Screen offenblatt 28

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Nr. 28, 1. August 2015

Ihre Bürgerzeitung

Keine Chance für Blaualgen

www.offenburg.de PRÄVENTION

Entphosphatisierungsanlage am Gifizsee in Betrieb / Neu: Flachwasserzone

Polizei, Stadt Offenburg und die Waldorfschule organisierten vergangene Woche eine Präventionsaktion in Sachen Blinken. ❚ Seite 4 FÖRDERUNG

Im Rahmen des sogenannten Rucksackprojekts werden Migrantenkinder und ihre Eltern gezielt gefördert – seit nunmehr zehn Jahren. ❚ Seite 6

Inbetriebnahme der Mikroflotationsanlage für bessere Wasserqualität durch Steffen Letsche (TBO), Planer Jochen Bresch, Bürgermeister Oliver Martini, TBO-Chef Alex Müller, Roland Damann (Enviplan), Hochbauchef Andreas Kollefrath sowie Gerhard Schöler und Jutta Hermann-Burkart, städtische Grünplanung/Umweltschutz (v.l.). Foto: Ünver

Im Juli 2014 hat der Technische Ausschuss die Installation einer Mikroflotationsanlage zur Entphosphatisierung beschlossen. Integriert und gut verdeckt hinter Begrünung startete diese Woche im Südwesten des Sees der Testbetrieb. Dadurch soll ein Problem mit Blaualgen, wie es 2006 entstanden ist, künftig verhindert werden, erläutert Bürgermeister Oliver Martini. Um dies zu erreichen, müsse an mehreren Punkten angesetzt werden, so Planer Jochen Bresch: „Neben der Reduzierung des Laubeintrags ist ein Schlüsselelement die Entphosphatierung“. Im Februar dieses Jahres wurde daher in einem ersten Schritt am Südufer die Böschung abgeflacht und eine Flachwasserzone errichtet. Als Totholz liegen die gerodeten Bäume im Wasser. Bresch: „Mit

der Zeit werden sich dort Wasserpflanzen wie das Hornkraut ansiedeln, die der Vermehrung von Blaualgen entgegenwirken.“ Zweiter Schritt war nun die Installation der Anlage. Sie hat die Aufgabe, das mit Nährstoffen (Phosphaten) angereicherte Tiefenwasser zu reinigen und das geklärte Wasser dem See wieder zuzuführen. „In den letzten 50 Jahren wurde der Gifiz nicht immer seeschonend genutzt, so dass sich viel Phosphat angesiedelt hat“, erläuterte Bresch. Die Mikroflotationsanlage soll durch die Entnahme von Phosphaten dazu beitragen, die mögliche Massenvermehrung von schädlichen Cyanobakterien (Blaualgen) zu verhindern. „Wir nehmen so eine schonende, nachhaltige Seerestaurierung und - renovierung vor“, sagte Gerhard

Schöler, bei der Stadt zuständig für Gewässerschutz. 250 000 Euro wurden investiert, zuzüglich Wartungskosten von 20 000 Euro für die nächsten drei Jahre. Die Anlage hat einen Durchlauf von 30 Kubikmetern pro Stunde. „Das entspricht 600 Badewannen“ veranschaulichte Roland Damann von der Firma Enviplan. Das Unternehmen hat bereits über 280 Anlagen in 50 Ländern installiert. Standort des Containers, in dem sich die Anlage befindet, ist zunächst am südwestlichen Seeufer an der Stelle, an der in den Jahren 2011 und 2012 bereits eine Tiefenwasserableitung stattgefunden hat. Da die Mikroflotationsanlage auch an mehreren anderen geeigneten Standorten am Seeufer zum Einsatz kommen soll, ist der Standort temporär, also nicht auf Dauer vorgesehen.

SOMMERPAUSE Das OFFENBLATT macht Sommerpause. Die nächste Ausgabe erscheint am Samstag, 5. September. Redaktion und Verlag wünschen allen Leserinnen und Lesern eine schöne Sommerzeit.

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2 1.8.2015 SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 1.8. 2.8. 3.8. 4.8. 5.8. 6.8. 7.8. 8.8. 9.8. 10.8. 11.8. 12.8. 13.8. 14.8. 15.8. 16.8. 17.8. 18.8. 19.8. 20.8. 21.8. 22.8. 23.8. 24.8. 25.8. 26.8. 27.8. 28.8. 29.8. 30.8. 31.8. 1.9. 2.9. 3.9. 4.9. 5.9. 6.9.

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VHS geschlossen Während der Sommerferien ist der i-Punkt/Anmeldung der Volkshochschule (VHS) Offenburg von Montag, 3. August, bis einschließlich Mittwoch, 9. September, geschlossen. Das neue Programmheft erscheint am Donnerstag, 10. September.

Folkens sagt adieu Große Erfolge in der Neugeborenen-Intensivmedizin Nach 28-jähriger Tätigkeit als Chefarzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin am Ortenau Klinikum Offenburg-Gengenbach trat Dr. Jens-Uwe Folkens gestern, 31. Juli, in den Ruhestand. Auch die ärztliche Leitung der Kinderschutzambulanz will der Mediziner in jüngere Hände legen. Seine Ehrenämter als Stadtrat, im Vorstand des Deutschen Kinderschutzbundes Kreisverband Ortenau e.V. und als Mitglied des Runden Tischs „Behindertenfreundliches Offenburg“ will er jedoch weiterführen. Das OFFENBLATT im Gespräch mit dem frisch gebackenen Ruheständler. Herr Dr. Folkens, gestern war Ihr letzter Arbeitstag – mit einem weinenden und einem lachenden Auge? Jens-Uwe Folkens: Sicher, es war eine großartige Zeit mit vielen Höhen und Tiefen. Als ich hier anfing, war die personelle und bauliche Situation deprimierend. Doch bereits nach eineinhalb Jahren hatten wir auf beiden Seiten aufgerüstet. Jens-Uwe Folkens: „Die Eröffnung des Mutter-KindZentrums war ein großer Tag.“ Foto: privat

