Screen offenblatt 06

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Nr. 6, 21. Februar 2015

Ihre Bürgerzeitung

Hautnah und lebensecht

www.offenburg.de INTERNET

Das neue Programm von Museum, Archiv und Galerie lockt mit zwei neuen Abteilungen

Samstag, 27. Juni, folgt dann morgens um 11 Uhr die Eröffnung der Geologischen Abteilung, oben auf der Empore in der Spitze des Dachgeschosses. Direkt daran schließt sich ab etwa 12.30 Uhr ein Aktionstag an. Rau:

„Damit die Interessierten sofort unsere Zeitmaschine ausprobieren können, die in längst vergangene Erdzeitalter führt, oder durch den nachgebauten Bergwerksstollen krabbeln können.“ Die Museumspädagogin ist überzeugt: „In den neuen Familienausstellungen Naturkunde und Geologie werden auch Erwachsene ihren Spaß haben.“ Mit den beiden neuen Abteilungen kommen auch

Foto: Schlessmann

Auf 60 Seiten bietet das neue Programm von Museum im Ritterhaus, Stadtarchiv und Galerie auf dem Kulturforum ein breites Sprektrum vom Kinderkurs bis zur Ausstellung. Der Höhepunkt ist dieses Mal gleich doppelt vergeben: Die Eröffnung der Familienausstellung Naturkunde „Wald - Land - Fluss“ und der geologischen Abteilung. Museumspädagogin Nadine Rau kann den Startschuss des neuen naturkundlichen Bereichs im Dachgeschoss des Ritterhauses am Sonntag, 22. März, um 11 Uhr kaum erwarten. „Wir träumen alle schon von der Naturkunde“, sagt sie lachend. Noch ist die neue Abteilung eine Baustelle. „Aber schon in vier Wochen erwarten die Besucherinnen und Besucher hier lebensecht gestaltete Landschaften mit Bäumen, Sträuchern und Felsen, außerdem viele Mitmachund Experimentierstationen.“ Am

neue Kurse in das Ritterhaus, darunter Angebote mit so klangvollen Namen wie „Küss mich, ich bin ein Frosch“ oder „Ich glaub‘, ich steh‘ im Wald“. „Die Kurse sind beliebt“, erzählt Rau, „es ist ziemlich lange her, dass einer ausfallen musste, weil wir zu wenige Anmeldungen hatten.“ Gleiches gilt für die kostenlosen Stadtführungen, die von März bis Oktober laufen. Neben den bekannten Schwerpunkten gibt es 2015 einen neuen: Offenburger Baumschätze. Rau: „Hubert Wernet, bei der Stadt zuständig für die Baumpflege, führt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen mit einem Mitglied des Schwarzwaldvereins zu den schönsten Exemplaren.“ Auch sechs Stadtführungen mit Weinprobe stehen wieder auf dem Programm, Kosten: zwölf Euro. Die Galerie auf dem Kulturforum wird noch bis 17. Mai von Angela M. Flaigs Naturobjekten beherrscht. Ab 13. Juni sind hier verschiedene Künstlerinnen und Künstler aus den Wagenhallen auf dem Stuttgarter NordbahnhofGelände zu sehen. Titel der Schau: „Lose Bande“. Der Zweite Weltkrieg wird bis 11. Oktober im Ritterhaus mit der Ausstellung „Freiheit – so nah, so fern …“ thematisiert. Am Sonntag, 11. April, gibt es in der Erich-Kästner-Realschule eine Gedenkfeier zum 70. Jahrestag des Massakers an 41 KZ-Häftlingen des Konzentrationslagers Natzweiler-Struthof im Außenlager in Offenburg.

Die Stadt Offenburg hat ihre Homepage um eine Vorlesefunktion erweitert. Auch in Sozialen Netzwerken ist sie vertreten. ❚ Seite 4 QUALITÄT

Durch verschiedene Maßnahmen soll die Wasserqualität des Gifizsees verbessert werden. Den Anfang macht eine Uferabflachung. ❚ Seite 7 MESSE Zwei Fachmessen in Offenburg und Freiburg befassen sich mit den Themen Bauen, Sanieren und Energie. Für die GETEC stellt die Stadt Offenburg Freikarten zur Verfügung. ❚ Seite 6

Moltkestrasse 2 – Offenburg ℡ � 0781-924290 ÿ www.hasu.de


2 21.2.2015 HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeisterin Edith Schreiner folgenden Jubilaren: Mit 90 Jahren feiern Hedwig Ernst (25. Februar), Elisabeth Eisenmann (26. Februar) und Oswald Moser (27. Februar) einen runden Geburtstag. Hermann Oehler (23. Februar) aus Bühl begeht das 92. Wiegenfest. Stolze 95 Jahre alt wird Helene Bötzel (23. Februar). Alles Gute zum Geburtstag!

Parkplätze Die Stadt Offenburg weist darauf hin, dass zukünftig unberechtigt auf Behindertenstellplätzen geparkte Fahrzeuge nicht nur mit einem Verwarngeld (35 Euro) belegt, sondern auch abgeschleppt werden. Hintergrund sind vermehrt aufgetretene Beschwerden von Behinderten über zugeparkte Parkplätze. Behindertenparkplätze dürfen ausschließlich von Personen genutzt werden, die eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte („Blaue Karte“) besitzen. Anspruch auf die Parkerleichterung haben Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „bl“ (blind) im Schwerbehindertenausweis. Die „Blaue Karte“ kann für in Offenburg wohnende Personen beim Bürgerbüro Bauen in der Wilhelmstraße 12 beantragt werden. SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 21.2. 22.2. 23.2. 24.2. 25.2. 26.2. 27.2. 28.2. 1.3.

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Effizientes Finden Auftakt zum Girls’ und Boys’ Day 2015 am 26. Februar Am 23. April ist wieder Girls’ und Boys’ Day, der deutschlandweite Zukunftstag für Mädchen und Jungen, an dem Schülerinnen und Schüler in Berufsfelder hineinschnuppern können, die sie im Prozess der Berufsorientierung nur selten in Betracht ziehen. Den Auftakt der Veranstaltung im Ortenaukreis macht ein Vortrag von Wiebke Jessen am Donnerstag, 26. Februar, um 18 Uhr im Landratsamt. Die studierte Betriebswirtin hat für die Heidelberger Sinus Akademie das Online-Verhalten der Unter25-Jährigen untersucht. Frau Jessen, 98 Prozent der Unter-25-Jährigen sind online. Können Arbeitgeber diese Tatsache zur Nachwuchs-Werbung nutzen? Wiebke Jessen: Die jungen Leute sind zwar fast alle im Internet unterwegs, aber dennoch nicht alle im gleichen Maße auf diesem Weg erreichbar. Wiebke Jessen: „Arbeitgeber müssen bei der NachwuchsSuche ihre Zielgruppe kennen.“ Foto: privat

Woran liegt das? Jessen: In unserer Studie „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der digitalen Welt“ haben sich für uns sieben Lebenswelten herauskristallisiert. Sie alle sind zwar online, nutzen das Internet aber unterschiedlich. Geht es um berufliche Orientierung, ist dem einen ein Praktikum oder das persönliche Gespräch mit Leuten, die in dem Beruf arbeiten, wichtig, der andere nutzt eher soziale Netzwerke, Blogs und Youtube-Clips, um sich zu informieren. Was bedeutet das für den Arbeitgeber? Jessen: Der Arbeitgeber muss sich bei der Bewerbersuche ganz genau fragen: Wen erreicht er bisher? Ist er damit zufrieden? Reicht das für

die Zukunft des Unternehmens? Wen hätte er da gern? Und wie schafft er es, sich für diese Zielgruppe interessant zu machen? Und das wissen die Personaler von heute? Jessen: Ja und nein. Wenn ich Personalern die jugendlichen Lebenswelten vorstelle, sagen sie mir meist ganz schnell, dass sie für ihr Unternehmen die Innovativen und Kreativen haben möchten. Dann stelle ich stets die Frage, wie es denn im eigenen Betrieb aussieht. Wie sind die Strukturen und Abläufe? Wie sind Umgang und Führungsstil? Bisher sind die Ansprüche der „neuen“ jungen Mitarbeiter mit den Gegebenheiten in einem kleinen mittelständischen Betrieb oft nicht so ganz vereinbar. In Zeiten des Fachkräftemangels müssen sich die Unternehmen also auch auf die Azubis von morgen zubewegen. Jessen: Unbedingt. Die 14- bis 17-Jährigen von heute sind diejenigen, die morgen in den Firmen arbeiten. Und genau die müssen die Unternehmer erst einmal verstehen. Also ist der Girls’ und Boys’ Day für beide Seiten eine gute Gelegenheit sich kennenzulernen. Jessen: Auf jeden Fall. Bei den Jugendlichen trägt er sicherlich auch dazu bei, Schwellenängste abzubauen. Für einige jugendliche Lebenswelten ist dieser Tag ein idealer Einstieg. Ich rate den Firmen sowieso, sich bei der Suche nach Nachwuchs breit aufzustellen, nicht nur im Internet, sondern über das Angebot von Praktikumsplätzen oder beim Tag der offenen Tür die persönliche Begegnung zu suchen. Oder eben beim Girls’ und Boys’ Day am 23. April. Anmeldungen zum Vortrag „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der digitalen Welt“ am Donnerstag, 26. Februar, 18 Uhr, im Kleinen Sitzungssaal des Landratsamts, Badstraße 20, sind bis 24. Februar per E-Mail an folgende Adresse möglich: sandra.schaetzle@ortenaukreis.de.

SITZUNGSPLAN 23.2.

Kulturausschuss 18 Uhr, Sitzungssaal, Technisches Rathaus, Wilhelmstraße 12 Die Unterlagen liegen einige Tage vorher im Bürgerbüro im Dachgeschoss des Marktcenters sowie im Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, zur Mitnahme aus. Download unter www.offenburg.de/ratsinformation. Tagesordnung auf Seite 13.

