Screen offenblatt 44

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Nr. 44, 20. Dezember 2014

Ihre Bürgerzeitung

Wenn Athleten begeistern

www.offenburg.de ENERGIE

Ehrungen, Investitionen, Videoanimation und Premiere für Bürgermeister Kopp

Am Mühlbach entsteht ein modernes, CO2-neutrales Wohngebiet. Jetzt wurde die Wasserkraftanlage des E-Werks in Betrieb genommen. ❚ Seite 5 VERDIENSTE

Sportlerehrung 2014. Offenburger Spitzenathleten und Funktionäre auf der Salmen-Bühne.

Im voll besetzten Salmensaal haben OB Edith Schreiner und Bürgermeister Hans-Peter Kopp am vergangenen Dienstag Offenburgs Sportgrößen sowie Sportbrief- und Sportehrennadel-Träger geehrt. Für atemberaubende Spannung sorgte die BMX-Show von Chris Böhm und Mark Pipper. Mit lockeren Sprüchen in gewohnt professioneller Weise führte Moderator Markus Knoll durch das Programm. Neu in diesem Jahr: die Videoanimation von Mario Demuth von der Mittelbadischen Presse TV. „Für mich ist heute Premiere“, freute sich Bürgermeister HansPeter Kopp und hieß die Gäste im Salmensaal willkommen. Zahlreiche hochkarätige Sportveranstaltungen in 2014 ließ Kopp Revue passieren, bevor er einen kurzen Rück- und Ausblick auf die Investitionen und Förderungen im Sportbereich gab. 2,8 Millionen Euro habe die Stadt in diesem Jahr in den Sportbereich gesteckt, informierte er. In den beiden kommenden Jahren stehe das größte Sportprojekt im Mittelpunkt, das die Stadt je in Angriff genommen hat: das neue Familien- und Frei-

zeitbad mit einem Investitionsvolumen von 36,6 Millionen Euro. Startschuss ist im Februar kommenden Jahres, geplante Fertigstellung im Juni 2017. Die Vorzüge des neuen Bads: von einer breiteren Nutzungsmöglichkeit der deutlich größeren Wasserfläche über ein zukunftsweisendes Energiekonzept bis hin zu einem separaten Schülerzugang sowie 197 Park- und 120 Fahrradstellplätzen. Weiter versprach er, auch im kommenden Jahr wieder als Läufer beim Stadtmarathon dabei zu sein. „Sport ist Leben, Energie, Dynamik und ist gut“, begrüßte OB Schreiner zum für sie großen Er-

Atemberaubend: die BMX-Show. Foto: Breithaupt

Foto: Trauden

eignis vor Weihnachten. Dabei seien nicht allein die Erfolge und Siege, die Medaillen und Pokale der wirkliche Lohn, sondern das Gemeinschaftserlebnis, zusammen zu kämpfen, zu gewinnen, gestärkt aus Niederlagen herauszugehen, zu feiern, Teamgeist zu erleben sowie Fairness zu üben und zu erfahren, so das Stadtoberhaupt. Ihren Dank sprach Schreiner für alle ehrenamtlich Engagierten im Sportbereich aus: „Ohne diesen Einsatz wäre die Jugendund Nachwuchsarbeit unmöglich!“ Im Anschluss daran vergab sie einmal den Sportehrenbrief, die höchste städtische Auszeichnung im Offenburger Sport, und sechsmal die Sportehrennadel. Die Beteiligung von 1165 Bürgerinnen und Bürger und insgesamt 2355 gültigen Stimmen an der Wahl „Sportler/innen und Mannschaft des Jahres 2014“ in den Kategorien Erwachsene, Jugend sowie Behindertensport und Mannschaft zeige, dass man mit der Publikumswahl auf dem richtigen Weg sei, so Schreiner und dankte den Medien für deren Unterstützung. Die Liste der Geehrten auf Seite 4

In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurden Angelika Wald und Fridolin Link für ihr 20-jähriges Engagement als Stadträte geehrt. ❚ Seite 7 WEIHNACHTEN Das OFFENBLATT geht in die Weihnachtspause. Die nächste Ausgabe erscheint am Samstag, 17. Januar 2015. – Wir wünschen allen Lesern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!

20 Bauherren gesucht für Musterküchen während unserer Hausmesse vom 27. bis 30. Dezember 2014


2 20.12.2014 SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 20.12. 21.12. 22.12. 23.12. 24.12. 25.12. 26.12. 27.12. 28.12. 29.12. 30.12. 31.12. 1.1. 2.1. 3.1. 4.1. 5.1. 6.1. 7.1. 8.1. 9.1. 10.1. 11.1. 12.1. 13.1. 14.1. 15.1. 16.1. 17.1. 18.1.

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Größeres Angebot Gemeinnützige Einrichtung Drobs nun in der Hauptstraße Mehr Raum und mehr Licht – dieser Tage läuft der Umzug der Jugend- und Drogenberatungsstelle Offenburg (Drobs) von der Alten Lange Straße 5 in die Hauptstraße 57. Der Spritzenautomat bleibt vorerst am alten Domizil. Was ändert sich für die Mitarbeiter und ihr Klientel? – Das OFFENBLATT im Gespräch mit dem Sozialpädagogen Rainer Haller. Herr Haller, war es schwierig, neue Räumlichkeiten zu finden? Rainer Haller: Seit zwei Jahren war ich jetzt auf der Suche nach geeigneten Räumen. Wir haben Makler kontaktiert und Anzeigen geschaltet. Es war natürlich etwas schwieriger, da wir an einen relativ zentralen Standort ziehen wollten. Schließlich betreuen wir den gesamten nördlichen Ortenaukreis – von Gengenbach über Offenburg, Oberkirch und Achern bis Kehl. Und so ist eine gute Anbindung an den Nahverkehr – sowohl Bus als auch Bahn – gegeben. Rainer Haller: „Die zentrale Lage war uns wichtig.“ Foto: Schoch

Klappt es mit dem Einzug zum 1. Januar 2015? Haller: Gerade weil wir sehr lange in der Alten Lange Straße waren, müssen doch einige Möbel neu angeschafft werden. Hier sind wir natürlich auch sehr dankbar, dass wir durch Spenden unterstützt werden. Aber die Computer laufen und telefonisch sind wir ebenfalls bereits erreichbar. Auch die erste offene Sprechstunde hat schon stattgefunden. Aber es wird sicher noch ein paar Wochen dauern, bis alles an seinem Platz ist. Worin liegen die Vorteile in der Hauptstraße? Haller: Größter Pluspunkt ist natürlich der Platz. Räumlich haben

wir uns im Vergleich zu vorher um einiges vergrößert. Jeder Mitarbeiter hat nun sein eigenes Büro. Bisher war es eine logistische Herausforderung, die Termine zu koordinieren. Das ist nun viel einfacher. Wir haben so mehr Möglichkeiten, Beratung anzubieten. Wir verfügen nun über einen großen Besprechungsund Veranstaltungsraum. So kann sich jeden Abend eine andere Selbsthilfegruppe treffen. Und natürlich zeigen diese schönen neu renovierten Räume auch Wertschätzung und Respekt gegenüber unseren Klienten. Was ändert sich am neuen Standort? Haller: Ganz klar können wir nun mehr Beratungstermine und auch Veranstaltungen anbieten. Zusätzlich ist das Arbeitsprojekt jetzt mit unter einem Dach. Hier haben Betroffene die Möglichkeit, einem strukturierten Tagesablauf nachzugehen und dabei etwas Geld zu verdienen. Schon Kontakt mit den neuen Nachbarn geknüpft? Haller: Selbstverständlich sind wir während des Umzugs beim Kisten schleppen schon anderen Mietern und Bewohnern begegnet. Auch am alten Standort hatten wir mit Nachbarn keine Schwierigkeiten. Wir sind kein Kontaktladen – die Klienten haben bei uns feste Termine, es herrscht wenig Umtrieb. Die Nachbarn brauchen sich also diesbezüglich keine Sorgen zu machen und werden sich sicher schnell an uns gewöhnen. Und was passiert nun mit dem Spritzenautomat? Haller: Der Automat ist – gerade am Wochenende – sehr wichtig und muss auf jeden Fall erhalten bleiben. Allein im vergangen Jahr wurden knapp 40 000 Spritzen getauscht. In der Alten Lange Straße muss er vermutlich bis Ende Januar abmontiert werden und hier am neuen Standort ist er zu präsent. Aber wir arbeiten daran, auch gemeinsam mit der Stadt, eine Lösung zu finden.

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeisterin Edith Schreiner folgenden Jubilaren: Vor 90 Jahren erblickten Herbert Doll (23. Dezember), Nadeschda Beilmann (25. Dezember) und Irene Hofmann (26. Dezember) aus Elgersweier das Licht der Welt. Ilse Schmidt-Wallaston (24. Dezember) aus Weier feiert den 91. Geburtstag. Das 93. Wiegenfest begehen Gisela Fundinger aus ZellWeierbach und Lieselotte Stark (beide 26. Dezember). Erna Stahl (24. Dezember) kann auf 95 Lebensjahre zurückblicken. Alles Gute zum Geburtstag!

Amtsblatt der Stadt Offenburg

Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Wolfgang Reinbold Redaktion: Natalie Butz, Telefon 07 81/82 25 72 Wolfgang Reinbold, Telefon 07 81/82 22 00 Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33 Anja Walz, Telefon 07 81/82 26 66 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender: sandra.schoch@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Druckzentrum Südwest GmbH Auf Herdenen 44 78052 VS-Villingen Vertrieb: PSV Presseservice- & Vertrieb-GmbH Im Oberwald 27a, 79359 Riegel a.K. Telefon 076 42/91 08 -0 Telefax 076 42/91 08 40 inforiegel@psv-gmbh.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 29 674

www.offenblatt.de


20.12.2014 3

Politisches Meinungsforum Frohe Weihnachten

Herzlichen Dank

Stadtquartier: quo vadis?

Frohe Feiertage

Verbunden mit einem herzlichen Dank für Ihre Unterstützung, aber auch für konstruktive Kritik wünschen wir allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein frohes und

Liebe Offenburgerinnen, liebe Offenburger!

Kaum ein anderes Thema wurde dieses Jahr so heftig diskutiert, wie das Stadtquartier, welches derzeit mehrheitlich befürwortet wird. Im Erfolgsfall – nach dem Motto: Konkurrenz belebt das Geschäft – könnte eine kleinteilige Stadtgalerie als „Offenburger Modell“ für andere Kommunen tatsächlich Vorbildcharakter haben. Demgegenüber wollen die meisten Bürger nicht wahrhaben, dass der Bereich nördlich der Stadthalle – besser bekannt

Wir wünschen frohe Feiertage und ein gesundes, friedvolles 2015.

Albert Glatt: „Alles Gute für ein glückliches Neues Jahr.“

gesegnetes Weihnachtsfest, alles Gute und Gesundheit für ein glückliches neues Jahr. Elisabeth Abele Klaus Binkert Wolfgang Böhringer Ingrid Fuchs Dr. Albert Glatt Jess Haberer Regina Heilig Fridolin Link Paul Litterst Werner Maier Alois Späth Willi Wunsch

Auch zum Jahresende 2014 möchten wir uns bei Ihnen herzlich bedanken. Für Ihr unglaublich starkes Engagement in nahezu allen Lebensbereichen unserer Stadt. Für Ihre Hinweise, Tipps, Ihre Unterstützung und Ihre kritischen Anmerkungen ebenso wie für die zahlreichen Gespräche und Kontakte. Dies alles hat uns bei unserer kommunalpolitischen Arbeit gut getan und sehr geholfen. Gemeinsam mit Ihnen konnten wir unsere Stadt erneut ein Stück lebendiger, liebensund lebens-werter und vor allem sozialer gestalten. In diesem Sinne möchten wir auch im neuen Jahr kontinuierlich weiterarbeiten.

