Screen offenblatt 28

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Nr. 28, 30. Juli 2016

ihre bürgerzeitung

Sensibler Brückenschlag

www.offenburg.de angebot

Aufsuchende Jugendarbeit: Dort präsent sein, wo sich die jungen Leute aufhalten Mit der Konzeption „Aufsuchende Jugendarbeit/Streetwork“ hat sich jetzt der Gemeinderat befasst. Die städtischen Jugendarbeiter und Streetworker berichteten, wie sie auf Jugendliche im öffentlichen Raum zugehen, Konflikte befrieden und Brücken schlagen: zu Anwohnern, anderen Gruppierungen, Kontaktstellen. Miteinander sprechen, nachfragen, helfen, motivieren, begradigen – der Schlüssel ist Vertrauen. Neben Jugendräumen in 18 Gebäuden gibt es 40 Fußball-, Basketund Volleyballplätze, vier Skateranlagen, acht Graffitiwände, vier Jugendhütten, außerdem Parks und Grünanlagen, zählte Martin

„ELLEfriede“ ist ein Projekt des Ursulaheims für Frauen in Wohnungsnot. Die Stadt hat das Gebäude Im Unteren Angel 48 A gekauft. ❚ Seite 7 aktualisierung

Hinter der „Story Offenburg“ verbirgt sich eine Theater-Sound-Video-Installation: Die Uraufführung ist beim Freiheitsfest vorgesehen. ❚ Seite 10

Geh-Struktur Maldener, städtischer Sachgebietsleiter Schulkind- und Jugendarbeit, auf. Die Jugendarbeit habe sich von einer Komm- in eine Geh-Struktur verwandelt. Die Sozialarbeiter seien daher viel mehr draußen präsent, dort, wo die Jugendlichen sich aufhalten: im öffentlichen Raum. Das Zell-Weierbacher Schulgelände, das Umfeld der Dreifaltigkeitskirche oder der Platz der Verfassungsfreunde gehören zu den zehn Standorten, die Jugend- und Heimerzieherin Stefanie Lipps (SFZ Oststadt) und Ralph Klingberg, Sozialpädagoge vom Bunten Haus, als Tandem regelmäßig ab 18 Uhr für zwei bis drei Stunden aufsuchen, im Equipment auch Utensilien für Erste Hilfe, Grillbesteck oder Flyer zu niederschwelligen Angeboten. Es gehe um Fragen, wo es Offenburgs Jugendliche hinzieht, wie es ihnen geht, was sie brauchen, wo es fehlt, erläuterte Stefanie Lipps. Streetworker Marcel

Outdoor chillen. Auch auf dem Kulturforum kommen Jugendliche gerne in lockerer Runde zusammen. Foto: Reinbold

Karow beschrieb ergänzend Aktionen zur Alkoholprävention in Supermärkten oder mit der „Rauschbrille“, er betonte auch die Netzwerkarbeit in Offenburg – mit Ortsverwaltungen oder der Drogenberatungsstelle. Man ergreife Partei für die Jugendlichen, habe aber gleichzeitig auch einen Erziehungsauftrag, so Ralph Klingberg. Es gebe Rechte und Pflichten.

Rechte und Pflichten Ein messbarer Erfolg dieser Arbeit sei für ihn schwer darzustellen, so Maldener auf Nachfrage. Doch „für eine Stadt wie Offenburg läuft es recht konfliktarm.“ Hinsichtlich der zur Zeit schwierigen Oststadt-Jugendgruppe sei man im Kontakt mit Polizei und Kommunalem Sozialem Dienst des Landkreises. Der Gemeinderat begrüßte die

Fortführung des erfolgreichen Engagements fraktionsübergreifend. Jess Haberer (CDU) dankte den „Schaltstellen“ und sprach sich für einen deeskalierenden und kommunikativen Umgang sowie eine Kultur des Hinschauens aus. JensUwe Folkens (SPD) lobte: „Sie wissen, dass Sie am Ende gute Arbeit leisten.“ Dank für den Bericht und die Anstrengungen sprachen auch FWO-Chef Hans Rottenecker und FDP-Chef Thomas Bauknecht aus. Prävention und Intervention überschneiden sich stark, resümierte Norbert Großklaus (Grüne) und fragte gezielt zur Balance der Aktionen nach. Auf Florence Wetzels (Offenburger Liste) Frage, was sich die Jugendlichen denn wünschen, sagte Martin Maldener: öffentliches WLAN, das Ballsport-Modell „Käfig“, darüber hinaus Möglichkeiten für den Trendsport Parkour.

anlaufstelle Anita Diebold ist seit Februar Behindertenbeauftragte des Kreises – viel Lob für die Vorarbeit der Stadt Offenburg, etwa den „Runden Tisch behindertenfreundliches Offenburg“. ❚ Seite 13

Moltkestrasse 2 – Offenburg ℡ � 0781-924290 ÿ www.hasu.de


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Sommerpause Das OFFENBLATT macht Sommerpause. Die nächste Ausgabe erscheint am Samstag, 3. September. Redaktion und Verlag wünschen eine schöne Ferienzeit.

Sommerferien Das Frauenhauslädele macht vom 1. August bis 5. September Sommerpause. Bitte keine Waren vor der Tür abstellen. Ab 6. September ist wieder geöffnet. SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 30.7. 31.7. 1.8. 2.8. 3.8. 4.8. 5.8. 6.8. 7.8. 8.8. 9.8. 10.8. 11.8. 12.8. 13.8. 14.8. 15.8. 16.8. 17.8. 18.8. 19.8. 20.8. 21.8. 22.8. 23.8. 24.8. 25.8. 26.8. 27.8. 28.8. 29.8. 30.8. 31.8. 1.9. 2.9. 3.9. 4.9.

Schwarzwald-Apotheke Staufenbergapotheke (Durbach) Sonnenapotheke Apotheke am Ebertplatz Schlossapotheke (Ortenberg) Lindenapotheke Hilda-Apotheke Apotheke Haaß Weingartenapotheke Hirsch-Apotheke Einhorn-Apotheke Apotheke Zunsweier Apotheke Haaß Marienapotheke (Schutterwald) Löwen-Apotheke Abtsberg-Apotheke Stadt-Apotheke Apotheke Haaß Schwazwald-Apotheke Staufenbergapotheke (Durbach) Sonnenapotheke Apotheke am Ebertplatz Schlossapotheke (Ortenberg) Lindenapotheke Hilda-Apotheke Apotheke Haaß Weingartenapotheke Hirsch-Apotheke Einhorn-Apotheke Apotheke Zunsweier Apotheke Haaß Marienapotheke (Schutterwald) Löwen-Apotheke Abtsberg-Apotheke Stadt-Apotheke Apotheke Haaß Schwarzwald-Apotheke

Nachbarn helfen Tipps, wie man sich gegen Wohnungseinbrüche schützt Mitte der Woche haben die Sommerferien und damit die Reisezeit begonnen. Leider steigt dann auch wieder die Zahl der Wohnungseinbrüche. Die meisten Diebstähle finden statt, wenn die Bewohner nicht zu Hause sind. Einbrecher spähen die Objekte aus, bevor sie zuschlagen. Erhöhte Aufmerksamkeit und ein paar Tipps können die Langfinger abschrecken. Das OFFENBLATT im Gespräch mit Polizeirevierleiter Peter Dieterle. Herr Dieterle, wann finden die meisten Einbrüche statt? Peter Dieterle: Das Gros der Wohnungseinbrüche ereignet sich zwischen Donnerstag und Samstag. Wenn tagsüber eingebrochen wird, stellen wir einen Schwerpunkt an den Vormittagen fest. Zu Beginn Peter Dieterle: „Technischer Einbruchsschutz kostet Geld, ist aber erschwinglich.“ Foto: privat

der dunklen Jahreszeit registriert die Polizei regelmäßig einen Anstieg der Einbrüche, vor allem in der Dämmerung. Wie kommen die Einbrecher in die Wohnung? Dieterle: Die weniger professionellen Täter wählen zumeist die einfache Methode des Aufhebelns von Türen oder Fenstern. Professionelle Täter gehen mit handwerklichem Geschick vor. Ein Beispiel ist das Fensterbohren. Dabei wird in der Umgebung der Verriegelung eines Fensters oder einer Tür ein Loch gebohrt. Durch das Bohrloch wirken die Täter mit einem Gegenstand auf den Fenster- bzw. Türgriff ein und entriegeln diesen. Wonach suchen Einbrecher? Dieterle: Einbrecher entwenden meist leicht zu transportierende Gegenstände, die einfach am Körper verstaut und unauffällig abtransportiert werden können. Das

sind meist Bargeld, Schmuck, Smartphones und Tablets. Und da die Ideen für Verstecke letztlich immer dieselben sind, wissen die Täter genau, wo sie suchen müssen. Wie kann man sich schützen? Dieterle: Einen wirksamen Einbruchsschutz kann man auf dreifache Weise angehen. Da Einbrecher ihre Objekte zumeist im Vorfeld auskundschaften wäre die erste Schutzmaßnahme das Vortäuschen von Anwesenheit. Beispielsweise kann mittels einer Zeitschaltuhr Licht ein- und ausgeschaltet oder Rollläden zu den üblichen Zeiten bewegt werden – entweder auch elektronisch oder durch Nachbarn. Unabdingbar ist das tägliche Leeren des Briefkastens. Auch das kann der Nachbar erledigen, womit wir bereits bei der zweiten Präventionsmaßnahme wären. Eine aufmerksame Nachbarschaft ist durch nichts zu ersetzen. Die meisten Festnahmen gelingen der Polizei durch die zeitnahe Mitteilung von verdächtigen Beobachtungen durch die Nachbarn. Die dritte Maßnahme wäre der technische Einbruchsschutz. Ihre Empfehlungen? Dieterle: Der Einbau einbruchshemmender Türen oder Fenster sollte beim Hausbau Thema sein. Auch für das Nachrüsten gibt es erprobte Lösungen. Einbruchsmeldeanlagen stellen eine weitere Option dar. Eine kostenlose, sicherheitstechnische Beratung, gerne auch vor Ort, wird durch das Polizeipräsidium Offenburg unter Telefon 07 81/21-4515 oder E-Mail: offenburg.pp.praevention@polizei.bwl.de angeboten. Warum ist er so wichtig? Dieterle: Aus Tätersicht muss ein Einbruch schnell ablaufen. Die Erfahrungswerte zeigen, dass Einbrecher spätestens nach drei Minuten aufgeben, wenn das Überwinden der Sicherungen nicht gelingt. In unserer Stadt scheiterten im letzten Jahr ein Drittel der Wohnungseinbrüche an technischen Schutzmaßnahmen.

ALLES GUTE! ZUM GEBURTSTAG

In dieser Woche gratuliert OB Edith Schreiner folgender Jubilarin: Auf 90 Lebensjahre kann Hannelore Stürzel (6.8.) zurückblicken. Herzlichen Glückwunsch!

Neue Bürozeiten Das Ausländerbüro wird ab sofort dienstags Termine vergeben – vor allem für Familien. Für alle ist Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auch wurde ein weiterer Arbeitsplatz eingerichtet.