Nicht erreichbar Die Baurechtsbehörde der Stadt Offenburg ist an den folgenden Tagen für externe Anfragen, telefonisch, per E-Mail sowie persönlich, nicht erreichbar: jeweils am Dienstag und am Mittwoch 24./25. Februar, 3./4. und 10./11. März.

Amtsblatt der Stadt Offenburg

Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Wolfgang Reinbold Redaktion: Natalie Butz, Telefon 07 81/82 25 72 Wolfgang Reinbold, Telefon 07 81/82 22 00 Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33 Anja Walz, Telefon 07 81/82 26 66 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender: sandra.schoch@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Druckzentrum Südwest GmbH Auf Herdenen 44 78052 VS-Villingen Vertrieb: PSV Presseservice- & Vertrieb-GmbH Im Oberwald 27a, 79359 Riegel a.K. Telefon 076 42/91 08 -0 Telefax 076 42/91 08 40 inforiegel@psv-gmbh.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 29 674

www.offenblatt.de


21.2.2015 3

Politisches Meinungsforum Alles ganz einfach?

Unklarheiten und Fragen

Aktiv beim Lärmschutz!

Stadtentwicklung ...

Schallschutzwände

Grundsätzlich darf und sollte man davon ausgehen, dass Gutachten, die von seriösen Fachbüros angefertigt wurden, solide und fachlich richtig sind.

Wir waren gespannt auf den Bericht der Bahn zur Lärmsanierung in Offenburg. Doch die Enttäuschung ist größer als erwartet. Was hat sich geändert? Neues Material für die Schallschutzwände. Aber ab Schienenoberkante werden es immer noch drei Meter sein plus Geländehöhe. Sprich: fünf Meter hohe Wände sind keine Seltenheit. Zu meiner Zeit als Sprecher aller Bürgervereine war die damit verbundene Siedlungstrennung ein Hauptargument gegen derartige Bauwerke. Nach der Bürgerinformation der Bahn könnte der Eindruck entstehen, die Menschen an der Bahnlinie sind es leid, weiter zu kämpfen und wollen lieber das annehmen, was ihnen die Bahn jetzt an Lärmschutz bietet. Aus meiner Sicht ist das sehr dürftig, zumal die Absicht im Raum steht, der Tunnel soll erst 2035 kommen. Nach allen Erfahrungen fällt es vielen Bürgern

Die Bürger/innen der südlichen Stadtteile könnten aktivenundpassivenLärmschutz entlang der Rheintalbahn erhalten.Dazusindsiezumeinen aufgefordert, sich zu einer Lärmschutzwand zu äußern, und zum anderen müssen sie sich entscheiden, ob sie passiven Lärmschutz, z.B. Lärmschutzfenster, wünschen. Passiver Lärmschutz wirkt jedochnurinnerhalbvonGebäuden und bei geschlossenen Fenstern. Halten sich die Bürger/innen in ihren Gärten auf, zeigt der passive Lärmschutz keinerlei Wirkung.

…heißt auch, vorausschauend die Folgen der jetzt und in Zukunft in Angriff zu nehmenden Projekte zu analysie-

Die Bürgerinformationsveranstaltung am 10. Februar zum Thema Lärmschutzwände an der Bahnstrecke südlich des Bahnhofs war sicher sehr informativ, hat aber zu keinem Meinungsbild geführt. Nun soll der Gemeinderat am 23. März eine Entscheidung treffen hinsichtlichdesLärmschutzes. Ob und wo und wie hoch Lärmschutzwände gebaut werden sollen oder nur passiver LärmschutzinFragekommensoll,ist eine Entscheidung, die zusammen mit den Betroffenen gefällt werden muss. Darum fordern wir eine Befragung der ca. 2100 Haushalte, die unmittelbar betroffen sind. Um eine Entscheidungsfindung zu erleichtern, wäre die

Albert Glatt: „Ran an die Ampel­ steuerungen!“

So geschehen beschäftigte sich der Verkehrsausschuss mit einem Gutachten zu den Steuerungen der Lichtsignalanlagen Haupt-/Kronenstraße, Hauptstraße/Kinzigbrücke/Freiburger Straße und Obi-Anbindung Freiburger Straße. Diese Kreuzungen rücken besonders in den Fokus, da sie noch höheren Verkehrszahlen ausgesetzt sein werden, wenn das geplante Ärztehaus, 170 Wohnungen und 480 PKWStellplätze auf dem Areal der alten Burda-Druckerei entstanden sind. Der Gutachter kommt im Ergebnis zu folgender Feststellung: Allein mit der Verkürzung der Umlaufzeiten und Umstellung auf eine „modifizierte Festzeitsteuerung“ kann der prognostizierte Verkehrszuwachs bewältigt werden. Er erwartet sogar eine Verbesserung im Bereich der Kreuzung Hauptstraße/Kinzigbrücke/Freiburger Straße trotz ErhöhungderFahrzeugzahlen! Wenn das stimmt, liebe Verwaltung, dann mal ran an die anderen Ampelsteuerungen! Auch und besonders an die, an denen der Schlüsselbus durch seine Grünanforderung alles durcheinander bringt (z.B. Zeller/Moltkestraße). Albert Glatt

Heinz Hättig: „Gründlich und ohne Zeitdruck mit den Bürgern diskutieren.“

und auch mir schwer, der Bahn wirklich zu vertrauen. Es herrscht Unsicherheit. Wenn Lärmsanierung jetzt, was bedeutet das für den Baubeginn und für den Güterzugtunnel insgesamt? Wir haben die Aufgabe und die Pflicht, eine ganze Reihe von Unklarheiten und Fragen mit den betroffenen Bürgern zu diskutieren. Gründlich und ohne Zeitdruck. Jedoch zählt letztlich der Wille der vom Bahnlärmterror betroffenen Bürger. Heinz Hättig www.spd-offenburg.de

Arthur Jerger: „Lärm bedeutet ebenfalls Werteverlust!“

Aktiver Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand wird aus städtebaulicher Sicht oft als nicht verträglich erachtet. Außerdem befürchten die Betroffenen, dass ihre Immobilie dadurch an Wert verliert. Der jetzt vorhandene Lärm bedeutet jedoch ebenfalls einen Werteverlust. Wir brauchen so schnell wie möglich einen Tunnel! Eine Lärmschutzwand darf keinen Einfluss auf die Realisierung des Tunnels haben. Wir Gemeinderäte sollten genau hinhören, was die vom Lärm betroffenen Bürger/innen wollen. Sollte sich der Gemeinderat für eine Lärmschutzwand entscheiden, so bedeutet dies auch, dass die Stadtverwaltung und der Gemeinderat aufgerufen sind, Mittel bereitzustellen, damit durch die Gestaltung der Lärmschutzwand eine städtebaulich verträgliche Lösung verwirklicht wird. Arthur Jerger

Rudi Zipf: „Bei der Lösungssuche muss alles auf den Prüfstand!“

ren und nach Lösungen der Probleme zu suchen, die durch deren Realisierung zu erwarten sind. Hier drängt sich die Frage auf: was geschieht in der Südstadt, wenn das neue Bad in Betrieb geht, der sehnlichst gewünschte Bahn-Halt Landratsamt verwirklicht und die Fortentwicklung der Hochschule gesichert werden soll? Jeder weiß, die Verkehrs- und Parksituation im Bereich der Kinzig-Vorstadt zwischen Landratsamt, Firma Burda, Feuerwehr und Südring wird sich erheblich verschärfen. Um hier zu befriedigenden Ergebnissen zu kommen, darf auch mal quergedacht werden. Dies bedeutet aber, dass langfristig auch die Sportanlage „Karl-Heitz-Stadion“ in den Fokus zu nehmen ist. Auch die noch nicht gesicherte Trassenführung der Bahn spielt hierbei eine Rolle, das ist Fakt. Deshalb ist es um so dringender, endlich Klarheit über den Tunnel und die Weiterführung der Trasse zu bekommen. Dies ist auch eine wichtige Entscheidung über den Wirtschaftsstandort Ortenaukreis. Entwicklung ist Zukunft, deshalb muss bei der Lösungssuche alles auf den Prüfstand. Rudi Zipf www.freiewaehleroffenburg.de

Thomas Bauknecht: „Wir fordern eine Befra­ gung der betroffenen Haushalte.“

temporäre Erstellung von Demo-Lärmschutzwänden in einem kleinen Abschnitt (zirka fünf Meter Länge) für alle sehr hilfreich. Es wäre auch sinnvoll, die Demo-Wand an allen vorgesehenen Bereichen für einen gewissen Zeitraum aufzubauen. Wir halten so eine Maßnahme für vertretbar und unabdingbar, weil die Lärmschutzwände die nächsten 25 Jahre das Stadtbild prägen werden. Im Zuge dessen halten wir die vorgesehene Entscheidung des Gemeinderats am 23. März für zu verfrüht. Es besteht laut Aussage der Bahn überhaupt kein Zeitdruck. Es ist ohne Weiteres denkbar, dass die Entscheidung nach den Sommerferien gefällt werden kann. Thomas Bauknecht


4 21.2.2015

Barrierefrei im Internet unterwegs Internetauftritt der Stadtverwaltung für behinderte Menschen optimiert / Auch in sozialen Netzwerken vertreten Die Homepage der Stadt Offenburg, www.offenburg.de, bietet zahlreiche Informationen rund um die Dienstleistungen der Stadtverwaltung. Zur barrierefreien Nutzung ist eine Vorlesefunktion eingerichtet. Außerdem sind sogenannte „Social Bookmarks“ eingebunden. Die Stadt Offenburg bietet damit auch behinderten Menschen Zugang zu ihrem Internet-Angebot auf der städtischen Webseite. Unter dem Menüpunkt „Familie und Soziales“, „Barrierefreies Internetangebot nutzen“ (www.offenburg. de/barrierefreiesInternet) stehen Tipps, wie Nutzer durch den Einsatz der Tastatursteuerung oder durch Anpassung der Schriftgröße leichter die gewünschten Informationen erhalten können. „Neu ist die Integration einer Vorlesefunktion für deutsche Texte und Dokumente“, erläutert Hans-Jürgen Heinzmann von der Pressestelle. „‚ReadSpeaker‘ liest den Text einer Webseite vor.“ Der Dienst stellt eine Hilfestellung für Menschen dar, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben. Die Sprachausgabe ermöglicht es, auf Informationen trotzdem zuzugreifen. „Für Nutzer

den, automatisch eine Verbindung mit den Servern zum entsprechenden Netzwerk (u. a. Facebook, Google Plus, Twitter) her. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an den Browser des Nutzers übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.

