Nr. 20, 3. Juni 2017
ihre Bürgerzeitung
„Nicht mehr wegzudenken“
www.offenburg.de gesundheit
Freiwilliges Angebot: Schulsozialarbeit gibt es in Offenburg in allen Sekundarstufen Die Schulsozialarbeit ist in den Gymnasien angekommen: „Wir entsprechen damit dem politischen Willen“, so Stefan Berndt, der die Schulsozialarbeit bei der Stadt koordiniert. Bei den insgesamt zwei Stellen für Grimmels-, Oken- und Schillergymnasium handelt es sich um ein Angebot der Jugendhilfe. Seit 1998 findet Schulsozialarbeit an Offenburger Haupt- und Realschulen statt, 2015 kamen die Gymnasien dazu. Die Anlaufstelle für Schüler, Eltern und Lehrkräfte sei inzwischen nicht mehr wegzudenken, so Berndt, der von einem „Qualitätsmerkmal“ spricht. Was in den 1920er- und 1930er-Jahren mit engagierten Frauen in den USA begann, die freiwillig in Schulen mitarbeiteten, um Kinder aus benachteiligten Familien in ihrer Schullaufbahn zu unterstützen, hat sich in Deutschland in den 1970er-Jahren professionalisiert. Nach anfänglich zaghaften Programmen wächst das Interesse an der Schulsozialarbeit seit einigen Jahren bundesweit. In Offenburg zählt das freiwillige Angebot inzwischen zu einer festen Größe. Judith Fautz ist seit Anfang des Jahres am Grimmelshausen-Gymnasium beschäftigt. Für die Erziehungswissenschaftlerin ist mit der Stelle ein Wunsch in Erfüllung gegangen. Ihr gefällt die Mischung aus Einzelberatung, sozialem TraistiChWOrt
Finanzierung Die insgesamt zwei Stellen (100 000 Euro) für die Schulsozialarbeit an den öffentlichen Gymnasien in Offenburg werden zu je einemDrittelvonderStadtOffenburg, dem Ortenaukreis und dem Land Baden-Württemberg finanziert.
Das Klinikgutachten stand im Zentrum der aktuellen Stunde des Gemeinderats. OB Schreiner nannte alternative Standorte in Offenburg. ❚ Seite 5 freizeit
Gefragte Gesprächspartner. Judith Fautz und Ralf Schäfer sind am Grimmelshausen-Gymnasium (Hintergrund) und am Okengymnasium aktiv. Foto: Siefke
ning und konzeptionellen Entwürfen. Erlebnispädagogische Angebote kommen hinzu. Mit der Schulsozialarbeit wird laut Fautz auf gesellschaftliche Veränderungen reagiert: „Die Kinder sind mehr auf sich allein gestellt und verbringen deutlich mehr Zeit in der Schule als früher.“ Ralf Schäfer hingegen bezweifelt, dass der Bedarf gewachsen ist: „Früher hätte man uns auch gebraucht“, so der Sozialpädagoge, der nach stationärer Erziehungshilfe in der offenen
Vermittlungsarbeit Arbeit tätig war, ehe er ans Okengymnasium kam. Die Probleme seien geblieben, manches aber habe sich verdichtet – etwa im Zuge der weggefallenen Grundschulempfehlung. Schäfer sieht seine Hauptaufgabe darin, den Einzelnen zu stärken. Auch die Vermittlungsarbeit wird großgeschrieben. „Wir haben viel zu schlichten und zu klären“, ergänzt Fautz. Es geht um Handgreiflichkeiten, Mobbing
und Traumatisierungen, aber auch um Prävention. Wichtig sei, den Dialog aufrecht zu erhalten. Die Schulsozialarbeiter sind freilich nicht auf sich allein gestellt. Es gibt Unterstützung von den Beratungslehrern; am Okengymnasium kommen eine Familientherapeutin und eine Schulseelsorgerin hinzu. Beziehungsarbeit steht im Fokus, Leistungsnachweise in Form von Zensuren spielen keine Rolle. Schulsozialarbeiter können die Zeit freier einteilen und sich stärker an den individuellen Bedürfnissen orientieren, als dies Lehrern in der Regel möglich ist. Sie haben Freiraum für Beratungsgespräche, für Interventionen und für Präventionsangebote. Mit dem Kollegium klappt die Kooperation gut: „Die meisten Lehrkräfte sehen uns als Bereicherung“, so Fautz. In der Unterstufe können die Schulsozialarbeiter die Klassenlehrerstunde nutzen. Später wird es schwieriger, an die Klassen heranzukommen. An Lösungen werde gearbeitet, gibt sich Fautz zuversichtlich.
Gifizbadpächter Dirk Hesse hat die Saison eröffnet. Er muss in diesem Jahr ohne nennenswerte eigene Investitionen auskommen. ❚ Seite 7 verkehr Die Arbeiten am Kreisel Ortenberger Straße/Fessenbacher Straße kommen gut voran: Bereits Anfang dieser Woche wurde mit dem zweiten Bauabschnitt begonnen. ❚ Seite 10
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2 3.6.2017
Dance World Cup Der Dance World Cup, eine der größten Tanzsportveranstaltungen weltweit, findet vom 23. Juni bis 1. Juli in Offenburg statt. Insgesamt über 12 000 Kinder und Jugendliche aus 47 Nationen haben an den verschiedenen Qualifizierungswettbewerben teilgenommen, erwartet werden 4000 junge Leute im Alter zwischen sechs und 25 Jahren. Die Wettbewerbe werden via Livestream die ganze Zeit aus der Oberrheinhalle übertragen.
Gottesdienste An Pfingstmontag, 5. Juni, findet um 10 Uhr ein ökumenischer Pfingstgottesdienst in der evangelischen Stadtkirche statt. Eingeladen sind Christen aller Glaubensrichtungen. Den Gottesdienst leiten die evangelische Dekanin Jutta Wellhöner und der katholische Dekan Matthias Bürkle. Im Rahmen des Gottesdienstes wird den langjährigen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Christlichen Kirchen Offenburg (ACKO) für ihr großes Engagement gedankt werden. Die ehemaligen Vorsitzenden der ACKO, Susanne Appel, Katharina Hurlebaus und Gottfried Wiedemer beteiligen sich mit Gebeten an dem Gottesdienst. Auch Pfarrer Timo Vocke von der Altkatholischen Kirche wird ein Gebet sprechen. Musikalisch wird der Gottesdienst von Olaf Fütterer an der Orgel, der Sopranistin Alexandra Gühring und dem Trompeter Stephan Börsig gestaltet. SOnntAgS- und nAchtdIenSt der ApOtheken 3.6. 4.6. 5.6. 6.6. 7.6. 8.6. 9.6. 10.6. 11.6.
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Ausgleich gefragt VHS-Seminar: Politisches Engagement im Mittelpunkt Politisches Engagement kann gelernt werden. Wie dieser Prozess aussieht, vermittelt Ute Hein in einem VHS-Workshop. Die Dozentin arbeitet seit 2001 als Beraterin und Kommunikationstrainerin am Institut für Politische Bildung, Sprache & Kultur. In Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung soll spielerisch erarbeitet werden, was die Grundlagen demokratischer Entscheidungsprozesse auf kommunaler Ebene sind, welche Aufgaben zum Beispiel ein Stadtrat hat. Das OFFENBLATT hat mit Hein über die Ziele des Workshops gesprochen. Frau Hein, gibt es in Ihrem Seminar einen Bezug zur Stadt Offenburg? Ute Hein: Wir haben das Planspiel Ute Hein: „Konkrete Probleme werden bearbeitet.“
Foto: privat
in unserer fiktiven Gemeinde modular aufgebaut und spielen es bundesweit. Ich möchte im Vorfeld natürlich nicht zu viel verraten, aber es steht tatsächlich ein aktuelles Offenburger Thema auf der Tagesordnung der Ratssitzung. Möchten Sie mit Ihrem Planspiel eine bestimmte Altersgruppe erreichen? Hein: Es gibt für alle Altersgruppen eine entsprechende Version, dennoch stehen die Erst- und Jungwähler besonders im Fokus. Wir wollen sie zur demokratischen Mitwirkung ermuntern. Lässt sich denn ein Spiel auf die politische Wirklichkeit übertragen? Hein: Gerade im erlebnispädagogischen Rollenspiel verbinden sich Fiktion und Realität auf eindrucksvolle Art und Weise. Denn einerseits gelten reale Rahmenbedingungen wie z.B. die Gemeinde-
ordnung und andererseits fiktive Interessen einzelner Personen bzw. Gruppen. In der spielerischen Auseinandersetzung im Ringen um die Mehrheit lassen sich viele Hindernisse erkennen und überwinden, die in der politischen Wirklichkeit Entscheidungen blockieren. Und diese Lösungen lassen sich durchaus übertragen. Wie können die Teilnehmer demokratische Grundsätze wie Gewaltenteilung im Seminar erarbeiten? Hein: Neben der landesspezifischen Gemeindeordnung thematisieren wir anhand verschiedener Angelegenheiten den Staatsaufbau, den Föderalismus, die kommunale Selbstverwaltung und die Kommunikation. Dabei schlüpfen die Teilnehmer in individuelle Rollen wie zum Beispiel Bürgermeister, Stadtrat, Unternehmer oder Journalist. Auf diese Weise werden sehr konkrete, alltägliche Probleme aus dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Teilnehmer bearbeitet. Lässt sich politisches Engagement überhaupt lernen? Ist das nicht eine Interessenssache? Hein: Sicher engagieren sich die meisten Menschen dann, wenn es um ihre persönlichen Interessen geht. Aber in diesem Planspiel erfahren sie, dass es in der Demokratie um den Ausgleich eben dieser Interessen im Diskurs geht, oft im Wege des Kompromisses. Und wer die Spielregeln kennt, kann sich auch für andere einsetzen, kann durch Argumentieren und Verhandeln Lösungen im Sinne des Allgemeinwohls erarbeiten. Hier erfahren die Teilnehmer, dass Demokratie vom persönlichem Engagement lebt. Das Seminar findet statt am 10. Juni (10 bis 17 Uhr) im Unterrichtsgebäude der VHS, Amand-Goegg-Straße 2-4 (Raum 102). Die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat. Anmeldung erforderlich bei der VHS, Telefon 07 81/93 64-200 oder per E-Mail: anmeldung@vhs-offenburg.de.
Ortsteil feiert Waltersweier und das elsässische Schäffersheim feiern am heutigen Samstag, 3. Juni, in der Freihofhalle ab 19 Uhr ihren 40. Partnerschaftsgeburtstag. Beide Gemeinden leben Europa sehr aktiv, private Freundschaften sind über die Jahrzehnte entstanden. Auch feiern die Ortschaften in diesem Jahr ihren 1240. Geburtstag – so etwas schweißt zusammen. Die Bevölkerung diesseits und jenseits des Rheins ist eingeladen, zusammen mit Ortsvorsteher Konrad Gaß und Bürgermeister Serge Jung zu feiern und auf weitere 40 Jahre anzustoßen. Nach dem offiziellen Teil ist ausreichend Zeit, um über die aktuelle europäische Politik zu diskutieren. Auch Oberbürgermeisterin Edith Schreiner begrüßt die Gäste aus dem Elsass.
