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Nr. 36, 26. Oktober 2013

ihre Bürgerzeitung

Grenzüberschreitungen

www.offenburg.de visionen

Deutsch-französische Jazzpassage bietet überraschende Kombinationen und Momente Die Jazzpassage, eine Kooperation von Philipp Ochems Jazzdor und dem Offenburger Kulturbüro, wird Jazzfans der Region an zwei November-Wochenenden zum Entdecken einladen. Im elften Jahr hat sich im Eurodistrikt definitiv eine grenzüberschreitende Jazz-Tradition entwickelt. Philipp Ochem, Direktor von Jazzdor, möchte auch im 28. Jahr des Festivals nichts davon wissen, Altbekanntes oder schon Gehörtes auf die Bühne zu bringen. Vielmehr hat er das Ziel, dass Musiker und Publikum eine gemeinsame

Mit der Entwicklung eines Einkaufsquartiers in der nördlichen Innenstadt sichern die Verantwortlichen die Zukunft der Einkaufsstadt. ❚ Seite 6 chancen

Unbekanntes Erfahrung machen: sich auf Unbekanntes einlassen. „Ein Ticket für ein Konzert von Jazzdor zu kaufen ist deshalb gleichbedeutend mit der Einladung, Töne im Moment ihrer Geburt zu entdecken“, ist Ochem überzeugt. Hinzu kommt das Treffen internationaler Musiker, die den Blick über Europa hinaus öffnen. Beispielsweise präsentiert sich das Joachim Kühn Trio am Samstag, 16. November, 20.30 Uhr, in der Reithalle mit Musikformen rund ums Mittelmeer. Mit dabei sind Majoid Bekkas aus Marokko und Ramon Lopez aus Spanien. Hier treffen drei Erzähler aufeinander, stichWort

Jazzpassage Die deutsch-französische Jazzpassage als Teil des Straßburger Jazzfestivals Jazzdor findet 2013 zum elften Mal statt. Die Konzerte finden im Straßburger Pôle Sud und in der Offenburger Reithalle statt. Letztere hat sich eine französische Stammkundschaft erobert, die das originelle Ambiente schätzt.

Die Macher. Kulturbürochef Edgar Common und Philipp Ochem. Foto: Kessler

die mit großer Spielfreude Jahrhunderte von Musik teilen und zur Synthese bringen. Ihnen folgt am selben Abend in Offenburg das Louis Sclavis Atlas Trio – plus Keyvan Chemirani, den Meister der persischen Percussions. Ganz neue, unerhörte Horzionte werden geöffnet. Zum Auftakt der Jazzpassage spielt am Samstag, 9. November, 20.30 Uhr, im Pôle Sud „Die Enttäuschung“, gefolgt von Antoine Berjeaut und Mike Ladd. Der Sonntag, 10. November, lässt ebenfalls in Straßburg ab 17 Uhr Nils Wogram und Bojan Z aufeinandertreffen. Der deutsche Posaunist und der französische Klaviervirtuose gehen gemeinsam auf eine Reise von den Ufern der Donau bis nach New Orleans. Anschließend holt Vincent Peirani ungehörte Töne aus dem Akkordeon, während mit Michael Wollny einer der angesagtesten deutschen Pianisten mit dabei ist, neben dem Kontrabassisten Michel Benita: Der Titel hat es in sich – Vincent Peirani Thrill Box.

Am Freitag, 15. November, kommt einer der Jazz-Pioniere der 60er- und 70er-Jahre in die Reithalle, einer der größten lebenden Jazzmusiker Deutschlands: Gunter „Baby“ Sommer. Er ist am Schlagzeug ein lebendes Heilmittel gegen jede Art von Langeweile und Trübsinn. Aufgetrieben hat er

Qualitäten drei junge Partner, die an Gong und Taiko werken – der japanischen Riesentrommel, deren Spiel in etwa dieselben Qualitäten erfordert wie die fernöstliche Kampfkunst. Die Veranstalter versprechen ein akustisch und visuell umwerfendes Spektakel! Jazz ist so richtig nur live auf der Bühne zu erleben. Hier wird auf Traditionen angespielt, hier entwickelt sich die Musik weiter. Die Jazzpassage lädt zu Entdeckungen ein, zu spannenden Experimenten und zu einmaligen Momenten. Weitere Informationen unter www.jazzdor.com oder auch unter www.kulturbuero.offenburg.de.

Die Untersuchung der Straßennamen bietet die Chance, jüngste Erkenntnisse aus der Geschichtsforschung einfließen zu lassen. ❚ Seite 7 PersPektiven Der demografische Wandel in den Ortsteilen war Thema im Ausschuss für Familie und Jugend. In Workshops waren Perspektiven zur Weiterentwicklung erarbeitet worden. ❚ Seite 5

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2 26.10.2013 ALLES GUTE ZUM GEBURTSTAG

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeisterin Edith Schreiner folgenden Jubilaren: Vor 91 Jahren erblickten Eleonore Hausner (27. Oktober), Gertrud Bocek (28. Oktober) aus Zunsweier, Hermann Litterst (30. Oktober) aus Fessenbach, Irma Dietz aus Bohlsbach und Wolfgang Bertsch (beide 31. Oktober) das Licht der Welt. Maria Goos (28. Oktober) aus Windschläg und Ottilie Seibel (1. November) feiern den 93. Geburtstag. Das 94. Wiegenfest begehen Erwin Schmitt (28. Oktober) und Friedrich Falk (30. Oktober) aus ZellWeierbach. Philipp Lienert (28. Oktober) aus Zell-Weierbach und Barbara Schoenhofer (29. Oktober) werden stolze 96 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch!

Frauenhauslädele Im Frauenhauslädele in der Spitalstraße gibt es aktuell eine große Sonderaktion: Ein Tisch bietet verschiedenste Sammeltassen mit ausgefallenen Dekors und eine Auswahl an Fondue-Töpfen inklusive passendem Geschirr sowie Haushaltsgeräte. Spiele, Puzzles und Spielsachen sind ebefalls günstig im Angebot. Die Bücherecke ist gut sortiert. Der Verkaufserlös kommt dem Frauenhaus zugute. Öffnungszeiten sind dienstags, donnerstags und freitags von 10 bis 18 Uhr sowie mittwochs und samstags von 10 bis 14 Uhr. Kontakt: Telefon 07 81/1 28 17 78. SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 26.10. 27.10. 28.10. 29.10. 30.10. 31.10. 1.11. 2.11. 3.11.

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Der Beliebteste unter den Besten Bürger hat letztes Wort bei kommunaler Sportlerehrung Die Offenburger Bürgerschaft soll künftig selbst bestimmen, wer zur Sportlerin oder zum Sportler des Jahres gewählt wird. Mehr Transparenz und mehr Interesse seitens der Bürger, der Sportler und Medien erhoffen sich die Mitglieder des Sportausschusses von der Publikumswahl bei der kommunalen Sportlerehrung am 11. Dezember 2013. Wie diese Wahl genau aussehen soll, erzählt Fritz Scheuer, Vorsitzender des Sportkreises Offenburg, im Gespräch mit der OFFENBLATT-Redaktion. Herr Scheuer, von der Experten- zur Publikumswahl – worin sehen Sie die Vorteile? Fritz Scheuer: Entscheidender Vorteil ist mit Sicherheit die Transparenz. Die Wahl wird öffentlicher, wenn die Bürgerschaft über die Fritz Scheuer: „Die Aktion ist eine erstklassige Werbung für die Vereine.“ Foto: Walz

lokalen Printmedien zur Abstimmung aufgefordert wird. Nach Anfrage bei den Redaktionen seitens der Sportverwaltung werden das Offenburger Tageblatt und das OFFENBLATT mitmachen. Die gerechtere Wahl? Scheuer: Bisher hat der Sportkreis gemeinsam mit der Sportverwaltung vorgeschlagen und entschieden. Jedoch sollte nicht allein der Sachverstand ausschlaggebend sein. Das hat uns die Erfahrung gelehrt. Als die Offenburger Faustballmannschaft den 4. Platz bei der Deutschen Meisterschaft im Feldfaustball gewann und der OFV Pokalsieger wurde und sich für die erste Runde im DFB Pokal qualifizierte, hatten wir uns für die Faustballer als Mannschaft des

