des Gemeinderats der Stadt Offenburg über die eingegangenen Anregungen kann vom 24. November 2014 bis einschließlich 30. Januar 2015 im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, montags bis donnerstags, 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen können auch im Internet auf den Webseiten der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/offenlage aufgerufen werden. Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Erneuter Offenlagebeschluss Der Gemeinderat hat am 18. März 2013 den Aufstellungsbeschuss für den Bebauungsplan „Nördliche Innenstadt – Unionrampe, südlicher Teil“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Drei frühzeitige Bürgerbeteiligungen (Informationsveranstaltungen) fanden im November 2008, März 2012, Februar 2013 statt. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 22. April bis 22. Mai 2014. Aufgrund eingegangener Anregungen und Bedenken wurdederBebauungsplanentwurf geändert und ergänzt. Der Gemeinderat hat am 17. November 2014 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplanentwurf wurde in folgenden Punkten geändert und ergänzt: • Festsetzung des westlichen Teilbereichs als eingeschränktes Gewerbegebiet (zuvor „SO-2 Einkaufsquartier“) • Beschränkung der Zulässigkeit von Wohnungen im SO Einkaufsquartier auf das 2. und 3. Obergeschoss • Verschiebung der Baulinie bzw. Baugrenze im Südosten für das Sockelgeschoss • Korrektur des Grenzverlaufs zwischen Baugebiet und öffentlicher Straßenverkehrsfläche im Südosten und Osten • Änderung der Lärmpegelbereiche • Änderung der Zufahrtsbereiche • Änderungen beim Ausschluss von Freileitungen • geringfügige Änderungen bei Regelungen zur Dachform im eingeschränkten Gewerbegebiet, Anpassungen beim Pflanzgebot. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 152 „Nördliche Innenstadt – Unionrampe, südlicher Teil“ wird im Westen durch die Hauptstraße, im Süden durch die Gustav-Rée-Anlage und im Osten durch den Bahngraben begrenzt. Im Norden endet er an den südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Hauptstraße 17, 19 und 21. Der Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. Der bestehende Bebauungsplan „Innenstadt – Ausschluss von Vergnügungsstätten und ähnliche Nutzungen“ soll für diesen Bereich durch den neuen Bebauungsplan ersetzt werden. Bürgerbeteiligung Der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung, den textlichen Festsetzungen mit den örtlichen Bauvorschriften und dem Umweltbericht sowie den Fachgutachten und wesentlichen Stellungnahmen zu umweltrelevanten Aspekten liegt in der Zeit vom 1. Dezember 2014 bis einschließlich 16. Januar 2015 im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, montags bis donnerstags, 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr aus. Wir weisen darauf hin, dass das Technische Rathaus an den Feiertagen sowie am 24. Dezember (Heiligabend), am 31. Dezember 2014 (Silvester), am 2. und am 5. Januar 2015 geschlossen ist. Die Offenlagefrist wird daher entsprechend verlängert.