Es war ab diesem Zeitpunkt ein ganz anderes Arbeiten möglich. Angefangen hatten wir mit zwei Assistenzärzten, heute besteht unser Team aus 18 Ärzten und einer Psychologin. Auch der Aufbau der Intensivstation war eine harte Zeit und eine große Herausforderung. Jetzt freue ich mich vor allem, dass es keine Nacht- und Wochenenddienste mehr geben wird. Was werden Sie vermissen? Folkens: Vor allem natürlich die Kinder bei den Visiten und in den Sprechstunden – von den Babys bis zu den Halbwüchsigen. Und auch die Herausforderung im Be-

reich der Neugeborenen-Intensivmedizin. Die Sterblichkeitsrate der Frühchen ist in den vergangenen 30 Jahren um 90 Prozent gesunken – das ist ein enormer Erfolg! Bei einem Gewicht bis 1500 Gramm liegt die Rate heute bei 2,8 Prozent, unter 750 Gramm etwas höher. Ihr schönstes Erlebnis am Ortenau Klinikum? Folkens: Da gibt es viele. Aber die Eröffnung des Mutter-Kind-Zentrums vor zehn Jahren war für mich ein ganz großer Tag. Die Idee einer Wand-an-Wand-Lösung von Kreißsaal und Kinderklinik mit eigener Intensivstation haben wir konsequent umgesetzt. Durch die sehr kurzen Wege besteht auch bei Komplikationen höchste Sicherheit für Mutter und Kind während und nach der Geburt. Vor fünf Jahren wurde die Kinderschutzambulanz eröffnet. Folkens: Die Einrichtung betreut vor allem Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit Gewalt- und Missbrauchserfahrung, aber auch Eltern mit Schreibabys oder drogenabhängige Schwangere finden hier eine kompetente Anlaufstelle. Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und kann auf Wunsch auch anonym stattfinden. Wir sind neben dem Olga-Hospital in Stuttgart die einzige Kinik in Baden-Württemberg, die eine solche Einrichtung anbietet. Darauf sind wir sehr stolz. Wie sehen Ihre Pläne aus? Folkens: Erst einmal die Ruhe genießen und keinen Termindruck mehr zu haben – das ist Luxus pur! Und natürlich mehr Zeit für die Familie, die immer etwas zu kurz kam. Auch freue ich mich auf mehr Lektüre. Ich war nie der Viel- und Schnellleser, aber ein „Gernleser“. Und mehr Zeit zum Reisen? Folkens: Ja, ich erfülle mir einen Traum, den ich schon seit meiner Jugend habe. Ich werde in absehbarer Zeit mit einem Frachtschiff nach Südamerika fahren, Ziel Buenos Aires. 24 Tage auf See – genug Zeit zu lesen!

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeisterin Edith Schreiner folgenden Jubilaren: Erich Mleinik (4. August) aus Griesheim und Hans Prandhoff (5. August) aus Zell-Weierbach feiern mit 90 Jahren einen runden Geburtstag. Auf 91 Lebensjahre können Margareta Sandulescu (1. August), Hans Bertram (4. August) und Charlotte Maaß (7. August) zurückblicken. Walheide Wolf (1. August) und Rosa Durban (6. August) feiern den 92. Geburtstag. Anneliese Gürtler (5. August) aus Zell-Weierbach begeht das 93. Wiegenfest. Stolze 95 Jahre alt wird Maria Litterst (5. August) aus Fessenbach. Alles Gute!

Amtsblatt der Stadt Offenburg

Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Wolfgang Reinbold Redaktion: Heidi Haberecht, Telefon 07 81/82 25 55 Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33 Anja Walz, Telefon 07 81/82 26 66 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender: sandra.schoch@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Druckzentrum Südwest GmbH Auf Herdenen 44 78052 VS-Villingen Vertrieb: PSV Presseservice- & Vertrieb-GmbH Im Oberwald 27a, 79359 Riegel a.K. Telefon 076 42/91 08 -0 Telefax 076 42/91 08 40 inforiegel@psv-gmbh.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 29 674

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Politisches Meinungsforum Schöne Ferien Untrügliches Zeichen, dass die Sommerferien begonnen haben, ist zum einen: Das morgendliche Verkehrschaos insbesondere im Bereich der Schulen wird geringer. Und Albert Glatt: „Zwei Tipps für die Daheimgebliebenen.“

zum anderen: Das Wetter wird schlecht … Wir hoffen nicht, dass sich die zweite Aussage bewahrheitet, aber falls doch, geben wir gerne zwei Tipps für die Daheimgebliebenen: 1. Besuchen Sie mal wieder die Stadtbibliothek! Das Angebot ist riesig, die Auswahl groß. Von Büchern über Comics, Filme, Musiknoten und Musik-CDs, Landkarten bis hin zu Zeitungen und Zeitschriften ist alles vorhanden, für Alt und Jung. 2. Verbringen Sie einen interessanten Tag im Ritterhausmuseum! Im März wurde im renovierten Obergeschoss die Ausstellung „Wald, Land, Fluss“ eröffnet. Die Ausstellung ist eine realistische Nachbildung der Flora und Fauna der Ortenau. Eine geologische Abteilung mit einem nachgebauten Bergwerkstollen ist nun ganz neu dazugekommen. Hier kann man auch mit einer Zeitmaschine in vergangene Erdzeitalter reisen. Auf jeden Fall wünschen wir Ihnen allen, ob zuhause oder in der Ferne, schöne und erholsame Ferien! Ihre CDU-Fraktion

Albert Glatt

Uneffektive Arbeitsweise

Neue Wachsamkeit

Die Arbeit des Gemeinderates ist umgeben von einer Fülle anderer Gremien: zehn Ausschüsse, drei Beiräte, drei Stiftungen, sechs Aufsichtsräte und weiterer sechs aktiver Gremien. FachausschüssezumBeispielberaten im Vorfeld wichtige, komplexe Themen. Sie diskutieren ausgiebig in oft stundenlangen Sitzungen, wägen ab und entscheiden. Einige von ihnen sind zusätzlich mit sachkundigen Bürgern besetzt. Sinn dieser gründlichen und zeitaufwändigen Arbeit: fachlich fundierte Entscheidungen treffen, damit der 40-köpfige Gemeinderat seine umfassende Tagesordnung überhaupt bewältigen kann. Soweit die Theorie. Die Praxis sieht immer öfter trauriger aus. Glasklare Entscheidungen aus den Ausschüssen werden von einigen Fraktionen immer mehr erneut im Gemeinderat „aufgerufen“. In