Jahres entschieden. Daraufhin gab es kritische Stimmen. Dem wollen wir nun mit der Publikumswahl ein Ende machen. Jetzt hat der Leser bzw. Fan das letzte Wort. Wie soll die Wahl in diesem Jahr genau aussehen? Scheuer: Wir werden in vier Kategorien abstimmen lassen. Mit einem redaktionellen Kick-off startet am 9.11. die Kategorie Erwachsene, am 13.11. folgen die Jugendlichen, am 16.11. die Behinderten und am 20.11. die Mannschaften. Am 23.11. werden – auch im OFFENBLATT – nochmals alle Kategorien zur Abstimmung veröffentlicht. Der ausgefüllte Coupon wird ans OT geschickt. Gezählt werden nur Originalcoupons. Eine Online-Abstimmung kam nicht in Betracht, da uns die Gefahr der Manipulation zu groß war. Wird dann möglicherweise der beliebteste dem besten Sportler vorgezogen? Scheuer: Nein, aber unter den Besten wird sicherlich der Beliebteste gewählt. Darüber hinaus verlosen wir attraktive Gewinne unter den Teilnehmern. Und der organisatorische Aufwand? Scheuer: Er wird wohl überschaubar sein, da wir nur noch unter vier anstatt wie bisher acht Kategorien auswählen. Gibt es Erfahrungswerte von anderen Städten? Scheuer: Ja, in Freiburg wird die Publikumswahl seit ein paar Jahren erfolgreich praktiziert. Ganz wichtig dabei ist, dass die gesamte Bandbreite des Offenburger Spitzensports vorgestellt wird und somit diese Aktion auch eine erstklassige Werbung für die einzelnen Vereine und Sportler ist. Viele wissen beispielsweise nicht, dass wir allein drei Vereine haben, die in der Bundesliga spielen.

Vollsperrung Für den Einbau der Asphaltfeindecke in Ortenberg vom Gasthaus Ochsen bis zum Ortseingang Fessenbach muss die Kreisstraße von Mittwoch, 30. Oktober, 6 Uhr, bis Donnerstag, 31. Oktober, 6 Uhr, voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die Ortenberger Straße (L99) und über die Fessenbacher Straße nach Fessenbach. Die Strecke ist ausgeschildert. Aufgrund der Sperrung am Mittwoch kann der Friedhof von Ortenberg nur am Montag und Dienstag, 28. und 29. Oktober, sowie am Donnerstag, 31. Oktober, vom Bühlweg angefahren werden. Am Mittwoch ist der Friedhof über die Rebwege erreichbar. Die Buslinie S 3 ist auch betroffen; um Beachtung der SWEG-Aushänge wird gebeten.

Amtsblatt der Stadt Offenburg

Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Heidi Haberecht Redaktion: Natalie Butz, Telefon 07 81/82 25 72 Wolfgang Reinbold, Telefon 07 81/82 22 00 Anja Walz, Telefon 07 81/82 26 66 offenblatt@offenburg.de Veranstaltungskalender: Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33 Telefax 07 81/82 75 82 sandra.schoch@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Austräger-Reklamation: Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 50 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Druckzentrum Südwest GmbH Auf Herdenen 44 78052 VS-Villingen Vertrieb: PSV Presseservice- & Vertrieb-GmbH Im Oberwald 27a, 79359 Riegel a.K. Telefon 076 42/91 08 -0 Telefax 076 42/91 08 40 info@psvriegel-gmbh.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di. 17 Uhr Auflage: 29 674

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26.10.2013 3

Politisches Meinungsforum Offenburg wird Mietspiegel = Theo ohne „baden“ gehen Mieterhöhung? Druck! Der Architektenwettbewerb für das Freizeitbad Offenburg war für alle Beteiligten ein hartes Stück Arbeit. In einer fast 14-stündigen Sitzung hat das Preisgericht aus den 25

Kurt Feger: „Offenburg bekommt ein maßgeschneidertes Bad.“

eingereichten Arbeiten die für Offenburg passenden Entwürfe bewertet und die Rangfolge festgelegt. Der Baukörper des Siegerentwurfs mit seiner besonderen Dachlandschaft („Schmetterlingsform“) fügt sich außerordentlich gut in die vorhandene Parksituation ein. Nicht nur die architektonische Lösung des Entwurfs war für die Entscheidung maßgebend. Die Funktionen des Bads und das Lösen der von uns unter Mitwirkung der Bürger und den Vereinen gestellten Aufgaben waren ein wichtiges Entscheidungskriterium. Die klare, übersichtliche Aufteilung der einzelnen Bereiche zwischen Hallen- und Freibad waren ein weiterer Punkt, die Verfasser des ersten Preises mit der Weiterentwicklung der Planung zu beauftragen. Für den Siegerentwurf spricht auch die zu erwartende Wirtschaftlichkeit. Eine exzellente energetische Bewertung und die Einhaltung der vorgegebenen Dimensionen lassen erwarten, dass dieser Entwurf am ehesten im vorgesehen finanziellen Rahmen auch umgesetzt werden kann. Wir bekommen ein Bad nach unseren Bedürfnissen, „maßgeschneidert“ für Offenburg. Kurt Feger

Da hat die Verwaltung mit Unterstützung der Mehrheit im Gemeinderat einen gewaltigen Coup gelandet. Mit dem Hauptargument, ein Mietspiegel für Offenburg würde zu Mieterhöhungen führen, wurde der gut begründete Antrag der SPD-Fraktion abgeschmettert. Was ist da eigentlich passiert? Ein ganz fragwürdiger Vergleich mit den falschen Städten in Baden-Württemberg, die angeblich kein Interesse an einem Mietspiegel haben, wurde uns präsentiert. Ganz beliebig errechnete Erstellungs- und Unterhaltungskosten,derenfundierteGrundlage nicht zu erkennen war – das kann man eigentlich nur noch als grotesk bezeichnen. Aus einzelnen seltenen Beispielen, bei denen vor Gericht eine Mieterhöhung mit Bezug auf den Mietspiegel durchgesetzt werden konnte, wird das Argument, dass jeder Wohnungssuchende, aber auch jeder Vermieter, durch die gewonnene Transparenz Klarheit über den regionalen Wohnungsmarkt erlangen kann, über den Haufen geworfen. Gerade bei einem etwas entspannteren Wohnungsmarkt, wie er nur in Teilbereichen in Offenburg herrscht, wird einem Wohnungssuchenden die Möglichkeit versagt, die Angebote zu vergleichen. Hier haben die Lobbyisten mit einem Scheingefecht den Offenburgern die Möglichkeit einer Wohnungsmarkt-Transparenz genommen. Die Vermieter reiben sich die Hände! Loretta Bös, Jens Folkens

„Fast im Schnellgang“, so eine Kollegin der TheodorHeuss-Realschule, „wurde beim Vortrag über die Gemeinschaftssschulen am 7.10. die neue Schulform beschrieben und ihre Vorteile dargelegt. Mir hat der Kopf geschwirrt.“ Andere Besucher/innen sehen das vielleicht anders; der Schulbürgermeister etwa spricht von einer gelungenen Information. Ich habe oft betont: Wir Grünen betrachten die Gemeinschaftsschule als Annä-

Stefan Böhm: „Gut Ding will Weile haben.“

herung an die erfolgreich wirkenden Schulsysteme in Skandinavien, wo im Rahmen eines zehnjährigen gemeinsamen Lernens allen Kindern – egal welcher Grundschulempfehlung und egal welcher Herkunft – ein individuell zugeschnittenes Lernangebot gemacht wird. In BadenWürttemberg schwenkt jetzt auch die CDU auf dieses Modell ein. Aber: Die Landesregierung muss die Gemeinschaftsschule mit genug Lehrerstunden, Material und Räumen ausstatten. Und: „Gut Ding will Weile haben!“ Diese Weile beansprucht die „Theo“ für die Prüfung „Gemeinschaftsschule ja oder nein?“ Wenn das Kollegium im April 2014 sagt: Wir wollen unseren Erziehungsauftrag wie bisher erfolgreich im Rahmen einer Realschule verwirklichen, dann werden das alle akzeptieren. Ich wüsste niemand, der Druck in die eine oder andere Richtung ausübt. Stefan Böhm

