Screen offenblatt 28

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Nr. 28, 26. Juli 2014

Ihre Bürgerzeitung

Energien und Synergien

www.offenburg.de GREMIUM

30. Offenburger Wirtschaftsforum zu Gast bei Energiedienstleister Badenova

Zwölf Mitglieder des Gemeinderats sind in der vergangenen Sitzung von OB Edith Schreiner aus dem Gremium verabschiedet worden. ❚ Seite 4 BAUABSCHNITT

Der erste Bauabschnitt des Mühlbachareals ist fertiggestellt. Am kommenden Dienstag, 15 Uhr, wird die „grüne Lunge“ offiziell eröffnet. ❚ Seite 6 SONDERBEILAGE

Energiereicher Abend. Wie können Unternehmen ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten?

Die Offenburger Unternehmen bilden eine der wichtigsten Ziel­ gruppen für den lokalen Klima­ schutz. Immerhin entsteht in den örtlichen Betrieben knapp die Hälfte der Treibhausgasemis­ sonen in der Stadt. Ein Grund, sich beim 30. Offenburger Wirt­ schaftsforum dem Thema Fir­ men und Energie zu widmen. Gastgeber des regelmäßig statt­ findenden Informations­ und Ge­ dankenaustauschs zwischen Wirt­ schaft und Politik war an diesem Abend Mitte Juli der Energiedienst­ leister Badenova. „Sicher sind sie froh, dass Sie heute hier sein dür­ fen“, begrüßte Edith Schreiner die rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. „Wie sollten Sie auch sonst den Abend verbringen, jetzt, da die Fußballweltmeisterschaft vorbei ist?“ Offenburgs Oberbür­ germeisterin verglich den Energie­ Einsatz in der Industrie mit dem in

den brasilianischen Stadien: „Stets geht es um die richtige Einteilung und die Nutzung auf den Punkt genau.“ Anders als auf dem Fuß­ ballfeld gelte aber beim Kampf gegen den Klimawandel nicht die Devise „Volle Kraft voraus!“. Schreiner: „Bei uns ist Energie­ sparen angesagt.“

Klima-Engagement Als gutes Beispiel präsentierte sich in diesem Punkt Gastgeber Badenova. Bereits seit vier Jahren verfügt die Firma über ein zertifi­ ziertes Umweltmanagement. Ba­ denova­Vorstand Mathias Nikolay bestätigte, dass er sich gern ge­ meinsam mit Offenburg im Klima­ schutz engagiere: „Mit 60 Mitar­ beiterinnen und Mitarbeitern am hiesigen Standort fühlen wir uns schließlich als Offenburger Unter­ nehmen.“ Badenova unterstützt

Fotos: Bode; Collage: Schoch

die Stadt unter anderem als Mit­ glied des Klimaschutzbeirats und fördert Forschungsprojekte von Stadt und Hochschule Offenburg. Wie der Energiedienstleister mit seinen Klimaschutzkonzepten für Kommunen und den eigenen Be­ trieb wiederum Anstoß geben kann für Energieeffizienz in der Industrie, darüber informierte Pe­ ter Majer von Badenova. Robin Grey, Geschäftsführer des Vereins „Strategische Partner – Klimaschutz am Oberrhein“ stellte den Wettbe­ werb zur zukunftsfähigen Regio­ nalentwicklung „Regio Win“ vor und die Mitmachmöglichkeiten für Unternehmen aus Offenburg. Um die entstandenen Synergien des Abends weiterzuentwickeln, lud das Stadtoberhaupt die Anwe­ senden zum Klimafrühstück ein, das im Rahmen der Energietage Offenburg auf der Oberrhein Mes­ se im September stattfinden wird.

„Klimaschutz“, die vierseitige Sonderbeilage, gibt Tipps und berichtet über aktuelle Beratungs- und Förderprojekte sowie engagierte Klimaschützer aus der Stadt. ❚ Seiten 11 – 14

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2 26.7.2014 ALLES GUTE ZUM GEBURTSTAG

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeisterin Edith Schreiner folgenden Jubilaren: Mit 90 Jahren feiern Heinz Kirchner (31. Juli) und Margareta Sandulescu (1. August) einen runden Geburtstag. Auf 91 Lebensjahre können Irmgard Schneider (29. Juli), Eva Schädlich (30. Juli) und Walheide Wolf (1. August) aus Rammersweier zurückblicken. Anna Vujcsin (26. Juli) und Emma Weiz (29. Juli) begehen das 93. Wiegenfest. Vor 95 Jahren erblickte Katharina Roth (31. Juli) das Licht der Welt. Herzlichen Glückwunsch!

AUS DER GESCHÄFTSWELT Neuanmeldungen Denkmann, Hauptstraße 11: DJ Fellhauer, Weingartenstraße 28:

traditionelle thailändische Massagen Franken, Schützenweg 6: Trockenbau Humpert, Föhrenstraße 35: Installateur und Heizungsbau Ikisivri, Lange Straße 29: Imbiss „Gözleme 1“ Kopf, Wackerstraße 16: Dienstleistungen im IT-Bereich GbR Lienhard und Petzoldt,

Gymnasiumstraße 1: Friseur Müller, Krokusweg 11: nichtmedizinische Hypnose Schatz, Klosterstraße 8: Creperie

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Ein Fest für alle Stadt lädt zum 1. Sommer-Festival auf den Marktplatz Am kommenden Wochenende startet die Stadt mit einem neuen Veranstaltungskonzept. Der Wunsch der Organisatoren: Das „City Sommer Festival“ auf dem Marktplatz soll sich in den kommenden Jahren etablieren und dann im jährlichen Wechsel mit „Genuss im Park“ stattfinden. Über die Idee hinter dem Fest sprach die OFFENBLATT-Redaktion mit Organisatorin Lydia Gören vom Stadtmarketing Offenburg. Frau Gören, braucht es wirklich noch ein weiteres Fest? Lydia Gören: Den Offenburgerinnen und Offenburgern fehlt ein eigenes Fest. Das hören wir immer wieder. Zwar gibt es das sehr beliebte Weinfest, aber das ist eben das Ortenauer Weinfest. Zudem ist der Veranstaltungskalender in der Region gerade zum Beginn der Sommerferien nicht gerade gut gefüllt. Da kommt unser Fest für die Daheimgebliebenen gerade richtig. Lydia Gören: „Die Musikstile bieten für jeden Geschmack etwas.“ Foto: Schoch

Sie bezeichnen Ihre Veranstaltung als „Festival“. Gören: „City Sommer Festival“ trägt den Reiz unseres neuen Fests direkt im Namen. Beim gemütlichen Beieinander an einem ganzen Wochenende mit Live-Musik soll Festival-Stimmung aufkommen. Und all das hoffentlich bei perfektem Festival-Wetter: Sonnenschein, angenehme 25 Grad und eine nicht zu starke Abkühlung in der Nacht. Welche Live-Musik-Auftritte dürfen die Gäste erwarten? Gören: Am Freitagabend gibt es Musik aus Offenburg. Zuerst steht der Musiker Claudio Esposito auf der Bühne. Später legt dann DJ Crazie Pee auf. Samstag feiern wir eine „Fiesta Latina“ mit Lucia de

Carvalho & Band aus Straßburg und weiteren lateinamerikanischen Auftritten von Zumba bis Salsa. Das Festival endet am Sonntag schließlich mit einem JazzBrunch und Musik vom Criss Cross Jazz Quintett und dem Zipflo Reinhard Quintett. Eine bunte Mischung. Gören: Das ist die Idee dahinter. Wir möchten alle Offenburgerinnen und Offenburger ansprechen. Deshalb die unterschiedlichen Musikrichtungen, damit für jeden Geschmack etwas dabei ist. Das „City Sommer Festival“ bietet aber mehr als nur Musik… Gören: Natürlich! Unsere FestivalPartner verwandeln den Marktplatz für drei Tage in eine Genussmeile und verwöhnen die Gäste mit ausgesuchten Spezialitäten aus der Region – vom neu kreierten Cocktail bis zu badischen Tapas. Das Konzept erinnert stark an „Genuss im Park“. Gören: Im Bezug auf das gastronomische Angebot stimmt das. „Genuss im Park“ präsentieren wir in Zukunft alle zwei Jahre, das nächste Mal 2015. Wenn das „City Sommer Festival“ gut ankommt, wird es im Wechsel mit „Genuss im Park“ stattfinden. Beide zusammen markieren dann sozusagen immer den Startschuss in die Sommerferien. Was wünschen Sie sich für das „City Sommer Festival“? Gören: Dass es ein entspanntes und geselliges Beisammensein aller Generationen wird – bei schönem Wetter! Vom 1. bis 3. August bietet das 1. Sommer-Festival der Stadt Offenburg auf dem Marktplatz Musik und Genuss aus der Region. Am Freitag und Samstag gibt es von 17 bis 22 Uhr Musik auf der Showbühne, am Sonntag von 12 bis 18 Uhr. Besucherinnen und Besucher können die Abende am Freitag und Samstag bis Mitternacht bei Speisen und Getränken der Festival-Partner ausklingen lassen. Weitere Infos im Netz: www.offenburg.de.

SITZUNGSPLAN 28.7.

Gemeinderat 17 Uhr, Salmen, Lange Straße 52 29.7. Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Offenburg 18 Uhr, Sitzungssaal Technisches Rathaus Wilhelmstraße 12 31.7. Seniorenbeirat 15 Uhr, EG/Raum 1, Seniorenbüro, Kornstraße 3 Die Unterlagen liegen einige Tage vorher im Bürgerbüro, Fischmarkt 2, sowie im Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, zur Mitnahme aus. Download unter www.offenburg.de/ ratsinformation. Tagesordnungen auf Seite 10.

Amtsblatt der Stadt Offenburg

Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Wolfgang Reinbold Redaktion: Natalie Butz, Telefon 07 81/82 25 72 Wolfgang Reinbold, Telefon 07 81/82 22 00 Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33 Anja Walz, Telefon 07 81/82 26 66 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender und Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 23 33, Telefax 07 81/82 75 82 sandra.schoch@offenburg.de Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Druckzentrum Südwest GmbH Auf Herdenen 44 78052 VS-Villingen Vertrieb: PSV Presseservice- & Vertrieb-GmbH Im Oberwald 27a, 79359 Riegel a.K. Telefon 076 42/91 08 -0 Telefax 076 42/91 08 40 inforiegel@psv-gmbh.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 29 674

www.offenblatt.de


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Politisches Meinungsforum Weiter geht’s Der alte Gemeinderat ist verabschiedet, der neue konstituiert sich am Montag. Es war schön zu erleben, wie die ausscheidenden Gemeinderäte Anerkennung aus allen Fraktionen erhielten! Albert Glatt: „Ich hoffe auch zukünftig auf einen respektvollen Umgang.“

Wieder kandidiert zu haben und nicht mehr gewählt worden zu sein, teilweise nach jahrzehntelanger Mitgliedschaft in diesem Gremium, tut weh. Das war einigen anzumerken. Wir haben verabschiedet: Kurt Feger, der 25 Jahre Mitglied des Gemeinderates war, davon neun Jahre die Fraktion mit hohem Engagement und großer Erfahrung geführt hat; Manfred Siebert, ebenfalls 25 Jahre Stadtrat, Stimme der Menschen mit Behinderung und unermüdlicher Fraktionsgeschäftsführer; Robert Axmann, der sich in seinen zwöf Jahren als Stadtrat besonders für die Belange der Innenstadt und der Kultur einsetzte; Bernhard Hügel, große Stütze und kompetente Stimme in Planungs- und Gestaltungsfragen der letzten fünf Jahre. Ihnen allen gilt unser herzlicher Dank! Es geht weiter. Ich hoffe auch zukünftig auf einen respektvollen Umgang, auch wenn der Anfang ein unwürdiges Theater der AfD war. Ihnen allen schöne Ferien! Albert Glatt

Unerträgliche Situation

Zonen der Begegnung

Der Dauerbrenner Fußgängerüberweg am Bahnhof wird uns weiter beschäftigen. Die Situation dort ist ärgerlich, unbefriedigend, unzumutbar und unerträglich für alle Verkehrsteilnehmer. Seit September 2007 (!) bemühen wir uns immer wieder um Verbesserungen. Zuletzt mit einem erneuten Antrag im Februar. Die Verwaltung hat verstanden, dazugelernt und ist umgeschwenkt. Sie hat dem Verkehrsausschuss in der letzten Woche eine bedarfsgesteuerte Ampelanlage vorgeschlagen. Die Mehrheit aus CDU, Grünen und FDP hat die lang erhoffte Verbesserung mit fadenscheinigen Argumenten in einem Streich vom Tisch gewischt. Wenn es dabei bleibt, werden wir diese katastrophale Situation noch lange, sehr lange ertragen müssen. Deshalb wird die SPD diesen Punkt in der Gemeinderatssitzung am Montag aufrufen und versuchen, doch noch eine Mehrheit zu erreichen.

Die Ampel zwischen ZOB und Bahnhof wurde im Verkehrsausschuss mehrheitlich abgelehnt und schon hagelt es Leserbriefe in der Lokalpresse. Alle können den Ärger wartender Autofahrer verstehen, auch wenn dies begrenzt auf wenige Tageszeiten vorkommt. Tatsache ist, dass an dieser Stelle keine nennenswerten Unfälle passierten. Wir gehen davon aus, dass erhöhte „Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ (§1 Abs1 Straßenverkehrsordnung) hier zum Tragen kommen.