Mehr Datenschutz

Die Stadt Offenburg hat ihren Internetauftritt verbessert.

ist es dabei nicht notwendig, zusätzliche Software herunterzuladen.“ Werden Textpassagen ausgewählt, erscheint ein Vorleseknopf in einem Fenster neben dem Mauszeiger, mit Hilfe dessen das Vorlesen des ausgewählten Textes aktiviert wird.

Soziale Netzwerke Immer mehr Menschen sind in sozialen Netzwerken aktiv. Sie nutzen das Web 2.0, um miteinander in Kontakt zu bleiben, sich

Foto: Heinzmann

über Neuigkeiten auszutauschen, zu diskutieren und ihre Interessen miteinander zu teilen. Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter bieten deshalb Buttons an, über die sich die Nutzer per Klick Artikel empfehlen können - etwa über den „Teilen-Button“ bei Facebook. Die Stadt Offenburg setzt auf ihrer Internetseite diese Buttons ein, damit Nutzer ihren Kontakten in den sozialen Netzwerken zeigen können, was sie interessiert. Allerdings stellen die Buttons in dem Moment, in dem sie geklickt wer-

Aus Gründen des Datenschutzes sind auf der Webseite der Stadt die „Empfehlen-Buttons“ der sozialen Netzwerke Facebook, Twitter und Google+ standardmäßig deaktiviert. Die Netzwerke können also beim Laden einer Seite von www.offenburg.de keine Daten von Nutzern erheben. Erst wenn mit einem Klick Buttons aktiviert werden und damit die persönliche Zustimmung zur Kommunikation mit Facebook, Google oder Twitter gegeben wird, wird die Verbindung zu den Netzwerken hergestellt. Mit dem zweiten Klick können dann Empfehlungen übermittelt werden. Dies gilt jedoch nur einmalig für die aufgerufene Seite. Werden weitere Seiten von offenburg.de aufgerufen, ist der Button wieder deaktiviert.

Sardellenfest

Grünpflanzungen in Elgersweier

Schul-Info-Abend

Der Türkisch-Islamische Kulturverein lädt am Sonntag, 22. Februar, von 12 bis 18 Uhr zum Sardellenfest in die Offenburger Moschee, Stegermattstraße 16, ein. „Die türkische Küche hat sich aus einer Vielzahl von Einflüssen entwickelt und ist ebenso bunt wie vielfältig“, locken die Veranstalter. Beim morgigen Sardellenfest gibt es „türkische Köstlichkeiten, die weniger bekannt sind als der übliche Döner“ – eben den sardellenähnlichen Fisch „Hamsi“. Für ihn sind verschiedene Zubereitungsarten möglich, unter anderem wird er frisch paniert und frittiert mit einem Spritzer Zitronensaft serviert. Parallel zum Fest findet morgen um 14 Uhr auch eine Führung durch die Moschee statt.

Seit Anfang der Woche führt die Stadt Offenburg in Elgersweier sogenannte „landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen“ durch. Hintergrund ist die geplante Vergrößerung der dort ansässigen Firma Hansgrohe und die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2014 beschlossene 9. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Elgersweier“. Unter anderem wird ein vier Meter hoher, mit einheimischen Pflanzen bestockter Wall entstehen. Er dient neben dem Lärmschutz auch der landschaftlichen Einbindung der Erweiterung von Hansgrohe. Zudem sind umfangreiche Baum- und Strauchpflanzungen vorgesehen. Weiterhin werden Artenschutzmaßnahmen durchgeführt, zum

Die Anne-Frank-Schule, PrinzEugen-Straße 76 veranstaltet am Dienstag, 24. Februar, um 20 Uhr in ihrer Aula einen Informationsabend über ihre Grundschulförderklassen. Das Leitungsteam nennt an diesem Abend die Aufnahmekriterien und referiert außerdem über die Arbeitsweise in der Grundschulförderklasse. „Aufgabe der Grundschulförderklassen ist es, schulpflichtige, aber vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen“, erläutert Joachim Prasser, Rektor der Anne-Frank-Schule, vorab. „Dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe kommt besondere Bedeutung zu. Und den Kindern wird die Möglichkeit gegeben, ohne Leistungsdruck Entwicklungsverzögerungen aufzuholen. “

Beispiel werden ein Krötenteich, eine Lehmwand für Wildbienen und ein artenreicher Magerrasen gestaltet. Spazierwege und landwirtschaftlich nutzbare Wege werden realisiert. Eine bald angelegte Mulde dient der Versickerung des auf der Erweiterung anfallenden Niederschlagswassers. Die Stadt betont, dass mit diesen Maßnahmen eine natur- und artenschutzverträgliche Erweiterung von Hansgrohe gewährleistet ist. Interessierte können sich mit ihren Nachfragen an Jens Lüdeke wenden, in der städtischen Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung zuständig für die Umweltprüfung und Umweltplanung. Seine Telefonnummer lautet 07 81/82-24 03; per E-Mail ist er unter der Adresse jens.luedeke@offenburg.de erreichbar.


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Familienfrühstück Am Mittwoch, 25. Februar, fin­ det von 9.15 bis 10.45 Uhr im Stadtteil­ und Familienzentrum Albersbösch, Altenburger Allee 8, ein kostenloses Familienfrühstück für Eltern mit Säuglingen im ers­ ten Lebensjahr statt. Eine Anmel­ dung ist nicht erforderlich.

Bürgerarbeit Verschiedene Fragen zur Bürger­ arbeit stellt SPD­Stadtrat Jochen Ficht in seinem offenen Brief vom 6. Februar an Oberbürgermeiste­ rin Edith Schreiner. Ficht: „Veröffentlichungen in der Badischen Zeitung sowie im Offenburger Tageblatt bestätigen übereinstimmend, dass ,Bürgerar­ beit‘ an sich eine sinnvolle Einrich­ tung zur Beschäftigung, Förde­ rung und möglicherweise auch Wiedereingliederung ins Berufsle­ ben ist oder sein könnte. Trotzdem läuft das vom europäischen Sozi­ alfonds, Kreis und Gemeinden fi­ nanzierte Projekt aus. Das bedeu­ tet, dass Menschen, die eine wichtige, für die Gemeinschaft wertvolle Aufgabe wahrgenom­ men haben, erneut ohne Perspek­ tive allein gelassen werden.“ Der Stadtrat möchte nun, „im Interesse der Betroffenen“, wissen, ob die Stadtverwaltung generell dieser Auffassung sei, ob sie das Modell der Bürgerarbeit nach wie vor für sinnvoll erachte und ob sie das Modell als sinnvolle arbeitspo­ litische Maßnahme betrachte. Falls Schreiner das Modell nicht mehr als sinnvoll erachte, stellt Ficht die weitere Frage, ob die Stadt „die enorme (auch psychologische) Bedeutung der ,Bürgerarbeit‘ für die betroffenen Personen und un­ sere Gemeinschaft“ anerkenne und wie sie dies zum Ausdruck bringe. Dann möchte der Stadtrat noch wissen, ob Schreiner die Möglich­ keit sieht, „auch ohne ein entspre­ chendes Programm ,von oben‘ eine weitere Beschäftigung bishe­ riger Bürgerarbeiter zu sichern“. Dem schließt sich seine letzte Fra­ ge an: „Welche Initiativen kann die Stadt Offenburg (...) unterneh­ men, um die Bundesregierung zur Weiterführung beziehungsweise Modifizierung des bisherigen Pro­ gramms zu veranlassen?“

Tipps für die Zukunft Mit dem Projekt „Perspektiven der Ortsteile“ Einblicke in eine sorgende Gemeinde Vertreterinnen und Vertreter der Offenburger Ortsteile haben Mitte Februar Eichstetten am Kaiserstuhl besucht, um sich über den dortigen Verein „Bürgergemeinschaft Eichstetten“ zu informieren. Gerhard Kiechle, ehemaliger Bürgermeister von Eichstetten und Gründungsmitglied des Ver­ eins, gab Auskunft über die bereits seit dem Jahr 1998 wachsenden Strukturen im Ort. Damals waren 20 bürgerschaftlich Engagierte mit dem Ziel angetreten, das Altwer­ den in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Sie gewannen knapp 300 weitere Eichstetterinnen und Eichstetter, die dieses Ziel unter­ stützten. Mittlerweile besteht die Bürgergemeinschaft aus verschie­ denen Bausteinen, die ein soziales Miteinander aller Generationen befördern. So betreiben die Akti­ ven eine Seniorenwohnanlage, ei­ ne Pflegewohngruppe und ein

Austausch. Gerhard Kiechle (r.) informierte Vertreterinnen und Vertreter der Ortsteile über den Verein „Bürgergemeinschaft Eichstetten“. Foto: Schickle

integratives Tagescafé, hilfebe­ dürftige Menschen werden in den Häusern und Wohnungen des Dorfes gepflegt und betreut, au­ ßerdem gibt es ein Bürgerbüro sowie Bürgerräume. Die Erläuterungen von Kiechle sowie ein Rundgang mit Einbli­ cken in verschiedene Initiativen

des Vereins inspirierten die Vertre­ ter der Ortsteile zu verschiedenen Ideen: Mit welchen Möglichkeiten kann die Generationenarbeit hier umgesetzt werden? Die Aktion fand im Rahmen des Projekts „Perspektiven der Orts­ teile“ statt; weitere Exkursionen sollen folgen.