Amtsblatt der Stadt Offenburg
Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Wolfgang Reinbold Redaktion: Marie-Christine Gabriel, Telefon 07 81/82 23 33 Gertrude Siefke, Telefon 07 81/82 25 72 Anja Walz, Telefon 07 81/82 26 66 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender: marie-christine.gabriel@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Druckzentrum Südwest GmbH Auf Herdenen 44 78052 VS-Villingen Vertrieb: PSV Presseservice- & Vertrieb-GmbH Im Oberwald 27a, 79359 Riegel a.K. Telefon 076 42/91 08 -0 Telefax 076 42/91 08 40 inforiegel@psv-gmbh.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 30 424
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Politisches Meinungsforum Wertigkeiten Das Ortenau Klinikum mit seinen neun Standorten schreibt Verluste. Im Dezember 2016 nannte Landrat Scherer einen mittleren einstelligen Millionenbetrag. Im KrankenhausElisabeth Abele: „In so einem Fall hilft natürlich nur noch ein Gutachten.“
ausschuss waren alle ratlos. 2015 konnte der damalige Geschäftsführer Manfred Lörch noch mit einem für ein Kreiskrankenhauskonzern fast ausgeglichenen Ergebnis von minus 300 000 Euro aufwarten. Heute spricht man von einem Verlust von zehn Millionen und in acht Jahren sollen es gar 20 Millionen Euro sein. Was aber bedeuten zehn Millionen Euro Verlust für den grundgesetzlichen Auftrag, die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu garantieren? Bei einer Einwohnerzahl von 420 000 sind das gerade einmal 23,81 Euro im Jahr oder 1,98 Euro im Monat pro Bürger. Das kalkulierte Defizit für das neue Freizeitbad Stegermatt schlägt mit 1,4 Millionen Euro, bei 60 000 Einwohnern mit 23,33 Euro im Jahr zu Buche. Also 1,94 Euro pro Bürger im Monat. Der Badespaß scheint hier eine andere Wertigkeit zu haben als die klinische Versorgung. In so einem Fall hilft natürlich nur noch ein Gutachten – und das noch von der richtigen Beratungsgesellschaft. Ich wünsche uns Ortenauern weiterhin eine öffentlich-rechtliche Krankenhausversorgung auch zum Wohl einkommensschwächerer Bevölkerungsteile. Elisabeth Abele
Verwilderte Verkehrssitten Da braut sich was zusammen. Die kritischen Stimmen werden immer lauter, immer häufiger. Die Stimmungen schwanken zwischen verärgert, völlig unverständlich, wütend bis resigniert. Im Verkehrsbereich knirscht es an allen Ecken und Enden, so unsere Einschätzung nach vielen Gesprächen, Vor-OrtTerminen und der Auswertung des Mail- und Schriftverkehrs. Da ist nicht nur das Dauerärgernis Fußgängerüberweg am Bahnhof. Es geht auch um permanentes Überfahren roter Ampeln an zentralen Kreuzungen. Im südlichen Teil der Lange Straße (verkehrsberuhigter Bereich) wird munter gerast. Die Parksituation im Bereich Hochschule/OFV/Burda/LandratsamtisteinereineKatastrophe. Widerrechtliches Parken an der Tagesordnung. Nicht nur in diesem Stadtviertel. Neuestes Ärgernis ist die neue
Jochen Ficht: „Aber dann muss gehandelt werden!“
Abfahrt in Uffhofen. Wir sollten und dürfen dieser Verwilderung der Verkehrssitten und damit der Gefährdung vieler Bürger nicht länger zusehen. Deshalb erarbeitet die SPD derzeit einen Fragen- und Antragskatalog. Um zunächst die Situation detailliert zu erfassen. Aber dann muss gehandelt werden! Bevor die Belastungen und die Gefahrenmomente noch größer werden. Jochen Ficht www.spd-offenburg.de
Nummer 115
Zur Zeit …
Sperrung
Ich schlage vor, dass sich Offenburg dem Verbund „Behördennummer 115“ anschließt. Diese Nummer 115 ist eine erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. Bürger/innen können hier alle Anliegen und Fragen gegenüber allen Behörden vorbringen, die sich diesem Verbund angeschlossen haben: inzwischen die gesamte Bundesverwaltung, viele Landesbehörden und Gemeinden in ganz Deutschland; in unserer Region Freiburg, Karlsruhe
… beschäftigen sich Verwaltung und Gemeinderat mit planerischen Konzepten der Siedlungs- und Ortsentwick-
Noch nicht genug vom Offenburger Verkehrsmanagement? Erleben Sie die Redewendung „mit der Kirche ums Dorf“ täglich aktiv mit? Dann müssen Sie ein Oststädtler sein! Freuen Sie sich, es wird zähflüssiger bis stockend! Letzte Meldung: Ab kommenden Dienstag wird eine Fahrtrichtung der Grabenallee (u.a. Verschmälerung für einen breiteren Fahrradweg) für den Verkehr gesperrt. Wollen Sie in die Innenstadt oder in die westlichen Industriegebiete? Mein Tipp: Nehmen Sie sich die Zeit und erleben Sie selbst, aber bitte gechillt und mit Klimaanlage, die Hochkonjunktur auf unseren Verkehrswegen. Fahren Sie – kommend vom Stau Pfefferlekreuzung – entweder über die Baustelle Ortenberger Straße in den Südring, alternativ über das „Jahrhundertprojekt“ der nun freizugebenden Ortenberger Ortsumfahrung oder über die offizielle Umleitung gleich über die Zähringerstraße in die Stegermattstraße. Das neue Bad und 50 bis 60 Baustellen- und Handwerkerfahrzeuge warten da auf Sie. Vom Rückstau in der Walter-ClausStraße in die Kronenstraße kriechend, stellt sich Ihnen ein hübscher Baukran entgegen als Symbol deutscher Ingenieurskunst. Dann sind Sie Ihrem Ziel Kinzigbrücke oder Parkhaus Marktplatz sehr nahe. Fast! Und a bisserl mehr Abgase passen auch zur Klimaschutzideologie. Gebetsmühlenartig wird das Fahrradfahren propagiert und vorexerziert. Manchmal wäre es aber besser, statt am virtuellen Stadtplan zu planen, vor Ort selbst das Funktionieren – nämlich autofahrend – auszutesten. Silvano G. Zampolli
Stefan Böhm: „Es wäre ein Gewinn, wenn sich Offenburg der Nummer 115 anschlösse.“
und viele Orte in den Landkreisen Karlsruhe und Rastatt. Nach eigenem Anspruch erleichtert die unter der Nummer 115 erreichbare Servicezentrale die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerschaft. Sie ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Sie bemüht sich um eine schnelle und abschließende Beantwortung der hier eingereichten Fragen: von den Öffnungszeiten der örtlichen KFZ-Zulassungsstelle über die Bezahlung von Schulausflügen für Hartz-4-Empfänger/ innen bis zu den Fahrzeiten des öffentlichen Busverkehrs. Nach allen auf www.115.de dargestellten Infos glaube ich, dass es für Bürgerschaft und Stadtverwaltung ein Gewinn wäre, wenn Offenburg sich dieser Nummer 115 anschlösse. Ich bitte die Oberbürgermeisterin, die dafür nötigen Schritte in die Wege zu leiten. Stefan Böhm
Rudi Zipf: „Es fehlt eine Darstellung der verfügbaren Gewerbeflächen.“
lungen. Hier geht es nicht um bereits festgeschriebene Bauflächen, sondern beim Siedlungs- und Entwicklungskonzept insbesondere um eine Priorisierung, die darlegt, wo verfügbare Flächen sind, wie Mitwirkung und Bereitschaft zur Umsetzung aussehen. Beim Ortsentwicklungskonzept Rebland wird eine Planung fortgesetzt, die in den Gottswaldgemeinden bereits erfolgte und Grundlage für die weitere Ortsentwicklung ist. Was uns fehlt ist aber eine Darstellung der Gewerbeflächen, welche derzeit verfügbar, welche erschlossen sind und wo Schwierigkeiten bei der Erschließung eine rasche Weiterentwicklung verhindern. Wo sieht die Verwaltung Entwicklungspotenziale und wie sieht es mit einem Konzept für die Standorte der Zukunft aus? Die Suche nach einem möglichen neuen Klinikstandort in Offenburg zeigt die Notwendigkeiten. Rudi Zipf
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Aktuelles aus der jüngsten Gemeinderatssitzung Einstimmig empfahl der Gemeinderat der Gesellschafterversammlung der Wärmeversorgung Offenburg, die Stadträte Alois Späth (CDU) sowie Ingo Eisenbeiß (Die Grünen) erneut in den Aufsichtsrat zu berufen – ihre Amtszeit läuft im November 2017 ab. Daneben sind OB Edith Schreiner sowie SPD-Stadtrat Gerhard Schröder in den Aufsichtsrat entsandt. Eine Änderung gab es in der Besetzung von Ausschüssen: Nach dem Ausscheiden von Ulf Tietge als sachkundiger Einwohner im Schul- und Sportausschuss rückt auf Vorschlag der FWO-Fraktion Patrick Scharte nach. Für die ausscheidende Stephanie Schultz, sachkundige Einwohnerin (Freie Wohlfahrtspflege/Stadtliga), rückt
Andreas Hillebrandt nach. Da Sonja Sahli-Valdiz, Vertreterin der südamerikanischen Gruppe im Integrationsbeirat, ausscheidet, übernimmt Stellvertreterin Judith Silva-Bross den Platz. Für Silva-Bross wird Uirarany Icker neue Stellvertreterin. Weiter scheidet Joriel Ngansop Leunang, Stellvertreter des Vereins afrikanischer Studenten, im Integrationsbeirat aus. Als Nachfolger wurde Guy Vital Meyiou benannt. Die jüdische Gemeinde Emmendingen/Ortenaukreis wird als neues Mitglied in den Offenburger Integrationsbeirat aufgenommen. Zur Kenntnis nahm das Gremium die Entsendung neuer Vertreter durch die türkisch-islamische Gemeinde. Für die jüdische Gemein-
de Emmendingen kommt Ruslan Manashirov aus Offenburg in den Beirat, als Vertreter der türkisch-islamischen Gemeinde Mehmet Bagcaci. Als seine Stellvertreterin wurde Ayse Keskinkilic benannt. Östliche Innenstadt: Gemäß der Empfehlung des Haupt- und Bauausschusses nahm der Gemeinderat das Ausschreibungsergebnis der Gewerke Tiefbau und Licht für den Lindenplatz zur Kenntnis. Ebenso den hochgerechneten zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 1 641 000 Euro für alle in Stufe I des Doppelhaushalts 2016/17 finanzierten Bauabschnitte (Lindenplatz, Lange Straße und Gustav-Rée-Anlage). Beschlossen wurden zudem die prognostizierten Einsparungsmaßnahmen für den Lindenplatz von 57 000 Euro, die Lange Straße von 102 000 Euro und die Rée-Anlage von 444 000 Euro. Eine Million Euro zusätzliche Finanzmittel für das Projekt Östliche Innenstadt wurden in den Nachtragshaushalt eingestellt (5 Gegenstimmen, eine Enthaltung). Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung des Bauabschnitts
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Lange Straße erst nach der Sommerpause im September 2017 zu veröffentlichen. Grünes Licht gab der Gemeinderat darüber hinaus einem Straßeneinziehungsverfahren – der Entwidmung des westlichen Teils der Stichstraße des Grundstücks Flst. Nr. 8437 im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Bauernpfuhl“. Beschlossen wurde unter Kenntnisnahme der Bürgerbeteiligung das Ortsentwicklungskonzept Rebland. Der CDU-Antrag, eine grundsätzliche Bebauung in der zweiten Reihe der Weinstraße in Rammersweier zuzulassen, wurde mit 11 gegen 22 Stimmen abgelehnt. Zum Bebauungsplan „Finanzamt“ erfolgte der Offenlagebeschluss. Hintergrund: Das Land beabsichtigt, auf landeseigenen Grundstücken auf der Ostseite der Unionbrücke ein neues Finanzamt zu bauen (vier Gegenstimmen, eine Enthaltung).
Einen Aufstellungsbeschluss gab es für die zweite Änderung des Flächennutzungsplans. Für das geplante Feuerwehrhaus in Hohberg werden die nächsten Verfahrensschritte wegen der Dringlichkeit vorgezogen durchgeführt. Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Familie und Jugend erhält die Ausländerinitiative Offenburg e.V. als Trägerin des Bunten Hauses ab 1. Juli 2017 einen Kostenersatz zur Finanzierung einer halben Stelle für Leitungstätigkeit. Den Sachstandsbericht „Bündnis für Wohnen“ nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Um mehr leer stehenden Wohnraum zu aktivieren, wird die Förderrichtlinie geändert. Der Gemeinderat stimmte dem von Integrationsbeirat und Ausschuss für Familie und Jugend empfohlenen Konzept zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in Offenburg zu. Das Gremium befürwortet weiter die gemeinsame Bewerbung der Stadt Offenburg und der Musikschule Offenburg/Ortenau um die Ausrichtung des Landeswettbewerbs „Jugend musiziert“ 2021 in Offenburg. Beim Thema Wahrnehmung von Kultur im öffentlichen Raum stimmte der Gemeinderat einer erhöhten Angebotspräsenz im Stadtgebiet zu. Vorbehaltlich der Finanzierungsmöglichkeiten sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen stufenweise realisiert werden. Die Reihenfolge wird noch festgelegt, über den Nachtragshaushalt 2017 sind schon erste Mittel bereitgestellt. Weiter wurden folgende nicht öffentlich gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Der Rat hatte am 27. März beschlossen, die Immobilie „Webereihochbau“ an die Orbau Bauunternehmen GmbH in Zell am Harmersbach zu vergeben. Die Beschaffung von sechs stationären Geschwindigkeitsmessbehausungen sowie einen digitalen Messeinschub vergab der Hauptund Bauausschuss am 15. Mai an die Firma Jenoptik Robot. Weiter beschloss der Ausschuss den Verkauf des Grundstücks Flst. Nr. 575/10 mit 3808 Quadratmetern in Zunsweier.
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OB im Rat: „Ein Klinikum gehört nach Offenburg“ SPD beantragte eine aktuelle Stunde zur Krankenhausdiskussion im Ortenaukreis Bertold Thoma, SPD, hat vor der Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag eine aktuelle Stunde zur Krankenhausdiskussion im Ortenaukreis beantragt. Vor allem wollte er wissen, ob der erst kürzlich verabschiedete Masterplan zum Klinikum am Ebertplatz noch gültig ist und ob es eine langfristige Lösung gebe. OB Edith Schreiner legte vor dem Gremium dar, dass es bisher zum Thema Krankenhäuser im Ortenaukreis zwei Strategiesitzungen gegeben habe. Die Pläne für einen Masterplan ruhen derzeit. Der Grund: Für die neun Krankenhäuser im Kreis hat ein aktuelles Gutachten bis 2025 ein jährliches Defizit von 25 Millionen Euro prognostiziert. Zudem stünde am Ebertplatz laut Gutachten mittelfristig eine Investition von 150 Millionen Euro an. Das jährliche Defizit, das bereits seit Jahren steigt, ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die Kliniken durch immer kürzere Aufenthalte durch schonende OP-Techniken teilwei-
Kurz Notiert
Parkraummangel
Albert Glatt, CDU, fragte im Gemeinderat, wie denn die Parksituation an der Gewerbeschule in der Moltkestraße eingeschätzt werde, wenn das Technische Gymnasium früher als erwartet von der Okenstraße in die Gewerbeschule umzieht. Immerhin stünden in der Okenstraße 30 Parkplätze für die Lehrkräfte und Schüler/innen zur Verfügung. Bürgermeister Oliver Martini verwies auf einen Termin, der noch mit dem Landratsamt koordiniert werden müsse.
Radwegeschilder
Taras Maygutiak meldete, dass der Name des Stadtteils auf Radwegeschildern in Hildboltsweier falsch geschrieben worden wäre: „Hilboltsweier“.
Ebertplatz. Das Gelände ist mittelfristig zu klein.
se stark unterbelegt sind. Das Gutachten wird jetzt noch einmal überarbeitet. Die Kernfragen lauten: Sind drei oder vier Standorte langfristig der richtige Weg? Oder soll an den neun bestehenden Krankenhäusern festgehalten werden? Gesetzt ist Wolfach als weit östlich liegender Standort, bei vier Standorten wäre Offenburg auf
Foto: Reinbold
jeden Fall auch gesetzt. Als Alternativstandorte, wenn das Klinikum am Ebertplatz und die Josefsklinik zusammengefasst werden sollten, kämen mehrere Gelände mit mindestens 10 Hektar Fläche in Frage: etwa im Gewerbegebiet Hoch3 oder nördlich von Windschläg. OB Schreiner ist sich sicher: „Nach Offenburg gehört ein Klinikum!“
Mühlbach
Silvano Zampolli, FDP, sorgt sich um die Sicherheit insbesondere von Kindern am neu gestalteten Mühlbach-Ufer. Er fragte im Gemeinderat, ob Rettungsringe installiert würden, falls ein Kind ins Wasser falle. Bürgermeister Oliver Martini verwies auf die Aufsichtspflicht der Eltern. Im Bach könne man stehen, so dass ein Erwachsener im Notfall auch selbst reagieren könne.