Jochen Ficht: „Eine besinnliche und ruhige Weihnachtszeit!“

Die Mitglieder der CDU-Gemeinderatsfraktion Wir wünschen Ihnen eine besinnliche und ruhige Weihnachtszeit sowie einen guten Start ins neue Jahr, Gesundheit und alles Gute! Loretta Bös Dr. Martina Bregler Dr. Jens-Uwe Folkens Jürgen Gießler Heinz Hättig Julia Letsche Gerhard Schröder Bertold Thoma und Jochen Ficht www.spd-offenburg.de

Ingo Eisenbeiß: „Eine kleinteilige Stadtgalerie könnte Vorbildcharakter haben.“

als „Vereinigte Hüttenwerke“ –, also die hässlichen Garagen und das unsägliche Erotik-Center, von der Planung nicht umfasst sein wird. Für die Befürworter ist es der „Ideenteil“, für die anderen der Schandfleck Nr. 1. Schlimmer ist jedoch, dass es bei Leerstand – im Zweifel mangels Nachweis einer Pflichtverletzung – keine wirkliche Handhabe gegen die OFB gibt. Der Antrag auf Nutzungsänderung wäre die logische Konsequenz mit möglicherweise verheerenden Folgen. Am Ende hoffen aber auch Gegner und Kritiker, dass diese Galerie nicht als große Enttäuschung in die Stadtgeschichte eingeht. In der Hoffnung auf einen fairen und sachlichen Umgang untereinander bei der weiteren Diskussion wünsche ich Ihnen von Herzen ein frohes Weihnachtsfest. Ihr Ingo Eisenbeiß

Ihre Freien Wähler Offenburg Joachim Busam

Angi Morstadt

Jahresende Das Jahr 2014 geht so langsam zu Ende – Anlass, um kommunalpolitisch einen Blick ins kommende Jahr zu werfen. Zumal gerade die Advents- und Weihnachtszeit auch die Zeit ist, in der man Wünsche äußern darf. Wir als Fraktion wünschen uns kommunalpolitisch für 2015, dass beim Thema Bahnausbau mit einem dritten und vierten Gleis die Freigabe der Bundesgelder für die Planung und Realisierung des Tunnels durch Offenburg erfolgt. Außerdem wünschen wir uns, dass der Negativtrend bezüglich des Wegfalls von oberirdischem Parkraum in der Stadt gestoppt und ein Konzept zur Bereitstellung neuer

Hans Rottenecker

Thomas Bauknecht: „Die Zeit, in der man Wünsche äußern darf.“

Mario Vogt

Parkflächen erstellt wird. Und dass bei dem zur Zeit herrschenden Wohnungsbauboom der soziale und somit auch bezahlbare Wohnungsbau in Offenburg nicht vergessen wird. Schön wäre, wenn der Gemeinderat die besinnliche Weihnachtszeit nutzte, sich nochmals über die Unverträglichkeit der geplanten Einkaufsgalerie bezüglich des Handels und Verkehrs Gedanken zu machen.

Rudi Zipf

www.freiewaehleroffenburg.de „Offenburg braucht den Güterzugtunnel!“

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr. Thomas Bauknecht Karl-Heinz Eckerle Silvano Zampolli


4 20.12.2014

Geehrte in 2014

KURZ NOTIERT

Öffnungszeiten (1)

Die Dienststellen des Landratsamts Ortenaukreis in Offenburg, Achern, Kehl, Lahr und Wolfach, einschließlich der KfzZulassungsstellen, sind am Mittwoch, 24. Dezember, Mittwoch, 31. Dezember und am Freitag, 2. Januar 2015 geschlossen.

Öffnungszeiten (2)

Der AZV, Abwasserzweckverband „Raum Offenburg“, hat vom 24. Dezember 2014 bis zum 6. Januar 2015 geschlossen. Bei Störungen am Kanalnetz ist die Bereitschaft unter Telefon 07 81/2 44 14 erreichbar..

Neue Strompreise

Zum 1. Januar 2015 sinken beim E-Werk Mittelbaden die Verbrauchspreise von 6,24 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde, also um 0,18 Cent. Wir hatten vergangene Woche irrtümlich eine Senkung um 18 Cent gemeldet. Infos unter www.e-werk-mittelbaden.de.

500 FREIKARTEN

Ein besonderes Weihnachtsgeschenk gibt es auch in diesem Jahr für sozial schwächer gestellte Familien: Der Offenburger Weihnachtscircus hat 500 Freikarten gespendet. Thorsten Brandstätter, verantwortlich für das Marketing, hat die Karten diese Woche an Oberbürgermeisterin Edith Schreiner übergeben. „Es freut mich, dass sie an dieser jahrelangen Tradition festhalten und den begünstigten Familien so den Besuch des Weihnachtscircus‘ ermöglichen“, meinte Schreiner erfreut. „Es ist uns eine Herzensangelegenheit“, antwortete Brandstätter. Die Familien können nun eine der Vorstellungen am 31. Dezember besuchen. Verteilt werden die Eintrittskarten vom städtischen Fachbereich Bürgerservice und Soziales über die Stadtteil- und Familienzentren und das Bunte Haus. Am Sonntag, 28. Dezember, ab 11 Uhr findet einmal mehr der Ökumenische Gottesdienst bei freiem Eintritt im Circuszelt statt. Foto: Schoch

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Im Rahmen der Sportlerehrung 2014 hat Oberbürgermeisterin Edith Schreiner einmal den Sportehrenbrief und sechsmal die Sportehrennadel übergeben. Den Sportehrenbrief erhielt Gottfried Schätzle vom Polizeisportverein Offenburg. Die Sportehrennadeln gingen an Udo Gresens vom Tauchclub Offenburg, Reinhard Edenhofner vom Offenburger Segelclub Gifiz e.V., Nikolaus Wagner vom Sport-Club Offenburg, Viktor Kubrak von der DLRG Offenburg, Reinhard Maier vom Turnverein 1912 Griesheim e.V. und Hermann Seckinger vom Deutschen Alpenverein, Sektion Offenburg. Sportler/in des Jahres in der Kategorie „Jugend“: Platz drei ging an den 100-Meter-Läufer Milo Skupin-Alfa (ETSV 1846 Jahn Offenburg), Platz zwei an die Rennradfahrerin Jacqueline Dietrich (RSG Offenburg-Fessenbach) und Platz eins an die Mountainbikerin Anna Saier (RSG Offenburg-Fessenbach). Kategorie „Erwachsene“: Platz drei belegte der Mountainbiker Simon Schilli (Power Sports Offenburg), der Hürdenläufer Quentin Seigel (LG Offenburg) und Platz eins der Unterwasser-Rugby-Spieler Fabian Waidele (1. Tauchclub Offenburg). Im Bereich „Behindertensport“: Auf Platz drei landete die Sportschützin Sabine Brogle (BSG Offenburg), auf zwei Tischtennisspielerin Juliane Wolf (BSG Offenburg) und auf Platz eins der Handbiker Roland Blanke (BSG Offenburg). Kategorie „Mannschaft“ des Jahres: der Handballclub Hedos Elgersweier, auf Platz zwei der Badmintonclub Offenburg und auf Platz eins der Sport-Club Offenburg.

Bildvortrag g „Wenn der Wolf kommt“ ist der Titel eines Bildervortrags des Wolfsexperten und Nationaparkrangers Peter Sürth beim traditionellen Dreikönigscafé der OffenburgerGrünen.Dieöffentliche Veranstaltung mit Kaffee und Kuchen findet statt am Dienstag, 6. Januar 2015, 14.30 Uhr, im Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt. Der Eintritt ist frei.


20.12.2014 5

Wohnquartier mit Ökostrom

Frohe Festtage und ein glückliches Jahr 2015

Wasserkraftanlage am Mühlbach in Betrieb genommen

wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Offenburg – auch im Namen des Gemeinderats und der Stadtverwaltung –

Edith Schreiner Oberbürgermeisterin Beitrag zum CO2-neutralen Stadtquartier.

Stromerzeugung sichtbar!“. Das große Fenster lässt einen Blick auf die Turbinenanlage zu. 2,40 Meter Fallhöhe sorgen dafür, dass bis zu 130 Kilowatt Leistung erzeugt werden können. „Technisch ist es auf dem neuesten Stand“, informiert Ulrich Kleine, Vorstand des E-Werks Mittelbaden. Die Anlage fügt sich außerdem harmonisch in die erweiterte Parklandschaft ein. „Das Potenzial an Wasserkraft im Stadtgebiet ist allerdings nun ausgeschöpft“, bedauert das Stadtoberhaupt. Die Nutzung von Solarenergie steht daher ab nächstem Jahr im Fokus. Es ist geplant, ein interaktives Solardachkataster auf der städtischen Klimaschutzhomepage zur Verfügung zu stellen. Schreiner: „So ist es jedem Hausbesitzer möglich zu sehen, ob sein Dach für Fotovoltaik geeignet ist.“

Unser Tipp - Weihnachtsmärkte im EUROPASS-Tarifgebiet z.B.: Offenburg: 25.11. - 23.12.2014 Straßburg: 28.11. - 31.12.2014 Gengenbach: 29.11. - 23.12.2014 Freudenstadt: 05. - 14.12.2014 Foto: mavo-images

Anfang Dezember haben das E-Werk Mittelbaden und die Stadtverwaltung die zweite Wasserkraftanlage auf Offenburger GemarkunginBetriebgenommen. Diese trägt künftig im Mühlbachareal zur Schaffung eines CO2neutralen Stadtquartiers bei. „Ziel ist es, im neuen Wohnquartier so viel Energie regenerativ zu erzeugen, wie auch verbraucht wird“, erläutert Oberbürgermeisterin Edith Schreiner. Neben Wasserkraft sind energiesparendes Bauen, ein Nahwärmeversorgungsnetz mit Heizzentrale oder zum Beispiel Fotovoltaik weitere Bausteine, um dies zu erreichen. 850 000 Euro hat das E-Werk für sein viertes Wasserkraftwerk investiert. Mit 50 000 Euro hat sich die Stadt an der Fassade, ganz aus Kupfer, beteiltigt. Schreiner: „Somit wird die Verbindung zur

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Innenleben der Anlage.

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Die TGO wünscht Ihnen eine schöne Adventszeit.


6 20.12.2014

Offenburg im Lichterkleid Stadt lud zum Spaziergang durch die Innenstadt Die Altstadtgassen in ihrem neuen, festlichen Weihnachtskleid mit hellen Lichtern und Herrenhuter Sternen standen Anfang Dezember im Mittelpunkt eines Spaziergangs. Ein Dutzend Interessierte waren der Einladung der Stadt im Rahmen des „Entwicklungskonzepts Innenstadt“ gefolgt, um mit dem städtischen Marketingchef Stefan Schürlein und Wirtschaftsförderer Hans-Joachim Fomferra ihren – hier und da auch kritischen – Blick auf die Innenstadt zu richten. Gerade das feuchte und windige Wetter an diesem Nachmittag machte deutlich, dass das weihnachtliche Beleuchtungskonzept der Stadt funktioniert. Die mit einer fünfeinhalb Kilometer langen Lichterkette geschmückte Tanne vor dem Historischen Rathaus ließ die Gruppe die ungemütliche Witterung schnell vergessen. Doch gibt es nicht nur den einen Weihnachtsbaum in der Stadt, das Thema Tannen zieht sich durch das gesamte Konzept. Schürlein: „Damit greifen wir den nahen Schwarzwald auf.“ Über die Steinstraße ging der Spaziergang zum Lindenplatz. Hier galt der Blick der Verbindung zur Lange Straße. „Die hier ansässigen Händler kritisieren immer wieder, dass der Weg aus der Oststadt über die Zauberflöte-Brücke und den Lindenplatz direkt in die Steinstraße führt“, berichtete der Marketing-Chef. Durch parkende Autos, einen anderen Straßenbelag und den Hinweis des Endes der Fußgängerzone in die Richtung der nördlichen Lange Straße würden viele Menschen nicht wahrnehmen, dass es auch dort noch Geschäfte gibt. „Und genau das möchten wir in Zukunft ändern“, sagte Fomferra. Den ersten Schritt habe man nun mit der Weihnachtsbeleuchtung getan, die denn auch einhellig von dem Dutzend Teilnehmerinnen und Teilnehmern gelobt wurde. Entlang der Lange Straße leuchten Herrenhuter Sterne und laden zum Flanieren ein.

Den nächsten Halt machte die Gruppe an der Kreuzung Lange Straße/Metzgerstraße, wo die Dreikönig-Baustelle die Metzgerstraße verengt. Fomferra kann die Bedenken der Anlieger verstehen, die sich Sorgen machen, dass eine große Baustelle zur Umgestaltung des sogenannten Ostflügels die Kunden vergrämen könnte. „Aber wir werden versuchen, die notwendigen Behinderungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Kunden mit besonderen Aktionen in das Areal zu locken.“ Weiter ging es zum Kloster Unserer Lieben Frau. Was mit dem dortigen Parkplatz passieren soll, ist derzeit noch offen. Hier gab es in der Gruppe sowohl Befürworter für den Erhalt als auch für den Wegfall. Auf dem Weg zum Ausklang auf dem Weihnachtsmarkt war auch das Leitsystem ein Thema. „Das werden wir im Rahmen des ,Entwicklungskonzepts Innenstadt‘ auf jeden Fall in Angriff nehmen“, versprach Fomferra. Ebenso die Frage nach den Kundenstoppern der Händler. Auch dieses Thema sorge immer wieder für Diskussionen: Gehbehinderte mit Rollatoren oder Eltern mit Kinderwagen kritisieren die Stopper als Beeinträchtigung, die Händler möchten nicht darauf verzichten. Weitere Spaziergänge im Rahmen des „Entwicklungskonzepts Innenstadt“ mit bestimmten Schwerpunkten sollen in den kommenden Monaten folgen.