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6 21.2.2015 KURZ NOTIERT

Kunstgeschichte

Weltgebetstag

Das Bildungszentrum Offenburg veranstaltet am Montag, 23. Februar, 16.45 bis 18.30 Uhr, einen Vortrag über Meisterwerke europäischer Bildhauerei – die Antike. Referentin ist die Kunsthistorikerin Barbara Memheld. Veranstaltungsort ist das Katholische Zentrum St. Fidelis, Straßburger Straße 39. Teilnahmegebühr sieben Euro.

Zur Einstimmung auf den Weltgebetstag am 6. März präsentiert das Forum Kino, Hauptstraße 111, am Donnerstag, 26. Februar, um 18 Uhr den Film „Rain“. Die Filmvorführung zum Weltgebetstagsland Bahamas wird im englischen Original mit deutschen Untertiteln gezeigt. Eintritt sechs Euro. Karten unter www.forumcinemas.de.

Ausstellungseröffnung

Finissage

In der Reihe „Kunst kommt“ stellt die Künstlerin Anita Frei-Krämer ihre Werke im Paul-Gerhardt-Werk, LouisPasteur-Straße 12, aus. Die Ausstellung „Inselbilder“ wird am Dienstag, 24. Februar, um 18.30 Uhr eröffnet und kann bis zum 4. Juni täglich von 9 bis 18 Uhr besichtigt werden. Der Eintritt ist frei.

Gemeinsam kochen

Die Volkshochschule Offenburg bietet ab September die „Ausbildung zum/zur Städtischen HauswirtschafterIn“ an. Eine Infoveranstaltung dazu findet am Dienstag, 24. Februar, um 17 Uhr in Raum 306 der VHS statt.

Seniorenwanderung

Taschenlampenführung

Die Seniorenwanderung führt am Mittwoch, 25. Februar, von Ohlsbach zum Brandeck Lindle (Einkehr) nach Durbach. Die Gehzeit beträgt etwa 3,5 Stunden, die Höhendifferenz zirka 300 Meter. Treffpunkt ist um 9 Uhr am ZOB, Bussteig 1, Punktekarte. Anmeldung unter Telefon 07 81/82-22 22.

Zwei Fachmessen in der Region / 100 Freikarten

Zur Finissage der Ausstellung „Natur und Kunst“ mit Werken des Offenburger Künstlers, Malers und Zeichners Achim von Heimburg lädt die Galerie im Oleofactum, Hildastraße4, ein.Siefindet am Freitag, 27. Februar, um 19 Uhr statt.

Das Mehrgenerationenhaus Offenburg lädt mit „Kochlust“ Jung und Alt ein, an vier Terminen von Februar bis April gemeinsam am Herd zu stehen. Los geht‘s am Samstag, 28. Februar, von 10 bis 13 Uhr. Die Kosten für alle vier Termine betragen 15 Euro. Info und Anmeldung bei Kerstin Niermann, Telefon 07 81/82-22 24.

Infoveranstaltung

Energetische Sanierung

Am Freitag, 27. Februar, 19.30 Uhr, findet eine Taschenlampenführung für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10, statt. Teilnahmegebühr vier Euro. Anmeldung unter Telefon 07 81/82-25 77.

Foto: Peter Heck

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Die Klimafit-Plakette gibts für Haussanierer, die sich am städtischen Projekt beteiligen. Foto: Bode

Gleich zwei Messen in der Region bieten Informationen zu den Themen Bauen, Sanieren und Energie: In der Messe Freiburg findet vom 27. Februar bis 1. März die Gebäude.Energie. Technik (GETEC) statt. Die Fachmesse Bauen und Wohnen wird am 21. und 22. März auf dem Offenburger Messegelände veranstaltet. Hier stellt sich auch das Ortenauer Baunetzwerk vor. Im Faktencheck Wärmedämmung diskutierenEnergieberaterundHandwerker am Samstag, 21. März, um 11 Uhr über Energetische Sanierung und Wärmedämmung. Für Offenburger Bürgerinnen und Bürger, die sich bereits vorher in Freiburg informieren möchten, hält die Stadtverwaltung 100 Freikarten für die GETEC bereit. Im Offenburger Klimaschutzkonzept ist die energetische Sanierung im privaten Wohnungsbestand eines von acht Handlungsfeldern. Insgesamt 750000 Euro stehen

Häuslesanierern für umfassende energetische Sanierungen im Projekt „100 Häuser werden klimafit“ zur Verfügung. Diese ergänzen Zuschüsse und Zinsvergünstigungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Landesbank Baden-Württemberg. Die Fassadendämmung ist dabei förderfähig. Andere Maßnahmen, für die es Geld vom Staat gibt, sind der Austausch der Heizungsanlage und der Fenster oder auch die Kellerdecken- und Dachdämmung. Weitere Informationen unter www.offenburg-klimaschutz.de. FREIKARTEN

GETEC Freiburg Die Stadt stellt 100 Freikarten für die GETEC in Freiburg zur Verfügung. Diese können ab sofort am Empfang im Historischen Rathaus, Hauptstaße 90, (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr) abgeholt werden.

Politkabarett mit Mathias Richling Am Donnerstag, 5. März, 20 Uhr, gastiert Kabarettist Mathias Richling mit seinem Programm „Deutschland to go“ in der Reithalle. Richling geht erneut hochaktuell auf die deutsche und europäi-

sche Wirklichkeit ein und holt dabei das gesamte Polit-Personal auf die Bühne, bis die Floskeln purzeln und nur noch Hüllen übrig bleiben. Eintritt 27,40 bis 34 Euro, Kartenonlineunterwww.reservix.de.


21.2.2015 7

Für eine stabile Wasserqualität Das Ufer an der Südseite des Gifizsees wird abgeflacht / Arbeiten dauern zwei Monate / Weitere Maßnahmen folgen Mit verschiedenen Aktionen möchte die Stadt Offenburg die Wasserqualität des Gifizsees langfristig sichern und stabilisieren. Als erste Maßnahme wird nun das Ufer an der Südseite des Sees abgeflacht. Für die Initiative werden Erdund Kiesmassen vom Uferbereich in den See verlagert, sodass sich im Flachwasserbereich Wasserpflanzen vermehrt ansiedeln können und sich der Stoffumsatz, das Sedimentationsverhalten und die Zirkulation im See verbessern. Die Firma Krummholz aus Bühl übernimmt die Arbeiten. Die Oberbauleitung hat das Büro Bresch Henne Mühlinghaus aus Rastatt. Im Zuge der Uferabflachung müssen auch zwölf Bäume gerodet werden. Ersatz wird im Rahmen des Gesamtkonzepts „Gifizareal“

Der Gifizsee ist auch im Winter ein beliebtes Ausflugsziel.

gepflanzt. Mitarbeiter des externen Büros hatten bereits Mitte Februar die Bäume artenschutzrechtlich überprüft und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung

Foto: Archiv

für die Rodungsarbeiten ausgestellt. In den zu fällenden Bäumen fanden die Experten keine Vogelbehausungen oder Fledermaushöhlen.

Die tatsächlichen Arbeiten beginnen am Freitag, 27. Februar, und werden voraussichtlich Ende April abgeschlossen. Zukünftig wird es weitere Initiativen zur Verbesserung der Wasserqualität geben, etwa die Ausbildung von Flachwasserzonen mit Röhricht, die Auslichtung der Ufervegetation, um den jährlichen Laubeintrag zu verringern, sowie den Bau eines technischen Wasserfilters zur Bindung von Phosphaten. Grundlage hierfür ist der Gemeinderatsbeschluss vom 28. Juli 2014. Weitere Informationen für Inte­ ressierte gibt es von Gerhard Schöler, zuständig für Grünflächen und Um­ weltschutz bei der Stadt Offenburg. Seine Rufnummer: 07 81/82­23 26; per E­Mail ist er unter der Adresse gerhard.schoeler@offenburg.de er­ reichbar.

Neu am Ratstisch: Norbert Großklaus In loser Folge stellt die OFFENBLATT-Redaktion die zwölf neuen Stadträtinnen und -räte vor. Heute im Porträt: Norbert Großklaus, Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Er ist 56 Jahre alt und evangelischer Pfarrer. Herr Großklaus, was hat Sie bewogen, für den Gemeinderat zu kandidieren? Norbert Großklaus: Seit nunmehr 14 Jahren lebe ich mit meiner Familie in Offnburg – mitten in der Stadt. Wir haben schon so was wie eine Heimat gefunden. Also: Offenburg hat mir etwas gegeben – vielleicht kann ich Offenburg auch etwas zurückgeben. Was schätzen Sie an Offenburg – und wo sehen Sie noch Optimierungsbedarf? Großklaus: Offenburg hat sich toll entwickelt. Viel los für eine Stadt dieser Größe. Auch kulturell. Und wirtschaftlich. Optimierung? Bei Wohnraum, der bezahlbar ist. Mir erzählen manche mit einem geringeren Einkommen, dass sie „ewig“ suchen müssen. Ja, und ich wünsche mir von Herzen dies: Offen-

2 Endenergiebedarf 42,2 kWh/m a

burg als Fairtrade-Stadt. Als „Haupstadt der Fairtrade-Städte“! Das wäre echt klasse. Norbert Großklaus: „Ich möchte Offenburg etwas zurückgeben.“ Foto: privat

Für welche Themen möchten Sie sich besonders einsetzen? Großklaus: Wie gesagt – Offenburg als Fairtrade-Stadt. Und auch als Stadt, in der viele Religionen und Kulturen gut zusammmenleben. Offenburg auch als Sportstadt: Hochklassiges Volleyball haben wir schon mit den Damen des VCO. Auch im Tischtennis. Ich wünsche mir Hochklassigkeit zudem im Fußball und Handball. Was wünschen Sie sich vom neuen Ratsgremium? Großklaus: Offenheit für neue Themen. Keine Parteischarmützel. Es geht um die Menschen, um die Themen. Also eine Zusammenarbeit, die Grenzen überwindet.