Gelassen abwarten Taufrisch ist der Beschluss des Kulturausschusses, alle Offenburger Straßennamen auf ihre geschichtliche Bedeutung mit externer Unterstützung zu untersuchen. Unsere Stadt folgt mit diesem Mehrheitsbeschluss einem aktuellen Trend, durch Einpflegen neuer geschichtlicher Erkenntnisse sicher zu stellen, dass durch einen Straßennamen nicht ungewollt eine positive Erinnerung an Nationalsozialismus, Diktatur, Militarismus, Antisemitismus, Rassismus, Kolonialismus oder Verfolgung von Minderheiten gefördert wird. Wir sind über diesen mit Mehrheit gefassten Beschluss nicht glücklich. Straßennamen sind in vielen Städten gleich; nicht in jeder Stadt müssen sich örtliche Kommissionen mit der Aufklärung neuer geschichtlicher Erkenntnisse auseinandersetzen. In Offenburg haben wir Themen von weit größerer Bedeutung im Gemeinderat zu entscheiden. Es wäre mir deshalb lieber gewesen, wir hätten gelassen abgewartet, was die Überprüfungen in anderen Städten ergeben. Nun ist es so: Offenburgs Straßennamen werden historisch überprüft; danach wird sich die Diskussion um Beibehaltung oder Umbenennung belasteter Straßennamen entwickeln. Da ich nicht weiß, wann diese Frage dann entschieden wird, halte ich hier fest: Ich bin strikt gegen eine Umbenennung einer Straße oder eines Platzes, dessen Anwohner der Umbennung nicht mehrheitlich zustimmen. Die geschichtliche Einordnung kann bei Bedarf auch über Info-Tafeln erfolgen. Angi Morstadt

Probleme Sonst haben die keine Probleme? – Könnte man meinen, wenn man die letzte Kulturausschusssitzung verfolgt hat. Der Kulturamtschef geschasst – man geht zur Tagesordnung über. Alle Berichte waren erfreulich, jede Abteilung liefert gute Arbeit, egal ob Theaterabos und Musikveranstaltungen, Bibliothek oder Jugendkunstschule, die sogar mit einem „Agentenfilm“ den Ausschuss zu unterhalten verstand. Warum also musste Herr Moser gehen? Es ist mir immer noch nicht klar. Weil die Baukultur vor allem den Interessen der Stadtverwaltung dient, was im Durchpeitschen des Einkaufsmonsters an der Sibylle Laurischk: „Sonst haben die keine Probleme?“

nördlichen Hauptstraße seinen Höhepunkt findet? Weil die Gartenkultur nach dem LimburgerModellaufWunsch der Verwaltungsspitze sich auf teuerste Mickerbepflanzung des Messekreisels beschränkt? Dafür war er nicht zuständig! Jetzt arbeitet sich die Kulturabteilung an der Hindenburgstraße ab. Adressänderung der Justiz ist vom Kulturdezernenten offenbar geplant, die Stadt wird’s zahlen. Dafür ist Geld da. Ohne mich! Sibylle Laurischk


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Vorerst kein Mietspiegel Steuerungswirkung nicht überzeugend – Nutzen / Kosten kritisch betrachtet – Ablehnung des SPD-Antrags In Offenburg wird es in absehbarer keinen Mietspiegel geben. So entschied am Montag die Gemeinderatsmehrheit bei 14 Gegenstimmen. Damit wurde der SPD-Antrag abgelehnt, gegen den sich auch die Stadtverwaltung ausgesprochen hatte. Sie hält ihn für ein untaugliches Instrument, hohen Mieten entgegenzuwirken. 70 000 Euro würde die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels die Stadt kosten – eine Leistung, zu der die Kommune nicht verpflichtet ist. Dazu kämen die teure, regelmäßige Aktualisierung plus laufende Personalkosten – Geld, das man nur ausgibt, wenn die Gegenleistung überzeugt.

Rahmenbedingungen Die Krux aber liegt vor allem an den Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber dem Mietspiegel gegeben hat: Bauservice-Chef Erwin Drixler führte aus, dass nur die „Daten von Neuvermietungen und Mietänderungen der letzten vier Jahre die Grundlage des Mietspiegels“ bilden – nicht aber die historisch gewachsenen und die gesellschaftlich geförderten Mieten. So kommt logischerweise eine zu hohe Vergleichsmiete heraus. Und die dient dem von den Befürwortern gewünschten Ziel tatsächlich nicht, auch wenn Transparenz ein sympathisches Argument ist. Vielmehr sieht die Stadtspitze im Bau von rund 1500 neuen Wohnungen in den nächsten Jahren das richti-

Neue Wohnungen statt Mietspiegel. Blick auf die West-Fassade des Burgerhofareals.

ge Instrument, zu hohen Mieten entgegenzuwirken. Jochen Ficht (SPD) argumentierte für einen Mietspiegel – er sei ein „Beitrag für den sozialen Frieden in der Stadt“, weil er Klarheit und Sicherheit für Mieter schaffe sowie teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden helfe. Die SPD-Fraktion will mit einem Mietspiegel Mieter schützen und jenen das Handwerk legen, die überhöhte Mieten kassieren. Ratskollege Treeck fügte an, 55 Prozent der Städte in Baden-Württemberg hätten so einen Mietspiegel. Von mit Offenburg vergleichbaren Städten hät-

ten nur drei einen, hielt OB Schreiner dagegen. Mietspiegel seien angebracht in Studentenstädten mit einem angespannten Wohnungsmarkt – dazu gehöre Offenburg nicht. Albert Glatt und Regina Heilig von der CDU-Ratsfraktion meinten, so ein Mietspiegel ermuntere aufgrund seiner Rahmenbedingungen die Vermieter geradezu zu Mieterhöhungen. Klaus Binkert unterstrich, vor einer Einführung in Offenburg müsse erst der Gesetzgeber die absurden Regelungen ändern. Auch FDP-Stadtrat Silvano Zampolli sprach sich gegen einen qualifi-

Foto: Reinbold

zierten Mietspiegel aus. Mit einem einfachen Mietspiegel, wie ihn Bündnis 90/Die Grünen im Ablehnungsfall des qualifizierten beantragten, könne seine Fraktion aber leben. Der Mietspiegel, eine freiwillige Leistung der Kommune, ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel werden die Daten des qualifizierten Mietspiegels nach wissenschaftlichen Kriterien erhoben und sind gerichtsfest. Alle zwei Jahre sind die Daten anzupassen, alle vier Jahre ist er neu zu erstellen.

Beteiligungsbericht 2012/13

Kurz notiert aus dem Gemeinderat

Der Beteiligungsbericht 2012/13 fand mit seiner Datenvielfalt am 14. Oktober wieder einhellige Zustimmung im Gemeinderat. Er beschreibt alle wesentlichen Grundlagen der städtischen Beteiligungsunternehmen und Stiftungen, wobei vier Jahre (2010-2013) gegenübergestellt werden. Auf der städtischen Homepage www.offenburg.de ist er unter „Finanzen“ einzusehen. Im Bericht finden sich

Der Gemeinderat hat am 14. Oktober für das Beratungs- und Förderprojekt „Energetische Sanierung“ von rund 100 Offenburger Gebäuden grünes Licht gegeben. Für die Laufzeit von fünf Jahren sollen 800 000 Euro in den Haushalt eingestellt werden. Dem Auslobungstext zum städtebaulichen Wettbewerb Kronenwiese stimmte das Gremium ebenso zu wie dem Bebauungsplan-Aufstellungsbe-

u.a. die Entwicklungsdaten zu den TBO, der Wasser-, Gas-, Stromund Wärmeversorgung, der Badenova, des E-Werks Mittelbaden, des Abwasserzweckverbands, des Zweckverbands Interkommunale Zusammenarbeit Wasser Ortenau, der Stadtentwässerung, der Messe, der Wohn- und Stadtbau, der Musikschule, der VHS, des Weinguts, der Kulturstiftung oder der Bürgerstiftung St. Andreas.

schluss (eine Gegenstimme). Entsprechend der Empfehlung des Planungsausschusses beschloss der Gemeinderat die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats für die Stadt Offenburg (10 Gegenstimmen, eine Enthaltung). Er erließ zudem einhellig eine verwaltungsinterne Richtlinie über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten für Schüler der städtischen Schulen.