Herrenhuter Sterne leuchten in der Lange Straße. Foto: Schoch


20.12.2014 7

Ehrungen und Schulentwicklung Verdienstabzeichen in Silber des Städtetags Baden-Württemberg / Zwischenbericht zur Regionalen Schulentwicklung Die letzte Sitzung des Offenburger Gemeinderats ist kurz gewesen, auch, weil es keine Aussprache zu strittigen Themen gegeben hat. Die beiden Stadträte Angelika Wald, Fraktionsvorsitzende der Grünen, und Fridolin Link, CDU-Fraktion, wurden für ihre 20-jährige Gremienmitgliedschaft geehrt. OB Edith Schreiner verlieh beiden das Verdienstabzeichen in Silber des Städtetags Baden-Württemberg. Angelika Wald gehört dem Gemeinderat seit 5. September 1994 an. Seit 14 Jahren ist sie Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen. Sie ist mit den städtischen Vorlagen bestens vertraut, hakt immer wieder nach und stellt kritische Fragen, wenn ihr die Dinge nicht einleuchten. Fridolin Link, von Dezember 1989 bis September

Ehrung. (v.l.) Angelika Wald, OB Edith Schreiner und Fridolin Link. Foto: Bode

1994 und seit Dezember 1999 CDU-Stadtrat, bringt immer wieder seinen gesunden Menschenverstand ins Spiel. Er ist u.a. Mitglied im Umweltausschuss.

Einen Zwischenbericht zur regionalen Schulentwicklung gab Schulbürgermeister Hans-Peter Kopp. Die Oberbürgermeisterin hatte davor klargestellt, dass die

Kommunen keinen Einfluss auf die Inhalte haben, die von der Landesregierung definiert werden, sondern letztlich die Kastanien aus dem Feuer holen müsse. Konkret heißt das derzeit: Nachdem nun auch die Realschulen den Hauptschulabschluss anbieten können, hängt der Erfolg einer Gemeinschaftsschule vom pädagogischen Konzept, der guten räumlichen Ausstattung und der Akzeptanz der Eltern ab. Es wird in Offenburg keine Lösung geben, die nicht auch mit Nachteilen verbunden ist. Aber es liegen Modelle auf dem Tisch, die eine Bereicherung der Offenburger Schullandschaft sein könnten. Der Schulausschuss berät im nächsten Jahr am 11. März 2015, der Gemeinderat entscheidet am 23. März 2015.

Schließzeiten während der Ferien Die städtische Verwaltung hat nebenHeiligabend,anWeihnachtebn, Silvester und am Neujahrstag auch am Freitag, 2. Januar, und Montag, 5. Januar, geschlossen. Dies gilt auch für die beiden Bürgerbüros, die außerdem auch am Samstag, 27. Dezember, und Samstag, 3. Januar, geschlossen bleiben. Die Stadtbibliothek, Weingartenstraße 32/34, hat ab 24. Dezember, bis einschließlich 1. Januar 2015 geschlossen. Auch das Außen-Rückgabeterminal ist in dieser Zeit nicht in Betrieb. Am Dienstag, 23. Dezember, ist die Bibliothek zwischen 11 und 19 Uhr geöffnet. Das Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10, ist am 23. Dezember und vom 26. bis 30. Dezember 2014 sowie vom 2. bis 4. Januar 2015 jeweils von 10 bis 17 Uhr geöffnet (montags geschlossen). Die Städtische Galerie auf dem Kulturforum, Amand-Goegg-Straße 2, bleibt am 24., 25. und 31. Dezember 2014 sowie am 1. und 6. Januar 2015 geschlossen. An allen anderen Tagen gelten die üblichen Öffnungszeiten. Während den Weihnachtsferien haben Hallenbad und Sauna am 22.,

24. und 25. Dezember, sowie an Silvester und am Neujahrstag geschlossen. Die Öffnungszeiten: Dienstag, 23. Dezember: Hallenbad 10 bis 22 Uhr, Sauna gemischt 9 bis 14 Uhr, Sauna Herren 14 bis 22 Uhr; Freitag, 26. Dezember: Hallenbad und Sauna gemischt 9 bis 18 Uhr; Samstag, 27. Dezember: Hallenbad 9 bis 18 Uhr, Sauna gemischt 9 bis 24 Uhr (Spielnachmittag 14 bis 17 Uhr und Nacht- und Nacktschwimmen 19.15 bis 24 Uhr); Sonntag, 28. Dezember: Hallenbad und Sauna gemischt 9 bis 18 Uhr; Montag, 29. Dezember: Hallenbad und Sauna gemischt 10 bis 22 Uhr; Dienstag, 30. Dezember: Hallenbad und Sauna 10 bis 22 Uhr (Sauna gemischt 9 bis 14 Uhr, Sauna Herren 14 bis 22 Uhr); Freitag, 2. Januar: Hallenbad und Sauna 10 bis 22 Uhr (Sauna Damen 9 bis 14 Uhr, Sauna gemischt 14 bis 22 Uhr); Samstag, 3. Januar: Hallenbad 9 bis 18 Uhr und Sauna gemischt 9 bis 19 Uhr; Sonntag, 4. Januar: Hallenbad und Sauna gemischt 9 bis 18 Uhr; Montag, 5. Januar: Hallenbad und Sauna gemischt 10 bis 22 Uhr; Dienstag, 6. Januar: Hallenbad und Sauna gemischt 9 bis 18 Uhr.

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8 20.12.2014 KURZ NOTIERT

Hallenbad

Männer lernen kochen

Lärmsanierung

Düngung im Obstbau

Hans Rottenecker, Freie Wähler, fragte in der Gemeinderatssitzung vergangenen Montag, ob im Hallenbad noch Reparaturen vorgenommen würden. TBO-Chef Alex Müller informierte, dass das Bad bis 2017 funktionsfähig erhalten werde und für Reparaturen ein sechsstelliger Betrag zur Verfügung stehe.

LANDESEHRENNADEL

In einer Feierstunde hat Oberbürgermeisterin Edith Schreiner am 8. Dezember Dieter Staedel, dem Vorsitzenden des Deutschen Alpenvereins, Sektion Offenburg, die Landesehrennadel für seine herausragenden ehrenamtlichen Verdienste im Kletterzentrum des Vereins überreicht. Dieter Staedel leitet seit 1994 als erster Vorsitzender die Sektion Offenburg des Deutschen Alpenvereins und hat als Vorstand „seines“ Vereins in 20 Jahren ideenreich und unermüdlich zahllose Projekte entwickelt sowie auch tatkräftig umgesetzt. Er hat sein Amt in dieser langen Zeitspanne mit bemerkenswertem Einsatz und hohem Verantwortungsbewusstsein ausgefüllt. Zwei Kletterzentren wurden gebaut: die Kletteranlage an der Geschwister-Scholl Schule und die Kletterhalle in der Rammersweierstraße. Damit wurde auch die Mitgliederzahl von 1500 auf 5300 gesteigert. Eine sehr beachtliche Leistung. Schreiner: „Ihm gilt unser Respekt. Ich danke ihm für sein so langes und vorbildliches Wirken. Es ist sehr wertvoll für unsere Gemeinschaft.“ Foto: Bode Der Offenburger Wochenmarkt fällt am Dienstag, 6. Januar 2015, aufgrund des Feiertags (Heilige Drei Könige) ersatzlos aus. Nächster Termin ist Samstag, 10. Januar 2015.

Klaus Binkert, CDU, teilte im Gemeinderat mit, dass die DB-Projektbau im Planungsausschuss im Januar ihre Lärmsanierungspläne vorstellen werde. Auf seine Frage, wann die betroffenen Hausbesitzer informiert würden, antwortete Bürgermeister Oliver Martini, dass diese zu einem Infoabend eingeladen werden.

Einen Kurs zur Düngung im Obstbau bietet das Amt für Landwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis an. Termin: Donnerstag, 8. Januar 2015, 16 Uhr, in der Prinz-Eugen-Straße 2. Anmeldungen bis 7. Januar 2015 unter Telefon 0781/805-71 00 oder E-Mail: miriam.moser@ortenaukreis.de.

Fußballturnier

Die Eislaufsaison in der Eislaufhalle Offenburg dauert bis zum 22. Februar 2015. Für Familien – zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder – gibt es eine Familienkarte für 10 Euro. In den Weihnachtsferien gelten die Ferienöffnungszeiten: montags bis donnerstags, 10 bis 21 Uhr, freitags von 10 bis 17 Uhr. Ab 18 Uhr ist dann Eisdisko bis 22 Uhr – außer Freitag, 26. Dezember. Am Wochenende gelten Öffnungszeiten von 10 bis 21 Uhr, am Samstag und am Sonntag bis 20 Uhr.

Die Türkisch-Islamische Gemeinde Offenburg e.V. veranstaltet in diesem Jahr das erste offene Hallenturnier: am Samstag, 20. Dezember, in der Nordwesthalle, 11 bis 20 Uhr.

Querbeet ins Neue Jahr

Das erste öffentliche „Querbeetsingen ins Neue Jahr“ findet am Mittwoch, 14. Januar, 20 Uhr, im KiK, Weingartenstraße 34c, statt. Texte sind vorhanden, der Eintritt ist frei.

Messe Offenburg präs

entiert

Die neue Eislaufsaison hat begonnen!

Das Ernährungszentrum Südlicher Oberrhein im Landratsamt Ortenaukreis bietet einen Anfängerkochkurs für Männer an. Start: Freitag, 16. Januar 2015, 19 Uhr, in der Prinz-Eugen-Straße 2. Der Workshop umfasst sechs Freitagabende und kostet 60 Euro. Anmeldung ab sofort unter Telefon 07 81/805-71 00.

Eislaufhalle Offenburg

NACHRUF Völlig unerwartet verstarb am 11. Dezember 2014 unser Mitarbeiter

Bernd Wagner

Eislaufhalle Offenburg

im Alter von 46 Jahren. Der Verstorbene war seit 1995 bei dem Eigenbetrieb Technische Betriebe Offenburg in der Kfz-Werkstatt als Kraftfahrzeugmechaniker tätig. Wir verlieren mit ihm einen fleißigen und pflichtbewussten Mitarbeiter, der sich als Kollege hoher Wertschätzung erfreute. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. .

