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Percha: Das 40-stündige Gebet früher und heute

Ein kurzer Blick in Geschichte und Gegenwart

Ein Blick in die Kirchenkalender einiger Pfarreien unserer Diözese weist immer noch darauf hin, dass vor allem am Ende der Faschingszeit noch häufig das 40-stündige Gebet in den Pfarrbriefen aufscheint. Somit dürfte es wohl angebracht sein, ein kurzes Augenwerk auf die Abhaltung dieses schon lange zur Tradition gewordenen 40-stündigen Gebetes zu richten. Blicken wir nun kurz in die Geschichte, so werden wir bald feststellen, dass diese Form des Gebetes in der katholischen Kirche wirklich eine alte Tradition aufzuweisen hat und dass die Anfänge dieses Gebetes mit der 40-stündigen Grabesruhe (bzw. Todesruhe) Jesu in Verbindung gebracht werden kann. So sollen schon in der Urkirche die Gläubigen in Erinnerung an diese Grabesruhe 40 Stunden in der Grabeskirche von Jerusalem gebetet haben. Historisch gesehen geht der eigentliche Ursprung dieses 40-stündigen Gebetes in der heutigen Form um das Jahr 1530 zurück. So wurden im Jahr 1527 erstmals die Katholiken im Dom von Mailand in Festpredigten ermahnt, „40 Stunden vor dem Allerheiligsten zu verharren, zu beten und die Hilfe Gottes zu erflehen“. Diese Art der Anbetung fand in der Folgezeit rasche Verbreitung. Papst Paul III. erkannte diese Gebetsform an und verlieh im Jahre 1537 allen, die sich an diesem Gebet beteiligten, einen Ablass. Durch den Kapuziner- und den Jesuitenorden verbreitete sich dieses 40-stündige Gebet über ganz Europa. Wurde dieses Gebet zunächst vor allem als An-

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Die St. Kassians-Pfarrkirche von Percha. dacht besonders in Notzeiten bewertet, so wurde es mit der Zeit besonders während der Karnevalstage als Sühne-Andacht begangen. So hatte im 19. Jahrhundert dieses Gebet den Charakter von Sühne und Buße und fand als solches häufig in den Pfarrgemeinden und in den Ordensgemeinschaften vor der österlichen Fasten- bzw. Bußzeit während der letzten Faschingstage statt. Damit sollte dieses Gebet gleichzeitig einen Ersatz bzw. einen Ausgleich für die überhand nehmenden Faschingsfeiern bilden und dem ausgelassenen Leben und Treiben in der Fasnacht ein Ende setzen. Somit hat das 40-stündige Gebet die Form einer „eucharistischen Anbetung“ erhalten, wobei in der Kirche die Monstranz mit dem Allerheiligsten, nämlich die konsekrierte Hostie, ausgesetzt wird und die Gläubigen zum Gebet im Ablauf von 40 Stunden eingeladen werden. In der Regel verteilen sich diese Anbetung und die Verehrung des Allerheiligsten auf drei Tage (meist Sonntag, Montag und Dienstag) am Ende der Faschingszeit. Sie beginnt am ersten Tag mit einer heiligen Messe und anschließend mit der Aussetzung des Allerheiligsten und schließt am dritten Tag mit dem „Te Deum laudamus“, dem „Tantum ergo“ und dem sakramentalen Segen. Die Gestaltung dieses 40-stündigen Gebetes wird von Pfarrei zu Pfarrei verschieden gehandhabt. Immer werden in diese Verehrung des Allerheiligsten Messen, Predigten, Anbetungs- und Besinnungsstunden einbezogen, wobei den Gläubigen auch die Möglichkeit zur stillen Anbetung und zur Vorbereitung auf die bevorstehende Fasten- und Osterzeit geboten wird.

jopa

DAS 40-STÜNDIGE GEBET IN PERCHA

Die Pfarrei Percha ist wohl eine der wenigen Pfarreien, wo das 40-stündige Gebet, wenn auch in etwas veränderter Form bis zum heutigen Tag erhalten geblieben ist und immer noch in den letzten drei Tagen der Faschingszeit gehalten wird. Obwohl der Stiftsbrief für dieses Gebet nicht auffindbar ist, so geht doch aus den spärlichen Hinweisen hervor, dass diese Gebetstiftung auf das