Im Ausschuss für Familie und Jugend am 22. Juni war ich sehr überrascht von der parteiübergreifenden Einigkeit in Sachen „kinderfreundliche Stadtgestaltung“. Offenburg hat sich eine schwierige Aufgabe auferlegt und dazu die Hilfe des Spielraumforschers Professor Höfflin in Anspruch genommen: Die Aufgabe nämlich, Kindern eine anregende Umgebung mit Spiel-, Erlebnis- und Begegnungsräumen zu bieten – im Zeitalter des zunehmenden Individualver-

Jochen Ficht: „Den eigenen Arbeitsstil selbst kritisch überprüfen.“

der Praxis führt dies nochmals zu ewig langen Diskussionen, zu Unmut und Frust bei vielen Beteiligten. Der Gemeinderat sollte diese überflüssige, sinnlose und uneffektive Arbeitsweise einmal gründlich überdenken. Es kommen einige Wochen Sitzungspause. Eine sehr gute Zeit, den eigenen Arbeitsstil selbstkritisch zu überprüfen. Ihnen wünsche ich einen wunderschönen Sommer! Jochen Ficht www.spdoffenburg.de

Karin Jacobsen: „Offenburg hat sich eine schwierige Aufgabe auferlegt.“

kehrs, der die Kinder von Straße, Hinterhof und zugebauten Grünflächen vertreibt. Diese Aufgabe ist ein Balanceakt zwischen dem Bedürfnis vieler erwachsener Einwohner, mit dem Auto möglichst „bis ins Wohnzimmer“ vorzufahren, dem Bedürfnis, Baulücken profitabel zu vermarkten und der Notwendigkeit, Kindern die entwicklungsbiologisch und entwicklungspsychologisch notwendigen Spielräume für eine gesunde Entwicklung zu bieten. Hier liegt die schwierige Aufgabe für Gemeinderat und Stadtverwaltung: Die Empfehlungen zur Spielraumgestaltung auch im Verkehrs- oder Planungsausschuss anzuwenden und wachsam auch die dortigen Entscheidungen auf die Vereinbarkeit mit dem Ziel der „bespielbaren“ Stadt hin abzuklopfen – als Anwälte für die Spielraumbedürfnisse unserer Kinder. Karin Jacobsen

Feriengrüße Wir verabschieden uns in die Sommerpause. Besuchen Sie uns doch mal auf unserer überarbeiteten Website „Freie Wähler Offenburg“ …

Wir wünschen Ihnen allen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, eine schöne SommerSonnenzeit und freuen uns auf viele Begegnungen mit Ihnen. Ihre Hans Rottenecker Joachim Busam Angi Morstadt Mario Vogt Rudi Zipf

www.freiewaehleroffenburg.de

40 Prozent mehr Kohle? Ende der Bescheidenheit? Es macht schon einen Unterschied, ob Gruppen wie die Erzieherinnen für eine Lohnerhöhung kämpfen oder Politiker sich selbst beschenken: sich die sogenannten Diäten erhöhen. Dann wirft die Öffentlichkeit den Parlamenten Selbstbedienung vor. Parteigegensätze verschwinden, alle lieben sich. Regelmäßig! Nichts davon in Offenburg? Was sind schon lumpige 40 Prozent Erhöhung der Entschädigung bei dicken Vorlagen und langen Sitzungen? Und unter uns: 2016 wird die Schließung von gleich zwei Tiefgaragen wegen Sanierung richtig Arbeit bedeuten. Das Einkaufscenter und die Sivano Zampolli: „Gemeinderäte, hört auf, Euch selbst zu beschenken!“

verlängerte Fußgängerzone werden kommen. Ergebnis: Die Innenstadt gerät somit noch weiter in Bedrängnis. Wodurch? Mangels Publikum! A bisserl Aufhübschung am Straßenbelag und Deko wird dem Niedergang wenig entgegensetzen können. Und: Da wird im Rat für die Räte guter Rat noch teurer sein als bisher … Jetzt im Ernst: Gemeinderäte, hört auf, Euch selbst zu beschenken! Das sind die falschen Signale, zur falschenZeit!DieFDP-Fraktion hat bereits vor sechs Jahren eine Selbstbeschenkung einstimmig abgelehnt. Das Mehr an Geld ging an verschiedene soziale Einrichtungen. So halten wir auch heute an diese Maxime fest und lehnen eine Selbsterhöhung ab. Silvano Zampolli


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Prävention in Sachen Blinken Waldorfschüler gestalten Plakate, um zu informieren

ENERGETISCHE SANIERUNG

Zuschüsse. Die Förderkonditionen von KfW und L-Bank werden zum 1. August 2015 deutlich attraktiver für diejenigen, die ihr Haus oder ihre Wohnung energetisch sanieren. Ergänzend zahlt die Stadt Offenburg aus ihrem Klimaschutzprogramm „100 Häuser werden klimafit“ einen Euro je eingespartem Kilogramm CO2. Familie Willmann aus Zell-Weierbach verursacht nach der Sanierung ihres Einfamilienhauses zum Effizienzhaus 7500 Kilo CO2 weniger als vorher. Dafür gab es alleine von der Stadt 7500 Euro. Infos zu den Förderprogrammen bietet die Ortenauer Energieagentur unter www.ortenauer-energieagentur.de. Foto: privat Bitte blinken. Schüler/innen der Waldorfschule hatten eigens für die Präventionsaktion Plakate gestaltet. Diese waren an den Einfahrtsästen des Kreisels ebenso aufgestellt worden wie auf dem Parkplatz der Schule. Foto: Reinbold

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Immer weniger Autofahrer setzen bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr den Blinker: Das zumindest ist eine Feststellung des Runden Tisches „Verkehrsthemen der Oststadtschulen“. Am vergangenen Freitag fand denn auch am Rammersweirer Kreisel bei der Waldorfschule eine Präventionsaktion statt. Peter Dieterle, Chef des Offenburger Polizeireviers, erklärte vor Ort: „Wir machen diese Aktion, um zu sensibilisieren. Aufofahrer, die den Blinker nicht setzen, werden rausgewunken und erhalten eine Information.“ Normalerweise seien Unfallschwerpunkte an einer Stelle Anlass, um solche Kontrollaktionen zu starten. Im Fall der Waldorfschule und des Rammersweirer Kreisels war es ein STICHWORT

StVO, § 9 Im ersten Absatz der Straßenverkehrsordnung, § 9, heißt es: „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich anzeigen; dabei sind Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. (...) Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.“