Amtsblatt der Stadt Offenburg

Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Wolfgang Reinbold Redaktion: Marie-Christine Gabriel, Telefon 07 81/82 23 33 Gertrude Siefke, Telefon 07 81/82 25 72 Anja Walz, Telefon 07 81/82 26 66 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender: marie-christine.gabriel@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Druckzentrum Südwest GmbH Auf Herdenen 44 78052 VS-Villingen Vertrieb: PSV Presseservice- & Vertrieb-GmbH Im Oberwald 27a, 79359 Riegel a.K. Telefon 076 42/91 08 -0 Telefax 076 42/91 08 40 inforiegel@psv-gmbh.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 30 424

www.offenblatt.de


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Politisches Meinungsforum Auszeit verdient

Inklusion …

Die Ferienzeit ist da und mit ihr die Freude auf unbeschwertes Ausspannen und Erholen. Wobei Unbeschwertheit zu diesen Tagen nicht so recht passen mag. Bis Wochenanfang Ingrid Fuchs: „gestärkt die Herausforderungen angehen“.

wehten die Fahnen vor dem Rathaus und anderen öffentlichen Gebäuden auf Halbmast. Allein schon damit wurde signalisiert: Es gibt Anlass zur Trauer, zur Unsicherheit, zum Hinterfragen. Die Sorgen und Befürchtungen nach den jüngsten Terroranschlägen und Amokläufen müssen sehr ernst genommen werden. Und doch haben wir uns alle nach anstrengenden Schulund Arbeitswochen eine Auszeit verdient. Wer sich für den Urlaub in Offenburg entscheidet, kann zwischen vielen Angeboten wählen. Mit Spannung erwarten wir die Premiere von „Offenburg OPEN“: Die Schaufenster in der Innenstadt dienen als Galerie. Den Abschluss bildet das „White Dinner“ am 27. August. Es lohnt sich ein Ausflug zur „Kunst am See“ auf der Gifizhalbinsel. Auf dem Gelände der Messe macht die Streetfood-Tour Halt. Es gibt Stadtführungen, Weinstadtführungen und Touren im Rahmen des Fahrradsommers. Bei den Sommerkinonächten kommen Cineasten auf ihre Kosten. Die CDU-Fraktion wünscht erholsame Sommertage – auf dass wir gestärkt die Herausforderungen angehen können, die auf uns zukommen werden. Ingrid Fuchs

… reimt sich auf Illusion, aber auch auf Vision. Dieser Vision stellt sich der Gemeinderat und hat einen entsprechenden Prozessvorschlag zur Weiterentwicklung der Inklusion in unserer Stadt einstimmig angenommen. Wir brauchen solche Visionen und sind uns einig: Es ist ein langer, beschwerlicher Weg. Sicher ist schon einiges erreicht, und der Runde Tisch „behindertenfreundliches Offenburg“ hat viel auf den Weg gebracht. Aber Inklusion ist ein weites Feld und keineswegs auf offensichtlich körperlich oder geistig beeinträchtigte Menschen beschränkt. Keiner soll aus der Bürgergemeinschaft ausgeschlossen oder benachteiligt werden! Doch oft ist das nötige Geld nicht verfügbar oder gegenläufige Interessen müssen ausgeglichen werden: Schönes Kopfsteinpflaster oder ein für Rollator und Kinderwagen Jens-Uwe Folkens: „Es ist ein langer, beschwerlicher Weg.“

geeigneter Straßenbelag? Es gäbe noch viele Beispiele, aber wir wollen es angehen: Bei allen zukünftigen Maßnahmen muss der Inklusionsgedanke berücksichtigt werden. – So ist der Plan! Allen, wirklich allen Offenburgern, wünschen wir schöne, friedvolle, erholsame Ferien! Jens-Uwe Folkens

www.spd-offenburg.de

Gärten in Trauer

Liebe Offenburger!

Dieses Jahr werden die 40 „Eisenbahnergärten“ hinter den Häusern Okenstraße 52 bis 70 zerstört. Architekt Großmann wird dort 46 Reihenhäuser bauen lassen. Er hat unlängst in der Lokalpresse sein Bauprojekt schön geredet. Aber es ist nicht schön, sondern bitter, wenn die Anwohner zusehen müssen, wie auf ihren Gärten Reihenhäuser entstehen und damit eine 110 Jahre währende Hausgartentradition – ein gutes Stück Offenburg – zer-

Viel Spaß in den Sommerferien: Genießen Sie mit Ihren Familien unsere schöne Landschaft, unsere schönen Badeseen und die vielfältige Gastronomie. Wir Ortenauer haben den Vorzug, dass wir nicht gezwungen sind, für unseren Urlaub nur die Ferne zu suchen. Wir leben, wo andere Urlaub machen – hoffentlich weiter in guter Sicherheit. Die Streitthemen unserer Stadt werden sich in den nächsten sechs Wochen nicht erledigen; sie werden aber auch nicht schlimmer werden.

Stefan Böhm: „Die Bewohner der Okenstraße verlieren eine Oase der Ruhe.“

stört wird. Die Bewohner der Okenstraße sind geplagt durch Lärm und Abgase. Sie haben die Ruhe ihrer Gärten auf der dem Lärm abgewandten Seite gebraucht und genossen. Sie verlieren eine Oase der Ruhe und werden – welch ein Zynismus – zum Lärmschutzwall für die neuen Häuser. Die Kinder verlieren einen wunderbaren Spielraum. OB Schreiner hat die Bebauung der Eisenbahnergärten 2003 gemeinsam mit der Immo-Gesellschaft Aurelis vertraglich abgesichert – ohne das Gelände zu kennen und ohne zu berücksichtigen, wie massiv in die Lebensqualität der Anwohner/innen eingegriffen wird. Die Mehrheit des Gemeinderats – bis auf die Grünen – ist ihr gefolgt. 2016 ist das Jahr, in dem die Eisenbahnergärtner ihre Gärten zum letzten Mal bewirtschaften können. Das ist Anlass zur Trauer. Schöne Ferien. Stefan Böhm

Herzlichst Ihre FWO Fraktion

Baumschutz Im jüngsten Haupt- und Bauausschuss haben wir das Thema Baumschutzsatzung der Stadt Offenburg abermals angesprochen. Wir möchten nun mal endlich geklärt haben, warum die seit 1986 geltende Baumschutzverordnung für die Kernstadt nicht auf die elf Ortsteile ausgeweitet wird. Es mag ja noch verständlich sein, dass man zum damaligen Zeitpunkt den Ortschaften eine Übergangszeit von ein paar Jahren gewährt hat. Aber nach nunmehr 30 Jahren „Übergangsfrist“ sollte die Ungleichbehandlung von Bürgern bei der Stadt Offenburg ein Ende haben. Von Verwaltungsseite konnte man uns bis zum heutigen TaThomas Bauknecht: „Ungleichbehandlung von Bürgern.“

Angi Morstadt, Joachim Busam, Mario Vogt, Rudi Zipf und Hans Rottenecker (im Uhrzeigersinn)

ge nicht einmal im Ansatz erklären, warum man an diesem Missstand weiterhin festhält. In der Hauptausschusssitzung gab es daraufhin einen „Aufschrei“ eines Ortsvorstehers mit dem Tenor „mit uns nicht“. Daraufhin hat die Verwaltung zugesagt, dieses Thema im nächsten Umweltausschuss auf die Tagesordnung zu nehmen. Thomas Bauknecht

Allen Bürgerinnen und Bürgern wünschen wir eine schöne und erholsame Ferienzeit!

Karl-Heinz Eckerle, Silvano Zampolli, Thomas Bauknecht


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Wenn der Knoten platzt Jugendarbeitsprojekt der Stadt Offenburg sorgt für Hauptschulabschluss in der Tasche Mit diesem Coupon erhalten Sie am

26. August 2016 18 Uhr

zur öffentlichen Weinstadtführung 1 €uro Ermäßigung. Anmeldung erforderlich unterr: Telefon Telefon 0781/82-2217. 07 81/ 81/ 82-22 82-2 22 17. 17. unter: 07

Fahrradspenden Die Fahrradwerkstatt für Flüchtlinge in der Okenstraße 73 nimmt am Freitag, 5. August, Spendenräder entgegen. Vom 6. bis 21. August ist die Werkstatt geschlossen. Ab Montag, 22. August, wird wieder repariert. Bei Rückfragen: Telefon 07 81/70 111.

„Schulverweigerer“ – so heißen im Behördendeutsch Jugendliche, die aus unterschiedlichsten Gründen ihrer Schulpflicht nicht nachkommen. Häufige Ursachen sind familiäre Gründe, ein schwieriges soziales Umfeld oder eine außergewöhnliche persönliche Situation. Irgendwann platzt dann doch noch der Knoten, die jungen Leute wollen den Schulabschluss nachholen. Hier hilft das Jugendarbeitsprojekt der Stadt Offenburg. Drei Absolventinnen und ein Absolvent haben in diesem Jahr den Hauptschulabschluss geschafft und nahmen im Rahmen einer Feier stolz ihre Zeugnisse entgegen. Die beruflichen Ziele der Absolvent/innen sind ambitioniert, wenngleich Projektleiter Ralf Nentwig in seiner Ansprache davor warnte, sich zu sehr auf einen einzigen Traumjob zu versteifen. Die 17-jährige Alexandra Kurz hat das

Gemeinsamer Erfolg. Lehrer Oliver Schulze, die Absolvent/innen Denis Abisev, Adriana Claeys, Alexandra Kurz, Projektleiter Ralf Nentwig, Absolventin Paulina Franz und Erzieherin Liliane Leible (v.l.n.r.). Foto: Lötsch

bereits verinnerlicht. Mit dem guten Hauptschulabschluss in der Tasche will sie sich um eine Ausbildung als Tierpflegerin bemühen. Sollte das nicht klappen, hat sie einen Plan B: Krankenpflegerin. Fünf Teilnehmer/innen drehen

eine „Ehrenrunde“ – aus unterschiedlichen Gründen. In einem Fall hätte der Absolvent bestanden, will aber einen besseren Notendurchschnitt erreichen. Bei einer Teilnehmerin sorgten Mutterfreuden für den Aufschub.

Wenn Klimaschutz so richtig Schule macht 380 Euro städtische Prämie für die Aktivitäten der Grundschule Weier mit Außenklassen der Werkrealschule Nord Im Rahmen der Teilnahme am Projekt „Klimaschutz mit Prämie“ hat die Grundschule Weier zusammen mit den Außenklassen der Werkrealschule Nord 68 von 82 möglichen Punkten erreicht. Die Aktivitäten honoriert die Stadt insgesamt mit 380 Euro. Außerdem erhält die Schule eine von Oberbürgermeisterin Edith Schreiner unterschriebene Urkunde. „Das Engagement in Weier beeindruckt. Ihre Schule ist Vorbild“, zollt die städtische Projektbeauftragte Julia Koch Simone Gloski ein dickes Lob. Die Rektorin strahlt: „Diese Worte tun gut.“ Wobei es eigentlich selbstverständlich sein müsste, sich in Sachen Umweltund Klimaschutz zu engagieren: „Das geht doch uns alle an.“ Bereits zum vierten Mal haben sich die Grundschule und die Außenklassen am pädagogischen Prämienmodell beteiligt – das ursprünglich auf drei Jahre konzipierte Projekt

Ausgezeichnet. Schulleiterin Simone Gloski (vorne links) und die städtische Projektbeauftragte Julia Koch, umrahmt von den jungen Energiemanager/innen, die in ihren Klassen tätig waren. Foto: Siefke

zur Energieeinsparung an Schulen wurde zu Beginn des Schuljahres 2015/16 unter dem Titel „Klimaschutz mit Prämie“ wieder aufgenommen. Zunächst erhielt die

Schule einen Energiekoffer mit einem digitalen Stromverbrauchmessgerät. Ziel des Projekts ist es unter anderem, durch Verhaltensänderung Energie einzusparen. In

diesem Schuljahr wurden pro Klasse zwei Energiemanager ernannt, die auf den ressourcenschonenden Umgang mit Energie achten sollten. Die jungen Leute wurden von den jeweiligen Fachlehrern geschult. Zugestellte Heizungen oder Geräte im Standby-Modus wurden als „Übeltäter“ ausgemacht. Es gab eine Energie-Experimentier-AG, zudem wurde das Thema Umweltschutz im Schulkonzept verankert. Beim Rückmeldebogen wurde bewertet, ob es ein Klimaschutz-Team und Öffentlichkeitsarbeit gibt, ob Recyclingpapier verwendet oder Klimaschutz-Aktionen durchgeführt werden. Mit der Prämie von 380 Euro sollen jetzt Longboards angeschafft werden – mehr körperliche Bewegung trage schließlich auch zum Umweltschutz bei, sind sich die Beteiligten einig. Ansprechpartnerin: Julia Koch, Telefon 07 81/82-25 22, E-Mail: julia. koch@offenburg.de.