Heinz Hättig: „In einem Streich vom Tisch gewischt.“

Denn den frommen Wunsch der Gegner einer Ampellösung, mit dem Aus- und Umbau des gesamten Bahnhofareals eine vernünftige Lösung zu bekommen, werden sie noch viele, viele Jahre träumen müssen – zum Schaden aller Verkehrsteilnehmer. Heinz Hättig Jochen Ficht

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Jürgen Ochs: „Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer“

Das ist auch der Planungsansatz von Shared Space, der die Bedürfnisse aller im Verkehrsraum aufnimmt und ohne große Beschilderung von den am Verkehr Teilnehmenden fordert, „sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ (§1 Abs 2 STVO). In bereits im Ausland gebauten Begegnungszonen gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h. Dies lässt Kommunikation mittels Blickkontakten zwischen allen am Verkehr Teilnehmenden zu. Dieser Form der Verkehrsabwicklung wird auch eine hohe Leistungsfähigkeit bescheinigt. Wir meinen, dass Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle besser ist, als Vorrecht für Fußgänger (Zebrastreifen) oder sture Regelung (Ampel). Jürgen Ochs

Am Montag …

Dankeschön

… beginnt die Sitzungsperiode des Gemeinderats 2014 bis 2019. Unsere Fraktion begrüßt neu Joachim Busam und Ma-

Der neue Gemeinderat startet am kommenden Montag – letztmals schreibe ich diesen Fraktionsbeitrag. Bemerkenswert, dass das Ziel der Verwaltung, den Bebauungsplan für das Einkaufszentrum an der nördlichen Hauptstraße noch vor der Sommerpause mit dem alten Stadtrat zu verabschieden, nicht glückte. Grund sind die fast 1000 Einwendungen aus der Offenburger Bevölkerung. Es spricht für das politische Bewusstsein in Offenburg, dass viele Bürgerinnen und Bürger von ihrem ureigensten Recht Gebrauch gemacht haben. Dies macht Mut für die Zukunft.

Angi Morstadt: „Es muss eine gemeinsame Lösung gefunden werden.“

rio Vogt, die sich beide schon aktiv in ihre Aufgaben einbinden. Das ist wohltuend gegenüber dem schlechten Beispiel der AfD. Joachim Busam hatte gleich seine Feuertaufe als Mitglied des Technischen Ausschusses: Wir haben das Thema „Organisation des Jagdbetriebes im Stadtwald“ zur Beratung im Gemeinderat aufgerufen, weil die von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösungen nicht ausreichend durch klare Fakten unterlegt waren. Letztlich geht es um die Frage, ob das Gleichgewicht zwischen Tieren und Wald in unserem Stadtwald erhalten bleibt oder der Baumschutz vor dem Schicksal der Tiere rangiert. Seit meiner Kindheit liebe ich die Rehe im Stadtwald. Damit dies für künftige Generationen erhalten bleibt, müssen Förster und Jagdpächter eine gemeinsame Lösung finden. Bisher waren sie noch nicht gemeinsam an einem Tisch. Das Gutachten eines Forstwirts reicht da nicht aus. Genauso brennend ist das Thema Ampel zwischen Bahnhof und ZOB. Unsere Fraktion will diese Ampel und wird am Montag dafür kämpfen, daß in den HochfrequenzZeiten eine für alle Verkehrsteilnehmer gleichwertige Lösung geschaffen wird. Angi Morstadt

Sibylle Laurischk: „Dies macht Mut für die Zukunft.“

Im Vergleich sieht die ursprünglich gewählte Frau Junker, die nun nach Schutterwald geflohen ist, reichlich blass aus. Das Verhalten der Kandidaten dieser Protestpartei ist ein Schlag ins Gesicht aller AfD-Wähler und zeigt, was von der AfD zu halten ist – nichts. Der FDP-Fraktion wünsche ich weiterhin klaren Kurs bei den anstehenden Problemen der Stadt Offenburg. Allen Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat danke ich wie auch den Mitarbeitern der Stadtverwaltung für 20 lehrreiche Jahre im Ringen um das Wohl meiner Heimatstadt. Sibylle Laurischk


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Zum Schluss: Respekt und Applaus Oberbürgermeisterin Edith Schreiner verabschiedete scheidende Stadträte / Urkunde und Goldmünze zum Dank Axmann, Kurt Feger, Bernhard Hügel,ManfredSiebert,Hans-Hellmut Treeck, Uta-Maria Klingenberger, Eva-Maria Reiner, Johannes Witt, Peter Horvath, Sibylle Laurischk, Stefan Konprecht und Wolfgang Schrötter. Für ihre mindestens 25-jährige Ratszugehörigkeit überreichte sie CDU-Fraktionschef Kurt Feger, Manfred Siebert (CDU) und Wolfgang Schrötter (FWO) darüber hinaus das Stadtsiegel in Silber. Kurt Feger lobte sie als „kommunalpolitisches Urgestein“. Dem Gremium gehörte er seit 1989 an. Den Vorsitz in der größten Ratsfraktion hatte er seit 2005 inne und war seither Mitglied des Ältestenrats der Stadt. Feger war aktiv im Haupt- und Personalausschuss, im

Gold und Silber Abschied. Am Montag, 21. Juli, tagte der „alte“ Gemeinderat das letzte Mal. Ein passender Anlass für ein Abschiedsfoto mit der Stadtspitze im Salmenaufgang. Foto: Bode

Am Montagabend hat Oberbürgermeisterin Edith Schreiner zwölf Mitglieder des Offenburger Gemeinderats aus dem Gremium verabschiedet. Sie erhielten eine Urkunde, die Goldmünze der Stadt Offenburg für ihr Wirken – und sehr viel Applaus. Das Stadtoberhaupt würdigte in seiner Ansprache das Engagement der ausscheidenden Stadträte, die für dieses höchste Ehrenamt einer Kommune ein enormes Maß an Belastungen auf sich genommen hätten – immer mit Herzblut und Fachkenntnis. Sie betonte, es sei beileibe kein Automatismus, in dieses Amt gewählt zu werden. Und dass diese Funktion keine leichte sei, das zeige nicht nur die Fülle an Projekten in einem Oberzentrum, sondern auch die Zahl an Rats- und Ausschuss-Sitzungen mit umfangreichen Tagesordnungen, an Kommissionen, Vorortterminen oder Arbeitsgruppen, auf die es sich zeitintensiv einzustellen gelte. OB Schreiner dankte den scheidenden Rätinnen und Räten für eine konstruktive, gute Zusammenarbeit, ebenso für den Mut, auch schwierige Entscheidungen

angegangen zu sein. Sie bedankte sich zudem für die Akzeptanz gefundener Kompromisse und das Vertrauen im Miteinander. In ihre Betrachtung schloss sie die Familien der Stadträte mit ein, die oft verzichten mussten, weil die Stadtratstätigkeit sehr viel Zeit in Anspruch nehme. Zudem gehe ein Ratsmitglied auch im Alltag mit offenen Augen und Ohren durch die Stadt und sei ansprechbar für

Gewichtige Agenda Bürgeranliegen. „Man ist Moderator, Beschwerdemanagerin, Ansprechpartner, Initiator, Auskunft, Entscheiderin und Macher!“ Und meist parallel auch noch in Vereinen und Initiativen engagiert. „Sie haben im besten Sinne Offenburg lebens- und liebenswerter gemacht!“ Schreiner skizzierte beispielhaft die größten Projekte der vergangenen fünf Jahre – die 2014 erreichte Entschuldung der Stadt, die Weichenstellung fürs Einkaufsquartier und den Freizeitbadneubau, die Mühlbachbebauung, die Realisierung neuer Wohngebiete

wie etwa den Seitenpfaden – oder auch die Umnutzung des Areals des alten Gefängnisses an der Grabenallee. „Wir haben zudem ein Klimaschutzkonzept verabschiedet und die Ortsteilentwicklung in den Fokus genommen“, unterstrich sie, um überzuleiten auf die Anstrengungen in der Schulinfrastruktur und die Thematik des Rheintalbahnausbaus. „Im Ringen um den Güterzugtunnel haben wir aktuell einen wichtigen Schritt, vielleicht sogar den Durchbruch erreicht: Es besteht nun Einigkeit zwischen Bund, Land, Kreis, Stadt und BI, dass ein sieben Kilometer langer, zweiröhriger Tunnel in Offenburg gebaut werden soll. Die von uns energisch bekämpfte Antragstrasse ist obsolet. Nun geht es ,nur‘ noch um die Finanzierung – und auch da lassen wir nicht nach!“ Kein Zweifel also, dass sich auch das Nachfolgegremium weiter intensiv mit dem Bahnthema beschäftigen muss. Edith Schreiner verabschiedete mit Aushändigung einer Urkunde, der Goldmünze der Stadt Offenburg und herzlichen Dankesworten aus dem Gremium: Robert

Technischen Ausschuss, Planungsund Verkehrsausschuss sowie im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft und im Redaktionsbeirat Offenblatt. Weiter war er Aufsichtsrat bei Messe, Stadtbau/Wohnbau, in zwei EWerk-Gremien, beim Abwasserzweckverband sowie im Gewerbepark. Manfred Siebert habe sie als höchst engagierter OB-Stellvertreter sogar im Ausland vertreten, lobte Schreiner – und die kontroversen Wortmeldungen und Zwischenrufe von Wolfgang Schrötter würden bestimmt fehlen, so die OB. Als „streitbare Fraktionsvorsitzende“ bezeichnete Schreiner die scheidende FDP-Fraktionschefin Sibylle Laurischk, die für ihr 20-jähriges Wirken im Gemeinderat mit dem Verdienstabzeichen in Silber und einer Ehrenurkunde des Städtetags ausgezeichnet wurde. Seit 2000 hatte sie den Fraktionsvorsitz inne und war damit auch Mitglied des Ältestenrats, weiter im Hauptausschuss, dem Ausschuss für Familie und Jugend und im Schul- und Sportausschuss aktiv – neben ihrem Wirken als Bundestagsabgeordnete in Berlin. Für alle zwölf verabschiedeten Stadträte gab es vom Gremium langen Applaus.


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Abschied verdienter Ortsvorsteher „Respekt und sehr viel Dankbarkeit“ prägen die Würdigung / Langjähriges Engagement für den Ortsteil Drei langjährig tätige Ortsvorsteher hat OB Edith Schreiner am Montag im Gemeinderat verabschiedet: Victor Schreiner (Bohlsbach), Martin Röderer (Bühl) und Ulrich Hartmann (Rammersweier). „Sie alle haben sich für die Be­ lange Ihres Ortsteils mit ganzer Kraft eingebracht. Sie waren im­ mer und gerne Ansprechpartner und haben Ihre Ortsverwaltungen, allesamt wahrhaftige Bürgerbüros, verantwortungsvoll und sympa­ thisch geleitet“, so das Stadtober­ haupt. Die Ortsvorsteher seien auch Bindeglied zwischen Ortsteil und Kernstadt gewesen, enga­ gierte Sprecher für die Belange ihrer Orte, mit Blick aufs Ganze,

reiche, intensive Jahre, eine prä­ gende und schöne Zeit.“ Martin Röderer war seit 1989 im Ortschaftsrat engagiert. 1993 wurde er erstmals zum Ortsvorste­ her gewählt. Nach viermaliger Wahl war er beeindruckende 21 Jahre lange in dieser Position. Schreiner: „Das heißt, im vergan­

Martin Röderer. Er setzte sich über 21 Jahre für Bühl ein.

Blick aufs Ganze zudem auf Ausgleich und Ausge­ wogenheit untereinander bedacht. Schreiner bedankte sich sehr wert­ schätzend für die konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Begegnungen und Termine in den Ortsteilen empfände sie grund­ sätzlich als große Bereicherung. Die Ortsteilentwicklung, die man gemeinsam angeschoben habe, würden die Ausscheidenden ganz sicher weiter mitverfolgen – wenn auch aus anderer Perspektive. Victor Schreiner war seit 1984 im Ortschaftsrat aktiv, 1989 wur­ de er erstmals zum Ortsvorsteher Bohlsbachs gewählt. Viermal er­ folgte eine Wiederwahl – 1994, 1999, 2004 und 2009. „Bis heute haben Sie dieses Amt ununterbro­ chen 25 Jahre ausgefüllt“, skizzier­ te Edith Schreiner diese ungeheu­ re Zeitspanne. Bereits 2004 zeichnete der Städtetag Ortsvor­ steher Schreiner für 20­jähriges kommunalpolitisches Wirken aus. „Ihr heutiger Abschied nötigt uns zweierlei ab: größten Respekt vor dieser langen Zeit und Kontinuität – und sehr viel Dankbarkeit“, so die OB. Victor Schreiner freute sich über die anerkennenden Worte, bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit Stadtspitze, Verwaltung, Gemeinde­ und auch Ortschaftsrat: „Es waren ereignis­

im Gemeinderat. 2007 wurde er erstmals zum Ortsvorsteher Ram­ mersweiers gewählt, 2009 erfolgte die Wiederwahl. Sieben Jahre füll­ te er die Rolle des ersten Bürgers Rammersweiers aus. Schreiner bedankte sich bei ihm aufs Herz­ lichste: „Menschen wie Sie sind ein Gewinn für einen Ortsteil.“

Victor Schreiner: Ortsvorsteher in Bohlsbach über den Zeitraum eines Vierteljahrhunderts. Fotos (3): Bode

genen Vierteljahrhundert gehör­ ten unzählige Stunden dem Wohl­ ergehen des Ortsteils Bühl. Dafür danken wir Ihnen!“ Ulrich Hartmann wiederum ist seit 1984 im Ortschaftsrat aktiv, von 1989 bis 1999 war er auch

Ulrich Hartmann ist seit 1984 in Rammersweier engagiert – seit 2007 als Ortsvorsteher.