Bestandteil der Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Untersuchungen (Verkehrsuntersuchung, Schalltechnische Untersuchung, Luftschadstoffgutachten, Historische Untersuchung zu Altlasten Hauptstraße 27, Historische Untersuchung zu Altlasten und Abfalltechnische Untersuchung Hauptstraße 25, Abfalltechnische Untersuchung Hauptstraße 19, Baugrund- und altlastenbezogene Bodenuntersuchung, Altlastenrisikobewertung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser Hauptstraße 27, Bericht zur Überprüfung der alten Stadthalle auf Fledermausvorkommen), die Darstellung der Umweltbelange in der Begründung des Bebauungsplans inklusive Umweltbericht und die Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit aus der förmlichen und frühzeitigen Beteiligung. Sie enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen: 1. mit folgenden Informationen in Bezug auf den Menschen: • Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die Lärmsituation im Plangebiet und in der Umgebung auf Basis von Untersuchungen zum Gewerbelärm (Lärm durch Betrieb des Einkaufsquartiers) sowie zum Straßenverkehrs- und Schienenlärm (Verkehrslärm außerhalb und innerhalb des Plangebiets inklusive des prognostizierten zusätzlichen Straßenverkehrslärms) • Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die lufthygienische Situation/Luftqualität • Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die Erholungsfunktion des Plangebiets sowie zu seiner Bedeutung als Wohn- und Arbeitsstandort • Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die Verkehrssituation im umliegenden Straßennetz, insbesondere auf den Knoten an der Unionbrücke 2. mit folgenden Informationen in Bezug auf Tiere und Biotope: • Informationen zur Auswirkung der Planung auf Fledermäuse und Vögel sowie sonstige geschützte Arten aus anderen Artengruppen • Informationen zur Auswirkung der Planung auf vorhandene Biotopstrukturen 3. mit folgenden Informationen in Bezug auf den Boden: • Informationen zur Bodenfunktion • Informationen zum Baugrund und zum Thema Altlasten für die Altstandorte Hauptstraße 27 (ehemalige Druckerei), Hauptstraße 25 (ehemals E-Werk Mittelbaden) und Hauptstraße 23 (ehemalige Glasmanufaktur) mit Bewertung der Bodenbelastungen • Informationen zu Kampfmitteln 4. mit folgenden Informationen in Bezug auf Wasser • Informationen zum örtlichen Wasserhaushalt und zum Umgang mit dem Niederschlagswasser 5. mit folgenden Informationen in Bezug auf Klima und Luft • Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf das Lokalklima und auf die lufthygienische Situation/Luftqualität 6. mit folgenden Informationen in Bezug auf das Ortsbild • Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf das Ortsbild 7. mit folgenden Informationen in Bezug auf Kultur- und sonstige Sachgüter • Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf Kulturdenkmale im Plangebiet (Hauptstraße 23) und im unmittelbaren Umfeld (Kloster Unserer Lieben Frau, evangelische Stadtkirche, Hauptstraße 29) • Informationen zu archäologischen Denkmalen und zur Vorgehensweise bei auftretenden Funden im Rahmen von Bodeneingriffen Weiter liegen drei Gutachten zu Auswirkungen auf den Einzelhandel (raumordnerische Auswirkungsanalyse sowie zwei Einzelhandelsgutachten zur Innenstadtverträglichkeit) aus. Die Unterlagen können auch im Internet auf den Webseiten der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/offenlage aufgerufen werden. In dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die DIN-Normen, VDI-Richtlinien und andere Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen oder in einem wesentlichen Teil der Begründung Bezug genommen wird, können bei der Stadt Offenburg im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, Fachbereich 3, Abt. 3.1 Stadtplanung und Stadtgestaltung, Zimmer 129 eingesehen werden. Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer erfolgt nicht. Ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB). Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen im Originalzustand (Kopien) oder in Auszügen (Zitate) in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Rat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Offenburg, 18. November 2014

Edith Schreiner, Oberbürgermeisterin


22.11.2014 17 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Einladung

Einladung

Die nächste Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Offenburg findet am Montag, 24. November, um 18 Uhr im Sitzungssaal des Technischen Rathauses, Wilhelmstraße 12, statt.

Die nächste Sitzung des Integrationsbeirates der Stadt Offenburg findet am Mittwoch, 26. November, um 18 Uhr im Sitzungssaal des Technischen Rathauses, Wilhelmstraße 12, statt.

Tagesordnung:

Tagesordnung:

1. Optimierung der signaltechnischen Regelung am Knoten B 3/Windschläger Straße 2. Ausbau Lehbergstraße 3. Sachstandsbericht Straßenbeleuchtung 4. Fahrradförderprogramm V – Umsetzung der Maßnahmenachsen 1a und 8 5. Einrichtung von Mobilitätsstationen 6. Zusätzliche Anbindung des Gifiz-Parkplatzes an den Südring 7. Parken im Bereich der erweiterten Innenstadt

1. 2. 3. 4. 5.

Einsetzung des neuen Integrationsbeirats Persönliche Vorstellung und Motivation der Mitglieder Leitbild Vorstellung des Projekts „Sozialpaten“ des Mehrgenerationenhauses Sonstiges

Jahresabschluss 2013 der Stadt Offenburg Der Gemeinderat der Stadt Offenburg hat am 17. November 2014 gemäß § 95 b GemO den Jahresabschluss der Stadt Offenburg (Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Vermögensrechnung) einschließlich Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2013 festgestellt:

Im Rahmen der Ergebnisverwendung gem. § 49 Abs. 3 GemHVO wird das ordentliche Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Sonderergebnis der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

Die vorstehenden Jahresabschlüsse werden gemäß § 95b GemO hiermit öffentlich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2013 mit Rechenschaftsbericht ist von Montag, 24. November, bis Montag 1. Dezember 2014 (einschließlich), zur Einsicht in den Diensträumen des Fachbereichs Finanzen, Abt. Haushalt und Steuern, Hauptstraße 75-77 (Salzhaus), Zimmer 323, ausgelegt. Offenburg, 18. November 2014 Die Oberbürgermeisterin: i.V. Kopp, Bürgermeister