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Von Änderungen und Neufassungen Der Offenburger Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause viele Beschlüsse verabschiedet Gemäß einhelliger Empfehlung des Haupt- und Bauausschusses beschloss der Gemeinderat am 25. Juli, in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, einstimmig die Änderung der Hauptsatzung sowie die Neufassung der Geschäftsordnung. Hintergrund: Im Dezember 2015 trat das Gesetz zur Novellierung des Kommunalverfassungsrechts in Kraft, das der Landtag von Baden-Württemberg zuvor beschlossen hatte. Es galt nun, die Textfassungen an die neue Rechtslage anzupassen. Neu oder modifiziert: die Pflege- und Betreuungsentschädigung, das Veröffentlichungsrecht der Fraktionen im Amtsblatt, Regelungen zur Bürgerbeteiligung, Minderheitenrechte, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, vorberatende Ausschusssitzungen, rechtswirksame Bekanntmachungen im Internet, Hinderungsgründe. Die Satzung tritt nach ihrer

Stadtteil- und Familienzentrum Albersbösch samt Umbaumaßnahmen am Bestand. Gesamtkosten: 3,6 Millionen Euro – zu Lasten der Stadt gehen 2,8 Millionen Euro plus Personalinput als Folgekosten. Die Nachfinanzierung der Mehrkosten in Höhe von 990 000 Euro soll im Nachtragshaushalt 2017 genehmigt werden. Der Gemeinderat fällte den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach – Spinnereigelände“ (eine Gegenstimme). Der Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften wurde gebilligt und ist nun öffentlich auszulegen. Einstimmig erfolgten der Aufstellungsbeschluss

nierungsplanung für das Hochwasserrückhaltebecken Zunsweier (Kostenvolumen 2,4 Mio Euro) wurde auf Wunsch der FDP zur Entscheidung ins Spätjahr verschoben. Es soll auf Anregung von FDP-Chef Thomas Bauknecht nochmals einen neuen Versuch geben, den bislang gescheiterten Grundstückserwerb zur Umsetzung der favorisierten Variante zu bewerkstelligen. Von der Einrichtung eines Bestattungswalds in Offenburg wird derzeit abgesehen, war Konsens. Der Rat beauftragte die Friedhofsverwaltung jedoch, das bestehende Konzept der Baumbestattungen bedarfsgerecht weiter-

bei den Grundschulbezirken Fessenbach und Georg-MonschSchule sowie klassenbezogene Stellenanteile für sozialpädagogische Fachkräfte an Ganztagsgrundschulen und ein Rahmenkonzept zur Personalzuweisung an Sekundarschulen. Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat die Kita-Bedarfsplanung 2016/17. Er stimmte der Modifizierung des Verfahrens zur Kalkulation und Nachberechnung der Betriebskostenzuschüsse an die kirchlichen und freien Träger zu. Das Gremium beschloss außerdem, dass für die Einrichtungen der Evangelischen Kirchengemeinde bis längstens 2018 ein zusätzlicher Zuschuss zur Deckung der Finanzierungslücke im kirchlichen Finanzausgleich gezahlt wird. Die Betriebskostenzuschüsse wurden auf 41 200 Euro/ Vollzeitstelle, die Vorauszahlung für 16/17 auf 44 000 Euro/Voll-

Künftig digital

Satzungsänderungen

Bekanntgabe im OFFENBLATT, Amtsblatt der Stadt Offenburg, in Kraft, die Geschäftsordnung nach diesem Ratsbeschluss. Ein einhelliger Beschluss erfolgte zur Umstellung der Gremienarbeit auf digitalen Sitzungsdienst ab 1. November. Damit einher geht die Beschaffung geeigneter Technik für rund 35 000 Euro sowie Schulungen. Jährliche Folgekosten: 1270 Euro. Der umfangreiche Druck und Versand der Papierunterlagen wird eingespart. Grünes Licht gab es weiter für die einstimmig vom Haupt- und Bauausschuss empfohlenen Baumaßnahmen in Folge der Brandverhütungsschau am Grimmelshausen-Gymnasium (es gab eine Befangenheit), der Kostenpunkt: 860 000 Euro. Dem Anbau von drei Krippengruppen mit Nebenräumen und Bistro ans „Haus der kleinen Freunde“ inklusive der Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude wurde ebenso zugestimmt (zwei Enthaltungen) wie dem Anbau von vier Krippengruppen mit Nebenräumen ans

zeitstelle festgesetzt – zuzüglich (gegebenenfalls) 1400 Euro/Vollzeitstelle zur Finanzierung der Nachzahlung ab 1.7.2015 für den Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst. Der Gemeinderat beschloss weiter einstimmig einige Änderungen der Kindergartensatzung (siehe Seite 18). Die Modifikationen beruhen auf Beschlüssen von 2015 hinsichtlich einer Neugestaltung der Angebote und neuer Gebührenstaffelung. Das Gremium nahm den Sachstandsbericht „Inklusion in Offenburg“ zur Kenntnis und stimmte dem Prozessvorschlag zur Weiterentwicklung der Thematik, wie vom Ausschuss für Familie und Jugend empfohlen, zu. Kenntnis nahm der Rat weiter vom Umsetzungsstand des Bundesprogramms Mehrgenerationenhäuser in Offenburg. Das Jugendbüro wird zu einem Jugend- und Mehrgenerationenhaus weiterentwickelt, sofern eine Aufnahme ins Bundesprogramm erfolgt.

Mühlbachareal. Grünes Licht im Gemeinderat gab es für Bebauungsplanändeungen. Foto: Siefke

für den Bebauungsplan „Finanzamt“ – hier thematisierte Stadtrat Mario Vogt nochmals die Parksituation – sowie der Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan „Hochschule-Nord“. Über die Anregungen der Bürger und Stellungnahmen von Behörden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde entsprechend den Stellungnahmen entschieden. Der Entwurf wurde gebilligt und ist nun öffentlich auszulegen. Konsens gab es auch für die vom Planungsausschuss empfohlene Stellungnahme zum Entwurf der Regionalplan-Gesamtfortschreibung. Der Tagesordnungspunkt Sa-

zuentwickeln. Grünes Licht gab der Gemeinderat für die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 der Technischen betriebe Offenburg. Die Prüfberichte der Revision lagen vor. Die Betriebsleitung wurde entlastet. Weiter stimmte das Gremium der Fortschreibung der Sportförderrichtlinien einhellig zu und verabschiedete einige Änderungen, den Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr sowie die Förderung besonderer Sportevents betreffend. Auch der Zuschussantrag des ETSV Offenburg bekam grünes Licht. Der Gemeinderat beschloss außerdem einstimmig Änderungen


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Mit Herz, Verstand und Humor In Anerkennung ihrer langjährigen Verdienste um das Wohl und Ansehen der Stadt Offenburg überreichte Oberbürgermeisterin Edith Schreiner CDU-Stadträtin Ingrid Fuchs in der Ratssitzung am Montagabend das silberne Stadtsiegel. „Dies gehört zu den schönen Aufgaben einer Oberbürgermeisterin“, lachte Schreiner. Seit Mai 1991 gehört Ingrid Fuchs (72) ununterbrochen dem Offenburger Gemeinderat an. Das Stadtoberhaupt lobte die „unglaubliche Energie“ der Stadträtin, die lange Jahre als Pflegedienstleiterin an der St.-Josefsklinik tätig war und nach ihrer aktiven Berufszeit seit 2013 als ehrenamtliche Fürsprecherin der Patienten des Ortenau Klinikums wirkt. „Mit Verve und großem Fleiß“ habe sie all die Jahre ihr Amt ausgefüllt. Dazu gehöre auch die Funktion als OB-Stellvertreterin, die Ingrid Fuchs seit 1994 bis heute ausübt. aus dem rat

Fragestunde

Bürger hatten in der Ratsfragestunde am Montag kein Anliegen. Aus dem Gremium äußerte SPDRätin Martina Bregler die Bitte, die Hinweisschilder rund um das Weingut Schloss Ortenberg zu überprüfen – mit Blick auf Vereinheitlichung. „Die Schilder sind nicht eindeutig zuzuordnen und teilweise verwirrend“, kritisierte sie. OB Schreiner sagte dies zu. Nichts Neues konnte die Stadtspitze zum Zustand des in Privateigentum befindlichen Gebäudes Steinstraße 25 auf Stadtrat Bertold Thomas (SPD) Frage sagen. „Alles hängt am Eigentümer“ stellte OB Schreiner klar. Schon vor zwei Jahren hieß es, er würde abreißen. So lange aber keine Einsturzgefahr bestehe, sei keine Handlungsoption gegeben, so Baudezernent Oliver Martini. Den derzeit am Mühlbach aufgestellten Bauzaun thematisierte FDP-Stadtrat Silvano Zampolli. Grund laut OB Schreiner: der vom Landratsamt angeordnete Bachabschlag.

Verzögerung

Glauben, nehmen jeden Menschen einzeln in den Blick, vertreten Ihre Positionen mit Überzeugungskraft und besitzen eine Eigenschaft, die bei Ihnen von Herzen kommt: Humor.“ Stadträtin Ingrid Fuchs ist Mitglied im Personalausschuss, Kulturausschuss, Ausschuss Stadtsiegel. OB Schreiner (l.) überreichte Ingrid Fuchs für Familie und eine besondere Auszeichnung der Stadt. Foto: Marx Jugend, hat einen Sitz in der Aenne-Burda-Stiftung, Kulturstiftung Belastbar und flexibel übernehme sie viele Termine, auch ganz kurz- und im Vorstand der Volkshochschule Offenburg. fristige, wie Schreiner dankbar Das silberne Stadtsiegel gesellt unterstrich. „Wir können uns sich zuhause bei Ingrid Fuchs zu glücklich schätzen, dass Sie sich einigen weiteren Auszeichnungen. auch um Anliegen kümmern, die So ist sie unter anderem Trägerin sich schwer Gehör verschaffen können“, sagte Schreiner. „Sie ori- des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. entieren sich am christlichen

Aydin Özügenc für Sarah Lieser OB Edith Schreiner entpflichtete Grünen-Stadträtin Sarah Lieser, das jüngste Mitglied im Gremium, von ihrem Amt. Schreiner bedauerte das Ausscheiden in der Halbzeit der Amtsperiode und unterstrich, Lieser sei in den zwei Jahren Gremienarbeit immer „hervorragend vorbereitet gewesen“, ihr Fokus nicht nur auf Umwelt- und Jugendthemen gerichtet, sondern weit darüber hinaus. In der Funktion als OB-Stellvertreterin beschrieb sie Lieser als kompetent und gewinnend: „Ich habe viele positive Rückmeldungen dazu erhalten.“ Als Anerkennung gab’ s „Kompetent und gewinnend“: Sarah Lieser Fotos: Marx

am Montag die Goldmünze der Stadt. Lieser scheidet auf eigenen Antrag aus dem Gemeinderat aus, weil sie zum 1. September aus beruflichen Gründen nach Stuttgart zieht. Für Sarah Lieser rückt Aydin

Özügenc nach. Er gehört dem Gremium bis zur nächsten Gemeinderatswahl an. Eva-Maria Reiner wurde in Nachfolge von Sarah Auf jeden Fall bis zur nächsten Wahl dabei: Aydin Özügenc.