25. Okt. bis 22. Feb.

Für die Stadtverwaltung Offenburg

Edith Schreiner

Oberbürgermeisterin

www.eislaufhalle-offenburg.de

Für die Technischen Betriebe Offenburg

Für den Personalrat

Alex Müller

Christa Streicher

Betriebsleiter

Personalratsvorsitzende


20.12.2014 9

Gottesdienste zu Weihnachten & Neujahr ■ Hl. Kreuz-Kirche

Heilig Abend, 24.12. 16.40 Uhr – Weihnachtsliedersingen 17 Uhr – Christmette 20.30 Uhr – Christmette in Polnisch 1. Weihnachtstag, 25.12. 11 Uhr – Messfeier 18 Uhr – Feierliche Vesper 2. Weihnachtstag, 26.12. 11 Uhr – Messfeier mit Taufe 16.30 Uhr – Messfeier in Polnisch Silvester, 31.12. 17 Uhr – Messfeier Neujahr, 1.1. 11 Uhr – Messfeier ■ Klosterkirche U. lb. Frau Heilig Abend, 24.12. 23 Uhr – Christmette ■ Hl. Dreifaltigkeitskirche Heilig Abend, 24.12. 15 Uhr – Krippenfeier mit Krippenspiel 17 Uhr – Christmette, Kirchenchor 1. Weihnachtstag, 25.12. 10 Uhr – Messfeier, Chor 2. Weihnachtstag, 26.12. 9.30 Uhr – Familiengottesdienst Neujahr, 1.1. 19 Uhr – Messfeier ■ Hl. Geist-Kirche Heilig Abend, 24.12. 15 Uhr – Ökumenische Krippenfeier 16.30 Uhr – Krippenfeier mit Krippenspiel 22 Uhr – Christmette 1. Weihnachtstag, 25.12. 10.30 Uhr – Messfeier 18 Uhr – Vesper 2. Weihnachtstag, 26.12. 10.30 Uhr – Messfeier Silvester, 31.12. 18 Uhr – Messfeier ■ St. Martin-Kirche Heilig Abend, 24.12. 15 Uhr – Krippenfeier mit Krippenspiel 18 Uhr – Christmette Neujahr, 1.1. 18 Uhr – Messfeier, anschl. Neujahrs­ empfang ■ St. Fidelis-Kirche Heilig Abend, 24.12. 15 Uhr – Krippenfeier 17 Uhr – Christmette mit Kerzenlicht 2. Weihnachtstag, 26.12. 11 Uhr – Festgottesdienst Neujahr, 1.1. 17 Uhr – Messfeier ■ Weingartenkirche Heilig Abend, 24.12. 15 Uhr – Krippenfeier mit Krippenspiel

17 Uhr – Christmette mit Krippenspiel 22 Uhr – Christmette 1. Weihnachtstag, 25.12. 10 Uhr – Messfeier Neujahr, 1.1. 10 Uhr – Messfeier ■ Herz-Jesu-Kirche, Rammersweier Heilig Abend, 24.12. 17 Uhr – Christmette mit Krippenspiel 1. Weihnachtstag, 25.12. 18 Uhr – Feierliche Vesper 2. Weihnachtstag, 26.12. 10 Uhr – Messfeier, Musikverein Silvester, 31.12. 17 Uhr – Messfeier ■ St. Markus-Kirche, Elgersweier Heilig Abend, 24.12. 15 Uhr – Ökumenische Krippenfeier 17.30 Uhr – Christmette 1. Weihnachtstag, 25.12. 9.30 Uhr – Messfeier 18 Uhr – Vesper Silvester, 31.12. 17 Uhr – Messfeier ■ St. Sixtus-Kirche, Zunsweier Heilig Abend, 24.12. 15 Uhr – Krippenfeier 17.30 Uhr – Christmette 2. Weihnachtstag, 26.12. 9.30 Uhr – Messfeier und Kinder­ wortgottesdienst im Pfarrheim ■ St. Laurentius-Kirche, Bohlsbach Heilig Abend, 24.12. 15 Uhr – Krippenfeier 17 Uhr – Christmette mit Kerzen­ licht, Chor ■ St. Pankratius-Kirche, Windschläg Heilig Abend, 24.12. 16 Uhr – Krippenfeier 1. Weihnachtstag, 25.12. 9.30 Uhr – Festgottesdienst, Chor 18 Uhr – Feierliche Vesper, Chor ■ St. Nikolaus-Kirche, Griesheim Heilig Abend, 24.12. 15 Uhr – Krippenfeier 17 Uhr – Wort­Gottes­Feier mit Ker­ zenlicht 1. Weihnachtstag, 25.12. 11 Uhr – Festgottesdienst Silvester, 31.12. 17 Uhr – Jahresabschlussandacht ■ St. Peter und Paul-Kirche, Bühl Heilig Abend, 24.12. 22 Uhr – Christmette mit Kerzenlicht 2. Weihnachtstag, 26.12. 9.30 Uhr – Festgottesdienst, Chor

■ Kirche St. Johannes der Täufer,

Weier Heilig Abend, 24.12. 15 Uhr – Krippenfeier 22 Uhr – Christmette mit Kerzenlicht 2. Weihnachtstag, 26.12. 9.30 Uhr – Festgottesdienst Silvester, 31.12. 17 Uhr – Jahresabschlussandacht ■ Kirche St. Johannes Nepomuk, Waltersweier 1. Weihnachtstag, 25.12. 9.30 Uhr – Festgottesdienst ■ Paul-Gerhardt-Kirche Heilig Abend, 24.12. 16 Uhr – Gottesdienst (15 Uhr im Paul­Gerhardt­Haus) 1. Weihnachtstag, 25.12. 10 Uhr – Gottesdienst (9 Uhr im Paul­Gerhardt­Haus) Silvester, 31.12. 16 Uhr – Gottesdienst, Abendmahl (15 Uhr im Paul­Gerhardt­Haus) ■ Evangelische Stadtkirche Heilig Abend, 24.12. 15 Uhr – Gottesdienst mit Krippenspiel 17 Uhr – Christvesper, Figuralchor 1. Weihnachtstag, 25.12. 10 Uhr – Gottesdienst, Abendmahl 2. Weihnachtstag, 26.12. 10 Uhr – Gottesdienst Silvester, 31.12. 18 Uhr – Gottesdienst mit Abendmahl 23 Uhr – Ökumenisches Friedensgebet nach Taizé Neujahr, 1.1. 18 Uhr – Gottesdienst ■ Evangelische Erlöserkirche Heilig Abend, 24.12. 16 Uhr – Gottesdienst mit Krippenspiel 22.30 Uhr – Christmette mit Musik 1. Weihnachtstag, 25.12. 10 Uhr – Festgottesdienst mit Abend­ mahl Silvester, 31.12. 18 Uhr – Jahresabschlussgottesdienst, Abendmahl (alkoholfrei) ■ Evangelische Christusgemeinde, Gemeindezentrum Uffhofen Heilig Abend, 24.12. 17 Uhr – Familiengottesdienst 1. Weihnachtstag, 25.12. 9.15 Uhr – Gottesdienst mit Abend­ mahl Silvester, 31.12. 17 Uhr – Gottesdienst mit Abendmahl ■ Evangelische Auferstehungsgemeinde Heilig Abend, 24.12.

15.30 Uhr – Gottesdienst mit Krip­ penspiel 17.30 Uhr – Christvesper 1. Weihnachtstag, 25.12. 10 Uhr – Gottesdienst, Abendmahl (alkoholfrei) Silvester, 31.12. 17 Uhr – Gottesdienst, Abendmahl ■ Evangelische Matthäusgemeinde, Gemeindezentrum Weier Heilig Abend, 24.12. 15 Uhr – Familiengottesdienst mit Krippenspiel 17 Uhr – Christvesper, Streichquartett 22.30 Uhr – Musikalische Christmette 1. Weihnachtstag, 25.12. 10 Uhr – Gottesdienst, Abendmahl Silvester, 31.12. 18 Uhr – Gottesdienst, Abendmahl ■ Evangelische Johannes-BrenzGemeinde, Rammersweier Heilig Abend, 24.12. 13.30 Uhr – Krabbelgottesdienst 15 Uhr – Familiengottesdienst mit Krippenspiel 17 Uhr – Musikalische Christvesper 1. Weihnachtstag, 25.12. 10 Uhr – Gottesdienst, Abendmahl 2. Weihnachtstag, 26.12. 19 Uhr – Sing­ und Musikgottesdienst bei Kerzenlicht Silvester, 31.12. 18 Uhr – Jahresabschlussgottesdienst, Abendmahl ■ Neuapostolische Kirche, Glaserstraße 1 1. Weihnachtstag, 25.12. 9.30 Uhr – Weihnachtsgottesdienst Silvester, 31.12. 18 Uhr – Jahresabschlussgottesdienst Neujahr, 1.1. 11 Uhr – Neujahrsgottesdienst ■ Freie evangelische Gemeinde, Kasino, Okenstraße 25a Heilig Abend, 24.12. 17 Uhr – Familiengottesdienst ■ Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde, Grimmelshausenstraße 32 Heilig Abend, 24.12. 16.30 Uhr – Heilig Abend­Andacht mit Kindermusical 1. Weihnachtstag, 25.12. 10 Uhr – Weihnachts­Gottesdienst Silvester, 31.12. 18 Uhr – Jahresabschluss­Andacht ■ Alt-Katholische St. Mattiaskirche, Gymnasiumstraße 7 Heilig Abend, 24.12. 16 Uhr – Familien­Christfeier


10 20.12.2014 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A Vorhaben: Freizeitbad Offenburg 1. Erdarbeiten, Spezialtiefbau, Vergabenummer: SOG_BS-2014-0152 2. Abbrucharbeiten, Vergabenummer: SOG_BS-2014-0155 3. Baustrom, Vergabe-Nr. SOG_BS-2014-0157 Ausführungs-/Lieferfrist: Ziff 1: 2. März 2015 bis 29. März 2016 Ziff. 2: 16. Februar 2015 bis 11. April 2015 Ziff. 3: 9. Februar 2015 bis 28. April 2017 Angebotseröffnung: Ziff. 1: 19. Januar 2015, 10 Uhr Ziff. 2: 19. Januar 2015, 10.30 Uhr Ziff. 3: 19. Januar 2015, 11 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Vorhaben: Technisches Rathaus - Einbau einer BHKW Anlage Vergabe-Nr.: SOG_BS-2014-0164 Ausführungsfrist: Februar 2015

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Vorhaben: Kauf eines Großflächenmähers für die Technischen Betriebe Offenburg Vergabe-Nr.: SOG_BS-2014-0156 Ausführungs-/Lieferfrist: Bis spätestens 16.3.2015 Angebotseröffnung: 15. Januar 2015, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Die vollständigen Veröffentlichungstexte erscheinen im Submissionsanzeiger, im Subreport, im Internet unter www.wro.de sowie auf der städtischen Homepage www.offenburg.de unter „Bauen“ – „Zentrale Vergabestelle“ – „Ausschreibungen“ und auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de. Anforderung der Angebotsunterlagen (ab 23. Dezember 2014): Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH Breitscheidstraße 69 70176 Stuttgart Telefon: 07 11/ 6 66 01-555 Fax: 07 11/ 6 66 01-84 vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de www.vergabe24.de

Amtliche Bekanntmachung

Angebotseröffnung: 21. Januar 2015, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Vorhaben: Errichtung von vier Mobilitätsstationen in Offenburg Holzbau-, Stahlbau-, Metallbau-, Verglasungs- und Lackierarbeiten Vergabe-Nr.: SOG_BS-2014-0163 Ausführungsfrist: Planung/Herstellung ab März 2015 Montage im April/Mai 2015 Angebotseröffnung: 27.Januar 2015, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Vorhaben: Ausbau der Vogesenstraße einschließlich der Parkplatzanlage Straßenbauarbeiten Vergabe-Nr.: SOG_BS-2014-0162 Ausführungsfrist: Beginn: 23. Februar 2015 Ende: 28. August 2015 Angebotseröffnung: 27. Januar 2015, 10.30 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Am Mittwoch, 24. Dezember 2014 (Heiligabend), und Mittwoch, 31. Dezember 2014 (Silvester), sind alle Deponien des Ortenaukreises geschlossen. Am Samstag, 27. Dezember 2014, und Montag, 5. Januar 2015, sind alle Deponien des Ortenaukreises – außer Deponie Kahlenberg in Ringsheim – geschlossen. In der Zeit vom 24. Dezember 2014 bis 10. Januar 2015 sind folgende Deponien im Ortenaukreis geschlossen: Kappel Grafenhausen, Offenburg-Zunsweier, Neuried-Altenheim, Schwanau-Ottenheim, Rust und Willstätt geöffnet am: Montag, 29. und Dienstag, 30. Dezember 2014 / Freitag, 2. und Samstag, 3. Januar 2015 / ab Mittwoch, 7. Januar, wieder – wie gewohnt – geöffnet. Achern-Maiwald, Kehl-Kork, Lahr-Sulz, Oberkirch-Meisenbühl, Offenburg-Rammersweier, Seelbach-Schönberg, Schutterwald-Höfen und die Deponie „Vulkan“ in Haslach.

Vorhaben: Ausbau Landwirtschaftliche Wege Elgersweier Vergabe-Nr.: SOG_BS-2014-0166

Öffnungszeiten:

Ausführungsfrist: 23. Februar – 2. April 2015

geöffnet am: Samstag, 27. Montag, 29. und Dienstag, 30. Dezember 2014 / Freitag, 2. Samstag, 3. und Montag, 5. Januar 2015 / ab Mittwoch, 7. Januar, wieder – wie gewohnt – geöffnet.