18 22.11.2014

Foto: Ursa/txn-p

Special im

Bauen & wohnen

Ruhe und Frieden

Geben Sie Lärm im eigenen Heim keine Chance und setzen Sie auf moderne Türen und Fenster „Trautes Heim, Glück allein“ – das gilt allerdings nur dann, wenn der Straßenlärm draußen bleibt und auch der Lärm innerhalb der Wohnung gut gedämmt wird. Wer baut oder saniert, sollte sich daher rechtzeitig Gedanken zum Schallschutz der Fenster und der Türen machen. Profis unterscheiden zum Beispiel zwischen sechs verschiedenen Schallschutzklassen im Fensterbau. Die Fähigkeit, den Lärm draußen zu lassen, hängt dabei stark von der Art der Verglasung ab. Aber natürlich spielen auch die Profile der Kunststofffenster eine wichtige Rolle. Moderne Hersteller empfehlen daher, für die Konstruktion von Schallschutzfenstern ausschließlich Profile in Klasse A-Qualität nach DIN EN 12608 zu verwenden. Hier wird für die Wandungen der Mehrkammerpro-

sondern auch der Lärm innerhalb des Hauses. Daher entscheiden sich immer mehr Eigenheimbesitzer für Schallschutztüren in den eigenen vier Wänden. Sei es ein ruhiges Arbeitszimmer, in dem sich ungestört denken lässt. Oder ein Haushaltsraum, aus dem Heizungsgeräusche und Waschmaschinenlärm nicht mehr in die Wohnräume gelangen. Moderne Schallschutztüren lassen sich heute perfekt auf die vorhandene

Viele Türvarianten

Fensterprofile beachten file durchschnittlich 14 Prozent mehr Material eingesetzt als in der Klasse B – und das macht sich nicht nur beim Schallschutz bemerkbar, sondern wirkt sich auch auf den Wärmeschutz und die Funktionssicherheit der Fenster aus. Bereits eine Standard-Isolierverglasung bietet Schallschutzklasse 2 – was in der Regel für Fenster in ruhigen Gegenden ausreicht. An viel befahrenen Straßen empfiehlt sich jedoch mindestens Schallschutzklasse 4. Weitere Infos zum Schallschutz bietet der Fensterfachbetrieb vor Ort. Aber nicht nur der Lärm von außen kann den häuslichen Frieden stören,

Trautes Glück:: Machen Sie aus Ihrem Heim eine Ruhe-Oase.Foto: iStock.com/funky-data

Elektroinstallation

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Inneneinrichtung abstimmen. Es gibt sie in einer Vielzahl von Designs, Farben und Formen. Schallgeschützte Verglasungen sind ebenso möglich wie individuelle Türgriffe. Ein weiteres Plus: Schallschutztüren sind auch mit Feuer- und Rauchschutzfunktion zu haben. Bei Öl- und GasHeizungsräumen beispielsweise ist dies vom Gesetzgeber vorgeschrieben, damit sich ein Brand nicht in die restlichen Wohnräume ausbreiten kann. (txn-p)

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Schimmel bedroht Mieteinnahmen

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Fachleute hinzuziehen und zügige Lösung anstreben Die gesundheitsgefährdende Wirkung von Schimmel ist bekannt. Treten Schimmelschäden in der Mietwohnung auf, dann ist aber oft die Frage nach der Ursächlichkeit der Streitpunkt. Denn rechtlich gibt der Schimmel dem Mieter ein scharfes Schwert in die Hand. Der

Joachim Hug ist Fachmann für Schimmelschäden. Foto: ISOTEC Vermieter schuldet grundsätzlich eine komplett mangelfreie Mietwohnung. Die Gretchenfrage lautet aber: Wer hat Schaden und Schimmel verursacht? Wer hier auf das Gericht als Lösungsinstanz setzt, hat schon verloren“, berichtet Joachim Hug aus seiner Berufspraxis. Denn er ist mit seinem ISOTECFachbetrieb auf die Sanierung derar-