Lieser als ehrenamtliche OB-Stellvertreterin berufen. Auch die Besetzung der Ausschüsse verändert sich: Ingo Eisenbeiß wird anstelle von Stefan Böhm Mitglied im Technischen Ausschuss, Norbert Großklaus für Eisenbeiß Mitglied im Planungsausschuss. Özügenc kommt für Großklaus in den Schul- und Sportausschuss und für Böhm in den Integrationsbeirat. Zudem ersetzt er Lieser als stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss, Ausschuss für Familie und Jugend sowie im Kulturausschuss, weiter Böhm im Umweltausschuss. Böhm wird Mitglied im Redaktionsbeirat OFFENBLATT.

Das Baugebiet Spitalbünd in Waltersweier wird später entwickelt als ursprünglich geplant – steht aber grundsätzlich nicht in Frage. Entsprechend dem Beschluss des Ortschaftsrats Waltersweier vom 12. Juli 2016 hat ein konstruktives Gespräch mit Oberbürgermeisterin Edith Schreiner und Baubürgermeister Oliver Martini stattgefunden. Die Vertreter des Ortschaftsrats haben nochmals die Interessen der Ortschaft und der Eigentümer vorgetragen und erläutert. In dem Gespräch wurden die Verschiebung des Zeitplans – insbesondere der Eigentümergespräche auf Dezember 2017 – und die Kommunikation gegenüber dem Ortschaftsrat moniert. Darüber hinaus wurden Möglichkeiten erörtert, die Eigentümer doch frühzeitiger einzubinden. Schreiner und Martini stellten zunächst klar, dass das Baugebiet Spitalbünd im Grundsatz nicht in Frage gestellt wird. Es ist das letzte Gebiet, das aus dem Baulandbericht von 2010 noch zu bearbeiten ist. Die Gründe für die zeitliche Ver-

Verständnis schiebung des Gebiets wurden nochmals intensiv erörtert und diskutiert. Der Verwaltungsspitze war klar, dass die zeitliche Verschiebung für die Ortschaft und die Eigentümer nicht befriedigend ist und die Kommunikation über den zeitlichen Aufschub hätte besser sein können. Gleichzeitig haben sie für Verständnis geworben, dass aufgrund der Vielzahl laufender Projekte die personellen Kapazitäten momentan ausgereizt sind. Für das Baugebiet wurden Anfang des Jahres erste Grundlagen erarbeitet, die dann Anfang 2017 in die Erarbeitung des städtebaulichen Konzepts eingebunden werden. Dem Ortschaftsrat wurde zugesagt, dass eine frühzeitige Berücksichtigung bei der Formulierung der städtebaulichen Ziele für das Gebiet ermöglicht wird. Darüber hinaus wird nochmals geprüft, inwieweit es möglich und sinnvoll ist, auch frühzeitiger in die Eigentümergespräche einzusteigen. Dazu wird die Verwaltung gegen Ende des Jahres einen Bericht im Ortschaftsrat Waltersweier geben.


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Sprungbrett zurück ins Leben „ELLEfriede“ ist ein Projekt des St. Ursula-Heims für Frauen in Wohnungsnot / Stadt Offenburg kaufte das Haus „ELLEfriede“ ist ein Frauenprojekt des Fachverbands für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg (AGJ), betreut in Offenburg vom St. Ursula-Heim. Umgesetzt wird dieses Projekt in einem Haus im Unteren Angel 48A. Eva Christoph, Leiterin des Ursula-Heims, hatte zum Pressegespräch geladen. Die Stadt Offenburg hat das Gebäude Im Unteren Angel 48A im Rahmen des „Bündnisses für Wohnen“ als Leuchtturmprojekt gekauft und renoviert. Fünf Frauen können hier wohnen und dem Beschäftigungsprojekt „FrauenArt“ nachgehen. „Diese Form des betreuten Wohnens kann von den Frauen höchstens 18 Monate in Anspruch ge-

Ursachen nommen werden“, teilt Christoph mit. Die Frauen kommen teilweise aus Offenburger Notunterkünften oder auch aus Einrichtungen der stationären Hilfe. „Häufig sind mehrfache Gewalterfahrungen die Ursache dafür, dass diese Frauen wohnungslos geworden sind und nur mühsam wieder in ein gere-

tionäre Hilfe benötigen. Für EU-Ausländer besteht kein Rechtsanspruch auf eine Betreuung, es sei denn die Person lebt seit fünf Jahren in Deutschland. „Wir pflegen einen engen Austausch mit Streetworkern aus Straßburg“, informiert Christoph. Im Moment stehen in der Gemeinschaftsküche noch Bierbän-

Sponsorinnen

Unter einem Dach. V.l. Andrea Leppert, Bettina Freitag, Karin Treeck und Simone Labiche (Zonta Offenburg); Sonja Vit, Julia Karlhuber und ganz rechts Eva Christoph. Foto: Reinbold

geltes, selbstbestimmtes Leben finden“, erklärt Christoph. Hier in der neuen Einrichtung der Wohnungslosenhilfe werden Dinge eingeübt, die für die meisten Menschen selbstverständlich sind: das pünktliche Bezahlen der Miete, die Führung eines Haushalts, die Suche nach einer Beschäftigung. Derzeit wohnen im Unteren Angel 48A drei Frauen, zwei weitere befinden sich noch in einer Warteschleife. „Wir betrachten diese Einrichtung als eine Art Sprung-

brett für Frauen, die bisher in Notunterkünften untergebracht waren“, hofft die Leiterin des Ursula-Heims auf eine motivierende Wirkung des Treffpunkts. Denn hier können Frauen ihre Wäsche waschen, Wohnungsanzeigen durchgehen, gemeinsam kochen und überhaupt miteinander ins Gespräch kommen. Pro Jahr nimmt das Ursula-Heim 350 Menschen von der Straße auf. Das Landratsamt muss dann klären, ob die Menschen sta-

ke und -tische. Zonta Offenburg unter der Präsidentschaft von Bettina Freitag hat es sich zur Aufgabe gemacht, für Verbesserungen zu sorgen. „Wir werden uns hier in diesem Projekt engagieren und konnten gleich zu Beginn 4000 Euro spenden“, so Freitag. Im Zonta Club Offenburg setzen sich Frauen aus unterschiedlichen Berufsfeldern für soziale Zwecke ein. „Kürzlich haben sich Zonta-Frauen aus der ganzen Welt in Nizza zu einem Arbeitsaustausch getroffen. Das war schon eine tolle Atmosphäre“, schwärmt Freitag von den Möglichkeiten der internationalen Vernetzung. Doch jetzt geht es erst einmal vor Ort um die Begleitung von Frauen in Not.

TGO im August mit neuer Ticket-Offensive Tagestouristen, Schüler/innen und Senior/innen profitieren / Hoffnung auf neue Fahrgastgruppen für den ÖPNV Um die Fahrgastnachfrage neu anzufachen, startet der Tarifverbund Ortenau (TGO) eine neue Ticket-Offensive. Landrat Frank Scherer, Vorsitzender des TGO-Beirats, erhofft sich davon neue Fahrgastgruppen für den öffentlichen Nahverkehr. „Damit können wir nun dafür sorgen, dass viele Fahrgäste ab 1. August günstiger unterwegs sein können, als bisher“, so die Geschäftsführer der TGO, Stefan Preuss und Jürgen Meißner, im Rahmen einer Pressekonferenz. Folgen-

de Fahrkarten sind neu im Sortiment des Tarifverbunds: Die Ortenaukarte: Tageskarte (gültig bis 3 Uhr am Folgetag) für netzweites Fahren in der Ortenau. Erhältlich für bis zu fünf Personen. Je Karte können von einer erwachsenen Person ab 18 Jahre zudem zwei (oder alle eigenen) Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitgenommen werden. Mit Kosten ab acht Euro (eine Person) sowie 3,50 Euro je weiterer Person ist man damit als Einzelreisender einen Euro

günstiger als bisher unterwegs, zu zweit spart man bereits zwei Euro. Da es Fahrkarten für drei oder mehr Personen bisher nicht gab, sondern dafür mehrere Fahrkarten nötig wurden, kann man hier zukünftig zu dritt 7,50 Euro, zu viert 8,50 Euro und zu fünft volle 14 Euro sparen. Die Ortenaukarte-Mini: Tageskarte (gültig bis 3 Uhr am Folgetag) für den Nahbereich bis vier TGO-Tarifzonen. Also zum Beispiel von Offenburg nach Kehl. Erhältlich für bis zu

fünf Personen. Je Karte können von einer erwachsenen Person ab 18 Jahre zudem zwei oder alle eigenen Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitgenommen werden. Mit Kosten ab sechs Euro (1 Person) liegt der Startpreis zehn Cent günstiger als bisher. Jede weitere Person kostet ebenfalls 3,50 Euro mehr. Das Schüler-Abo: Zwölf Monate fahren zum Preis von 10,5 Schülermonatskarten. Die Fahrkarte kommt bequem nach Hause in den Briefkasten, der anteilige Monatsbetrag

wird vom Konto abgebucht: Nie mehr anstehen beim Ticketkauf und noch 1,5 Monate pro Jahr kostenlos fahren. Mit monatlichen Kosten ab 30,20 Euro spart man zwischen 4,30 Euro (Eingangsstufe) und 8,80 Euro (Netzkarte) pro Monat im Vergleich zur Schülermonatskarte. Das Senioren-Abo: Ortenauweites Fahren zum Einheitspreis von 48,45 Euro pro Monat. Erhältlich ab 66 Jahren bzw. ab 63 Jahren mit Renten-/Pensionsnachweis. Spareffekt: mehr als 33 Euro/Monat.


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2015: Rekordergebnis der Stadtbau Seine letzte Bilanz in der Funktion des Geschäftsführers der Stadtund Wohnbau Offenburg GmbH fällt außergewöhnlich erfolgreich aus: Die Stadtbau führte für 2015 einen Jahresüberschuss von 1,711 Millionen Euro an die Wohnbau ab. Warum der hohe Gewinn von 1,515 Millionen Euro? Weil Grundstücke im Seidenfaden verkauft werden konnten und weil an der Wiede 45 Eigentumswohnungen veräußert wurden. „Diese Gewinne fließen wieder zurück in den Mietwohnungsbau, bleiben also im Unternehmen“ erläuterte Wacker am vergangenen Mittwoch vor den Medienvertretern. OB Edith Schreiner, qua Amt auch Aufsichtsratsvorsitzender der Stadt- und Wohnbau, dankte

Wacker für 35 Jahre kontinuierliche Arbeit an der Spitze des Unternehmens. .„Sie waren immer offen für neue Ideen“, so Schreiner. Nachfolger Rainer Lindenmeier ist „mit Leib und Seele Offenburger“. Entsprechend positiv beurteilt er die Stadtentwicklung. „Das sehen auch andere so, weshalb die Lage bei den guten und bezahlbaren Wohnungen derzeit etwas angespannt ist.“ Sein Ziel für die nächsten fünf Jahre: diese Lage durch den Bau von 170 bis 180 Wohnungen zu entspannen. Die Stadt- und Wohnbau wird dafür 40 Millionen Euro investieren. In die Sanierung im Mietwohnungsbestand fließen noch einmal 10 Millionen Euro. „Wir verbessern und erweitern unseren Bestand.“

Viel Gespür für die Stadt Robert Wacker, seit 1981 Geschäftsführer der Stadt- und Wohnbau Offenburg, geht in den Ruhestand. Im Mai 2017 wäre er 50 Jahre in Diensten der Stadt Offenburg gewesen. Immer wieder, insgesamt sieben Mal, hat der Aufsichtsrat der Stadt-

Mehr Freizeit. Robert Wacker verlässt die Stadtbau. Foto: Gegg

Mit der TGO-Schülermonatskarte September 2016, die ab 28. Juli erhältlich ist, freie Fahrt während der Sommerferien im gesamten TGO-Verbundgebiet und in den weiteren FANTA5-Verbünden RVF, VSB, RVL und WTV! Es gilt also: „1 Monat bezahlen = 2 Monate fahren“ istrikt Strasbourg-Ortenau

2016:

Eurod e Grenzen“ t 2016 „Sommer ohn Augus September vom 1. bis 31.