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Perspektiven in den Ortsteilen Workshops von Stadtverwaltung und Ortsvorstehern Zwei umfangreiche Tagesordnungspunkte sind am Montagabend im Ausschuss für Familie und Jugend ausführlich diskutiert worden: der Sachstandsbericht „Perspektiven der Ortschaften“ und die kommunale Unterstützung der Jugendarbeit in den elf Ortsteilen. Regina Heilig, CDU, formulierte die Überschrift, unter der seit Mai 2012 der Dialog zwischen Stadtverwaltung und Ortsvorstehern läuft: „Es muss sich etwas ändern, damit es so bleiben kann.“ Worum

Veränderungen geht’s? Karina Langeneckert skizzierte die Veränderungstendenzen einer modernen Gesellschaft, die auch die Ortsteile nicht verschonen: Rückgang der ehrenamtlich Engagierten, Auflösung der traditionellen Dorfgemeinschaft, Zunahme älterer Mitbürger/innen mit Betreuungsbedarf. Oft fehlt es schon heute an adäquaten Angeboten für Senioren: passenende Wohnungen, Versorgungsmöglichkeiten, Treffpunkte und Orte des geselligen Miteinanders. Auch Jugendliche sind betroffen: Sie werden von den Strukturen und Angeboten ihres Ortsteils immer weniger erreicht. Der Rückgang der Bereitschaft zum Engagement stelle eine „existenzielle Gefahr“ für das bislang noch blühende Vereinsleben dar. In mehreren Workshops sind Lösungsansätze diskutiert worden. So werden erste Projekte vor Ort verwirklicht – mit Unterstützung des Seniorenbüros. So soll das Mehrgenerationenhaus Menschen helfen, die Ideen für ein Angebot haben. Es geht dabei auch um eine Führungskräfteförderung im Ehrenamt. Wo dies möglich ist, werden die Stadtteil- und Familienzentren ihre Erfahrung und ihr Wissen auch den Ortsteilen zur Verfügung stellen – gerade im Bereich der Schulkind- und Jugend-

arbeit. So arbeiten die Gemeinden im Rebland Fessenbach, Rammersweier und Zell-Weierbach eng mit dem SFZ Oststadt und dem Bunten Haus zusammen; die Region Süd mit Elgersweier und Zunsweier kooperiert mi dem SFZ Uffhofen; und in der Region Nord mit Bühl, Griesheim, Weier, Waltersweier, Bohlsbach und Windschläg wachsen die sechs Ortsteile immer mehr zusammen. Der Ausschuss befürwortet einheitlich die Einrichtung eines Ehrenamtsfonds, dotiert mit einem Euro pro Einwohner zur Anerkennung ehrenamtlich geleisteter Tätigkeiten in den Ortschaften. Hiermit soll die Anerkennungskultur gestärkt werden. Zugestimmt wurde auch der Bereitstellung von Mitteln zur Begleitung der Umsetzung von Vorhaben in den Ortschaften durch hauptamtliche Kräfte. Für Regina Heilig ist der Ehrenamtsfonds denn auch eine originelle Idee. Die feste Stelle für die Jugendarbeit sei gut angelegtes Geld, denn immer mehr Bürger

Gemeinsam rufen bei den Ortsverwaltungen an und beklagen sich, es würde in diesem Bereich zu wenig gemacht. Loretta Bös, SPD, regte an, Defizite in der Vereinsführung durch spezielle VHS-Angebote anzugehen. Auch sie treibe die Frage um, wie Menschen stärker ins ehrenamtliche Engagement eingebunden werden könnten. Stefan Böhm, Grüne, lobte, dass die Situation frühzeitig gesehen wird und Ideen erarbeitet werden. Er stellte die Frage, ob denn Jugendräume oft und lange genug offen stünden. Hans Rottenecker, Freie Wähler, freute sich über die Zusammenarbeit von Verwaltung und Ortsvorstehern, um ein gemeinsames Konzept zu entwickeln. Alle waren sich darin einig, wie wertvoll eine professionelle Unterstützung der Ortsteil-Aktivitäten sei.

abriss

Startschuss fürs Mühlbachquartier. Temporeich verändert das Oberzentrum sein Gesicht. Am Montag kam der Abrissbagger aufs Gelände der seit 2007 stillgelegten Spinnerei. Im kommenden halben Jahr werden 30 000 Quadratmeter Hallen abgetragen – Kostenpunkt etwa eine Million Euro. Das denkmalgeschützte Kesselhaus und der Webereihochbau bleiben erhalten und werden saniert. Bis 2018 entsteht auf dem sechseinhalb Hektar großen Areal ein neues Wohnquartier. Mit der Umwandlung des bislang fast vollständig versiegelten Geländes sei auch eine hohe ökologische Wertsteigerung verbunden, informierte Bauservice-Chef Erwin Drixler. Bislang sind 41 000 Quadratmeter der Fläche Industriebrache. Im künftigen Baugebiet werden 32 000 Quadratmeter zu Wohnfläche – rund 300 Mietwohnungen sollen entstehen. 9000 Quadratmeter werden zu Grünanlagen, 16 000 Quadratmeter für Straßen benötigt. Die Spinnereieigentümerin HOS Anlagen und Beteiligungen GmbH trägt für den Abbau der Anlagen die Verantwortung. Danach geht das Grundstück in den Besitz der Soka-Bau über. 75 Millionen Euro werden hier in den nächsten Jahren investiert: 57 Millionen Euro seitens der Soka-Bau, 13 Millionen Euro von der Stadt und etwa fünf Millionen Euro wird das E-Werk für den Bau eines weiteren Wasserkraftwerks am Mühlkanal in die Hand nehmen. Foto: Heinzmann

Anrechnung

Elternbefragung

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr werden Auszubildende, die im Rahmen der Praxisintegrierten Ausbildung (PIA) bei der Stadt Offenburg angestellt sind, bis auf weiteres mit einem Anteil von 20 Prozent einer Vollzeitstelle auf das Personalkontingent der jeweiligen Einrichtung angerechnet. Das erste Ausbildungsjahr bleibt anrechnungsfrei. Diese Empfehlung des Ausschusses erfolgte mit einer Enthaltung – und steht unter dem Vorbehalt der Beschlüsse zum Haushalt 2014/15. Hauptgrund für die Änderung des Verwaltungsvorschlags, der die Anrechnung schon ab dem ersten Ausbildungsjahr vorgesehen hätte, war die Zusatzbelastung für die Erzieher/innen. Der Personalrat hatte um eine Entscheidung des Gemeinderats gebeten. Bürgermeister Christoph Jopen wies auf die Zusatzkosten von 100 000 Euro hin, die dieser Kompromiss-Beschluss nach sich ziehe.

Ein Rücklauf von 43 Prozent sei ein „exzellenter Wert“, so Bürgermeister Christoph Jopen im Ausschuss für Familie und Jugend zu den überwiegend sehr positiven Ergebnissen der Eltern- und Mitarbeiterbefragung im Sozial- und Erziehungsdienst. Albert Glatt, CDU, wies darauf hin, dass die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre ohne diese alle zwei Jahre stattfindenden Befragungen nicht möglich gewesen wäre. Sie dokumentierten auch die gestiegenen Ansprüche der Eltern. JensUwe Folkens, SPD, lobte das gute Ergebnis, auch wenn es nicht repräsentativ sei. Stefan Böhm, Grüne, meinte, diese Befragungen seien hoch anzurechnen, denn sie seien keine Pflichtaufgabe der Stadt. Peter Horvath wies für die FDP darauf hin, dass er aus anderen Städten ganz andere, kritischere Elternreaktionen kenne. Deshalb bedankte er sich ebenso wie Hans Rottenecker, FWO.


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„Einkaufsstadt der Zukunft sichern“ Entwicklung nördliche Innenstadt: Gutachter stellen ihre Empfehlungen an die drei Bieter der Öffentlichkeit vor Am 16. Oktober haben die Gutachter von GMA sowie Junker + Kruse in einer Bürgerinformation ihre Einschätzungen der Innenstadtverträglichkeit der drei Konzepte zur Entwicklung der nördlichen Innenstadt der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Fazit der Experten: Die Planungen sind verträglich, sollten jedoch im Bereich Bekleidung, Schuhe und Sport noch einmal überdacht werden. 6000 Quadratmeter sollten diese Flächen nicht überschreiten. Auch sollten mindestens 6000 Quadratmeter der Verkaufsfläche auf große Einheiten mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche entfallen und maximal 20 Einheiten sollten kleiner als 200 Quadratmeter sein. In der Analyse, erklärte der städtische Wirtschaftsförderer HansJoachim Fomferra, seien die Verantwortlichen von der „vorsich-

tigsten Annahme“ ausgegangen, also ohne zusätzliche Kaufkraft, die das Einkaufsquartier nach Offenburg locken würde, einzurechnen. In diesem sogenannten „Worst-Case-Szenario“ sei mit einem Umverteilungseffekt der Innenstadtumsätze von 7,7 bis zehn Prozent zu rechnen. Entgegen der Sorge der Einzelhändler ob dieser Zahlen unterstrich Fomferra den Gewinn für alle: „Wir sind die Einkaufsstadt der Region. Und das gilt es für die Zukunft zu sichern!“ Im Anschluss an die insgesamt einstündigen Präsentationen von Stadt und Gutachtern kamen die Bürgerinnen und Bürger zu Wort. Zweieinhalb Stunden nannten sie – überwiegend Offenburger Einzelhändler – ihre Sorgen und Zweifel an den Plänen der Stadt. Allein eine Stimme aus dem Publikum, ebenfalls ein Einzelhändler, sprach sich für die Einkaufsgalerie in der