Anliegen der Schule. Die Kontrollund Präventionsaktion, fand in enger Zusammenarbeit von Polizeipräsidium, Revier Offenburg, der Waldorfschule und der Stadt Offenburg statt. Bürgermeister Oliver Martini: „Es ist für Fußgänger und Radfahrer ein Problem, wenn der Blinker nicht gesetzt wird, da sie dann nicht wissen, ob sie queren können.“

Spende Zirka 30 Fahrzeuge wurden auf den Parkplatz der Waldorfschule gewunken und informiert. Zwei Fahrer spendeten je zehn Euro in die Klassenkasse der Klasse, die im Hintergrund Kaffee und Getränke anbot, um mit den Fahrern ins Gespräch zu kommen. Daneben hatte die Polizei einen Infostand aufgebaut. Da über Radiomeldungen die Kontrollstation bald bekannt geworden war, hielten sich immer mehr Fahrer an die Blink-Vorschrift beim Abbiegen. Ursula Berlage, Geschäftsführerin der Waldorfschule, freut sich darüber, dass „wir mit einer solchen Aktion die Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Verkehrsverhalten lenken. Ich hoffe, dass in Zukunft wieder bewusster gefahren und der Blinker gesetzt wird.“


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Höhere Entschädigung für Stadträte Offenburger Stromversorgung: Rechtsform-Umwandlung / Intensive Diskussion über Umwandlung der Tullastraße In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Offenburger Gemeinderat mehrheitlich die Neufassung der Satzung für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, nachdem in den vergangenen sechs Jahren keine Anpassung erfolgt war (vier Gegenstimmen, zwei Enthaltungen). Grund für die Erhöhung der Entschädigung ist zum einen die gestiegene Belastung der Stadträte in den vergangenen Jahren. Zum anderen ist damit ein Anstieg von Folgekosten wie Strom-, Internet-, Druck- und Papierkosten mit eingerechnet – in naher Zukunft ist eine Tablet-Nutzung in den Gremien geplant. So sollen die Räte ab 1. August 350 Euro statt wie bislang 250 Euro Aufwandsentschädigung pro

Beteiligung „Netze Mittelbaden GmbH“ in „Netze Mittelbaden GmbH & Co.KG“ zu. Weiter gab er grünes Licht für den Ausgliederungsvertrag zwischen der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.KG und der Netze Mittelbaden GmbH & Co.KG zum Vollzug des Asset-Übergangs. Das Gremium ermächtigte die Oberbürgermeisterin, in der Gesellschafterversammlung des EWM den genannten Beschlüssen zuzustimmen. Der Gemeinderat folgte einstimmig der Empfehlung des Technischen Ausschusses und beschloss das Ausüben des Vorkaufsrechts

bau, zur Sanierung der Schiller-Sporthalle sowie zum Sachstandsbericht zum Siedlungsund Innenstadtentwicklungskonzept. Grünes Licht gab es nach erneuter intensiver Diskussion auch für den Verwaltungsvorschlag für die Umgestaltung der Tullastraße. Abgelehnt wurde der Vorstoß von CDU-Stadträtin Elisabeth Abele, die Straßenbreite zugunsten von mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer auszudehnen, dafür an einem Fußweg Fläche einzusparen. Fraktionskollegen von Bündnis 90/Die Grünen wiederum sehen, trotz der Neu-

Tullastraße – in Richtung Okenstraße.

Foto: Heinzmann

(Wassergesetz) für die Teilfläche bzw. komplette Fläche der Flurstücke 642 und 642/1 in Bohlsbach zum Kaufpreis von 7784 Euro plus Nebenkosten – falls ein Aufhebungsvertrag zwischen den bisherigen Vertragsparteien sowie der neue Kaufvertrag mit der Stadt Offenburg nicht zustande kommt. Mit Blick auf Ziele und Maßnahmen des Gewässerentwicklungsplans sind die beiden Flurstücke für die eigendynamische Weiterentwicklung des Langenboschgrabens von Bedeutung. Weiter erfolgten im Gemeinderat am Montag der einhellige Baubeschluss zur Sanierung der Waldbachschule als Modellprojekt für den Klimaschutz, volle Zustimmung gab es auch zum Sachstandsbericht zu den Hochbauprojekten Feuerwehrgerätehaus Nord, zum Bürgerbüro-Um-

pflanzung von 27 Bäumen, die vorgesehene Fällung von 21 Bäumen so kritisch wie die aus ihrer Sicht unterlassene Bürgerinformation zum Vorhaben. OB Edith Schreiner verwies auf die öffentlichen Gremien und genügend Informationsmöglichkeiten. Die Verwaltung könne nicht jedes Einzelprojekt in öffentliche Informationstermine packen, dies würde Entscheidungszyklen extrem in die Länge ziehen. Auch sehe sie keine über das Vorhaben verärgerte Bürger im Zuschauerraum. Letztlich wurde der Grünen-Antrag auf Vertagung und Nachholen einer Bürgerinfo mit großer Mehrheit abgelehnt. Der CDU-Vorschlag der Straßenverbreiterung um 50 Zentimeter ebenso (Gegenstimmen der CDU). Der Verwaltungsvorschlag zur Umgestaltung fand, bei Gegenstimmen der Grünen, letztlich die Zustim-

Entschädigung Monat erhalten. Für die Fraktionssprecher soll es 700 Euro geben. Bei Tagessitzungen (zum Beispiel Wettbewerbe, Personalauswahlverfahren) sind es 50 Euro/Tag (unter fünf Stunden), 100 Euro/ Tag (über fünf Stunden). OB-Stellvertreter sollen 50 Euro pro Vertretungsübernahme, Ortschaftsräte 40 Euro/Monat erhalten. Infolge der Erhöhung fallen jährlich Mehrkosten von 54 000 Euro an. Der diesjährige Anteil von 22 500 Euro wird als überplanmäßige Ausgabe bereitgestellt, in den Folgejahren erfolgt dies im Rahmen der Haushaltsberatungen (vgl. Öffentliche Bekanntmachung, S. 10 dieser Ausgabe). Die Stadt Offenburg ist – über die Offenburger Stromversorgung Holding GmbH – nach der EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH und der Stadt Lahr drittgrößter kommunaler Anteilseigner (25,84 %) der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.KG (EWM). Gemäß einhelliger Empfehlung des Haupt- und Bauausschusses votierte der Gemeinderat am Montag einstimmig für die Gründung der Netze Mittelbaden Verwaltungs GmbH als mittelbare Beteiligung und stimmte weiter dem Formwechselbeschluss der mittelbaren

mung der großen Mehrheit. Bei nur einer Gegenstimme erfolgte der Satzungsbeschluss zur 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans „Der schwarze Haag“ in Zunsweier, bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung wurde die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans „Talacker“ in Bühl beschlossen, weiter erfolgte