arte Mit der TGO-Schülermonatsk Bahnen nutzen! ourg und dort alle Busse und kostenlos im Zug nach Strasb

bau Robert Wacker sein uneingeschränktes Vertrauen ausgesprochen. Der Gestaltungswille und die aktive Beteiligung an Offenburgs Stadtentwicklung waren bis zuletzt ein Markenzeichen Wackers. Im Alter von 31 Jahren, als er auch schon zehn Jahre im Baudezernat tätig gewesen war, setzte er sich in einem großen Bewerberfeld erstmals als Geschäftsführer durch. „OB Martin Grüber traute mir offensichtlich nicht nur die Leitung der Stadt- und Wohnbau zu, er setzte auch auf meine Verwurzelung in Offenburg“, erklärt sich Wacker heute die Tatsache, dass er an qualifizierten und berufserfahrenen Wohnbau-Managern vorbeiziehen konnte. Das Unternehmen entwickelte

sich denn auch prächtig. 1994 und jüngst 2015 sind die wirtschaftlich erfolgreichsten Jahre gewesen. Doch fast noch wichtiger ist für Wacker die soziale Verantwortung für die Stadtgesellschaft insgesamt. „Mein Anliegen ist es immer gewesen, dass niemand in Offenburg auf der Straße stehen soll, weil er keine Wohnung oder kein Haus findet“, umschreibt er seine Zielsetzung. Auch heute noch zeigt die derzeit hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum, wie wichtig es ist, dass auch die Personen versorgt werden, die bei üblichen Marktmieten leer ausgehen würden. Und eine Kommune kann dies nur steuern, wenn sie selbst über Wohnungen verfügt – oder eben, wie im Fall Offenburgs, über eine Wohnbaugesellschaft, die den Wohnungsmarkt mit gestaltet. Schon früh unterstützte Wacker die städtische Sozialpolitik in Stegermatt und sorgte etwa mit kostengünstigen Reihenhäusern, eigens mit professioneller Hilfe des Architekten und Ingenieurs Ulf Ölhoff konzipiert, dafür, dass Wohneigentum auch für Menschen mit einem geringeren Einkommen erschwinglich wurden. Das Modell wurde später im Kreuzschlag und auf LaHorie weiterentwickelt. Maßgeblich beteiligte sich die Stadtbau Offenburg unter seiner Leitung an der Umwandlung der ehemaligen Kasernengelände Offenburgs. Die Entstehung des Kulturforums, wo die Stadt- und Wohnbau auch ein neues, attraktives Zuhause gefunden hat, gehört sicherlich zu den Höhepunkten in Wackers beruflichem Leben. Auch die Gestaltung des „Seidenfaden“ trägt seine Handschrift. Wobei er stets neue Ideen, wie etwa Oliver Martinis Baugruppen, aufnahm und mit voranbrachte. Kontinuierliche Beharrlichkeit zeichnen den passionierten Jogger und Radfahrer ebenso aus wie ein offener Umgang mit den Menschen der Stadt. Als Vorsitzender des Fördervereins Archiv, Museum und Galerie bleibt er ihnen auch erhalten.


30.7.2016 9

Oft geht‘s ums reine Überleben OFFENBURG HILFT: Martin Vogt kümmert sich um die Organisation von Hilfsgütern / Junge Ehrenamtliche gesucht Für Martin Vogt gilt das Motto: Nicht über Flüchtlinge, sondern mit ihnen reden. Der Einrichter und Programmierer hat sich als einer der Ansprechpartner in Sachen Organisation von Hilfsgütern und Umzügen bei der Flüchtlingshilfe Rebland ein genaueres Bild machen können von der Situation vieler Hilfesuchender: „Da geht es in erster Linie ums reine Überleben.“ Es sei ihm ein Bedürfnis, die Menschen dort abzuholen, wo sie sich befinden. Ein Blick in seine akribisch geführten Unterlagen zu den Umzügen macht deutlich, dass diese Redewendung für den 42-Jährigen keine Floskel ist. „Ich will es wie eine Geschichte aufschreiben.“ Jeder Umzug wird im

Besucherzimmer top Detail festgehalten, Anzahl der Familienmitglieder, wie viele Räume, welche Einrichtungsgegenstände wo gebraucht werden und vieles mehr. Dabei habe er auch kulturelle Lernerfahrungen machen können: Nicht selten werde das größte und schönste Zimmer für Besucher reserviert. Der Umzug ín die eigenen vier Wände ist ein besonderer Lebensabschnitt für die Flüchtlinge, sie

sollen sich später noch gut und gern daran erinnern können. Da könne dann Integration stattfinden, meint Vogt. Die Lage der Flüchtlinge zu verstehen, dafür brauche es viel Empathie: „Oft sind die Leute tief traumatisiert, sie haben Freunde und Verwandte verloren, haben in Angst und Schrecken gelebt und mussten um das eigene Leben bangen.“ Viele von ihnen waren Jahre auf der Flucht. Wenn sie hier bei uns ankommen, möchten sie einfach nur, dass Ruhe in ihr Leben einkehrt, erläutert Vogt. Die Neuankömmlinge brauchten aber auch eine Aufgabe und werden daher bei anderen Umzügen eingebunden: Wem selbst geholfen wurde, bringt sich bei anderen Umzügen ein – nach dem Prinzip: Sie bekommen Hilfe und helfen anderen. Wer ein wenig Englisch kann, unterstützt bei der Verständigung. Bei Sprachhürden gelinge die nonverbale Kommunikation. Der Mann aus Rammersweier betont, dass das Engagement des einzelnen nur im Team effektiv sein kann. Er lobt das gute Zusammenspiel vieler Helfer bei der Reblandhilfe: „ Unsere Gesamtstärke ist das Netzwerk.“ Gleich beim ersten Treffen habe er sich für die Mitarbeit entschieden. „Ich war

wir bekommen viele Anrufe, ich habe rund 800 Bilder auf meinem Handy“, erklärt Vogt. Die Möbel werden aus Offenburg und den umliegenden Gemeinden wie Schutterwald oder Windschläg abgeholt. Der Transport ist dann gar nicht so aufwändig, vorher finden viele Telefonate statt, ob die Möbel noch in gutem

Noch viele Ideen Im Team effektiv. Martin Vogt von der Flüchtlingshilfe. Foto: Tebbel

beeindruckt von der selbstverständlichen Hilfsbereitschaft und dem fraglosen Engagement.“ Erfahrung aus erster Hand, das möchte Vogt all jenen ans Herz legen, die ihre Bedenken in den sozialen Medien verbreiten. „Uns geht es doch gut, wir können es uns leisten zu helfen.“ Er wünscht sich, dass noch mehr junge Leute mitmachen. Die meisten Ehrenamtlichen seien älter, noch von Krieg und Vertreibung geprägt, sie hätten am eigenen Schicksal erfahren, wie dankbar jegliche Hilfe in Notsituationen angenommen wird. Und woher kommen die Möbel für die Wohnungen? „Das sind Spenden,

Zustand sind, ob die Größe passt oder wie ein Möbelstück abgebaut werden kann: „Beim ersten Umzug habe ich fast 100 Telefongespräche geführt.“ Künftig will er Einzelhändler ansprechen, oft gebe es ja gute gebrauchte Elektrogeräte, die bei einer neuen Anschaffung in Zahlung gegeben wurden. Vogt hat noch viele Ideen, wie den Flüchtlingen bei der Integration geholfen werden kann. Was motiviert ihn dazu? „Als Jugendlicher wurde ich im Judozentrum Offenburg auch dort abgeholt, wo ich mich gerade befand.“ Der Trainer kam aus dem früheren Jugoslawien, er habe sich sehr gut um die jungen Leute gekümmert. Martin Vogt: „Ich habe Hilfe bekommen, als ich sie brauchte, und ich bin jetzt in der Lage, auch anderen helfen zu können.“


10 30.7.2016

Was ist uns Freiheit heute wert? Hinter der „Story Offenburg“ verbirgt sich eine Theater-Sound-Video-Installation / Uraufführung beim Freiheitsfest Eine außergewöhnliche Theater-Sound-Darbietung steht kurz vor ihrer Uraufführung: Im Rahmen des Freiheitsfestes am 11. September wird die „Story Offenburg“ erstmals zu erleben sein. Ein Bauwagen mit Glasfront, in dem getanzt, gespielt, gesprochen und projiziert wird, dient dabei als Bühne. Für Kulturchefin Carmen Lötsch liegt das Konzept auf der Hand: „Wir wollen nicht nur zurückschauen, sondern beleuchten, was uns heute Freiheit wert ist.“ Es soll in der Freiheitsstadt Offenburg und speziell beim Freiheitsfest nicht nur an die „entschiedenen Freunde der Verfassung“ erinnert werden, die für ihre Überzeugungen während der Badi-

Aktueller Bezug schen Revolution 1847/48 auf die Barrikaden gingen. Es soll zugleich ein aktueller Bezug hergestellt werden: Wie frei fühle ich mich in Offenburg? Ist die unbegrenzte Freiheit etwas, das uns glücklich macht? Die Idee zur „Story Offenburg“ hatte Annette Müller bereits vor drei Jahren. Geschichten von Offenburgern auf die Bühne der Reithalle zu bringen, schwebte der Theatermacherin vor. Die Arbeiten für das Musiktheater „Das kalte Herz“ kamen dazwischen – ein neues Format musste her, ein neuer Aufführungsort. Schließlich war der Bauwagen als Bühne gefunden. Über Kopfhörer soll erfahrbar werden, was sich im Innern abspielt. Basis für den Inhalt bilden Interviews, Fragebögen story offenburg

Termine Premiere ist am 11.9. ab 13 Uhr im Rahmen des Freiheitsfestes in der Lange Straße. Weitere Aufführungen auf dem Lindenplatz am 7. und 8.10. ab 18.30 Uhr sowie am 9.10. ab 14 Uhr während des verkaufsoffenen Sonntags. Eintritt frei, Spenden willkommen.

Die Macher. Barbara Höfler, Christian Kessler, Annette Müller, Leonard Küßner und Jonathan Rieder. Im Hintergrund Jess Haberer, der der Gruppe mit seinen exzellenten Kontakten geholfen hat. Fotos: Siefke

und eine Umfrage. „Wir hatten eine Unmenge an Material“, so Müller. Jetzt galt es auszuwählen und zu verdichten, zu inszenieren, zu komponieren, zu choreografieren. Auch Spontaneität sollte ihren Platz haben, nicht alles wurde vorproduziert, es gibt Live-Elektronik als Ergänzung zu den bereits fixierten Kompositionen. Die Zuschauer/innen können vor dem Bauwagen verweilen und mit Kopfhörern das Geschehen verfolgen: „Dadurch entsteht etwas Intimes“, so Müller. Jeder und jede können so lange bleiben, wie er und sie möchten. Es gibt keinen Anfang und kein Ende, es gibt nur die vielen Geschichten, die in ihrer Authentizität berühren sollen, die Zuschauer zum Lachen bringen oder nachdenklich werden lassen. 29 Szenen stehen im Drehbuch, zweieinhalb Stunden werden dafür benötigt. Die Theaterinstallation mit Offenburger Bürger/innen im Alter von 15 bis 80 Jahren will Einblicke in die eigene Biografie, in die Erfahrungen und Visionen geben, die zum Themenkomplex „Offenburg und Freiheit“ passen. Sponsoren und Unterstützer sind unter anderem die Ba-

den-Württemberg Stiftung, die Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg-Ortenau sowie die Bürgerstiftung St. Andreas, die sich mit 3000 Euro an dem Projekt beteiligt. Philipp Stier von der Firma Asal stellt sein Firmengelände als Stellplatz für den Bauwagen zur Verfügung, seit April wird dort geprobt. Zu erwähnen sind darüber hinaus Firma Schäfer (Ortenberg),

Tourneepläne Firma Müller, Volkshochschule Offenburg, Jess Haberer, Klaus Morath, Willi Wunsch, AGON Recording, MC Fava, das Theater im Gewölbe sowie die Junge Theaterakademie als Beteiligte und Ideengeber. Veranstalter ist das Kulturbüro. Neben Annette Müller sind Barbara Höfler (Regieassistenz), Christian Kessler und Leonard Küßner (Sounddesign, Komposition), Jonathan Rieder (Video, Printmedien), Gordon Jäntsch (Logo) sowie Claudia Pangh (weitere Texte) involviert. Annette Müller ist davon überzeugt: „Es wird nicht langweilig.“ Wie sicher können wir uns fühlen? Was würden wir für die Freiheit

aufs Spiel setzen? Sind wir überhaupt noch frei? Neben dem Stichwort „Terror“ – die jüngsten Anschläge zeigen die ganze Brisanz – geht es um die Themen Geld, Konsum und Beruf. Und was passiert mit dem Bauwagen, wenn die Aufführungen in Offenburg vorbei sind? „Der Wagen könnte zu einer Institution werden“, schwebt Müller vor. Und warum nicht damit auf Tournee gehen, wenn der TÜV seinen Segen gegeben hat? „So etwas fände ich richtig gut.“

Konzentriert. Regisseurin Annette Müller beim Soundcheck.