tiger Mängel spezialisiert. „Ich empfehle, im vorgerichtlichen Rahmen die Verursachungsfrage zu klären.“ Die Frage ist nämlich, ob der Schaden aufgrund einer mangelhaften Baukonstruktion (Vermieterhaftung) oder durch falsches Lüftungsverhalten (Mieterhaftung) entstanden ist. Nicht selten liegt auch eine Mischursache vor. Hug hilft bei der Ursachenforschung zunächst mit speziellen Messinstrumenten. „Gehen beide Seiten konstruktiv mit dem Problem um, dann ist der Schaden oftmals schneller beseitigt, als viele glauben.“ Der Vorteil liegt auf der Hand. Statt Rechtsstreit, Minderung und Kündigung stehen dann Wohngesundheit und Werterhalt im Mittelpunkt. Ist beispielsweise nur ein Raum vom Schimmelpilzbefall betroffen oder geht die Pilzbelastung von ihm aus, so können die Sanierungsmaßnahmen auf diese Räumlichkeit fokussiert werden. Das spart Arbeitszeit und Kosten. ISOTECKlimaplatten können etwa flexibel angepasst werden, nehmen überschüssige Feuchtigkeit aus der Raumluft auf und senken das Risiko eines Pilzbefalls. „Unabhängig von der Verursachung muss der Schimmel so schnell wie möglich aus den Wohnräumen entfernt werden“, unterstreicht der ISOTECFachmann. Laut Umweltbundesamt sollte bei einem Schimmelpilzbefall von einem halben Quadratmeter und mehr unbedingt fachmännische Hilfe angefordert werden. Damit die Gesundheit der Bewohner keinen Schaden nimmt.

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20 22.11.2014

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Sanierung nichts für Laien die einzelnen Möglichkeiten gegen­ einander abzuwägen. Er weiß in der Regel, weder welche gesetzlichen An­ forderungen zu erfüllen sind, noch kann er Kosten und Einsparpotenziale präzise kalkulieren. In der Tat ist die energetische Sanie­ rung von Häusern eine komplexe Angelegenheit, die ohne Fachwissen kaum zum Erfolg führen kann. Daher wurde schon vor einiger Zeit beschlos­ sen, dass Bauherren, die staatliche Fördergelder der KfW für ihre Sanie­ rung beantragen wollen, einen geprüf­ ten Sachverständigen hinzuziehen müssen. Die Suche nach einem sol­

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chen Experten sollte für sanierungs­ willige Hausbesitzer daher in jedem Fall der erste Schritt sein. Unter www. energie-effizienz-experten.de sind mittlerweile rund 12 000 anerkannte Fachleute registriert. Diese Liste gilt bundesweit. Wichtig zu wissen: Auch die Beratung vor Beginn einer Sanie­ rung wird bereits staatlich gefördert. Bei Ein­ und Zweifamilienhäusern beträgt der Zuschuss 400 Euro. Den entsprechenden Antrag übernimmt ebenfalls der Experte. Wer als Experte eingetragen ist, ist hochqualifiziert: Neben einer bau­ nahen Ausbildung haben sich die Experten noch umfassend weiter­ gebildet. Außerdem müssen sich die gelisteten Experten regelmäßig fort­ bilden. Und alle zwei Jahre müssen sie nachweisen, dass sie auch praktisch in

Guter Rat muss bei der Sanierung nicht teuer sein. ihren Spezialgebieten gearbeitet ha­ ben. Bauherren erhalten durch die Beratung eines Experten eine unab­ hängige, fachgerechte und maßge­ schneiderte Modernisierungsempfeh­ lung für ihr Sanierungsobjekt.

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Wer ein älteres Eigenheim bewohnt, kennt in der Regel die Mängel. Der Heizenergieverbrauch ist zu hoch, es zieht, ist fußkalt und mitunter sogar feucht. Die meisten Hausbesitzer wis­ sen, dass sich eine energetische Sanie­ rung schnell bezahlt macht. Das Problem sind aber häufig die vielfältigen Möglichkeiten, die viele Hausbesitzer verwirren: die Däm­ mung verbessern, alte Fenster austau­ schen, eine neue Heizung einbauen lassen, eine Solaranlage installieren. Aber wo anfangen? Und was ist für mein Haus eigentlich die optimale Lösung? Der Laie ist kaum in der Lage,