Große Mehrheit für Finanzplanung Gemeinderat verabschiedet den Nachtragshaushalt 2017 / Vernünftige Investitionen in guten Zeiten Der Gemeinderat der Stadt Offenburg hat am vergangenen Montag bei zwei Gegenstimmen den Nachtragshaushalt 2017 verabschiedet. Erheblichen Mehreinnahmen stehen in den nächsten drei Jahren auch hohe Investitionen gegenüber. OB Edith Schreiner freute sich natürlich über die Mehreinnahmen dank erhöhter Steuereinnahmen und dank der Unterstützung des Bundes zur Integration von Flüchtlingen. Genutzt werden diese
Einnahmen zur Investition in Infrastruktur, Bildung und Integration: „Vergessen wir nicht, dass die Mittel von uns Bürgern und von Unternehmen erwirtschaftet worden sind“, mahnte die OB. Deshalb gelte für Offenburg nach wie vor der Grundsatz der Nachhaltigkeit und Sparsamkeit. Dies unterstützte Albert Glatt, Fraktionsführer der CDU: „21,8 Millionen Euro Mehreinnahmen gelten für einen Zeitraum von drei Jahren. Wir bleiben in
Offenburg im Rahmen und fangen nicht an zu spinnen!“ Dennoch stehe Offenburg „wahnsinnig gut da“. Die Mehreinnahmen seien für konkrete Vorhaben verplant. Jochen Ficht, Fraktionschef der SPD, sprach von einer „ausgesprochen erfreulichen Vorlage“. Offenburg finanziere aus den Mehreinnahmen notwendige Investitionen im sozialen Bereich und könne somit zusätzlich öffentlich geförderte Wohnungen bauen. Er sprach auch den
„frechen Griff der grün-schwarzen Landesregierung in die Kassen der Kommunen“ an. Dauerhaft fehlten Offenburg dadurch jährlich 1,2 Millionen Euro. „Und das, obwohl sich die Finanzlage des Landes auch verbessert.“ Ingo Eisenbeiß, Fraktionsvorsitzender der Grünen, stellte fest: „Das Geld wird in zukunftsweisende Investitionen angelegt.“ Die fünf Millionen Euro für den Wohnbau seien „stringent und die richtige Entscheidung“. Gleichzeitig
mahnte er an, sich bald um die Badstraße zu kümmern. Hans Rottenecker, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Offenburg, sagte: „Wir tun gut daran, bei den Ausgaben weiterhin maßvoll zu bleiben.“ Und Thomas Bauknecht stellte für die FDP fest: „Wir können alles, was wir uns vorgenommen haben, auch finanzieren – ohne die Gewerbesteuer zu erhöhen, deren Satz seit 1992 unverändert geblieben ist. Wir zweifeln jedoch am teuren Ostflügel.“
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In Sachen B 33-Abfahrtsrampe Im Schreiben an Bürgermeister Oliver Martini (26. Mai per E-Mail) äußern die SPD-Stadträte Jürgen Gießler und Heinz Hättig ihre Sorgen um die Auswirkungen der Abfahrtsrampe in Uffhofen: „Seit 2010 wird kontinuierlich geplant, wie die Verkehrsströme im Südwesten Offenburgs wohl mit der Wohnqualität in Elgersweier, Uffhofen und bedingt Zunsweier vereinbar sein könnten. In 2011 wurde die Abfahrtsrampe B33/Platanenallee beschlossen, um Elgersweier zu entlasten, dem Pendelverkehr ins Industriegebiet eine Alternative zu bieten. Die Befürchtung, dadurch auch den Schleichverkehr in die Innenstadt durch die Platanenallee zu fördern, lagen auf dem Tisch. Gegenmaßnahmen wurden thematisiert. Seinerzeit hat die Verwaltung aus der Verkehrsausschusssitzung am 18.11.2011 unseren Prüfantrag ‚Absenkbarer Poller‘ mitgenommen (siehe auch OT-/BZ-Artikel). Es ging dort schon darum, den Verkehr zu mindern, zu verlangsamen – gar zu unterbinden, ohne Bus, Arbeitsdienste, Rettungsdienste und Polizei auszubremsen. Die ‚Pollerlösung auf Knopfdruck‘ wird in vielen Städten praktiziert, ist im Verhältnis zum Per-
sonal-Kontrollaufwand, allen erdenklichen Straßenbaumaßnahmen und Dauerärger ein finanzieller Mindestaufwand. Bitte senden Sie uns doch das Ergebnis des Prüfauftrags 2011 zu. Doch hat sich seither ja auch einiges in Sachen Verkehrsströme bewegt. Der Ausbau der B 33 ist im Gange; die Ortenberger Umfahrung wird freigegeben; die Platanenallee wurde umgestaltet, Plateaus etabliert und der östliche Radweg aufgelöst; die Planungen zum „ruhigen“ Naherholungsgebiet (Gesamt)Gifiz laufen auf Hochtouren und werden im Herbst beraten. So beantragen wir hiermit im Namen der Fraktion, das Prüfungsergebnis aus 2011 zu aktualisieren, die bestmögliche Platzierung eines Pollers vorzuschlagen, den Kosten-Nutzen umfassend abzuwägen und in die aktuellen Planungen Platanenallee/Abfahrtsast aufzunehmen. Dies alles wird sicherlich auch angesichts der Pläne zu den Verkehrsberuhigungen in Uffhofen entlang des kompletten See-Naherholungsgebiets, wie auch in Elgersweier mit Maßnahmen infolge der neuen Abfahrtsrampe mit einem aktuellen neuen Blick betrachtet.“
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Nomen est omen Umfrage zum Namen „Schlüsselbus“ läuft bis 14. Juni Möchten die Offenburger weiter „Schlüsselbus“ fahren – oder soll dieses inzwischen viele Jahre gebrauchte Namens-Original für den innerstädtischen Busverkehr aufgefrischt werden? Mit einer kurzen Umfrage bittet die Stadt um die Einschätzung der Bürgerschaft und Busnutzer. Auf www.offenburg.de/html/ bus_und_bahn.html können alle Interessierten ihre Meinung zur Bezeichnung „Schlüsselbus“ abgeben. Bevor die neuen Stadtbusse ab November in einem besseren Takt und auf optimierten Linien unterwegs sind, will die Stadtverwaltung die Namensgebung „Schlüsselbus“ per Umfrage selbstkritisch hinterfragen. Ist das Einsatzgebiet der Schlüsselbusse allen Offenburgern bekannt und ist der Name „Schlüsselbus“ mit der Bedeutung „Ihr Schlüssel zur Stadt“ verständlich? Möchten die
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– Umfrage zum Offenburger Schlüsselbus 1) Wo fährt der Schlüsselbus? im Offenburger Umland im Stadtgebiet Offenburg nur im Schülerverkehr
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2) Finden Sie den Namen „Schlüsselbus“ passend? Skala 1-6 nach Schulnoten 1 2 3 4 5 6
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Befragten also den Namen „Schlüsselbus“ beibehalten oder nicht? Teilnahmeschluss ist der 14. Juni 2017. Die Ergebnisse der Umfrage sind entscheidend für das neue, klimaschutzgrüne Design der Busse. Welchen Schriftzug die Offenburger Flotte zukünftig trägt, sehen die Offenburger ab dem 1. November 2017. Dann startet der neue Liniennetzplan. Hier geht’ s zur Umfrage: http:// www.offenburg.de/html/bus_und_ bahn.html.
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Ausfüllen. Und dann ins Bürgerbüro bringen.
Repro: Stadt Offenburg
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Gifiz-Bad rückt bald in den Fokus Badpächter Dirk Hesse spricht vom Bad für alle Generationen / Maßnahmen zur Sicherung der Wasserqualität Am Gifiz-See ist seit einer guten Woche der offizielle Badebereich geöffnet. Für Pächter Dirk Hesse ist die Saison 2017 nicht ganz einfach, weil er ohne nennenswerte eigene Investitionen auskommen muss. Als Grund nennt er, nicht zu wissen, wie es weitergeht. Hintergrund: Die Stadt Offenburg wird im Herbst dieses Jahres einen Diskussions- und Beteiligungsprozess starten, der das Ziel verfolgt, grundsätzlich über die Zukunft des Gifiz-Sees zu sprechen. Nachdem das Freizeitbad zu großen Teilen im Juli fertiggestellt ist, das Freigelände in der Stegermattstraße dann im Sommer 2018 endgültig zu Verfügung steht, soll ein Konzept für das Gifiz-Areal
Lahr ist von vielen Menschen das Bedürfnis nach einem bewachten Badesee geäußert worden“, so Hesse weiter. Die städtische Grünplanerin Jutta Herrmann-Burkart weist daraufhin, dass Stadt und TBO den Pächter durchaus unterstützen. „Wir haben einen zusätzlichen wöchentlichen Reinigungsgang ein-
Reinigung
Konzept erstellt werden. Dabei geht es nicht nur um den geregelten Badebetrieb – alternativ wäre ein frei zugängliches Naturbad denkbar –, sondern auch die weitere Verbesserung der Wasserqualität, um die Ausgestaltung des Quartiersplatzes auf der Halbinsel und um eine Konzentration der Spielangebote. Insbesondere der Quartiersplatz ist den Einwohnern Hildboltsweiers ein wichtiges Anliegen. Dirk Hesse steht diesem Diskussionsprozess rund ums Gifiz-Bad skeptisch gegenüber. „Wir haben in den vergangenen sieben Jahren ein Drei-Generationen-Bad wieder hergerichet, das es sonst hier
Zum Ausruhen. Von hier aus hat man den Eingang im Blick.
in der Region nirgends gibt. Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel finden Möglichkeiten, einen schönen Tag am See zu verbringen“, so Hesse. „Bei uns kann man alles machen: Vereine kommen zum Beach-Volleyball, über 100 Zelt-
Wasserrutsche. Garantie für unbeschwerte Sommertage am See.
plätze konnte ich zum Beispiel am letzten Wochenende vermieten.“ Ursprünglich wollte er nur ein Jahr bleiben, jetzt seien sieben daraus geworden. „Lahr baut sich jetzt eigens so einen See und Offenburg überlegt sich, das einzustellen. In
geführt, immer direkt nach dem Wochenende.“ Die Mikroflotationsanlage geht wieder in Betrieb. Auch seien die Auslichtungsmaßnahmen der Gewächse rund um den See im Frühjahr wieder aufgenommen worden. „Wir haben einen Auftrag des Gemeinderats, uns Gedanken darüber zu machen, wie es mit dem Gifiz-Areal und dem See weitergeht“, so Herrmann-Burkart. Hesse arbeitet derzeit mit vier Festangestellten und 20 Aushilfskräften. „Nicht nur ich, sondern auch mein Personal braucht Planungssicherheit.“ Dabei hänge der Erfolg auch stark vom Wetter ab. „Wir machen in drei Monaten das Geschäft fürs ganze Jahr.“ Hesse gibt im Winter Tauchkurse auf den Philippinen, wo er eine Tauchschule betreibt. Eine Perspektive in der Region wäre für ihn auch das Erlebnisbad, das der Europa-Park in Rust baut. Allerdings würde er gerne in Offenburg weitermachen, trägt doch das Gifiz-Bad seine Handschrift.
Bootssteg. Wo ist der Rest der Piraten-Crew?
Fotos (3): Reinbold
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S T R E S S F R E I PA R K E N - E N T S PA N N T E I N K A U F E N
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Grabenallee muss saniert werden Bauzeit beträgt sechs Wochen / Halbseitige Sperrung
Grabenallee stadteinwärts. Nicolas Knäble geht davon aus, dass sechs Wochen Bauzeit ausreichen, um diesen Abschnitt zu saniere. Foto: Reinbold
Es ist in Offenburg definitiv das Jahr der Baustellen: Kaum wird am Freitag zwischen Ortenberg und Elgersweier die Umgehungsstraße eingeweiht, geht es in der Grabenallee weiter. Eine der Hauptadern des Offenburger Straßenverkehrs wird bis Mitte Juli saniert. Wie Verkehrschef Andreas Demny gemeinsam mit Markus Seger, zuständig im Fachbereich Verkehr für Straßen und Brücken, vor der Presse erläuterte, wird in der Grabenallee in vier Abschnitten gearbeitet. Zunächst wird ab Dienstag, 6. Juni, die Kreuzung Stadtbuckel/Hauptstraße/Grabenallee erneuert – je eine Fahrbahnseite, macht zusammen zwei Bauabschnitte. Der dritte und vierte Abschnitt betrifft dann die Grabenallee bis zur Fußgängerampel an der Gymnasiumstraße. STICHWORT
Straßenarbeiten Wenn die ersten Straßenlöcher auftreten, sollte gehandelt werden. In der Grabenallee wird auch der Untergrund erneuert. Im Jahr 2000 war nur der Belag oberflächlich erneuert worden.
Grundsätzlich, so Bauleiter Nicolas Knäble von der gleichnamigen Baufirma, wird die Straße halbseitig gesperrt. Stadteinwärts kann sie also in den sechs Wochen Bauzeit befahren werden. Stadtauswärts ist eine Umleitung ab der Kreuzung Lange Straße/Zähringer Straße ausgeschildert. Diese führt
Umleitung über die Stegermattstraße bis zur Kronenstraße. Die Parkplätze in der Badstraße können in dieser Zeit nicht benutzt werden. Autofahrern, die Richtung Autobahn fahren möchten, wird der Weg über die Ortenberger Straße und den Südring empfohlen. Der dürfte auch deshalb wieder etwas weniger frequentiert sein, weil die Verbindung zwischen Ortenberg und Elgersweier offen ist. Die Grabenallee gilt als ausgelastet, fahren hier doch täglich an die 19 000 Fahrzeuge durch. Es könne also zu Staus in den Hauptverkehrszeiten kommen, so Demny, obwohl der Beginn der Bauarbeiten bewusst in die Pfingstferien gelegt wurde. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 270 000 Euro – dafür hat die Straße dann eine Lebensdauer von 40 bis 50 Jahren.