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Neue Parkanlage Mühlbachareal Offizielle Eröffnung am kommenden Dienstag um 15 Uhr / Zweiter Bauabschnitt soll Ende 2015 fertig sein Die grüne Lunge am Mühlbach hat an Volumen hinzugewonnen: Am Dienstag, 29. Juli, eröffnet Oberbürgermeisterin Edith Schreiner das 2000 Quadratmeter große Areal um 15 Uhr. Die Bevölkerung ist zu der Feierstunde herzlich eingeladen. Nach gut einem Jahr Bauzeit ist der südliche Eingangsbereich des Sanierungsgebiets Mühlbach fertig: Für rund 800 000 Euro inklusive Planungskosten hat sich die Freifläche zwischen Hauptstraße und Wilhelm-Bauer-Straße in eine Parkanlage verwandelt: Wo früher die Alte Wäscherei stand, befinden sich jetzt Stufen, die sacht zum Mühlbach führen. Im Gewässer liegt eine weitere Stufe, die der Sicherheit dient und den Bach erlebbar macht. „Das ist versicherungstechnisch geklärt“, betont Erwin Drixler, bei der Stadt für die Projektleitung des gesamten Areals zuständig.

Breite Stufen machen den Mühlbach erlebbar.

Der Fachbereichsleiter verweist auf die Brücke über den Bach, die wieder hergestellt ist, und auf die Plattformen, die übers Wasser ragen. Korrespondierend dazu gibt es einen Balkon auf der Seite des Zwingerparks. Die Anlage aus dem Jahr 1899 steht unter Denkmalschutz und wurde lediglich ausge-

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lichtet. Mit der neuen Promenade soll der Mühlbach in eine beidseitige Grünanlage integriert werden. Bereits fertiggestellt ist der Norden der Wilhelm-Bauer-Straße: Für etwas mehr als eine halbe Million Euro wurde das Niveau der gesamten Straße vereinheitlicht, die verkehrsberuhigte Straße ist

nun barrierefrei. Damit ist der erste Bauabschnitt beendet. „Es läuft alles absolut nach Plan“, sagt Drixler und blickt in die Zukunft: Nach dem einstimmigen Beschluss des Planungsausschusses kann der Gemeinderat am 28. Juli grünes Licht für den zweiten Bauabschnitt erteilen: Vorgesehen ist, bis Ende 2015 das sich im Norden anschließende Areal umzugestalten und die Mühlbach-Promenade fortzusetzen. Im Bereich des Pförtnerhäuschens für die alte Spinnerei soll ein kleiner Platz – mit der Plastik „Endlos“ des Künstlers Werner Pokorny als Blickfang – angelegt werden. Geplant ist, den Garten vor der Villa Bauer mit Beeten und Staudenpflanzen zu bestücken. Im Bereich der ehemaligen Industrie-Hallen ist der Spielplatz „Alte Spinnerei“ vorgesehen. Für Drixler steht fest: „Es wird wunderschön.“

Maygutiak für Junker in den Rat AfD-Kandidatin Michaela Junker war im Mai in den Offenburger Gemeinderat gewählt worden. Dem Gremium angehören will sie allerdings nicht. Nun rückt Taras Maygutiak nach. Eine zu hohe Arbeitsbelastung nannte die Rechtsanwältin erst als Hindernisgrund, das höchste Ehrenamt der Stadt anzutreten. OB Schreiner erläuterte dem Ratsgremium am Montag, dass dies als Begründung nicht ausgereicht hätte. Nun ging allerdings durch den überraschenden Umzug Junkers nach Schutterwald ihre Wählbarkeit verloren. Anlass für den Gemeinderat, nach Prüfung der Angelegenheit durchs Regierungspräsidium die Nichtwählbarkeit Junkers festzustellen und den Nachrücker Taras Maygutiak zu bestätigen – bei einer Gegenstimme und elf Enthaltungen. Dies geschah kritikreich. „Ein abgekartetes Spiel“, monierte FWO-Stadtrat Wolfgang Schrötter: „Frau Junker hat Stadt und Wähler erkennbar ausgetrickst!“ Dies nannte er „demokratieschäd-

liches Verhalten“. SPD-Chef Jochen Ficht sprach von „Frechheit, undurchsichtigem Manöver, Bürgerveräppelung.“ FDP-Fraktionsvorsitzende Sibylle Laurischk brachte ihre Kritik knapp mit „Eine Alternative für Deutschland sieht anders aus – das jedenfalls ist keine Alternative“ auf den Punkt. Als „absurdes Theater“ bezeichnete Albert Glatt (CDU) den Vorgang: „Das hätte man feinfühliger regeln können.“ Wenigstens einen Versuch der Kandidatin, das Amt doch zu stemmen, habe man erwarten dürfen. Grünen-Stadtrat Stefan Böhm sah darüber hinaus Frauenfeindliches im AfD-Vorgehen. Weiter gab er Hinweise auf Maygutiaks Wirken „in rechtskonservativen Publikationen“ und auf diffamierende Facebook-Einträge. So schreibe der 41-Jährige unter anderem für die „Junge Freiheit“ und sei im Vorstand der „Patriotischen Plattform“ aktiv, die rechtslastige AfD-Mitglieder vereint. OB Schreiner wiederum hofft letztlich „auf eine konstruktive Zusammenarbeit“.


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Auf die Plätze, fertig, lesen!

KURZ NOTIERT

Atelierführung

Zweiter Sommerleseclub/Bücher verschlingen in den Ferien

Am Sonntag, 27. Juli, um 11 Uhr, findet eine öffentliche Führung im Atelierhaus Karl Vollmer statt. Treffpunkt ist vor Ort in der Zähringerstraße 15. Teilnahmegebühr: vier Euro.

Seniorenführung

Am Dienstag, 29. Juli, um 15 Uhr, lädt das Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10, Senioren zur Führung durch die Sammlung Cron ein. Gebühr: sieben Euro. Anmeldung unter 0781/82-2577.

Geschlossen

Die Offenburger Turn- und Sporthallen sind während der Sommerferien von 31. Juli bis einschließlich 14. September 2014 für den Sportbetrieb geschlossen. Weitere Auskünfte unter Telefon 07 81/82-23 17 oder 82-22 54.

Die Stadtbibliothek veranstaltet zum zweiten Mal den SommerleseclubfürKinderundJugendliche von der fünften bis zur zehnten Klasse. „Wir verschlingen Bücher“ lautet das Motto des bundesweiten Projekts zur Leseförderung. Los geht‘s am Dienstag, 29. Juli. „Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler für das Lesen zu begeistern und dem ‚Leseknick‘ beim Einsetzen der Pubertät entgegenzuwirken“, erklärt Patricia Buhle von der Stadtbibliothek. Rund 200 Bücher stehen zur Ausleihe bereit. Für jedes gelesene Buch gibt es einen Stempel in das Leselogbuch. Ob eine Lektüre auch tatsächlich gelesen wurde, wird überprüft. Bei der Buchabgabe müssen die Kinder den Inhalt wiedergeben und Fragen dazu beantworten. Wer bis zum 13. September mindestens drei Bücher liest, erhält dafür bei der Abschlussfeier ein Zertifikat. Dieses kann beim Deutschlehrer vorgelegt werden, der dann die Möglichkeit hat, die Teilnahme zu honorieren. In anderen Bundesländern wird der Sommerleseclub sogar als außerschuli-

Foto: Schoch

sche Leistung im Zeugnis vermerkt. „Für die Kinder ist dies eine tolle Motivation. Das ist in Baden-Württemberg bisher aber leider nicht möglich“, bedauert die Projektverantwortliche. Dafür werden unter allen erfolgreichen Teilnehmern bei der Abschlussfeier am Samstag, 20. September, ab 15 Uhr in der Stadtbibliothek tolle Preise verlost: Von der Frisbeescheibe über die Hängematte bis zur Eintrittskarte für den Europa-Park. Einen Sonderpreis bekommt, wer die meisten Bücher verschlungen hat. „Vergangenes Jahr waren das bei einer Teilnehmerin 15 Bücher“, staunt Buhle. Wer Interesse am Sommerleseclub hat, kann sich ab dem 29. Juli persönlich in der Stadtbibliothek oder online unter www.sommerleseclub.de anmelden. Teilnahme und Ausleihe beim Sommerleseclub sind kostenlos – lediglich ein Bibliotheksausweis wird benötigt. Der ist bis zum 18. Lebensjahr ebenfalls kostenfrei, Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr benötigen dafür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Die Sommerstraßen in der Oststadt laden an folgenden Terminen, jeweils ab 17 Uhr, zum Feiern ein: am Dienstag, 29. Juli, in der Lonsstraße; am Freitag, 1. August, auf dem Augustaplatz; auf dem Spielplatz Albert-SchweitzerStraße am Mittwoch, 10. September; am Donnerstag, 11. September, in der Hindenburgstraße; im DamaschkewegamFreitag,12.September;„Inder Wann“ am Freitag, 19. September.

Gedenkgottesdienst

Zur Erinnerung an den Beginn des Ersten Weltkriegs von 100 Jahren laden die evangelische und katholische Kirche zu einem ökumenischen Gedenkund Friedensgottesdienst ein. Er findet am Freitag, 1. August, um 19 Uhr, in der Heilig-Kreuz-Kirche statt.

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Foto: ZOB-Offenburg © Jigal Fichtner

Stapelweise Bücher hält Patricia Buhle bereit.

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8 26.7.2014

Umbau im Museum Frische Farbe für die Kolonialzeit

BIER FÜR DAS FREIHEITSFEST

Die Kronen-Brauerei hat für das traditionelle Offenburger Freiheitsfest im September wieder einen Sondersud angesetzt. Kulturchefin Carmen Lötsch, Braumeister Ulrich Nauhauser und der Geschäftsführer der Kronen-Brauerei, Oliver Braun, gaben in der vergangenen Woche mit dem Einfüllen von Hopfen und Malz in den großen Braukessel den Startschuss für den Brauvorgang. Mitglieder der Heckerund der Biedermeiergruppe sowie der Althistorischen Narrenzunft begleiteten die Aktion. In diesem Jahr wird das Freiheitsbier erstmals nicht nur für das Freiheitsfest am 14. September gebraut. Stattdessen soll es ganzjährig in der Weinstube „Zum Salmen“ ausgeschenkt werden. Foto: Kessler

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Das Museum im Ritterhaus wird derzeit runderneuert. Was 2011 mit der neuen Dauerausstellung über die jüngere Stadtgeschichte begann, soll 2017 mit der Neuplatzierung der älteren Stadtgeschichte fertiggestellt werden. Das OFFENBLATT wirft in unregelmäßigen Abständen einen Blick auf die Baustelle. Der Teppichboden ist herausgerissen, der Boden abgeschliffen. Nun sind die Wände im Dachgeschoss des Museums an der Reihe. Wie dunkel sie seit der letzten Renovierung im Jahr 1989 geworden sind, wird erst deutlich, als die frische Farbe aufgetragen wird. „Mit den Vorhängen an den Wänden und den vielen Ausstellungsstücken ist es gar nicht so aufgefallen“, sagt Museumspädagogin Nadine Rau. Weiter oben im Gebälk hat das Weiß weniger gelitten, dort ist ein neuer Anstrich nicht notwendig – sehr zur Freude von Nadine Rau. „Das spart uns einige Tage Arbeit. Jeder einzelne Balken müsste ja abgeklebt werden.“ Für Rosemarie Sutter und Karl-Heinz Harter von der Arbeitsfördergesellschaft (Afög) ist der Auftrag im Museum alles andere als alltäglich. „Bisher musste ich noch nie um ausgestopfte Wildtiere herumstreichen“, erzählt Sutter. Den Kopf des Elefanten mit seinen riesigen Stoßzähnen abzuhängen, wäre zu aufwendig, dazu ist er schlicht zu schwer. Aber mit ein bisschen Geschick, Fingerspitzengefühl und Folie zur Abdeckung streichen die beiden Fachleute um das wertvolle Ausstellungsstück herum, ohne dass es auch nur einen einzigen Tropfen weiße Farbe abbekommt.

Einige der leichter zu transportierenden Exponate aus der Sammlung Cron – vom Löwen über den Bären bis zum Pfau – haben inzwischen ihren Übergangs-Platz ein Stockwerk tiefer gefunden, dort, wo sonst die Wechselausstellungen stattfinden. Rau: „Die meisten, die die neue Präsentation schon gesehen haben, sind absolut begeistert und sagen, dass die Sammlung in dem anderen Umfeld wie eine ganz neue Schau wirke.“

Strahlendes Weiß bringt den Elefantenkopf in Zukunft noch besser zur Geltung. Foto: Butz

Ob die Kolonialgeschichte mit der Sammlung Cron sowie die Übergangspräsentation „Reichsstadt“ in ihrem derzeitigen Domizil tatsächlich so beeindruckend aussehen, davon können sich die Besucherinnen und Besucher des Museums ab diesem Wochenende selbst ein Bild machen: Die beiden Schauen sind ab sofort für die Öffentlichkeit zugänglich. Da die Umbauund Renovierungsarbeiten weiterhin für Schmutz und Lärm sorgen können und nicht alle Bereiche zugänglich sind, bleibt der Eintritt bis auf Weiteres wie in den vergangenen Wochen frei.