Auf in die on 2013 is Wintersa .09. - 13.00 Uhr

ontag, 02 • Sauna ab M ienstag, 10.09. - 10.00 Uhr D ab ad • Hallenb

Mo Di Mi Do Fr Sa So

nördlichen Innenstadt aus: „Ich bin von den Ideen begeistert! Und wer Angst vor Konkurrenz hat, der ist im Einzelhandel falsch!“ Der Befürchtung, dass mit dem Einkaufsquartier „die Steinstraße wegbrechen“ werde, setzte Rolf Junker von Junker + Kruse entgegen: „Der Schwarz-Weiß-Blick hilft uns nicht weiter. Und auch das Modell Käseglocke bringt nichts.“

Offensive Strategie Gerade hinsichtlich der Konkurrenz aus dem Internet, sagte Gerhard Beck von der GMA, habe man für Offenburg eine „offensive Strategie“ entwickelt, um „die Angebotsbreite aufrecht zu erhalten“. Junker und Beck betonten beide wiederholt, dass sowohl das Verfahren als auch die Pläne in Offenburg nicht mit anderen Städten zu vergleichen seien – einerseits auf-

grund der Bürgerbeteiligung, andererseits aufgrund der Konzeption eines kompletten Quartiers statt eines reinen Einkaufscenters. Auf die Frage nach ausreichenden Parkplätzen im Quartier erinnerte Bürgermeister Christoph Jopen an die Forderungen der City Partner, das Parkhaus nicht zu groß zu planen. „Unser Konzept mit mehreren Parkflächen in der Innenstadt lädt doch geradezu zum Bummeln ein!“ Bis 31. Oktober haben ECE Projektmanagement und Strabag Real Estate, die Norddeutsche Grundvermögen Bau- und Entwicklungsgesellschaft sowie OFB Projektentwicklung und MIB AG Immobilien und Beteiligungen noch Zeit, an ihrem letzten Angebot zu feilen. Wer letztendlich den Zuschlag erhält, entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16. Dezember.

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Richtfest des GemeinschaftsweRks

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Das Seminargebäude E der Hochschule Offenburg nimmt Gestalt an. Am vergangenen Montag haben Zimmerer, Angehörige der Hochschule und Unterstützer aus Politik und Wirtschaft Richtfest gefeiert. Bezugsfertig ist das 30 Meter lange, 30 Meter breite und mit 2500 Quadratmetern Nutzfläche als Passivhaus geplante Gebäude Mitte 2014. Alle Festredner würdigten besonders das Engagement des im Juni verstorbenen Offenburger Unternehmers Georg Dietrich, durch dessen großzügige Spende in Höhe von 1,3 Millionen Euro das Vorhaben erst möglich geworden war. 3,4 Millionen Euro hatte das Land Baden-Württemberg zu dem insgesamt 8,9 Millionen Euro teuren Bau beigesteuert; 4,2 Millionen Euro hatte die Hochschule selbst aufgebracht. Die Stadt Offenburg hatte mit einem zinslosen Darlehen in Höhe von 1,7 Millionen Euro für das dringend benötigte fünfte Stockwerk ihren Teil beigetragen und damit bewiesen, was Oberbürgermeisterin Edith Schreiner in ihrem Grußwort betonte: „Der Dreiklang zwischen Bildung, Wirtschaft und Verwaltung funktioniert in Offenburg ganz ausgezeichnet.“ Foto: Heinzmann


26.10.2013 7

Straßennamen auf dem Prüfstand Rund 35 Straßennamen von zwei Historikern untersucht Offenburgs Straßennamen sollen überprüft und von zwei externen Historikern bewertet werden. Mit sechs Ja-Stimmen bei einer Enthaltung und vier Nein-Stimmen haben die Mitglieder des Kulturausschusses den Verwaltungsvorschlag begrüßt. Im Vordergrund stehe nicht eine mögliche Umbenennung, sondern ein neuer Blick auf die Geschichte, erklärte Bürgermeister und Sitzungsleiter Christoph Jopen am Mittwochabend. Die Kosten liegen „deutlich unter 5000 Euro“. Eine kritische Neubewertung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, hervorgerufen durch die Biografie des Historikers Wolfram Pyta, hatte bundesweit eine Straßennamendebatte ausgelöst und die Frage aufgeworfen, ob eine „Hindenburgstraße“ weiter vertretbar sei. Bei der Diskussion gibt es laut Stadtarchivar Wolfgang Gall zwei Positionen: Befürworter einer Umbenennung wollten damit ein politisches Zeichen setzen, Gegner hingegen werteten dieses Bestreben als Ansatz, „alles Unbequeme aus dem öffentlichen Raum

Unter die Lupe genommen wird auch die „Hindenburgstraße“. Foto: Heinzmann

zu verdammen“. Grundsätzlich wolle man in Offenburg „weder kneifen, noch ängstlich weggucken“, versicherte Gall. Straßennamen dienten der räumlichen Orientierung und hielten zugleich Erinnerungen wach, sie seien aber nicht „das“ Gedächtnis der Stadt. Um einen Schnellschuss zu vermeiden, will das Archiv die rund 700 Straßennamen in die Kategorien unbelastet, umstritten und belastet einteilen, die Historiker Heinrich Schwendemann und Reinhold Weber sollen als externe Fachleute hinzugezogen werden. Der Bericht wird in der nächsten Kulturausschusssitzung vorgelegt. Nach einer ersten Einschätzung müssen rund 35 Straßennamen genauer unter die Lupe genommen werden. Albert Glatt (CDU) empfand eine gesamte Überprüfung als „völlig überzogen“ und „unverhältnismäßig“. Statt einer Umbenennung sprach er sich für einen erläuternden Zusatz unterhalb des Straßenschilds aus, der zum Nachdenken anregen soll. Loretta Bös (SPD) plädierte für eine Erinnerungskultur, bei der die Schulen einbezogen werden. Grundsätzlich sollte die negative Geschichte nicht ausgeblendet werden. Angelika Wald (Die Grünen) fand es zwar unnötig, „gleich die große Offenburger Planungsrunde zu drehen“, sprach sich jedoch für eine breite öffentliche Diskussion aus, die Jopen ihr zusicherte: „Wir machen das nicht an den Menschen vorbei.“ Peter Horvath (FDP) fand es „prinzipiell richtig“, sich die Namen anzuschauen und sprach von einem „ganz heißen Eisen“. Für Angi Morstadt (Freie Wähler) befinden sich Straßennamen im „Besitzstand der Anwohner“. Zusatzinfos seien freilich empfehlenswert. Holger Schneider als sachverständiger Bürger begrüßte die Beschlussvorlage, sie passe in eine „Stadt der Demokratie und der liberalen Denkweise“.

Kurz Notiert

Kulturfabrik

Bei einem Gesprächsabend der Offenburger Grünen zum Thema „Künftige Nutzung der denkmalgeschützten Werksgebäude in der alten Spinnerei“ hat sich eine überparteiliche Initiative gebildet. Ziel: Konzept einer „Kulturfabrik Alte Spinnerei“. Dieses Konzept wird am Dienstag, 5. November, 19.30 Uhr, im SFZ Innenstadt, Bürgerpark, vorgestellt.

Wahl-Café

Die Offenburger Grünen veranstalten am Sonntag, 3. November, 14.30 bis 17 Uhr, im SFZ Innenstadt ein öffentliches „Kommunal-Wahl-Café“. Eingeladen sind Bürger/innen, die sich in die Vorbereitung der Kommunalwahl einbringen wollen. Eine Kinderbetreuung wird angeboten.

Senioren-Eislauf

Eislauf für Senioren findet ab 4. November jeden Montag von 14.30 bis 16.30 Uhr statt: unter Leitung von Ruth Fischer in der Eislaufhalle der Messe Offenburg. Infos im Seniorenbüro, Telefon 07 81 / 82-22 22 .

Computerkurse

Seniorenbüro und Volkshochschule starten am 4. November neue Computerkurse für Ältere. Es gibt ein umfangreiches Angebot zu Word und zum Internet. Die Kurse werden von VHS-Dozenten geleitet und sind auf die Bedürfnisse von Senioren abgestimmt. Zusätzlich werden die Kurse von Schülern begleitet, die die Teilnehmer während des Kurses unterstützen. Anmeldung beim Seniorenbüro, Telefon 07 81 / 82 22 22.


8 26.10.2013 Kurz Notiert

Führung

Am Sonntag, 27. Oktober, um 11 Uhr findet im Atelierhaus Karl Vollmer, Zähringerstraße 15, eine öffentliche Führung statt. Kosten: 4 Euro. Treffpunkt ist vor Ort.

