Screen offenblatt 36

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Nr. 36, 25. Oktober 2014

Ihre Bürgerzeitung

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Wohnen am Mühlbach

CHANCEN (1)

Wettbewerbsjury vergab zwei erste Preise / Es werden 70 neue Wohnungen errichtet

Chancen für die Stadtgesellschaft: auf ein besseres Miteinander auf Straßen und Plätzen; auf Arbeit und auf bezahlbaren Wohnraum. ❚ Seite 5 CHANCEN (2)

Mit einem Einweihungs- und Nachbarschafts-Fest ist das Mehrgenerationenhaus am Bürgerpark offiziell eingeweiht worden. ❚ Seite 7

Innenstadtnah. Das Gebiet hinter dem Schwanenbau wird überplant.

Das Mühlbachareal westlich der Innenstadt und zwischen Hauptund Wasserstraße gelegen, ist eines der wichtigsten Offenburger Entwicklungsgebiete der nächsten Jahre. Am vergangenen Montag hat eine Jury zwei erste Preise im Rahmen eines Architektenwettbewerbs vergeben. Die Preisgerichtsmitglieder des Architektenwettbewerbs zur Neubebauung des sogenannten „Mühlbachkarrees“, unter ihnen OB Edith Schreiner, Baubürgermeister Oliver Martini, Stadtbauchef Robert Wacker sowie Stadträte, die Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtbau sind, nahmen sich einen ganzen Tag Zeit. Sie bewerteten 13 Entwürfe ausgewählter Architektenbüros. Zwei erste Preise wurden vergeben. Die Büros Lehmann Architekten aus Offenburg sowie Grünewald und Heyl Architekten aus Karlsruhe sollen die insgesamt 70 Wohnungen auf

dem 1,4 Hektar großen Quartier der Stadtbau zwischen Angelgasse und Wilhelm-Bauer-Straße planen. Vorgabe des Wettbewerbs waren eine attraktive Wohnbebauung mit Eigentumswohnungen am Mühlbachkanal und vis-à-vis der Altstadt mit der historischen Stadtmauer. Im Anschluss an das Bestandsgebäude Angelgasse sollte eine Ergänzung mit etwa 30 förderfähigen Mietwohnungen STICHWORT

Ausstellung Die Wettbewerbsarbeiten werden aufgrund des großen Interesses auch Montag, Dienstag und Mittwoch, 27.-29. Oktober, täglich von 8 bis 16.30 Uhr, in den Räumlichkeiten der Stadtbau Offenburg, Franz-Ludwig-Mersy-Straße 5, 77654 Offenburg, ausgestellt. Ansprechpartner ist Johannes May.

Foto: Schoch

vorgesehen werden. Neben dieser Wohnbebauung ging es auch um die Gestaltung der inneren Platzund Wegeflächen. Der vorsitzende Preisrichter Architekt Detlef Sacker erläuterte, dass das Karlsruher Büro mit seinen Entwürfen der 40 Eigentumswohnungen in der Wilhelm-Bauer-Straße die Jury überzeugt habe. Lehmann Architekten lieferten hingegen den besten Entwurf für die als Mietwohnungen geplanten Baukörper in der Angelgasse. Damit werden beide Büros mit je einem Teil der Umsetzung der Neubauten beauftragt. Laut Sacker ließen sich beide Entwürfe gut kombinieren. Gleichzeitig sorgten unterschiedliche architektonische Stile für Abwechslung im Quartier. OB Edith Schreiner ist überzeugt: „Damit setzen wir neue Akzente in der Kinzigvorstadt.“ Baubeginn soll 2016 sein, Fertigstellung 2017/18.

CHANCEN (3) In der Offenburger Gewerbeakademie ist es Mitte Oktober um berufliche Weiterentwicklung oder den Wiedereinstieg in den Beruf von Frauen gegangen. ❚ Seite 6


2 25.10.2014 HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeisterin Edith Schreiner folgenden Jubilaren: Mit 90 Jahren feiern Alfons Dorer (29. Oktober) und Theresia Busam (31. Oktober) aus Rammersweier einen runden Geburtstag. Eleonore Hausner (27. Oktober), Wolfgang Bertsch (31. Oktober), Gertrud Bocek (28. Oktober) aus Zunsweier, Hermann Litterst (30. Oktober) aus Fessenbach und Irma Dietz (31. Oktober) aus Bohlsbach können auf 92 Lebensjahre zurückblicken. Das 95. Wiegenfest begeht Friedrich Falk (30. Oktober) aus Zell-Weierbach. Ilse Mangold (25. Oktober) erblickte vor 96 Jahren das Licht der Welt. Stolze 97 Jahre alt wird Philipp Lienert (28. Oktober) aus Zell-Weierbach. Alles Gute zum Geburtstag!

Ferienprogramm „Bunt wie der Herbst“ lautet das Motto der Herbstferienwoche des offenen Schulkindbereichs im SFZ Innenstadt. Vom 27. bis 31. Oktober, jeweils von 10 bis 16 Uhr, gibt es ein Programm für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren. Kübisse schnitzen, mit Kartoffeldruck experimentieren und vieles mehr erwartet die Kids. Zum Ausflug nach Oberharmersbach auf den Wichtelpfad ist eine Anmeldung bis 28. Oktober unter Telefon 07 81/93 22 86 oder E-Mail: elke. stark@offenburg.de erforderlich. SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 25.10. 26.10. 27.10. 28.10. 29.10. 30.10. 31.10. 1.11. 2.11.

Schlossapotheke (Ortenberg) Lindenapotheke Hildaapotheke Apotheke Haaß Heimburgstraße Weingartenapotheke Hirschapotheke Einhornapotheke Apotheke Zunsweier Apotheke Haaß Schillerplatz

Architektonisches Schmuckstück Modernisierungsarbeiten im Weingut beginnen im Januar Grund zur Freude hat das Weingut Schloss Ortenberg: Endlich können die Modernisierungsmaßnahmen im großen Proberaum und den sanitären Anlagen im Obergeschoss beginnen. Um- und Neubau sind mit 300 000 Euro veranschlagt. Los geht´s am 2. Januar 2015. Das OFFENBLATT im Gespräch mit Geschäftsführer Matthias Wolf. Herr Wolf, bereits seit Jahren stehen die Modernisierungsmaßnahmen zur Diskussion. Warum gab die Zweckverbandsversammlung erst im Januar grünes Licht? Matthias Wolf: Das Ziel des Weinguts ist es, die Baumaßnahmen aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Matthias Wolf: „Ein ansprechender Proberaum ist eine absolute Notwendigkeit.“ Foto: privat