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Zwei Tage Jugendkultur
Letzte Vorbereitungen. Gleich geht es los.
Foto: Hochschule
Mit einem Liter 321 Kilometer London: Schluckspecht 5 verpasst knapp einen Pokal Beim Shell Eco-Marathon geht es um Effizienz, um die größtmögliche Reichweite mit einer begrenzten Menge an Treibstoff. In der Klasse der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren hat der Schluckspecht 5 mit einer Reichweite von 321 Kilometern pro Liter Diesel am vergangenen Wochenende in London nur knapp einen Pokal verpasst und durfte ein zweites Mal an der Drivers-Worldchampionship teilnehmen. Bei diesem Teil-Wettbewerb des Shell Eco-Marathon wird Effizienz mit Geschwindigkeit vereint. Die beiden Fahrer des Schluckspecht 5, Isabelle Mau, 24, aus Offenburg, und Sammy Klaas, 24, aus Neuried-Altenheim, konnten mit den technischen Neuerungen am Fahrzeug und einer ausgefeilten Fahrstrategie den eigenen Rekord des letzten Jahres um rund 70 Kilometer pro Liter Diesel schlagen. Auch der Schluckspecht 3, der in der batteriebetriebenen Klasse der Prototypen angetreten ist, konnte auf der stark befahrenen Strecke einen achten Platz unter den 29 Konkurrenten einfahren. Sein Endergebnis lautete 443 Kilometer pro Kilowattstunde elektrischem Strom. Die Fahrerinnen Vanessa Feißt, 20, aus NeuriedDundenheim und Jasmin Streit, 21, aus Saarbrücken, sind stolz angesichts der erfolgreichen Wer-
tungsläufe trotz des hohen Verkehrsaufkommens. Im Gegensatz zu den gegnerischen Teams haben die Fahrzeuge der Offenburger Studierenden bereits am ersten Tag die technische Prüfung auf Herz und Nieren bestanden – die „Technical Inspection“, die man erfolgreich abschließen muss, um auf die Rennstrecke zu dürfen. Auch während der Wertungsläufe hatten die beiden Fahrzeuge kaum Probleme: Lediglich technische Optimierungen wie Fahrwerkseinstellung und die
Auch dieses Jahr findet Rock‘n‘Beat statt – die Kombination aus Jugendkultur und Nachhaltigkeit: Das Fest beginnt am Samstag, 24. Juni, um 14 Uhr mit einer Schnippelparty. Aus verschiedenem Obst und Gemüse sollen leckere Speisen zubereitet werden. Begleitet wird die Party von 15 bis 18 Uhr durch das Programm auf der offenen Bühne. Dafür können sich ab sofort Künstler/-innen jeglicher Art anmelden. Je nach Resonanz dürfen Gäste ebenfalls spontan auf die Bühne. Genauere Informationen finden sich auf facebook.com/ JugendBuero.Offenburg. Anmeldeformulare gibt es direkt im Jugendbüro. Von 15 bis 19 Uhr besteht auch die Möglichkeit, sich eine eigene Tasche oder Armbänder zu bedrucken oder mit Patches zu verzieren. An einem weiteren Stand kann man sich Schmuck im Upcycling-Charakter herstellen.
Am Sonntag, 25. Juni, wird um 9.30 Uhr mit einem selbstgemachten Frühstück gestartet. Kaffee, Tee, Brot und Geschirr werden vom Jugendbüro und Mehrgenerationenhaus angeboten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Von 14 bis 17 Uhr findet der erste Koffermarkt statt. Das ist kein Flohmarkt, sondern eine gute Möglichkeit für Menschen, ihre selbstgemachten Werke zu präsentieren und zu verkaufen. Eine Anmeldung für die offene Bühne und den Koffermarkt ist unbedingt erforderlich. Der Anmeldebogen kann per E-Mail bei jugendbuero@offenburg.de angefordert oder auf der Facebook-Seite www.facebook.com/JugendBuero.Offenburg und der Homepage www.mgh-offenburg.de heruntergeladen werden. Telefonische Auskunft gibt es unter 07 81/28 42 446. Der Anmeldeschluss ist am 16. Juni.
„Super Woche“ Überarbeitung der Motoransteuerung wurden vorgenommen. Andere Teams hatten im Vergleich hierzu schwerwiegendere technische Probleme und blieben auf der Strecke liegen oder überschlugen sich durch Einstellungs- und Fahrfehler sogar in den Kurven. Schluckspecht-Teamleader Nico Koller, 23, aus Kappelrodeck, bilanziert: „Ich bin begeistert, wie unser Team zusammengearbeitet hat und wie alle aus sämtlichen Studiengängen ihr Wissen vereint haben, um das alles auf die Beine zu stellen. Sogar ein Medienteam aus dem Studiengang Medien und Informationswesen hat uns begleitet und all unsere Fortschritte auf sämtlichen Medienwegen verbreitet. Es war eine super Woche.“
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Es läuft schneller als erwartet rund Arbeiten am Kreisel Ortenberger-/Fessenbacher Straße kommen gut voran / Bereits Start des zweiten Bauabschnitts Die Arbeiten am Kreisel Ortenberger / Fessenbacher Straße kommen gut voran, so Marco Schappacher vom Fachbereich Verkehr: Der erste Bauabschnitt wurde Ende Mai mit den Asphalt arbeiten früher als geplant abgeschlossen. Somit wurde die Baustelle Anfang Juni so eingerichtet, dass der zweite Abschnitt starten kann. Dieser bringt folgende Änderungen mit sich: Autofahrer: Stadteinwärts wird der Verkehr weiter über das Baugebiet Seidenfaden geführt und stadtauswärts über die Ortenberger Straße, jedoch über den fertiggestellten Teil der Kreisels. In Richtung Fessenbach bleibt die Umleitung unverändert. Fahrradfahrer: Stadteinwärts gibt es keine Änderungen an der bisherigen Umleitung. Stadtauswärts Richtung Ortenberg wird der Rundverkehr vom bestehenden Radweg in die Oswald-Boelke-
Zügiges Arbeiten. Mit dem zweiten Bauabschnitt ist bereits begonnen worden.
Straße verlegt. Für die Radler von und nach Fessenbach bleiben die Umleitungen unverändert. Fußgänger: Zeitweise muss auch der Fußweg Richtung Ortenberg gesperrt werden. Hier erfolgt
eine Umleitung der Fußgänger über die Manfred von Richthofen-Straße, Oswald-Boelke-Straße und Adolf-Geck-Straße. Busverkehr: Die Ersatzhaltestelle stadteinwärts nach der Ein-
Foto: Siefke
mündung Fessenbacher Straße bleibt. Die Haltestelle stadtauswärts Richtung Ortenberg an der Einmündung Manfred von Richthofen-Straße wird um zirka 150 Meter Richtung Ortenberg verlegt. Kurz Notiert
Frauenhauslädele
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Das Frauenhauslädele in der Spitalstraße 7 gibt es seit 15 Jahren. Rund 30 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen verkaufen Haushaltswaren. Der Gewinn fließt in die Finanzierung des Frauenhauses. Vorstandsfrau Karin Treeck dankt allen Beteiligten und fügt hinzu: „Wir freuen uns immer über gut erhaltene Sachspenden.“ Diese werden während der Öffnungszeiten (Di, Do, Fr 10 – 18 Uhr, Mi, Sa 10 – 14 Uhr), entgegen genommen. Treeck betont: „Aus Platzmangel können wir weder Kleidung noch Bücher annehmen.“
Stockkampfkunst
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Ganzheitliches Training verspricht die Stockkampfkunst, die das Bunte Haus anbietet. Die Kurse umfassen fünf Einheiten und finden dienstags ab 20. Juni in der Aula der Anne-Frank-Schule statt. Anmeldeformular im Bunten Haus, Telefon 07 81/94 81 269 oder unter www.buntes-haus-offenburg.de.
Nr. 21, 3. Juni 2017
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gewesen, dass die Monsch-Schule keine gebundene Ganztagesschule sein wird, sondern dass zwischen Halbtagesangeboten und Ganztagesschule gewählt werden könne. Dabei besteht die Möglichkeit, innerhalb der Grundschulzeit von einem Modell zum andern zu wechseln. Hinzu kommen Betreuungsangebote vor dem Unterricht oder auch freitagnachmittags.
Chancengleichheit
Lenkungsgruppe Ganztagsschule in Wahlform. V.l. Konrektor Michael Schmitteckert und die Grundschullehrerinnen Bar-
bara Frei und Julia Roth-Herrmann im Hof der Georg-Monsch-Schule.
Foto: Tebbel
„Miteinander-Zeiten“ Rund 30 Prozent der Grundschüler in Offenburg nutzen derzeit ein Ganztagsangebot Ganztagsschulen schneiden im Hinblick auf Chancengleichheit am besten ab laut wissenschaftlichen Studien. Diese Erkenntnisse hat die Stadt Offenburg im Rahmen der schulischen Regionalentwicklung berücksichtigt: Rund 30 Prozent aller Grundschüler nutzen derzeit ein Ganztagsangebot. Bei der Entwicklung weiterer Standorte werden Eltern in den Prozess einbezogen. Wie im Schul- und Sportausschuss diskutiert, sollen Umfragen und Informationsveranstaltungen zur Entscheidungshilfe beitragen. An der Georg-Monsch-Schule mit ihren rund 330 Schüler/innen soll sich zum Schuljahr 2019/20 eine Ganztagsschule in Wahlform entwickeln. Eine Lenkungsgruppe
von Lehrkräften der GeorgMonsch-Schule, Julia Roth-Herrmann, Barbara Frei und Konrektor Michael Schmitteckert, arbeitet am pädagogischen Konzept. „Ich habe mit der Ganztagsschule in Wahlform nur gute Erfahrungen gemacht“, sagt Julia Roth-Herrmann. Zu den Vorteilen gehöre, dass Freunde nicht auseinander gerissen werden, und dass Kinder durch ein persönliches Lernband punktgenau gefördert werden könnten. Für Ganztageskinder erfolgt nach der Mittagspause ein persönliches Lernband, in Regie von Lehrkräften. Somit können Unterrichtsinhalte des Vormittags gezielt geübt werden, da die Lehrer die Schüler sehr gut kennen. Die Inhalte des persönlichen Lernbandes entspre-
Mit freundlicher Unterstützung:
chen den Hausaufgaben, welche die Halbtageskinder weiterhin erhalten und zu Hause erledigen können. „Wir würden die Mischform eher eine Miteinanderform nennen“, sagen Roth-Herrmann und Frei. In dieser Form könne sowohl jahrgangs- wie auch klassenübergreifend gearbeitet werden. Man solle die Wahl für die eine oder andere Form vom Kind und seinen Bedürfnissen abhängig machen, so die Lenkungsgruppe, denn Kinder seien in ihren Bedürfnissen sehr unterschiedlich. „Wir möchten die Synergieeffekte nutzen, die durch den gemeinsamen Unterricht hergestellt werden.“ Im Gespräch mit den Eltern sei eine große Erleichterung zu spüren
Um Chancengerechtigkeit herzustellen, wolle man vermeiden, zwei komplett unterschiedliche nebeneinander herlaufende Modelle im Haus zu führen. Die ideale soziale Durchmischung der Schule sei erfahrungsgemäß für alle Kinder von Vorteil. Damit auch Halbtagskinder vormittags in den Genuss von Lernzeiten gelangen, hat die Lenkungsgruppe die „Miteinander-Zeiten“ eingebaut. Insgesamt sei der Stundenplan, entgegen aller Befürchtungen, gut rhythmisiert, sodass altersgerechte Phasenwechsel stattfinden können. Die Kinder könnten nicht die ganze Zeit still sitzen, es müsse immer auch Phasen der Bewegung geben, auch sollten sich kreative Phasen mit Lernphasen abwechseln. Die Schule sei mit den Familienzentren, dem Schneckenhaus und externen Partnern in engem Austausch. Zu den externen Partnern gehören neben Musik- und Kunstschule auch Vereine und Stadtkapelle. Ziel sei, das Potenzial aller Partner zu nutzen, so dass eine große Bandbreite des innerstädtischen Angebots wahrgenommen werden kann. „Wir sind auf einem guten Weg“, meint Konrektor Schmitteckert, nun müsse es sich zeigen, wie das Modell dann angenommen wird.
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Stadt Offenburg ist gut aufgestellt Gegen Kinderarmut: eine zentrale Rolle spielt die Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen in einer Kommune Chancenungleichheit und wie dagegen Teilhabemöglichkeiten geschaffen werden können, spielt bei allen Angeboten der Stadt Offenburg für Familien eine wichtige Rolle. Das sagt die Leiterin der Abteilung Familie, Jugend und Senioren, Martina Köllner (53). Weil in vielen Städten Bildungsteilhabe für Kinder unterschiedlicher Herkunft verbessert werden soll, wurde unlängst das Thema Kinderarmut auf dem 16. Kinderund Jugendtag in Düsseldorf diskutiert. Das OFFENBLATT hat bei Martina Köllner nachgefragt, wie es mit Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen in Offenburg aussieht. Frau Köllner, Sie sind seit fast einem Jahr Leiterin der Abteilung Familie, Jugend und Senioren. Wie ist die Stadt Offenburg aufgestellt, um eine möglichst breite Teilhabe zu ermöglichen? Martina Köllner: Die Stadt Offenburg hat mit dem Familienpass und auch dem Seniorenpass sehr gute Möglichkeiten geschaffen, um für sozialen Ausgleich zu sorgen. Wir haben qualitativ hochwertige Angebote, Zugänge zur Teilhabe, die auch erschwinglich sind. Für Chancengleichheit sorgen zum Beispiel Kita-Gebühren, die von den Eltern gut bezahlbar sind. Diese Plätze werden zwar vom Land Baden-Württemberg gefördert, aber die Stadt Offenburg legt noch obendrauf. Wichtig sind auch niedrige Beiträge für Veranstaltungen, um den Zugang zu erleichtern. Offenburg gestaltet den Spielraum, den eine Kommune hat und entwickelt diesen permanent weiter. Gibt es in den Kitas besondere Konzepte, um Kinder unterschiedlicher Herkunft gleichermaßen fördern zu können? Köllner: Mit dem „Infans“-Konzept sind wichtige Leitlinien geschaffen worden, um die Kinder da zu fördern, wo sie gerade vom Entwicklungsstand her stehen.
wichtig. Bezüglich der schulischen Bildung wissen wir von Modellschulen, was gut funktioniert und wo noch Dinge verbessert werden könnten. Aus meiner vorhergehenden Tätigkeit – dort war ich auch für Schulentwicklung zuständig – weiß ich, dass es bei neuen Schulformen auch Bedenken gibt, wie zum Beispiel bei der Ganztagsschule. Aber die Rückmeldungen zeigen uns, dass alle davon profitieren und überdurchschnittlich gute Abschlüsse gemacht werden können.