Friedhof der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Güterbahnhof Nord 2 – Ausschluss von Vergnügungsstätten“ in Bohlsbach (eine Gegenstimme). Vorberaten wurde auch der Offenlagebeschluss des Landschaftsplans der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg (eine Gegenstimme, eine Enthaltung). Einhellige Zustimmung erhielt das Entwicklungskonzept für den Zell-Weierbacher Friedhof samt Einbindung des Kirchwegs. Weiter befürwortet der Gemeinderat die Entstehung eines Kulturund Kreativwirtschaftszentrums (ehemalige Spinnerei) – und stimmte bei einer Gegenstimme einer entsprechenden Nutzung im Webereihochbau für eine Teilfläche bis 1000 Quadratmeter zu. Parallel erteilte er den Auftrag, eine künftige Erweiterung auf dem Gelände des alten Schlachthofs zu prüfen. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, für das Gebäude Webereihochbau möglichst bis zur November-Sitzung des Haupt- und Bauausschusses die Ausschreibung zur Veräußerung an einen Investor vorzubereiten. Vorgaben: Der künftige Eigentümer wird (aus heutiger Sicht) eine Fläche von 800 bis 1000 Quadratmeter zur Nutzung als „KreativRAUM Kultur- und Kreativwirtschaft“ herrichten und an den Betreiber vermieten. Der Sanierungsstand soll der Nutzung entsprechen und mit dem künftigen Betreiber abgestimmt werden. Der Mietpreis darf 6 Euro pro Quadratmeter netto/ kalt nicht übersteigen. Weiter soll mit dem Spinnerei-Kreativraum am Mühlbach e.V. ein Betreiberkonzept entwickelt werden..


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Für eine sichere Wasserversorgung

Zum sechsten Workshop im Prozess „Perspektiven der Ortschaften“ fanden sich Mitte Juli OB Edith Schreiner sowie Ortsvorsteher/innen in Bohlsbach zusammen. Unter dem Titel „Miteinander“ wurde die Kooperation als Faktor für gelingende Projekte in den Mittelpunkt des Workshops gerückt. Mehrlin-Projektleiter Rudolf Kothmeier zeichnete die positiven Entwicklungen der Nordweststadt nach – eine Offenburger Erfolgsgeschichte im Dialog mit der Bürgerschaft. In Kleingruppen arbeiteten Ortsvorsteher/innen mit mitgebrachten Ideenskizzen rund um das Thema „Miteinander“. Bei sommerlichen Temperaturen kam auch der informelle Teil nicht zu kurz: Der Workshop wurde mit einem gemeinsamen Abendessen beschlossen. Seit 2012 treffen sich die Ortsvorsteher im Rahmen von „Perspektiven der Ortschaften“ zweimal jährlich zu Workshops, um zusammen mit der Stadtspitze Chancen und Herausforderungen herauszuarbeiten, die durch demografischen und gesellschaftlichen Wandel auf die Ortschaften zukommen. Foto: Stadt

Zukunftsvorsorge: Die Offenburger Wasserversorgung erhält sicherheitshalber ein zweites Standbein. Ab 2021 wird zusätzlich Wasser vom Zweckverband “Kleine Kinzig” mit Sitz in Alpirsbach-Reinerzau bezogen. Hierzu wird ab 2019 eine Leitung von Biberach nach Offenburg gebaut. Der Gemeinderat stimmte dem 14 Millionen Euro-Projekt in jüngster Sitzung mit großer Mehrheit zu (eine Gegenstimme). Das Offenblatt berichtete in der letzten Ausgabe detailliert zum Projekt. Klimaveränderungen und mögliche Extremwetterereignisse wie Hochwasser oder Trockenheit bewogen das Gremium zur reiflich überlegten Entscheidung für einen weiteren Sicherheitsfaktor. In einem Notfall kann Offenburg, das bislang sein Wasser vom Bereich “Sägeteich” bezieht, über die Ergänzungslösung trotzdem vollversorgt werden. Für den Anschluss an die “Kleine Kinzig” muss für 13 Millionen Euro eine

Veranstaltungen im August

10 Jahre Rucksackprojekt Offenburg

Die Tour der Hoffnung rollt vom 19. bis zum 23. August durch die Region und sammelt Spenden für krebskranke Kinder. Am Donnerstag, 20. August, 17.15 Uhr machen die Fahrer vor dem Offenburger Rathaus Station. Hier übergibt die Stadt Offenburg ihre Spende in Höhe von aufgerundeten 15 000 Euro – das Geld war bei einem Kugelstoßwettbewerb zusammengekommen. Weitere Infos unter www.tour-der-hoffnung.de.

Vergangenes Wochenende wurde das Jubiläum des RucksackprojektsimSchullandheimKäfersberg gefeiert. Auf den Weg gebracht hat das Sprachförderprogramm 2005 die städtische Integrationsbeauftragte Regina Wolf. Gemeinsam mit Barbara Klement, Leiterin des Vorschulbereichs bei der Stadtverwaltung, gab sie einen Rückblick sowie einen Überblick zur aktuellen Entwicklung. Anstoß des Projekts war der Wunsch, Migranten-

PERSPEKTIVEN DER ORTSCHAFTEN

Am Samstag, 15. August, 18 bis 22 Uhr, wird erstmals in der Hauptstraße und auf dem Fischmarkt ein „White Dinner“ veranstaltet. Interessierte können ohne Anmeldung weiß gekleidet mit Picknickkorb und weißem Geschirr kommen. Ziel: Menschen zusammenbringen. Die Stadt stellt die Infrastruktur, etwa 100 Biertischgarnituren. Drei Musiker und das Weingut Schloss Ortenberg sorgen für das nötige Ambiente.