Aufgrund der mengenmäßig kleinen Ernten in den vergangenen Jahren konnten wir die Sanierungsmaßnahmen deshalb nicht wie geplant durchführen. Mit dem Jahrgang 2014 und den damit verbundenen Erlösen ist dies jetzt aber möglich geworden. Was genau soll modernisiert werden? Wolf: Der große Proberaum wird bis auf den Rohbau saniert und modernisiert. Die grandiose Aussicht und die einmalige Lage mitten in den Weinbergen werden architektonisch auf ganz besondere Weise aufgenommen. Dazu gehören auch der Balkon und die Überdachung. Die bisherigen Fenster werden bis auf den Fußboden heruntergebrochen und durch drei Glasfaltwände ersetzt. Mit deren Öffnung kann dann der Raum mit der Terrasse verbunden

werden. Bei einer Raumhöhe von 3,20 Metern hat diese einen enormen Effekt. Die Bodenheizung wird durch eine neue innovative Deckenheizung ersetzt. Zusammen mit den Glasfaltwänden nach neuestem Dämmrichtwert wird der Proberaum selbst im Winter optimal beheizt werden können und im Sommer sorgt eine Klimaanlage für angenehme Temperaturen. Zudem werden die Sanitäranlagen grundlegend erneuert und behindertengerecht ausgestattet. Im Vergleich zu anderen Weingütern – Luxus oder absolute Notwendigkeit? Wolf: Ein ansprechender Proberaum ist für ein Weingut wie unseres eine absolute Notwendigkeit. Wein ist inzwischen zu einem Gesamterlebnis geworden und das können wir nach dem Umbau noch viel intensiver erlebbar machen. Ein Palast wird der neue Proberaum sicherlich nicht. Dennoch wollen wir architektonisch wieder neue Akzente setzen. Dies ist uns mit dem Verkaufsraum vor zehn Jahren ja bereits hervorragend gelungen. Wie überbrücken Sie die Zeit des Um- und Neubaus? Wolf: Während der viermonatigen Umbauphase können wir vorerst nur noch Weinproben mit bis zu 20 Personen im kleinen Proberaum durchführen. Dies ist aber zu verkraften, da die Mehrzahl der Proben im Zeitraum von April bis Dezember stattfindet. Wann und in welchem Rahmen wird die Einweihungsfeier stattfinden? Wolf: Wenn alles nach Plan läuft, dann können wir Ende April kommenden Jahres den Raum der Öffentlichkeit übergeben. Was wir genau planen, will ich noch nicht verraten. Es soll eine Überraschung im Rahmen einer eigenen Veranstaltung werden.

Verlegt! Der Offenburger Wochenmarkt wird vom Samstag, 1. November, (Allerheiligen) auf Freitag, 31. Oktober, vorverlegt, teilt die Abteilung Stadtmarketing mit.

Neue Weichen Die DB Netz AG erneuert von Montag, 27. Oktober, bis Montag, 3. November, die Weichen am Offenburger Güterbahnhof. Die Arbeiten werden während der Nachtzeit bzw. an Sonn- und Feiertagen durchgehend ausgeführt. Die Baumaßnahmen sind zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erforderlich. Die DB Netz AG bittet um Verständnis.

Amtsblatt der Stadt Offenburg

Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Wolfgang Reinbold Redaktion: Natalie Butz, Telefon 07 81/82 25 72 Wolfgang Reinbold, Telefon 07 81/82 22 00 Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33 Anja Walz, Telefon 07 81/82 26 66 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender und Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 23 33, Telefax 07 81/82 75 82 sandra.schoch@offenburg.de Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Druckzentrum Südwest GmbH Auf Herdenen 44 78052 VS-Villingen Vertrieb: PSV Presseservice- & Vertrieb-GmbH Im Oberwald 27a, 79359 Riegel a.K. Telefon 076 42/91 08 -0 Telefax 076 42/91 08 40 inforiegel@psv-gmbh.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 29 674

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25.10.2014 3

Politisches Meinungsforum Wohnen in Offenburg

Vergebliche Liebesmüh?

Da konnte die Oberbürgermeisterin mit Engelszungen reden und werben für Tempo 30 in der Fessenbacherstraße. Umsonst! Bürgermeister Martini und die Planer der Stadt konnten ihre fachlichen Argumente dafür aufbieten. Umsonst! Sie fanden keine Mehrheit für diesen vernünftigen Vorschlag. Viel angenehmer klang in den Ohren der Gegner einer solchen Tempobeschränkung im zukünftigen Wohngebiet der lautstarke Beifall von der „Fessenbacher Bank“. Sie war gut besetzt und machte offenbar Eindruck. Schweigend oder mit Unmut wurden hingegen die Plädoyers aufgenommen, welche aus den Reihen der SPD, der Grünen, der FW und der Offenburger Liste kamen. Die Bereitschaft, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, war – sagen wir vorsichtig–schwachausgeprägt. Regina Heilig: Bei der CDU hatte man gar den „Wichtiger als Eindruck, dass FraktionsdisziWorte ist plin angesagt war, als ginge es praktisches um die Demonstration von Handeln.“ Macht und (geschwundener) Stärke. Demokratie in der Stadt geht eigentlich anders, Wir von der CDU-Fraktion sind hat mit freier Entscheidung zu bereit, über die Grenzen der tun. Parteien und gesellschaft- Nun ist es ja nicht so, dass die lichen Gruppen hinaus das Lust am gedrosselten Tempo Problem gemeinsam anzuge- uns antreibt. Wer fährt schon hen. gerne langsam und ärgert Ausdrücklich danken möch- sich nicht über die Schleicher ten wir Eva Christoph und den auf den Straßen!? Es ist Mitarbeitern des St. Ursula schlicht die Erkenntnis, die Heims sowie allen anderen landauf landab CDU-domiMenschen und Gruppie- nierte Räte sich zu eigen marungen, die sich vorbildlich chen: Wer selbst ein Recht um die wohnungslosen Men- auf ruhiges Wohnen und gröschen in Offenburg kümmern. ßere Sicherheit (vor allem für Regina Heilig Kinder) einfordert, sollte es tunlichst auch seinen Mitbewohnern einräumen. Bertold Thoma

Auf vielfältige Weise berührt uns im Moment das Thema „Wohnraum in Offenburg“. Über 1000 neue Wohnungen im meist hochpreisigen Segment werden gebaut. Gleichzeitig erfahren wir von Betroffenen, dass erschwinglicher Wohnraum in Offenburg immer knapper wird. Das betrifft vor allem junge Familien, Alleinerziehende mit Kindern und ältere Menschen mit schmaler Rente. Die Podiumsdiskussion zum Thema „Grundrecht auf Wohnen“ am vergangenen Dienstag hat zudem gezeigt, dass für einige Menschen der Zugang zum Wohnungsmarkt inzwischen fast unmöglich geworden ist. Wichtiger als Worte ist hier wie überall aber praktisches Handeln. Ressourcen sind in unserer Stadt vorhanden.