Teilhabemöglichkeiten gibt es bei allen Angeboten der Stadt, freut sich Martina
Köllner, Leiterin der Abteilung Familie, Jugend und Senioren.
Das Konzept beruht auf den drei Säulen Betreuung, Erziehung und Bildung. Es ist ein Handlungsmodell, das vom Institut für angewandte Sozialisationsforschung für die frühpädagogische Arbeit entwickelt wurde. Nachhaltiges Lernen wird dadurch erreicht, dass an die Interessen der Kinder angeknüpft wird. Und wie sieht es dann mit dem Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschulen aus? Köllner: Die Stadt Offenburg hat ein sich verzahnendes Bildungsangebot. Dazu gehören Ganztagsgrundschulen, die in gebundener Form oder in Wahlform angeboten werden, sowie Halbtagsschulen mit Hortangeboten und auch Betreuungskonzepte, die Kinder optimal fördern können. Denn wichtig ist dabei, dass Betreuung, Bildung und Förderung Hand in Hand gehen. Darüber hinaus haben wir Schulsozialarbeiter/innen, die mit ihrer Tätigkeit ebenso für Chancengleichheit sorgen können. Gute Angebote leben auch davon, dass sie rege angenom-
Foto: Tebbel
men werden. Wie stellen Sie sicher, dass die Eltern über die Teilhabemöglichkeiten umfassend informiert sind, die von der Stadt angeboten werden? Köllner: Offenburg ist richtig weit vernetzt, und es gibt mit dem Bürgerbüro eine sehr gute Anlaufstelle, um sich zu informieren. Da greift das eine in das andere, aber letztendlich geht es auch um Entwicklungsprozesse, wie zum Beispiel mit dem Projekt „Älterwerden in Offenburg“. Teilhabe ist im Alter genau so wichtig, es ist ein generationenübergreifendes Thema. Wir erreichen die Menschen, denn wir haben gut sichtbare Anlaufstellen wie zum Beispiel unsere Stadtteil- und Familienzentren. Schließlich nützt ja alles nichts, wenn die Zielgruppen nicht informiert sind. Erhalten Sie auch Rückmeldungen darüber, wie die einzelnen Angebote angenommen werden? Köllner: Wir erhalten regelmäßige Rückmeldungen von Eltern und wir führen fortlaufend Gespräche. Die Elternbefragungen zur Qualität der frühkindlichen Bildung in den Kitas sind sehr
Sie sind als Leiterin der Abteilung Familie, Jugend und Senioren für eine große soziale Bandbreite verantwortlich. Gibt es in Ihrer Arbeit einen Schwerpunkt? Köllner: Bei mir laufen die Fäden zusammen, die Entwicklungsprozesse sollen auf diese Art optimal gesteuert werden. Dabei geht es ebenso um Interessenausgleich und darum, die Dinge in Gleichklang zu bringen. Manches kann parallel laufen, andere Projekte stehen eher für sich. Insgesamt aber ist allen Bereichen gemein, Teilhabe zu ermöglichen und Zugänge zu schaffen. Offenburg ist gut aufgestellt, Chancenungleichheit entgegen zu wirken!
STICHWORT
Zur Person Martina Köllner (53) ist seit dem 1. August 2016 die Leiterin der städtischen Abteilung für Familie, Jugend und Senioren. Die studierte Sozialpädagogin war zuletzt Hauptabteilungsleiterin für den Bereich Schule und Jugend bei der Kreisverwaltung Odenwaldkreis, Erbach. Sie war schwerpunktmäßig in den Bereichen Jugendamtsleitung, Abteilungsleitung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, Grundsatzsachbearbeitung und Controlling sowie Schulentwicklung, Inklusion und Personalführung tätig.
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Mit sehr viel Engagement dabei Sozialräumliche Kinder- und Jugendbeteiligung wird in Offenburg großgeschrieben/Außenbereich selbst gestaltet Kinder und Jugendliche an der Gestaltung ihrer Freizeiträume aktiv zu beteiligen ist in Offenburg nicht nur ein von Gesetzes wegen vorgeschriebener Auftrag, sondern viel mehr eine Herzensangelegenheit aller in der Jugendarbeit Beteiligten. Mit wie viel Engagement alle mit dabei sind, zeigt u.a. der von Jugendlichen in Elgersweier selbst gestaltete Treff im Freien. „Den jungen Menschen das Gefühl zu geben, dass sie ihre eigene Meinung äußern können und diese auch ernst genommen wird“, ist für Jungendbüro-Leiter Martin Maldener der wichtigste Ansatz, um gemeinsame Projekte erfolgreich zu realisieren. „Das erreichen wir nur, wenn wir ihnen vermitteln können, dass sie selbst etwas bewirken, ihre eigenen Wünsche mit umsetzen können“, weiß Maldener aus langjähriger Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Ehrenamtsarbeit spielt hier eine ganz zentrale Rolle, wenn auch nicht bei allen Projekten die Realisierung von heute auf morgen geht. Für Kinder und Jugendliche mit ihren Plänen, Vorstellungen und Wünschen im Kopf ist es oft eine große Geduldsprobe, wenn nicht alles gleich und sofort in die Tat umgesetzt werden kann. „Oft kommen sie bei größeren Projekten als Jugendliche selbst gar nicht mehr in den Genuss dessen, was sie initiiert haben“, erklärt der Jugendbüro-Leiter. Und dennoch ist die Motivation da, freut sich Maldener, wie beispielsweise die Einrichtung des Jugendbüros in zentraler Lage zeige. 1999 als Idee geboren, entwickelte sich das Konzept erst nach und nach. Es wurden Räume gesucht, Pläne gemacht, immer wieder Gespräche mit allen Verantwortlichen geführt, bis es 2007 eröffnet wurde. Und wie läuft eine Beteiligung genau ab? – Wie sind die einzelnen Schritte, bis alle in einem Boot sitzen und es mit der Projektarbeit losgehen kann? – „Entweder wir suchen die Einrichtungen oder öffentlichen Plätze auf, welche die Kinder und Jugendlichen nutzen,
Teambesprechung. Nadya Arnold mit Jugendlichen im Jugendtreff Elgersweier.
oder kommen über Flyer oder Aushänge in Schulen mit ihnen in Kontakt“, informiert Jörg Läßker, Bereichsleitung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil- und Familienzentrum Uffhofen. Im Gespräch ergebe sich dann, was die
Ehrenamtsarbeit Jugendlichen interessiert, welche Freizeitangebote sie sich wünschen, so Läßker. „Für ein Projekt zu begeistern ist einfacher, als sie dann über den Zeitraum hinweg bei Stange zu halten“, spricht der Sozialpädagoge aus Erfahrung. „Da sind wir angewiesen auf Hilfe von außen, also Ehrenamtliche“, ergänzt Maldener. Das heißt, sie sind die Schnittstellen zwischen Jugendlichen, Ortsverwaltung und öffentlichen Kooperationspartnern wie Kirchengemeinden, Firmen oder Privatleuten. „Ohne dieses Netzwerk geht nichts“, sind sich Maldener und Läßker einig. Die Ehrenamtlichen haben sich – gerade in den Ortsteilen – ganz unterschiedlich formiert: in Zunsweier im Jugendbeirat, in ZellWeierbach am Runden Tisch Jugendarbeit und in Elgersweier wird die Ehrenamtsarbeit in Form einer Jugendbeauftragten durch Ortschaftsrätin Manuela Falk wahrgenommen. „Sie ist ein Geschenk für uns Hauptamtliche. Ohne sie gäbe
es diese erfolgreiche Jugendarbeit in Elgersweier, vor allem das aktuelle Projekt, den Jugendtreff im Freien, nicht“, freut sich Läßker. Falk, selbst Mutter von zwei Kindern, weiß, wie man mit den Jugendlichen umgeht. „Ich freue mich, als Bindeglied zwischen Ortschaftsrat und Jugend deren Wünsche mit realisieren zu können.“, so Falk. Seit zweieinhalb Jahren leitet sie die Jugendarbeit in Elgersweier erfolgreich mit. Der Standort des Jugendtreffs wurde mit Unterstützung der Kirche im Gemeindehaus von St. Markus gefunden. Gemeinsam mit Nadya Arnold, Erzieherin im Kinder- und Jugendbereich des Stadtteil- und Familienzentrums Uffhofen, organisierten die Jugendlichen die Einrichtungsgegenstände wie eine gebrauchte Couch und die Musikanlage, dekorierten die Wände. „Doch wo gehen wir im Sommer hin“, fragten die jungen Leute im Alter von 16 bis 19 Jahren immer wieder. Viele trafen sich am Dreschschopf. Doch unbeaufsichtigt gab es immer wieder Ärger mit den Anwohnern. Die Suche nach einem geeigneten Platz neben der Festhalle war bald gefunden, die Wünsche der Jugendlichen in puncto Gestaltung schnell ausgemacht. „Eine Feuerstelle zum Grillen, eine Tischtennisplatte und ein Bauwagen als Außenlager standen ganz oben auf der Wunschliste“,
Foto: SFZ Uffhofen
verrät Arnold aus den Gesprächen mit den Jugendlichen. Neben dem Personal brauchen Projekte auch finanzielle Unterstützung. Und auch hier ist das richtige Netzwerk goldwert. „Die Tischtennisplatte haben wir vom Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt bekommen, die GraffitiWand war ein Projekt von FSJlern der Caritas und die Holzbänke wurden von Ortschaftsrat Martin Seger beigesteuert“, freuen sich Läßker und Arnold über die schnelle Realisierung. Feuerstelle und
Einweihung Bauwagen werden demnächst folgen. „Das Christliche Jugenddorf renoviert den Wagen gerade“, weiß Falk, die immer wieder die Fäden zum Ortschaftsrat zieht. 16 Jugendliche sind bei diesem Projekt dabei, acht davon permanent. Noch vor den Sommerferien soll die Einweihung des Außenbereichs mit den Elgersweierer Einwohnern gefeiert werden. Auch hier organisieren die jungen Leute den Ablauf. „Wir sind sehr stolz darauf, in Elgersweier ein solch motiviertes Team zu haben“, sind sich Falk (Bindeglied zwischen Jugendlichen und Ortschaftsrat), Arnold (Jugendarbeiterin vor Ort) und Läßker (mit gutem Draht zur Verwaltung) einig.
3.6.2017
Veranstaltungen Ohne Gewähr – Änderungen sind noch kurzfristig möglich!