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Sparen Sie nicht am falschen Ende Warum sich eine gute Dachentwässerung für Sie lohnt Das Dach eines Eigenheims muss Wind und Wetter zu jeder Jahreszeit zuverlässig standhalten. Denn wenn Wasser nicht wie geplant ablaufen kann, führt dies schnell zu gravierenden Bauschäden. Daher ist eine bis ins Detail fachgerecht ausgeführte Dachentwässerung sehr wichtig. Am Anfang steht immer die Entscheidung für ein geeignetes Material. Denn Rinnen und Rohre müssen Belastungen durch Wasser, Frost, Laub und Schmutz dauerhaft aushalten. Ebenfalls von großer Bedeutung: ein genau abgestimmtes Zubehörprogramm, mit dem sich die stets individuelle Entwässerungslösung problemlos umsetzen lässt.

bewährt. Das edle Naturmaterial wird umweltschonend hergestellt und ist auch vollständig recycelbar. Es zeichnet sich zudem durch seine Langlebigkeit und Witterungsbeständigkeit aus. Dank verschiedener handwerklicher Verarbeitungsmethoden lassen sich nicht nur architektonisch anspruchsvolle Flächenwirkungen erzielen, es kann auch eine bis ins

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Robust: Zink ist sehr witterungs­ beständig. Foto: Rheinzink/txn­p In der Praxis haben sich Dachentwässerungs-Systeme aus Titanzink

Detail dauerhaft witterungsbeständige Dachhaut realisiert werden. Das ökologisch einwandfreie Naturmaterial zeichnet sich durch seine optisch hochwertige Wirkung aus und garantiert gleichzeitig eine Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten. Verantwortlich hierfür ist die sich natürlich bildende Zink-Patina, die das Metall schützt und sogar Kratzer im Laufe der Zeit wieder verschwinden lässt.

Kein Wunder also, dass Titanzink aus der Dachentwässerung nicht mehr wegzudenken ist. Doch eine gut durchdachte Dachentwässerung hat noch einen weiteren Vorteil für Sie. Denn da das Regenwasser in Deutschland ausreichend vom Himmel fällt, eignet es sich ideal für die Gartenbewässerung. Wer Regenwasser nutzt, entlastet aber nicht nur den Geldbeutel sondern auch die Umwelt. Denn anders als Trinkwasser, das unter erheblichem Energieaufwand bereitgestellt wird, ist Regenwasser kostenlos und lässt sich einfach über die Dachentwässerung sammeln. Hierfür gibt es mittlerweile spezielle Zubehörteile für Dachentwässerungssysteme. Kleiner Tipp: Um auch zu jeder Jahreszeit die optimale Wassermenge nutzen zu können, sollte die Regenrinne mit einem Laubschutz ausgestattet sein. (txn-p)

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Die richtige Lösung für gefährlichen Schimmel Der Profi behebt Probleme mit feuchten Wänden korrekt In den eigenen vier Wänden lauern oftmals über Jahre unbemerkt gesund­ heitsschädliche Gifte, die bei den Bewohnern ernsthafte Erkrankungen hervorrufen können. Besonders häufig verursachen die gefährlichen Schimmelpilzsporen gesundheitliche Probleme. Für Schimmelpilze im Haus gibt es etliche Gründe und immer spielt ein Zuviel an Feuchtig­ keit eine Rolle. Denn Feuchtigkeit braucht der Schimmelpilz zum Leben und Wachsen, bei einem ausgegli­ chenen Raumklima hat er keine Chance, sich auszubreiten. Riecht es muffig, gibt es feuchte Stellen in den Ecken oder Wänden oder ist gar irgendwo Schimmel­ pilzbefall zu sehen, muss nach der Ursache der Feuchtigkeit geforscht werden: Baumängel, unzureichende Dämmung, dazu ein verkehrtes Lüf­

Schimmelpilzbefall verursacht hat. Nach einer ausführlichen Beratung über die notwendigen Maßnahmen, um wieder eine wohnliche und gesunde Atmosphäre zu schaffen, be­ seitigen sie den Schimmelpilz sach­ und fachgerecht und sorgen damit für eine entscheidende Verbesserung des Raumklimas. Um erneuter Schimmelpilzbildung vorzubeugen, kommt u. a. die Getifix Klimaplatte zum Einsatz. Sie macht ihrem Namen alle Ehre und sorgt für ein gutes Raumklima. Die Mineral­ dämmplatte aus Calciumsilikat ist kapillaraktiv und diffusionsoffen, sie kann also Feuchtigkeit aufnehmen, speichern und bei Lüftung nach und nach wieder abgeben. Schimmelpilze haben so keine Chance, sich anzu­ siedeln. Außerdem verfügt die Klima­ platte über sehr gute Wärmedämm­

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