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Blick auf das gesamte Tun

Oase Fessenbach

Generationengerechtigkeit ist ein gern verwendeter Begriff in der aktuellen Politik. Zukünftige Generationen sollen gleiche Chancen haben. Für uns heißt das, Güter nur soweit zu verbrauchen, wie sie auch wieder nachkommen. Insoweit war der Schuldenabbau des Offenburger Kernhaushaltes sicher generationengerecht. Aber reicht das aus? Ein Beispiel ist der Landverbrauch. Großzügig wird der Seitenpfaden bebaut, großzügig wird das Industriegebiet Elgersweier erweitert. Dabei ist Grund und Boden nicht beliebig vermehrbar. Ausgleichsmaßnahmen, die die Grünfunktion der neu versiegelten Fläche ausgleichen sollen, stimmen nur rein rechnerisch auf dem Papier und sind in der Realität sehr zweifelhaft. Grünfläche kommt damit keine zurück. Großzügig wird auch Grund und Boden verkauft. Im neuen Baugebiet Seitenpfaden verkauft die Stadt Grundbesitz für mehr als fünf Millionen Euro, kein Pappenstiel. Das schmälert deutlich das Vermögen. Gleichzeitig erklärt man uns, das für den Kauf neuer Grundstücke bereitgestellte Geld brauche man nicht mehr. Dieses fließt jetzt in das laufende Geschäft, nicht in die Vermögensbildung. Wenn keine Grundstücke mehr in städtischem Besitz sind, hat das eine weitere Folge: der Planungs- und Handlungsspielraum kommender Generationen wird deutlich eingeschränkt. Generationengerechtes Handeln lässt sich nicht an Einzelmaßnahmen festmachen, sondern erfordert immer einen Blick auf das gesamte Tun! Angelika Wald

Es ist schon bemerkenswert, wie sich die Ortschaft Fessenbach mit ihren 15 „repräsentativen“ Vertretern im Zu-

Mario Vogt: „Nutzt die Oase für Rennfahrer!“

schauerraum bei der letzten Gemeinderatssitzung in Offenburg lautstark Luft gemacht hat. Sie kämpften gegen den Vorschlag der Verwaltung (Tempo 30) und für die autofreundliche Regelung ihrer schnellsten Einfahrt (Fessenbacher Straße) in die Kernstadt und damit für eine Verkürzung der Fahrzeit von sage und schreibe zirka 15 Sekunden auf einer Strecke von 400 Metern im Bereich Seitenpfaden. Mein Tipp an alle Bewohner der östlichen Vorbergzone: Nutzt die Oase für Rennfahrer, in Fessenbach kann man innerorts noch rasant aufs Gaspedal treten, ohne missbilligenden Blicke der Anwohner ausgesetzt zu sein und sogar Richtung Offenburg auf 70 km/h aufdrehen. Lediglich im Bereich Seitenpfaden muss man es nur geringfügig wieder auf 50 km/h ausrollen lassen. Aber jetzt ernsthaft: Genauso ist der denkbar knappe Beschluss des Gemeinderates mit 19:18 Stimmen unter großem Applaus der Zuschauer zu interpretieren. Ich bin darauf gespannt, welche Arguemente den Befürwortern noch bleiben, wenn Kinder bei einer Kollision im dortigen Bereich zu Schaden kommen. Spätestens dann aber wird das Ganze im Rat nochmals zu behandeln sein. Mario Vogt

Einkaufscenter Das geplante Einkaufscenter (Galerie) in der nördlichen Hauptstraße kann man betiteln, wie man möchte: Sicher ist nur, dass es gravierende Veränderungen im Offenburger Einzelhandel nach sich ziehen wird, sollte es tatsächlich gebaut werden. Belegt wurde dieses durch eine InfoVeranstaltung der City Partner vergangenen Dienstag in der Reithalle. Sicher kann man der Meinung sein, dass die Veranstaltung nur der Wahrung eigener Interessen diente. Nur jeder Zuhörer erkannte schnell, dass es sich um eine objektive und keinesfalls polemische und einseitige Veranstaltung handelte. Wir als FDP-Fraktion fühlten

Thomas Bauknecht: „Der Markt ist gesättigt.“

uns abermals in unserer ablehnenden Haltung gegenüber einem Center bestätigt. Es gibt in Offenburg keinen Bedarf für ein Einkaufscenter in dieser Größenordnung. Wir fragen uns bis zum heutigen Tage, woher die geschätzten 45 Millionen Euro Umsatz des geplanten Centers kommen sollen. Es wird ein reiner Umschichtungsprozess sein, der zu Schließungen bestehender Geschäfte und zum Arbeitsplatzverlust von Personal führen wird. Der Markt ist gesättigt. Offenburg hat eine gut funktionierende Innenstadt. Und dieses sollten wir so belassen. Der Gemeinderat mussdasErgebnisderzweiten Offenlage genau anschauen, prüfen und dann erneut eine Entscheidung treffen. Thomas Bauknecht


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Fragestunde im Offenburger Rat

KLIMAGEWINNSPIEL

Preisübergabe. In Vertretung von OB Edith Schreiner haben die städtische Klimaschutzmanagerin Bernadette Kurte und die kommissarische Leiterin der Abteilung Stadtentwicklung, Silke Moschitz, gemeinsam mit Anthea Götz vom E-Werk Mittelbaden, Melanie Kasper (Badenova), Christian Dunker (Ortenauer Energieagentur) und Peter Schillinger (Radhaus Kaletta) am 21. Oktober die Preise im Historischen Rathaus übergeben. Rund 500 Teilnehmer hatten am Klimagewinnspiel der Energietage 2014 teilgenommen. Insgesamt 14 attraktive Preise wurden verlost, u.a. eine Fahrt im Heißluftballon und ein Bodyscanning für die richtige Fahrradeinstellung. Foto: Reinbold

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Wieviele Flüchtlinge es in Offenburg derzeit gebe, fragte SPD-Rätin Martina Bregler in der Fragestunde des Gemeinderats am Montag vor einer Woche. Ob deren Unterbringung Probleme bereite, welche Kosten wo anfallen. Offenburg verfüge über zwei Gemeinschaftsunterkünfte und bringe mehr Flüchtlinge unter, als es offiziell müsste, erläuterte Michael Hattenbach, Leiter des städtischen Fachbereichs Bürgerservice und Soziales. Darüberhinaus stelle die Stadt noch Wohnungen zur Verfügung. Die Unterbringungskosten trage der Kreis. „Bei uns läuft die Thematik vergleichsweise ruhig“, betonte OB Edith Schreiner. Die Auflage, künftig sieben statt bislang vier Quadratmeter Fläche pro Flüchtling bereitzustellen, sei jedoch vorerst nicht umsetzbar. Es gehe primär darum, die Ankommenden überhaupt unterzubringen. * Mehr rathausnahe Taxistellplätze regte FDP-Stadtrat Silvano Zampolli an – besonders am WochenendegebeesvieleNachtschwärmer, die dort auf Fahrdienste der Taxis zurückgreifen wollten. Baubürgermeister Oliver Martini sieht hier allerdings keinen Handlungsnotstand: „Wir leben ja in Zeiten von Mobiltelefonen. Die Leute rufen ein Taxi zu dem Standort, wo es sie abholen soll.“ * FDP-Chef Thomas Bauknecht wollte wissen, ob seine Informationen zutreffen, dass Bauanträge derzeit nur schleppend abgearbeitet würden. Martini räumte hierzu einen gewissen Verzug im Baudezernat ein – aufgrund der großen Anzahl an Bauprojekten und man-