30.7.2016 11 Kurz Notiert

Kulinarische Woche

Ein südamerikanisches und spanisches Fest erwartet die Besucher des Wochenmarktes am Samstag, 30. Juli, von 10 bis 13 Uhr unter den Pagoden in der Innenstadt: Im Rahmen der Kulinarischen Wochen gibt es Spezialitäten aus Brasilien, Peru, Kolumbien und Spanien. Außerdem werden süd-amerikanische Tänze aufgeführt.

Freiluftsaison

Die Offenburger Formation „softpassage“ startet in die Freiluftsaison. Das Trio, bestehend aus Gitarre, Percussion und Gesang, tritt am Freitag, 5. August, vor der DJKGaststätte, Pizzeria Peperoncino, Zähringerstraße 40, auf. Beginn ist um 20.30 Uhr. Am Freitag, 13. August, sind die Drei an der Wolfsgrube in Zell-Weierbach zu hören, Beginn um 18 Uhr. Der Eintritt ist frei, der Hut geht herum.

Verkehrsbehinderung

Bei der VAUDE Trans Schwarzwald, dem Mountainbike-Etappenrennen für Jedermann und Jedefrau, ist Offenburg Startort. Die Fahrer/innen treten am Mittwoch, 10. August, ab 11 Uhr von der Reithalle auf dem Kulturforum aus in die Pedale. In der Amand-GoeggStraße, der Franz-Ludwig-MersyStraße und der Fessenbacher Straße kann es zwischen 11 und 11.20 Uhr kurzfristig zu Verkehrsbehinderungen kommen. Weitere Auskünfte beim Stadtmarketing, Telefon 07 81/82-22 17.

Unterführung gesperrt

Am 1. und 2. August wird die Straße Zum großen Deich zwischen Mühlweg und Unterführung B 33 asphaltiert. Die Fahrbahn und die Unterführung müssen gesperrt werden. Der Zugang zu den Grundstücken ist zu Fuß möglich. Der Radverkehr wird ab Kurt-Schumacher-Brücke über Uffhofen Richtung Elgersweier geführt. In Richtung Offenburg werden die Radfahrer gebeten, von der Anselmentstraße aus den Radweg durchs Industriegebiet und Uffhofen Richtung Stadtgebiet zu nutzen. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr bittet um Verständnis für die Behinderungen.

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Innenstadt wird Galerie. 20 Künstlerinnen und Künstler aus dem Elsass und aus Baden zeigen vier Wochen lang ihre Werke in den Schaufenstern Offenburger Geschäfte. Aktuelle Arbeiten des hiesigen Malers Martin Sander sind zum Beispiel im Textil-Eck Herrbrich in der Metzgerstraße 6 zu sehen.

Sander freut sich darüber, während der Sommerferien ein Forum zu haben. Und Katja Rosenfeld vom Textil-Eck findet es eine „tolle Idee“, vielen Menschen einen Kontakt zur Kunst zu ermöglichen. Eröffnung ist am Sonntag, 31. Juli, 11 Uhr vor dem Rathaus mit OB Edith Schreiner. Foto: Siefke

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30.7.2016 13

Die Türen der Stadt stehen offen Anita Diebold ist seit Februar Behindertenbeauftragte des Kreises / Viel Lob für die Vorarbeit der Stadt Offenburg Menschen mit Behinderungen sollen am täglichen Leben möglichst ungehindert teilhaben können. Das ist die Zielsetzung der UN-Behindertenkonvention aus dem Jahre 2008, die mit dem Landes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz 2015 auf Landesebene umgesetzt wurde. Im Ortenaukreis gibt es die Stelle einer kommunalen Behindertenbeauftragen: Anita Diebold (50) ist seit Februar für die Belange behinderter Menschen im Ortenaukreis zuständig. In Offenburg sei sie auf offene Türen gestoßen, erklärt Diebold. Mit dem Gremium „runder Tisch“ zu Fragen rund um Menschen mit Behinderungen werde ausgezeichnete Vorarbeit geleistet. „Es ist sehr

Vernetzung gut, dass auch Betroffene zum Gremium gehören“, lobt die Behindertenbeauftragte. Ihre vordringliche Aufgabe bestehe derzeit darin, die einzelnen Anlaufstellen wie Selbsthilfegruppen, Wohlfahrtsverbände und andere Beratungsstellen miteinander zu vernetzen: „Ich bin da noch in der Erkundungsphase.“ Anita Diebold hat Soziologie und Pädagogik studiert, im heimischen Stuttgart und in Ludwigsburg war sie in der Behindertenhilfe bei freien Trägern tätig. In Verwaltungsstrukturen wurde sie eingebunden, als sie vor sechs Jahren in der Ortenau ihre Stelle im Jugendamt antrat. „Ich finde beide Perspektiven gut“, erläutert Diebold, sowohl die freien Träger wie auch die Verwaltung hätten ihre

rung“ fast ausschließlich an Menschen im Rollstuhl gedacht, führt Anita Diebold aus. Es gebe aber sehr vielfältige Formen der Behinderung: Gehörlose und blinde Menschen, psychische Behinderungen wie etwa Autismus und auch Formen der Lernbehinderung. Belange der Partizipation und Inklusion, das ist für Anita

Zukunftsbranche

Erkundungsphase. Anita Diebold will vernetzen.

Vorgaben und Ziele. Manchmal könne man Entscheidungen erst dann verstehen, wenn die unterschiedlichen Ansätze klar würden. Diese Unterschiede deutlich zu machen und im Falle einer umstrittenen Entscheidung abwägen zu können, fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich der Behindertenbeauftragten. Diebold ist auch Ombudsfrau für Menschen mit Behinderungen. Das bedeutet, dass sie bei strittigen Entscheidungen zwischen Antragsstellern und Behörden vermittelt. Meistens gebe es eine Lösung, hat Diebold erfahren. So könnten auch Klagen verhindert werden. Zuweilen kommt es zu Missverständnissen, wenn etwa ein amtlicher Bescheid in der Tragweite nicht verstanden wird. „Es gibt auch Barrieren durch Sprache“, sagt die Behindertenbeauftragte. Aus diesem Grund gebe es bei der

Foto: Tebbel

Eingliederungshilfe nun ein Beiblatt, das in leicht verständlicher Sprache die amtliche Mitteilung erklärt. Das Amtsschreiben müsse ja rechtlich abgesichert sein und deshalb in formeller Sprache verfasst werden, gleichzeitig sei es wichtig, dem Empfänger die Botschaft verständlich zu machen. Allzu oft werde bei „Behinde-

Diebold eine „Zukunftsbranche“. Denn angesichts der demografischen Entwicklung werde es zunehmend ältere Menschen geben, die etwa auf den Rollator angewiesen sind, einen Rollstuhl brauchen oder in ihrer Sicht eingeschränkt sind. Das betreffe dann viele Bereiche: Wohnen und Arbeitsplatz, Transport und nicht zuletzt die Gestaltung des öffentlichen Raums. Kopfsteinpflaster zum Beispiel sei manchmal eine echte Hürde. Noch immer gebe es zu wenige barrierefreie Restaurants und Kneipen, da müsse man auch die Öffentlichkeit sensibilisieren.

24.9. 3.10.

STICHWORT

Im Ortenaukreis gibt es rund 35 000 Menschen mit einer Schwerbehinderung, also einer Behinderung von mindestes 50 Prozent. Die Stadt Offenburg hat ein breit gefächertes Angebot an Integrationshilfen. Unter der Moderation der Stadt findet zweimal jährlich ein „Runder Tisch Behindertenfreundliches Offenburg“ statt. Der Tisch wurde 1994 gegründet und wird von engagierten Menschen mit oder ohne Behinderung getragen. Info-Telefon: 07 81/82-24 63. Mehr zur Behindertenbeauftragten: www.ortenaukreis.de/Themen/SozialesFamilie-Arbeit/Menschen-mit-Behinderung/Behindertenbeauftragte.

GRAFISCHE REPUBLIK, 2016

Menschen mit Behinderung


14 30.7.2016

Sicherung des Wasserspeichers?

… ins Hallenbad Offenburg. Jeden letzten Samstag im Monat von 14 bis 17 Uhr sind hier die Kleinen die Größten. Taucherbrillen, Bälle, Bretter, Poolnudeln, Tauchringe, Luftmatratzen und Riesenreifen garantieren tollen Wasserspaß.

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Termine 26. März 2016 30. April 2016 28. Mai 2016 25. Juni 2016 30. Juli 2016 27. August 2016

Halten Sie sich fit! Jeden Dienstag und Donnerstag kostenlose Wassergymnastik. Di. 19.15 – 19.45 Uhr Do. 09.15 – 09.45 Uhr Do. 11.15 – 11.45 Uhr Stegermattstraße 11 77652 Offenburg Tel.: 0781 9193380

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Mit Schreiben vom 14. Juli antwortete OB Edith Schreiner auf eine Anfrage von SPD-Stadtrat Bertold Thoma bezüglich des Wasserbehälters der Eisenbahnverwaltung: „1. Wertigkeit des Wasserreservoirs Die Verwaltung hat im Jahr 2007 eine Überprüfung zur Denkmaleigenschaft des Objektes durch das Landesamt für Denkmalpflege veranlasst. Anfang 2008 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass der Wasserhochbehälter an der Mozartstraße aus ‚wissenschaftlichen, vor allem baugeschichtlichen sowie heimatgeschichtlichen Gründen’ als Kulturdenkmal nach § 2 des Denkmalschutzgesetztes Baden-Württemberg eingestuft wurde. 2. Nutzung des Gebäudes Der 1907 erbaute Hochbehälter diente der Bereitstellung von Brauchwasser für Dampflokomotiven. Mit deren Außerdienststellung verlor der Behälter seine Funktion. 3. Eigentümer des Gebäudes Die Deutsche Bahn Netz AG ist Eigentümerin des Objektes. Entsprechend dem Denkmalschutzgesetz ist sie zu ‚Erhalt und pfleglicher Behandlung’ des denkmal-geschützten Objektes verpflichtet. Diese Pflicht eines Eigentümers endet aber, wenn ein Erhalt des Kulturdenkmals nicht ‚zumutbar’ ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Kosten für Erhaltung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Objektes aufgewogen werden. 4. Sicht und Handeln der Verwaltung Bereits 2009 wurde der Eigentümer durch die Verwaltung auf die erkennbaren Schäden an der Fassade und seine Erhaltungspflicht schriftlich hingewiesen. Zur Abstimmung von möglichen Sanierungsaufnahmen fand im Sommer 2009 ein Ortstermin mit