Tour der Hoffnung. Auch zahlreiche Prominente nehmen an der fünftägigen Radtour teil. Der Prolog ist in Gießen. Foto: Veranstalter

Transportleitung von Offenburg nach Biberach gebaut werden. 1,25 Millionen Euro kostet die Aufnahme im Zweckverband, so TBO-Chef Alex Müller. 90 000 Euro sind jährlich für den Bezug von rund 300 000 Kubikmetern Wasser zu bezahlen, die zwecks stetiger Durchströmung der Leitung nach Offenburg fließen müssen. CDU-Fraktionschef Albert Glatt und SPD-Vorsitzender Jochen Ficht sahen Handlungsbedarf und signalisierten Zustimmung – Sicherheit hat ihren Preis. Grünen-Stadtrat Arthur Jerger bezeichnete das Projekt als “sinnvoll, notwendig und finanzierbar”. Das zweite Standbein seit nötig, betonte FDP-Stadtrat Karl-Heinz Eckerle. Ob man einen Förderungszuschuss erhalten könne? Joachim Busam, FWO, empfahl einen Besuch der “Kleinen Kinzig”. TBO-Chef Müller geht nun in die Planung. Unter anderem wird ein Anschlussinteresse bei umliegenden Gemeinden abgefragt.

kinder und ihre Familien damit zu fördern. „Offenburg war die erste Stadt im Ortenaukreis, die die Idee aufgegriffen hat“ ist Oberbürgermeisterin Edith Schreiner stolz. Sechs Elternbegleiterinnen arbeiten ehrenamtlich mit ca. 50 Kindern, Familien, Kindergärten sowie Stadtteil- und Familienzentren zusammen. Der Erfolg war bei der Jubiläumsfeier hörbar: Mehrsprachige Liedbeiträge wurden von den Kinder mit Spaß vorgetragen.

Im Schullandheim Ortenberg-Käfersberg fand das Jahrestreffen mit OB Edith Schreiner, den Kindern und ihren Eltern statt. Foto: Ünver


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Interesse an KLEE? Im Oktober startet KLEE – ein Projekt der Konrad- Adenauer Ganztagesgrundschule und des Stadtteil- und Familienzentrums Stegermatt. Das Projekt KLEE hat viele Facetten: Ansatzpunkt ist die Welt der Bücher und Geschichten. Miteinander in Kontakt treten, über Altersgruppen und Kulturen hinweg, das soll durch KLEE erreicht werden. Egal ob groß oder klein, egal ob alt oder jung, jeder kann sich bei KLEE einbringen. Ästhetisches Gestalten und Sprachhandeln soll verbunden werden, um gemeinsam ein Bilderbuch zu entwickeln. Geschichten erfinden, Bilder gestalten, vorlesen oder zuhören – bei KLEE wird für jede/n was dabei sein. Wer Interesse hat, ist zum Projektstart am Sonntag, 4. Oktober, herzlich willkommen. Bei einem gemeinsamen Brunch an der KonradAdenauer-Ganztagesgrundschule wird das Projekt detaillierter vorgestellt. Das Projekt KLEE wird im Rahmen des Programms „Werkstatt Vielfalt“ von der Robert-Bosch-Stiftung in Kooperation mit der Stiftung Mitarbeit gefördert.

„Werkstatt Vielfalt“ ist ein Programm der Robert-Bosch-Stiftung, die zusammen mit der Stiftung Mitarbeit lokale Projekte unterstützt, Kontakte zwischen Menschen aus unterschiedlichen sozialen, kulturellen oder religiösen Milieus herzustellen und Brücken zwischen Lebenswelten zu bauen. Die Projekte tragen dazu bei, die unmittelbare Nachbarschaft, Gemeinde oder das Viertel mit Leben zu füllen und Vielfalt als Normalität zu empfinden. Interessierte können sich bei Simone Krippl, SFZ Stegermatt, unter Telefon 07 81/605 84 19 melden. INTERNATIONALES FEST

Projektverantwortliche: v. l. Ulrike Schilli, Stefanie Panter und Simone Krippl. Foto: Stadt

Über 100 Kinder haben sich am Malwettbewerb der Badenova beim Fest der Kulturen beteiligt. Es galt, ein Bild mit den Traditionen aus verschiedenen Ländern zu malen. Melanie Kasper von der Badenova über den besonderen Gewinn: „Die Bilder werden auf unseren Weihnachtskarten an Kunden und Lieferanten abgedruckt“. Gezeichnet haben die Kinder unter anderem die traditionelle Schwarzwälder Tracht, das türkisch-islamische Zuckerfest oder das russische Fest Masleniza, mit dem das Ende des Winters gefeiert wird. Über Eintrittskarten für den Europapark sowie einen Turnbeutel zum Bemalen freuen sich Michelle Fautz, Leonard Slobodja, Anna Luhr und Asli Kaplan (vorne, v.l.).Nicht auf dem Foto ist Zoe Alirah. Integrationsbeauftragte Regina Wolf war nicht nur von dieser Aktion begeistert, sondern auch von den über knapp 20 000 Besuchern. Der Jugendflohmarkt, der dieses Jahr in der Hauptstraße durchgeführt wurde, stieß auf reges Interesse. Wolf: „Auch der Einzug der Kulturen, der erstmals stattgefunden hat, war ein voller Erfolg und sehr beeindruckend!“ Foto: Schoch

NACHRUF Die Stadt Offenburg trauert um

Bruno Rößner Altstadtrat der am 25. Juli 2015 verstorben ist. Die Stadt hat einen hoch geschätzten Kommunalpolitiker und geachteten Bürger verloren. Der Verstorbene gehörte dem Gemeinderat der Stadt Offenburg von Dezember 1989 bis März 2002 an. Aktiv war er im Verkehrs- und im Umlegungsausschuss sowie Mitglied im Aufsichtsrat der Offenburger Wasserversorgung. Des Weiteren war er Vorsitzender des Arbeitskreises der Offenburger Bürgergemeinschaften und auch Vorsitzender der Bürgergemeinschaft Nord-Ost, zu deren Gründungsmitgliedern er gehörte.

26. 9. 4.10.

Wir werden ihn in guter Erinnerung behalten. Für die Stadtverwaltung Offenburg Edith Schreiner

Oberbürgermeisterin

GRAFISCHE REPUBLIK, 2015

Sein Einsatz diente, im Berufsleben wie in zahlreichen, vielseitigen ehrenamtlichen Tätigkeiten, stets dem Wohl der Stadt Offenburg und ihrer Bürger - mit Sachverstand, Kompetenz und einem großen Herzen.