cher Komplexität von Vorhaben. Allerdings seien auch die Unterlagen der Antragsteller oft nicht vollständig. Auch Nachbesserungen erforderten dann zusätzliche Zeit. * Grünen-Stadtrat Norbert Großklaus sprach nochmals die mangelnde Barrierefreiheit der Promenade am Mühlbach an. Baubürgermeister Martini unterstrich, dass in der umfangreichen – auch medienöffentlichen – Antwort die Situation ausführlich erklärt sei und verwies auf Podeste, von denen aus man das Wasser erleben könne. Nicht zuletzt hätten Rampen zum Wasser hin ebenso Gefahrenpotenzial. * Ob es künftig einen Zugang vom Gifiz-Strandbad zum „Essgut“ geben werde, fragte CDU-Stadtrat Klaus Binkert. Martini verneinte – die bisherige Trennung habe sich bewährt. Die ebenso nachgefragte Wasseraufbereitungsanlage hingegen komme; die Verzögerungen lägen beim externen Genehmigungsverfahren. * CDU-Rätin Regina Heilig berichtete von einer Beißattacke im Juli am Stadtbuckel und dass nach ihrer Kenntnis die Ortspolizeibehörde den Fall nicht weiter sanktioniert hätte – es sei weder ein Maulkorb-, noch Leinenzwang für diesen Hund verhängt worden. Im Gegenteil, die Geschädigte sei sogar noch brüsk abgewiesen worden, als sie nach Informationen fragte. Bürgermeister Hans-Peter Kopp, der den Fall kennt, antwortete, dass man sich sehr wohl damit beschäftigt habe. Der Hund sei begutachtet worden und habe den Wesenstest bestanden.

Offenburger Bündnis für Familien Einstimmig haben die Mitglieder des Ausschusses für Familie und Jugend am vergangenen Montag beschlossen, die Förderbedingungen für den Familien-, Sozial- und Seniorenpass zum 1. September 2015 zu verbessern und die Einkommensgrenzen (Bruttolöhne) um zehn Prozent zu erhöhen. Sowohl Regina Heilig für die CDU, als auch Jens-Uwe Folkens für die

SPD zeigten sich mit dem Erreichten sehr zufrieden. Drei Viertel der Förderung fließen in die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten und in die verlässliche Grundschule. Der Familienpass reduziert die Kosten für eine anspruchsberechtigte Familie etwa für den ÖPNV, die Musikschule oder für Theaterbesuche und den Gang ins Schwimmbad erheblich.


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Wohnungen Sozialbürgermeister Hans-Peter Kopp hat in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Familie und Jugend zum Thema „Bezahlbare Wohnungen in Offenburg“ Stellung genommen. In den vergangenen Wochen haben Sozialverbände im Rahmen der landesweiten Aktionswoche gegen Armut von einer zunehmenden Wohungsnot in der Stadt gesprochen. Was tut Offenburg? Kopp wies darauf hin, dass hier in den nächsten Jahren 1000 Wohnungen entstehen. Das führe zu einer Entlastung auch im unteren und mittleren Preissegment. Alleine die städtische

Entlastung Wohnbau werden in den nächsten zwei Jahren 200 Mietwohnungen neu bauen – mit Größen zwischen 60 und 75 Quadratmetern und sozial verträglichen Mietpreisen: am Mühlbach, an der Wiede und im Seitenpfaden. Kopp erinnerte daran, dass die Wohnbau eben kein auf Rendite getrimmtes Unternehmen sei, das den erwirtschafteten Überschuss an die Stadt abgeben müsse. Vielmehr sei damit unter anderem in den vergangenen drei Jahren der Wohnungsbestand saniert worden. Die Stadt Offenburg versuche zusammen mit ihren Partnern Wohnungsverlust im Vorfeld bereits zu begrenzen. Komme es doch so weit, kümmere man sich darum, die Menschen möglichst rasch unterzubringen. Kopp kündigte an, im Sinne es Antrags von Bertold Thoma und Angelika Wald (vgl. S. 8 in dieser Ausgabe) ein Konzept bis zur nächsten Ausschussitzung Anfang 2015 vorzubereiten. Hans-Peter Kopp nutzte die Sitzung des nach den Gemeinderatswahlen im Mai neu formierten Ausschusses für Familie und Jugend, um den Grundsatz der städtischen Sozialpolitik zu erläutern: „Die Stadt versteht sich als Chancengeber für die Menschen, vor allem für Menschen in schwierigen Lebenslagen, die Unterstützung benötigen. Wir machen Angebote – nutzen müssen diese die Menschen jedoch selbst.“ Es geht hier um Arbeit, Wohnen sowie Integration und Teilhabe.

Aufruf zu Toleranz Aufenthalt suchtbelasteter Menschen im öffentlichen Raum / Ausschuss nimmt Kenntnis Chancen für die Stadtgesellschaft: Dieser Grundsatz hat sich wie ein roter Faden durch die Sitzung des Ausschusses für Familie und Jugend am vergangenen Montagabend gezogen. Dazu gehört auch die Chance auf ein besseres Miteinander auf Straßen und Plätzen. Da gibt es den sozialen Brennpunkt Franz-Volk-Park, wo sich nicht nur Familien, Jugendliche und ältere Menschen aufhalten, sondern auch Gruppen suchtbelasteter Menschen. Dietmar Henle vom städtischen Fachbereich Bürgerservice und Soziales erläuterte, dass Einrichtungen wie St. Ursula-Heim, Kontaktladen und Substitutionspraxis, auch das Polizeirevier Offenburg oder die Soziale Rechtspflege Ortenau vieles auffangen können. „Es bleibt aber ein Rest“, so Henle. „Das ist zu tolerieren. Denn man kann Menschen nicht einfach wegsperren.“ Jess Haberer, CDU, sieht in den etwa 25 bis 50 auffälligen Personen, die sich als völlig resistent

Franz-Volk-Park. Gespräche und Verhandlungen.

gegen jeden Interventionsversuch erweisen, einen Appell an uns alle: „Wir können uns nicht den großstädtischen Problematiken verweigern.“ Jens-Uwe Folkens, SPD, wies darauf hin, dass durch diese soziale Problematik enorme Personal-Ressourcen gebunden würden. Sarah Lieser, Grüne, fragte nach den weiteren Planungen für den Park.

Foto: Heinzmann

Dieser soll unter Berücksichtigung der Interessen unterschiedlicher Nutzergruppen umgestaltet werden. Eindeutig zuzuordnende Zonen für Kinder und Erwachsene sollen für Klarheit sorgen, ohne dass eine Trennung von Nutzergruppen erfolgt. Unter Beteiligung der Bürger wurden Strategien zum Umgang mit den komplexen sozialen Themen im Park entwickelt.