Seniorenführung

Leckere Fischbrötchen für kreative Meeresforscher Auszeichnungen für vier Bastelarbeiten zum Abschluss des Hamburger Fischmarkts Kauf von Spielsachen investieren. Einen Geschenkgutschein der City Partner im Wert von 20 Euro erhielt Joelle Stulz, die unabhängig von den Kindertagesstätten eine eigene Bastelarbeit eingereicht hatte.

Eine Führung für Senioren zum Thema „Badische Revolution“ bietet das Museum im Ritterhaus am Dienstag, 29. Oktober, um 15 Uhr an. Die Teilnahmegebühr von 7 Euro beinhaltet Eintritt, Führung sowie Kaffee und Kuchen.

Fischmarkt 2014

Städtische Galerie

Die aktuelle Ausstellung „Pokorny“ kann in den Herbstferien zu folgenden Zeiten besucht werden: Dienstag bis Freitag, 13 bis 17 Uhr, sowie Samstag und Sonntag, 11 bis 17 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Ferienprogramm

Das Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt lädt Kinder von sechs bis 12 Jahren zu einem Ferienprogramm ein. Treffpunkt ist jeweils um 10 Uhr am Treff im Park, Stegermattstraße 22. Kosten für die ganze Woche: 8 Euro. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. InfosunterTelefon07 81/93 22 86 13.

Glascontainer

Die Altglascontainer vom Parkplatz Tullastraße/Ecke Okenstraße wurden aufgrund von Baumaßnahmen in die Helmholtzstraße umgestellt.

Preisübergabe auf dem Marktplatz: Vertreter des Hamburger Fischmarkts, der City Partner sowie der Stadt Offenburg mit den Kindern und Erzieherinnen aus den Kitas, die beim Bastelwettbewerb gewonnen haben. Fotos (2): Seidel

Passend zum wichtigsten Verkaufsschlager des Hamburger Fischmarkts haben das Offenburger Stadtmarketing und Barbara Klement von der städtischenAbteilungFamilie,Jugend und Senioren die Kindertagesstätten Offenburgs zum Bastelwettbewerb „Das Meer und seine Bewohner“ aufgerufen. Nun wurden die Gewinner ausgezeichnet.

Gleich zwei erste Plätze gab es für die kreativen Meeresforscher. Jeweils 150 Euro erhielten die Kindertagesstätten Fessenbach und Rammersweier. Den zweiten Platz und damit 100 Euro bekam die Kita aus Windschläg. Das Geld, gespendet von den Marktbeschickern des Fischmarkts und den City Partnern, werden die Einrichtungen laut Aussage der Erzieherinnen zum größten Teil in den

Nach seinem zehntägigen Halt in Offenburg verabschiedet sich der Hamburger Fischmarkt in die Winterpause. „Wir werden auch im kommenden Jahr gern wieder hier zu Gast sein“, kündigten die Hamburger Fischhändler Birgit Moritz und Sonja Marx an. Über den Termin haben sie zusammen mit Stadtmarketing-Leiter Stefan Schürlein auch schon nachgedacht: 9. bis 19 Oktober 2014.

Papp-Aquarium So hat die kleine Künstlerin Joelle Stulz „Das Meer und seine Bewohner“ dargestellt.

Naturpark stellt sich mit Messe vor Mit diesem Gutsele erhalten Sie am Sonntag, 27. Oktober, gratis eine Tasse Kaffee! Wo? Naturpark-Messe, 11 bis 18 Uhr, in der Reithalle.

Einzulösen am Kaffeestand.

Der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord gastiert am Sonntag, 27. Oktober, 11 bis 18 Uhr, erstmals mit einer Genuss-Messe in der Reithalle. Die Messe, die erstmals 2011 erfolgreich in Schiltach stattgefunden hat, kommt dieses Jahr in die größeren Städte der Region. Unter dem Titel „Echt Schwarzwald genießen – Messe des regionalen Geschmacks“ möchten die Veranstalter die Gäste für regionale Produkte sensibilisieren. Erzeuger und Produzenten bieten an Marktständen ihre Produkte an. Darunter beispielsweise Ziegen-

frischkäse oder Secco vom Bohnapfel. Vier Naturpark-Wirte bereiten Gerichte vor den Augen der Besucher zu. An der „Genusstafel“ mit insgesamt 400 Plätzen kann von der Kinzigtäler Lachsforelle bis zu hausgemachten Rehmaultaschen allerlei probiert werden. Die passenden Weine liefern die Offenburger Weinbaubetriebe. Am Nachmittag werden außerdem Kaffee und Kuchen, organisiert von der Kaffeerösterei Arnolds, angeboten. Außerdem sorgt ein umfangreiches Programm mit Musik, Talkrunden, Kinderschminken und Streichelzoo für Unterhaltung. Der Eintritt ist frei.

Leckeres. Die Wirte kochen mit re­ gionalen Produkten. Foto: Naturpark


26.10.2013 9

Bürgerinfo Bad Nachdem das Preisgericht seine Wahl im Architektenwettbewerb zur Gestaltung des Freizeitbad-Neubaus getroffen hat, lädt die Stadt Offenburg Interessierte zur Vorstellung der drei Siegerentwürfe ein. Baubürgermeister Oliver Martini wird am Montag, 28. Oktober, um 18 Uhr die Pläne des Erstplatzierten, des Arge Planungsteams Badplanung Bad Boll, sowie der beiden Zweitplatzierten, den Behnisch Architekten aus Stuttgart und den 4a Architekten aus Stuttgart, im Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt im Bürgerpark, Stegermattstraße 26, vorstellen. Zudem wird er über das geplante weitere Vorgehen und den zeitlichen Ablauf informieren. Selbstverständlich haben die Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Weitere Infos zum Bad-Neubau im Internet unter der Adresse www.offenburger-freizeitbad.de.

Abstimmen! Beim landesweiten Ehrenamtswettbewerb „Echt gut“ ist das Projekt „Spielplatz-Vorleser“ des Vereins Lesewelt Ortenau in der Kategorie „Lebendige Gesellschaft“ nominiert worden und hat nun die Chance, 4000 Euro zu gewinnen. Wer die jungen Vorleser unterstützen möchte, kann noch bis 4. November im Internet unter der Adresse www.echt-gut-bw.de für sie abstimmen.

Zählerableser Ab Montag, 4. November, schickt das E-Werk Mittelbaden einen extern beauftragten Dienstleister, die Firma U-Serv, zur Zählerablesung in die Haushalte der Stadt Offenburg – in die Nordwest- und Südoststadt, außerdem in die Ortsteile Elgersweier, Fessenbach und Zunsweier. Jeder Ableser ist mit einem Dienstausweis ausgestattet. Das E-Werk bittet um Verständnis, dass es als Netzbetreiber verpflichtet ist, auch bei Kunden, die von einem anderen Stromanbieter beliefert werden, Zählerablesungen durchzuführen.

Gesunde KampaGne

„Rauchfrei wollen Kinder ihre Spielplätze!“ steht groß auf den Bannern geschrieben. Zwei dieser Plakate haben die Ini­ tiatoren (v. l.) Jugendstreetworker Marcel Karow, Gerald Gre­ schel und Christine Fornalski vom SFZ Albersbösch, AG Spielraum­Mitglied Alexandra Kram, Stefan Berndt vom SFZ sowie Spielplatzpate und AG Spielraum­Mitglied Kurt Beck kürzlich am Spielplatz beim Stadtteil­ und Familienzentrum Albersbösch angebracht. In den kommenden Wochen werden die Aufrufe an weiteren Spielplätzen zu sehen sein. Die Aktion

findet im Rahmen der Kampagne „100 % rauchfrei“ statt. Ins Leben gerufen haben sie die Schulkind­ und Jugendarbeit der Stadtteil­ und Familienzentren Albersbösch und Uffhofen. Grundlage für die Kampagne ist die landesweite Initiative „Gesund aufwachsen und leben in Baden­Württemberg“. Mit den Bannern wollen die Initiatoren Eltern und Erwachsene daran erinnern, dass sie eine Vorbildfunktion für Kinder ha­ ben, gerade auch auf Spielplätzen, und hier das Rauchen komplett unterlassen sollen. Foto: Stadt Offenburg