26.7.2014 9

Forderung: Durchgang muss bleiben Verkehrs- und Planungsausschuss gegen Parkierungskonzept der Verwaltung / Verkehrsvarianten 1 und 2 favorisiert Über den aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens Nördliche Innenstadt hat Bürgermeister Oliver Martini in der Sitzung des Verkehrs- und Planungsausschusses am 16. Juli informiert. Die verkehrlichen Rahmenbedingungen für die Neugestaltung des Ostflügels (Gustav-Ree-Anlage, Lange Straße, Lindenplatz und Steinstraße) präsentierten Verkehrschef Andreas Demny mit Verkehrsplaner Mathias Kassel. Nach Offenlage des Bebauungsplans im April dieses Jahres gingen 973 Einwendungen ein, davon 607 aus Offenburg. Im Umgang mit den Einwendungen kündigte Martini an, dass Sorgfalt vor Schnelligkeit gehe und Erkenntnisse in den Prozess eingespeist und transparent gemacht werden sollen. Ein erneuter Offenlagebeschluss wird dann im November im Planungsausschuss zur Beratung und im Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. „Wir brauchen für die Wettbewerbsvorgabe zur Freianlagengestaltung die Funktionen und den Verkehrsflächenbedarf der Straßen und Plätze“, sagte Andreas Demny. ABSTIMMUNG

Wettbewerb Ostflügel: Mit vier Gegen-, zwei Jastimmen und einer Enthaltung hat der Planungsausschuss das Parkierungskonzept ebenso abgelehnt wie der Verkehrsausschuss mit fünf Gegen- und fünf Jastimmen. Für die Varianten 1 und 2 der Verkehrsführung als Grundlage für den freiraumplanerischen Wettbewerb gaben Planungs- und Verkehrsausschuss einstimmig eine Empfehlung an den Gemeinderat. Dem Antrag, die Wasserstraße als Verkehrsführung aus der Gustav-Rée-Anlage offen zu halten, folgten der Planungsausschuss (fünf Ja-, eine Gegenstimme, eine Enthaltung) und der Verkehrsausschuss (fünf Ja-, vier Gegenstimmen, eine Enthaltung).

dieser Basis könne nicht entschieden werden. Seine Forderung: Variante 3 müsse ausgeschlossen werden, 1 und 2 seien weiterzuverfolgen. „Der Prozess soll weiterlaufen“, appellierte Bertold Thoma (SPD), „und zwar offen zwischen Variante 1 und 2.“ Jürgen Ochs (Grüne) sprach sich für die Varian-

Geringste Störung

Einen Fahrplan für die nördliche Innenstadt präsentierte die Verwaltung dem Verkehrs- und Planungsausschuss in der Sitzung am 16. Juli. Foto: Heinzmann

Danach stellte er die drei Varianten zur Verkehrsführung im Bereich Ostflügel vor: Lange Straße mit Zweirichtungsverkehr; Lange Straße mit Einrichtungsverkehr von Schuttergasse bis Gustav-Rée-Anlage; Zweischleifenlösung mit Fußgängerzone zwischen Klosterplatz und Gustav-Rée-Anlage. Zum Parkierungskonzept präsentierte Mathias Kassel die Ergebnisse der Verkehrserhebung des ruhenden

Runder Tisch Aufgrund des tödlichen Unfalls eines Rad fahrenden Kindes in der Rammersweierstraße ist zur Erhöhung der Sicherheit im Bereich der Oststadtschulen im Oktober 2013 ein Runder Tisch gegründet worden. Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen zählen der Rückschnitt der Hecken in der Rammersweierstraße, die flächige Grünmarkierung des Radwegs an Ausfahrten und Einmündungen sowie die Entfernung der Bäume im Bereich der DRK-Ausfahrt und Tempo 30 in der Rammersweierstraße zwischen Carl-Blos- und Hermannstraße sowie in der Moltkestraße zwischen Ritt- und Brünnlesweg. Der Verkehrsausschuss nahm am 16. Juli Kenntnis vom Sachstandsbericht. Bürgermeister Oliver Martini kündigte an, im ersten Quartal 2015 die Ergebnisse des Runden Tisches vorzustellen.

Verkehrs. Danach stünden morgens und nachmittags freie Stellplätze zur Verfügung und die Bewohner parken länger als zwei Stunden. Die Verwaltung schlage die Variante 2 vor, so Kassel, die eine deutliche Verkehrsreduzierung und das Potenzial für die gewünschte städtebauliche Integration des neuen Einkaufsquartiers mit sich bringe. Zu wenig Untersuchungen, bemängelte Albert Glatt (CDU) – auf

te 2 aus. Von Norden nach Westen die Arterie zu kappen, lehnte Silvano Zampolli (FDP) entschieden ab. Zampolli: „Ich will in Offenburg wohnen, nicht in Schlafburg!“ Für ihn sei nur die Variante 1 vorstellbar, vorausgesetzt der Durchgang zur Wasserstraße werde gewährleistet. Für einen Durchgang von der Wasserstraße nach Westen plädierte ebenfalls Rudi Zipf (FWO). Seine Forderung: Erst wenn das Drei-Königs-Areal stehe, könne man untersuchen und entscheiden. Ingo Fritz, Vorsitzender der Bürgergemeinschaft Stadtmitte, favorisierte die Variante 1 mit den geringsten Beeinträchtigungen für die Innenstadt. (Abstimmungsergebnis: gelber Kasten)

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10 26.7.2014 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A

Einladung

Vorhaben: Renovierung des Spielplatzes in der Sankt-Martin-Straße Garten- und Landschaftsbauarbeiten Vergabe-Nr.: SOG_BS-2014-0082

Die nächste Sitzung des Seniorenbeirats der Stadt Offenburg findet am Donnerstag, 31. Juli 2014, um 15 Uhr im Seniorenbüro, EG/Raum 1, Kornstraße 3, statt.

Ausführungs-/Lieferfrist: 6. Oktober bis 28. November 2014

Tagesordnung:

Angebotseröffnung: 20. August 2014, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Vorhaben: Sanierung Sporthalle Schillergymnasium – Elektroinstallation Vergabe-Nr.: SOG_BS-2014-0083 Ausführungsfrist: KW 33 2014 Demontage KW 39 – 46 2014 Installation Angebotseröffnung: 20. August 2014, 10.30 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Vorhaben: Schauenburg Kindergarten und Bürgerhaus Stegermatt Dachabdichtungsarbeiten Vergabe-Nr.: SOG_BS-2014-0080 Ausführungsfrist: 15. September – 31. Oktober 2014 Angebotseröffnung: 27. August 2014, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint im Submissionsanzeiger, im Subreport, im Internet unter www.wro.de sowie auf der städtischen Homepage www.offenburg.de unter „Bauen“ – „Zentrale Vergabestelle“ – „Ausschreibungen“ und auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de Anforderung der Angebotsunterlagen: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart, Telefon: 07 11/ 6 66 01-555, Fax: 07 11/ 6 66 01-84 vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de, www.vergabe24.de

Einladung

1. 2. 3. 4.

Aktuelle Stunde Vorstellungsrunde der Seniorenbeiräte Kurzer Rückblick der Themen 2013 und 2014 Rückmeldung aus der Arbeitsgruppe „Seniorenfreundlicher Service durch den Handel“; hier „Runder Tisch - Behindertenfreundliches Offenburg“ vom 14. Mai 2014 5. Informationen und aktueller Sachstand zu den Projekten - Demenz- und Pflegelotsen - Perspektiven der Ortsteile 6. Verschiedenes - Rückblick: Tag der offenen Tür am 22. Juli 2014

Einladung Die nächste Sitzung des Gemeinderats der Stadt Offenburg findet am Montag, 28. Juli, um 17 Uhr im Salmen, Lange Straße 52, statt. Tagesordnung: Beratung: 1. Fragestunde 2. Verpflichtung der am 25. Mai 2014 gewählten Stadträtinnen und Stadträte 3. Besetzung der Ausschüsse und Beiräte sowie Benennung der Mitglieder für die Aufsichtsräte, Stiftungen, Zweckverbände 4. Wahl der Ortsvorsteher und deren Stellvertreter 5. Bestellung der Stellvertreter/innen der Oberbürgermeisterin nach § 48 GemO 6. Kultur- und Kreativwirtschaftliches Zentrum ehemalige Spinnerei – Verfahrensvorschlag Aufruf: 7. Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Elgersweier“ in Elgersweier, 8. Änderung – Satzungsbeschluss 8. Bebauungsplan Nr. 65 „Auf der Nachtweide“, 7. Änderung – Offenlagebeschluss 9. Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg 1. Änderung – Feststellungsbeschluss (Vorberatung) 10. Stadterneuerung Mühlbach – 2. Bauabschnitt Freianlagen 11. Entwicklungskonzept Gifizareal – Abschlussbericht 12. Organisation des Jagdbetriebs im Stadtwald 13. Einrichtung einer Lichtsignalanlage zwischen ZOB und Bahnhofszugang 14. Prozess der Regionalen Schulentwicklung im Schuljahr 2014/2015

Die nächste Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Stadt Offenburg findet am Dienstag, 29. Juli 2014, um 18 Uhr im Sitzungssaal des Technischen Rathauses, Wilhelmstraße 12, statt.

KURZ NOTIERT

Tagesordnung:

Satzungsänderung

1.

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg 1. Änderung – Feststellungsbeschluss

Die „Offenburger Bürgerstiftung St. Andreas“ verkauft – freibleibend gegen Gebot – in guter Wohnlage in der Offenburger Oststadt, Weingartenstraße 40, eine

Stadtvilla. EG und 1. OG: je 4 Zimmer und 123 qm Wfl., DG: 3 Zimmer und 92 qm Wohnfläche, voll unterkellert, Garage, 6,2 a Grundstück nach Süden. Die Stiftung erwartet ein Mindestgebot von 410 000 Euro. Es kann ein Gebot unmöbliert/möbliert abgegeben werden. Das Angebot ist bis Freitag, 22. August 2014, in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Ausschreibung Weingartenstraße 40“ an die Geschäftsstelle der Offenburger Bürgerstiftung St. Andreas, Salzhaus, Hauptstraße 75-77 zu senden. Terminvereinbarungen zur Hausbesichtigung zu den üblichen Bürozeiten unter Telefon 07 81/82-24 62 (Agnes Link).

Einstimmig hat der Gemeinderat am vergangenen Montag die Änderung der Hauptsatzung gemäß dem Verwaltungsvorschlag beschlossen. Es erfolgen redaktionelle Anpassungen, die das aktuelle Gremium besser abbilden. Dies betrifft die Mitgliederzahl in Ausschüssen, die Zuordnung sachkundiger Einwohner/innen, aber auch eine zusätzliche weibliche Ausdrucksform. Die neue Fassung der Satzung wird in dieser OFFENBLATT-Ausgabe bekannt gemacht – unter „Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen“ auf den Seiten 17-20.

Plätze frei

Die Kunstschule Offenburg bietet in den Sommerferien 90 Sommerkurse in den Bereichen Kunst, Mode, Theater, Tanz, Keramik und Film für Jugendliche und junge Erwachsene an. Es sind noch Plätze frei.

Zeichen für Klimaschutz

Zum Start der Energietage im Rahmen der Eröffnung der Oberrhein-Messe am Samstag, 27. September, soll ein Projektchor „Ihr von morgen“ (Udo Jürgens) singen. Die erste Probe ist am 14. August. Anmeldungen unter Telefon 07 81/82-24 44.


Nr. 4, 2014

www.offenburg-klimaschutz.de

KLIMA.SCHUTZ Aktuelles zu Zielen, Aktionen und Erfolgen

Offenburger verbessern CO2-Bilanz

BUND-Umweltzentrum Ortenau begleitet zehn Familien über ein Jahr hinweg mit Informationen und Hilfestellung Ein Jahr lang werden zehn Offenburger Haushalte durch Mitarbeiter des BUND-Umweltzentrums Ortenau auf ihrem Weg zu einer besseren CO2-Bilanz begleitet. „Offenburger verbessern ihre CO2-Bilanz“ heißt das gleichnamige Projekt von Stadt und BUND. Die ersten Veranstaltungen und Erstberatungen haben bereits stattgefunden. Familien, Rentner, Singles, Lebensgemeinschaften - ein bunter Mix von Modellhaushalten hat sich zum Ziel gesetzt, die eigene CO2Bilanz zu verbessern. Die teilnehmenden Haushalte werden jetzt von den BUND-Honorarkräften besucht. Dort wird erst einmal mittels einer speziellen Software der persönliche CO2-Fußabdruck ermittelt. Diese Standortbestimmung zeigt direkt auf, wo CO2 eingespart werden kann. Gemeinsam werden Ideen zur Verbesserung der eigenen Bilanz entwickelt. Manche nutzen beispielsweise schon Solar-Energie, Öko-Strom und energiesparende Geräte, haben aber in Bezug auf Mobilität, Konsum oder Ernährung noch Verbesserungsbedarf. „Die sogenannte ‚graue Energie’ - das ist die Energie, die zum Beispiel in einer INFORMATION Wer sich am Projekt beteiligen will, kann sich beim BUND Umweltzentrum Ortenau anmelden:

Telefon: 0781 25484 E-Mail: BUND.UmweltzentrumOrtenau@bund.net

Informationen gibt es beim Vortrag: „Energie sparen mit wenig Aufwand“, SFZ Innenstadt, 14. Oktober 2014, 19:30 Uhr CO2-Rechner zur Ermittlung der persönlichen Klimabilanz: www.klimaktiv.de

Vorbildlich: Zehn Offenburger Haushalte wollen ihre CO2-Bilanz verbessern.