JUNI 2017 ➜Spielgruppe für Mütter mit Kindern von 1 bis 3 Jahren: Griffbereit Termin: mittwochs, 10 – 11.30 Uhr Ort: Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt, Stegermattstraße 24 ➜Müttertreff und Sprachcafé für Frauen mit Migrationshintergrund: Fit fürs Leben Termin: donnerstags, 10 – 12 Uhr Ort: SFZ Innenstadt/Treff im Park, Stegermattstraße 22 ➜Offener Computerraum Termin: mittwochs, 17.30 – 19.30 Uhr Ort: SFZ Innenstadt/Treff im Park, Stegermattstraße 22 ➜Familienführung: Wald-Land-Fluss Termin: Sonntag, 4. Juni, 15 – 16.30 Uhr Ort: Museum im Ritterhaus Kosten: 4 Euro ➜Sommerfest und Bratpfannenturnier der Narrenzunft Waldwurz Termin: Freitag, 9. Juni, 18 Uhr Ort: Schulgelände Eichendorff-Schule Weiterer Termin: Samstag, 10.6., 10 Uhr ➜Familiencafé Termin: Montag, 19. Juni, 15 Uhr Ort: SFZ Uffhofen, Espenstraße 1 Weitere Termine: 17. Juli, 7. August, 25. September, 23. Oktober, 20. November ➜Stadtteilfest Albersbösch und Hildboltsweier Termin: Samstag, 24. Juni, 11 – 16 Uhr Ort: Schulgelände Eichendorff-Schule ➜Sommerfest Termin: Samstag 24. Juni, 18 – 22 Uhr Ort: Stadtteil- und Familienzentrum Uffhofen, Espenstraße 1 Weiterer Termin: 25. 6, 10.30 – 17 Uhr
JULI 2017 ➜Jubiläumsfest Termin: Samstag, 1. Juli, 11 Uhr Ort: Einkaufszentrum Albersbösch, Heimburgstraße 1 ➜Stadtteilfest Stegermatt Termin: Samstag, 1. Juli, 13.30 Uhr Ort: Stadtteil- und Familienzentrum Stegermatt, Pestalozziweg 3 ➜Familienführung: Glasmalerei Termin: Sonntag, 2. Juli, 15 – 16.30 Uhr Ort: Museum im Ritterhaus Kosten: 4 Euro ➜Sommerfest der Einwohnergemeinschaft Hildboltsweier Termin: Sonntag, 2. Juli Ort: Jergerheim, Tulpenweg 8 Weiterer Termin: Montag, 3. Juli ➜Internationales Fest
Termin: Samstag, 8. Juli, 10 – 24 Uhr Ort: Marktplatz Weiterer Termin: 9. Juli, 11 – 18 Uhr
➜Uffhofen gratuliert Termin: Freitag, 14. Juli, 14.30 Uhr Ort: Stadtteil- und Familienzentrum Uffhofen, Espenstraße 1 ➜Flohmarkt
Termin: Freitag, 14. Juli, 8 – 20 Uhr Ort: Innenstadt ➜Kunst am See Termin: Sonntag, 16. Juli, 19 Uhr Ort: Gifiz-Halbinsel, Uffhofen Weiterer Termin: 23. Juli, 19 Uhr ➜Eltern-Kind-Gruppe: Zeit mit meinem Kind Termin: ab 21.7., donnerstags, 10 – 11.30 Uhr Ort: Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt, Grimmelshausenstraße 30 ➜Ferieneröffnungsfest Termin: Mittwoch, 26. Juli, 15 – 19 Uhr Ort: Bürgerpark ➜Kaffeeklatsch Termin: Donnerstag, 27. Juli, 15 – 17 Uhr Ort: Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt, Grimmelshausenstraße 30 Weitere Termine: 28. September, 26. Oktober, 23. November, 14. Dezember ➜Familienwanderung der Pfarrgemeinde Heilig Geist Termin: Freitag, 28. Juli
AUGUST 2017 ➜Familienführung: Hör doch mal Termin: Sonntag, 6. August, 15 – 16.30 Uhr Ort: Museum im Ritterhaus Kosten: 4 Euro ➜Flohmarkt
Termin: Donnerstag, 17. August, 8 – 20 Uhr Ort: Innenstadt ➜White Dinner
Termin: Sa., 26. August, 18 – 22 Uhr Ort: Innenstadt SEPTEMBER 2017 ➜Weinwandertag Termin: Sonntag, 3. September, 11 Uhr Ort: Rebland ➜Familienführung: Wenn der Merkur erzählen könnte Termin: So., 3. September, 15 – 16.30 Uhr Ort: Museum im Ritterhaus Kosten: 4 Euro ➜25 Jahre „Unsere kleine Stadt“ Termin: Montag, 4. September – Donnerstag, 7. September Ort: Pfarrgelände Heilig Geist, Albersbösch ➜Oststadtbrunch Termin: Sonntag, 17. September, 9 Uhr Ort: Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt, Grimmelshausenstraße 30 Kosten: Erwachsene 8 Euro, Kinder ab 4 Jahren 0,50 Euro pro Lebensalter
Weitere Termine: 22. Oktober und 19. November ➜Street Food Tour Termin: Samstag, 23. September, 11 – 21 Uhr, und 24. September, 11 – 19 Uhr Ort: Messegelände ➜Tag der offenen Tür Termin: Sonntag, 24. September, 10 Uhr Ort: Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt, Stegermattstraße 22-24
OKTOBER 2017 ➜Kinderprogramm auf dem Weinfest: Clown Otsch & die Flausenfabrik Termin: Sonntag, 1. Oktober, 13 – 17 Uhr Ort: Vinzentiusgarten ➜Familienführung: Leben in der Steinzeit Termin: Sonntag, 1. Oktober, 15 – 17 Uhr Ort: Museum im Ritterhaus Kosten: 4 ,50 Euro ➜Theater für Kinder ab 10 Jahren: Nathans Kinder
Termin: Samstag, 7. Oktober, 20 Uhr Ort: Salmen Kosten: Erwachsene 13 Euro, Kinder 7 Euro
➜Rabenplatzaktion Termin: Freitag, 13. Oktober, 16 Uhr Ort: Rabenplatz, Albersbösch ➜Flohmarkt rund ums Kind Termin: Samstag, 14. Oktober, 15 – 17 Uhr Ort: Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt, Grimmelshausenstraße 30 ➜Archäotechnische Vorführung: Steinzeit! Termin: So, 15. Oktober, 13.30 – 16.30 Uhr Ort: Museum im Ritterhaus Kosten: Erwachsene 3 Euro, Kinder frei ➜Theater für Kinder ab 4 Jahren: Die kleine Hexe Wackelzahn
Termin: Dienstag, 17. Oktober, 10 Uhr Ort: Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt, Stegermattstraße 24 Kosten: Erwachsene 3,50 Euro, Kinder 3 Euro ➜Kulturabend: Goldener Oktober Termin: Freitag, 20. Oktober, 19 Uhr Ort: Gemeindesaal der Erlösergemeinde Albersbösch, Wichernstraße 4 ➜Suppenfest: Der Duft der Welt in einem Suppentopf Termin: Sonntag, 22. Oktober, 11 Uhr Ort: Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt, Stegermattstraße 24 ➜Theater für Kinder ab 5 Jahren: Das magische Baumhaus: Im Bann des Eiszaubers
Termin: Dienstag, 24.10., 10 +15 Uhr Ort: Reithalle Kosten: Erwachsene 9,50 Euro, Kinder 8,50 Euro
➜Kinderbibeltag Termin: Samstag, 28. Oktober Ort: Erlösergemeinde Albersbösch, Wichernstraße 4
NOVEMBER 2017 ➜Flohmarkt Termin: Freitag, 3. November, 14 – 20 Uhr Ort: Halle 2, Messeplatz
Kosten: Erwachsene 2/2,50 Euro Weiterer Termin: Samstag, 4. November, 9 – 17 Uhr ➜Familienführung: Wunder aller Art Termin: So, 5. November, 15 – 16.30 Uhr Ort: Museum im Ritterhaus Kosten: 4 Euro ➜Laternenumzug
Termin: Samstag, 11. November, 17 – 19 Uhr Ort: Innenstadt
➜Theater für Kinder ab 4 Jahren: Der Wolf und die sieben Geißlein Termin: Donnerstag, 16. November, 10 Uhr Ort: Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt, Grimmelshausenstraße 30 ➜Adventskranzbinden Termin: Mittwoch, 22. November, 15 Uhr Ort: Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt, Grimmelshausenstraße 30 Kosten: nach Materialverbrauch ➜Kindertheater: Hänsel und Gretel Termin: Donnerstag, 23. November, 10 Uhr Ort: Stadtteil- und Familienzentrum Uffhofen, Espenstraße 1
Kosten: Erwachsene 3,50 Euro, Kinder 3 Euro, Gruppen 2,50 Euro
➜Theater für Kinder ab 14 Jahren: Moby Dick – Männer im Sturm
Termin: Freitag, 10. November, 20 Uhr Ort: Reithalle Kosten: Erwachsene 15 Euro, Kinder 7 Euro ➜Theater für Kinder ab 6 Jahren: Jorinde und Joringel
Termin: Sonntag, 26. November, 16 Uhr Ort: Salmen, Lange Straße 52 Kosten: Erwachsene 6,50 Euro, Kinder 5,50 Euro Das nächste FAMILIEN. BLATT erscheint am 9. Dezember 2017.
IMPRESSUM Inhaltliche Verantwortung, Koordination und Umsetzung: Marie-Christine Gabriel, Renate Tebbel, Anja Walz, OFFENBLATTRedaktion. Grafik und Herstellung: Kresse & Discher GmbH
3.6.2017 15
Hinter diesen Mauern wird viel für die Gesundheit getan – deshalb wurde die Grundschule Weier Ende Mai ausgezeichnet.
Foto: Gabriel
In Sachen Gesundheit die Nase vorn Grundschule Weier erhält Zertifikat „Gesundheitsförderliche Einrichtung“ / Vom Frühstück bis zum sozialen Lernen Die Grundschule Weier ist die erste Grundschule in Offenburg, die das Zertifikat „Gesundheitsförderliche Einrichtung“ besitzt. Ullrich Böttinger, Leiter des Amtes für Soziale und Psychologische Dienste des Kreises und Leiter des Präventionsnetzwerkes Ortenaukreis (PNO), hat die Auszeichnung überreicht. Zur Verleihung an Schulleiterin Simone Gloski und ihr Team waren zahlreiche Gratulanten gekommen, darunter die regionale Präventionsbeauftragte Sarah Henschke, Ortsvorsteher Konrad Gaß, der stellvertretende Ortsvorsteher Johannes Witt, Elternbeiräte, Lesepaten sowie viele Eltern. Böttinger lobte das Engagement der Schule: „Sie haben sich früh auf den Weg gemacht und gemeinsam mit Ihren Partnern einen gelungenen Prozess durchlaufen. Mit großem Engagement haben Sie die Gesundheitsförderung in Ihren schulischen Alltag integriert“. Er bedankte sich besonders bei den Kindern, die mit gro-
ßer Begeisterung tolle Beiträge rund um das Thema Gesundheit erarbeitet hätten. „Die kreative Umrahmung der Zertifikatsübergabe durch die Schülerinnen und Schüler aller Grundschulklassen – darunter auch ein Rap der dritten Klasse mit dem Titel ‚PNO‘ macht froh“ – zeigt anschaulich, wie intensiv die Schule sich in den letzten 18 Monaten mit den Themen der Gesundheitsförderung und Prävention auseinandergesetzt hat“, so Böttinger. Die Lehrkräfte der Grundschule Weier hatten sich gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verlässlichen Grundschule, der Klassenlehrerin
der Helme-Heine-Außenklasse und dem Hort-Mitarbeiter der Kindertagesstätte Weier in einem Schulentwicklungsprozess dem Thema Gesundheitsförderung und Prävention gewidmet. „Wir arbeiten seither intensiv zusammen, was sich vor allem in gemeinsamen Aktionen wie zum Beispiel dem ‚Gesunden Frühstück‘ oder dem jahrgangsübergreifenden ‚SoLe-Tag‘ (Tag zum sozialen Lernen) sichtbar wird. „Auch die Kooperation mit dem ortsansässigen Demeter-Bauernhof wird von allen Beteiligten sehr gelobt und befürwortet“, so Gloski. „Es freut mich sehr, dass wir in den Schulent-
STICHWORT
Praxisforschungsprojekt (PNO) Das PNO ist ein Praxisforschungsprojekt des Landratsamts Ortenaukreis, Amt für Soziale und Psychologische Dienste, und des Zentrums für Kinder- und Jugendforschung an der Evangelischen Hochschule Freiburg (ZfKJ), das sich die Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit sowie der sozialen Teilhabe von 3- bis 10-jährigen Kindern und ihren Familien zum Ziel gesetzt hat. Der Ortenaukreis erhält dafür rund 3,5 Millionen Euro Zuschuss.
wicklungsprozess involviert waren“, meinte die Klassenlehrerin der Außenklasse, Heike Braun-Furtwängler von der Helme-Heine-Schule in Offenburg, die seit dem Schuljahr 2015/16 mit der Grundschule Weier kooperiert. „Zu den Zielen des Präventionsnetzwerks Ortenaukreis gehört es, die Vernetzung und Kooperation zu stärken und eine systemübergreifende Zusammenarbeit zu fördern. „Dass uns das gelungen ist, zeigt das Beispiel an der Grundschule Weier deutlich“, freute sich die regionale Präventionsbeauftragte Sarah Henschke. Und Simone Gloski resümierte: „Durch die passgenaue Begleitung durch das PNO während des Entwicklungsprozesses konnten wir ein Präventionskonzept erstellen und in unserem Schulprogramm gesundheitsförderliche Inhalte und Aktionen fest verankern. Wir wurden dadurch auch bestätigt, in vielerlei Hinsicht schon das Richtige zu tun.“
Mit Fitnessprogramm kostenlos in den Tag starten
Blutspendetermin
Raus aus den Federn, rein in die Sportschuhe: So heißt das Motto für das erste Badenova-Frühsportevent, das der Energieanbieter gemeinsam mit der Stadt Offenburg organisiert. Vier Wochen lang soll Offenburg um 7 Uhr „Mit Energie in den Tag“ starten, wie es in der Pressemitteilung heißt. Das Besondere: Jede/r kann kostenlos
Blutspende ist Hilfe, die schnell ankommt: Am Donnerstag, 29. Juni, besteht von 14 bis 19.30 Uhr in der Freihofhalle in Waltersweier die Möglichkeit, diese Hilfe zu leisten. Mitzubringen ist der Personalausweis. Blut spenden kann jede gesunde Person von 18 bis 73 Jahren. Erstspender dürfen nicht älter als 64 Jahre alt sein.
an dem Fitnessprogramm teilnehmen – egal, auf welchem Fitnesslevel man oder frau sich befindet. Außer Sportschuhen muss nichts mitgebracht werden. Erfahrene Fitnesstrainer leiten den 30-minütigen sportiven Einstieg in den Tag an. In Offenburg wird die Veranstaltung am Dienstag, 20. Juni, begin-
nen. Weitere Termine sind am 27. Juni sowie am 4. und 11. Juli. Treffpunkt ist im Bürgerpark, Stegermattstraße 24. Morgenstund‘ hat also nicht nur Gold im Mund, sondern eignet sich besonders auch für ein ausgiebiges Muskeltraining. Weitere Informationen zu dem Event gibt es im Internet unter www.badenova.de/fruehsport.