Angebotseröffnung: 28. Januar 2015, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Mo – Fr 8 – 12.30 Uhr und 13 – 16.45 Uhr Sa 8 – 12 Uhr

Kahlenberg in Ringsheim Öffnungszeiten:

Mo – Fr 8 – 18 Uhr durchgehend Sa 8 – 12 Uhr


Nr. 5, 2014

www.offenburg-klimaschutz.de

KLIMA.SCHUTZ Aktuelles zu Zielen, Aktionen und Erfolgen

Geschenke aus fairem Handel Das Klima schützen und Kleinbauern in den Entwicklungsländern ihre Existenz sichern Wer zu Weihnachten ein Produkt aus dem fairen Handel schenkt, beschenkt nicht nur seine Lieben, sondern hat damit auch die Chance, Menschen in einem Entwicklungsland zu unterstützen und deren Existenz zu sichern. Außerdem bedeutet fairer Handel Klimaschutz. Wer den Weltladen in Offenburg betritt, startet zu einer kleinen Weltreise. Seidenschals aus Vietnam, Kleidungsstücke aus Indien, Bangladesch und Nepal, Kaffee aus Peru und wunderschöne Schmuckstücke aus Ägypten oder Kolumbien. Eine Halskette aus Kaffeebohnen und getrockneten Zitronenschalen sieht dekorativ aus und riecht auch noch gut. „Und wenn es nicht mehr gefällt, kann es auf dem Kompost entsorgt werden“, sagt Christine Junker vom Weltladen. Auch das Armband aus Tagua-Nuss aus Kolumbien ist dekorativ und farbenfroh. Vielfältig nimmt sich das Schokoladenangebot aus. Der Karton wurde klimaneutral hergestellt. Die Folie ist aus Bioplastik und

Singen für den Klimaschutz: Fast 200 Ortenauer Sängerinnen und Sänger sowie ihre Zuhörer setzten auf dem Messe-

gelände dieses beeindruckende Zeichen zum Auftakt der Offenburger Energietage.

Foto: Messe Offenburg / Guido Gegg

„Offenburg hat viele Schokoladenseiten“, heißt es auf der Verpackung. Zwischenzeitlich gibt es diese Schokolade auch in veganer Ausführung und laktosefrei. Erst kürzlich hat eine Offenburger Delegation bei ihrem Aufenthalt in der österreichischen Partnerstadt Weiz die Schokoladen Manufaktur von Zotter besichtigt.

können, da diese widerstandsfähiger sind und den Naturkatastrophen besser trotzen. Christine Junker berichtet von solchen Projekten in Peru und Indien, die sie vor Ort besichtigt hat. „Frauen in Indien sind durch diese Projekte in der Lage zu arbeiten und aus dem Haus zu kommen“, berichtet sie. Wer also das „last minute“ Geschenk im fairen Handel kauft, unterstützt und wertschätzt die Arbeit der Menschen. „Jedes Geschenk hat eine Geschichte und ein Gesicht. Wir wissen, wo es herkommt.“ Wer fair schenkt, beteiligt sich aktiv am Klimaschutz. So werden in Peru innerhalb eines Projekts „moderne Küchenöfen“ bezuschusst. Der Lehmofen hat dann einen Rauchabzug. Der sichert weniger Holzverbrauch und befreit den Wohnraum vom giftigen CO2 und schont damit die Gesundheit der Menschen, die dort leben.

natürlich kommt der süße Inhalt aus dem fairen Handel. Auch Offenburg hat seit drei Jahren eine eigene „Offenburger Stadtschokolade“. Zusammen mit der Stadt wurde dieses Projekt entwickelt.

DER GESCHENKTIPP

Das Kochbuch: So schmeckt fair Anna Spieß, Studentin des Studiengangs „Medien und Kommunikation“ an der Hochschule Offenburg, hat das Weltladen-Kochbuch mit über 60 Lieblingsrezepten erstellt. Es ist ihre Bachelor-Arbeit. Erschienen in einer Auflage von 500 Stück ist es im Weltladen, in den Buchhandlungen Akzente und Gustav Roth, aber auch in den Weltläden in Oberkirch und im Kinzigtal erhältlich. Darüber hinaus wird es in 27 Weltläden bundesweit verkauft. Der Weltladen hat zum Buch ein Körbchen mit allen Zutaten für „Falafel im Fladenbrot“ arrangiert. Guten Appetit!

Aktiver Klimaschutz

Das Buch kostet 22,50 Euro. Weitere Informationen: www.weltladen-offenburg.de/koch

Dreiviertel der CO2-Emissionen werden in den Industrienationen produziert. Aber 90 Prozent der Schäden treffen die Dritte-WeltLänder. Dazu gehören Dürren, Überschwemmungen und Schädlingsbefall. Produkte aus dem fairen Handel sichern den Erzeugern ein besseres Einkommen. Sie können sich gegen Wetterschäden besser absichern und Rücklagen bilden. Und es können Schulungen durchgeführt werden, wie die Kleinbauern wilde Sorten erhalten


20.12.2014

In der OFFENBLATT-Reihe „Ich bin Klimaschützer/in“ schildert die Fachbereichsleiterin Kultur, Carmen Lötsch, wie auch im Bereich der Kultur Ansätze für den aktiven Klimaschutz angedacht und umgesetzt werden. „Unsere Kultur ist durch sehr viele Faktoren geprägt. Ein ganz wichtiger Faktor ist das Klima. Insofern sind für mich auch Kultur und Klimaschutz miteinander ganz eng verbunden“, erklärt die Kulturchefin der Stadt Offenburg. Deswegen unterstützt sie auch kulturelle Aktivitäten, die das Thema Klimaschutz transportieren. Zuletzt die Aktion „Singen für den Klimaschutz“, mit der fast 200 Sänger aus der Region die diesjährigen Energietage eröffnet haben. Der Fachbereich Kultur selbst sucht aktiv Möglichkeiten, das Klima zu schützen und Ressourcen zu schonen. So prüfe man beispielsweise, ob noch mehr Besucher mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf das Kulturforum und zu den Kulturveranstaltungen kommen können und

Carmen Lötsch: Leiterin Fachbereich Kultur Foto: suwa wortwahl

KLIMA.SCHUTZ

wie dieses Ziel realisiert werden kann. „Mit dem Fahrrad sind wir bereits heute optimal erreichbar. Die Besucher unserer Veranstaltungen und Angebote finden ausreichend Fahrradstellplätze.“ „Wir versuchen Anregungen zu geben, das Auto stehen zu lassen.“ Das Angebot muss passgenau sein und es muss sich etablieren. Das brauche Zeit, sagt Carmen Lötsch. Deshalb arbeite die Stadt Offenburg zur Optimierung des Verkehrsangebotes fachübergreifend zusammen. Die Vorstellungen und Hinweise des Fachbereichs Kultur seien da einer unter mehreren Aspekten, die bedacht werden. Der Fachbereich denkt jedoch auch anderweitig über Ressourcenschonung nach und gibt seine Empfehlung an die Nutzer weiter. „Eine Bibliothek ist für sich genommen schon ein Ort, der Ressourcen schont. Nicht jeder muss zuhause jedes Buch im Regal stehen haben.“ Die Stadtbibliothek biete ein umfangreiches Programm zum Ausleihen von Lesestoff an. Das spare Ressourcen, denn es werde kein zusätzliches Papier verbraucht. „So ist die Bibliothek in ihrer Existenz bereits ein Klimaschützer.“ Wer digital ausgestattet ist, kann sich viele Medien inzwischen auch mittels Download ausleihen. Außer Büchern und Musik verleiht die Stadtbibliothek seit Anfang des Jahres auch ein Strommessgerät. Dieses hilft, Stromfresser im Haushalt zu entlarven, um sie dann außer Gefecht zu setzen.

Kontakt: Telefon 0781 82-2297, E-Mail: carmen.loetsch@offenburg.de Infos: www.offenburg-klimaschutz.de

Tipps vom Fachmann: Konrad Geppert (rechts) informierte in der E>welt Teilnehmer

des Offenburger CO2-Projekts.

Foto: suwa wortwahl

LED ist die Zukunft CO2-Einsparer auf Erkundungstour in der E>welt Elf Familien nehmen am Projekt „Offenburger verbessern ihre CO2-Bilanz“ teil. Die Teilnehmer werden ein Jahr lang von Experten des BUND-Umweltzentrums Ortenau begleitet und informiert, wie sie CO2 einsparen können. 16 Interessenten informierten sich nun in der E>welt des E-Werk Mittelbaden über Energie sparende Leuchtmittel. Konrad Geppert, Energieberater des E-Werk Mittelbaden, referierte zunächst über die unterschiedlichsten Leuchtmittel und gab wichtige Tipps, worauf man beim Kauf achten muss, damit am Ende auch eine Energieeinsparung steht. „LED ist das Licht der Zukunft“, machte er deutlich und bestätigte, dass Glühbirnen und Co. bald Vergangenheit sind. Man sollte auf eine warme Lichtfarbe und die Höhe der Farbwiedergabe achten. Darüber informiert der allgemeine Farbwiedergabe-Index auf der Packung. Dieser sollte bei Ra 80 oder Ra 90 liegen. Die Langlebigkeit der LED und ihre bessere Energieeffizienz kompensierten die höheren Anschaffungskosten. LED haben eine Lebensdauer von bis zu 70 000 Stunden, eine Glühbirne dagegen nur 1 000 Stunden. Wichtig sei zudem, bei gedimmten Lampen

den „Stand by“-Modus auszuschalten. Denn sonst ziehe die Lampe trotzdem Strom. Am Ende des Besuchs wurde deutlich, dass nur eine Gesamtbetrachtung des Haushalts Sinn macht. Denn der Anteil der Leuchtmittel an den Energiekosten beträgt nur acht Prozent und kann höchstens auf zwei Prozent zurückgefahren werden. „Wenn dann irgendwo ein altes Kühlgerät benutzt wird, wird die Einsparung sofort wieder aufgebraucht“, sagte Geppert. Einige der Teilnehmer wollten wissen, wo man „einen Elektriker findet, der sich auskennt.“ Fast alle am Projekt teilnehmenden Personen hatten zuvor schon klimabewusst gelebt und gehandelt, verdeutlichte die BUNDGeschäftsführerin Petra Rumpel. So berichtete eine Dame, dass man möglichst oft aufs Auto verzichte. Und wenn eine Urlaubsreise mit dem Flugzeug gemacht wird, zahlt das Paar einen Kompensationsbetrag. Demeter-Landwirt Johannes Witt aus Weier ist mit seiner Öko-Bilanz schon ganz zufrieden. „Wir fahren nicht in Urlaub, erzeugen Bio-Lebensmittel und machen unseren Strom selbst.“ Jetzt wollte er in der E>welt erfahren, wie er bei Leuchtmitteln noch CO2 einsparen kann.


20.12.2014

KLIMA.SCHUTZ

Anlaufstelle für Bauen und Sanieren Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit sichert den Erfolg der Baumaßnahme und das Vertrauen der Bauherren Das Ortenauer Baunetzwerk befindet sich derzeit in Gründung. Es steht für energieoptimiertes und ökologisches Bauen und Modernisieren. Die Komplexität energetisch anspruchsvoller Bau- und Sanierungsvorhaben fordert alle am Projekt Beteiligten. Hier verspricht das Netzwerk bestmögliche Qualität. Das Baunetzwerk startet am 15. Januar 2015 mit der ersten Weiterbildungsveranstaltung. Träger des Netzwerks ist die Ortenauer Energieagentur. Deren Mitarbeiter und Projektleiter Christian Dunker reist im Augenblick durch den Landkreis, um zu den heute 24 Mitgliedern noch weitere zu werben. „Ziel sind insgesamt 60 bis 80 Mitglieder aus allen Branchen“, betont Udo Benz, Geschäftsführer der Ortenauer Energieagentur. „Wenn Hausbau oder Renovierung anstehen, sind viele Eigentümer verunsichert. Sie finden viele Meinungen von Nachbarn und Kollegen, in Werbungen und im Internet. Da finden sich auch viele widersprüchliche Informationen“, weiß Christian Dunker „und dann kommen die Leute zur Energieagentur und fragen nach den richtigen Maßnahmen und den kompetenten Handwerkern. Wir sind als neutrale Anlaufstelle gefragt und können vieles klären.“ Die Umsetzung liegt anschließend in den Händen der einzelnen Gewerke. In weniger als sieben Jahren müssen nach EU-Richtlinie und nach deutschem Energieeinspar-

Strampeln für Strom: Tobias Mühl macht locker zehn Watt.

gesetz Neubauten nahe am Passivhausstandard gebaut werden. Um bei so hoch effizienten Gebäuden ein gutes Ergebnis zu erhalten, müssen alle Maßnahmen wie Heizung, Dämmung und Fenster gut aufeinander abgestimmt sein. Da sind gerade die Schnittstellen zwischen den Gewerken wichtig.