Zurück zu einer regulären Arbeit

Integration

Der Bericht „10 Jahre Arbeitsgelegenheiten für ALG-2-Empfänger bei der Stadt Offenburg“ ist vom Ausschuss für Familie und Jugend (AFJ) ebenfalls zur Kenntnis genommen worden. Menschen mit massiven Schwierigkeiten auf dem regulären Arbeitsmarkt haben hier die Chance, sich zusätzlich zu Arbeitslosenunterstützung einen Euro pro Stunde zu verdienen. Und, was für viele Teilnehmer wichtiger ist als der Zusatzverdienst: die Chance zu erhalten, mit anderen Menschen arbeiten zu dürfen und Wertschätzung zu erfahren. Derzeit, so Hans-Peter Kopp, stellt die Stadt Offenburg 23 Stellenprofile zur Verfügung, die von 26 Menschen genutzt werden. Eine Aufstockung wäre wünschenswert, so der Sozialbürgermeister. Allerdings hat der Personalrat Vorbehalte, möchte er doch unbedingt vermeiden, dass möglicher-

„Offenburg liebt Vielfalt“: So lautet der Titel des Interkulturellen Integrationsberichts, den Michael Hattenbach, Fachbereichsleiter Bürgerservice und Soziales, und Regina Wolf, städtische Integrationsbeauftragte, vor dem Ausschuss für Familie und Jugend vorstellten. Er listet auf 74 Seiten nicht nur die Aktivitäten auf, die die Integration ausländischer Mitbürger/innen erleichtern sollen. Der Bericht zeigt auch den Anteil der in Offenburg vertretenen 110 Nationalitäten auf. Deren Engagement manifestiert sich nicht zuletzt in der Anzahl aktiver Vereine. Die Fraktionen nahmen den „beeindruckenden Bericht“, so die einhellige Reaktion, gerne zur Kenntnis. Regina Wolf verfolgt in den nächsten Jahren ein Ziel: Die Einrichtung eines Frauenbereichs, zumindest aber von Schwimmzeiten nur für Frauen – insbesondere für muslimische Bürgerinnen.

weise reguläre Stellen wegfallen. Er wünscht sich eine bessere schriftliche Begründung für diese Profile. Während Jess Haberer, CDU, eine Aufstockung für dringend erforderlich hält, verwies Loretta Bös, SPD, darauf, dass Menschen mit Hilfe dieser Zusatzjobs wieder eine Tagesstruktur erhielten. Die anderen Fraktionsvertreter hatten Fragen zu den Kosten und zur Anzahl der Beschäftigten, die für eine solche Förderung in Frage kämen. Auch hier sieht Kopp vor allem die Chancen, zumal die Stadt seit einigen Jahren Stellenzuwächse zu verzeichnen habe: „Von einem Stellenabbau kann überhaupt keine Rede sein.“ Zusatzjobber erledigten Dinge, die sonst gar nicht gemacht würden. Sie sind insofern ein Gewinn für die Stadtgesellschaft, während sie im besten Fall eine Perspektive auf eine reguläre Beschäftigung erhalten.


6 25.10.2014

Moderate Gebühren

FRAU UND BERUF

Rund 70 Frauen und ein paar wenige Männer haben sich Mitte Oktober zur Netzwerkveranstaltung „Frau und Beruf – Das Netzwerk in der Ortenau“ in der Gewerbeakademie in Offenburg getroffen. Der Abend war gleichzeitig der Abschluss des Projekts „F³ – Frau, Familie, Fortbildung“. Gestartet war es im Mai mit einer Messe in der Reithalle, bei der sich mehr als 300 Frauen über Fortbildungsmöglichkeiten in der Region informiert hatten. Im Rahmen der Messe konnten sich Frauen zu einem kostenlosen Coaching anmelden, bei dem ihnen „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei der beruflichen Weiterentwicklung oder beim Wiedereinstieg gegeben wurde. Dass die gerade einmal jeweils zwei Stunden pro Woche manchmal schon ausreichen können, um beruflich durchzustarten, bewiesen drei Teilnehmerinnen eindrucksvoll in der Gesprächsrunde an diesem Abend. Neben einem Rückblick auf die vergangenen Monate gab das Autorenehepaar Bärbel und Sebastian Rockstroh (Foto) in seinem Vortrag Tipps, wie Frau die sogenannte gläserne Decke in der Männerhierarchie durchbrechen kann. Wie die männliche Berufspyramide funktioniert, zeigten sie anhand einer erfundenen Geschichte aus einem Unternehmen auf. Die imaginäre neue Mitarbeiterin geriet beim Gang durch die Abteilungen von einem Fettnäpfchen ins andere. Gemeinsam mit den Zuhörerinnen und Zuhörern analysierten und korrigierten sie das Gehörte und wünschten abschließend „Erfolg in Sicht für Sie alle“. Foto: Schoch

Messe Offenburg präs entiert

Am kommenden Samstag beginnt die neue Eislaufsaison!

Eislaufhalle Offenburg 25. Okt. bis 22. Feb. www.eislaufhalle-offenburg.de

Einstimmig hat der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 22. Oktober dem Gemeinderat empfohlen, mit Wirkung ab 22. März 2015 das Gebührensystem des Museums im Ritterhaus in zwei Stufen anzupassen und der Gebührenordnung zuzustimmen. Einzige Änderung: Jugendliche und junge Erwachsene unter 21 Jahren erhalten freien Eintritt, anstatt – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – freien Eintritt für alle unter 18-Jährigen. „Die neuen Eintrittsgebühren sind im Vergleich zu anderen Museen moderat“, erklärte Museumschef Wolfgang Gall. Danach zahlen Einzelbesucher ab 2015 drei Euro, ab 2017 4,50 Euro. Mehrfachbesuchern wird künftig eine Jahreskarte in Höhe von 15 Euro (Einzelbesucher) oder 25 Euro (Paare) angeboten. Ebenfalls ist für Kindergärten und Schulklassen der Eintritt frei. Inhaber von Seniorenoder Sozialpass erhalten auch freien Eintritt, ebenso wie Muse-

umspassinhaber, die mit Kauf des Passes bereits ihren Eintrittspreis beglichen haben. Wer einfach mal schauen möchte, ob sich eine Jahreskarte lohnt oder mal kurz ins Museum möchte, um ein bestimmtes Objekt oder eine Sonderausstellung zu sehen, sollte den „freien Freitag“ nutzen, denn freitags, am Museumstag, haben alle freien Eintritt!

Museumstag ist der Freitag bei freiem Eintritt. Foto: Heinzmann

191 Angebote in der Spielzeit 2013/14 Zustimmend hat der Kulturausschuss am vergangenen Mittwoch den Bericht des Kulturbüros zur Kenntnis genommen. Mit 191 Angeboten war die Spielzeit 2013/14 die umfangreichste seit der Kulturbürogründung. Das Programm werde nicht nur auf den schnellen Publikumserfolg hin ausgewählt, sondern auch nach neuen Trends, Gruppen mit großem Potenzial,

aber noch kleinem Namen oder Individualisten wie die österreichischen Transceivers, informierte Kulturbürochef Edgar Common. Der höchste Zuschussbedarf befinde sich durch die aufwändigen Produktionen beim Theater, während die Kleinkunst am anderer Ende der Skala in der Regel mit Mikro und Barhocker auskomme, erklärte Common.