Jeans steckt, bis sie bei uns im Schrank hängt - wird häufig gar nicht bedacht“, verdeutlicht Petra Rumpel, Geschäftsführerin des BUND-Umweltzentrums Ortenau mit Sitz in Offenburg. Um das eigene Konsumverhalten zu ändern, bedarf es eines Umdenkens und entsprechenden Handelns, erklärt die Diplom-Biologin. Dazu werden im Projekt Anregungen und Informationen vermittelt. Ein Kochkurs „Vegetarisch und vegan grillen“ und der Besuch eines Bio-Bauernhofs sind geplant. „Das Veranstaltungsprogramm des BUND wird jeweils auf das Projekt zugeschnitten.“ Kurz vor Weihnachten steht das Thema Konsum auf der Agenda, im Herbst geht es um Energie/Heizung und im Frühjahr um die Mobilität. „Die Leute können umsetzen, was für sie praktikabel ist“, betont Petra Rumpel. Die Teilnehmer werden zum Vorbild für die Bevölkerung sowie zu Multiplikatoren für den

Klimaschutz in Offenburg. Eine, die den Einstieg gewagt hat, ist Eli Draganova, selbst Energieberaterin beim E-Werk Mittelbaden.

Erste Maßnahmen Sie will ihre persönliche CO2-Bilanz verbessern und hat dazu schon Sofortmaßnahmen ergriffen und schaltbare Steckdosenleisten gekauft. Denn der Stand-by-Betrieb verursacht, aufs Jahr gesehen, große Stromverluste. Für ihren Kühlschrank will sie sich ein Messgerät ausleihen und über die Dauer einer Woche den Verbrauch analysieren. Ganz besonders freut sie sich über „die soziale Komponente im Projekt.“ So will sie unbedingt am umweltfreundlichen und vegetarischen Kochen zusammen mit anderen Projektteilnehmern mitwirken. Sie selbst hat ihren Fleischkonsum bereits deutlich reduziert und festgestellt, dass es ihr damit viel besser geht.

Foto: Heinzmann

Anregungen, Tipps, Motivation und der Austausch mit Gleichgesinnten bilden bei den monatlichen Veranstaltungen den Mehrwert für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Man bleibt in Kontakt und kann auch jederzeit Rat beim BUND einholen. Das Projekt ist eine Maßnahme des Klimaschutzkonzepts der Stadt Offenburg und wird vom BUND in enger Kooperation mit der Stadt durchgeführt. Zwei Honorarkräfte mit dem nötigen fachlichen Hintergrund begleiten die Teilnehmer ein Jahr lang. Das BUND Umweltzentrum Ortenau hat Erfahrung mit diesem Konzept, denn es wurde bereits einmal mit rund 20 Teilnehmern aus dem Ortenaukreis durchgeführt. Zwischenzeitlich haben BUND-Gruppen aus mehreren Städten, darunter Pforzheim und Böblingen, das Konzept übernommen. Interessenten können sich noch für das Projekt anmelden.


26.07.2014

In der OFFENBLATT-Reihe Praxen und Behörden vor der „Ich bin Klimaschützer/in“ Tür. Das minimiert den Energieschildert der Leiter der Abtei- verbrauch und schont die Reslung Stadtplanung und Stadt- sourcen, da die Bewohner folggestaltung, Leon Feuerlein, lich nicht das Auto nehmen, die Ziele einer energieeffizi- sondern zu Fuß, mit dem Fahrenten Stadtplanung. rad oder dem ÖPNV unterwegs Die Siedlungsstruktur einer sein können. Auch die klimaStadt lässt sich nur längerfristig freundliche Nahwärme, wie sie verändern, verdeutlicht Leon im Mühlbach-Areal realisiert Feuerlein. Daher wird eine Leit- werden soll, dient dem Klimalinie für energieeffiziente Stadt- schutz. Bei der Entwicklung planung erarbeitet. Sie soll all- neuer Quartiere werde geprüft, gemeine Zielvorgaben für wie Solarenergie, erneuerbare energetische Gebäudestan- Energien oder Nahwärme gedards, energieoptimierte Ge- nutzt werden können. Vor allem bäudetypen, Nutzung von Fern- gelte aber, die Reserven im Beund Nahwärme sowie weitere stand, sprich Baulücken, zu klimarelevante Faktoren in der nutzen und nicht unnötig FläStadtplanung zusammenfassen. che zu verbrauchen. Daher wird Offenburg hat schon jetzt seine bei der Stadt derzeit auch ein Stadtentwicklung und Stadtpla- Siedlungs- und Innenentwicknung im Sinne des Klimaschut- lungskonzept erarbeitet. „Wenn zes ausgerichtet. Wie Feuerlein wir keine neuen Erschließungsverdeutlicht, geschieht das mit straßen bauen müssen, schont der „Stadt der kurzen Wege“, das auch die Umwelt“, sagt Leon beispielsweise im Mühlbach- Feuerlein. Areal. Die Menschen, die künf- „Im Altbau ist viel Einsparpotig hier wohnen, haben die In- tenzial“, so Leon Feuerlein. nenstadt mit Geschäften, Durch die energetische Gebäudesanierung kann viel für den Klimaschutz erreicht werden. Die Stadt hat bereits viele städtische Gebäude energetisch saniert. Der größte Teil des Gebäudebestands ist aber in privatem Eigentum. Daher gibt die Stadt mit dem städtischen Förderprogramm „100 Häuser werden klimafit“ Anreize für eine Sanierung. Leon Feuerlein selbst ist aktiver Klimaschützer. „Ich fahre konsequent Fahrrad Leon Feuerlein: Stadtplanung und und nutze den ÖPNV“, sagt der Stadtgestaltung Foto: suwa wortwahl Stadtplaner.

Kontakt: Telefon 0781 82-2363, E-Mail: leon.feuerlein@offenburg.de Infos: www.offenburg-klimaschutz.de

KLIMA.SCHUTZ

Treffer: Bürgermeister Hans-Peter Kopp übt sich mit einem Fußball aus fairem Handel beim Torwandschießen. Foto: suwa wortwahl

Fußbälle stammen aus fairem Handel Erstmalige Teilnahme an den Nachhaltigkeitstagen Fußbälle aus fairem Handel standen am Samstag vor dem WM-Endspiel im Mittelpunkt einer Aktion auf dem Wochenmarkt. Die Stadt hat erstmals an den baden-württembergischen Nachhaltigkeitstagen unter dem Motto „Zeichen setzen“ teilgenommen. Mit dem Weltladen Regentropfen und dem VfR Elgersweier hatte sie vorbildliche Partner an ihrer Seite. Der Weltladen hat ganzjährig Fußbälle aus fairem Handel im Sortiment. Wie Weltladen-Geschäftsführerin Christine Junker verdeutlicht, eignen sich diese für das Freizeitspiel ebenso wie für den Schulsport und den Vereinsfußball. Beispielhaft geht hier etwa der VfR Elgersweier voran. Der Verein setzt auf Fußbälle aus fairem Handel. „Die Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können“, erklärt Christine Junker vom Weltladen Regentropfen. Nachhaltigkeit bedeute nicht nur, heute nicht auf Kosten nachfolgender Generationen zu leben, sondern das eigene Handeln auch so auszurichten, dass es Menschen in anderen Regionen der Erde nicht schadet.

Die rund 140 Nachwuchsspieler beim VfR Elgersweier wissen genau, wo ihre Fußbälle herkommen. Sie wurden ohne Kinderarbeit oder ausbeuterische Produktion hergestellt, berichtet der Ehrenamtsbeauftragte des VfR, Markus Keßner. Der Stadt war es ein Anliegen, mit dem „fairen“ Torwandschießen bewusst und erlebbar zu machen, dass „sich in Sachen Nachhaltigkeit auch mit kleinen Schritten schon viel bewegen lässt,“ betont Stadtentwicklerin Kirstin Niemann. Die Stadt selbst habe unter anderem durch nachhaltiges Wirtschaften bereits einen wichtigen Beitrag geleistet und die Belastung für die Nachkommen gesenkt. „Unsere Kinder leben in einer schuldenfreien Stadt“, stellt Finanzbürgermeister Hans-Peter Kopp heraus. Auch er versuchte sich, außer Konkurrenz, zusammen mit seinen Kindern, beide in einem Fußballverein aktiv, im Torwandschießen. Alle Teilnehmer der Aktion nehmen an einer Verlosung teil: Zu gewinnen gibt es Eintrittskarten für ein Spiel des SC Freiburg und fünf fair gehandelte Fußbälle.


26.07.2014

KLIMA.SCHUTZ

Wärmeschutz schont die Umwelt und den Geldbeutel des Bauherrn Wer dämmt, spart Energie und macht sein Haus fit für die Zukunft / Impulse bei den Energietagen Offenburg Wer sein Haus energieeffizient sanieren und klimafit für die Zukunft gestalten will, der sollte sich zunächst ein stimmiges Konzept überlegen. Dabei helfen Energieberater und Architekt. Der erste Schritt aber könnte eine kostenfreie Orientierungsberatung bei der Ortenauer Energieagentur (OEA), Okenstraße 23 A in Offenburg sein. „Wir klären auf, ohne die Probleme unter den Teppich zu kehren“, betont Christian Dunker, Umweltschutztechniker und Energieberater bei der Ortenauer Energieagentur. Eine Erstberatung gibt Impulse, zeigt Schwachstellen auf, erschließt Fördermöglichkeiten und gibt praktische Hilfestellung. Danach verweist die Agentur auf die Expertenliste der niedergelassenen Energieberater. Wichtig sei es, die Etappen einer Sanierung gut aufeinander abzustimmen. Dabei spielt etwa auch die spätere Nutzungsperspektive eine Rolle. Will man das Haus verkaufen, vererben oder im Alter selbst darin wohnen? Wer es weiter bewohnen will und zunächst nur Fenster erneuert ohne eine entsprechende Dämmung der Außenwand, geht ein erhöhtes Risiko bei der Schimmelbildung ein.

Mit guter Dämmung Energie sparen Durch schlecht gedämmte Dächer, Wände und Fenster entweichen jeweils 20 Prozent und mehr der Heizenergie. Daher sollten „kalte“ Bauteile wie Außenwände, Fußboden zum unbeheizten Keller oder das Dach gedämmt werden. Das spart nicht nur Heizkosten, sondern erhöht auch spürbar die Behaglichkeit in den Räumen. „Nur ein sehr geringer Teil der Luftfeuchtigkeit geht über Diffusion nach außen. Das heißt 98 Prozent müssen ,herausgelüftet’ werden“, sagt Dunker. Früher geschah

Die Koordinierung, Planung und fachmännische Ausführung des Projekts ist für den späteren Erfolg entscheidend. „Es ist ein Prozess“, sagt Dunker. Der Energieberater lädt Interessenten zu den Energietagen Offenburg im Rahmen der Oberrhein Messe vom 27. September bis 5. Oktober ein. „Es ist die Chance, sich einen ersten Impuls abzuholen.“ Täglich sind drei bis vier Energieberater aus dem Netzwerk in der Ortenau am Stand von „Zukunft Altbau“ anzutreffen. Rund 20 Vorträge zu Schimmel, Lüftung, Wirtschaftlichkeit und Förderung vermitteln den Besuchern viele wertvolle Informationen. 100 HÄUSER KLIMAFIT

Stadt gibt Zuschüsse

Die Ortenauer Energieberatung gibt zur gewünschten Sanierung eine erste Orientierungsberatung – kostenlos. Foto: suwa wortwahl

das über Dach und Fugen. „Was da unkontrolliert stattgefunden hat, muss heute über eine Lüftungsanlage oder ,diszipliniertes Lüften’ geschehen.“ Ein Positionspapier (http://www.kea-bw.de/service/ downloads/) der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) nimmt zu den häufigsten Einwänden, Vorurteilen und Missverständnissen zu baulichem Wärmeschutz und dem Einsatz von Dämmstoffen Stellung. Die Agentur rät zu integralem Planen: Das heißt alle am Bau beteiligten Baufachleute sollten Hand in Hand arbeiten, um behagliches und gesundes Wohnen mit sehr niedrigen, sozial verträglichen Folgekosten zu ermöglichen. Die KEA rät zu einem Mindestwärmeschutz, der zur Vermeidung von Schimmel und Tauwasserausfall erforderlich ist und

der mit einem Mindestluftwechsel in Einklang steht. „Denn je schlechter der Wärmeschutz ist, umso höher muss der Luftaustausch zur Schadensvermeidung sein“, heißt es in dem Positionspapier. Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Sanierung? Zum Beispiel dann, wenn die Fassade neu gestrichen werden muss. Das wäre auch eine Gelegenheit, um eine Dämmung aufzubringen. Hier muss darauf geachtet werden, dass eine eventuell später geplante Erneuerung der Fenster gleich mit bedacht wird. Denn ganz wichtig sind auch die Übergänge der Dämmung im Bereich Dach und Wärmebrücken. Wer das Dach erneuert, muss auch die Vorschriften der Energieeinsparverordnung einhalten. Ein bestimmter Mindestwärmeschutz ist zu erfüllen.