8 1.8.2015

Keine Beteiligung an „Fairtrade-Towns“-Kampagne

Leerstände

Mit Schreiben vom 17. Juli 2015 antwortete OB Edith Schreiner auf einen Antrag von Norbert Großklaus, Grüne, die Stadt Offenburg an der Kampagne für „Fairtrade-Towns“ zu beteiligen. „Die Ziele des fairen Handels er­ achte auch ich als unterstützens­ wert. Gerne erläutere ich Ihnen, warum ich eine Beteiligung der Stadt Offenburg an der Kampagne derzeit dennoch ablehne. Mir ist es wichtig, dass die Stadt sich nur dann um Zertifizierungen wie die

OB Edith Schreiner antwortet mit Schreiben vom 21. Juli auf Grünen-Stadtrat Stefan Böhms Anregungen, leer stehende Häuser stärker zu nutzen. „Ihre Einschätzung, dass es eine nicht geringe Zahl an leer stehen­ den Wohnungen in Offenburg gibt, teilen wir. Es ist mir ein großes Anliegen, dass dieser leer stehende Wohnraum wieder sei­ ner Bestimmung zugeführt wird. Allerdings sind die der Stadtver­ waltung zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt. Sie sprechen meh­ rere Möglichkeiten an. So schla­ gen Sie vor, dass im Fall des leer stehenden Gebäudes in der Sofien­ straße 11 geprüft werden solle, ob Fußgänger, welche den Gehweg dort benutzen, gefährdet sind. Das habe ich veranlasst. Gleichzeitig wird sich die Untere Denkmal­ schutzbehörde das Gebäude noch einmal ansehen, ob (...) denkmal­

„Fairtrade­Town“ bemüht, wenn wir einer solchen Auszeichnung auch gerecht werden und sie mit konkreten Maßnahmen hinterle­ gen können. Mit der vom Gemein­ derat beschlossenen Teilnahme der Stadt am „European Energy Award“ (EEA), einem Energie­ und Klimaschutzlabel für Kommunen, sind wir Anfang dieses Jahres be­ reits in ein aufwändiges Zertifizie­ rungsverfahren eingetreten.“ Ak­ tuell seien keine Kapazitäten in Sicht,„um nicht nur die erstmalige

Bewerbung als ’Fairtrade­Town‘, sondern auch die Umsetzung der fortlaufenden Aktivitäten der Kampagne mit den im weiteren Verlauf wachsenden Anforderun­ gen zu steuern.“ OB Schreiner lehnt den übermäßigen Einsatz von Kampagnen ab. Sie verweist jedoch auf punktuelle städtische Aktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ etwa im Rahmen des Kli­ macafés, das Stadt und Weltladen Regentropfen mehrmals im Jahr gemeinsam gestalten.

Nutzungsmöglichkeiten des Karl-Heitz-Stadions Bürgermeister Hans-Peter Kopp antwortete mit Schreiben vom 24. Juli 2015 auf die Nachfrage von Norbert Großklaus, Grüne, wie es denn mit der Nutzung des Karl-Heitz-Stadions im Rahmen von sportlichen Großveranstaltungen aussehe. Kopp weist auf das DFB­Pokal­ spiel zwischen dem Offenburger FV und dem FC St. Pauli im Jahr

2012 hin. Mit zusätzlichen Maß­ nahmen konnten in Absprache mit dem DFB und den genehmigenden Behörden 10 000 Zuschauer das Spiel miterleben. „Für Veranstal­ tungen mit einer zu erwartenden Zuschauerzahl von bis zu 5000 Personen ist das Karl­Heitz­Stadi­ on gemäß der Versammlungsstät­ tenverordnung jedoch grundsätz­ lich geeignet.“ In diesem Stadion

gibt es derzeit nur eine Zaunanlage, um Anhänger mit erhöhtem Gefah­ renpotenzial deutlich voneinander zu trennen. Ein Spiel zwischen zwei Mannschaften mit entspre­ chenden Anhängern ist daher dort derzeit nicht möglich. Die Stadt­ verwaltung wird sich im nächsten Jahr gemeinsam mit dem OFV über die Zukunft des Stadions Gedan­ ken machen.

Eigentumsrechte relevante Bausubstanz gefährdet ist. Hier versucht die Baurechtsbe­ hörde derzeit, einen Termin mit der Eigentümerin zur Begutach­ tung zu finden. Nur dann hätten wir auch die Möglichkeit, ord­ nungsrechtliche Maßnahmen durchzusetzen. Ob das Gebäude tatsächlich dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt wird oder nicht, entscheidet jedoch allein die Eigentümerin.“ Schreiner weist im Falle des früheren Gelän­ des der Waldorfschule auf die ho­ hen rechtlichen Hürden hin, ein Baugebot durchzusetzen, das ei­ nen schwerwiegenden Eingriff in die Handlungsfreiheit des Eigen­ tümers darstelle – vom Übernah­ meanspruch des Eigentümers bis hin zur Enteignung. Beim Pfarrhaus und alten Rat­ haus in Bühl stehe die Stadt in Gesprächen mit der Ortsverwal­ tung und der katholischen Kirche. Unabhängig von den genannten Vorschlägen sei die Stadt dabei, im „Bündnis für Wohnen in Offen­ burg“ an Konzepten zu arbeiten, die den genannten Zielen dienten. Bereits zur Sitzung des Ausschus­ ses für Familie und Jugend am 18. November werde erneut be­ richtet und würden weitere Maß­ nahmen vorgeschlagen.


1.8.2015 9

SPENDE

Mit ihrer ersten Schülerzeitung, dem „LOK-Magazin“, haben sich die Schulreporter der Lorenz-Oken-Schule Bohlsbach für einen guten Zweck eingesetzt. Zwei Euro pro Stück kostete der Rückblick auf das Schuljahr 2014/15 – mit spannenden Reportagen, Interviews und Fotos. Mitte Juli übergaben sie den gesamten Verkaufserlös an Rosemarie Steurenthaler vom Förderverein für krebskranke Kinder e.V. Freiburg. „Alle gedruckten Ausgaben sind verkauft worden“, freuen sich Philip Ott, Jermaine Delgado, Jan-Louis Schmidt, Kim Killius, Elias Özdagoglu und Emre Dökme sowie Schulleiterin Frédérique Kerker und Projektverantwortliche Steffi Killius. Mit Unterstützung von Ortsvorsteherin Nicole Kränkel-Schwarz sind so 400 Euro zusammengekommen. „Wir sind glücklich, dass wir Kindern helfen können, denen es nicht so gut geht wie uns.“ Foto: Ünver Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vorhaben: Neubau einer Stützwand in der Lehbergstraße in Offenburg-Zunsweier Stahlbetonarbeiten und Natursteinverblendung Vergabe-Nr.: SOG_BS-2015-0109 Ausführungs-/Lieferfrist: 5. Oktober bis 19. Dezember 2015 Angebotseröffnung: 3. September 2015, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint im Submissionsanzeiger, im Subreport, im Internet unter www.wro.de sowie auf der städtischen Homepage www.offenburg.de unter „Bauen“ – „Zentrale Vergabestelle“ – „Ausschreibungen“ und auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de Anforderung der Angebotsunterlagen: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH Breitscheidstraße 69 70176 Stuttgart Telefon: 07 11/ 6 66 01-555 Fax: 07 11/ 6 66 01-84 vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de www.vergabe24.de