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8 21.2.2015

Rückstand aufarbeiten Auf die Anfrage von Stadtrat Stefan Böhm, Bündnis 90/Die Grünen, vom 13. Januar 2015 nach dem aktuellen Stand der Durchführung von Brandverhütungsschauen in der Stadt sowie brandverhütungsschaupflichtigen Kindergärten hat Oberbürgermeisterin Edith Schreiner am 10. Februar geantwortet: „Die regelmäßige Durchführung von Brandverhütungsschauen für sämtliche der Vorschrift unterliegenden Gebäude stellt eine verantwortungsvolle Pflichtaufgabe für die Stadtverwaltung dar. Daher werden hohe Anforderungen an die Kompetenz und Erfahrung der damit betrauten Fachleute gestellt, um gerade die immer komplexeren Gebäude und bautechnischen Vorschriften sachgerecht prüfen zu können. Aufgrund des personellen Wechsels in der Baurechtsbehörde indenvergangenenJahrenstelltdies derzeit eine besondere Herausforderung dar. Zu Ihrer Frage nach dem aktuellen Stand der Brandverhütungsschauen in Offenburg muss ich Ihnen daher mitteilen, dass es hier Rückstände in der fristgerechten Durchführung gibt. Aktuell wurde jedoch ein Konzept erarbeitet, wie und in welcher zeitlichen Priorität die Rückstände aufgearbeitet werden sollen.“ Dazu diene unter anderem die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für einen weiteren

Brandverhütung erfordert regelmäßige Überprüfungen.

Bauverständigen mit dem Schwerpunkt „vorbeugender Brandschutz“ bei der Baurechtsbehörde. Gemäß der aktuellen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg über die Brandverhütungsschau (VwV Brandverhütungsschau) in der Fassung vom 17. September 2012 unterliegen unter anderem folgende Objekte der Pflicht zur Durchführung einer Brandverhütungsschau: • Nr. 2.5: Schulen, Hochschulen und Einrichtungen mit ähnlichem Nutzeraufkommen, ausgenommen in Einrichtungen, deren Rohfußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist,

Foto: Schoch

nicht mehr als sieben Meter über der Geländeoberfläche liegt. • Nr. 2.6: Einrichtungen zur Betreuung oder Unterbringung von Kindern, ausgenommen in Einrichtungen, deren Rohfußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, nicht mehr als sieben Meter über der Geländeoberfläche im Mittel liegt und deren Bruttogrundfläche nicht mehr als 400 Quadratmeter beträgt (eine Einrichtung liegt auch vor, wenn mehr als sieben Kinder in anderen geeigneten Räumen als der Wohnung der Tagespflegeperson betreut werden). Schreiner weiter: „Die Rechtsgrundlage bezüglich der von Ihnen

angesprochenen baulichen Anlagen, ein- bis zweigeschossigen Kindergärten und Schulgebäude mit weniger als sieben Metern Gebäudehöhe ist also unverändert. Nach unseren Unterlagen sind derzeit damit insgesamt 25 Kindergärten und Schulgebäude, inklusive der Hochschule und Volkshochschule, entsprechend der Nr. 2.5 und 2.6 brandverhütungsschaupflichtig. Gleichwohl hat die Baurechtsbehörde einen Ermessensspielraum, auch sonstige bauliche Anlagen und Räume einer Pflicht zur Brandverhütungsschau zu unterwerfen, soweit diese einen vergleichbaren Gefährdungsgrad wie die in der VwV Brandverhütungsschau genannten baulichen Anlagen aufweisen. Auch vor dem Hintergrund der aufzuarbeitenden Rückstände und der Personalkapazitäten sehe ich jedoch keine Möglichkeit, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitere Objekte in die Pflicht zur Durchführung einer Brandverhütungsschau aufzunehmen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass unabhängig von einer formalen Brandverhütungsschau-Pflicht alle städtischen Objekte im Rahmen einer regulären Gebäudeunterhaltung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der installierten Rauchwarnmelder oder der Feuerlöscher regelmäßig überprüft werden.“

Vorschlag: Ratsklausur zum Thema „Älterwerden“ Albert Glatt, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion, hat am 13. Februar folgenden Antrag an OB Edith Schreiner formuliert: „In einer der letzten Fraktionssitzungen beschäftigten wir uns in Anwesenheit von Angela Perlet, Leiterin des Seniorenbüros, mit dem Thema ‚Älterwerden in Offenburg‘. Wir stellten dabei fest, dass die Gruppe derer, die aus dem Beruf ausscheidet bzw. ausgeschieden ist und die wir gerne unter dem Oberbegriff ‚Senioren‘ zusammenfassen, eine sehr inhomogene, aber zahlenmäßig immer größere Gruppe darstellt. Der Anteil dieser Gruppe an der Gesamt-

bevölkerung steigt und wirft damit Fragen und Probleme auf, auf die reagiert oder im Vorfeld agiert werden muss. Fragen der Wohnungssituation, der Betreuungsund Unterstützungsmöglichkeiten, Fragen des täglichen Bedarfs, Fragen der sozialen Bezugsmöglichkeiten ... sind nur exemplarisch hier genannt. Auch die Interessenlage und Unterstützungsnotwendigkeit innerhalb dieser ‚Gruppe‘ ist sehr unterschiedlich. Ziele kommunaler Seniorenpolitik sind im Leitfaden der Bertelsmann-Stiftung zusammengefasst: Die Kommune leistet eine Sicher-

heits- und Schutzfunktion bei besonderen Bedarfslagen wie etwa Krankheit, Hilfs- und Pflegebedürftigkeit. Die Kommune fördert Selbstbestimmung, Selbstständigkeit sowie Selbst- und Mitverantwortung älterer Menschen. Diese Ziele sollen wiederum zur nachhaltigen Sicherung einer möglichst hohen Lebensqualität und zur Verbesserung der Handlungsund Zukunftsfähigkeit der Kommunen führen. Um uns Fragen stellen zu können, zum Beispiel in welcher Phase des Älterwerdens bedarf es welcher Unterstützung, welche Angebote sind von kommunaler, karitativer

oder kirchlicher Seite bereits vorhanden, wo gibt es Nachholbedarf usw., bedarf es einer Bestandsaufnahme. Ebenfalls interessant wäre es, Kenn- und Vergleichszahlen dazu von anderen Kommunen zu erfahren. Oder – gibt es Pilotprojekte seitens des Landes oder Bundes, die gefördert werden können ...? Wir schlagen deshalb als Initialveranstaltung zu diesem Thema eine Klausurtagung des Gemeinderats vor – ähnlich der Initialveranstaltung zum ‚Entwicklungskonzept Innenstadt‘, die sich dieser Ist-Situation widmet und vielleicht bereits konkrete Ziele formuliert oder einen Maßnahmenplan skizziert.“


21.2.2015 9

Für Nostalgiker Flohmarkt im Museumscafé am kommenden Samstag Ende Februar ist Schluss für das Museumscafé im Ritterhaus. Noch eine Woche haben die Gäste Gelegenheit, einen Kaffee, Frühstück oder Mittagessen bei Alexandra und Thomas Eisinger und ihrem Team zu genießen. Das große Finale ist am Samstag, 28. Februar, ein Flohmarkt. „Wir sind ein bisschen nostalgisch veranlagt“, erklärt Alexandra Eisinger den geplanten Flohmarkt. Sie selber hat sich bereits ein paar Teile aus der Küche des Cafés mitgenommen. „Das Damaszenermesser, außerdem meine Lieblingsweingläser.“ Thomas Eisinger ergänzt: „Daraufhin haben wir uns die Frage gestellt, ob nicht auch einige unserer Gäste Nostalgiker wie wir sind und das eine oder andere Stück in Zukunft in ihrer eigenen Küche nutzen wollen.“ Das Angebot ist bunt gemischt und reicht vom Glas für 50 Cent über Gartentische und -stühle bis zur professionellen Kaffeemaschine für 1000 Euro. „Die macht einen ausgezeichneten Kaffee“, schwärmt Thomas Eisinger, „ist aber eher etwas für ein Café oder eine Bürogemeinschaft mit Kaffeeliebhabern.“ Gläser, Serviceteile oder Besteck geben die Betreiber des Museumscafés einzeln heraus oder auch in großen Mengen – eben solange der Vorrat reicht. Anders als auf einem echten Flohmarkt sind die Preise nicht verhan-

delbar. Alexandra Eisinger: „Jedes Handeln kostet Zeit, die bietet der Nachmittag leider nicht.“ Wenn das Ehepaar auch traurig über das Ende seines Cafés ist, so ist es sich doch einig: „Es ist gut so, wie es ist.“ Zwar bedauern beide, dass sie einem breiten Publikum letztendlich nicht vermitteln konnten, dass auch in dieser Lage in der Ritterstraße etwas geboten wird, doch betonen sie auch, dass

Wiedersehen ein Wiedersehen jederzeit möglich ist. „Natürlich, und zwar in unserem Laden Raphaels TeeWein-Feinkost in der Lange Straße“, sagt Thomas Eisinger. „Hier können die Leute den Käse oder die Salami kaufen, die es im Café zum Frühstück gab, oder die Nudeln, die wir zum Mittagstisch servieren.“ Lachend fügt Alexandra Eisinger hinzu: „Und wenn die Menschen das Essen dann daheim auf dem bei uns erstandenen Geschirr servieren, ist die Nostalgie doch einfach perfekt!“ Das Museumscafé im Ritterhaus, Ritterstraße 10, ist in der kommenden Woche von Dienstag bis Freitag jeweils von 10 bis 15 Uhr geöffnet. Am Samstag, 28. Februar, gibt es von 9 bis 12 Uhr Frühstück; von 12 bis 18 Uhr findet der Flohmarkt statt – mit kalten und warmen Getränken, Brezeln und Berlinern.