einem Vertreter der zuständigen DB-Service Immobilien GmbH statt. Dabei wurden in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt seitens der Verwaltung eine Schadensdokumentation und ein Sanierungskonzept als Grundlage eines Antrages auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung gewünscht. Seitens der Bahn wurde zugesagt, diese Unterlagen kurzfristig zu erstellen und an die Verwaltung zur Abstimmung weiterzuleiten. Trotz vielfacher Nachfragen in den folgenden Monaten wurde diese Zusage nicht eingehalten, teilweise wohl auch auf Grund mehrfachen Wechsels von Zuständigkeiten. Im September 2012 fand auf Veranlassung der Verwaltung ein weiterer Ortstermin mit einem Vertreter des Eigentümers statt, diesmal gemeinsam mit dem zuständigen Gebietskonservator des Landesdenkmalamtes, Herrn Dr. Jacobs. Der neu zuständige Vertreter der DB-Service-Immobilien GmbH stellte in dem Ortstermin dar, dass das Objekt für die Bahn keinerlei Nutzwert mehr hat und auch eine wirtschaftlich tragfähige Umnutzungsmöglichkeit aus seiner Sicht nicht gegeben ist. Herr Dr. Jacobs bestätigte in dem Gespräch, dass damit ein Erhalt des Objektes denkmalrechtlich nicht durchgesetzt werden kann. Auch mich betrübt es, dass mit den gegebenen Rahmenbedingungen die Erhaltung rechtlich nicht durchgesetzt werden kann. Eine langfristige Sicherung des Wasserspeichers erscheint mir aber nur möglich, wenn ihn ein Käufer mit einem passenden und wirtschaftlich tragfähigen Nutzungskonzept erwirbt. Leider ist jedoch nicht erkennbar, wie ein solches Konzept bei diesem speziellen Objekt aussehen könnte. Hierzu werden wir uns zunächst verwaltungsintern Gedanken machen.“

Parkstreifen vor dem Forum-Kino Auf den Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Parkstreifens vor dem Forum-Kino reagierte OB Edith Schreiner per Schreiben vom 20. Juli damit, dass sie Jochen Ficht und Martina Bregler

mitteilte, ihr Anliegen werde voraussichtlich im Verkehrsausschuss am 17. Oktober im Rahmen der Beratung der Maßnahmenachse 8a West des Fahrradförderprogramms beraten.


30.7.2016 15

… weit – weiter – TEAM AZUBI Die Stadt Offenburg stellt zum 1. September 2017 Ausbildungsplätze für die folgenden Berufe bereit:

• Bauzeichner/in Fachrichtung Hochbau • Beamtin / Beamter im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst • Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste • Praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in • Verwaltungsfachangestellte/r Der Abwasserzweckverband „Raum Offenburg“ sucht eine/n Auszubildende/n als:

• Fachkraft für Abwassertechnik Außerdem bietet die Stadt Offenburg auch im Anschluss an die schulische Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in Plätze für das Anerkennungsjahr an.

Bereit für den großen Wurf? Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis spätestens 15. September 2016 mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, die letzten beiden Schulzeugnisse, formlose Einverständniserklärung der Eltern bei Bewerber/innen unter 18 Jahre) an: Stadt Offenburg Personalservice Postfach 2450 77614 Offenburg Beziehungsweise an: Abwasserzweckverband „Raum Offenburg“ Elsässer Straße 1a 77652 Offenburg Für nähere Auskünfte steht Ihnen Christine Hochwald, Telefon 0781 82-2609, gerne zur Verfügung.

Mit freundlicher Unterstützung von:


16 30.7.2016 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Offenlage des Bebauungsplans Nr. 156 „Hochschule Nord“ Gemarkung Offenburg nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses nach § 3 Abs. 2 BauGB Öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat hat am 29.6.2015 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hochschule Nord “ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und am 25.7.2016 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Ziel der Planung Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, Planungsrecht für die vorgesehene Erweiterung der Hochschule zu schaffen. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf den Bereich des Flurstücks 2026 der Gemarkung Offenburg sowie, jeweils auf der Höhe des Flurstücks 2026, die östlich angrenzende Badstraße und den Mühlbach. Südlich wird der Geltungsbereich durch den Südring, westlich durch den Deich entlang des Verlaufs der Kinzig, nördlich durch die Sportanlagen rund um das Karl-Heitz-Stadion (Flst. 2026/5) sowie östlich durch das Ostufer des Mühlbachs begrenzt. Der Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Am 1.9.2016 findet um 17 Uhr ein Erörterungstermin mit den zuständigen Planern im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen statt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB). Die offengelegten Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/offenlage aufgerufen werden. Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer von der Auslegung erfolgt nicht. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen im Originalzustand (Kopien) oder in Auszügen (Zitate) in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Rat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Offenburg, 28.7.2016 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin

Traditionsgeschäften auf der Spur Die Innenstadtspaziergänge im Rahmen des Innenstadtprogramms GO OG werden fortgesetzt: Am Mittwoch, 10. August, führt Jutta Bissinger zu ausgwählten Traditionsgeschäften in der Offenburger Innenstadt und liest vor Ort aus ihrem Buch „Läden & Leute“. Dabei erfahren die Teilnehmer/innen auf unterhaltsame Weise viel darüber, wie sich HandFür den Bereich des künftig durch den neuen Bebauungsplan „Hochschule Nord“ abgedeckten Grundstücks soll gleichzeitig der bestehende Bebauungsplan Nr. 49 „Obere Bannbösch“ aufgehoben werden. Bürgerbeteiligung Planentwurf und Bebauungskonzept liegen in der Zeit vom 1.8.2016 bis einschließlich 16.9.2016 (Auslegungsfrist) im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg vorgebracht werden.

werk und Handel, Sitten und Gebräuche sowie die Stadt selbst über die Jahre geändert haben – und was immer noch so ist wie einst. Treffpunkt ist um 17.30 Uhr an der Ecke Marktplatz/Kreuzkirchstraße. Der Spaziergang endet gegen 19.30 Uhr in der Buchhandlung Roth, Hauptstraße 45, bei einem kleinen Umtrunk. Die Teilnahme ist kostenlos.

Überzeugende Gestaltungsideen Am 19. Juli organisierte die Stadt Offenburg im Jergerheim, Hildboltsweier, die zweite Bürgerinfo zur Gestaltung der Lärmschutzwände entlang der Bahnstrecke. 25 interessierte Bürger/ innen fanden die Gestaltungsvorschläge – jeweils abschnittsweise Einsatz transparenter Elemente, Verwendung unterschiedlicher Holzarten, Begrünung an oder vor

der Wand – sehr überzeugend. Diese können jetzt in die konkrete Planung einfließen. Im Herbst wird im Rahmen einer dritten Bürgerinformation die vollständige Darstellung der Lärmschutzwand über die gesamte Länge präsentiert. Eine Klimaveränderung durch Lärmschutzwände sei nicht zu befürchten, heißt es in der Pressemitteilung.


30.7.2016 17 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Bebauungsplan Nr. 143 „Mühlbach-Spinnereigelände“, Gemarkung Offenburg, 1. Änderung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 13 a BauGB Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Änderungsbeschluss Der Gemeinderat hat am 25.7.2106 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach-Spinnereigelände“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und gleichzeitig die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Ziel der Planung Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach-Spinnereigelände“ ist es, die Inhalte aus dem fortgeschriebenen städtebaulichen Entwurf – wie zum Beispiel die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksflächen, die Änderung einzelner Gebäudehöhen insbesondere zur Ermöglichung fünfgeschossiger Punktgebäude, die Verlagerung der Spielplatzfläche sowie der geplanten Mobilitätsstation – in den Bebauungsplan zu übernehmen. Darüber hinaus wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans im Nordwesten erweitert, um für den bislang unbeplanten Erweiterungsbereich eine planungsrechtliche Grundlage herzustellen und somit die bestehende Nutzung zu sichern und entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach – Spinnereigelände“ umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans mit einer Größe von 7,79 ha vollständig. Darüber hinaus wird der Geltungsbereich im Nordwesten erweitert, so dass die Flurstücke 8797, 8393 sowie ein Teilbereich des Flurstücks 1512/32 der Gemarkung Offenburg nun in die Planungen aufgenommen werden. Insgesamt umfasst das Plangebiet nun eine Fläche von 9,2 ha und reicht von der Stadtmauer im Osten bis zur Amalie-Tonoli-Straße im Westen. Im Norden und Nordwesten wird das Plangebiet bis fast zur Freiburger Straße erweitert, im Süden reicht das Plangebiet bis an die Wilhelm-Bauer-Straße heran. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach – Spinnereigelände“ ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Bürgerbeteiligung Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung, den textlichen Festsetzungen mit den örtlichen Bauvorschriften sowie der Vorprüfung des Einzelfalls liegt in der Zeit vom 1.8. bis einschließlich 16.9.2016 (Auslegungsfrist) im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr aus. Die öffentliche Auslegung dient auch dazu, die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Für die 1. Änderung des Bebauungsplans besteht keine Erforderlichkeit, eine förmliche Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Die wesentlichen Gründe hierfür sind nach Abschluss der Vorprüfung des Einzelfalls: Durch die Bebauungsplanänderung sind keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit zu erwarten. Gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Mühlbach-Spinnereigelände“ bzw. der Bestandssituation sind keine erheblichen zusätzlichen Auswirkungen auf die Natur und Landschaft, das kulturelle Erbe oder die Intensität der Bodennutzung zu erwarten. Das auf der Erweiterungsfläche im Nordwesten festgesetzte Misch- und Gewerbegebiet entspricht in etwa der derzeitigen Bestandssituation. Auch hier werden keine erheblichen Beeinträchtigungen auf Umwelt und Gesundheit vorbereitet. Unter Zugrundelegung der genannten Prüfkriterien und Merkmale wird somit festgestellt, dass die Bebauungsplanänderung keine erheblichen Umweltauswirkungen hervorruft. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Am 24.8.2016 findet um 16 Uhr ein Erörterungstermin mit den zuständigen Planern im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, statt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB). Die offengelegten Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/offenlage aufgerufen werden. Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer von der Auslegung erfolgt nicht. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen im Originalzustand (Kopien) oder in Auszügen (Zitate) in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Rat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Offenburg, 26.7.2016 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin


18 30.7.2016 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Satzung der Stadt Offenburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die städtischen Kindertageseinrichtungen Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.7.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1) in Verbindung mit den §§ 2 und 19 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 17.3.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2015 (GBl. S. 1147) sowie in Verbindung mit § 6 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG) in der Fassung vom 19. März 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1.12.2015 (GBl. S. 1040, 1044), hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg am 25.7.2016 folgende Satzung beschlossen: § 1 Zweckbestimmung, Gemeinnützigkeit 1. Die Stadt Offenburg betreibt und unterhält Kindertageseinrichtungen als öffentliche Einrichtungen, die in erster Linie den in Offenburg wohnenden Kindern zur Verfügung stehen. 2. Zweck dieser Einrichtungen ist die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder im Vorschul- und im Schulkindbereich. 3. Durch den Betrieb erstrebt die Stadt Offenburg keinen Gewinn. Sie verfolgt lediglich gemeinnützige Zwecke, durch deren Erfüllung ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe selbstlos gefördert werden soll. 4. Die Haushaltsrechnung der jeweiligen Einrichtung wird durch Zuschüsse der Stadt, soweit dies notwendig ist, ausgeglichen. 5. Die Stadt Offenburg erhält keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin oder Rechtsträgerin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der jeweiligen Einrichtung. Bei Aufhebung der jeweiligen Einrichtung bestimmt der Gemeinderat über das verbleibende Vermögen. § 2 Benutzungsverhältnis 1. Die Stadt Offenburg unterhält Kindertageseinrichtungen für ihre Einwohner als öffentliche Einrichtungen im Sinne des § 10 Absatz 2 der Gemeindeordnung. 2. In den Kindertageseinrichtungen werden die in § 5 dieser Satzung genannten Betreuungsformen angeboten. Die Angebote werden nach Bedarf und räumlichen Möglichkeiten eingerichtet. 3. Außerdem kann die Stadt Offenburg Schulkindbetreuung (Hort) anbieten. 4. Die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses wird in der „Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“ geregelt.