Jahr 1850 zurückgeht und somit mit der Errichtung der Expositur erfolgte. Bis zu diesem Datum wurde die Bevölkerung von Percha von den Seelsorgern der Urpfarre Olang betreut, die zum Chorherrenstift Neustift gehörte. Erst durch die Errichtung der genannten Expositur im Jahre 1850 erlangte Percha etwas an Selbständigkeit in der seelsorglichen Betreuung. Die ersten Hinweise auf das Bestehen des 40-stündigen Gebetes entnehmen wir dem im Pfarrarchiv aufliegenden „Verkündbuch“ des Jahres 1852. Darin lesen wir: „22. Februar 1852 – Sonntag: Anfang des 40-stündigen Gebetes mit vollkommenem Ablass. Um 5 Uhr Aussetzung des höchsten Gutes (des Allerheiligsten) mit einem heiligen Amt. Um ½ 6 Uhr ist eine heilige Messe. Um 8 Uhr ist ein festtäglicher Gottesdienst mit Predigt und dem feierlichen Amt. Um 2 Uhr Predigt. Um 5 Uhr feierlicher Rosenkranz und Segen. 23. Februar – Montag: Um 5 Uhr Aussetzung des höchsten Gutes und heiliges Amt Um 6 und um 7 Uhr eine hl. Messe Um 8 Uhr festtäglicher Gottesdienst und Predigt und dem feierlichen Amte. Um 2 Uhr Predigt. Um 5 Uhr feierlicher Rosenkranz und Segen. 24. Februar – Dienstag Vormittag wie am Sonntag Nachmittag um ½ 4 Uhr Predigt, feierlicher Rosenkranz, Te Deum und Schlusssegen“. Bemerkung: Die einzelnen Anbetungsstunden bzw. die Einteilung für die Gläubigen wird in diesem Verkündbuch nicht angeführt. Es wird aber als sicher angenommen, dass eine genaue Aufstellung der Anbetungsstunden für die Gläubigen erfolgte. Weitere Hinweise auf das Bestehen dieses 40-stündigen Gebetes haben wir aus dem Jahr 1859. In diesem Jahr stellt nämlich der damalige Expositus Philippus Flatscher einen Rechnungsnachweis über den Stiftungsfond des 40-stündigen Gebetes. Ein im Pfarrarchiv Percha aufliegendes Schreiben vom 3. Oktober 1861 gibt Aufschluss über die Art und Weise wie dieses 40-stündige Gebet in Percha gehalten werden soll. So lesen wir in diesem Schreiben zusammengefasst: 1. „Am Sonntag Sexagesima wird diese Andacht von der Kanzel verkündet. 2.Wird vom hochw. Herrn Expositus ein hochw. Pater Kapuziner oder ein anderer

Priester auf alle drei Tage zur beständigen

Aushilfe im Beichtstuhl, zum Messelesen,

Levetieren und zu einer Predigt rechtzeitig besorgt… 3.An jedem dieser drei Tage sollen nach dem Frühamte vom Zelebranten für die lebenden und verstorbenen Wohltäter dieser Andacht fünf Pater Noster, Ave Maria und der Glauben gebetet werden… 4.An jedem dieser drei Tage sollen wenigstens drei hl. Messen sein… 5.Gleichfalls sind an jedem dieser drei Tage zwei Predigten vom Herrn Expositus zu besorgen, die Prediger zu begasten und mit je einem Gulden zu regalisieren. 6.Dem hochw. Expositus obliegt die ganze Leitung der 40-stündigen Andacht … [ 7. 8.] 9 Endlich wird vermerkt, dass etliche 30

Stunden der Anbetung in diesen drei Tagen sowohl für den Zweck dieser Andacht wie auch zur Sicherung des vollkommenen Ablasses hinreichend sind“. Abgesehen von wenigen kleineren Änderungen hat sich das 40-stündige Gebet nach dieser genannten Form bis in die jüngste Vergangenheit so erhalten, wie es unsere Vorfahren zu feiern pflegten. So wird zusammenfassend festgehalten, dass - das 40-stündige Gebet an den letzten drei

Faschingstagen (Sonntag, Montag, Dienstag) gehalten wird; - an jedem dieser Tage mindestens eine hl.

Messe bzw. ein Amt gefeiert wird; - an jedem dieser Tage am Vormittag und am Nachmittag eine Predigt von einem dazu berufenen Priester gehalten wird; - an jedem dieser drei Tage das Allerheiligste (Monstranz mit der konsekrierten Hostie) ausgesetzt wird; - eigene Anbetungsstunden (meist in Form von Rosenkranz-Gebeten) festgelegt und

Der Innenraum der St. Kassian-Kirche. Wie immer schön und würdig hergerichtet. jopa gemäß eines Verzeichnisses die Gläubigen zum Mitbeten und Betrachten eingeladen werden; - das 40-stündige Gebet mit der Aussetzung des Allerheiligsten am Sonntag nach der hl. Messe beginnt und am letzten Tag (Dienstag) mit dem Tatum Ergo, dem Te Deum und dem sakramentalen Segen abgeschlossen wird. Grundsätzlich wird das 40-stüdige Gebet auch heute noch in dieser Form gefeiert: 3 Tage, je eine hl. Messe bzw. ein Amt mit Predigt am Vormittag und einer Andacht mit Predigt am Nachmittag, Aussetzung des Allerheiligsten nach der heiligen Messe am Sonntag und feierlicher Abschluss am Dienstag mit Tantum ergo, Te Deum und sakramentalem Segen. Geändert haben sich vor allem die Anbetungsstunden, in denen nicht nur der Rosenkranz gebet wird, sondern die Gläubigen werden nach einem Einladungsverzeichnis vor allem auch eingeladen zur Besinnung und Betrachtung, zur Meditation und zum „Stillen Anbeten“. //

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