KONSOLENSPIELE

Eine neue Playstation-4-Spielkonsole hat die Stadtbibliothek für ihre Jugendabteilung „You-Lib“ angeschafft und damit ihren Bestand an Computer- und Konsolenspielen sowie Spielgeräten erweitert. Jugendliche ab zwölf Jahren mit einem gültigen Leseausweis können die Konsole in den Räumen der Stadtbibliothek nutzen. Zudem gibt es ab sofort Playstation-4-Spiele. Diese können Bibliotheksnutzer auch entleihen und zu Hause mit den eigenen Geräten ausprobieren. Gleiches gilt für die Spiele für die Konsolen Playstation-3 und Wii, die schon länger im Bestand der Stadtbibliothek sind. Für die jüngeren Kinder stehen in der Kinderabteilung weiterhin eine Nintendo-3DS- sowie eine Wii-U-Konsole zur Verfügung. Wenn die Informationstheke besetzt ist, können sich Interessierte diese zum Spielen und Testen geben lassen. Für diese Geräte gilt jedoch auch, dass sie nur zur Nutzung innerhalb der Stadtbibliothek und nicht zur Ausleihe vorgesehen sind. Dagegen können die Spiele für diese Geräte ebenfalls entliehen werden. Öffnungszeiten der Stadtbibliothek in der Weingartenstraße 32/34: dienstags bis freitags von 11 bis 19 Uhr, samstags von 10 bis 13 Uhr. Foto: Stadtbibliothek

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10 21.2.2015

Neues Leitbild Integrationsbeirat definiert Ziele und Maßnahmen

GEORG-MONSCH-SCHULE

Einen neuen Vorstand hat der Förderverein der Georg-Monsch-Schule Offenburg. Neue Vorsitzende ist Patricia Schmid, Anette Postler ist stellvertretende Vorsitzende, Ulli Roth übernimmt die Kasse und Carola Bruhier bleibt Schriftführerin. Beisitzer sind neben den Lehrern Michael Schmitteckert und Johannes Brussig auf Elternseite Beate Wettach und Achim Sättler. Seit 1993 arbeiten Eltern von Schülerinnen und Schülern, Lehrer und Lehrerinnen, Ehemalige und andere Förderer, die an der Schule interessiert sind, im Förderverein der Georg-Monsch-Schule zusammen, um die Erziehung und Bildung der Kinder zu unterstützen. Sie wollen den Schulalltag erleichtern und freundlicher gestalten. Der Förderverein unterstützt seit seinem Gründungsjahr die Schulbücherei bei der Anschaffung neuer Bücher, finanziert Spielgeräte für die Aktive Pause auf dem Schulhof und fördert Schulklassen und auch einzelne Schüler bei Klassenfahrten, Schulprojekten- oder Ausflügen, wenn die Klassenkasse nicht ausreicht. So wurde im vergangenen Jahr ein Ausflug der Italienisch-AG in die italienische Partnerstadt Pietra Ligura möglich gemacht, außerdem wurde die Abschlussfahrt der neunten Klasse bezuschusst. Ein gesundes, gutes Schulklima ist dem Verein ein besonderes Anliegen. Neben der Finanzierung des Gewaltpräventionsprogramms „Faustlos“ richtete er vor zwei Jahren erstmals ein Elternfrühstück im Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt aus. Diese Tradition soll in diesem Jahr mit einem Brunch am Sonntag, 15. März, fortgesetzt werden. Foto: Förderverein Georg-Monsch-Schule

Der Integrationsbeirat hat in seiner Sitzung am 9. Februar einstimmig ein neues Leitbild verabschiedet. Eine Arbeitsgruppe um Fachbereichsleiter Soziales Michael Hattenbach sowie die Integrationsbeauftrage Regina Wolf hatte es erarbeitet. In der Gruppe arbeiteten mit: Ajro Arifov, Maaza Mengistab-Langhammer und Georg Stößel. Das Leitbild besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil wird die Identität des Beirats definiert: „Wir sind die Interessenvertreter/innen und Fachleute für migrantenspezifische Belange und Bedürfnisse. Wir sind Ansprechpartner/innen für alle politischen Akteure und gesellschaftlichen Gruppen und für die Verantwortlichen der Stadt. Wir sind Vermittler und Bindeglied zwischen Kommunalpolitik und Stadtverwaltung sowie den Institutionen, Vereinen und Migrant/innen.“ Welche Ziele sich der Integrationsbeirat setzt, wird im zweiten Teil festgelegt: „Wir wollen die Sensibilität für migranten- und integrationsspezifische Themen bei allen Bürger/innen unserer Stadt erhöhen. Wir wollen, dass sich zahlreiche Migrant/innen am gesellschaftlichen Leben und kommunalpolitischen Geschehen beteiligen und engagieren. Wir wollen als Interessenvertreter den Kontakt und die Kommunikation in die Verwaltung der Stadt, in die Parteien der Stadt und in die politischen Institutionen lebendig gestalten. Wir wollen langfristig zur Verbesserung der Situation von

Gemeinsam feiern beim Internationalen Fest. Foto: Archiv

Migranten und Migrantinnen in unserer Stadt beitragen. Wir wollen eine gute Verständigung unter den Zuwanderergruppen erreichen. Wir wollen präsent in Politik und Gesellschaft der Stadt sein. Wir wollen aktiv in der Kommunalpolitik mitwirken.“ Schließlich wird auch festgehalten, wie die Ziele denn erreicht werden können: „Wir arbeiten nach einem Integrationskonzept, das für alle Mitwirkenden handlungsleitend ist. Wir unterstützen Initiativen, welche die Integration fördern. Wir fördern das Verstehen verschiedener Kulturen. Wir kümmern uns um Anliegen der Flüchtlinge in unserer Stadt. Wir führen Veranstaltungen zu interkulturellen Themen durch. Wir stellen neue Kontakte her und bilden Netzwerke. Wir machen Öffentlichkeitsarbeit über unsere Aktivitäten und Themen der Integration.“

Unterstützung für Dolmetscher-Pool Mit 3600 Euro wird die Bürgerstiftung St. Andreas den Dolmetscher-Pool unterstützen, der seit Jahren federführend vom Diakonischen Werk zusammen mit dem Caritasverband in Offenburg organisiert wird – eine „Fortsetzungsförderung“, wie Bernhard Schneider von der Bürgerstiftung betont. „Im Dolmetscher-Pool engagieren sich ehrenamtliche Übersetzerinnen

und Übersetzer für Migranten und erleichtern ihnen damit den Umgang mit bürokratischen Hürden und rechtlichen Fragestellungen, Beratungs- und Unterstützungsangeboten.“ Es ist vor allem die Sprachbarriere, die Flüchtlinge nach ihrer Ankunft überwinden müssen. 2014 waren 24 Dolmetscher in 17 Sprachen in Offenburg im Einsatz, informiert das Diakonische Werk.


21.2.2015 11 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen 2. Verlängerung des Erlasses einer Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich des Bebauungsplans „Grabenallee“ in Offenburg. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 2. Februar 2015 die 2. Verlängerung der Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans „Grabenallee“ beschlossen.

Satzung der Stadt Offenburg über die 2. Verlängerung einer Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „Grabenallee“ Aufgrund des § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung am 23. September 2004 (BGBl. l S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581 ber. S. 698), zuletzt geändert durch Art. 28 des Gesetzes vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65) hat der Gemeinderat am 2. Februar 2015 die Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Grabenallee“ beschlossen.

c. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt wurden oder auf Grund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung, werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 4 – Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. § 5 – Geltungsdauer Die zum zweiten Mal verlängerte Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs. 5 BauGB nach Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes „Grabenallee“, spätestens aber am 14. April 2016, außer Kraft. 2. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Hinweise: 1. Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre, kann der Entschädigungsberechtigte nach § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB Entschädigung verlangen, wenn die in § 18 Abs.1 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Offenburg beantragt. Außerdem wird auf § 18 Abs. 3 BauGB hinsichtlich des Erlöschens von Entschädigungsansprüchen hingewiesen. 2. Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften und die Rechtsfolgen gem. § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird hingewiesen. Offenburg, 12. Februar 2015 Edith Schreiner, Oberbürgermeisterin

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Vorhaben: Umbau Bürgerbüro und Ausländerbüro, Beleuchtung Vergabe-Nr.: SOG_BS-2015-0029 Art und Umfang der Leistung:

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Ausführungs-/Lieferfrist: 7. - 10. April 2015 Angebotseröffnung: 6. März 2015, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint im Submissionsanzeiger, im Subreport, im Internet unter www.wro.de sowie auf der städtischen Homepage www.offenburg.de unter „Bauen“ – „Zentrale Vergabestelle“ – „Ausschreibungen“ und auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de § 1 – Verlängerung der Veränderungssperre Zur weiteren Sicherung der Planung im Bereich des Bebauungsplanes „Grabenallee“ wird die 2. Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre um ein Jahr angeordnet. § 2 – Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst den gesamten künftig geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans „Grabenallee“. Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. § 3 – Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre A. Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind: a. Vorhaben, die die Errichtung, Änderung, oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben b. Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfanges sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten b. In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von einer Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Anforderung der Angebotsunterlagen: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart Telefon: 07 11/ 6 66 01-555; Fax: 07 11/ 6 66 01-84 vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de; www.vergabe24.de

Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht eine/n vollzeitbeschäftigte/n Abteilungsleiter/in Baurecht im Fachbereich Stadtplanung und Baurecht (Kennziffer: 007-15) Der vollständige Ausschreibungstext erscheint im Internet unter der Adresse www.offenburg.de/Stellenausschreibungen. Auskunft erteilt Daniel Ebneth, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung und Baurecht, unter der Telefonnummer 07 81/82-25 60.