Das städtische Förderprogramm „100 Häuser werden klimafit“ ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, für die Sanierung ihres Ein- oder Zweifamilienhauses in Offenburg einen Zuschuss in Höhe von bis zu 7500 Euro und für die Sanierung ihres Mehrfamilienhaus bis zu 14 000 Euro zu erhalten. Voraussetzung für die Förderung ist die Erreichung des Effizienzhausstandards nach KfW und die Minderung des jährlichen CO2-Ausstoßes des Gebäudes um mindestens 40 Prozent. Weitere Informationen und Anträge gibt es bei der Stadverwaltung und auf der Internetseite www.offenburg-klimaschutz.de Ewald Kunz (Technisches Rathaus) Service und Städtebauförderung Telefon 0781 82-2330 ewald.kunz@offenburg.de Bernadette Kurte (Historisches Rathaus) Klimaschutzmanagerin Telefon 0781 82-2444 bernadette.kurte@offenburg.de


26.07.2014

KLIMA.SCHUTZ

Energietage bieten viel Information Im Blickpunkt steht die energetische Sanierung mit einer Architektenausstellung und einem Fakten-Check Zum dritten Mal finden die Energietage Offenburg während der Oberrhein Messe vom 27. September bis 5. Oktober 2014 statt. Viel Neues gilt es zu entdecken, darunter eine Architektenausstellung zur energetischen Sanierung und ein Fakten-Check zum Thema „Dämmwahn oder Klimarettung?“. Einen neuen Höhepunkt soll eine Aktion auf dem Außengelände bilden, bei der Offenburger Sängerinnen und Sänger mit ihrem Auftritt ein deutliches Zeichen für den Klimaschutz setzen. Für die Verbraucher bedeuten die Energietage viele wertvolle Informationen, denn die Stadt bietet zusammen mit ihren Partnern badenova, E-Werk Mittelbaden, Ortenauer Energieagentur (OEA), „Zukunft Altbau“ und Messe Offenburg ein umfassendes Programm. Täglich finden Vorträge der Energieversorger zu den Themen Wärme und Strom statt. Architekten und Energieberater informieren zum Bauen, Sanieren wie auch zum Thema Fördergelder. Der BUND gibt Tipps zum Klimaschutz und die Klimaschutzmanagerin der Stadt, Bernadette Kurte, stellt das städtische Förderprojekt „100 Häuser werden klimafit“ vor. Die kleinen Besucher werden beim Kindertheater zu wahren Energiedetektiven. Offenburger Architekten zeigen wähJETZT ANMELDEN!

Singen für den Klimaschutz!

Zeichen setzen für den Klimaschutz. Mitsingen bei der großen Klimaschutzaktion der Stadt im Rahmen der Messeeröffnung am 27. September, Außengelände, Messe Offenburg. Sängerinnen und Sänger aus Offenburg und der Ortenau können sich hier anmelden: Bernadette Kurte Klimaschutzmanagerin Telefon 0781 82-2444 bernadette.kurte@offenburg.de

rend der Energietage ihre beispielhaft sanierten Wohnhäuser. Die Architekten selbst sind zeitweise vor Ort und stehen den Besucherinnen und Besuchern zu ihren Vorzeigeobjekten Rede und Antwort. Ebenso sind die Energieberater aus dem Ortenauer Netzwerk am Stand der Landesinitiative „Zukunft Altbau“ anzutreffen und geben Auskunft zu den Themen Energieeffizienz und Sanierung. Der Sonntag, 28. September, steht ganz im Zeichen des Klimafrühstücks und Klimacafés: Zielgruppe beim Klimafrühstück am Vormittag sind Unternehmer.

Abwärme aus den Betrieben nutzen

Energietage: Klimaschutzmanagerin Bernadette Kurte lädt die Bürgerinnen und

Bürger zum „Singen für den Klimaschutz!“ ein.

Offenburger Firmen sind dazu eingeladen, sich mit Energieeffizienz in Betrieben zu befassen. Dazu stellen die Energietagepartner ihre speziell an Unternehmen gerichteten Angebote vor. Unter anderem wird der Wärmeatlas der Stadt präsentiert. Der Wärmeatlas zeigt Potenziale für Wärmeverbünde auf. „Bei Unternehmen fällt häufig Abwärme an, die an anderer Stelle genutzt werden kann“, erläutert Klimaschutzmanagerin Bernadette Kurte.

Das Klimacafé um 15 Uhr steht allen interessierten Besucherinnen und Besuchern offen. Im Fokus steht der Fakten-Check „Dämmwahn oder Klimarettung?“. Experten nehmen zu verschiedenen kontrovers diskutierten Fragen des Sanierens und vor allem der Wärmedämmung Stellung, um verbreitete Vorurteile und Missverständnisse auszuräumen. Auf die Fragen des Publikums gehen die Energieberater Anette Armbruster-Kopf und Carsten

Foto: Iris Rothe

Sandau sowie Christian Dunker von der Ortenauer Energieagentur ein. Geplant ist außerdem eine Außenaktion, die am Messeeröffnungstag stattfinden soll. Für dieses ganz neue Highlight möchte die Stadt Offenburg Chöre aus der gesamten Ortenau sowie sangeslustige Offenburgerinnen und Offenburger als Mitstreiter gewinnen. Alle gemeinsam sollen sie für den Klimaschutz singen und damit ein deutliches Zeichen setzen.

Veranstaltungen Ohne Gewähr – Änderungen sind noch kurzfristig möglich!

KLIMACAFÉ ➜Fairer Handel: Die Stadt infor-

miert gemeinsam mit dem Weltladen Regentropfen aus Entwicklungen und Projekten rund um Klimaschutz und fairen Handel. Es gibt Kaffee, Kuchen und andere faire Leckereien. Termin: 13. September, von 10 bis 15 Uhr Ort: Wochenmarkt (Pagoden)

ENERGIETAGE ➜Klimaschutz und Energieeffizienz: Information und Aktion

rund um Energie und Klimaschutz an Ständen der Energietagepartner und auf der gemeinsamen Vortragsfläche.

Highlights in diesem Jahr sind: – Vortragsreihe zu Energiethemen; – Architektenausstellung zum energetischen Sanieren; – Singen für den Klimaschutz auf dem Reitplatz am 27. September; – Klimacafé zum energetischen Sanieren am 28. September um 15 Uhr; – Energietage-Theater: Kinder werden zu Energiedetektiven am Sonntag 28. September, um 10.30 und 15.30 Uhr sowie am Freitag 3. Oktober um 11 und 14 Uhr; – Gewinnspiel mit tollen Preisen!

KLIMACAFÉ

Termin: 27. September bis 5. Oktober, täglich 10 bis 18 Uhr Ort: Messe Offenburg

Klimaschutzmanagerin, Stadtentwicklung; Redak-

➜Streuobst: Apfelsaft, Apfel-Mango-

saft, Apfelsekt und Apfelcidre. Informationen zu Klimaschutz und Streuobstwiesen in Kooperation mit dem Förderverein Ortenauer Streuobst Anbau e. V. (FOSA)

Termin: 9. Oktober, 17.30 bis 21.30 Uhr Ort: Nacht der Weiterbildung des regio-

nalen Netzwerks Fortbildung, Historisches Rathaus, Seiteneingang. IMPRESSUM

Inhaltliche Verantwortung: Bernadette Kurte, tion: Susanne Wagner-Köppel, Grafik: Atelier für neue Trends GmbH


26.7.2014 15 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Bürgerservice und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n teilzeitbeschäftigte/n (derzeit rund 23,5 Wochenstunden)

Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagogen/in für die Schulsozialarbeit an der Weingartenschule und der Georg-Monsch-Schule Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Beratung, Begleitung und Weitervermittlung für Schüler/-innen • sozialpädagogische offene Angebote • gruppenpädagogische Angebote • Arbeit mit Klassen im Rahmen von sozialem Lernen und präventiven Angeboten • Konfliktmoderation und Mediation • gemischt- und getrenntgeschlechtliche Angebote • freizeit- und erlebnispädagogische Angebote • fachliche Beratung von Lehrern und Eltern • Kooperation nach innen und außen • gemeinwesenorientierte Vernetzung Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes Studium zur/zum Sozialarbeiter/in, Sozialpädagoge/in • Erfahrung in der Schulkind- und Jugendarbeit sowie Kenntnis der aktuellen Fachdiskussionen und der Systeme Jugendhilfe und Schule • methodische Fähigkeiten zur Initiierung und Steuerung von Gruppenprozessen und zur Entwicklung und Umsetzung von Gruppenzielen • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Kooperationsbereitschaft und Konfliktfähigkeit • eine selbstständige, strukturierte Arbeitsweise sowie innovatives und strategisches Denken • Organisations- und Teamfähigkeit • Flexibilität, Kreativität, Empathie und Offenheit für Neues Wir bieten Ihnen: • ein vielfältiges und interessantes Arbeitsfeld • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe S 11; die Stufenzuordnung erfolgt unter Berücksichtigung der bisherigen Berufserfahrung Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann übersenden Sie bitte bis spätestens 13. August 2014 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an die Stadt Offenburg, Fachbereich Zentrale Dienste/Abteilung Personalservice, Postfach 24 50, 77614 Offenburg.

Ausbildung 2015 Die Technischen Betriebe Offenburg bieten freie Plätze zum Berufsstart am

1. September 2015

in folgenden Ausbildungsberufen an:

Fachangestellte/r für Bäderbetriebe Gärtner/in im Garten- und Landschaftsbau Straßenbauer/in Gebäudereiniger/in Elektroniker/in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik Kauffrau/-mann für Büromanagement Interessierte senden ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung

bis 15. September 2014 an:

Technische Betriebe Offenburg Personal/Organisation Kinzigstraße 3, 77652 Offenburg

Weitere Informationen erteilt der zuständige Bereichsleiter der Schulkindund Jugendarbeit, Michael Fallenbüchel, unter Telefon 07 81/932 92 30. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de.

27. Sommertour der Choucrouterie Unter dem Motto „Hoch das Bein, die Liebe winkt“ macht das Theater der Choucrouterie um den elsässischen Mundartkünstler Roger Siffer am Samstag, 26. Juli, um 21 Uhr Station im Bürgerpark. In gewohnter Weise erklingen stimmungsvolle Lieder in allen möglichen Sprachen. Die Bandbreite reicht von Renaud über Marilyn Monroe bis zu Nina Hagen. Dazu

gibt es Tanz, HipHop, Sketche und erstmalig Papierfalten und Seifenblasen. Es wird gewitzelt, gesungen und gespottet über alles und jeden. Der Eintritt ist frei. Doch freuen sich die Künstler, ihren Lohn in Form von Eiern, Speck sowie Wein und Schnaps einsammeln zu können. Präsentiert wird die Veranstaltung vom Offenburger Kulturbüro.

www.tbo-offenburg.de.

Hochschule Offenburg sucht Zimmer für Studenten Die Hochschule Offenburg sucht dringend möblierte Studentenzimmer mit Kochgelegenheit und Dusche ab 1. September bzw. 1. Oktober 2014 für internationale Masterstudierende. Weitere Informationen bei der Hochschule Offenburg, Marlies Pollet, Telefon 0781/205-162 (vormittags), E-Mail: marlies.pollet@hs-offenburg.de.

HILFETELEFON Gewalt gegen Frauen 0800/0 116 016


16 26.7.2014 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Stadtplanung und Baurecht, Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n vollzeitbeschäftigte/n

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Bauservice, Abteilung Service und Städtebauförderung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n teilzeitbeschäftigte/n

Landschaftsplaner/in Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Bearbeitung des Umweltberichts bzw. des landschaftsplanerischen Fachbeitrags bei der Aufstellung von Bebauungsplänen • Fortschreibung des Landschaftsplans • Landschaftsplanerische Stellungnahmen zu Bauvorhaben und anderen Planungen • Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Dipl.-Ing. TU/TH bzw. Master) in der Fachrichtung Landschaftsökologie/Landschaftsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung • idealerweise einschlägige Berufs- und Verwaltungserfahrung • umfassende Fachkenntnisse im Bereich der Landschaftsplanung • gute Kenntnisse im Planungs-, Umwelt- und Naturschutzrecht sowie im Bereich des Projektmanagements • eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise sowie kreatives und innovatives Denken • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit und Verhandlungsgeschick Wir bieten Ihnen: • eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit in einem kreativen Team • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann übersenden Sie bitte bis spätestens 23. August 2014 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an die Stadt Offenburg, Fachbereich Zentrale Dienste/Abteilung Personalservice, Postfach 24 50, 77614 Offenburg. Weitere Informationen erteilt der Leiter der Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, Leon Feuerlein, unter Telefon 07 81/82-23 63. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de.

Verwaltungsfachangestellte/n

zur Verstärkung des Teams der Bauinfotheke Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle inklusive Beschwerdemanagement • Verkauf und Ausgabe von städtischen Produkten und Antragsformularen • Mitarbeit bei Baurechtsangelegenheiten • Lotsenfunktion innerhalb des Technischen Rathauses und zu anderen Behörden/Einrichtungen Der Arbeitseinsatz richtet sich variabel nach den betrieblichen Erfordernissen. Wir erwarten von Ihnen: • eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r • fundierte EDV-Kenntnisse (MS-Office-Produkte, Internet u. a.) • idealerweise Erfahrungen mit dem Software-Produkt Patras • eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise sowie Verantwortungsbereitschaft • Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit und interkulturelle Kompetenz Wir bieten Ihnen: • eine interessante, verantwortungsvolle und teamorientierte Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine zunächst bis zum 31. Dezember 2015 befristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 mit 50 Prozent der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer/s entsprechen Vollbeschäftigten (derzeit 19,5 Wochenstunden) Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann übersenden Sie bitte bis spätestens 30. August 2014 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an die Stadt Offenburg, Fachbereich Zentrale Dienste/Abteilung Personalservice, Postfach 24 50, 77614 Offenburg. Weitere Informationen erteilt der zuständige Abteilungsleiter, Gerhard Zerrer, unter Telefon 07 81/82-23 15. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de.