16 3.6.2017 Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung
Stellenausschreibung
Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Tiefbau und Verkehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt bis zum 31.7.2019 befristet eine/n teilzeitbeschäftigte/n (derzeit 19,5 Wochenstunden)
Verwaltungsfachangestellte/n (Kennziffer: 031-17)
für das Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde der Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht. Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Ladung zum Verkehrsunterricht • Parkerleichterung für Schwerbehinderte (besonderer Personenkreis) • temporäre Wegweisung für besondere Veranstaltungen • Einzel-/Dauererlaubnisse für Sondernutzungen nach § 16 StrG (Verkaufs- und Imbissstände sowie den gemeinnützigen Weihnachtsmarkt, Altkleidercontainer) • Erlaubnisse und verkehrsrechtliche Anordnungen für Sportveranstaltungen • Durchführung des gesamten Verfahrens beim Abschleppen von nicht zugelassenen Fahrzeugen (Schrottfahrzeugen) • Mitarbeit bei der Erteilung von Erlaubnissen wie z. B. Feste, Umzüge, Volkswanderungen etc. nach § 29 Abs. 2, 3 StVO sowie bei Baustellen • Mithilfe bei weiteren Erlaubnissen nach § 16 StrG und Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Betriebsbereich Technische Dienste
vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter/innen für die Abteilung Straßenbau Aufgabenschwerpunkte: • Asphalteinbau • Umgang mit Beton- und Natursteinpflaster • Straßenunterhaltung (u. a. Schlagloch-, Riss- sowie Wirtschaftswegesanierung usw.) • Mitarbeit bei allen anfallenden Tätigkeiten in der Abteilung Straßenbau Ihr Profil: • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Straßenbauer/in bzw. Baufachwerker/in oder aber eine vergleichbare Ausbildung • Führerschein Kl. BE (Kl. C1E / CE von Vorteil) • Erfahrung mit Baumaschinen • Flexibilität • kommunikative Fähigkeiten und Teamorientierung • die Bereitschaft zu einem bedarfsorientierten Einsatz (z. B. Winterdienst, Marktreinigung)
Wir erwarten von Ihnen: • eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r • selbstständige, systematische und zuverlässige Arbeitsweise in Abstimmung mit dem Team • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit verbunden mit einem sicheren Auftreten • gute EDV-Kenntnisse (MS-Office) • Kommunikations- und Konfliktfähigkeit • bürgerfreundliches Auftreten und Verhandlungsgeschick
Wir bieten: • einen interessanten und sicheren Arbeitsplatz in kleinen engagierten Teams • interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten • ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktivem Bonussystem • ein vielfältiges, kostenloses Betriebssportangebot • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5
Wir bieten Ihnen: • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit innerhalb des Teams der Straßenverkehrsbehörde • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine befristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 8. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die Sie bis spätestens 23. Juni 2017 senden an:
Sind Sie interessiert? Dann übersenden Sie bitte bis spätestens 24. Juni 2017 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer an die Stadt Offenburg, Fachbereich Zentrale Dienste/Abteilung Personalservice, Postfach 24 50, 77614 Offenburg, bzw. per E-Mail an personalservice@offenburg.de. Bitte senden Sie uns nur Kopien Ihrer Dokumente, da keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen vernichtet.
Technische Betriebe Offenburg, Personalabteilung, Kinzigstraße 3, 77652 Offenburg. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Herrn Gerd Bohleber, Abteilungsleiter Straßenbau, unter Telefon 07 81/92 76-261 oder auf unserer Homepage unter www.tbo-offenburg.de.
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Vorhaben: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für Werberechte in Offenburg Vergabe-Nr.: SOG_BS-2017-0064
Vorhaben: Freitzeitbad Offenburg – Leitsystem Vergabe-Nr.: SOG_BS-2017-0068
Art und Umfang der Leistung: Das neue Werbekonzept umfasst 103 verglaste Wartehallen, 25 City-Light-Poster-Vitrinen und 1 Fahrradabstellanlage, bis zu 25 Plakatsäulen als Ganzsäulen und 10PlakatsäulenalsKultursäulen,250MastrahmenfürVeranstaltungswerbungund 150 Mastrahmen für Hinweiswerbung. Die Stadt überlässt den Konzessionsnehmern städtische Standorte im Stadtgebiet, auf denen Werbung erfolgen kann. Dies beinhaltet das Recht und die Pflicht der Konzessionsnehmer, an städtischen Standorten und auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Werbeträger aufzustellen und diese werblich zu nutzen.
Ausführungsfrist: 3. bis 14. Juli 2017
Ausführungs-/Lieferfrist: 1.November bis 31. Dezember 2017
Angebotseröffnung: 22. Juni 2017, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg
Angebotseröffnung: 5. Juli 2017, 11 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg
Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint im Submissionsanzeiger, im Subreport, im Internet unter www.wro.de sowie auf der städtischen Homepage www.offenburg.de unter „Bauen“„Zentrale Vergabestelle“ – „Ausschreibungen“ und auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de.
Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint im Submissionsanzeiger, im Subreport, im Internet unter www.wro.de sowie auf der städtischen Homepage www.offenburg.de unter „Bauen“„Zentrale Vergabestelle“ – „Ausschreibungen“ und auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de.
Anforderung der Angebotsunterlagen: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart Telefon: 07 11/ 6 66 01-555, Fax: 07 11/ 6 66 01-84 vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de, www.vergabe24.de
Anforderung der Angebotsunterlagen: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart Telefon: 07 11/ 6 66 01-555, Fax: 07 11/ 6 66 01-84 vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de, www.vergabe24.de
Weitere Informationen erteilt die zuständige Abteilungsleiterin Susanne Spinner unter Telefon 07 81/82 22 41. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
3.6.2017 17 Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Offenburg (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.7.2000 (GBl. 2000, 581) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. 2016, 1) in Verbindung mit § 26 Abs. 2, § 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.3.2010 (GBl. 2010, 333), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. S. 1184) und der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (Verordnung Kostenersatz Feuerwehr – VOKeFw) vom 18.3.2016 (GBl. 2016, 253) hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg in seiner Sitzung am 29.5.2017 folgende Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung beschlossen: §1 Geltungsbereich (1) Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehr Offenburg werden Kostenersätze nach dieser Satzung und dem jeweils gültigen Kostenverzeichnis (Anlagen 1 bis 2) erhoben, soweit diese Leistungen nicht nach § 34 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des FwG unentgeltlich sind. (2) Als Leistungen gelten auch das Ausrücken der Feuerwehr bei unbefugter Alarmierung und bei Fehlalarmierung (blinder Alarm) durch private Brandmeldeanlagen oder durch andere technische Anlagen zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle oder durch ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle. (3) Als Leistungen gelten auch andere Leistungen der Feuerwehr entsprechend § 4 dieser Satzung, die sich nicht aus § 34 FwG ergeben sowie die Überlandhilfe entsprechend § 7 dieser Satzung. (4) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. §2 Kostenersatzfreie Leistungen Kostenersatzfrei sind nach § 34 Abs. 1 Satz 1 FwG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 FwG Leistungen der Feuerwehr innerhalb des Stadtgebiets bei: 1. Schadenfeuer (Bränden); 2. öffentlichen Notständen, die durch Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursacht worden sind; 3. technischen Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen. §3 Kostenersatzpflichtige Leistungen Kostenersatz wird erhoben für Leistungen der Feuerwehr Offenburg im Sinne von § 2 Abs. 2 des FwG und - abweichend von der allgemeinen Regelung - für die nach § 2 dieser Satzung kostenersatzfreien Leistungen, von: 1. dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG); 2. dem Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FwG); 3. dem Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und –einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FwG); 4. dem Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 FwG); 5. der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 FwG); 6. dem Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 FwG); 7. dem Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installierten System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 FwG).
§4 Andere Leistungen der Feuerwehr Außerdem sind folgende Leistungen der Feuerwehr kostenpflichtig: • Leistungen des Brandsicherheitswachdienstes bei Veranstaltungen und sonstigen Anlässen • Leistungen der Werkstätten (z.B. Atemschutz-, Schlauch-, KFZ- Werkstatt) • Ausbildungen und Schulungen • Beratungen und sonstige Leistungen im vorbeugenden Brandschutz, insbesondere für Architekten, Brandschutz- Fachplaner und weiterer Firmen außerhalb von förmlichen Baugenehmigungsverfahren • Einlegen und Änderungen von Schlüssel im Feuerwehr- Schlüsseldepot • Leistungen außerhalb der Aufgaben gemäß Feuerwehrgesetz §5 Kostenersatzpflichtiger (1) Zur Erstattung der Kosten in den Fällen nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 FwG ist verpflichtet: 1. in den Fällen des § 3 Nr. 1 der Verursacher; 2. in den Fällen des § 3 Nr. 2 der Fahrzeughalter; 3. in den Fällen des § 3 Nr. 3 der Betriebsinhaber; 4. in den Fällen des § 3 Nr. 4 der Betreiber; 5. in den Fällen des § 3 Nr. 5 der Meldende; 6. in den Fällen des § 3 Nr. 6 der Betreiber einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden; 7. in den Fällen des § 3 Nr. 7 der Fahrzeughalter eines Kraftfahrzeuges mit einem installierten System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung; In den Fällen der Nummern 1 und 5 gilt § 6 Abs. 2 und 3 des Polizeigesetzes entsprechend. Hat der Zahlungspflichtige das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet so kann auch derjenige zahlungspflichtig sein, dem die Sorge für diese Person obliegt. Ist für den Zahlungspflichtigen ein Betreuer bestellt, kann auch dieser im Rahmen seines Aufgabenbereiches zahlungspflichtig sein. Ist der Zahlungspflichtige von einem anderen zu einer Verrichtung bestellt worden, dann kann auch der andere zahlungspflichtig sein. (2) Zur Erstattung der Kosten in den Fällen nach § 2 Abs. 2 i. V. m. § 34 Abs. 2 FwG ist verpflichtet: 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Abs. 2 und 3 des Polizeigesetzes gilt entsprechend. Hat der Zahlungspflichtige das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet so kann auch derjenige zahlungspflichtig sein, dem die Sorge für diese Person obliegt. Ist für den Zahlungspflichtigen ein Betreuer bestellt, kann auch dieser im Rahmen seines Aufgabenbereiches zahlungspflichtig sein. Ist der Zahlungspflichtige von einem anderen zu einer Verrichtung bestellt worden, dann kann auch der andere zahlungspflichtig sein. 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt; 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde; 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. (3) Bei der Leistung von Brandsicherheitswachen ist der Veranstalter zur Erstattung der Kosten verpflichtet. (4) Kostenersatz soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. §6 Berechnung der Kostenersätze (1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Kostenersatz in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus den in der Anlage 1 und 2 zu dieser Satzung beigefügten Kostenverzeichnissen. (2) Die Einsatzzeit beginnt beim Personal mit der Alarmierung und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bzw. nach Ende der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. Bei Fahrzeugen beginnt die Einsatzzeit mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet mit der Rückkehr (Ankunft) im Feuerwehrgerätehaus bzw. nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft. Weiter auf der nächsten Seite
18 3.6.2017 Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen (3) Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halbe, im Übrigen die ganze Stunde abgerechnet. (4) Die Kostenersatzsätze setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, zusammen aus: 1. Den Personalkosten für die eingesetzten Feuerwehrangehörigen. 2. Den Fahrzeugkosten für die eingesetzten Fahrzeuge inklusive der Beladung/Geräte. Die Berechnung der Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge erfolgt nach den Vorgaben des § 34 Abs. 7 und Abs. 8 FwG. Die jeweiligen Stundensätze für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen ergeben sich aus der Anlage 1 auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung der VOKeFw. In den Stundensätzen sind die Gerätschaften bereits berücksichtigt. Die Stundensätze der übrigen Fahrzeuge ergeben sich aus der Kalkulation nach § 34 Abs. 7 FwG. 3. Den Kosten für die verbrauchten Materialien; 4. Den sonstigen Aufwendungen Dritter, die der Stadt Offenburg aufgrund der Leistungserbringung in Rechnung gestellt werden (z. B. Entsorgungskosten, Überlandhilfe). (5) Entstehen der Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Personal, Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen besondere Kosten (z.B. Reisekosten, Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungskosten bei Unbrauchbarkeit oder Verlust), so sind diese zusätzlich zu denjenigen nach Absatz 5 zu erstatten, soweit diese einer kostenersatzpflichtigen Leistung zuzuordnen sind. §7 Überlandhilfe (1) Die Kosten der Überlandhilfe (§ 26 FwG) hat der Träger der Gemeindefeuerwehr, dem Hilfe geleistet worden ist, nach den Vorschriften dieser Satzung mit dem jeweils gültigen Kostenverzeichnis zu erstatten. (2) Davon abweichend wurde mit den großen Kreisstädten Achern, Kehl, Lahr und Oberkirch nach § 26 Abs. 2 Satz 3 des FwG ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit Datum vom 30.04.2002 und Änderung vom 15.09.2006 über die Bildung einer Wechselladergemeinschaft und die gegenseitige Hilfe der Feuerwehren abgeschlossen. Leistet eine Gemeinde der anderen Überlandhilfe, erfolgt bei kostenfreien Einsätzen keine Kostenverrechnung der Personal- und Fahrzeugkosten. Fallen jedoch Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten an, werden diese der die Überlandhilfe in Anspruch nehmenden Gemeinde in Rechnung gestellt. Ebenso werden Verbrauchsmittel in Rechnung gestellt. Kostenpflichtige Einsätze der Überlandhilfe werden entsprechend den Kostenersatzsatzungen der großen Kreisstädte abgerechnet. §8 Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzes (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. §9 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Kostenordnung außer Kraft. Offenburg, 30.05.2017
Anlage 1 zur Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Offenburg Verzeichnis der pauschalen Kostenerstattungssätze für Leistungen der Feuerwehr Offenburg 1 Personaleinsatz 1.1. Je Stunde und ehrenamtlichem Feuerwehrangehörigem im Einsatz 1.2. Je Stunde hauptamtlichem Mitarbeiter im Einsatz (gehobener feuerwehrtechnischer Dienst A 13) 1.3. Je Stunde hauptamtlichem Mitarbeiter im Einsatz (gehobener feuerwehrtechnischer Dienst A 11) 1.4. Je Stunde hauptamtlichem Mitarbeiter im Einsatz (hauptamtlicher feuerwehrtechnischer Dienst) 1.5. Je Stunde Brandsicherheitswache 1.6. Je Einsatz Erfrischungszuschuss gem. § 16 Abs. 1 FwG bei einer Einsatzdauer von über vier Stunden je Person 1.7. Je Stunde Zuschlag bei Einsätzen mit besonderer Gefährdung/Erschwernis 1.8. Je Stunde Zuschlag für den Einsatz unter Pressluftatmer (PA) 1.9. Beim Einsatz gewährte Entschädigungen für Verdienst-ausfall und Auslagen Nach tatsächl. Aufwand
28,00 € 71,00 € 63,00 € 54,00 € 16,00 € 7,85 € 1,75 € 1,75 € Nach tatsächl. Aufwand
2 Fahrzeugeinsatz Stundensätze für die normierten Feuerwehrfahrzeuge nach der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr vom 18.03.2016 Verordnung Kostenersatz Feuerwehr – (VOKeFw) Fahrzeug Stundensatz Drehleiter DLK 23-12, DLA (K) 23-12 264,00 € Löschgruppenfahrzeug LF 8 120,00 € Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 120,00 € Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 170,00 € Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS 133,00 € Tanklöschfahrzeug TLF 24/50, TLF 4000 154,00 € Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 184,00 € Staffellöschfahrzeug StLF 83,00 € Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 63,00 € Wechselladerfahrzeug WLF 70,00 € Rüstwagen RW 187,00 € Gerätewagen Logistik GW-L 25,00 € Gerätewagen Transport GW-T 20,00 € Vorausgerätewagen KEF/VGW 51,00 € Kommandowagen KdoW 16,00 € Einsatzleitwagen Kdow-ELW 1 34,00 € Einsatzleitwagen ELW 2 162,00 € Mannschaftstransportwagen MTW 20,00 €
Edith Schreiner Oberbürgermeisterin Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. die Oberbürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 Abs. 2 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Stundensätze für die übrigen Fahrzeuge inkl. Beladung/Geräte: Abrollbehälter ABC 36,00 € Abrollbehälter Lüfter 77,00 € Abrollbehälter Soziales 4,00 € Rettungsboot mit Trailer 17,00 € 3 Verbrauchsmaterialien Die Kosten für Lösch- und Bindemittel sowie sonstige Verbrauchsmaterialien, einschließlich anfallender Entsorgungskosten, sind in tatsächlich angefallener Höhe zu erstatten. 4 Sonstige Kosten Entstehen der Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Personal, Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen besondere Kosten (z.B. Reisekosten, Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungskosten bei Unbrauchbarkeit oder Verlust), so sind diese in tatsächlich angefallener Höhe zu erstatten.