12 21.2.2015 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Der schwarze Haag“ Gemarkung Zunsweier nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Offenlagebeschluss Der Gemeinderat hat am 15. Dezember 2014 für den Bebauungsplan „Der schwarze Haag“ die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung fand bereits im September/Oktober 2014 statt. Geltungsbereich Der geplante neue Geltungsbereich baut auf dem bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplans auf, der im Westen durch den Verlauf der Kreisstraße K 5326 und im Osten durch die Bellenwaldstraße begrenzt ist. Im Norden und Süden grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen des Außenbereichs an den Geltungsbereich. Im Norden sollen die künftigen Erweiterungsflächen liegen. Auch der erweiterte Geltungsbereich grenzt an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Vorhabens auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Landschaftsbild, Mensch/Schutz vor Immissionen (Schadgase/Lärm)/Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter und der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Dabei werden Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten gegeben: 1. Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: – Schutzgebiete, (geschützte) Biotopflächen und Nutzungen (überwiegend Acker) – Vorkommen von Vögeln (15 Arten), Fledermäusen (2 Arten) und sonstige Tierarten – Empfindlichkeit und Auswirkungen 2. Schutzgut Boden: – Funktionsbewertung – Empfindlichkeit und Auswirkungen 3. Schutzgut Wasser – Gewässer und Grundwässer – Wasserschutzgebiet, Hochwasserschutz – Empfindlichkeit und Auswirkungen 4. Klima und Luft – Bestandsbewertung (thermische und lufthygienische Ausgleichsfunktion) – Empfindlichkeit und Auswirkungen 5. Landschaft/Landschaftsbild – Nutzungsstruktur – Schutzziele des Naturparks „Schwarzwald Mitte/Nord“ – Empfindlichkeit und Auswirkungen 6. Mensch/Schutz vor Immissionen (Schadgase, Lärm)/Erholung – Nutzung – Erholung – Denkmalschutz – Möglichkeiten für Erneuerbare Energien – Empfindlichkeit und Auswirkungen 7. Kulturgüter und sonstige Sachgüter – Bodendenkmäler – Empfindlichkeit Es werden die bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen prognostiziert. Dabei handelt es sich baubedingt v.a. um Lärm- und Schadstoffemissionen und anlagebedingt um die Flächeninanspruchnahme durch Verkehrs- und Bauflächen. Weiterhin wird eine Alternativenbetrachtung durchgeführt sowie Vermeidungs-, Monitoring- und Kompensationsmaßnahmen sowie eine Pflanzliste für zu verwendende Strauch und Baumarten dargestellt. Neben der Eingrünung des Baugebiets und Gründächern sind zur externen Kompensation dabei die Anlage einer Streuobstwiese sowie Waldkalkungsmaßnahmen vorgesehen. Die Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/offenlage aufgerufen werden. In dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer erfolgt nicht.

Bürgerbeteiligung Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung, den textlichen Festsetzungen mit den örtlichen Bauvorschriften und dem Umweltbericht sowie Fachgutachten und Stellungnahmen der Behörden zu umweltrelevanten Aspekten liegt in der Zeit vom 2. März bis einschließlich 7. April 2015 im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr aus. Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten aus: Bestandteil der Unterlagen ist die Darstellung der Umweltbelange inklusive einer FFH-Erheblichkeitseinschätzung. Der Umweltbericht enthält Untersuchungen des Ausgangszustands und Bewertungen der Auswirkungen des

Ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB). Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen im Originalzustand (Kopien), oder in Auszügen (Zitate) in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Rat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Offenburg, 11. Februar 2015 Edith Schreiner, Oberbürgermeisterin


21.2.2015 13 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 „Feuerwehrgerätehaus Nord“, Gemarkung Bühl Inkrafttreten des Bebauungsplans nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. März 2014 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Nord“ sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Vorhaben: Transport und Thermische Verwertung von Sieb- und Rechenrückständen Vergabe-Nr.: SOG_BS-2015-0026 Ausführungs-/Lieferfrist: April 2015 bis März 2017 Angebotseröffnung: 3. März 2015, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint im Submissionsanzeiger, im Subreport, im Internet unter www.wro.de sowie auf der städtischen Homepage www.offenburg.de unter „Bauen“ – „Zentrale Vergabestelle“ – „Ausschreibungen“ und auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de Anforderung der Angebotsunterlagen: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH Breitscheidstraße 69 70176 Stuttgart Telefon: 07 11/ 6 66 01-555 Fax: 07 11/ 6 66 01-84 vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de www.vergabe24.de

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vorhaben: Umbau Bürgerbüro und Ausländerbüro – Metallbauarbeiten Windfang Vergabe-Nr.: SOG_BS-2015-0028 Ausführungs-/Lieferfrist: 30. März – 29. Mai 2015

Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlich Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen gem. § 4 Abs.4 Gemeindeordnung für Baden – Württemberg und auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Offenburg, 11. Februar 2015 Edith Schreiner, Oberbürgermeisterin

Angebotseröffnung: 11. März 2015, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint im Submissionsanzeiger, im Subreport, im Internet unter www.wro.de sowie auf der städtischen Homepage www.offenburg.de unter „Bauen“ – „Zentrale Vergabestelle“ – „Ausschreibungen“ und auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de Anforderung der Angebotsunterlagen: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH Breitscheidstraße 69 70176 Stuttgart Telefon: 07 11/ 6 66 01-555 Fax: 07 11/ 6 66 01-84 vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de www.vergabe24.de

Einladung Die nächste Sitzung des Kulturausschusses der Stadt Offenburg findet am Montag, 23. Febuar 2015, um 18 Uhr im Sitzungssaal des Technischen Rathauses, Wilhelmstraße 12, statt. Tagesordnung: 1. Überprüfung von Straßennamen

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800/0 116 016


14 21.2.2015

Foto: easyterrassendach.de/txn-p

Special im

Bauen & wohnen

Hausbesitzer, aufgepasst!

Die Energieeinsparverordnung schreibt den Austausch alter Heizkessel vor. Lesen Sie hier, was Sie dabei beachten müssen Eine alte Heizung verbraucht nicht nur unnötig viel Energie, sondern ist seit Jahresbeginn verboten, wenn sie vor 1985 eingebaut wurde. Betroffene Eigenheimbesitzer und Vermieter, die im letzten Jahr untätig geblieben sind, müssen nun kurzfristig handeln – sonst drohen sogar Geldstrafen. Doch es gibt auch Ausnahmen. Seit Jahresanfang dürfen Heizkessel, die vor 1985 in Ein- oder Zweifamilienhäuser, aber auch in Miethäuser eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. So sieht es die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, und die Maßnahme ist sinnvoll: Denn alte Heizungen verbrauchen zu viel Heizenergie und belasten die Umwelt ganz erheblich. Stichtag für den Austausch war der

sollte den SHK-Fachmann vor Ort aufsuchen. Der Profi informiert über das Alter und den Typ der bestehenden Anlage und weiß, ob diese austauschpflichtig ist. Zudem berät er zu modernen, energieeffizienten Systemen und übernimmt sowohl Einbau als auch Wartung. Doch auch wer eine neuere Heizung besitzt, sollte diese regelmäßig vom Fachmann überprüfen lassen. Schließlich müssen Gebäude in Deutschland

Hohes Einsparpotenzial

Stichtag 1. Januar 1. Januar 2015. Wer nicht nachrüstet, muss mit Geldbußen rechnen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel haben einen hohen Wirkungsgrad und sind daher von der Austauschpflicht nicht betroffen – auch wenn sie älter als 30 Jahre sind. Sogenannte Konstanttemperaturkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen jedoch ausgetauscht werden. Ebenfalls von der Regelung ausgenommen sind Anlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen, oder Küchenherde und Geräte, die den Raum, in dem sie sich befinden, beheizen. Auch Heizkessel, die unter vier und über 400 Kilowatt Leistung bringen, sind ausgenommen. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sind von der Austausch-

Vertrauen ist gut … Kontrolle ist besser. Hausbesitzer sollten ihre Heizungsanlagen regelmäßig von einem Fachmann überprüfen lassen. Foto: nikkytok/panthermedia

pflicht befreit, wenn sie bereits am 1. Februar 2002 das Eigenheim oder eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus selbst genutzt haben. Allerdings: Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, endet die Befreiung von der Aus-

tauschpflicht. Der neue Besitzer muss den alten Kessel dann innerhalb von zwei Jahren durch ein neues Heizsystem ersetzen. Wer einen alten Heizkessel betreibt und sich über das Baujahr unsicher ist,

etwa sechs bis acht Monate im Jahr beheizt werden und warmes Wasser wird eh das ganze Jahr über benötigt. Deshalb sollte ein Heizkessel möglichst effizient arbeiten und nur die Wärme bereitstellen, die im Haus tatsächlich genutzt wird. Daher empfiehlt sich der sogenannte Heizungs-Check durch einen Fachmann aus dem SHK-Handwerk. Die Maßnahme lohnt sich besonders bei älteren Heizsystemen gleich mehrfach. Denn während der etwa einstündigen Prüfung stellt der Profi nicht nur fest, in welchem Zustand sich Kessel, Rohrleitungen und Heizkörper befinden, sondern erkennt auch Schwachstellen und Einsparpotenziale. Gut zu wissen: Diese Ergebnisse sind objektiv, denn die Bewertungskriterien und die Vorgehensweise beim Check sind genormt. Nachdem die Ergebnisse ausgewertet sind und der ausführliche Inspektionsbericht vorliegt, wird in einem Beratungsgespräch geklärt, ob die alte Heizung optimiert werden sollte – oder ein kompletter Austausch sinnvoll ist. Mehr Infos finden Sie auch unter: www.wasserwaermeluft.de (txn-p)

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21.2.2015 15

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Bringen Sie Ihren Garten auf Hochglanz Beim jährlichen Frühjahrsputz sollte der Garten nicht vergessen werden. Vertrocknete Laubreste lassen sich meist schnell beseitigen, Gemüsebeete durch Umgraben pflanzfertig machen. Steinbeläge, Mauern und Gartenmöbel benötigen nach dem Winter eine gründliche Reinigung, damit unansehnliche Grünbeläge und Rostfle-

Gewächs nach dem Schnitt nicht kahl bleibt, hier einige Tipps für die Heckenpflege über das ganze Jahr: Während der frostfreien Vegetationsruhe, also im Frühjahr, kurz bevor die Hecken austreiben, ist die beste Zeit für einen Schnitt. Wichtig: Vom 1. März bis zum 30. September sind laut Bundesnatur-

Trimm dich: Eine Hecke will das ganze Jahr über gepflegt werden.

cken keine Chance haben. Mit einem Kaltwasser-Hochdruckreiniger lassen sich größere Flächen reinigen und auch beharrlich haftende Verschmutzungen werden beseitigt – ohne aggressive Reinigungsmittel und lästiges Schrubben. So muss auch der hartnäckigste Schmutz weichen und der Garten ist schnell bereit für die ersten schönen Sonnenstunden. Doch nicht nur Gartenmöbel und Flächen müssen auf Vordermann gebracht werden, sondern auch die Pflanzen. Zum Beispiel die Hecken. Eine kräftig und gleichmäßig gewachsene Hecke mit dichtem Blattwerk im frischen Grün ist ja schließlich ein Schmuckstück für jeden Garten. Damit dies auch von Dauer ist und das

Doch ob Motorsense oder Heckenschere, Rasenmäher oder Motorsäge – die Arbeit macht nur dann Freude, wenn das Gerät für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet ist und sich außerdem gut bedienen lässt.