Ferieneröffnungsfest Wir suchen ab sofort:

Technische/n Mitarbeiter/in - Leitung Kanalnetzbetrieb zur Überwachung unseres rund 550 km langen Abwasserkanalnetzes und der mehr als 30 Sonderbauwerken. Sie planen, organisieren und überwachen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten den störungsfreien Betrieb. Es gilt, eigenes Personal und Fremdfirmen zur Erfüllung der Aufgaben wirtschaftlich einzusetzen. Qualifikation: - Technischer Angestellter, Techniker, Fachkraft für Abwassertechnik - Erfahrungen im Tiefbau und gute Kenntnisse in der EDV/MS Office sind von Vorteil Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 15. August 2014 per E-Mail. Weitere Infos zur Stelle finden Sie unter:

http://www.azv-offenburg.de/stellenausschreibungen

Kinder im Grundschulalter können am Mittwoch, 30. Juli, mit dem Ferieneröffnungsfest im Bürgerpark in die Sommerfreizeit starten. Unter dem Motto „Spiel und Spaß“ können die Jungen und Mädchen von 15 bis 19 Uhr an verschiedenen Stationen gemeinsam spielen und kleine Abenteuer erleben. Im Hindernisparcour können sie beispielsweise ihre Geschicklichkeit testen, beim Laufmemory ihre grauen Zellen trainieren oder den Barfuß- und Sinnespfad mit allen Sinnen erleben. Auf dem Programm stehen auch Kinderschminken, Baumklettern und vieles mehr.

Das E-Werk Mittelbaden, Sponsor des Ferieneröffnungsfests, stellt ein Glücksrad und zwei Ergometer auf. Für die Erwachsenen gibt es einen Informationsstand, an dem Eltern und Interessierte mehr über die regionale Schulentwicklung erfahren. Der Spielenachmittag endet mit einem Bühnenprogramm von 18 bis 19 Uhr. Sollte es an diesem Nachmittag regnen, findet nur das Bühnenprogramm statt. Beginn ist dann um 17 Uhr im Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt, Stegermattstraße 26. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung nicht erforderlich.


26.7.2014 17 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Hauptsatzung der Stadt Offenburg I. VERFASSUNG UND ORGANE §1 Verfassungsform (1) Verwaltungsorgane der Stadt Offenburg sind der Gemeinderat und der/ die Oberbürgermeister/in. (2) In den Ortschaften Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach und Zunsweier werden Verwaltungsaufgaben vom Ortschaftsrat und vom Ortsvorsteher/von der Ortsvorsteherin wahrgenommen. (3) In der Stadt Offenburg ist in den Ortschaften Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach und Zunsweier die Ortschaftsverfassung gem. §§ 67 ff. GemO in Verbindung mit den Vereinbarungen zwischen der Stadt Offenburg und den Gemeinden Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach und Zunsweier über die Eingliederung dieser Gemeinden in die Stadt eingeführt.

§2 Zahl der Gemeinderäte Gemäß § 25 Abs. 2 GemO wird bestimmt, dass für die Zahl der Gemeinderäte die gesetzliche Regelung maßgebend ist. Die Zahl der Gemeinderäte beträgt demnach 40.

§3 Gemeinderat Der Gemeinderat besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in als Vorsitzendem/Vorsitzender und den ehrenamtlichen Mitgliedern. Diese führen die Bezeichnung „Stadträtin“ bzw. „Stadtrat“ (§ 25 Abs. 1 GemO).

§4 Ältestenrat (1) Der Gemeinderat bildet aufgrund des § 33a GemO einen Ältestenrat, der den/ die Oberbürgermeister/in in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen des Gemeinderates berät. Vorsitzende/r des Ältestenrates ist der/ die Oberbürgermeister/in. (2) Zusammensetzung, Geschäftsgang und Aufgaben sind in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat geregelt.

§5 Beschließende Ausschüsse (1) Aufgrund des § 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung und § 7 des Eigenbetriebsgesetzes in den jeweils gültigen Fassungen werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet: 1. Haupt- und Bauausschuss 2. Personalausschuss 3. Technischer Ausschuss 4. Planungsausschuss (2) Den beschließenden Ausschüssen gehören an: Der/die Oberbürgermeister/in als Vorsitzende/r und 1.

beim Haupt- und Bauausschuss 9 Mitglieder des Gemeinderates

2.

beim Personalausschuss 9 Mitglieder des Gemeinderates

3.

beim Technischen Ausschuss 9 Mitglieder des Gemeinderates

4.

beim Planungsausschuss 9 Mitglieder des Gemeinderates sowie bis zu 6 sachkundige Einwohner/innen als beratende Mitglieder.

(3) Die ordentlichen Ausschussmitglieder einer Fraktion werden durch die stellvertretenden Ausschussmitglieder derselben Fraktion vertreten. Bei Verhinderung eines ordentlichen Ausschussmitgliedes erfolgt die Stellvertretung in der Reihenfolge der Wahl.

Für die sachkundigen Einwohner/innen werden keine Stellvertreter/ innen bestellt.

§6 Stellvertreter/in des/r Oberbürgermeisters/in

(1) Zur Stellvertretung des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin werden bestellt: Zwei hauptamtliche Beigeordnete (§ 49 GemO), die die Amtsbezeichnung „Bürgermeister/in“ führen. Die Beigeordneten vertreten den/die Oberbürgermeister/in ständig in ihren Geschäftsbereichen. Der/die Erste Beigeordnete ist der/die ständige allgemeine Stellvertreter/in des/ der Oberbürgermeisters/ Oberbürgermeisterin. (2) Die Bestellung ehrenamtlicher Stellvertreter/innen des/der Oberbürgermeisters/ Oberbürgermeisterin bleibt unberührt (§§ 48, 49 GemO)

II. ALLGEMEINE ZUSTÄNDIGKEIT DER ORGANE §7 Zuständigkeit des Gemeinderates (1) Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der/ die Oberbürgermeister/in kraft Gesetzes zuständig ist oder der Gemeinderat bestimmte Aufgabengebiete oder Angelegenheiten den beschließenden Ausschüssen oder dem/der Oberbürgermeister/in oder den Ortschaftsräten in den Ortschaften durch die Hauptsatzung übertragen hat. (2) Dem Gemeinderat sind außer den in § 39 Abs. 2 GemO aufgeführten Angelegenheiten insbesondere vorbehalten: 1. Alle Angelegenheiten, die der Vorlage an die Aufsichtsbehörde oder deren Genehmigung bedürfen, mit Ausnahme der in § 9 Abs. 3 Ziffer 2 und 5 und § 10 Abs. 1 Ziffer 6 genannten Rechtsgeschäfte, 2. Ernennung, Einstellung und Entlassung der Fachbereichsleitungen, 3. Bestellung von Bürgern/innen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten, so weit nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 15 der/die Oberbürgermeister/in zuständig ist, 4. Beschlussfassung über Erlass, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bebauungsplänen sowie Rechtsmittelentscheidungen dazu, 5. Benennung von öffentlichen Verkehrswegen, Plätzen und Einrichtungen, soweit nicht der jeweilige Ortschaftsrat zuständig ist, 6. Genehmigung der Pläne für wichtige städtische Bauvorhaben, 7. Beschlussfassung über erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben.

§8 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid Die Regelung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind in § 21 GemO getroffen.

§9 Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse (1) Die beschließenden Ausschüsse entscheiden in den ihnen übertragenen Aufgabengebieten selbstständig anstelle des Gemeinderates, sofern nicht der Gemeinderat von der Möglichkeit des § 12 Abs. 4 Gebrauch macht. (2) Die beschließenden Ausschüsse beraten innerhalb ihres Aufgabengebietes die Angelegenheiten vor, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist. (3) Innerhalb ihres Aufgabengebietes beschließen die Ausschüsse über 1. Vergabe von Arbeiten und Lieferungen, sofern der Betrag im Einzelfall mehr als € 150.000,--, aber nicht mehr als € 500.000,-- beträgt, mit Ausnahme der Vergaben, die aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung nach der VOB / Teil A erfolgen, 2. Gewährung von Ausfallgarantien, Übernahme von Bürgschaften von mehr als € 100.000,-- bis € 500.000,-- im Einzelfall, 3. unbefristete Niederschlagung und Erlass von Forderungen von mehr als € 15.000,--, aber nicht mehr als € 50.000,-- im Einzelfall, Fortsetzung Seite 18


18 26.7.2014 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen 4. befristete Niederschlagung von Forderungen von mehr € 50.000,--, aber nicht mehr als € 100.000,-- im Einzelfall,

als

5.Erwerb, Veräußerung, Tausch und dingliche Belastung von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, sofern der Wert im Einzelfall mehr als € 50.000,-- beträgt, aber nicht mehr als € 500.000,--, 6. Entscheidung von Widersprüchen, Durchführung von Rechtsstreitigkeiten und Abschluss von Vergleichen, sofern der Streitwert oder der Wert des Nachgebens mehr als € 25.000,--, aber nicht mehr als € 75.000,-- beträgt, 7. Erteilung von Stundungen von mehr als einem Jahr und im Betrag von mehr als € 50.000,-- im Einzelfall, 8. Genehmigung der Pläne für städtische Bauvorhaben, deren voraussichtlicher Aufwand im Hoch- oder Tiefbau jeweils € 250.000,-- übersteigt, soweit nicht nach § 7 Abs. 2 Ziffer 9 der Gemeindrat zuständig ist. (4) Über die Bewilligung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushalts von mehr als € 25.000,--, aber nicht mehr als € 50.000,-- im Einzelfall, entscheidet der Haupt- und Bauausschuss. (5) Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung entscheidet der Haupt- und Bauausschuss. Beträgt die Spende, Schenkung oder ähnliche Zuwendung im Einzelfall nicht mehr als € 100,-, wird über die Annahme oder Vermittlung vierteljährlich in zusammengefasster Form im Wege der Offenlegung entschieden. (6) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag.

§ 10 Zuständigkeit des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin (1) Über die Geschäfte der laufenden Verwaltung hinaus wird dem/der Oberbürgermeister/in gemäß § 44 Abs. 2 GemO die Erledigung folgender Aufgaben übertragen: 1. Ernennung, Einstellung und Entlassung im Rahmen des Stellenplanes der Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 11 und der Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe E 12 mit Ausnahme der Beschäftigten der Eigenbetriebe; 2. Einstellung vorübergehend beschäftigter Arbeitnehmer/innen außerhalb des Stellenplans, 3. Anhebung von Stellen außerhalb des Stellenplanes einschließlich Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die unter Ziffer 1 genannten Beschäftigten mit Ausnahme der Beschäftigten der Eigenbetriebe, 4. Vermehrung der Stellen außerhalb des Stellenplanes einschließlich Bereitstellung der erforderlichen Mittel für Beschäftigte bis zur Entgeltgruppe E 8, 5. Kenntnisnahme der Eingruppierung von Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe E 12, 6. Vergabe von Arbeiten und Lieferungen von nicht mehr als € 150.000,-- im Einzelfall, bei Vergaben aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung nach der VOB/Teil A unabhängig von der Höhe des Auftragsvolumens, 7. Bewilligung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushalts von nicht mehr als € 25.000,-- im Einzelfall, 8. Gewährung von Ausfallgarantien, Übernahme von Bürgschaften von nicht mehr als € 100.000,-- im Einzelfall, 9. unbefristete Niederschlagung und Erlass von Forderungen, jeweils von nicht mehr als € 15.000,-- im Einzelfall, 10. befristete Niederschlagung von Forderungen von nicht mehr als € 50.000,-- im Einzelfall, 11. Genehmigung zur Erweiterung von Aufträgen, wenn die Erweiterung im Einzelfall nicht mehr als € 100.000,-- beträgt, 12. Erwerb, Veräußerung, Tausch und dingliche Belastung von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten von nicht mehr als € 50.000,-- im Einzelfall,

13. Verkauf, Vermietung und Anmietung von beweglichem Vermögen, 14. Entscheidung von Widersprüchen, Durchführung von Rechtsstreitigkeiten und Abschluss von Vergleichen, sofern der Streitwert oder der Wert des Nachgebens nicht mehr als € 25.000,-- beträgt, 15. Erteilung von Stundungen in unbegrenzter Höhe bis zu einem Jahr, bei mehr als einem Jahr bis zu einem Betrag von € 50.000,--, 16. Freigabe der bereitgestellten Haushaltsmittel für Baumaßnahmen sowie Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen, 17. Bestellung von Bürgern/innen zu ehrenamtlicher Tätigkeit bei Wahlen sowie bei Zählungen aller Art sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt, 18. Verzicht auf die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 24 ff. Baugesetzbuch und auf die Ausübung des rechtsgeschäftlichen Vorkaufsrechts ohne Rücksicht auf die Höhe des Grundstückswertes, 19. Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde für Bauvorhaben nach §§ 31, 33, 34 und 173 des Baugesetzbuches, 20. Aufgaben der Vollstreckungsbehörde nach § 4 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz, 21. Erteilung der Zustimmung der Gemeinde bei Stellplatznachweisen nach § 37 Abs. 4 Nr. 3 LBO sowie zur Stellplatzablösung nach § 37 Abs. 5 LBO, 22. Erteilung der Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch, 23. Erteilung der Genehmigung nach § 173 Baugesetzbuch, 24. Zuziehung sachkundiger Einwohner/innen und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in den beschließenden und beratenden Ausschüssen, 25. Aufnahme von Krediten im Rahmen der Kreditermächtigung und zur Umschuldung in jeweils unbegrenzter Höhe, 26. Zustimmung nach § 45 Abs. 1 b Straßenverkehrsordnung. (2) Die Übertragung nach Abs. 1 Ziffer 4 und 11 gilt nach Maßgabe des § 17 Abs. 3 nicht im Bereich der Ortschaften. (3) Der/die Oberbürgermeister/in ist ermächtigt, seine/ihre Befugnisse ganz oder teilweise auf die Beigeordneten, die Ortsvorsteher/innen oder andere leitende Beschäftigte zu übertragen. (4) § 9 Abs. 5 gilt entsprechend

§ 11 Zuständigkeit in Zweifelsfällen (1) Die Zuständigkeit des Gemeinderates ist anzunehmen, wenn Zweifel bestehen, ob für die Behandlung einer Angelegenheit der Gemeinderat oder ein Ausschuss oder der jeweilige Ortschaftsrat zuständig ist. (2) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, welche die Aufgabengebiete verschiedener Ausschüsse berühren, selbst erledigen. (3) Ist zweifelhaft, welcher von den Ausschüssen zuständig ist, so ist die Zuständigkeit des Haupt- und Bauausschusses anzunehmen.