Im Baunetzwerk ziehen alle an einem Strang „Fläche kann jeder“, sagt Udo Benz. „Die gute Zusammenarbeit zwischen Architekten, Handwerkern und Energieberatern entscheidet über den Erfolg der Bau-

Foto: suwa wortwahl

maßnahme.“ Neben der Weiterbildung ist das Zusammenführen aller Beteiligten unser Hauptanliegen“, betont Benz. „Im Baunetzwerk ziehen alle an einem Strang. Und das in eine Richtung!“ Grundlage hierfür ist der Ehrenkodex, den sich das Netzwerk selbst auferlegt. So bekennt man sich zum energieoptimierten und ökologischen Bauen und Modernisieren, ebenso zum Einsatz erneuerbarer Energieträger und zur Schonung natürlicher Ressourcen. Es berät ganzheitlich und handelt im Sinne branchenübergreifender Zusammenarbeit. Alle Mitglieder halten sich im Bereich der erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Ökologie durch Aus- und

BAUNETZWERK

100 HÄUSER KLIMAFIT

Stadt gibt Zuschüsse Das städtische Förderprogramm „100 Häuser werden klimafit“ soll für Bürgerinnen und Bürger zusätzliche Anreize schaffen, CO2 einzusparen, indem sie ihre Häuser sanieren und für die Zukunft klimafit machen. Die Stadt gibt Zuschüsse in Höhe von bis zu 7 500 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise 14 000 Euro für ein Mehrfamilienhaus. Voraussetzung für die Förderung ist die Erreichung des Effizienzhausstandards nach KfW und die Minderung des jährlichen CO2-Ausstoßes des Gebäudes um mindestens 40 Prozent. Anträge sind bei der Stadtverwaltung oder unter www.offenburgklimaschutz.de erhältlich.

Mitglied werden

Wer eine Mitgliedschaft im Baunetzwerk anstrebt, kann sich direkt beim Netzwerk melden und informieren. Ebenso können Bürgerinnen und Bürger hier einen Termin für eine kostenfreie Energie-Erstberatung vereinbaren. Ortenauer Baunetzwerk c/o Ortenauer Energieagentur Okenstraße 23 A 77652 Offenburg Telefon 0781 9246190

Weiterbildung auf aktuellem Stand. Hierzu sind pro Jahr vier Baunetztage mit viel Information, Seminaren, Vorträgen und Workshops vorgesehen. Wer Mitglied im Netzwerk werden möchte, muss bereits Kenntnisse und Erfahrungen im energieoptimierten Bauen nachweisen und entsprechende Referenzobjekte haben. Für die Bürger bieten sich viele Vorteile. Bauherren und Sanierer bekommen bereits jetzt bei der Ortenauer Energieagentur eine kostenlose Energiespar-Erstberatung. Mit dem Baunetzwerk erhalten sie außerdem eine greifbare Orientierung für ihr eigenes Bauprojekt und können daraufhin die richtigen Entscheidungen für Finanzierung, Konzept und Maßnahmen treffen.

Dämmung, richtig oder falsch, war auch beim Klimacafé im Rahmen der Energietage auf der Messe Offenburg ein zentrales Thema.. Foto: suwa wortwahl

Ansprechpartner: Ewald Kunz (Technisches Rathaus) Service und Städtebauförderung Telefon 0781 82-2330 ewald.kunz@offenburg.de Bernadette Kurte (Historisches Rathaus) Klimaschutzmanagerin Telefon 0781 82-2444 bernadette.kurte@offenburg.de


20.12.2014

KLIMA.SCHUTZ

Phase drei startet Kampagne „Klimaschutz einfach machen“ sagt DANKE Die Kampagne „Klimaschutz einfach machen“ bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihren Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Stadt Offenburg: Im Januar 2015 startet die dritte Phase, in der durch verschiedene Medien und Aktionen, ein Dank an alle Klimaschützer der Stadt ausgesprochen wird. Das Jahr 2014 war im öffentlichen Raum geprägt von der Kampagne „Klimaschutz einfach machen“. In zwei Phasen – rot und grün – wurde dabei für umweltfreundliches Verhalten im Alltag geworben. Während in der roten Phase mit Sprüchen wie „Ihr Nachbar hat eine Neue. Heizung.“ Aufmerksamkeit erzeugt wurde, gab es in der grünen Phase Botschaften wie „750 000 Euro, 100 Häuser, 1 Programm“ zu sehen. Das Ziel: Die Bürgerinnen und Bürger sollten zum Mitmachen aktiviert und über die Aktivitäten der Stadt informiert werden. Mit blauen Plakaten bedankt sich die Kampagne nun bei allen, die mitgemacht haben. „Herzlichen Dank!“, „Klimaschutz steht Ihnen!“ und „An alle, die den Dreh raushaben. Das

Klima sagt Danke fürs Runterdrehen“, das sind die Kernbotschaften in dieser Phase der Kampagne. Auch begleiten Aktionen und Informationsangebote die plakativen Sprüche. Einen ganz persönlichen Dank wird Oberbürgermeisterin Edith Schreiner im neuen Jahr überbringen. Am 17. Januar bekommt das erste im Rahmen des „100 Häuser Programms“ umfassend sanierte Haus eine „Klimafit“-Plakette. Für Sanierungsmaßnahmen können Offenburger Haushalte weiterhin Gelder bei der Stadt beantragen. Jedes Kilo eingespartes CO2 bringt einen Euro. Für die umfassende Sanierung eines Mehrfamilienhauses können bis zu 14 000 Euro beantragt werden. Die blauen Kampagnenbotschaften werden bis Ende Februar das Stadtbild Offenburgs prägen. Im März 2015 wird dann wieder auf rot geschaltet – auf das „Dankeschön“ der blauen Phase folgen dann wieder Sprüche, die für das Thema „Klimaschutz“ Werbung machen. Mehr Informationen unter: www.offenburg-klimaschutz.de


20.12.2014 15 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Hauptsatzung der Stadt Offenburg I. Verfassung und Organe § 1 Verfassungsform (1) Verwaltungsorgane der Stadt Offenburg sind der Gemeinderat und der/die Oberbürgermeister/in. (2) In den Ortschaften Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach und Zunsweier werden Verwaltungsaufgaben vom Ortschaftsrat und vom Ortsvorsteher/von der Ortsvorsteherin wahrgenommen. (3) In der Stadt Offenburg ist in den Ortschaften Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach und Zunsweier die Ortschaftsverfassung gem. §§ 67 ff. GemO in Verbindung mit den Vereinbarungen zwischen der Stadt Offenburg und den Gemeinden Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach und Zunsweier über die Eingliederung dieser Gemeinden in die Stadt eingeführt. § 2 Zahl der Gemeinderäte Gemäß § 25 Abs. 2 GemO wird bestimmt, dass für die Zahl der Gemeinderäte die gesetzliche Regelung maßgebend ist. Die Zahl der Gemeinderäte beträgt demnach 40. § 3 Gemeinderat Der Gemeinderat besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in als Vorsitzendem/ Vorsitzender und den ehrenamtlichen Mitgliedern. Diese führen die Bezeichnung „Stadträtin“ bzw. „Stadtrat“ (§ 25 Abs. 1 GemO). § 4 Ältestenrat (1) Der Gemeinderat bildet aufgrund des § 33a GemO einen Ältestenrat, der den/ die Oberbürgermeister/in in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen des Gemeinderates berät. Vorsitzende/r des Ältestenrates ist der/ die Oberbürgermeister/in. (2) Zusammensetzung, Geschäftsgang und Aufgaben sind in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat geregelt. § 5 Beschließende Ausschüsse (1) Aufgrund des § 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung und § 7 des Eigenbetriebsgesetzes in den jeweils gültigen Fassungen werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet: 1. Haupt- und Bauausschuss 2. Personalausschuss 3. Technischer Ausschuss 4. Planungsausschuss (2) Den beschließenden Ausschüssen gehören an: Der/die Oberbürgermeister/in als Vorsitzende/r und

§ 6 Stellvertreter/in des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin (1) Zur Stellvertretung des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin werden bestellt: Zwei hauptamtliche Beigeordnete (§ 49 GemO), die die Amtsbezeichnung „Bürgermeister/in“ führen. Die Beigeordneten vertreten den/die Oberbürgermeister/in ständig in ihren Geschäftsbereichen. Der/die Erste Beigeordnete ist der/die ständige allgemeine Stellvertreter/in des/der Oberbürgermeisters/ Oberbürgermeisterin. (2) Die Bestellung ehrenamtlicher Stellvertreter/innen des/der Oberbürgermeisters/ Oberbürgermeisterin bleibt unberührt (§§ 48, 49 GemO).

II. Allgemeine Zuständigkeit der Organe § 7 Zuständigkeit des Gemeinderates (1) Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der/die Oberbürgermeister/in kraft Gesetzes zuständig ist oder der Gemeinderat bestimmte Aufgabengebiete oder Angelegenheiten den beschließenden Ausschüssen oder dem/der Oberbürgermeister/in oder den Ortschaftsräten in den Ortschaften durch die Hauptsatzung übertragen hat. (2) Dem Gemeinderat sind außer den in § 39 Abs. 2 GemO aufgeführten Angelegenheiten insbesondere vorbehalten: 1. Alle Angelegenheiten, die der Vorlage an die Aufsichtsbehörde oder deren Genehmigung bedürfen, mit Ausnahme der in § 9 Abs. 3 Ziffer 2 und 5 und § 10 Abs. 1 Ziffer 6 genannten Rechtsgeschäfte, 2. im Einvernehmen mit dem/der Oberbürgermeister/in gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 GemO i.V.m. § 24 Abs. 2 GemO die Entscheidung über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der leitenden Gemeindebediensteten, über die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit bei einem/einer leitenden Gemeindebediensteten sowie über die Festsetzung dessen/deren Entgelts, sofern kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages besteht. 3. Stellenmehrungen außerhalb des Stellenplans ab Besoldungsgruppe A 9 gD, Entgeltgruppen E 9 bzw. S 9, 4. Bestellung von Bürgern/innen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten, soweit nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 15 der/die Oberbürgermeister/in zuständig ist, 5. Beschlussfassung über Erlass, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bebauungsplänen sowie Rechtsmittelentscheidungen dazu, 6. Benennung von öffentlichen Verkehrswegen, Plätzen und Einrichtungen, soweit nicht der jeweilige Ortschaftsrat zuständig ist, 7. Genehmigung der Pläne für wichtige städtische Bauvorhaben, 8. Beschlussfassung über erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben. § 8 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid Die Regelung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind in § 21 GemO getroffen.

1. beim Haupt- und Bauausschuss 9 Mitglieder des Gemeinderates

§ 9 Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse

2. beim Personalausschuss 9 Mitglieder des Gemeinderates

(1) Die beschließenden Ausschüsse entscheiden in den ihnen übertragenen Aufgabengebieten selbstständig anstelle des Gemeinderates, sofern nicht der Gemeinderat von der Möglichkeit des § 12 Abs. 4 Gebrauch macht.

3. beim Technischen Ausschuss 9 Mitglieder des Gemeinderates 4. beim Planungsausschuss 9 Mitglieder des Gemeinderates sowie bis zu 6 sachkundige Einwohner/innen als beratende Mitglieder. (3) Die ordentlichen Ausschussmitglieder einer Fraktion werden durch die stellvertretenden Ausschussmitglieder derselben Fraktion vertreten. Für die sachkundigen Einwohner/innen werden keine Stellvertreter/innen bestellt.