§ 5 Gebührenhöhe 1. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Betreuungsform. Die Gebühren betragen: 1.1. Für Kinder unter 3 Jahren: Angebotsform

Beschreibung

Gebühr

Halbtagsbetreuung (HT)

Durchgehende Betreuung von bis zu 4 Stunden täglich oder 20 Stunden wöchentlich

136 Euro

Betreuung in verlängerter Öffnungszeit (VÖ)

Durchgehende Betreuung von bis zu 7 Stunden täglich

198 Euro

Ganztagsbetreuung bis 45 Stunden (GT 45)

Durchgehende Betreuung von bis zu 9 Stunden täglich

240 Euro

Ganztagsbetreuung bis 50 Stunden (GT 50)

Durchgehende Betreuung von bis zu 10 Stunden täglich

283 Euro

Beschreibung

Gebühr

Für Kinder ab 3 Jahren: Angebotsform Regelbetreuung (RG)

Maximal 32,5 Stunden wöchentlich mit einer Pause von mindestens 1 Stunde am Tag

88 Euro

Betreuung in verlängerter Öffnungszeit (VÖ)

Durchgehende Betreuung von bis zu 7 Stunden täglich

117 Euro

Ganztagsbetreuung bis 45 Stunden (GT 45)

Durchgehende Betreuung von bis zu 9 Stunden täglich

142 Euro

Ganztagsbetreuung bis 50 Stunden (GT 50)

Durchgehende Betreuung von bis zu 10 Stunden täglich

166 Euro

1.2. Für Kinder im Grundschulalter: Betreuung ab 13 Uhr und an 30 Ferientagen

Hort

Auf die Regelung des Offenburger Familienpasses wird verwiesen. 2. Die Gebühr für das Mittagessen beträgt:

Normalpreis

§ 3 Benutzungsgebühren 1. Die Stadt Offenburg erhebt für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen laufende Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung. Die Gebühren sind für alle aufgenommenen Kinder zu entrichten. 2. Die Gebühren sind in voller Höhe zu entrichten, wenn das Kind vor dem 15. des jeweiligen Monats eintritt. Beim Eintritt ab dem 15. des jeweiligen Monats sind 50 Prozent der Gebühr zu entrichten. Die Festsetzung der Gebühr erfolgt durch Bescheid. 3. Die Gebühr stellt eine Beteiligung an den Personalkosten dar und wird auf 12 Monate berechnet. Eine Rückzahlung bei Urlaub oder Krankheit ist nicht möglich. 4. Für Schulanfänger, die zum 31. März des laufenden Kindergartenjahres nicht abgemeldet wurden, muss die Gebühr auch für den Ferienmonat August entrichtet werden. § 4 Gebührenschuldner 1. Gebührenschuldner sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes, das die Kindertageseinrichtung besucht, sowie diejenige Person, die das Kind zum Besuch angemeldet hat. 2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

61 Euro

Familienpass Stufen 3 und 4

Familienpass Stufen 1 und 2, Empfänger Bildung und Teilhabe

3-Tages-Abo (ca. 130 Tage/Jahr)

34 Euro/ Monat

23 Euro/Monat

12 Euro/Monat

5-Tages-Abo (ca. 215 Tage/Jahr)

55 Euro/ Monat

38 Euro/Monat

20Euro/Monat

§ 6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr 1. Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn eines jeden Kalendermonats. 2. Die Gebühr ist jeweils bis zum 5. des laufenden Kalendermonats fällig. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. September 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 1. September 2012 außer Kraft. Offenburg, 25.7.2016 Edith Schreiner, Oberbürgermeisterin


30.7.2016 19 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Offenburg, 25.7.2016 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin Ein beigefügter Stadtplan verdeutlicht die im Baugebiet „Seidenfaden“ liegende Grenze zwischen Georg-Monsch-Schule und Hubert-Burda-Grundschule Fessenbach.

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Der Schulbezirk umfasst den Ortsteil Fessenbach sowie folgende Teile der Oststadt: Das Gebiet In der Wann, die Franz-Ludwig-Mersy-Straße Hausnr. 9 bis 71 und die Walther-Blumenstock-Straße Hausnr. 2-16, 17-24c, 26-34. Im Baugebiet „Seidenfaden“ gehören die in südlicher Verlängerung der Grimmelshausenstraße (= Straße „Im Seidenfaden“ und Frieda-Nadig-Straße) östlich liegenden Gebiete in den Schulbezirk der Hubert-Burda-Grundschule Fessenbach.

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Im Osten wird der Schulbezirk begrenzt durch die Gebiete „In der Wann“ und die Gemarkungen von Fessenbach und Zell-Weierbach. Entlang dieser östlichen Begrenzung gehören die Franz-Ludwig-Mersy-Straße Hausnr. 1-8, 8 a, 8b, 10, 12-30, 32-46, 48-66, die Grimmelshausenstraße Hausnr. 1-26, Lessingstraße, Uhlandstraße und die nördliche Hölderlinstraße bis zur Einmündung Uhlandstraße noch zum Schulbezirk. Im Baugebiet „Seidenfaden“ gehören die in südlicher Verlängerung der Grimmelshausenstraße (= Straße „Im Seidenfaden“ und Frieda-Nadig-Straße) westlich liegenden Gebiete in den Schulbezirk der Georg-Monsch-Schule.

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Im Norden grenzt der Schulbezirk der Georg-Monsch-Schule an den Schulbezirk der Anne-Frank-Schule. Diese Grenze ist, wie schon beschrieben,0 flexibel.

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Zum Schulbezirk gehören des Weiteren die Gebiete nördlich der Teichstraße und nordöstlich der Bahnlinie bis zur Fessenbacher Straße/Käfersberger Weg.

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Der Schulbezirk grenzt entlang der Hauptstraße an den Schulbezirk der Astrid-Lindgren-Schule und umfasst folgende Teile der Hauptstraße:

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Für die Grundschulen der Stadt Offenburg werden folgende geänderte Schulbezirke für die Georg-Monsch-Schule und die Hubert-Burda-Grundschule Fessenbach festgelegt:

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(1) Die Schulbezirke der Georg-Monsch-Schule und der Hubert-Burda-Grundschule Fessenbach werden aufgrund des Baugebiets „Im Seidenfaden“ geändert. Die Schulbezirke dieser beiden Schulen werden innerhalb der in § 2 beschriebenen Grenzen festgelegt.

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

62

§1

§3 Inkrafttreten

64

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 3. Oktober 1983 einschließlich der bisher ergangenen Änderungen i. V. m. § 25 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchulG) in der Neufassung vom 1. August 1983 einschließlich der bisher ergangenen Änderungen hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg am 25.7.2016 folgende Änderung der Satzung über die Bildung der Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Offenburg beschlossen:

Westlich grenzt der Schulbezirk der Hubert-Burda-Grundschule Fessenbach an den Schulbezirk der Georg-Monsch-Schule an.

70

Änderung der Satzung über die Bildung der Schulbezirke für Grundschulen der Stadt Offenburg vom 26.3.2012; geändert am 25.7.2016:

Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A Vorhaben: Freizeitbad Offenburg Los 1: Saunakabinen und Dampfbad Los 2: Soleinhalationskabine Vergabe-Nr.: SOG_BS-2016-0113 Ausführungs-/Lieferfrist: 14.11.2016 bis 21.4.2016 Angebotseröffnung: 17. August 2016, 10 Uhr, Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de, im Submissionsanzeiger www.submission.de/vergabe-magazin, im Subreport www.subreport.de, auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau www.wro. de/fuer-die-region/ausschreibungen.html sowie auf der städtischen Homepage www.offenburg.de unter „Bauen“ – „Zentrale Vergabestelle“ – „Ausschreibungen“. Anforderung der Angebotsunterlagen: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart Telefon: 07 11/ 6 66 01-555, Fax: 07 11/ 6 66 01-84, vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de, www.vergabe24.de

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 0800 0116 016


20 30.7.2016 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Hauptsatzung der Stadt Offenburg vom Gemeinderat beschlossen am 25.7.2016

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Offenburg Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.7.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg in seiner Sitzung am 25.7.2016 folgende Satzung beschlossen:

§1 Die Hauptsatzung der Stadt Offenburg, zuletzt geändert am 15.12.2014, wird wie folgt geändert: § 12 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Auf Antrag des/der Vorsitzenden oder einer Fraktion oder eines Sechstels aller Mitglieder des Gemeinderates müssen Anträge, die nicht vorberaten worden sind, den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen werden (§ 39 Abs. 4 GemO).

§2 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis nach § 4 GemO: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Das gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, die Oberbürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. §3 Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, Abteilung Wirtschaftsförderung/Liegenschaften, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n teilzeitbeschäftigte/n (derzeit 19,5 Wochenstunden)

Sachbearbeiter/in (Kennziffer: 047-16)

zur Teamergänzung. Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Abschluss von Gestattungsverträgen und Dienstbarkeitsvereinbarungen • Führung, Aufbereitung und Auswertung des städtischen Liegenschaftsnachweises im Geoinformationssystem (GIS) mit allen Grundstücksdaten und Anlagewerten • Grundsteuerangelegenheiten bei städtischen unbebauten Grundstücken • Sicherstellung und Wahrnehmung der städtischen Grundbuchrechte an Grundstücken Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder eine vergleichbare Ausbildung (z.B. im Immobilien-, Liegenschaftsbereich • gute Kenntnisse im Grundbuch- und Vertragsrecht • gute EDV-Kenntnisse (MS-Office-Produkte und SAP) • Kenntnisse im Geoinformationssystem GIS sind von Vorteil • eine selbstständige, kunden- und ergebnisorientierte Arbeitsweise • ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit • ein sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit Wir bieten Ihnen: • eine interessante, abwechslungsreiche und teamorientierte Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • Gestaltungsmöglichkeiten im eigenen Aufgabengebiet • flexible Arbeitszeitgestaltung • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 8. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann übersenden Sie bitte bis spätestens 3. September 2016 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer an die Stadt Offenburg, Fachbereich Zentrale Dienste/Personalservice, Postfach 24 50, 77614 Offenburg. Auskunft erteilt die Teamleiterin Karin Hofmann unter Telefon 07 81/82-23 55.

Offenburg, 25.7.2016 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin

Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Stellenausschreibung

Bundesfreiwilligendienst im SFZ Das Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt ist eine soziale Einrichtung für den Stadtteil. Es sucht ab September einen engagierten Menschen für den Bundesfreiwilligendienst. Die Bundesfreiwilligen sind der Haustechnik zugeordnet und unterstützen die übrigen Bereiche der Einrichtung nach einem festen Plan. So begleiten sie zum Beispiel die pädagogischen Fachkräfte bei Freizeitaktionen mit den Kindern, etwa bei

Ausflügen und bei Natur- und Waldtagen. Die Bundesfreiwilligen erhalten für ihr Engagement ein Taschengeld sowie eine Verpflegungspauschale und sind für die Dauer ihres Einsatzes sozialversichert. „Der Bundesfreiwilligendienst ist eine interessante Erfahrung, sehr lebendig und bestimmt nicht langweilig“, so Anette Lampe vom SFZ Oststadt. Weitere Informationen unter www. oststadt-sfz.de.

Wir suchen eine/n

vollzeitbeschäftigte/n Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Der vollständige Ausschreibungstext erscheint im Internet unter www.tbooffenburg.de. Auskunft erteilt der zuständige Bereichsleiter Friedrich Hauß unter Telefon 07 81/92 76-218 Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de


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30.7.2016 21 Stellenangebot

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Das Team vom Offenblatt wünscht Ihnen schöne Ferien.


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