„Realer, nicht kommerzieller Ort“ Zustimmend hat der Kulturausschuss am 22. Oktober den Bericht der Stadtbibliothek zur Kenntnis genommen. „Im Jahr 2012 begann die Realisierungsphase des auf zehn Jahre angelegten Konzepts ’Bibliothek 2020‘, das unsere Arbeit auch 2013 zentral bestimmte“, informierte Stadtbibiliothek-Chefin Sibylle Reiff-Michalik. 2013 konnten zwei große Teilprojekte realisiert werden: die komplette konzeptionelle und räumliche Umgestaltung der Jugendabteilung sowie das nun jährlich ange-

botene Veranstaltungsformat „Kinder- und Jugendliteraturtage“. Nach dem Konzept soll die Bibliothek für die gesamte Bevölkerung als realer, nicht kommerzieller Ort der Geselligkeit, aber auch als Ort des ruhigen Lesens und Lernens erfahrbar sein. Mit ihrem vielfältigen Medienangebot für alle Bereiche des Lebens, von der Freizeitgestaltung bis zur schulischen und beruflichen Weiterbildung, konnte die Stadtbibliothek auch in 2013 ihre Ausleihzahlen steigern (656 643, im Vorjahr 638 137).


25.10.2014 7 KURZ NOTIERT

Neuer Schliff?

Der Offenburger Wochenmarkt bietet nicht nur Gemüse, Blumen, Obst und andere regionale Produkte. Am Samstag, 25. Oktober, 7 bis 12 Uhr, ist dort auch der Messerschleifer Karl Dold anzutreffen.

Miriam Cahn

Am Sonntag, 26. Oktober, 11 Uhr, lädt die Städtische Galerie zur Führung in die Ausstellung „bestandesaufnahme“ mit Werken der Schweizer Künstlerin und Preisträgerin des Oberrheinischen Kunstpreises 2014, Miriam Cahn, ein – mit Constanze Albecker-Gänser. Gebühr: 4 Euro.

Spielgruppe

Am Mittwoch, 29. Oktober, 9.15 bis 10.45 Uhr, trifft sich die Spielgruppe „Sing’ und red’ mit mir“ im SFZ Albersbösch, Altenburger Allee 8. Das Angebot richtet sich an Eltern mit Kleinkindern vom ersten bis zum Anfang des dritten Lebensjahrs. Das Angebot ist kostenlos. Infos unter Telefon 07 81/95 35 11.

MEHRGENERATIONENHAUS

Einweihungsfest. Mit einem Einweihungs- und Nachbarschaftsfest haben die Bewohner vergangene Woche das Mehrgenerationen-Wohnprojekt am Bürgerpark offiziell eingeweiht. OB Edith Schreiner würdigte in ihrer Ansprache das „Pilotprojekt MWO“, das eine Antwort auf die demografische Entwicklung der Stadtgesellschaft sei. Robert Wacker, Geschäftsführer der städtischen Wohnbau, die das Haus baute, erwähnte den „modellhaften Kooperationsvertrag“ zwischen

der Stadt, dem Verein „Mehrgenerationen-Wohnprojekt Offenburg“ und der Wohnbau. Yvonne Finck, eine der treibenden Kräfte des Projekts, erinnerte daran, dass die Verwirklichung ihres Traums fünfeinhalb Jahre gedauert habe. Die Bewohner von 18 Miet-Wohneinheiten haben sich auf eine vebindliche Gemeinschaft eingelassen. Im Garten hinterm Haus wurden symbolisch drei Apfelbäumchen gesetzt. Danach wurde der Beginn des Projekts gefeiert. Foto: Reinbold

Vortrag

Das Seniorenbüro lädt am Freitag, 31. Oktober, 15 Uhr, zu dem Vortrag „Fit alt werden“ ein. Der Eintritt im Seniorenbüro, Kornstraße 3, ist frei. Krankenschwester Martina Gehrke gibt Tipps und Anregungen, wie man Ungleichgewichte im Körper erkennt und wieder in Balance kommt.

Konzert und Wort

Ein Konzert für Violine findet am Samstag, 1. November, um 16 Uhr in der Trauerhalle auf dem Weingartenfriedhof statt. Ines ThenBergh spielt Werke von Bach, Reger und Ysaye. Eintritt frei.

Kriegsgräber

Der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge führt vom 1. bis 16. November 2014 Haus- und Straßensammlungen durch. Der Volksbund arbeitet in 45 Ländern. Er baut und betreut die Ruhestätten von über 2,6 Millionen deutschen Kriegstoten. Der Landesverband organisiert darüber hinaus Jugendbegegnungen. Junge Menschen aus verschiedenen Nationen kümmern sich gemeinsam um Ruhestätten der Kriegstoten.

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8 25.10.2014

Wohnen als Menschenrecht Mit Schreiben vom 18. Oktober 2014 an Oberbürgermeisterin Edith Schreiner beantragen Bertold Thoma für die SPD-Gemeinderats-Fraktion und Angelika Wald für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Recht auf Wohnen“ die Einrichtung einer ständigen Konferenz aller Beteiligten in Offenburg. „Das Recht auf Wohnen ergibt sich aus der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde.“ Diese Aussage des Hauptreferenten Martin Schneider vom Lehrstuhl für Christliche Sozialethik in München fand allgemeine Zustimmung bei der Podiumsdiskussion zum Thema „Ethik des Wohnens – Wohnen als Menschenrecht“, die vergangene Woche im Salmen im Rahmen der landesweiten Akti-

onswoche gegen Armut organisiert worden war. Auch die Vertreter der Stadt sowie der Wohnbau und der Gemibau konnten sich mit dem Gedanken anfreunden, ein solches Recht im Grundgesetz zu verankern, verschwiegen aber nicht die Schwierigkeiten der Umsetzung vor Ort, jeder und jedem Wohnungssuchenden bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. „Wir halten es für sinnvoll, den Austausch über Möglichkeiten und Schwierigkeiten, über Ideen und Lösungen zu intensivieren und zu institutionalisieren. Alle Teilnehmer auf dem Podium kennen und betonten die unmittelbar drängende Not und den fehlenden preiswerten Wohnraum in Offenburg.

Entspannt zur Arbeit und gleichzeitig sparen!

Neu am Ratstisch Heute im Porträt: SPD-Stadträtin Julia Letsche In loser Reihenfolge stellt das OFFENBLATT die am 25. Mai dieses Jahres neu gewählten Mitglieder des Gemeinderats vor. Heute im Porträt: SPD-Stadträtin Julia Letsche. Die in Stuttgart geborene Diplom-Sozialpädagogin arbeitet im Christlichen Jugenddorf Offenburg als Berufseinstiegsbegleiterin in der Astrid-LindgrenWerkrealschule. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder.

bau, schuldenfrei!, Grünfläche Hansgrohe Elgersweier, ...). Auch gefällt mir sehr, dass sich die Offenburger so aktiv daran beteili-

Frau Letsche, was hat Sie bewogen, für den Gemeinderat zu kandidieren? Julia Letsche: Ich bin Offenburgerin und liebe „meine“ Stadt. Deshalb möchte ich mich aktiv in weitere Gestaltungsprozesse einbringen, um Offenburg noch attraktiver für alle (Einwohner, Touristen,...) zu machen.

gen. Die Umsetzungen der Foren dauern mir manchmal zu lange!