3.6.2017 19 Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Kostensatz ohne vertragliche Bindung
Die Kosten für Reinigung von Dienst- und Schutzkleidung sind gem. Kostenverzeichnis „Werkstattleistungen“ – Anlage 2 zur Kostenersatz-Satzung – zu erstatten. 5. Andere Kosten gemäß § 4 Kostenersatz-Satzung Pro Tag Fahrzeugkostenpauschale für Brandsicherheitswache bei mehrtägigen Veranstaltungen wenn das Fahrzeug nur vorgehalten wird Ausbildungen und Schulungen Beratungen und sonstige Leistungen im vorbeugenden Brandschutz insbesondere für Architekten, Brandschutz- Fachplaner und weiterer Firmen außerhalb von förmlichen Baugenehmigungsverfahren Aufschaltung, Abnahme und Wartung von Brandmeldeanlagen Einlegen und Änderungen von Schlüssel im Feuerwehr- Schlüsseldepot
jeweiliger Kostensatz nach der VOKeFw Nach tatsächl. Aufwand Nach tatsächl. Aufwand Nach tatsächl. Aufwand Nach tatsächl. Aufwand
6. Leistungen der Werkstätten (z.B. Atemschutz-, Schlauch-, KFZ- Werkstatt) Die Stundensätze der Werkstattleistungen sind in einem separaten Kostenverzeichnis (Anlage 2 zur Kostenersatz-Satzung) aufgeführt.
Anlage 2 der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Offenburg Stundensätze für Werkstattleistungen 1. Einsatzkleidung Einsatzjacke waschen/imprägnieren/trocknen Einsatz/Überhose waschen//imprägnieren/trocknen Diensthose waschen/imprägnieren/trocknen Dienstjacke waschen/imprägnieren/trocknen Handschuhe pro Paar waschen/trocknen Wolldecke waschen/trocknen Sonstige Reparaturen – Berechnung nach Zeitaufwand Stundensatz 2. Schläuche Druck- und Saugschläuche, Prüfung nach GUV-G 9102 Druckschläuche D waschen/prüfen/trocknen/rollen Druckschläuche C waschen/prüfen/trocknen/rollen Druckschläuche B waschen/prüfen/trocknen/rollen Druckschläuche > A waschen/prüfen/trocknen/rollen Saugschläuche prüfen/waschen/trocknen Sonstige Reparaturen – Berechnung nach Zeitaufwand Stundensatz 3. Meldeempfänger Neuprogrammierung Meldeempfänger incl. prüfen pro Stück Umprogrammierung incl. prüfen pro Stück Prüfung pro Stück Reinigung pro Stück Sonstige Reparaturen – Berechnung nach Zeitaufwand Stundensatz
Art der Leistung
17,56 € 17,56 € 6,62 € 6,62 € 3,51 € 8,14 € 47,00 €
12,00 € 12,00 € 13,57 € 19,83 € 19,83 € 47,00 €
28,00 € 16,00 € 8,00 € 16,00 € 47,00 €
4. Zentrale Atemschutzwerkstätte Grundlage der Berechnung ist der Kostenverrechnungssatz des Landes Baden-Württemberg von 47,00 €/Stunde nach VwV Kostenfestlegung vom 13. Oktober 2015 – in Kraft getreten am 1. Januar 2016. Die Kostenkalkulation basiert auf den einschlägigen Vorschriften zur Prüfung der Atemschutztechnik und hat ihre Grundlage ausschließlich im kostendeckenden Personaleinsatz. Die Sachkosten der zentralen Atemschutzwerkstatt sind in der Kalkulation nicht berücksichtigt und werden auch nicht berechnet. Deshalb ergeben sich im Landesvergleich verhältnismäßig moderate Kostenverrechnungssätze.
Pressluftatmer Reinigung Frist: nach Gebrauch und ½jährlich Pressluftatmer Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung Frist: nach Gebrauch und ½ jährlich. Enthalten ist: Lungenautomat Sicht- Dicht- und Funktionsprüfung Frist: nach Gebrauch und ½ jährlich Pressluftatmer mit Tragevorrichtung ohne LA und Flasche Grundüberholung Frist: alle 6 Jahre (3.4 vfdb 08/04) Enthalten ist: Lungenautomat einschließlich Schlauch Grundüberholung Frist: alle 6 Jahre (3.3 vfdb 08/04) Lungenautomat Wechsel der Membran (nicht Membrane) Frist: alle 2 Jahre (3.2.2 vfdb 08/04) Lungenautomat Reinigung und Desinfektion Frist: nach Gebrauch und alle 2 Jahre (3.2.1 vfdb 08/04) Lungenautomat Sicht- Dicht- und Funktionsprüfung Frist: nach Gebrauch und ½ jährlich (3.2.3 vfdb 08/04) Versorgungsachse LA – PSS rückfetten inkl. Ersatzteile Atemanschluss / Vollmaske Reinigung und Desinfektion Frist: nach Gebrauch und alle 2 Jahre (1.1.1 vfdb 08/04) Atemanschluss / Vollmaske Sicht- Funktions- und Dichtprüfung Frist: nach Gebrauch und ½ jährlich (1.1.2 vfdb 08/04) Enthalten sind: Wechsel der Vorgeschriebenen Ersatzteile. Ersatzteile nach aktuellem Kostensatz des Herstellers. Flammschutzhaube waschen/trocknen Chemikalienschutzanzug Reinigung und Desinfektion Frist: nach Gebrauch Chemikalienschutzanzug Prüfung Frist: nach Gebrauch und jährlich
Kostensatz mit vertraglicher Bindung Annahme Teilangebot (Pressluftatmer mit (Kostensatz Lungenau+ 10%) tomat) Mehraufwand: Erfassung und Dokumen- (Kostentation satz)
Kostensatz mit vertraglicher Bindung Annahme Komplettangebot (Pressluftatmer mit Lungenautomat und Atemanschlüsse) (Kostensatz - 10%)
nach Zeitaufwand
nach Zeitaufwand
nach Zeitaufwand
28,01 €
26,74 €
25,46 €
53,86 €
51,41 €
48,96 €
13,83 €
13,20 €
12,57 €
11,64 €
11,11 €
10,58 €
8,23 €
7,86 €
7,48 €
13,83 €
13,20 €
12,57 €
11,09 €
10,59 €
10,08 €
2,35 €
2,25 €
2,14 €
78,05 €
74,50 €
70,95 €
47,08 €
44,94 €
42,80 €
20 3.6.2017 Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Befüllen von Atemluftflaschen, 200 bar, 4 l Befüllen von Atemluftflaschen, 300 bar, 6 l Pressluftatmer leihen Atemanschluss/Maske leihen TÜV-Prüfung Atemluftflaschen (Stahl) für PA bis 10 Liter TÜV-Prüfung von Atemluftflaschen (CFK) für PA bis 6,8 Liter TÜV-Prüfung Atemluftflaschen über 10 Liter
4,70 €
4,49 €
4,27 €
6,98 €
6,66 €
6,36 €
8,61 € 4,31 €
8,22 € 4,12 €
7,83 € 3,92 €
19,58 €
18,69 €
17,80 €
30,80 €
29,40 €
28,00 €
51,65 €
49,30 €
46,95 €
TÜV-Prüfung Arbeitsflaschen Flaschenventil Grundüberholung ohne Ersatzteile Dichtsätze Nach den aktuellem Kostensatz der Hersteller Ersatzteile allgemein nach aktuellem Kostensatz der Hersteller Sonstige Reparaturen – Berechnung nach Zeitaufwand Stundensatz
15,43 €
14,73 €
14,03 €
5,72 €
5,46 €
5,20 €
47,00 €
47,00 €
47,00 €
Satzung zur Änderung der Satzung der Feuerwehr Offenburg in der Fassung vom 14.12.2015 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat am 29.5.2017 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Feuerwehr Offenburg beschlossen. Art. 1 Änderungen 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 2 Buchstabe a) wird „Nord/Ost, bestehend aus den Feuerwehrangehörigen der Ortsteile Rammersweier und Nord/Ost Stadt“ durch „Ost bestehend aus den Feuerwehrangehörigen der Ortsteile Rammersweier und Ost Stadt“ ersetzt. b) In Abs. 2 Buchstabe c) wird „Nord/Ost, bestehend aus den Feuerwehrangehörigen der Ortsteile Rammersweier und Nord/Ost Stadt“ durch „Ost bestehend aus den Feuerwehrangehörigen der Ortsteile Rammersweier und Ost Stadt“ ersetzt. 2. § 5 wird wie folgt geändert: a) Nach Abs. 9 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Feuerwehrkommandant nach Anhörung des Feuerwehr- und des Abteilungsausschusses auf Antrag Dienstpflichten nach Absatz 5 Buchstabe a) und b) dauerhaft beschränken.“ b) In Abs. 11 Satz 3 wird das Wort „Feuerwehrkommandant“ durch das Wort „Oberbürgermeister“ ersetzt. c) Abs. 11 Satz 4 wird wie folgt geändert: Die Zahlen „1 und 2“ werden durch die Zahlen „1 bis 3“ ersetzt. 3. § 14 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 wird • „in Nord/Ost mit 1 Mitglied“ durch • „in Ost mit 1 Mitglied“ ersetzt.
b) § 14 Abs. 3 wird mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Wird ein nach Abs. 2 vorgesehenes Mitglied nachträglich oder zusätzlich in den Feuerwehrausschuss gewählt, so erhöht sich die Zahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses entsprechend. Für diesen Fall nimmt im Ausschuss zusätzlich auch die Person mit Stimmrecht teil, die dieses Mitglied in seiner Funktion allgemein vertritt.“ c) Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4. d) Der bisherige Abs. 4 wird Abs. 5. e) Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6. f) Der bisherige Abs. 6 wird Abs. 7. g) Der bisherige Abs. 7 wird Abs. 8. h) Der bisherige Abs. 8 wird Abs. 9 und wird • „In Nord/Ost aus max.5 gewählten Mitgliedern“ durch • „Ost aus max. 5 gewählten Mitgliedern“ ersetzt i) Der bisherige Abs. 9 wird Abs. 10. In Satz 1 wird die Zahl 7 durch die Zahl 8 ersetzt. j) Der bisherige Abs. 10 wird Abs. 11. Art. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Offenburg, 30.5.2017 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin Hinweis: Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen, gilt sie gem. § 4 Abs.4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Gewinner der Osteraktion
Vortrag und Gespräch
Anlässlich der zehnjährigen Städtepartnerschaft mit Pietra Ligure fand eine Osteraktion des Offenburger Einzelhandels und des Stadtmarketings statt. In den Schaufenstern der 67 teilnehmenden Geschäfte galt es, den Lösungssatz „Der Offenburger Einzelhandel feiert zehn Jahre
Am Mittwoch, 21. Juni, findet von 20 bis 22 Uhr im Institut für Deutsche Sprache, Wilhelm-BauerStraße 16, ein Vortrag auf Deutsch und Englisch mit der Pfarrerin Sharat Jangalapalli und der Pädagogin Dagmar Stumpe-Blasel statt. Thema wird die sexuelle Gewalt an Frauen in Indien sein. Der Verein
Städtepartnerschaft“ zu ermitteln. Aus 400 Teilnehmern wurden nun die Gewinner der Einkaufsgutscheine ermittelt. Freuen durfte sich über den 1. Preis (300 Euro) Jannik Kappicht; den 2. Preis (200 Euro) erhielt Alexander Kronenbitter; den dritten 3. Preis (100 Euro) bekam Stefanie Etowski.
„Aufschrei! gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Erwachsenen e.V.“ ist mit einem Infostand vertreten. Veranstaltet wird der Vortrag von der Evangelischen Erwachsenenbildung Ortenau, dem Frauennetzwerk Offenburg, Aufschrei e.V. und der Stadt Offenburg. Der Eintritt ist frei.
Auto und Zweirad Ob Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge, Ersatzteile oder Service-Angebote: Informieren Sie sich bei den Experten in der Region. Fotos: Norbert Schmitz, Erwin Lorenzen, E.Kopp/PIXELIO
Offenblatt / 3.6.2017
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