Um sich vor dem Kauf mit der Handhabung eines Geräts vertraut zu machen und Fehlentscheidungen zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Fachhandel vorab intensiv beraten zu lassen und die Geräte zu testen. (txn-p)

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schutzgesetz nur leichte Trimmschnitte erlaubt, um eventuell brütende Vögel nicht zu stören. Kleine Unebenheiten sind bei einer noch blattlosen Hecke aber noch kaum zu erkennen. Der endgültige Formschnitt erfolgt daher erst, wenn die Hecke schon grün ist. Schwache Triebe werden, bevor der nächste Winter kommt, mit dem Spätsommerschnitt beseitigt. Während der kalten Jahreszeit selbst hilft der sogenannte Verjüngungsschnitt der Hecke dabei, im Frühjahr wieder kraftvoll zu wachsen. Die Hecke sollte generell möglichst schonend geschnitten werden. Dafür ist scharfes und ausreichend leistungsstarkes Werkzeug notwendig.

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16 21.2.2015

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Wellnessoase Badezimmer Sei es die gemütliche Couch, der Lesesessel oder die farblich stimmige Küche: Geschmack und Stil spiegeln auch im Eigenheim einen Teil der Persönlichkeit derer wider, die in ihm leben. Doch häufig wird leider der privateste aller Räume, das Badezim­ mer, vernachlässigt. Dabei ist das Ba­ dezimmer einer der am meisten ge­ nutzten Räume – und wird dennoch

sehr selten renoviert. Dabei lohnt es sich, hier zu investieren: Denn die ei­ gene Wellnessoase ist ein wichtiges Stück Lebensqualität. Und eine Badneugestaltung ist heu­ te deutlich mehr als die Konzentration auf bloße Zweckmäßigkeit. Denn längst hat die möglichst elegante Ver­ bindung von Form und Funktion auch hier Einzug erhalten. Die ebenerdige,

Stilvoll: Ein modernes Badezimmer schmückt jedes Haus.

Foto: SHK AG/rbr-p

gläserne Dusche, eine freistehende Ba­ dewanne, stilvolle Stauelemente, farb­ verzierte Armaturen oder verspielte Wanddekorationen: Der Fantasie sind bei einer Neugestaltung des Badezim­ mers kaum Grenzen gesetzt. Dabei sollte man aber bedenken: Jedes Bad kommt in die Jahre und ir­ gendwann helfen auch kleine Schön­ heitsreparaturen nicht mehr – eine komplette Erneuerung steht dann an. Was viele bei der Planung nicht beden­ ken: Im Durchschnitt werden Ka­ cheln, Fliesen und Sanitärobjekte nur alle 25 Jahre ausgetauscht. Experten empfehlen daher, bei der Planung vor allem auf Barrierefreiheit zu achten und auch möglichst nicht auf kurz­ lebige Trends zu setzen. Eigenheimbesitzer, die aus der alten „Nasszelle“ ein echtes Wohlfühlbad machen möchten, sollten daher schon in der Planungsphase die Unterstüt­ zung eines Fachbetriebs suchen. Denn die Profis wissen nicht nur, welche Badprodukte besonders langlebig sind. Vieles, was auf den ersten Blick zu aufwendig wirkt, wie etwa eine im Fußboden versenkte Badewanne, kann mit einem qualifizierten Bad­ gestalter an der Seite problemlos um­

gesetzt werden. Der Profi berät aus­ führlich zu Qualitätsprodukten und verfügt über die notwendige Kreativi­ tät und Planungserfahrung. Und er übernimmt nicht nur die Kalkulation und den Einbau, sondern koordiniert auch alle anderen notwen­ digen Maßnahmen. (rbr­p)

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21.2.2015 17

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Tipps gegen Schimmel im Wohnraum Laut Umfrage lüften viele Menschen falsch – und begünstigen damit Schimmelpilzbefall Die Außentemperaturen fallen, und in nicht wenigen Häusern und Wohnungen zieht nun der Schimmelpilz ein. Doch das muss nicht sein. Durch richtiges Heizen und Lüften sowie weitere Handgriffe kann dem Befall vorgebeugt werden. Zur Winterzeit entsteht in vielen Innenräumen wieder Schimmelpilzbefall. Dies hat meist nichts mit unhygienischen Verhältnissen zu tun. „Was den Schimmelpilz zum Sprießen

Edgar Schäfer weiß, was gegen Schimmelpilzbefall hilft. Foto: ISOTEC bringt, ist eine Mischung aus absinkender Außentemperatur, kalten Wandflächen und erhöhter Luftfeuchtigkeit in den Räumen“, weiß Joachim Hug dessen ISOTEC-Fachbetrieb Hohberg auf die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden an Gebäuden und Schimmelpilzbefall spezialisiert ist. Auch bei Abwesenheit der Bewohner sollte die Raumtemperatur idealerweise 16 bis 18 Grad betragen. Denn ab circa 13 Grad Wandoberflächentemperatur kann sich die Raumluft derart abkühlen, dass die in ihr enthaltene Feuchtigkeit zu einem hauchdünnen Wasserfilm auf der Wandoberfläche kondensiert – und damit zum optimalen Nährboden für Schimmelpilzbefall wird. Doch selbst wenn die Raumluft konstant bei 18 Grad gehalten wird, ist dies keine Garantie gegen den Schimmel. Oft führen baukonstruktive Schwachstellen, wie etwa Gebäudeecken oder auskragende Balkonteile dazu, dass die Wandoberflächentemperatur trotzdem auf unter 13 Grad absinkt und damit Schimmelpilzgefahr besteht. Zudem ist es nicht möglich, Luftfeuchtigkeit im Wohnraum gar nicht erst entstehen zu lassen. Sie kommt unweigerlich durch die Atemluft des Men-

schen (50 g pro Stunde und Person), Kochen (1000 bis 3000 g pro Tag) sowie durch Baden und Duschen (1000 g pro Tag und Person) zustande. Gegen Schwachstellen in der Baukonstruktion kann eine Innendämmung helfen, zum Beispiel die ISOTEC-Klimaplatte, die gegen Kondensation und Schimmelpilzschäden vorbeugend schützt. „Und das Lüftungsverhalten der Bewohner spielt eine entscheidende Rolle, besonders im Winter“, betont Hug. Beim Lüften der Räume ist die Spaltlüftung über gekippte Fenster die schlechteste Variante. Laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage von TNS Emnid lüften über 30 Prozent der Befragten ihr Zuhause nur über gekippte Fenster – und damit falsch. Bei geringen Außenlufttemperaturen kühlt der Raum bei der Spaltlüftung aus, insbesondere die Wandbereiche, die an das gekippte Fenster angrenzen. Kommen dann durch Duschen oder Kochen große Mengen von Feuchtigkeit hinzu, besteht erhöhte Schimmelpilzgefahr. Besser geeignet ist die sogenannte Querlüftung – auch Durchzug genannt. Für zwei bis fünf Minuten (je nach Außentemperatur) werden sämtliche Fenster und Türen der Wohnungsebene geöffnet. Der Raumluftaustausch ist im gleichen Zeitraum mehr als 30-mal höher als bei der Spaltlüftung; und der Energiebedarf für das Wiederaufheizen der Raumluft wird verringert. Weitere Tipps der ISOTEC-Experten: Möbel, vor allem in Neubauten, sollten circa 30 Zentimeter von der

Schimmel kann durch falsches Lüftungsverhalten entstehen. Foto: ISOTEC

Wand entfernt platziert werden, damit noch vorhandene Baufeuchte trocknen und die Raumluft ausreichend zirkulieren kann. Außerdem sollte man Wäsche möglichst nicht in den Wohnräumen trocknen. Tropfnasse Wäsche kann nämlich bis zu 500 g Feuchtigkeit pro Stunde abgeben, geschleuderte Wäsche bis zu 200 g pro Stunde. Ist Schimmelpilz einmal aufgetreten, wird von vielen als erste Maßnahme das Abwischen mit Anti-Schimmelmitteln

aus dem Baumarkt empfohlen. Doch Vorsicht! Der Schimmelpilz kann beim Abwischen gesundheitsgefährdende Sporen freisetzen, die mit bloßen Augen nicht sichtbar sind und sich im ganzen Wohnraum verteilen. Ein Schimmelpilzschadenbefall sollte deshalb stets vom Fachmann entfernt werden. Laut Umweltbundesamt gilt dies zwingend, wenn der Befall eine Fläche von einem halben Quadratmeter und mehr erreicht hat.

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18 21.2.2015

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Foto: BVRS/txn-p

tische Wissen im Blockunterricht vermittelt wird, zum anderen im Betrieb. Beratungsgespräche beim Kunden, Installationsarbeiten vor Ort und die Arbeit in der Werkstatt gehören zum abwechslungsreichen Arbeitsalltag dazu. Wer sich für eine Ausbildung mit guten Chancen auf einen langfristig sicheren Handwerksberuf interessiert, kann sich wie gesagt auch während des Rollladen- und Sonnenschutztages am 18. April 2015 bei teilnehmenden Fachbetrieben vor Ort informieren. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich jederzeit im Internet unter www.rs-mechatroniker.de umfassend und schnell über diesen spannenden und vielseitigen Ausbildungsberuf zu informieren. Weitere Details zur Aktion und Adressen von teilnehmenden Fachbetrieben vor Ort gibt es im Internet unter: www.rollladen-sonnenschutz.de (txn-p)

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