Was schätzen Sie an Offenburg – und wo sehen Sie noch Optimierungsbedarf? Letsche: Die bisherigen Entwicklungen in Offenburg finde ich positiv (Innenstadtforum, Badneu-

Julia Letsche: „Am Herzen liegt mir besonders die Schulentwicklung.“ Foto: privat

Für welche Themen möchten Sie sich besonders einsetzen? Letsche: Am Herzen liegt mir besonders die Schulentwicklung, die ich aktiv begleiten möchte. Was wünschen Sie sich vom neuen Ratsgremium? Letsche: Ich wünsche mir einen respektvollen und sachlichen Umgang miteinander. Es muss das Beste für die Bürger und Offenburg erreicht werden, auch über Parteigrenzen hinweg.

„Klimafit im Quartier“ ist angelaufen

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Am 18. Oktober hat Baubürgermeister Oliver Martini vor etwa 40 interessierten Anwohnern im Jergerheim die städtische Kampagne „Klimafit im Quartier“ eröffnet. Er dankte der Einwohnergemeinschaft Hildboltsweier für die engagierte Unterstützung bei der Vorbereitung der Kampagne und der Auftaktveranstaltung. Martini informierte, dass interessierte Bewohner/innen in Hildboltsweier und dem südlichen Teil von Albersbösch bis einschließlich 30. November kostenfreie Gebäudeenergie-Checks von Energieberatern der Ortenauer Energieagentur erhalten. Wer diese Checks noch nicht in Anspruch genommen hat, kann sich unter der Telefonnummer 07 81/92 46 19-0 informieren. Die städtische Klimaschutzmanagerin Bernadette Kurte stellte das städtische Förderprojekt „100

Häuser werden klimafit“ vor: Bis zu 7500 Euro Zuschuss zahlt die Stadt bei Effizienzhaussanierungen im Ein-oder Zweifamilienhaus, bis zu 14 000 Euro im Mehrfamilienhaus. Im Anschluss erläuterte Udo Benz, der Geschäftsführer der Ortenauer Energieagentur, im Detail, was bei einem Gebäudeenergie-Check gemacht wird, und welche Energieeinsparungen und somit auch finanziellen Vorteile über eine energetische Sanierung erreicht werden können.


25.10.2014 9 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Offenburg und den Gemeinden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Schutterwald über den Bau und Betrieb einer Realschule vom 25. Mai 1973 Genehmigung Die von der Stadt Offenburg und den Gemeinden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Schutterwald am 2.6./26.6./25.6./12.5./21.5.2014 beschlossene Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Bau und Betrieb einer Realschule vom 25.5.1973 wird gemäß § 25 Absatz 4 GKZ genehmigt. Freiburg i. Breisgau, 29. September 2014 gez. Jürgen Hirnschal, Regierungspräsidium Freiburg In den letzten Jahren hat sich die Schullandschaft in Baden-Württemberg und im Raum Offenburg stark verändert. Durch die Einrichtung von Gemeindegrenzen übergreifenden Werkrealschulen ist ein mittlerer Bildungsabschluss auch außerhalb von Realschulen an vielen Standorten möglich. Gemeinschaftsschulen ermöglichen darüber hinaus den Realschulabschluss. Im Rahmen der Regionalen Schulentwicklungsplanungen für den Raum Offenburg und der damit verbundenen Planung von künftigen Gemeinschaftsschulen wird die bestehende öffentlichrechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Offenburg und den Gemeinden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Schutterwald über den Bau und den Betrieb einer Realschule vom 25.5.1973 auf der Grundlage entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse der beteiligten Kommunen mit Wirkung zum 1. August 2014 (Beginn des Schuljahres 2014/15) aufgelöst. Das Regierungspräsidium Freiburg hat diese Auflösung genehmigt.

Genehmigungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Offenburg und den Gemeinden Durbach und Ortenberg Werkrealschule Rebland vom 16. April 2010 Genehmigung Die von der Stadt Offenburg und den Gemeinden Durbach und Ortenberg am 2.6./4.9./12.5.2014 beschlossene Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung und Unterhaltung der Werkrealschule Rebland vom 16.4.2010 wird gemäß §25, Absatz 4 GKZ genehmigt. Gleichzeitig wird die am 30.7.2014 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Offenburg und den Gemeinden Durbach und Ortenberg über die Einrichtung und Unterhaltung der Werkrealschule Rebland gemäß § 25 Absatz 4 GKZ genehmigt mit der Maßgabe, dass die Vereinbarung am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. Freiburg, 29. September 2014 gez. Jürgen Hirnschal, Regierungspräsidium Freiburg

2. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Kommunen Offenburg, Durbach und Ortenberg über die Einrichtung und Unterhaltung der Werkrealschule Rebland Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und anderer Gesetze vom 30.7.2009, GBl. S. 365, die Rechtsgrundlage für die Einrichtung und Unterhaltung neuer Werkrealschulen ab dem Schuljahr 2010/11 geschaffen. Auf dieser Basis sowie aufgrund von § 31 des Schulgesetzes für BadenWürttemberg (SchG) und § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für Baden-Württemberg (GKZ) schließen die Stadt Offenburg sowie die Gemeinden Durbach und Ortenberg (nachfolgend Kommunen) diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung (nachfolgend Vereinbarung).