(2) Die beschließenden Ausschüsse beraten innerhalb ihres Aufgabengebietes die Angelegenheiten vor, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist. (3) Innerhalb ihres Aufgabengebietes beschließen die Ausschüsse über 1. Vergabe von Arbeiten und Lieferungen, sofern der Betrag im Einzelfall mehr als € 150.000,--, aber nicht mehr als € 500.000,-- beträgt, mit Ausnahme der Vergaben, die aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung nach der VOB/ Teil A erfolgen, 2. Gewährung von Ausfallgarantien, Übernahme von Bürgschaften von mehr als € 100.000,-- bis € 500.000,-- im Einzelfall,


16 20.12.2014 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen 3. unbefristete Niederschlagung und Erlass von Forderungen von mehr als € 15.000,--, aber nicht mehr als € 50.000,-- im Einzelfall,

11. Genehmigung zur Erweiterung von Aufträgen, wenn die Erweiterung im Einzelfall nicht mehr als € 100.000,-- beträgt,

4. befristete Niederschlagung von Forderungen von mehr als € 50.000,--, aber nicht mehr als € 100.000,-- im Einzelfall,

12. Erwerb, Veräußerung, Tausch und dingliche Belastung von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten von nicht mehr als € 50.000,-- im Einzelfall,

5. Erwerb, Veräußerung, Tausch und dingliche Belastung von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, sofern der Wert im Einzelfall mehr als € 50.000,-- beträgt, aber nicht mehr als € 500.000,--,

13. Verkauf, Vermietung und Anmietung von beweglichem Vermögen,

6. Entscheidung von Widersprüchen, Durchführung von Rechtsstreitigkeiten und Abschluss von Vergleichen, sofern der Streitwert oder der Wert des Nachgebens mehr als € 25.000,--, aber nicht mehr als € 75.000,-- beträgt, 7. Erteilung von Stundungen von mehr als einem Jahr und im Betrag von mehr als € 50.000,-- im Einzelfall, 8. Genehmigung der Pläne für städtische Bauvorhaben, deren voraussichtlicher Aufwand im Hoch- oder Tiefbau jeweils € 250.000,-- übersteigt, soweit nicht nach § 7 Abs. 2 Ziffer 9 der Gemeinderat zuständig ist. (4) Über die Bewilligung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushalts von mehr als € 25.000,--, aber nicht mehr als € 50.000,-im Einzelfall, entscheidet der Haupt- und Bauausschuss. (5) Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung entscheidet der Haupt- und Bauausschuss. Beträgt die Spende, Schenkung oder ähnliche Zuwendung im Einzelfall nicht mehr als € 100,--, wird über die Annahme oder Vermittlung vierteljährlich in zusammengefasster Form im Wege der Offenlegung entschieden. (6) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag. § 10 Zuständigkeit des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin (1) Über die Geschäfte der laufenden Verwaltung hinaus wird dem/der Oberbürgermeister/in gemäß § 44 Abs. 2 GemO die Erledigung folgender Aufgaben übertragen: 1. die Entscheidung über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten sowie über die Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit, sofern nicht der Gemeinderat oder der Personalausschuss zuständig sind, mit Ausnahme der Beschäftigten der Eigenbetriebe; 2. Einstellung vorübergehend beschäftigter Arbeitnehmer/innen außerhalb des Stellenplans, 3. Anhebung von Stellen außerhalb des Stellenplanes einschließlich Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die unter Ziffer 1 genannten Beschäftigten, sofern der Personalausschuss nicht zuständig ist, mit Ausnahme der Beschäftigten der Eigenbetriebe, 4. Vermehrung der Stellen außerhalb des Stellenplanes einschließlich Bereitstellung der erforderlichen Mittel für Beschäftigte bis zur Besoldungsgruppe A 8, sowie den Entgeltgruppen E 8 bzw. S 8, 5. Kenntnisnahme der Eingruppierung von Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe E 12, 6. Vergabe von Arbeiten und Lieferungen von nicht mehr als € 150.000,-- im Einzelfall, bei Vergaben aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung nach der VOB/Teil A unabhängig von der Höhe des Auftragsvolumens, 7. Bewilligung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushalts von nicht mehr als € 25.000,-- im Einzelfall, 8. Gewährung von Ausfallgarantien, Übernahme von Bürgschaften von nicht mehr als € 100.000,-- im Einzelfall,

14. Entscheidung von Widersprüchen, Durchführung von Rechtsstreitigkeiten und Abschluss von Vergleichen, sofern der Streitwert oder der Wert des Nachgebens nicht mehr als € 25.000,-- beträgt, 15. Erteilung von Stundungen in unbegrenzter Höhe bis zu einem Jahr, bei mehr als einem Jahr bis zu einem Betrag von € 50.000,--, 16. Freigabe der bereitgestellten Haushaltsmittel für Baumaßnahmen sowie Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen, 17. Bestellung von Bürgern/innen zu ehrenamtlicher Tätigkeit bei Wahlen sowie bei Zählungen aller Art sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt, 18. Verzicht auf die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 24 ff. Baugesetzbuch und auf die Ausübung des rechtsgeschäftlichen Vorkaufsrechts ohne Rücksicht auf die Höhe des Grundstückswertes, 19. Aufgaben der Vollstreckungsbehörde nach § 4 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz, 20. Erteilung der Zustimmung der Gemeinde bei Stellplatznachweisen nach § 37 Abs. 4 Nr. 3 LBO sowie zur Stellplatzablösung nach § 37 Abs. 5 LBO, 21. Erteilung der Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch, 22. Erteilung der Genehmigung nach § 173 Baugesetzbuch, 23. Zuziehung sachkundiger Einwohner/innen und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in den beschließenden und beratenden Ausschüssen, 24. Aufnahme von Krediten im Rahmen der Kreditermächtigung und zur Umschuldung in jeweils unbegrenzter Höhe, 25. Zustimmung nach § 45 Abs. 1 b Straßenverkehrsordnung. (2) Die Übertragung nach Abs. 1 Ziffer 4 und 11 gilt nach Maßgabe des § 17 Abs. 3 nicht im Bereich der Ortschaften. (3) Der/die Oberbürgermeister/in ist ermächtigt, seine/ihre Befugnisse ganz oder teilweise auf die Beigeordneten, die Ortsvorsteher/innen oder andere leitende Beschäftigte zu übertragen. (4) § 9 Abs. 5 gilt entsprechend. § 11 Zuständigkeit in Zweifelsfällen (1) Die Zuständigkeit des Gemeinderates ist anzunehmen, wenn Zweifel bestehen, ob für die Behandlung einer Angelegenheit der Gemeinderat oder ein Ausschuss oder der jeweilige Ortschaftsrat zuständig ist. (2) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, welche die Aufgabengebiete verschiedener Ausschüsse berühren, selbst erledigen. (3) Ist zweifelhaft, welcher von den Ausschüssen zuständig ist, so ist die Zuständigkeit des Haupt- und Bauausschusses anzunehmen. § 12 Zuständigkeitsüberweisungen (1) Auf Antrag eines Viertels aller stimmberechtigten Mitglieder eines beschließenden Ausschusses muss eine Angelegenheit dem Gemeinderat unterbreitet werden, wenn sie für die Stadt von besonderer Bedeutung ist (§ 39 Abs. 3 GemO).

9. unbefristete Niederschlagung und Erlass von Forderungen, jeweils von nicht mehr als € 15.000,-- im Einzelfall,

(2) Auf Antrag des/der Vorsitzenden oder eines Fünftels aller Mitglieder des Gemeinderates müssen Anträge, die nicht vorberaten worden sind, den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen werden (§ 39 Abs. 4 GemO).

10. befristete Niederschlagung von Forderungen von nicht mehr als € 50.000,-im Einzelfall,

(3) Widersprechen sich die Beschlüsse zweier Ausschüsse, so hat der/die Oberbürgermeister/in die Entscheidung des Gemeinderates herbeizuführen.


20.12.2014 17 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen (4) Der Gemeinderat kann den beschließenden Ausschüssen allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen und jede Angelegenheit an sich ziehen und Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben (§ 39 Abs. 3 GemO).

III. Zuständigkeit der Ausschüsse nach Sachgebieten § 13 Aufgaben des Haupt- und Bauausschusses (1) Die Zuständigkeit des Haupt- und Bauausschusses umfasst folgende Verwaltungsgebiete: 1. 2. 3. 4.

Allgemeine Verwaltung Finanzverwaltung Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung Bauverwaltung, soweit nicht der Planungsausschuss oder der Technische Ausschuss zuständig ist 5. Verwaltung für öffentliche Einrichtungen § 13 a Aufgaben des Personalausschusses (1) Der Personalausschuss entscheidet selbständig anstelle des Gemeinderates, sofern nicht der Gemeinderat von der Möglichkeit des § 12 Abs. 4 Gebrauch macht, in folgenden Personalangelegenheiten 1. im Rahmen des Stellenplans über die Ernennung, mit Ausnahme von Beförderungen, und erstmalige Einstellung der Gemeindebediensteten auf Stellen ab Besoldungsgruppe A 13 gD, ab Entgeltgruppen E 13 und ab S 17, sofern nicht der Gemeinderat zuständig ist, 2. über die Entlassung von Gemeindebediensteten aus Stellen ab Besoldungsgruppe A 13, ab Entgeltgruppen E 13 sowie S 17, sofern nicht der Gemeinderat zuständig ist. 3. Stellenanhebungen außerhalb des Stellenplans für Beamte ab Besoldungsgruppe A 13 gD, der Entgeltgruppen ab E 13 und ab S 17. (2) Der Personalausschuss ist als beratender Ausschuss zuständig: 1. bei Entscheidungen nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung, 2. bei Entscheidungen nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 der Hauptsatzung. § 14 Technischer Ausschuss Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst das Sachgebiet der Stadtwerke, des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und der Technischen Betriebe Offenburg nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der jeweiligen Betriebssatzung. § 15 Planungsausschuss Der Planungsausschuss ist zuständig: 1. für die Beschlussfassung über Anträge nach § 15 Baugesetzbuch. 2. Als beratender Ausschuss a) für die Aufstellung von Bauleitplänen, b) für die Planungen von grundsätzlicher städtebaulicher Bedeutung, c) auf Antrag des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin zur Vorbereitung der Entscheidung über Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung, d) für Aufgaben der Stadtentwicklung.

IV. Der Ortschaftsrat in den Ortschaften Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach und Zunsweier § 16 Bildung des Ortschaftsrates (1) In den Ortschaften Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach und Zunsweier besteht jeweils ein Ortschaftsrat.

(2) Die Ortschaftsräte der in Abs. 1 genannten Ortschaften bestehen aus: Bohlsbach Bühl Elgersweier Fessenbach Griesheim Rammersweier Waltersweier Weier Windschläg Zell-Weierbach Zunsweier

10 Mitgliedern 8 Mitgliedern 10 Mitgliedern 10 Mitgliedern 10 Mitgliedern 12Mitgliedern 10 Mitgliedern 10 Mitgliedern 10 Mitgliedern 14 Mitgliedern 12 Mitgliedern

Diese tragen die Bezeichnung „Ortschaftsrätin“ bzw. „Ortschaftsrat“. § 17 Zuständigkeit des Ortschaftsrates (1) Der jeweilige Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, vor der Entscheidung durch die zuständigen Organe zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. (2) Wichtige Angelegenheiten im Sinne des Abs. 1 sind insbesondere: 1. die Veranschlagung von Haushaltsmitteln, 2. der Bau von Schulen und die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen, 3. der Ausbau und die Unterhaltung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, 4. der Bau und die Unterhaltung von Straßen und Wirtschaftswegen, 5. die Aufstellung von Bauleitplänen, 6. der Erlass, die Aufhebung oder Änderung von Satzungen und Polizeiverordnungen, 7. die Festsetzung von Entgelten, Abgaben und Tarifen, 8. Einstellung und Entlassung aller Beschäftigten der Ortsverwaltung, soweit nicht Abs. 3, Ziffer 2 zutrifft. (3) Der Ortschaftsrat entscheidet selbstständig anstelle des Gemeinderates über die nachfolgenden übertragenen Aufgaben, soweit sie die Ortschaft betreffen: 1. Fortbestand der örtlichen Verwaltung 2. Einstellung und Entlassung aller Beschäftigten der Ortsverwaltung im Rahmen des Stellenplanes, 3. Vollzug des Haushaltsplanes im Rahmen der für die jeweiligen Ortschaften zugewiesenen Haushaltsmittel, insbesondere a) Vergabe von Arbeiten und Lieferungen, sofern der Betrag im Einzelfall mehr als € 25.000,--, aber nicht mehr als € 150.000,-- beträgt, b) Verkauf und Vermietung von beweglichem Vermögen, dessen Wert bzw. Jahresmiete nicht mehr als € 37.500,-- im Einzelfall beträgt. 4. Ausgestaltung und Benützung von folgenden Einrichtungen: a) der Kultur- und Sportpflege b) der Park- und Grünanlagen c) des Friedhofes d) der Kinderspielplätze und Kindergärten e) die Angelegenheiten der Ortsfeuerwehr und der örtlichen Vereine 5. Pflege des Ortsbildes, 6. Benennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, 7. Vatertierhaltung, 8. die Jagd- und Fischereiverpachtung.


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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen § 18 Ortsverwaltung Für die Ortschaften Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach und Zunsweier ist jeweils eine örtliche Verwaltung nach Maßgabe des § 4 bzw. § 7 der jeweiligen Eingliederungsvereinbarung eingerichtet. § 19 Ortsvorsteher/innen (1) Die Ortsvorsteher/innen vertreten den/die Oberbürgermeister/in und die Beigeordneten ständig bei dem Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. Der/die Oberbürgermeister/in und die Beigeordneten können dem/der Ortsvorsteher/in allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, soweit er/sie sie vertritt. Der/die Oberbürgermeister/in kann dem/der Ortsvorsteher/in ferner in den Fällen des § 43 Abs. 2 und 4 GemO Weisungen erteilen. Ortsvorsteher/innen können an den Verhandlungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen.

Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Technischen Betriebe fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Technischen Betriebe kann sich die Stadt (Technische Betriebe) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. § 2 Stammkapital Das Stammkapital der Technischen Betriebe beträgt 7.700.000 €. § 3 Organe Organe der Technischen Betriebe sind der Gemeinderat, der Betriebsausschuss, der / die Oberbürgermeister/-in und die Betriebsleitung. § 4 Gemeinderat

(2) Im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat kann vom Gemeinderat ein/e Gemeindebeamter/in für die Dauer der Amtszeit des Ortschaftsrates zum/r Ortsvorsteher/in ohne Stimmrecht im Ortschaftsrat bestellt werden.

1. Erlass und Änderung von Satzungen

(3) Die Ortsvorsteher/innen können Überschreitungen und Erweiterungen von Aufträgen genehmigen, die auf Beschlüsse des Ortschaftsrats zurückzuführen sind, wenn die Überschreitung im Einzelfall nicht mehr als € 7.500,-- beträgt.

2. Bestellung des Betriebsausschusses sowie Berufung und Abberufung seiner Mitglieder sowie der sachkundigen Bürger/-innen zu ehrenamtlicher Tätigkeit

V. Schlussbestimmung § 20 Inkrafttreten der Hauptsatzung Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 26.07.2014 außer Kraft. Hinweis auf § 4 GemO siehe Seite 19.

Betriebssatzung der Technischen Betriebe Offenburg Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000, zuletzt geändert am 16.04.2013, und § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz - EigBG) in der Fassung vom 08.01.1992, zuletzt geändert am 04.05.2009, hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg am 15.12.2014 folgende Betriebssatzung beschlossen: § 1 Name und Zweck des Eigenbetriebs (1) Der Eigenbetrieb führt den Namen „Technische Betriebe Offenburg“. (2) Die „Technischen Betriebe Offenburg“ werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (3) Zweck des Eigenbetriebs ist: a) die Nahwärmeversorgung im Rahmen der jeweils bestehenden Anlagen b) die Bereitstellung und der Betrieb der öffentlichen Schwimmbäder (Hallenund Freibäder) c) die Bereitstellung und der Betrieb der städtischen Parkhäuser und Betrieb der Mobilitätstationen d) die Durchführung der Betriebsführerschaft i. S. v. § 2 Personenbeförderungsgesetz für den Orts- und Nachbarortslinienverkehr innerhalb der Stadt Offenburg (S-Linien) und des Anrufsammeltaxis e) die Erbringung von Leistungen für die Unterhaltung und Pflege des städtischen Vermögens sowie sonstige Serviceleistungen für die städtischen Einrichtungen und die Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist f) die Durchführung der Müllabfuhr (Einsammeln des Mülls) im Auftrag des Landkreises

Der Gemeinderat beschließt über:

3. Bestellung der Betriebsleitung sowie Berufung und Abberufung ihrer Mitglieder 4. Bestellung des / der Prüfenden für den Jahresabschluss 5. Feststellung des Wirtschaftsplanes (Erfolgs- / Vermögensplan, Stellenübersicht) 6. Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresgewinns, Behandlung des Jahresverlustes sowie Entlastung der Betriebsleitung 7. Festsetzung allgemeiner Tarife, Gebühren und Beiträge 8. Gewährung von Darlehen der Technischen Betriebe an die Gemeinde 9. Rückführung von Stammkapital 10. Wesentliche Änderungen des Betriebsumfanges der Technischen Betriebe, insbesondere die Übernahme von neuen Aufgaben, für die eine gesetzliche Verpflichtung nicht besteht 11. Änderung der Rechtsform der Technischen Betriebe 12. Entscheidungen, die der Vorlage an die Aufsichtsbehörde oder der Genehmigung durch diese Behörde bedürfen § 5 Betriebsausschuss (1) Die Funktion des Betriebsausschusses nimmt der Technische Ausschuss des Gemeinderats wahr. (2) Der Betriebsausschuss berät alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs, die der Entscheidung des Gemeinderats vorbehalten sind, vor. (3) Der Betriebsausschuss entscheidet, soweit nicht der Gemeinderat (§ 4) zuständig ist, neben den in § 9 genannten Personalangelegenheiten insbesondere über: 1. Erwerb, Veräußerung, Tausch und dingliche Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sofern der Wert im Einzelfall mehr als 50.000 €, jedoch nicht mehr als 500.000 €, beträgt. 2. Gewährung von Ausfallgarantien, Übernahme von Bürgschaften von mehr als 100.000 € bis 500.000 €. 3. Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans, sofern der Betrag im Einzelfall mehr als 150.000 €, jedoch nicht mehr als 500.000 €, beträgt, mit Ausnahme der Vergaben, die aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A erfolgen.

g) die Bereitsteilung und der Betrieb der städtischen Friedhöfe sowie die Durchführung des Bestattungswesens

4. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögensgegenständen bei einem jährlichen Nutzungsentgelt von mehr als 100.000 € oder, wenn die Vertragslaufzeit mehr als 5 Jahre beträgt.

h) die Bewirtschaftung kommunaler Wälder

5. Festsetzung der allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen.

i) der Erhalt und die Förderung des Messestandorts Offenburg.


20.12.2014 19 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen 6. Führung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von mehr als 25.000 €, aber nicht mehr als 75.000 €. 7. Unbefristete Niederschlagung und Erlass von Forderungen von mehr als 15.000 €, aber nicht mehr als 50.000 € im Einzelfall. 8. Befristete Niederschlagung von Forderungen von mehr als 50.000 €, aber nicht mehr als 100.00 €, im Einzelfall. 9. Stundung von Ansprüchen über ein Jahr hinaus, soweit der gestundete Betrag 50.000 € übersteigt. 10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Wert des Nachgebens mehr als 25.000 €, aber nicht mehr als 75.000 €, beträgt. 11. Abschluss sonstiger Verträge und anderer Rechtsgeschäfte, soweit es sich nicht um Geschäfte im Zuständigkeitsbereich der Betriebsleitung handelt und der Wert des Vertrages oder der Geschäfte 100.000 € im Einzelfall übersteigt. 12. Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen des Erfolgsplans, wenn diese den im Plan ausgewiesenen Gewinn oder Verlust um mehr als 50.000 € verschlechtern, soweit sie nicht unabweisbar sind. 13. Zustimmung zu Mehrausgaben des Vermögensplans, die für das einzelne Vorhaben mehr als 10 %, mindestens aber 25.000 € betragen. 14. Zustimmung zur Geschäftsordnung der Betriebsleitung. § 6 Oberbürgermeister/-in (1) Der / die Oberbürgermeister/-in entscheidet in allen Angelegenheiten, die ihm / ihr durch das Gesetz vorbehalten sind. (2) Der / die Oberbürgermeister/-in entscheidet insbesondere über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen von nicht mehr als 150.000 € im Einzelfall, bei Vergaben aufgrund öffentlicher Ausschreibung nach VOB/A unabhängig von der Höhe des Auftragswertes. (3) In dringenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung des Gemeinderats oder des Betriebsausschusses aufgeschoben werden kann, entscheidet der / die Oberbürgermeister/-in an Stelle des Gemeinderats oder des Betriebsausschusses (Eilentscheidung). Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern des Gemeinderats oder des Betriebsausschusses unverzüglich mitzuteilen. (4) Der / die Oberbürgermeister/-in kann seine / ihre Zuständigkeit jederzeit widerruflich einem / einer Dezernent(en)/-in übertragen.

§ 8 Unterrichtung des / der Fachbediensteten für das Finanzwesen Die Betriebsleitung hat dem / der Fachbediensteten für das Finanzwesen alle Maßnahmen mitzuteilen, welche die Finanzwirtschaft der Stadt berühren. Sie hat ihm / ihr insbesondere den Entwurf des Wirtschaftsplans, des Jahresabschlusses sowie die Zwischenberichte nach § 7 Abs. 5 dieser Satzung zuzuleiten. Der / die Fachbedienstete für das Finanzwesen ist frühzeitig zu unterrichten, wenn sich für den Eigenbetrieb ein Jahresfehlbetrag abzeichnet. Ihm / ihr sind auch alle Vorschläge für die allgemeine Festsetzung von Abgaben und Tarifen rechtzeitig vor der Einbringung in ein Beratungs- oder Beschlussgremium zuzuleiten. Die Betriebsleitung hat ihn / sie ferner auf Aufforderung über die Tätigkeit des Eigenbetriebs zu unterrichten, soweit sie für die Finanzwirtschaft der Stadt von Bedeutung ist. § 9 Personalangelegenheiten (1) Über die Einstellung und Entlassung von Beschäftigen der Vergütungsgruppe EG 10 TVöD und höher entscheidet der Betriebsausschuss im Einvernehmen mit der Betriebsleitung. (2) Alle übrigen Beschäftigten werden von der Betriebsleitung eingestellt und entlassen. (3) In allen Fällen, in denen die Betriebsleitung nicht selbst entscheidet, hat sie für die Ernennung, Einstellung und Entlassung von Beschäftigten des Eigenbetriebs ein Vorschlagsrecht. (4) Für die Beteiligung der Vertretung der Beschäftigten in Personalangelegenheiten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. § 10 Vertretung des Eigenbetriebs (1) Die Betriebsleitung vertritt die Stadt im Rahmen ihrer Aufgaben. (2) Der / die erste Betriebsleiter/-in ist allein vertretungsberechtigt; im Falle seiner / ihrer Verhinderung übernimmt der / die zweite Betriebsleiter/ -in diese Funktion. (3) Die Betriebsleitung kann Bedienstete des Eigenbetriebs in bestimmtem Umfang mit ihrer Vertretung beauftragen. (4) Näheres regelt die Geschäftsordnung. § 11 Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. § 12 Jahresabschluss und Lagebericht Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen.

§ 7 Betriebsleitung (1) Zur Leitung des Eigenbetriebs wird eine Betriebsleitung bestellt. (2) Die Betriebsleitung besteht aus 2 Betriebsleitenden. Der Gemeinderat bestellt einen / eine der beiden Betriebsleitenden zum / zur Ersten Betriebsleiter/-in. Die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung regelt die Geschäftsordnung. (3) Die Betriebsleitung leitet selbstständig den Eigenbetrieb. Ihr obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebs, soweit nicht der Gemeinderat oder der Betriebsausschuss zuständig sind. Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebs notwendig sind. (4) Außerdem erhält die Betriebsleitung die Genehmigung zur Erweiterung von Aufträgen, wenn die Erweiterung im Einzelfall nicht mehr als 100.000 € beträgt. Die Betriebsleitung vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats und des Betriebsausschusses sowie die Entscheidungen des / der Oberbürgermeister(s)/-in in Angelegenheiten des Eigenbetriebs. (5) Die Betriebsleitung hat den / die Oberbürgermeister/-in und den Betriebsausschuss vierteljährlich zum Quartalsende über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. Über wichtige Angelegenheiten hat sie den / die Oberbürgermeister/-in unverzüglich zu unterrichten.

§ 13 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung vom 16.12.2002 außer Kraft. Offenburg, 15. Dezember 2014 gez. Edith Schreiner, Oberbürgermeisterin Hinweis für die „Hauptsatzung der Stadt Offenburg“ und die „Betriebssatzung der Technischen Betriebe Offenburg“ nach § 4 GemO: Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. 2.

die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.


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Basiskurs iTNC530 Klartext-Programmierung Heidenhain Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–13:00, 40 UE, Offenburg

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Projektmanagement - Arbeitstechniken und Führen im Projekt Do 14:00–21:00, Fr 8:00–14:00, 16 UE, Offenburg

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Wir wünschen unserer verehrten Kundschaft frohe Weihnachten und viel Glück im neuen Jahr.

Unserer werten Kundschaft wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest, Glück und Gesundheit sowie gute Fahrt im Jahr 2015.

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Di., 30.12.2014, bis 22 Uhr

(Bargeld)

(auch an den Kontoservice-Terminals)

Bitte beachten: Bei Überweisungen an fremde Institute, bei denen die Gutschrift noch im alten Jahr erfolgen soll, gilt folgender Abgabetermin: 29.12.2014, vormittags

Version Offenblatt 12/2014

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr.

Die Servicezeiten erfahren Sie im Internet unter www.sparkasse-offenburg.de oder Tel. 0781 200-0.


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