§ 12 Zuständigkeitsüberweisungen (1) Auf Antrag eines Viertels aller stimmberechtigten Mitglieder eines beschließenden Ausschusses muss eine Angelegenheit dem Gemeinderat unterbreitet werden, wenn sie für die Stadt von besonderer Bedeutung ist (§ 39 Abs. 3 GemO). (2) Auf Antrag des/der Vorsitzenden oder eines Fünftels aller Mitglieder des Gemeinderates müssen Anträge, die nicht vorberaten worden sind, den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen werden (§ 39 Abs. 4 GemO). (3) Widersprechen sich die Beschlüsse zweier Ausschüsse, so hat der/die Oberbürgermeister/in die Entscheidung des Gemeinderates herbeizuführen. (4) Der Gemeinderat kann den beschließenden Ausschüssen allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen und jede Angelegenheit an sich ziehen


26.7.2014 19 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen und Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben (§ 39 Abs. 3 GemO).

III. ZUSTÄNDIGKEIT DER AUSSCHÜSSE NACH SACHGEBIETEN § 13 Aufgaben des Haupt- und Bauausschusses (1) Die Zuständigkeit des Haupt- und Bauausschusses umfasst folgende Verwaltungsgebiete: 1.

Allgemeine Verwaltung

2.

Finanzverwaltung

3.

Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung

4.

Bauverwaltung, soweit nicht der Planungsausschuss oder der Technische Ausschuss zuständig ist,

5.

Verwaltung für öffentliche Einrichtungen.

§ 13 a Aufgaben des Personalausschusses (1) Der Personalausschuss entscheidet selbstständig anstelle des Gemeinderates, sofern nicht der Gemeinderat von der Möglichkeit des § 12 Abs. 4 Gebrauch macht, in folgenden Personalangelegenheiten 1.Ernennung, Einstellung und Entlassung im Rahmen des Stellenplanes von Beamten der Besoldungsgruppe A 12 an aufwärts und von Beschäftigten der Entgeltgruppe E 13 bis E 15 (§ 24 Abs. 2 GemO) mit Ausnahme der Fachbereichsleitungen. 2.Stellenanhebungen außerhalb des Stellenplans für Beamte ab Besoldungsgruppe A 12 und der Entgeltgruppen E 13 bis E 15. (2) Der Personalausschuss ist als beratender Ausschuss zuständig: 1.Einstellung von Fachbereichsleitungen. 2.Stellenmehrungen außerhalb des Stellenplans.

§ 14 Technischer Ausschuss Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst das Sachgebiet der Stadtwerke, des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und der Technischen Betriebe Offenburg nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der jeweiligen Betriebssatzung sowie Energiefragen, insbesondere das städtische Gebäudemanagement und städtische Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einführung regenerativer Energieträger.

§ 15 Planungsausschuss Der Planungsausschuss ist zuständig: 1. für die Beschlussfassung über das Einvernehmen der Gemeinde in den Fällen des § 14 Baugesetzbuch und über Anträge nach § 15 Baugesetzbuch. 2. Als beratender Ausschuss a) für die Aufstellung von Bauleitplänen, b) für die Planungen von grundsätzlicher städtebaulicher Bedeutung, c) auf Antrag des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin zur Vorbereitung der Entscheidung über Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung, d) für Aufgaben der Stadtentwicklung.

IV. DER ORTSCHAFTSRAT IN DEN ORTSCHAFTEN Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach und Zunsweier

§ 16 Bildung des Ortschaftsrates (1) In den Ortschaften Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach und Zunsweier besteht jeweils ein Ortschaftsrat.

(2) Die Ortschaftsräte der in Abs. 1 genannten Ortschaften bestehen aus: Bohlsbach Bühl Elgersweier Fessenbach Griesheim Rammersweier Waltersweier Weier Windschläg Zell-Weierbach Zunsweier

10 Mitgliedern 8 Mitgliedern 10 Mitgliedern 10 Mitgliedern 10 Mitgliedern 12 Mitgliedern 10 Mitgliedern 10 Mitgliedern 10 Mitgliedern 14 Mitgliedern 12 Mitgliedern

Diese tragen die Bezeichnung „Ortschaftsrätin“ bzw. „Ortschaftsrat“.

§ 17 Zuständigkeit des Ortschaftsrates (1) Der jeweilige Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, vor der Entscheidung durch die zuständigen Organe zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. (2) Wichtige Angelegenheiten im Sinne des Abs. 1 sind insbesondere: 1. die Veranschlagung von Haushaltsmitteln, 2. der Bau von Schulen und die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen, 3. der Ausbau und die Unterhaltung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, 4. der Bau und die Unterhaltung von Straßen und Wirtschaftswegen, 5. die Aufstellung von Bauleitplänen, 6. der Erlass, die Aufhebung oder Änderung von Satzungen und Polizeiverordnungen, 7. die Festsetzung von Entgelten, Abgaben und Tarifen, 8. Einstellung und Entlassung aller Beschäftigten der Ortsverwaltung, soweit nicht Abs. 3, Ziffer 2 zutrifft. (3) Der Ortschaftsrat entscheidet selbstständig anstelle des Gemeinderates über die nachfolgenden übertragenen Aufgaben, soweit sie die Ortschaft betreffen: 1. Fortbestand der örtlichen Verwaltung 2. Einstellung und Entlassung aller Beschäftigten der Ortsverwaltung im Rahmen des Stellenplanes, 3. Vollzug des Haushaltsplanes im Rahmen der für die jeweiligen Ortschaften zugewiesenen Haushaltsmittel, insbesondere a) Vergabe von Arbeiten und Lieferungen, sofern der Betrag im Einzelfall mehr als € 25.000,--, aber nicht mehr als € 150.000,-- beträgt, b) Verkauf und Vermietung von beweglichem Vermögen, dessen Wert bzw. Jahresmiete nicht mehr als € 37.500,-- im Einzelfall beträgt. 4. Ausgestaltung und Benützung von folgenden Einrichtungen: a) der Kultur- und Sportpflege b) der Park- und Grünanlagen c) des Friedhofes d) der Kinderspielplätze und Kindergärten e) die Angelegenheiten der Ortsfeuerwehr und der örtlichen Vereine 5. Pflege des Ortsbildes, 6. Benennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, 7. Vatertierhaltung, 8. die Jagd- und Fischereiverpachtung. Fortsetzung Seite 20


20 26.7.2014 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen § 18 Ortsverwaltung Für die Ortschaften Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach und Zunsweier ist jeweils eine örtliche Verwaltung nach Maßgabe des § 4 bzw. § 7 der jeweiligen Eingliederungsvereinbarung eingerichtet.

§ 19 Ortsvorsteher/innen (1) Die Ortsvorsteher/innen vertreten den/die Oberbürgermeister/in und die Beigeordneten ständig bei dem Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. Der/die Oberbürgermeister/in und die Beigeordneten können dem/der Ortsvorsteher/in allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, soweit er/sie sie vertritt. Der/die Oberbürgermeister/in kann dem/der Ortsvorsteher/ in ferner in den Fällen des § 43 Abs. 2 und 4 GemO Weisungen erteilen. Ortsvorsteher/innen können an den Verhandlungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen. (2) Im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat kann vom Gemeinderat ein/e Gemeindebeamter/in für die Dauer der Amtszeit des Ortschaftsrates zum/r Ortsvorsteher/in ohne Stimmrecht im Ortschaftsrat bestellt werden. (3) Die Ortsvorsteher/innen können Überschreitungen und Erweiterungen von Aufträgen genehmigen, die auf Beschlüsse des Ortschaftsrats zurückzuführen sind, wenn die Überschreitung im Einzelfall nicht mehr als € 7.500,-- beträgt.

Öffentliche Bekanntmachung für das Regierungspräsidium Karlsruhe Änderung der Verordnung über den Naturpark „Schwarzwald Mitte/Nord“ vom 16. Dezember 2003 auf den Gebieten der Landkreise Calw, Enzkreis, Freudenstadt, Karlsruhe, Ortenaukreis, Rastatt, Rottweil sowie der Städte Baden-Baden und Pforzheim Das Regierungspräsidium Karlsruhe – Höhere Naturschutzbehörde – beabsichtigt, die Verordnung über den Naturpark „Schwarzwald Mitte/Nord“ zu ändern: Die Regelung über die Erschließungszonen in § 2 Absatz 6 der Naturparkverordnung soll dahingehend geändert werden, dass künftig auch in Flächennutzungsplänen festgelegte Konzentrationszonen für die Windenergie sowie in Regionalplänen festgelegte Vorrangflächen für die Windenergie unter den Begriff der Erschließungszone fallen. Damit entfällt in diesen Flächen der Erlaubnisvorbehalt nach § 4 der Naturparkverordnung. Der Verordnungsentwurf liegt gemäß § 74 Absatz 2 Naturschutzgesetz zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus in der Zeit

vom 2.9.2014 bis einschließlich 2.10.2014 1. beim Landratsamt Calw, Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz, Raum C 513, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw während folgender Zeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr, Montag, 14 bis 16.30 Uhr, Donnerstag, 8 bis 18.30 Uhr; 2. beim Landratsamt Enzkreis in Pforzheim, Bürger-Info, Haupthaus, Zähringer Allee 3, 75177 Pforzheim und Außenstelle Landratsamt, Zimmer 130, Östliche Karl-Friedrich-Straße 58, 75175 Pforzheim während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr, Dienstag, 14 bis 18 Uhr, Donnerstag 8 bis 14 Uhr; 3. beim Landratsamt Freudenstadt, Bürger-Info, Herrenfelder Straße 14, 72250 Freudenstadt während folgender Zeiten: Montag bis Mittwoch, 8 bis 16 Uhr, Donnerstag, 8 bis 17.30 Uhr, Freitag, 8 bis 13 Uhr; 4. beim Landratsamt Karlsruhe, Naturschutzbehörde, Zimmer H 05 31, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe während folgender Zeiten: Montag, Mittwoch bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, Donnerstag, 14 bis 17 Uhr; 5. beim Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg, Badstraße 20, 77652 Offenburg, Zimmer 218 A während folgender Zeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr, Donnerstag, 13 bis 18 Uhr;

V. SCHLUSSBESTIMMUNG § 20 Inkrafttreten der Hauptsatzung Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 31.10.2009 außer Kraft. Offenburg, 26. Juli 2014 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin Hinweis nach § 4 GemO: Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1.

die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

6. beim Landratsamt Rastatt, Kundenservice-Center, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt während folgender Zeiten: Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 17 Uhr, Freitag, 7.30 bis 13 Uhr; 7. beim Landratsamt Rottweil, Königstraße 36, 78628 Rottweil, Zimmer 407 während folgender Zeiten: Montag bis Freitag, 8.30 bis 11:30 Uhr, Montag bis Mittwoch, 14 bis 16 Uhr, Donnerstag, 14 Uhr bis 17 Uhr; 8. bei der Stadt Baden-Baden, Fachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht, 3. Stock, Zimmer Nr. 307, Briegelackerstr. 8, 76532 Baden-Baden während folgender Zeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, Montag bis Mittwoch, 14 bis 16 Uhr, Donnerstag, 14 bis 17.30 Uhr; 9. bei der Stadt Pforzheim, Amt für Umweltschutz, 2. OG, Zimmer 202, Östliche Karl-Friedrich-Straße 9, 75175 Pforzheim während folgender Zeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr. Bedenken und Anregungen können bei den unter Ziffer 1-9 genannten Land- und Stadtkreisen als unteren Naturschutzbehörden während der Auslegungsfrist mündlich (zur Niederschrift), schriftlich oder elektronisch: (Landratsamt Calw: 24.info@kreis-calw.de; Landratsamt Enzkreis: rose.jelitko@enzkreis.de; Landratsamt Freudenstadt: umwelt@landkreis-freudenstadt.de; Landratsamt Karlsruhe: naturschutz@landkreis-karlsruhe.de; Landratsamt Ortenaukreis: umwelt@ortenaukreis.de; Landratsamt Rastatt: naturschutz@landkreis-rastatt.de; Landratsamt Rottweil: kreisbauamt@landkreis-rottweil.de; Stadt Baden-Baden: fg.umwelt@baden-baden.de; Stadt Pforzheim: afu@stadt-pforzheim.de) vorgebracht werden, jedoch nur im für die eigenen Belange örtlich zuständigen Land- oder Stadtkreis. Hinweis: Der Verordnungsentwurf kann auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe (www.rp-karlsruhe.de) eingesehen werden. Karlsruhe, 15. Juli 2014 Regierungspräsidium Karlsruhe – Höhere Naturschutzbehörde


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