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung (1) Die Stadt Offenburg und die Gemeinden Durbach und Ortenberg vereinbaren einvernehmlich die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Kommunen Offenburg, Durbach und Ortenberg über die Einrichtung und Unterhaltung der Werkrealschule Rebland vom 16.4.2010 zum Ende des Schuljahres 2013/14, da die Anmeldezahlen für die Eingangsklassen stark zurückgegangen sind und dadurch die Weiterführung der Außenstellen in Durbach und Ortenberg pädagogisch und schulorganisatorisch unzweckmäßig geworden ist. (2) Die Stadt Offenburg und die Gemeinden Durbach und Ortenberg führen ab dem Schuljahr 2014/15 die Werkrealschule Rebland in allen Klassenstufen (5-10) ausschließlich am Sitz der Schule in Zell-Weierbach fort. Die Außenstellen in Durbach und Ortenberg werden aufgehoben. § 2 Standort der Werkrealschule Die Schüler der Werkrealschule Rebland werden ab dem Schuljahr 2014/15 in sämtlichen Klassenstufen (5 bis 10) ausschließlich am Standort Schulstraße 22 in 77654 Offenburg (Ortsteil Zell-Weierbach) unterrichtet. Die Außenstellen in Durbach und Ortenberg werden deshalb nach dem Ende des Schuljahres 2013/14 aufgegeben. § 3 Kostentragung (1) Die vollständigen Sachkostenbeiträge des Landes Baden-Württemberg für die Werkrealschule Rebland erhält ausschließlich die Stadt Offenburg als Schulträger. (2) Die Stadt Offenburg trägt im Gegenzug sämtliche Kosten für die Gebäudeunterhaltung des Schulgebäudes, die Sachkosten sowie die Personalkosten für das Schulsekretariat, den Schulhausmeister und das kommunale Betreuungspersonal im Rahmen der Ganztagesschule. Die Stadt Offenburg stellt der Werkrealschule Rebland ferner das entsprechende Schulbudget zur Verfügung. (3) Sofern die Kosten für die Schülerbeförderung nicht bzw. nur zu Teilen seitens des Ortenaukreises übernommen werden, wird über die Verteilung der Mehrkosten zwischen den Vereinbarungspartnern verhandelt. Es gilt der Grundsatz, dass jede Gemeinde für den Transport ihrer Schüler zuständig ist. § 4 Beteiligung an Schulentscheidungen Die für die Werkrealschule aus Trägersicht bedeutenden Entscheidungen treffen die drei Kommunen einvernehmlich. § 6 Schulbezirk Der für die Werkrealschule Rebland ab dem Schuljahr 2010/11 befristet bis zum Schuljahr 2015/16 eingerichtete Schulbezirk mit den früheren Hauptschulbezirken der Schulen Durbach und Zell-Weierbach sowie dem Gemeindegebiet von Ortenberg bleibt bis zum Ende dieser Befristung bestehen. § 7 Kündigung (1) Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von den beteiligten Kommunen mit einjähriger Frist zum Ablauf eines Schuljahres gekündigt werden, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ablauf des Schuljahres 2014/15. (2) Die Kündigung hat schriftlich gegenüber allen beteiligten Kommunen zu erfolgen. Sie steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landes Baden-Württemberg zu den mit ihr verbundenen schulorganisatorischen Maßnahmen. (3) Eine einvernehmliche Änderung oder Aufhebung dieser Vereinbarung ist jederzeit möglich, sollte aber nicht vor Ablauf des Schuljahres 2015/2016 erfolgen. § 8 Genehmigung, Bekanntmachung und Inkrafttreten (1) Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde. (2) Die Vereinbarung und ihre Genehmigung sind von den beteiligten Kommunen öffentlich bekanntzumachen. Die Vereinbarung wird zum 1. August 2014 rechtswirksam. Offenburg, 30. Juli 2014 Stadt Offenburg, gez. OB Edith Schreiner Gemeinde Durbach, gez. Hubertus Gernoth (Bürgermeister i.V.) Gemeinde Ortenberg, gez. Bürgermeister Markus Vollmer


10 25.10.2014 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbegebiet Elgersweier“, Gemarkung Elgersweier Inkrafttreten des Bebauungsplans nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.10.2014 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die 9. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Elgersweier“ sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlich Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dazulegen. Außerdem wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen gem. § 4 Abs.4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 145 „Rammersweierstraße/Prinz-Eugen-Straße“, Gemarkung Offenburg Inkrafttreten des Bebauungsplans nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.10.2014 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan „Rammersweierstraße/Prinz-Eugen-Straße“ sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Kraft. Gleichzeitig tritt der durch die Aufstellung des Bebauungsplans überlagerte Bereich des zeichnerischen Teils des Bebauungsplans „Prinz-Eugen-Straße“ außer Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

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innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Offenburg, 17. Oktober 2014 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin


25.10.2014 11 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlich Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dazulegen. Außerdem wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen gem. § 4 Abs.4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1

und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Offenburg, 17. Oktober 2014 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin

6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbegebiet Waltersweier“ Gemarkung Waltersweier nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 13a BauGB Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB Änderungsbeschluss Der Gemeinderat hat am 23.7.2012 den Aufstellungsbeschuss für die 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Waltersweier“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB und am 13.10.2014 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Ziel der Planänderung Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzepts der Stadt Offenburg. Dieses empfiehlt, für den Bereich des Gewerbegebiets Waltersweier Vergnügungsstätten zukünftig auszuschließen und nur die Unterart Diskothek / Tanzlokal in den festgesetzten Gewerbegebieten ausnahmsweise zuzulassen. Ein weiteres Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, eine Bebauung des Grundstücks der Firma Markant mit maximal 15 Metern Höhe zu ermöglichen. Der Bereich des Grundstücks, wo zukünftig eine Bebauung mit 15 Metern zugelassen werden soll, befindet sich zwischen der Straße „In der Spöck“ und der Hanns-Martin-SchleyerStraße. Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich im Osten des Ortsteils Waltersweier. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Waltersweier“ wird im Osten durch die Kinzig, im Süden durch die Otto-Hahn-Straße, im Westen durch die Römerstraße und im Norden durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. Bürgerbeteiligung Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung, den textlichen Festsetzungen mit den örtlichen Bauvorschriften liegt in der Zeit vom 3.11.2014 bis einschließlich 5.12.2014 im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg von Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr aus. Die öffentliche Auslegung dient auch dazu, die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/offenlage aufgerufen werden. In dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB). Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer erfolgt nicht. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen im Originalzustand (Kopien) oder in Auszügen (Zitate) in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Rat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Offenburg, 16. Oktober 2014 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin


12 25.10.2014 Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Veröffentlichung nach dem Meldegesetz

Rein ...

Herausgabe eines Adressbuchs Offenburg Es wird darauf hingewiesen, dass das Bürgermeisteramt Offenburg der KGMVerlag GmbH in Karsruhe zum Zwecke der Herausgabe eines Adressbuchs aufgrund des Melderegisters Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften aller volljährigen Einwohner übermittelt.

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Nach Paragraf 34 Absatz 4 des Meldegesetzes vom 23. Februar 1996 (GBl. S. 269) kann jeder Betroffene verlangen, dass die Veröffentlichung unterbleibt. Für die Ausübung dieses Widerspruchsrechts wird eine Frist von einem Monat bestimmt. Die Frist endet am 23. November 2014. Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, wird gebeten, dies dem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro schriftlich oder mündlich im Bürgerbüro mit Vorlage des Personalausweises vor Fristablauf mitzuteilen. Die Einwände, die nach der genannten Frist erhoben werden, können nicht mehr brücksichtigt werden.

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Kurzzeitbeschäftigung Interviewer für Fahrgastbefragung gesucht Die Stadtverwaltung Offenburg sucht kurzfristig flexible Arbeitskräfte (m/w), welche in den Fahrzeugen des Schlüsselbusverkehrs die Fahrgäste befragen und zählen. Die Erhebungsfahrten werden dem Erhebungspersonal vorgegeben und sind in sogenannten Diensten zusammengefasst. Diese haben in der Regel eine Länge von bis zu 8 Stunden pro Tag. Die Organisation und Abwicklung läuft über ein externes Büro.

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