10 1.8.2015 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit §1 Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige (1) Ehrenamtlich Tätigen, die nicht Mitglieder des Gemeinderates oder eines Ortschaftsrates sind, wird als Ersatz der Auslagen und des entgangenen Arbeitsverdienstes durch das Ehrenamt eine Entschädigung in Höhe von € 15,00 je Sitzung gewährt. §2 Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte/-innen, für ehrenamtliche Stellvertreter/-innen des/der Oberbürgermeisters/-in und für Ortschaftsräte/-innen (1) Die Gemeinderäte erhalten als Ersatz der Auslagen und des entgangenen Arbeitsverdienstes für die Teilnahme an den Sitzungen und für ihre sonstigen Tätigkeiten in Ausübung ihres Amtes, die außerhalb der Sitzungen liegen, eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 350,00.

§4 Reisekostenvergütung Bei auswärtigen Dienstverrichtungen erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach §§ 1 und 2 eine Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung. §5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1.8.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Fassung vom 1.3.2010 außer Kraft.

Offenburg, 27. Juli 2015 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin

(2) Die ehrenamtlichen Stellvertreter des/der Oberbürgermeisters/-in erhalten jeweils € 50,00 pro Vertretungsübernahme. (3) Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich den nach Abs. 1 zu gewährenden Betrag. (4) Die Ortschaftsräte erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 40,00. (5) Bei Tagessitzungen (Wettbewerbe, Personalauswahl) erhalten die Gemeinderäte € 50,00 pro Tag, sofern die Sitzung unter 5 Stunden dauert. Über 5 Stunden werden € 100,00 pro Tag vergütet. (6) Die Monatsbeträge der Aufwandsentschädigung nach Absatz 1-4 werden jeweils im Voraus gezahlt. Sie sind im Falle der Erkrankung und des Urlaubs eines Anspruchsberechtigten längstens 3 Monate weiterzuzahlen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von rechtzeitig anberaumten Sitzungen wird die nach Abs. 1 zu gewährende Aufwandsentschädigung um € 30,00 und die nach Abs. 4 zu gewährende Aufwandsentschädigung um € 13,00 je Sitzung gekürzt. §3 Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher (1) Die ehrenamtlichen Ortsvorsteher erhalten anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls eine Aufwandsentschädigung. Diese beträgt in der – einwohnerabhängigen – Stufe 1 35,0 % Stufe 2 40,0 % Stufe 3 45,0 % Stufe 4 55,0 % Stufe 5 60,0 % Stufe 6 70,0 % des Höchstbetrags der – nach der jeweils gültigen Anlage zum Gesetz über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und der ehrenamtlichen Ortsvorsteher – für die Gemeindegrößengruppe 1001- 2000 Einwohner maßgeblichen Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters. Den oben genannten Stufen sind folgende Einwohnerzahlen zugrunde gelegt: Stufe 1 bis 1000 Einwohner (EW) Stufe 2 1001 bis 1500 EW Stufe 3 1501 bis 2000 EW Stufe 4 2001 bis 2500 EW Stufe 5 2501 bis 3000 EW Stufe 6 über 3000 EW (2) Die Stellvertreter der Ortsvorsteher erhalten für die Zeit ihrer dienstlichen Inanspruchnahme bei Verhinderung des Ortsvorstehers eine Pauschalvergütung von € 15,00/Stunde als Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. (3) Nimmt ein ehrenamtlicher Ortsvorsteher die Funktion des Fachbereichsleiters für alle in den o.g. Ortschaften bestehenden Ortsverwaltungen wahr, erhält er daneben eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 255,00 pro Monat.

Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A Vorhaben: Stadtteil- und Familienzentrum Albersbösch - Fenstererneuerung Gewerk 1: Metallbau- und Verglasungsarbeiten Vergabe-Nr.: SOG_BS-2015-0111 Gewerk 2: Glaserarbeiten Holz-/Alufenster Vergabe-Nr.: SOG_BS-2015-0113 Ausführungsfrist: 9.10. bis 13.11.2015 Angebotseröffnung: 27. August 2015 Gewerk 1: 10 Uhr Gewerk 2: 10.30 Uhr

Vorhaben: Okengymnasium Vergabe-Nr.: SOG_BS-2015-0112 Ausführungsfrist: 16.9.2015 bis 10.1.2016 Angebotseröffnung: 2. September 2015, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint im Submissionsanzeiger, im Subreport, im Internet unter www.wro.de sowie auf der städtischen Homepage www.offenburg.de unter „Bauen“ – „Zentrale Vergabestelle“ – „Ausschreibungen“ und auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de Anforderung der Angebotsunterlagen: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH Breitscheidstraße 69 70176 Stuttgart Telefon: 07 11/ 6 66 01-555 Fax: 07 11/ 6 66 01-84 vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de www.vergabe24.de


1.8.2015 11 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Güterbahnhof-Nord 2 – Ausschluss von Vergnügungsstätten“, Gemarkung Bohlsbach Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.7.2015 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan „Güterbahnhof-Nord 2 – Ausschluss von Vergnügungsstätten“ sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Talacker“, Gemarkung Bühl Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.7.2015 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Talacker“ sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen gem. § 4 Abs.4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Offenburg, 28.7.2015 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin

Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlich Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen gem. § 4 Abs.4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Offenburg, 28.7.2015 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin


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Die erste Ausgabe erscheint dann wieder am 05.09.2015. Das Team vom Offenblatt wünscht Ihnen schöne Ferien.


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