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10 26.10.2013

Mit Hochdruck Freizeitbad: Mitte März kommt die Bauentscheidung

Bürgerwerkstatt

Ideensammlung. Neben der nördlichen Innenstadt, wo es im Kern darum geht, die Sanierung eines ganzen Quartiers in Angriff zu nehmen, steht derzeit auch die gesamte Innenstadt auf dem Prüfstand – unter der Überschrift „Entwicklungskonzept Innenstadt“. Am vergangenen Freitag trafen sich interessierte Bürger/innen in der Reithalle zur zweiten Bürgerwerkstatt Innenstadt. In mehreren Gruppen wurden konkrete Maßnahmen für Plätze, Räume und Straßen erörtert. Nicht immer konnten sich die Teilnehmer auf ein gemeinsames Ziel einigen, im Gegenteil wurden durchaus einander entgegengesetzte Vorstellungen festgehalten. Beispiel Gerichtsparkplatz beim Ritterhaus: Parkplätze erhalten? Privat gepflegte Stadtgärten statt der Parkplätze? Eine Boule-Bahn für Erwachsene? Oder doch Parkplätze, aber nur für Anrainer? Beispiel südlicher Stadteingang: Wie kann die Grabenallee bequem überquert werden? Per Tunnel? Mittels einer Brücke? Mit Hilfe von Aufzügen? Einen Konsens erzielte die Gruppe „Gustav-Rée-Anlage“. Viele Grünfläche steht ebenso auf der Wunschliste wie Fahrradverkehr in der Lange Straße in beide Richtungen, falls diese zur Einbahnstraße würde. Außerdem soll der Lieferverkehr für die nördliche Hauptstraße und das kommende Einkaufsquartier so gelenkt werden, dass er die Anlage möglichst wenig stört. Die Diskussionen in den insgesamt zehn Arbeitsgruppen wurden sehr lebhaft geführt. Bei den Teilnehmern stieß die Form der Mitgestaltung am städtischen Raum auf breite Zustimmung. Moderiert wurde die Bürgerwerkstatt vom Freiburger Mediationsbüro Südlicht. Foto: Almaz

Nachdem drei Siegerentwürfe für das neue Freizeitbad festste­ hen, geht das Baudezernat mit den siegreichen Architek­ tenteams in die Feinplanung, den Kostenrahmen von 26,5 Millionen Euro im Fokus. Im kommenden März entscheidet der Gemeinderat über den end­ gültigen Zuschlag. Im Pressegespräch am vergangenen Mittwoch erläuterte Baubürgermeister Oliver Martini, dass die mehrtägige Ausstellung der 25 eingereichten Architektenmodelle große Resonanz bei der interessierten Bevölkerung gefunden habe. Die drei Preisträgermodelle werden am Montag, 18 Uhr, im

Drei Entwürfe Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt auch noch in einer Bürgerinformation vorgestellt. In der Sitzung der Badkommission am Vorabend hatten auch die Siegerentwürfe und das weitere Vorgehen auf der Tagesordnung gestanden. „Alle drei sind noch im Rennen“, bestätigte er. Gleichwohl sei der erstplatzierte Entwurf des Arge Planungsteams Bäderplanung aus Bad Boll mit seinem „Schmetterlingsdach“ als klarer Wettbewerbssieger neben zwei zweiten Platzierungen natürlich besonders im Blickfeld. Mit allen dreien gehe es nun an die Feinplanung, wobei auch noch aktuelle Verbesserungsvorschläge aus Badkommission, seitens der TBO und des Baudezernats eingearbeitet werden. Da das derzeit größte städtische Bauprojekt einen sehr langen Planungszeitraum erfordere, spare die Stadt einen Puffer in Höhe von

fünf Millionen für Preissteigerungen an, so Martini. Allein seit der ersten Kostenberechnung im Frühjahr 2012 bis heute habe es eine Baupreissteigerung von drei Prozent gegeben, fügte Architektin Andrea Thomann vom Hochbau an. Bei einem Projekt dieser Größenordnung seien drei Prozent durch Inflation dann gleich mal 800 000 Euro, rechnete TBOChef Alex Müller. Preissteigerungen seien aber keine Kostensteigerungen, betonte der Baudezernent. Noch nicht beziffert sind im Moment die Kosten für die äußere Erschließung. Diese Gelder werde man getrennt von den Investitionskosten für den Neubau in den kommenden Doppelhaushalt einstellen. Auch das Energiekonzept des neues Bads war Thema in der Badkommission. Die TBO haben eine Berechnung des Energiebedarfs gemacht, erläuterte Müller, und dabei festgestellt: Beim Badneubau sind lediglich 20 Prozent der Energiekosten tatsächlich beeinflussbar. Die drei preiswürdigen Entwürfe könne man aus energetischer Sicht daher gleichsetzen. Nachdem sich die Badkommission im Februar 2014 mit der Feinnachjustierung der drei Siegerentwürfe befasst, fällt der Gemeinderat Mitte März die Bauentscheidung. Dann geht’s an die Planung, Baubeginn: März 2015. Nach eineinhalb Jahren Bauzeit könnte bereits im November 2016 das neue Hallenbad öffnen, im Frühjahr 2017 die Freibadsaison starten. In einer gänzlich neuen Erlebniswelt! Die kompletten Informationen sind auf www.offenburger-freizeitbad.de einsehbar.


26.10.2013 11 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Aufstellung des Bebauungsplans „Mühlbach-Spinnereigelände“, Gemarkung Offenburg Inkrafttreten des Bebauungsplans nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 13a BauGB Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2013 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) den Bebauungsplan „Mühlbach-Spinnereigelände“ sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, Stabsstelle Stadtplanung, Zimmer 129, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlich Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 4 Abs.4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Offenburg, 16. Oktober 2013 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A 1. Vorhaben: 2. Auftraggeberin:

3. Vergabeverfahren: 4. Ort der Ausführung: 5. Art und Umfang der Leistung:

Sanierung der Halle Rammersweier 1. Dachdeckerarbeiten 2. Elektroinstallation Stadt Offenburg, Fachbereich Hochbau, Grünflächen und Umweltschutz, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Sachbearbeiter: Ulrich Wiegel Telefon: 07 81/82-26 69, Fax: 07 81/82-76 78 E-Mail: ulrich.wiegel@offenburg.de öffentliche Ausschreibung Am Pflenzinger 1a, Rammersweier, 77654 Offenburg 1. Dachdeckerarbeiten Rückbau Dachfläche ca. 480 m2 Neuandichtung Dachfläche ca. 480 m2 Entsorgung Dacheinbauten (z.B. Lichtkuppeln, Lüfter) 29 Stück Lichtkamine 9 Stück

2. Elektroinstallation 3 x Verteileranlagen ca. 10 000 Meter Kabel- & Leitungen ca. 100 KNX-Teilnehmer ca. 140 Leuchtkörper 6. Lose: keine 7. Ausführungsfrist: Gewerk 1.: 10.3.2014 bis 4.4.2014 Gewerk 2.: 10.2.2014 bis 26.9.2014 8. Angebotsausgabe und Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Einreichungs- bzw. Zentrale Vergabestelle, Wilhelmstraße 12, Eröffnungsstelle: 77654 Offenburg, Zimmer 125, Telefon 07 81/82-22 59 oder 82-23 16, Fax 07 81/82-75 13 E-Mail: zentrale.vergabestelle@offenburg.de 9. Entgelt für die Gewerk 1: 12 Euro Angebotsunterlagen: Gewerk 2: 20 Euro je Doppelfertigung einschließlich Postversand Zahlung: bar, Verrechnungsscheck oder Überweisung auf das Konto Nr. 34116, BLZ 664 500 50, Sparkasse Offenburg/Ortenau. IBAN: DE32664500500000034116 SWIFT-BIC:SOLADES1OFG Eine Entschädigung wird nicht erstattet. 10.Planeinsicht/Auskünfte: siehe Ziffer 2 11.Sprache: Deutsch 12.Angebotseröffnung: 20.11.2013, 10 Uhr, Ort siehe Ziffer 8 Gewerk 1: 10 Uhr Gewerk 2: 10.30 Uhr 13.Sicherheiten: siehe LV 14. Zur Eröffnung zugelassen: Bieter und/oder ihre Bevollmächtigten 15.Zahlungsbedingungen: nach § 16 VOB/B und den besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen 16.Rechtsform der gesamtschuldnerisch haftend Bietergemeinschaft: mit bevollmächtigtem Vertreter 17.Nachweis der Etwaige geforderte Eignungsnachweise Bietereignung: sind in den Vergabeunterlagen genannt. Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte beim Gewerbezentralregister einzuholen. 18.Ablauf der Zuschlagsfrist: 20.12.2013 19.Vergabeprüfstelle: Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Regierungspräsidium Freiburg. 20.Sonstige Angaben: Verpflichtungserklärung Mindestlohn nach §§ 4 und 5 LTMG mit Vordruck KEV 179.3 AngErg Mindestlohn


12 26.10.2013 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Nord“ Gemarkung Bühl nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB

Offenlagebeschluss Der Gemeinderat hat am 14.10.2013 für den Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Nord“ die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 27. Dezember 2012 bis einschließlich 25. Januar 2013. Geltungsbereich Der Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus liegt am nordwestlichen Ortsausgang des Ortsteils Bühl westlich der B 33. Das erforderliche Grundstück, eine Teilfläche des Flst.-Nr. 112/8 schließt sich unmittelbar an das letzte bebaute Grundstück an, nördlich und westlich befinden sich landwirtschaftliche Flächen sowie Sportplätze und ein Reitplatz von Bühl. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

• Hinweise zu Grundwasserständen • Im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes „Feuerwehrgerätehaus Nord“ liegt die Altablagerung „Kähner II“ (Objekt Nr. 00110). In der Zeit von 1968 bis 1972 wurde dort Bauschutt abgelagert. Die Altablagerung wurde auf Grundlage von Ergebnissen einer orientierenden Untersuchung auf dem Beweisniveau BN 2 hinsichtlich des Schutzgutes „Grundwasser“ mit dem Kriterium „Entsorgungsrelevanz“ in „B = Belassen zur Wiedervorlage“ eingestuft. Anfallender Erdaushub und Bauschutt aus dem Bereich der Altablagerung „Kähner II“ ist auf Grundlage von Schadstoffuntersuchungen eines für derartige Fragestellungen geeigneten Gutachters / Ingenieurbüros einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung / Entsorgung gemäß § 7 Abs. 3 KrWG zuzuführen. Die Altlast steht der geplanten baulichen Nutzung nicht entgegen. • Hinweis auf Lage in einem Überschwemmungsgebiet. Die aktuell vermessenen Geländehöhen (≥ 147,37 m ü. NN, Ausnahme Sohle Entwässerungsgraben mit 146,84 m üNN) liegen jedoch deutlich über der Höhe des Wasserspiegels im 100-jährigen Überschwemmungsfall (147,14 m üNN). Es ist davon auszugehen, dass eine Überströmung bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis nicht stattfinden wird. Eine Bestätigung durch die Hochwassergefahrenkarten steht noch aus. • Hinweis auf die von der 110-kV-Leitung ausgehenden Feldemissionen – elektrische und magnetische Felder. Die Beurteilung der Felder erfolgt nach der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. (Verordnung über elektromagnetische Felder) – 26. BlmSchV – vom 16.12.1996. Darin sind Schutz- und Vorsorgegrenzwerte für elektrische und magnetische Felder festgelegt, die dort einzuhalten sind, wo sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die 110-kV Bahnstromleitungen werden mit 16,7 Hz betrieben. Vorsorgegrenzwerte für die magnetische Feldstärke nach der „Verordnung über elektromagnetische Felder“ – 26. BlmSchV vom 16.12.1996, betragen umgerechnet auf 16,7 Hz 300 uT für die ganztägige Einwirkdauer auf Personen. Diese Grenzwerte werden im Einwirkungsbereich der Leitung bei weitem nicht erreicht. Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer erfolgt nicht. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB). Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen im Originalzustand (Kopien) oder in Auszügen (Zitate) in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Rat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Offenburg, 16. Oktober 2013

Bürgerbeteiligung Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung, den textlichen Festsetzungen mit den örtlichen Bauvorschriften und dem Umweltbericht sowie Fachgutachten und Stellungnahmen der Behörden zu umweltrelevanten Aspekten liegt in der Zeit vom 4.11.2013 bis einschließlich 5.12.2013 im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, von Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr, freitags, 8 bis 13 Uhr, aus. Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten aus: - Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Orts-/Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter mit Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen sowie Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung für das benachbarte FFH-Gebiet 7513341 („Untere Schutter und Unditz“) und EU-Vogelschutzgebiet 7413441 („Kammbach-Niederung“) - Artenschutzgutachten mit Bewertung von Vögeln, Fledermäusen, Amphibien/ Reptilien und Insekten sowie artenschutzrechtliche Prüfung. Kartierung mit Nachweisen von Vögeln, Zauneidechsen, Schmetterlingen und Heuschrecken. Benennung von Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu verhindern (Anpflanzen von Gehölzen, Anlegen von mageren extensiv gepflegten Wiesen und Pflegemanagement am Graben) - Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange: • Inanspruchnahme von 0,35 ha landwirtschaftlicher Flächen der Vorrangflur Stufe 2

Edith Schreiner Oberbürgermeisterin

Kurz Notiert

Offene Werkstatt

Am Mittwoch, 30. Oktober, 18 Uhr, lädt die Städtische Galerie, AmandGoegg-Straße 2, zur offenen Werkstatt – es geht um die aktuelle Pokorny-Ausstellung. Gebühr: 5 Euro.

Basar für guten Zweck

Am Samstag, 9. November, 10 bis 14 Uhr, lädt der Inner Wheel Club Ortenau zu seinem alljährlichen Basar ein. Er findet im Gemeindehaus der Auferstehungskirche, Hölderlinstraße, statt. Der Erlös kommt den Sozialprojekten des Clubs zugute.

Kindertheater

Das Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt, Grimmelshausenstaße 30, veranstaltet am Sonntag, 10. November, 14 Uhr, einen Kindertheaternachmittag mit dem Stück „Die Bremer Stadtmusikanten“ in deutscher und russischer Sprache. Der Eintritt ist frei.

Freie Plätze

Das Stadtteil- und Familienzentrum Uffhofen, Espenstraße 1, hat noch freie Plätze mittwochs, 19.45 bis 21.15 Uhr, im Percussion-Kurs. Info und Anmeldung unter Telefon 0157/79558007.


Marktplatz im

26.10.2013 13 Amtliche BekAnntmAchungen

Amtsgericht Offenburg – Vollstreckungsgericht – Terminbestimmung

1 K 41/08 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 22.01.2014, 10:00 Uhr, 106, Sitzungssaal, Amtsgericht Offenburg, Zeller Straße 38, 77654 Offenburg öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Elgersweier Miteigentumsanteil verbundern mit Sondereigentum SElfd ME-Anteil Sondereigentums-Art Nr. 1

163 72/1.000

Gewerbliche Räume im EG, Fahrradlager Kleinteilelager, Heizraum

3

Verkehrswert 220.000,00 € Sondernutzungsrecht Es sind Sondernutzungsrechte begründet

Blatt 1348

Elgersweier

Flurstück 86

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

m2

Gebäude-und Freifläche

Ortenaustrasse. 20

1.018

Eingetragen im Grundbuch von Elgersweier Miteigentumsanteil verbundern mit Sondereigentum SElfd ME-Anteil Sondereigentums-Art Nr. 2

276 73/1.000

Wohnung mit Balkon im Ober- und Dachgeschoss

4

Sondernutzungsrecht Zugeordnet ist das Sondernutzungsrecht an den beiden Aussentreppen zur Wohnung und der im Lageplan blau markierten Grundstücksfläche

Blatt 1349

an Grundstück Gemarkung Elgersweier

Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de und www.immobilienpool.de Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: R. Huber Volksbank Offenburg Kreditabwicklung Tel.: 0781/800-296 Der Versteigerunswert ist am 04.09.2008 in das Grundbuch eingetragen worden.

an Grundstück Gemarkung

Lfd. Nr2 Objektbeschreibung/Lage (lt Anlage d. Sachverständigen): Die 6-Zimmer-Wohnung Maisonettewohnung im Ober- und Dachgeschoss des Objekts (Baujahr 2000) mit Balkon zur Westseite soll eine Wohnfläche von ca. 150 m2 haben ( Obergeschoss ca. 87,30 m2, Dachgeschoss ca. 64,26 m2). Die Wohnung soll über eine gute Ausstattung im Wohnbereich (u.a. Kaminofen) und eine gehobene Ausstattung im Badezimmer verfügen.

Flurstück 86

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

m2

Gebäude-und Freifläche

Ortenaustrasse. 20

1.018

Lfd. Nr1 Objektbeschreibung/Lage (lt Anlage d. Sachverständigen): Es handelt sich um Räume im Erdgeschoss in einem gemischt genutzten Objekt, Baujahr 2000, in welchem sich auch die Wohnung GB Nr. 1349 (s.u.) befindet. Die Nutzfläche beträgt ca. 90 m2. Die Räume wurden ursprünlich als Ergänzung zur betrieblichen Nutzung der angrenzenden Tankstelle und Werkstatt errichtet.Die Tankstelle und Werkstatt steht nicht zur Versteigerung.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Offenburg, den 22.10.2013 Sachs Rechtspflegerin

Verkehrswert 60.000,00 €

Beilagenhinweis In dieser Ausgabe finden Sie Beilagen der:

Stadt Offenburg (Teilbelegung)

Zur Naturpark Messe – Messe des regionalen Geschmacks.

Zahn-/Altgold und Münzen, Ringe, Ketten, Silber, Besteck (auch versilbert)

Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 – 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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